Inventory signature
6-82-8001
Runtime
1990-2012
Extent
80 lfm
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Aus dem Thüringer Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst sowie dem Thüringer Kultusministerium (beide Ministerien firmierten seit 1990 unter verschiedenen Bezeichnungen und wurden 2004 zu einem Haus vereinigt) wurde ein zusammengefasster Bestand gebildet.
Das Kultusministerium ist für Angelegenheiten der Bereiche Bildung, Wissenschaft und Kultur zuständig, wobei der Geschäftsbereich insbesondere die Gebiete Schule, Hochschule, Erwachsenenbildung, allgemeine Kunst- und Kulturpflege sowie die Beziehungen zwischen Staat und Religionsgemeinschaften umfasst.
Dem Minister sind die Zentralabteilung (Abt 1), die Referatsgruppen 1A im Personal, 1B mit den zentralen Angelegenheiten wie Organisation, Datenschutz und Haushalt untergeordnet. Abteilung 2 ist zuständig für Grundsatzfragen für Bildung und Schule, Abteilung für Berufsschulen. Die vierte Abteilung ist für Wissenschaft, Hochschulen und Forschung zuständig, der auch die Bauhaus-Universität Jena, die Friedrich-Schiller-Universität Jena oder die Technische Universität Ilmenau angehören. Die fünfte Abteilung umfasst Kultur, Kunst und Kirchenangelegenheiten, beinhaltet folglich auch Museen, Gedenkstätten, Denkmalpflege und den allgemeinen Tourismus.
Das Kultusministerium hat sowohl die Aufsicht über Berufsschulen als auch über Kindertagesstätten. Insgesamt beschäftigt es sich mit allen Bereichen der Bildung, es ist verantwortlich für Schulnetzplanung, Medienerziehung, Hochschulzugang und die Lehr- und Lernmittel. Vom Ministerium gehen auch Studien-, Prüfungs-, Promotions- und Habilitationsordnungen aus. Zu den Sonderaufgaben gehört die Feststellung der Gleichwertigkeit von wissenschaftlichen Bildungsabschlüssen. Zusätzlich obliegt ihm die Beaufsichtigung über die Rechtsbeziehungen zwischen Staat und Kirche und den Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften.
Das Ressort fördert Forschung und Hochschulen und Ausbildungen. Ebenso unterstützt es die Kulturstiftung Meinungen, die Stiftung Schloss Friedenstein Gotha und die Stiftung Ettersberg. Die Landesarchäologie, die Verwaltung des Thüringer Kulturbesitzes sowie die allgemeine Kulturförderung in Kunst, Orchester und Theater sind in dem mannigfachen Aufgabenbereich hervorzuheben. Hinzu kommen die Beteiligung an der Landeszentrale für politische Bildung, die Mitwirkung bei internationalen Konventionen im Bildungswesen, bei Entwürfen von Gesetzen und allgemeinen Vorschriften wie auch bei Erziehungsaufgaben im Justizvollzug von Jugendlichen.
Des Weiteren beschäftigt sich das Kultusministerium mit Fragen des Gentechnikrechts und dem Prüfungs- und Ausbildungswesen für Juristen sowie Ärzte, Zahnärzte und Apotheker.
Seit dem 5. Dez. 2014 firmiert das vorherige Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur unter dem Namen Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport. Die Bereiche Wissenschaft und Forschung wurden dem Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und digitale Gesellschaft und der Kulturbereich der Thüringer Staatskanzlei zugeordnet.
Für die Benutzung der Unterlagen ist die 30jährige Schutzfrist nach Schließung der Unterlagen gemäß § 17, Absatz 1 des Thüringer Archivgesetzes zu beachten. Diese kann jedoch im Einzelfall auf Antrag verkürzt werden.