Preface

Zum 8. Juli 2004 wurde aus der bisherigen Abteilung Verkehr des Thüringer Wirtschaftsministeriums, den Abteilungen Städte- und Wohnungsbau sowie Kataster- und Vermessungswesen des Thüringer Innenministeriums, aus der Abteilung Raumordnung und Landesplanung der Thüringer Staatskanzlei, dem Staatlichen Hochbau aus dem Thüringer Finanzministerium, dem Bundesbau der Oberfinanzdirektion und der Schulbauförderung des Kultusministeriums das Thüringer Ministerium für Bau und Verkehr gebildet. Es firmierte bis Mai 2008 unter der Bezeichnung Thüringer Ministerium für Bau und Verkehr (Minister Andreas Trautvetter), von Juni 2008 bis Oktober 2009 unter der Bezeichnung Thüringer Ministerium für Bau, Landesentwicklung und Medien (Minister Gerold Wucherpfennig), seit 4. November 2009 als Thüringer Ministerium für Bau, Landesentwicklung und Verkehr (Minister Christian Carius) und seit Dezember 2014 als Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft (Ministerin Birgit Keller).

Es nimmt Aufgaben auf den Gebieten Allgemeines Bauwesen, Bauordnungsrecht, Bautechnik und Städtebau und Städtebauförderung sowie Wohnungsbau und Wohnungsbauförderung, Schulbauförderung, Raumordnung und Landesplanung, Staatlicher Hochbau, Kataster- und Vermessungswesen, Verkehr (Schienenverkehr, ÖPNV, Straßen- und Güterkraftverkehr, Luftverkehr, Binnenschifffahrt, Straßenverwaltung und Planfeststellungsverfahren im Straßenbau) sowie vorübergehend Medien (2008-2009) und seit Dezember 2014 im Bereich Land- und Forstwirtschaft wahr.
Es ist beteiligt bei der Bewirtschaftung von Bundes- und Landesmitteln zur Förderung kommunaler Baumaßnahmen, für die Baudenkmalpflege sowie die Dorferneuerung.
Das Ministerium führt die Aufsicht über die Kataster- und Vermessungsverwaltung, die staatliche Hochbauverwaltung und die Straßenbauverwaltung und den ThüringenForst.
Seiner Rechtsaufsicht unterstehen die Architektenkammer Thüringen, die Ingenieurkammer Thüringen sowie die Regionalen Planungsgemeinschaften Nord-, Mittel-, Süd- und Ostthüringen.

In 55 Ablieferungen gelangten bisher bisher 120 lfm Archivgut in das Hauptstaatsarchiv Weimar. Die Unterlagen wurden geordnet und verzeichnet und z. T. technisch bearbeitet. Die Entstehungsprovenienzen wurden weitestgehend ausgewiesen. Einige Klassifikationsgruppen bleiben unbesetzt, weil aus diesem Aufgabenbereich bisher noch kein Archivgut übernommen wurde. In regelmäßigen Abständen wird entsprechend dem Stand der Erschließung der Unterlagen eine neue Version des Online-Findbuches ins Archivportal eingestellt.

Für die Benutzung ist die 30jährige Schutzfrist nach Schließung der Unterlagen gemäß § 17, Absatz 1 des Thüringer Archivgesetzes zu beachten. Diese Schutzfrist kann jedoch im Einzelfall auf Antrag verkürzt werden.

Bettina Fischer
Weimar, Februar 2022