Inventory signature
6-82-3002
Runtime
1991-2018
Extent
136 lfm
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Mit Wirkung vom 8. Juli 2004 wurde das Ministerium errichtet. Es firmierte bis April 2008 unter der Bezeichnung Thüringer Ministerium für Bau und Verkehr (Minister Andreas Trautvetter, CDU), von Mai 2008 bis Oktober 2009 unter der Bezeichnung Thüringer Ministerium für Bau, Landesentwicklung und Medien (Minister Gerold Wucherpfennig, CDU) und seit 4. November 2009 als Thüringer Ministerium für Bau, Landesentwicklung und Verkehr (Minister Christian Carius, CDU). Seit der Regierungsumbildung im Dezember 2014 firmiert das Haus als Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft (Ministerin Birgit Keller, Die Linke).
Es nimmt Aufgaben auf den Gebieten Allgemeines Bauwesen, Bauordnungsrecht, Bautechnik und Städtebau und Städtebauförderung sowie Wohnungsbau und Wohnungsbauförderung, Raumordnung und Landesplanung, Staatlicher Hochbau, Kataster- und Vermessungswesen, Verkehr (Schienenverkehr, ÖPNV, Straßen- und Güterkraftverkehr, Luftverkehr, Binnenschifffahrt, Straßenverwaltung und Planfeststellungsverfahren im Straßenbau) sowie vorübergehend Medien (2008-2009) wahr. Im Dezember 2014 wurden die Landwirtschafts- und Forstabteilung aus dem ehem. Ministerium für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz eingegliedert. Es ist beteiligt bei der Bewirtschaftung von Bundes- und Landesmitteln zur Förderung kommunaler Baumaßnahmen, der Baudenkmalpflege sowie zur Dorferneuerung.
Das Ministerium führt die Aufsicht über die Kataster- und Vermessungsverwaltung, die staatliche Hochbau- und Straßenbauverwaltung. Darüber hinaus übt es die Fachaufsicht über die im Landesverwaltungsamt angesiedelten Aufgaben aus dem Zuständigkeitsbereich des TMBLV aus.
Seiner Rechtsaufsicht unterstehen die Architektenkammer Thüringen, die Ingenieurkammer Thüringen sowie die Regionalen Planungsgemeinschaften Nord-, Mittel-, Süd- und Ostthüringen.
In den Bestand sind die Unterlagen als Vorprovenienzen integriert, die bei mit der o. g. Aufgabenwahrnehmung vorher betrauten Regierungsstellen Staatskanzlei, Innenministerium und Wirtschaftsministerium entstanden sind.
Für die Benutzung der Unterlagen ist die 30jährige Schutzfrist nach Schließung der Unterlagen gemäß § 17, Absatz 1 des Thüringer Archivgesetzes zu beachten. Diese kann jedoch im Einzelfall auf Antrag verkürzt werden.