Preface

(Abschrift aus dem Original-Findbuch)

Die Oberherrschaft Kranichfeld

Die sogenannte Oberherrschaft Kranichfeld bestand aus einem größeren Bezirk mit dem zuletzt Meiningischen Teil der Stadt Kranichfeld und vier verstreuten kleineren Bezirken mit den Dorfschaften Großkochberg , Milda, Rödelwitz und Treppendorf, von denen aber Großkochberg und Rödelwitz 1875 der Diözese Saalfeld einverleibt wurden.
"Um 1380 fiel die Oberherrschaft nach dem Aussterben der Herren von Kranichfeld an die Burggrafen von Kirchberg, 1451 und 1453 an die Herren von Reuß, die sie 1583 bis 1588 und von da bis 1604 bezüglich an die von Mandelsloh und Berlepsch zu Seebach versetzten, dann 1615 wiederkäuflich an die Herzöge zu Weimar, 1630 an Carl Günther zu Schwarzburg und 1663 an den Herzog Ernst zu Gotha, endlich 1695 erb- und eigentümlich an Gotha überließen, von dem sie 1704 auf Wiederkauf an Weimar abgetreten, aber 1728 wieder eingelöst wurde. In der Länderteilung vom Jahre 1826 fiel sie an Meiningen." (Georg Brückner, Landeskunde des Herzogtums Meiningen, ll, 1853, Seite 777, vergleiche l, 1851, Seite45 ff. Ausführlicher dargestellt in Johann Georg Brückners Kirchen- und Schulenstaat im Herzogtum Gotha, lll, 6.Stück, 1761, S.2 ff.) Bei Sachsen- Meiningen verblieb die Oberherrschaft bis zum Zusammenschluss des Landes Thüringen.

Die Superintendentur

Im Anschluss an die im Jahre 1526 angeordnete Kirchenvisitation wurde für die Herrschaft Kranichfeld eine Superintendentur eingerichtet. 1529, als erster Superintendent, trat Egydius Seiler seinen Dienst an (Kirchen- und Schulenstaat Gotha, l, 6 S.3 f; lll, 6 S.27; hier sind auch seine Nachfolger bis etwa 1761 aufgezählt). Im 17. Jahrhundert bildete der Superintendent zusammen mit dem Amtmann das Unterkonsistorium auf dem Oberschloss in Kranichfeld (bis 1829). Darauf war er Mitglied des Kirchen- und Schulamtes (bis 1876) und nachher des Kirchenamtes. Daneben war er Ephorus seiner Diözese, nach dem Zusammenschluss zur Thüringer evangelischen Kirche Oberpfarrerseines Kirchenkreises. Der Kirchenkreis Kranichfeld wurde erst aufgrund des Gesetzes vom 10. Oktober 1924 über die Einteilung der Kirchenkreise (Thür. Kirchenblatt A 1925 Nr.1), das am 1. April in Kraft getreten ist, aufgehoben.


Umfang

Die Superintendentur umfasste (1756) folgende Pfarrstellen:
Achelstädt mit dem Filial Barchfeld
Großkochberg, das ein besonderes geistliches Untergericht hatte, mit dem Filial Milbitz
Kranichfeld mit dem Filial Stedten
Milda mit dem Filial Meckfeld
Osthausen
Riechheim mit dem Filial Gügleben
Treppendorf
Sowie die Filiale (des Diakonats zu Rudolstadt), Pflanzwirbach und Geitersdorf
(vgl. Kirchen- und Schulenstaat Gotha, l, 6 S.5)
Das damals kranichfeldische Amtsdorf Mörla war nach Rudolstadt eingepfarrt.
Das kranichfeldische Amtsdorf Rödelwitz hatte als Filial von Milda in kirchlicher Hinsicht bis 1699 unter dem Unterkonsistorium in Kranichfeld gestanden und war dann, und zwar als Filial von Engerda, zur Ephorie Orlamünde gekommen (Kirchen- und Schulenstaat l, 6 S.5; Löbe, Geschichte Kirchen und Schulen des Herzogtums Sachsen-Altenburg, lll, 1891 S.510). Infolge eines Rezesses vom 30. Oktober 1843 über Kirchenhoheitsrechte wurde das seit 1826 Sachsen- Meiningische Rödelwitz, das aber weiterhin Filial des seit 1826 Sachen- Altenburgischen Engerda blieb, zunächst Bestandteil der Diözese Kranichfeld, und ab dem 1. August 1875 der Diözese Saalfeld. (Staatshandbuch Meiningen 1843 S.282 f; 1880 S.218; Inspektion Altenburg- West, Akten Rödelwitz 3, Bl. 11 ff, Rödelwitz 9, Bl.50 ff.)
Gegen das ausgeschiedene Rödelwitz wurde 1699 Meckfeld als neues Filial für Milda eingewechselt. "Meckfeld ist ein Dorf, so in die Steinischen Gerichte zu Großkochberg gehört, ansonsten aber ratione superioritatis denen Altenburgischen Landen incorporirt und auch dahin, insbesondere nach Cahla (Kahla), seine Steuern entrichtet. In kirchlichen Sachen aber, ist es ehedem unter der Superintendur Orlamünde gestanden, Anno 1699 unter die Superintendentur Cranichfeld (Kranichfeld) gegeben, und hingegen Rödelwitz nach Orlamünde gewiesen worden." (Kirchen- und Schulenstaat, lll, 6 S.55).
Nachdem im Jahre 1825 die Amtsdörfer Pflanzwirbach, Geitersdorf und Mörla (zugleich mit Milbitz, welches jedoch Filial von Großkochberg blieb) an das Fürstentum Schwarzburg- Rudolstadt abgetreten und aus der Diözese Kranichfeld ausgeschieden waren, und nachdem ferner 1875 Großkochberg mit dem Schwarzburg- Rudolstädtischen Filial Milbitz sowie das zu der Sachsen- Altenburgischen Parochie Engerda gehörige Filial Rödelwitz der Diözese Saalfeld einverleibt worden waren, bestand die Superintendentur Kranichfeld im Jahre 1923 noch aus folgenden Pfarreien:
Achelstädt,
Kranichfeld,
Milda,
Osthausen,
Riechheim und
Treppendorf.
Nähere Angaben über die Beziehungen genannter Orte finden sich in den Kopfüberschriften zu den Ortsakten. Sie treffen für das Stichjahr 1923 zu. (Vgl. Thür. Pfarrkalender 1923 S.145. Über die an Schwarzburg- Rudolstadt abgegebenen Orte siehe Berthold Sigismund, Landeskunde des Fürstentums Schwarzburg- Rudolstadt, ll, 1863 S.30 ff.)



Der Aktenbestand

Die Akten waren bisher noch nicht eingehend bearbeitet worden. Ein "Repertorium des Archivs der Herzoglich Sachsen- Meiningischen Ephorie bzw. des Oberpfarramts Kranichfeld, aufgestellt 1926" (Akten des Landeskirchenrats Eisenach, enthaltend die Bestandsverzeichnisse über Akten der Oberpfarrämter, Beiakten-Band lll zu Nr.Vlll 25 B 2, Blatt 92 bis 102) zählt in einem Hauptabschnitt die "älteren Akten" nur stichwortartig auf; die Akten selbst sind damals nicht mit Aktenzeichen versehen worden. Der größere Teil davon wurde ohne Übergabeverzeichnis in das Archiv des Landeskirchenrats überführt. Hier ist die Mehrzahl der übernommenen Akten im Juli 1929 verzeichnet worden (Allg.63 dieses Bestands). Das Verzeichnis war jedoch unvollständig. Bei einem Versuch, den bedeutenden Rest einzuarbeiten, ergab sich die Notwendigkeit einer gründlichen Neubearbeitung, bei welcher Gelegenheit diejenigen Akten auszusondern waren, die nach dem Aktenaustauschvertrag mit dem Lande Thüringen vom 25.Juni/23.Juli 1941 dem Landesarchiv Meiningen zustanden. Das vorliegende, neue Findbuch enthält, nach Abgabe jener zehn Aktenbände, infolge der Einarbeitung der bisher noch nicht verzeichneten Akten sowie infolge der Aufgliederung bisheriger "Sammelakten" 427 Aktennummern gegenüber 156 Aktennummern des Verzeichnisses von 1929. Der Bestand enthält die Abschrift einer Urkunde von 1466 (Gü.1), im Übrigen umfasst er den Zeitraum von 1602 (Gr.1) bis 1923 (Allg.145). Nur vereinzelte Nummern überschreiten das Jahr 1900.


Herkunftsnachweis

Die Akten sind fast durchweg bei der Superintendentur (Ephorie) Kranichfeld eingetragen, von wo sie hierher gelangten. Die Berichte Pfarrämter über die Geschichte der Kirchen- Pfarr- und Schulbauten der Diözese (Allg. 59 dieses Bestands) sind an das Kirchen- und Schulamt gerichtet; von dort wurden sie an die Abteilung für Kirchen- und Schulensachen des Staatsministeriums zu Meiningen weitergeleitet und dem Professor Georg Brückner vorgelegt, der sie für seine 1851 und 1853 erschienene Landeskunde des Herzogtums Meiningen benutzte. Nach der Auswertung sind die Berichte an das Archiv der Superintendentur gelangt. Die von den Pfarrämtern der Diözese Kranichfeld eingeschickten Zusammenstellungen der Geistlichen seit der Reformation (Allg.49 dieses Bestands), die dem Professor Georg Brückner zur Verwertung für ein von ihm geplantes, aber nicht zustande gekommenes Kranichfelder Pfarrbuch zugeleitet und später in einen Bestand des Staatsarchivs Meiningen eingegliedert worden waren, wurden gemäß Verfügung des Thüringer Volksbildungsministeriums vom 21.Januar 1929 dem Eigenarchiv der Landeskirche einverleibt (Übernahmeakten des Landeskirchenrats Nr. lV 1 B 6 S.2 Band ll Blatt 177). Mehrere Aktennummern enthalten Schriftstücke, die an das Unterkonsistorium, deren Mitglied der Superintendent war, gerichtet sind. Einige Nummern setzen sich vorwiegend oder nur aus solchen Schriftstücken zusammen (wie die Akten Allg.56, T.5 und T.10). In einigen anderen Akten finden sich auch Schriftstücke, die an die Nachfolgebehörde, das Kirchen- und Schulenamt, gerichtet sind (so Allg.169 und Md.6). Die Akten Allg. 181 und Allg. 192 ergingen bei der Schulephorie Kranichfeld, die Akten K.33 bei dem dortigen Kirchenvorstand.

Eisenach, den 15.April 1953
(gez. Dr. Schäfer)



Nachtrag:

Im September 1960 wurden nachträglich Unterlagen vom Kreiskirchenamt Weimar an das Archiv des Landeskirchenrates in Eisenach abgeliefert, bis dahin befanden sie sich bei der aufgelösten Dienststelle des Kirchenarchivwartes. Es handelte sich um 15 Akten und einen großen Stoß loser Blätter. Aus diesen losen Blättern wurden wiederum 19 neue Akten gebildet, der Rest wurde in folgende bereits vorhandene Akten des alten Bestandes eingearbeitet, welcher bereits 1953 neu geordnet und verzeichnet worden war:
Allg. 5, 57, 58, 64, 149, 250, 151, 153, 155, 163, 178, K 35, K 41, Md 5, O 2 und Rö 1.

Die neu geordneten nunmehr insgesamt 34 Aktenbände erhielten ergänzende neue Signaturen (Buchstaben) und wurden in den alten Bestand eingereiht.


2015 wurde das Original-Findbuch in eine elektronische Datenbank übertragen und steht seit dem 04.05.2016 online für Recherchen zur Verfügung.