Runtime

1892-1952

Extent

2264 Akteneinheiten

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Findbuch

Content

Institutionsgeschichte
Die Errichtung der Kuratel als Institution zur Beaufsichtigung der Universität geht auf die Karlsbader Beschlüsse vom 20. September 1819 zurück, die u. a. auch die strenge politische Überwachung der Universität durch einen Kurator verlangten. Im Dezember 1819 setzten die Erhalterstaaten einen "außerordentlichen Bevollmächtigten bei der Universität Jena" ein. Er hatte insbesondere die in den Beschlüssen des Deutschen Bundestages vorgesehene Aufsicht über die Lehrtätigkeit und die politischen Auffassungen der Universitätslehrer und Studenten auszuüben. Zugleich wurden ihm aber auch die Geschäfte eines akademischen Kurators, eines Mittlers zwischen Staat und Universität, übertragen. Instruktionen der Erhalterstaaten legten die Befugnisse insgesamt fest. Danach gehörte zu den Obliegenheiten des Kurators die Vermittlung des gesamten Schriftverkehrs zwischen Universität und den Erhalterstaaten, die Aufsicht über die Universität mit dem Recht der Teilnahme und Einberufung von Senats- und Fakultätssitzungen, die Einsicht in die Akten und Rechnungen, die Überwachung des Vollzugs der bestehenden Universitätsgesetze und die ausschlaggebende Mitwirkung in allen Disziplinarangelegenheiten, Beaufsichtigung des Verhaltens der Studierenden und der Universitätslehrer und Mitwirkung bei personellen und institutionellen Erweiterungen der Universität.
Das Amt des Außerordentlichen Regierungsbevollmächtigten und Kurators bestand zunächst bis zur Aufhebung der Karlsbader Beschlüsse im April 1848, mit der die Verordnungen zur staatlichen Überwachung der Universitäten durch Außerordentliche Regierungsbevollmächtigte entfielen.
1851 wurde wieder ein Kurator eingesetzt. Die Dienstanweisung lässt erkennen, dass er mit allen entscheidenden Vorgängen an der Universität vertraut und zumeist auch direkt an ihnen beteiligt war. Als Staatsbeamter vermittelte er zwischen der Universität und den staatlichen Einrichtungen. Nach dem Universitätsstatut war er als ein "mit besonderem höchsten Auftrag dazu versehener Staatsdiener" zu betrachten, von dem die Universität Anweisungen zu empfangen hatte.
Nach Bildung des Landes Thüringen gingen 1921 Aufsicht und Unterhaltung der Universität Jena auf das Land Thüringen über. Das Kuratoramt bestand noch bis 1922. Mit einer Verfügung vom 30. Oktober 1922 wurde das Kuratelbüro in eine Ministerialgeschäftsstelle umgewandelt, die von einem Ministerialreferenten geleitet wurde. Vom 1. Oktober 1932 bis 7. Dezember 1933 wurde wieder ein Kurator eingesetzt. Danach wurden die staatlichen Befugnisse wiederum allein von der Ministerialgeschäftsstelle und dem sie leitenden Ministerialreferenten wahrgenommen.
Nach dem Zusammenbruch des Faschismus gingen die staatlichen Aufsichtsbefugnisse auf das neugeschaffene Landesamt, seit Dezember 1946 Ministerium für Volksbildung des Landes Thüringen, über. Für die Wahrnehmung der Aufgaben der staatlichen Verwaltung an der Universität wurde 1945 wieder ein Kurator eingesetzt.
Zeitbedingt standen in den ersten Jahren nach dem Ende des zweiten Weltkrieges die Neueröffnung, die wissenschaftliche und personelle Neugestaltung und der Wiederaufbau der Universität im Vordergrund. Insgesamt umfassten die Aufgaben des Kurators und der Kuratelverwaltung alle Angelegenheiten der allgemeinen Verwaltung der Universität, Personalangelegenheiten des Lehrkörpers und der sonstigen Universitätsangehörigen, die Haushaltsführung und das Finanzwesen, die Vermögensverwaltung, eingeschlossen die Grundstücks- und Gebäudeverwaltung, sowie die Verwaltung der Universitätsgüter, Bauangelegenheiten und Inventarbeschaffung, die Verwaltung der Institute und Seminare und die Organisation der Prüfungsämter und Prüfungsausschüsse.
Die "Vorläufige Arbeitsordnung der Universitäten und wissenschaftlichen Hochschulen, am 23. Mai 1949 von der deutschen Verwaltung für Volksbildung in der sowjetischen Besatzungszone erlassen, sah die Auflösung der Kuratelverwaltung und die Einsetzung von Verwaltungsdirektoren durch die Volksbildungsministerien der Länder vor. Durch eine Verfügung des Thüringer Ministeriums für Volksbildung vom 16. August 1949 wurde das Amt des Kurators an der Jenaer Universität mit Wirkung vom 31. Juli 1949 aufgelöst.


Bestandsinhalt
Die Ministerialgeschäftsstelle beschloss im Jahre 1937 aus Gründen der Zuständigkeit die Abgabe der älteren Kuratelakten mit dem zeitlichen Umfang von 1819 bis 1895 an das Staatsarchiv Weimar. Die Übergabe erfolgte 1938/39. Der gesamte an das Staatsarchiv Weimar übergebene Teilbestand wurde am 13. April 1945 beim Brand der Zweigstelle Bad Sulza vernichtet.

Der Bestand besteht aus den in der Ministerialgeschäftsstelle verbliebenen Akten ab 1896 bis 1945 mit wenigen bis zum Jahr 1823 zurückreichenden Vorakten, den Akten der Kuratelverwaltung von 1945 bis 1949 und den vom Verwaltungsdirektor fortgeführten Akten der Kuratelverwaltung von 1949 bis 1952.
1960 wurde der Bestand unter Anlehnung an die Gliederung eines Aktenverzeichnisses aus dem Jahre 1896 geordnet und erschlossen.

Die im Findbuch verzeichneten Akten sind in 17 Sachgruppen gegliedert:
1. Fürsten und Regierungen: u. a. Vorlesungen am Hofe zu Weimar.- Übergang der Universität auf den Gesamtstaat Thüringen.- Schriftverkehr mit der SMAD.
2. Die Kuratel im allgemeinen und die Universität und ihre Verfassung: Einführung des einjährigen Wahlprorektorats (1876-1905).- Hauptsatzung der Universität (1919-1950).- Fakultätsstatuten (1900-1922).- Universitätsreform (1919-1928).- Ministerialkonferenzen in Universitätsangelegenheiten (1892-1921).- Statistik.- Verträge.- Auf Personal- und Sachangelegenheiten gerichteter Schriftverkehr.
3. Das Personal der Kuratel und der Universität: Angelegenheiten der Universitätsbeamten, -angestellten und -arbeiter.- Bewerbungen.- Versicherungen.- Arbeitsordnungen.- Kostenerstattungen.- Unfälle, Todesanzeigen.
4. Fakultäten: Besetzung frei gewordener und Errichtung neuer Lehrstühle.- Prüfungswesen.- Allgemeine Angelegenheiten der Fakultäten.
5. Institute und Sammlungen: Angelegenheiten einzelner Institute und Sammlungen.- Bausachen.- Arbeitsberichte.- Personal der Institute.- Materielle Ausstattung.
6. Seminare: Angelegenheiten der verschiedenen Seminare.
7. Staatsprüfungswesen: u. a. der Mediziner, Pharmazeuten, Nahrungsmittelchemiker, Volkswirte, Landwirte, Volksschullehrer.- Prüfungen für das Lehramt an höheren Schulen.- Sonderprüfungen.
8. Studentische Angelegenheiten: Vereins- und Verbindungswesen.- Stipendienangelegenheiten und Sozialhilfe.- Zulassung zum Studium.- Disziplinarangelegenheiten.
9. Akademischer Grundbesitz: Unterlagen zum akademischen Grundbesitz im allgemeinen und zu einzelnen Häusern und Grundstücken.- Unterlagen über Universitätsgüter allgemein und einzelne Universitätsgüter, u. a. Apolda, Remda, Dornburg, Zwätzen, Kötschau, Stadtroda, Altenberga, Martinsroda.
10. Feuerversicherung und Gebäudeversicherung.
11. Baulichkeiten: Unterlagen über bauliche Veränderungen an und in Universitätsgebäuden sowie über Neubauten, u. a. Erbauung des Universitätshauptgebäudes.
12. Inventarien: hauptsächlich Inventarverzeichnisse von Instituten und Einrichtungen der Universität.
13. Haushalt- und Besoldungswesen: Kassebücher.- Unterlagen über Kasseprüfungen.- Unterlagen über die Verwaltung des akademischen Finanzwesens.- Besoldung der Universitätsangehörigen.- Akademische Witwen- und Waisenpensionsanstalt.
14. Legate und Stiftungen: Unterlagen zu einzelnen Legaten und Stiftungen, auch Carl-Zeiss-Stiftung.- Aufwertungshypotheken.
15. Verschiedene Angelegenheiten.
16. Haushaltsvoranschläge und Haushaltspläne (1910-1952).
17. Registranden der Universitätskuratel (1851-1913).