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Das Hauptamt unterstand dem Oberbürgermeister und spiegelt nach 1945 vor allem die eigene Verwaltungsorganisation unter der amerikanischen und sowjetischen Besatzungsmacht wider. 1949 wurde es allerdings im Zuge einer Neugliederung aufgelöst und sein Aufgabengebiet auf andere Bereiche verteilt.
Seine Ordnung nach dem Aktenplan ist nach der Übernahme ins Stadtarchiv beibehalten worden. Da der Teilbestand Hauptamt nach 1945 (Bestand 17) häufiger als jeder andere Aktenbestand für Forschungszwecke genutzt wurde und seine Registratur-Nummern in die stadtgeschichtliche Literatur umgehend eingegangen sind, wurde auf die Einordnung in den Bestand "Rat der Stadt 1945-1990" (Bestand 13) verzichtet.
Die Hauptsamts-Akten umfassen namentlich die Jahre 1945 bis 1954 und laufen damit z.T. parallel zu Bestand 13, mit dem sie also günstiger Weise immer zusammen zu durchsuchen sind.
Folgende Zitierweise (Lang- oder Kurzform) wird empfohlen:
Stadtarchiv Weimar, Hauptamt nach 1945 007/02/04 oder
StadtAW, 17 007/02/04
(Die Sigle StAW empfiehlt sich nicht, um Verwechslungen mit dem Thüringischen Haupststaatsarchiv Weimar, früher Staatsarchiv Weimar vorzubeugen.)