Inventory signature

3-91-1040

Runtime

1712 - 1730

Extent

0,10 lfm

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Cossengrün war ein reines Rittergutsdorf. 1720 fiel das Rittergut Cossengrün an das Haus Obergreiz heim und wurde zu einem herrschaftlichen Vorwerk. Das nunmehrige Kammergut Cossengrün bestand bis zum Jahr 1775. Die Patrimonialgerichtsbarkeit des Rittergutes umfasste die obere und niedere Gerichtsbarkeit. Diese Befugnisse verblieben dem Kammergut bis nachweislich Ende 1730 und wurden seitdem vom Amt Obergreiz ausgeübt.

Bestandsinhalt:
Streitige Gerichtsbarkeit.- Freiwillige Gerichtsbarkeit.- Polizei- und Verwaltungsangelegenheiten.

Zitierempfehlung:
Landesarchiv Thüringen - Staatsarchiv Greiz, 3-91-1040 Rittergut Cossengrün, Nr.