Hans Friedrich von Künsberg, Hauptmann zu Kronach bekundet: Seine Schwiegermutter Anastasia Förtschin geb. von Vestenberg hatte wegen Heiratsgut eine Forderung auf das Gut Aschbach gegen Wilhelm Grafen zu Henneberg. Der Graf hatte ihm aus Gnade, nicht aus Rechtsgründen, 800 Gulden angeboten und ihn zur Bezahlung an Hans Wilhelm Fuchs zu Gleisenau (Gleisenaw) gewiesen. Da er den Betrag jetzt erhalten hat, sagt er den Grafen davon los. Er wird in der Sache keine Forderungen mehr erheben. Er siegelt mit dem Petschaft.
Der geben ist Mittwechs nach Petri cathedra 1559.

  • Archive signature: 210
  • Inventory signature: 4-10-0030
  • Ageing: 1559 März 1.

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Papier

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Georg Ernst Graf zu Henneberg bekundet: Sein verst. Vater Graf Wilhelm hatte nach dem Tod des Hans Albrecht von Vestenberg Schloss und Dorf Aschbach mit Zubehör dem Hans Wilhelm Fuchs zu Gleisenau (Gleisenaw) verliehen entsprechend einem darüber geschlossenen Vertrag, der die Zahlung von 5.000 Gulden vorsah, die noch zu Lebzeiten des Vaters bis auf 2300 Gulden gezahlt worden sind. Jetzt hat Hans Wilhelm Fuchs den Restbetrag samt den nicht vertraglich vorgesehenen Zinsen gezahlt. Davon sind 1000 Gulden Hauptsumme und 50 Gulden Zins an Anna von Hutten geb. von Selbitz zu Birkenfeld und ihre Söhne gezahlt und damit die Verschreibung des Grafen diesen gegenüber ausgelöst worden; die übrigen 1300 Gulden sind zum Nutzen des Grafen angelegt worden. Der sagt daher Fuchs von allen Verpflichtungen los; die Schuldverschreibung ist diesem zurückgegeben worden. Siegel des Grafen.
Der gebenn ist zu Schleusingen Dinstags nach Palmarum 1560.

  • Archive signature: 212
  • Inventory signature: 4-10-0030
  • Ageing: 1560 April 9.

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Papier

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Heinrich Graf zu Henneberg bekundet, dass Apel von Kohlhausen (Kolhusen) und seine Erben 50 Pfund Heller Landwährung auf die Gülte des Gutes haben, das Eberhard von der Kere und seine Brüder zu Helmershausen (Helmirshusen) haben und das von ihm zu Lehen geht, solange bis Eberhard und seine Brüder die Gülte mit der genannten Summe wieder ablösen. Siegel des Ausstellers.
Gegeben 1372 an dem Frytage nach sent Mathias tage des zwelfboten.

  • Archive signature: 405
  • Inventory signature: 4-10-0030
  • Ageing: 1372 Februar 27.

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Der Ritter Konrad von Lichtenberg (Lichtem-), Burgmann zu Roßdorf (Rostorf), bekundet, mit Berthold Grafen von Henneberg abgerechnet zu haben wegen der Schulden aus Schäden, die Konrad in des Grafen Diensten erlitten hat. Für ausstehende 90 Pfund Heller hat der Graf ihm und seinen Erben jährlich 10 Pfund aus dem Gericht Friedelshausen (Fricolshusen) verschrieben, fällig an zwei Terminen, Michaelis [29 Sept.] und Walpurgis [1. Mai]. Der Graf hat versprochen, diese binnen des an Michaelis beginnenden Jahres um 5 Pfund zu erhöhen, fällig erstmals an [nächstem] Michaelis. Nach Zahlung der gesamten Schuld fallen die Gülten wieder an den Grafen zurück. Da Konrad kein Siegel hat, ist das des Priesters Berthold von Neustadt (Nova civitate) angehängt; dieser kündigt auf Bitten des Grafen und des Ausstellers sein Siegel an.
Actum et datum a. d. 1317 in vigilia beati Mathei apostoli.

  • Archive signature: 423
  • Inventory signature: 4-10-0030
  • Ageing: 1317 September 20.

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Sittich Marschalk teilt Heinrich Grafen zu Henneberg mit, dass er Sipel Hellegrefe und seinen Erben 106 rheinische Gulden schuldig ist und er diesen deshalb den Vogthafer zu Themar mit allem Zubehör und die Wiese im Schmeheimer (Sme-) Grund versetzt hat. Er bittet den Grafen, Sipel in diesem Besitz zu bestätigen so lange, bis er die Güter mit derselben Summe wieder auslöst. Können er oder seine Erben dies nicht, steht das Recht dem Grafen zu. Siegel des Ausstellers.
Gebin 1402 an sente Michels tage.

  • Archive signature: 474
  • Inventory signature: 4-10-0030
  • Ageing: 1402 September 29.

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Otto Rußwurm (Ruz-) quittiert Johann Grafen zu Henneberg über 75 Pfund Heller, für die er Gülten oder Gut zu erwerben oder wo immer gelegenes Eigen aufzutragen hat, das die Herrschaft ewig als Burggut haben soll. Otto soll davon ein Burggut auf dem Hause Roßdorf (Rostorf) besitzen und verdienen nach Burggutrecht und keinen Ritt tun, der gegen den Grafen gerichtet ist. Siegel des Ausstellers.
Daz geschehin ist 1349 an Dinstage nach Reminiscere.

  • Archive signature: 628
  • Inventory signature: 4-10-0030
  • Ageing: 1349 März 10.

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Deutsch.

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Georg Ernst Graf zu Henneberg an Philipp vom Stein zu Völkershausen: Die Witwe Anna Maria Voit [von Salzburg] geb. von Thüngen, jetzt zu Meiningen, hat sich über ihn beschwert wegen seiner Schulden für nicht bezahlten Wein. Der Graf fordert ihn zu deren Bezahlung auf; andernfalls hat er eine Klage zu gewärtigen.
Datum Masfelt am 7. Maii a. 1578.

  • Archive signature: 736
  • Inventory signature: 4-10-0030
  • Ageing: 1578 Mai 7.

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Papier

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Dietrich (Dytzil) von Liebenstein (Lobin-) quittiert Johann Grafen zu Henneberg über 75 Pfund Heller für ein Burggut, das er und seine Erben auf dem Hause Elgersburg baulich besitzen sollen. Für das Geld hat der Graf den Dietrich in folgende Äcker und Wiesen am Kornberg (Kurn-) eingesetzt: Äcker und Wiesen, die Heinrich Franke und Reinhard innehatten; eine Wiese, die Martin Smit hatte, und ein Stück Acker, das nach Gera hin liegt; Konrad Martinstecke und Meister Hermann Ysensmit haben ihn des Grafen wegen in diese Grundstücke eingewiesen. Mit Zahlung von 75 Pfund Hellern in Landwährung können der Graf und seine Erben diese jederzeit auslösen. Die Summe ist dann für Gut um das Haus Elgersburg anzulegen, das der Aussteller und seine Erben vom Grafen zu Burggut empfangen sollen. Dietrich verspricht dem Grafen, um niemandes willen sein Feind zu werden, es sei denn der tue ihm Unrecht auch nach dem Urteil seiner eigenen Mannen und Diener. Siegel des Ausstellers.
Daz geschehin ist 1358 an dem Vritage vor sant Erharts tak.

  • Archive signature: 932
  • Inventory signature: 4-10-0030
  • Ageing: 1358 Januar 5.

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Poppo Graf zu Henneberg bekundet, den Knappen Johann (Hansen) von Werdenberg (Werdem-) und Dietrich (Tyetzeln) Vogt zu Schleusingen (Slusungen) 40 Pfund Heller schuldig zu sein, die er an Martini [11. Nov.] zahlen wird. Andernfalls wird er Johann, seiner Frau Adelheid, Dietrich, dessen Frau Sibille (Feln) und ihren Kindern seine Fischweide zu Henfstädt (Hampfstat) mit Zubehör zu Lehen geben, wie er sie bisher innehatte; diese bleibt weiterhin mit 40 Pfund ablösbar Siegel des Ausstellers.
1338 an sent Johannes babtisten tage als er wart enthoubt.

  • Archive signature: 1116
  • Inventory signature: 4-10-0030
  • Ageing: 1338 August 29.

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Deutsch.

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Poppo Graf zu Henneberg bekundet, dass die Knappen Dietrich (Tyeczel) Vogt zu Schleusingen (Slusungen) und Johann (Hans) von Werdenberg ihm 20 Pfund Heller geliehen haben, die er auf die Fischweide zu Henfstädt (Hampfstat) aufgeschlagen hat, die daher künftig mit 60 Pfund zu lösen steht entsprechend den früher darüber ausgestellten Urkunden. Siegel des Ausstellers.
Geben zu Hartimberg 1340 an sent Symonis et Jude abinde der heilgen zwelfboten.

  • Archive signature: 1117
  • Inventory signature: 4-10-0030
  • Ageing: 1340 Oktober 27.

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Deutsch.

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Poppo Graf zu Henneberg bekundet, den Knappen Dietrich (Tyetzeln) Vogt zu Schleusingen (Slus.) und Johann (Hansen) von Werdenberg 65 Pfund Heller schuldig zu sein, die er auf das Dorf Reurieth (Ruryth) und den Zehnten zu Henfstädt (Hampfstat) schlägt, die die beiden von ihm innehaben. Dorf und Zehnt können vom Grafen und niemandem sonst für die Summe, die seinerzeit dafür gegeben worden ist, erst dann entsprechend den einschlägigen Urkunden ausgelöst werden, wenn zuvor die 65 Pfund Heller zurückgezahlt worden sind. Siegel des Ausstellers.
Geben zu Heyn 1340 an deme Sunabynde vor sent Urbans tage allernehst.

  • Archive signature: 1118
  • Inventory signature: 4-10-0030
  • Ageing: 1340 Mai 20.

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Deutsch.

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Heinrich Graf zu Henneberg tritt mit Zustimmung seiner Frau Jutta 50 Pfund Heller pro Jahr aus seinem Burggut zu Meiningen auf zwei Jahre an seinen Diener Dietrich (Dicel) Hug, seine Frau Adelheid und deren Erben ab, denen er 100 Pfund Heller wegen des Kaufs der Mühle unter der Burg zu Schleusingen (Slus.) schuldet. Erhalten die Eheleute das Geld so nicht, soll es ihnen aus anderen Einkünften des Grafen gezahlt werden. Der soll den Eheleuten auch die Urkunden des Bischofs [von Würzburg] und der Stadt Meiningen wegen der Ansprüche auf die dortige Gülte geben. Siegel des Ausstellers.
Gegeiben 1345 an der Mittewoch nach sente Walpurge tage.

  • Archive signature: 1120
  • Inventory signature: 4-10-0030
  • Ageing: 1345 Mai 4.

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Deutsch.

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Reinhard Schrimpf bekundet: Johann Graf zu Henneberg hat ihm und seinen Erben zu den 30 Pfund Hellern, die er auf der Wüstung Auwedorf bei Untermaßfeld (Nydern Masvelt) hatte, weitere 50 Pfund aufgeschlagen, die er ihm bis zu diesem Tag schuldig war. Reinhard und seine Erben haben jederzeit einen Rückkauf mit 80 Pfund Hellern zu gestatten. Siegel des Ausstellers.
1351 an Vritage vor dem Jarstage.

  • Archive signature: 1124
  • Inventory signature: 4-10-0030
  • Ageing: 1350 Dezember 31.

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Bei der Auflösung des Datums ist der Weihnachtsstil zu beachten.

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Johann Graf zu Henneberg und seine Frau Elisabeth bekunden, Propst Konrad, der Meisterin und dem Konvent zu [Frauen-] Breitungen (Breytingen) 40 Pfund Heller schuldig zu sein, die sie auf die Güter schlagen, die dem Kloster zu Pfand stehen. Deren Auslösung ist erst möglich, wenn zunächst die 40 Pfund zurückgezahlt werden. Es siegeln (1) Johann und (2) Elisabeth.
1355 an sant Johans tak baptisten.

  • Archive signature: 1130
  • Inventory signature: 4-10-0030
  • Ageing: 1355 Juni 24.

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Heinrich Graf zu Henneberg bekundet, Werner Zufraß und seinen Erben - dessen Bruder Johann Zufraß, Domherrn zu Bamberg (Babin-), Stephan von der Kere und Eberhard Wolf - 2000 Pfund Heller fränkischer Währung schuldig zu sein, für die er ihn in die halbe Stadt Themar (Theymar) mit Bede, Stadt- und Landgericht und allem sonstigen Zubehör einsetzt, wie dieses bisher die Amtleute innegehabt haben, die ihr Geld darauf gesetzt haben. Ausgenommen sind die Hafergülten, die dem Grafen selbst und seinem Bruder Berthold in Stadt und Gericht anfallen sollen, eine eventuell vom Grafen mit seinem Oheim Johann (Hansin) Grafen zu Schwarzburg (Swartz-) zu erhebende Notbede, deren Anteil er selbst erhalten wird, sowie die geistlichen und weltlichen Lehen. Die Bürger und Bauern sollen Zufraß huldigen und wegen der Abgaben gehorsam sein; der Graf wird diese während der Verpfändung nicht erhöhen. Die Abgaben sind erstmals an Kathedra Petri [22. Febr.] im nächsten Jahr fällig; bis dahin soll durch keine Seite die Lösung angestrebt werden. Danach kann Zufraß diese mit Frist von einem Vierteljahr verlangen, wenn er sein Geld benötigt; dieses ist in Mellrichstadt (Melerstad) oder zwei Meilen im Umkreis zu zahlen. Hat der Graf das Geld nicht, soll eine Verpfändung für dieselbe Summe an einen anderen seiner Mannen erfolgen, dem die gleichen Bedingungen zu beurkunden sind; finden die Zufraß niemanden, sollen sie die Bürgen des Grafen mahnen, die daraufhin Einlager zu leisten haben. Die halbe Stadt Themar verbleibt dennoch den Zufraß. Bei einer Auslösung durch den Grafen gelten die gleichen Fristen und Bedingungen. Die Zufraß sollen Bürger und Bauern dann von der Huldigung lossagen und die Urkunden zurückgeben. Die Bürgen sind ggf. jeweils mit einem Knecht und einem Pferd zum Einlager in einem offenen Wirtshaus in Mellrichstadt verpflichtet; ausfallende Bürgen sind binnen eines Monats nach Mahnung zu ersetzen; andernfalls sind die übrigen zum Einlager verpflichtet; ausfallende Pferde sind unverzüglich zu ersetzen. Der Graf verspricht, die Bürgen schadlos zu halten. Graf Heinrich (1) und sein Bruder Berthold (2) siegeln. Die Bürgen (10) Johann (Hans) von Bibra (Bibera) der Ältere, (9) Karl von der Kere, (7) Hermann von Pferdsdorf (Pferdistorf), (3) Reinhard von Wechmar, die Brüder (6) Dietrich und (5) Simon von der Kere, (8) Apel von Milz (Miltz) und (4) Johann (Hans) Hug übernehmen ihre Verpflichtungen und siegeln zum Zeichen dessen.
1380 am Suntage vor Laurentii.

  • Archive signature: 1141
  • Inventory signature: 4-10-0030
  • Ageing: 1380 August 5.

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Die Brüder Wolfram und Peter Schrimpf bekunden, dem Knappen Otto von Buchenau (-ouwe), seiner Frau Friderun (Fryden) und ihren Erben 80 Rote schuldig zu sein, die am nächsten Pfingstfest fällig sind. Zahlen die Aussteller nicht, haben sie den Eheleuten und ihren Erben das Schloss Nieder-Schwallungen (Nydern Swallungen) mit Zubehör vor Heinrich Grafen zu Henneberg zu überstellen; sie versprechen, in einem solchen Fall in keiner Weise dagegen vorzugehen. (1) Wolfram und (2) Peter siegeln.
Datum a. d. 1384 die beate Marie Magdalene.

  • Archive signature: 1143
  • Inventory signature: 4-10-0030
  • Ageing: 1384 Juli 22.

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Elisabeth (Lise), Witwe des Engelhard von der Tann (Thann), bekundet: Die Vorfahren des Wilhelm Grafen zu Henneberg hatten ihre Vogtei Kaltenlengsfeld (Kaldenlengisvelt) mit anderen Stücken unter Vorbehalt der Wiederlösung an das Stift Fulda (Fulde) verpfändet. Später hat der Graf diese Vogtei auf Wiederkauf vom Stift Fulda an Engelhard von der Tann und seine Frau, die Ausstellerin, verpfändet nach Ausweis der darüber ausgestellten Urkunden. Diese haben die Vogtei innegehabt, bis sie der Graf jetzt als sein väterliches Erbe ausgelöst hat. Die Ausstellerin quittiert über die Lösungssumme und verspricht, keinerlei Forderungen gegen den Grafen mehr zu erheben. Werden künftig noch Urkunden über die Verpfändung gefunden, sind sie kraftlos. (1) Elisabeth siegelt und bittet (2) Konrad Kelner, Dekan zu Schmalkalden (Smal-), und (3) Hermann Drewekule, Rentmeister daselbst, um Mitbesiegelung; diese kündigen ihre Siegel an.
Geben 1438 an sand Peterstage cathedra genand.

  • Archive signature: 1159
  • Inventory signature: 4-10-0030
  • Ageing: 1438 Februar 22.

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Friedrich (Fritze) von der Kere bekundet, seinem Schwager Berthold von Bibra oder dem Inhaber der Urkunde 550 rheinische Gulden fränkischer Landwährung schuldig zu sein, da er dessen Anteil am Schloss Osterburg (-berg) abgekauft hat. Die Summe wird er an vergangenem Kathedra Petri [22. Febr.] in sechs Jahren in Meiningen, Römhild (Romhilt) oder Bibra zahlen. Bis dahin ist jährlich an Martini [11. Nov.] von je 20 Gulden ein Gulden Zins fällig, macht 27 ½ Gulden. Von der Summe können Teile, jedoch nicht weniger als 100 Gulden, am jeweiligen Zinstermin vorzeitig gezahlt werden; der Zins ist entsprechend zu reduzieren. Nach sechs Jahren sind die Restsumme und rückständige Gülten fällig. Als Bürgen für den Fall von Säumnis stellt der Aussteller den Ritter Johann (Hans) Fuchs, Sittich von der Kere und Heinrich von Wechmar (Weichmar) als Geiseln und Bürgen, den Ritter Jakob von Steinau (-awe) als Bürgen. Bei Säumnis sollen die Geiseln und Bürgen auf Mahnung in eigener Person oder an ihrer Stelle ein ehrbarer Wappengenosse mit einem Knecht und zwei Pferden in eine angewiesene offene Herberge in einem der drei genannten Orte zum Einlager kommen; der Bürge soll zwei Knechte und zwei Pferde entsenden, die auf Kosten des Ausstellers bis zur vollständigen Zahlung dort bleiben sollen. Ausfallende Geiseln und Bürgen sind binnen eines Monats nach Mahnung zu ersetzen; andernfalls sind die übrigen zum Einlager verpflichtet. Der Aussteller hat die Bürgen schadlos zu halten. Er beschwört seine Verpflichtungen und siegelt. Die Bürgen und Geiseln tun dies ebenfalls. Jakob von Steinau siegelt zuvorderst bei Friedrich von der Kere.
Der gegeben ist 1459 an der Mitwochen noch dem Sontage Exaudi.

  • Archive signature: 1203
  • Inventory signature: 4-10-0030
  • Ageing: 1459 Mai 9.

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Urkunde durch Einschnitte ungültig gemacht.

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Wilhelm Graf zu Henneberg bekundet, Wilhelm von Bibra, seinen Erben oder dem Inhaber der Urkunde 1650 rheinische Gulden schuldig zu sein aufgrund eines durch die Brüder Kurfürst Ernst und Albrecht, Herzöge zu Sachsen, Landgrafen zu Thüringen und Markgrafen zu Meißen wegen des Schlosses Osterburg (-berg) errichteten Schiedsspruches. Demnach sind 600 Gulden an Kathedra Petri [22. Febr. 1471], die übrigen 1050 Gulden innerhalb von acht Jahren fällig, jeweils acht Tage vor oder nach Kathedra Petri 131 Gulden und ein Viertel (ein ort), nach Wunsch Wilhelms von Bibra in Mellrichstadt (Mellerstat) oder Neustadt (Nuwen-) an der Saale. Als Bürgen für eine pünktliche Zahlung stellt der Graf Heinrich (Heintzen) von Wechmar, Georg (Jorgen) von Schaumberg (Schawm-) sowie die Vettern Siegfried und Heinrich (Heintz) vom Stein; verstorbene Bürgen sind binnen eines Monats zu ersetzen. Geschieht das nicht, sind die übrigen auf Mahnung durch Wilhelm von Bibra zum Einlager verpflichtet. Die Bürgen übernehmen ihre Verpflichtungen nach Gewohnheit im Herzogtum Franken. Bei Säumnis des Grafen haben sie auf Mahnung je einen Knecht und ein Pferd in eine ihnen angewiesene, offene Herberge in Mellrichstadt oder Neustadt in Einlager zu legen, solange bis die Rückstände bezahlt sind. Wilhelm von Bibra kann das Geld dann bei Christen oder Juden leihen; Kosten und Schäden sind ihm zu erstatten. Wilhelm von Bibra hat über die gezahlten Summen jeweils schriftlich zu quittieren. (1) Graf Wilhelm und (2-5) die Bürgen siegeln.
Der gebin ist 1470 am Mantag nach Cantate.

  • Archive signature: 1210
  • Inventory signature: 4-10-0030
  • Ageing: 1470 Mai 21.

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Urkunde durch Einschnitte ungültig gemacht, Umbug abgeschnitten.

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Die Vettern Heinrich von Bibra zu Bramberg und Konrad (Concz) von Bibra zu Mellrichstadt (Mellerstatt) bekunden, dass Wilhelm Graf zu Henneberg ihnen an vergangenem Kathedra Petri [22. Febr.] vom Kaufpreis für die Osterburg (-berg) 500 rheinische Gulden gezahlt hat, über die sie hiermit quittieren. (1) Heinrich und (2) Konrad siegeln.
Gebin uff Sontag Reminiscere a. d. 1463.

  • Archive signature: 1211
  • Inventory signature: 4-10-0030
  • Ageing: 1463 März 6.

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Johann Graf zu Henneberg bekundet, Abt und Konvent zu Veßra (Vezzcere) 40 Pfund Heller schuldig zu sein für sechs Fuder Wein. Diese Summe schlägt er auf die Güter, die das Kloster von ihm zu Pfand hat nach Ausweis der darüber ausgestellten Urkunden. Vor einer Auslösung sind zunächst die 40 Pfund zurückzuzahlen. Siegel des Ausstellers.
Daz geschehin ist 1355 an der Mittewochen vor sant Vites tak.

  • Archive signature: 1246
  • Inventory signature: 4-10-0030
  • Ageing: 1355 Juni 10.

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Wilhelm Graf zu Henneberg bekundet, Wolf von Herbstadt und seinen Erben 470 Gulden {und 26 Gnacken} schuldig gewesen zu sein, die dieser nach Ausweis eines eigenhändigen Zettels in Geschäften des Grafen ausgegeben hatte. Zuletzt hat Herbstadt dem Grafen 400 Gulden in Gold und 100 Gulden in Schreckenbergern geliehen zur Bezahlung eines Wechsels über 1000 Gulden gegenüber Johann von Hutten für die Hälfte an Schmalkalden. Die Schuld beläuft sich somit jetzt auf 970 Gulden {und 26 Gnacken}, die an Kathedra Petri mitsamt einem Zins von [2..] pro Gulden fällig sind. Siegel des Ausstellers.
Gegeben [am Donr]stage nach dem Sontage Oculi 1504.

  • Archive signature: 1274
  • Inventory signature: 4-10-0030
  • Ageing: 1504 März 14.

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Die Streichungen im Text {geschweifte Klammern} und der Rückvermerk, nach dem Herbstadt eine solche Urkunde erhalten hat, lassen sie eher als Konzept erscheinen.

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Konrad (Contz) Czygeler bekundet, des Wilhelms Grafen zu Henneberg Knecht und Rentmeister in Wasungen gewesen zu sein, im dortigen Gericht einige Zeit Renten, Zinse und andere Gefälle eingenommen und dem Grafen darüber eine Rechnung gelegt zu haben, mit der er nicht zufrieden war. Da der Mangel an Konrad lag, hätte der Graf ihn strafen können, hat ihn aber wegen seiner Gebrechlichkeit gnädig davonkommen lassen. Konrad, seine Frau Walpurg und beider Tochter Jutta schwören, auch für die übrigen Kinder, gegen den Grafen, seine Lande und Leute nichts zu tun oder zu veranlassen. Wenn sie künftig mit dem Grafen zu schaffen haben, sollen sie sich mit dem Recht an seinem Hof und vor seinen Mannen begnügen. Sie bitten (1) Johann Thomas, Prior zu Wasungen, und (2) Hertnid von Roßdorf (Rostorff), Burgmann daselbst, um Besiegelung; diese kündigen ihre Siegel an.
Der geben ist am Dinstage nach Mittvasten a. d. 1424.

  • Archive signature: 1325
  • Inventory signature: 4-10-0030
  • Ageing: 1424 April 4.

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Hans von Roßdorf und seine Ehefrau Anna geborene von Weitershausen, Jorg und Wilhelm von Roßdorf, Söhne des Hans, auch für ihren Bruder Kaspar, der außer Landes ist, bekunden: Wilhelm Graf zu Henneberg hat ihnen aus Gnaden 200 Gulden von ihrem Vetter Wilhelm von Roßdorf zugewandt entsprechend einer inserierten Urkunde vom gleichen Tag. Die Aussteller verzichten dafür gegenüber dem Grafen und seinen Erben auf alle Ansprüche wegen des Wilhelm von Roßdorf. (1) Hans von Roßdorf siegelt, auch für seine Frau. Hans, Jorg und Wilhelm unterschreiben eigenhändig und bitten gemeinsam ihren Oheim (2) Andreas von Wechmar um Mitbesiegelung; dieser kündigt sein Siegel an.
Der gegebenn ist an sant Peters tage cathedra genant 1526.

  • Archive signature: 1346
  • Inventory signature: 4-10-0030
  • Ageing: 1526 Februar 22.

Enthält u. a.: Insert: 1526 Februar 22. Jakob Ußlewber (Us-) genannt Beck, Bürger zu Wasungen, und seine Frau Elisabeth bekunden, Wilhelm Grafen zu Henneberg 200 Gulden Landwährung schuldig gewesen zu sein, die an Kathedra Petri [22. Febr.] 1526 fällig waren: Da sie diese nicht zahlen konnten, hat der Graf die Zahlung aus Gnaden erlassen und sie dafür in die 200 Gulden gesetzt, die er Otto von Roßdorf wegen seines verstorbenen Bruders Wilhelm schuldig war und mit denen er nach Ottos Tod den Hans von Roßdorf zu Wasungen und seine ehelichen Erben, Söhne und Töchter, begnadet hat. Beck und seine Frau können an der Hauptsumme von 200 Gulden jederzeit 50 Gulden und die zugehörigen Zinsen ablösen; sie haben dies denen von Roßdorf ein Vierteljahr von Kathedra Petri anzukündigen. Zu Unterpfand setzt Beck seine Immobilien und deren Erträge in Ober- und Nieder-Stauerschlag. Er bittet den Bürgermeister von Wasungen um Besiegelung mit dem Stadtsiegel; Bürgermeister und Rat kündigen das Siegel an. Wilhelm Graf zu Henneberg bekundet, dass dies mit seiner Zustimmung geschehen ist; er siegelt.
Der gegebenn ist 1526 am tage Petri cathedra.

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Die Brüder Apel und Heinrich (Heinze) Sintram sowie die Brüder Apel und Herting von Buttlar (Buttigeler), Hertings Söhne, bekunden, dass Johann Graf zu Henneberg und seine Frau Elisabeth (Else) ihnen 300 Pfund gängiger Heller schulden, die an Michaelis [29. Sept.] fällig sind. Erfolgt diese Zahlung nicht, ist ihnen dafür das Gericht Friedelshausen (Vritelshusin) versetzt, das jederzeit mit den 300 Pfund ausgelöst werden kann. (1) Apel und (2) Heinrich Sintram sowie (3) Herting Buttlar siegeln, letzterer auch für seine Brüder.
Der gegebin ist 1351 an deme Achtzehindin tage nach der geburt unsirs Herren.

  • Archive signature: 1350
  • Inventory signature: 4-10-0030
  • Ageing: 1351 Januar 13.

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Berthold Graf von Henneberg (Hennen-) und seine Frau Adelheid bekunden, dem Propst des Nonnenklosters Trostadt (Troistat) 14 Pfund Heller schuldig zu sein. Diese verschreiben sie auf ihr Dorf Suhl (Sule), sobald dieses samt Einkünften vom Ritter Konrad von Heßberg (Hesse-) ausgelöst ist, der jetzt ihretwegen die Einkünfte erhebt. Zur Sicherung der Ansprüche von Propst und Konvent haben sie diese Urkunde ausgestellt. (1) Berthold und (2) Adelheid siegeln. Aus dem Dorf kommen jährlich sechs Mark Silber ein, je drei an Walpurgis und Michaelis; eine Mark wird zu drei Pfund Hellern gerechnet.
A. d. 1300 in die Exaltacionis sancte crucis.

  • Archive signature: 1365
  • Inventory signature: 4-10-0030
  • Ageing:

Propst Friedrich, Meisterin Irmgard und der Konvent des Klosters Trostadt (Troystat) bekunden, dem Heinrich Pechmacher (picariatori), Bürger zu Hildburghausen (Hilteborgehusen), 40 Pfund heller schuldig zu sein. Heinrich hat zugestimmt, dass stattdessen ihm und seinem Sohn Heinrich jährlich vier Pfund heller jährlicher Gülte gezahlt werden, je zwei aus den Gütern zu Bedheim (Bede-) und Wallrabs (Walraben). Wenn einer der beiden stirbt, fallen die zwei Pfund zu Bedheim an das Kloster zurück. Sie sollen dem Konvent, dem Kaplan und den beim Jahrtag des Verstorbenen dienenden Pfründnern gezahlt werden; davon sollen dessen und der verstorbenen Kunigunde Bechererin Memorien mit Vigil und Messe für Verstorbene gehalten werden. Der Überlebende erhält die zwei Pfund zu Wallrabs; nach seinem Tod werden sie in gleicher Weise für seine Memorie verwendet. Es siegeln (1) Propst und (2) Konvent.
Datum a. d. 1311 XVIII Kal. Septembris.

  • Archive signature: 1366
  • Inventory signature: 4-10-0030
  • Ageing: 1311 August 15.

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Kaspar Bachman, Wirt zu Obermaßfeld (-masvelltt), bekundet, auch für seine Ehefrau Margarete und seine Erben, Kaspar Belleritt dem Älteren oder dem Inhaber der Urkunde 40 rheinische Gulden in fränkischer Landeswährung schuldig zu sein, die dieser ihm geliehen hat. Dafür schulden er und seine Erben künftig jährlich an Michaelis zwei Gulden an dessen Testamentsvollstrecker oder die Inhaber der Urkunde; zu Unterpfand wird die halbe Hufe in Obermaßfeld gestellt, die vormals Johann (Hansen) Zerre gehörte und zwischen Johann (Hansen) Rinsack und Nikolaus (Clausen) Guntter liegt; sie darf künftig ohne Zustimmung des Inhabers der Gülte nicht verkauft oder versetzt werden. Eine Ablösung der Gülte ist möglich und zwei Monate vor Michaelis anzukündigen; nach Zahlung von Hauptgeld, Kosten und Schäden ist diese Urkunde hinfällig. Bachman bittet Philipp Diemar, Amtmann zu Maßfeld, um Besiegelung, auch zum Zeichen der herrschaftlichen Zustimmung. Diemar kündigt sein Siegel an.
Der geben ist uff Sontag nach sant Michelstage 1493.

  • Archive signature: 1450
  • Inventory signature: 4-10-0030
  • Ageing: 1493 Oktober 6.

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Papier

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Heinrich von Bibra zu Bramberg und Konrad (Concz) von Bibra zu Mellrichstadt (Mellerstat) bekunden, dass Wilhelm Graf zu Henneberg ihnen vom Kaufgeld für die Osterburg (-berg) 300 rheinische Gulden gezahlt hat, über die sie hiermit quittieren. (1) Heinrich und (2) Konrad siegeln.
Der gegebin ist 1463 an sant Bastians tag.

  • Archive signature: 1503
  • Inventory signature: 4-10-0030
  • Ageing: 1463 Januar 20.

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Die Vettern Heinrich von Bibra zu Bramberg und Konrad (Concz) von Bibra zu Mellrichstadt (Mellerstat) bekunden, dass Wilhelm Graf zu Henneberg an Kathedra Petri [22. Febr.] vom Kaufgeld für die Osterburg (-berg) 150 rheinische Gulden gezahlt hat, über die sie hiermit quittieren. (1) Heinrich und (2) Konrad siegeln.
Gebin am Sontag Oculi a. d. 1464.

  • Archive signature: 1504
  • Inventory signature: 4-10-0030
  • Ageing: 1464 März 4.

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Die Vettern Heinrich von Bibra zu Bramberg und Konrad (Concz) von Bibra zu Mellrichstadt (Mellerstat) bekunden, dass Wilhelm Graf zu Henneberg an Kathedra Petri [22. Febr.] vom Kaufgeld für die Osterburg (-berg) 150 rheinische Gulden gezahlt hat, über die sie hiermit quittieren. (1) Heinrich und (2) Konrad siegeln.
Der gebin ist 1465 am Sontag nach sant Peters tag kathedra genant.

  • Archive signature: 1505
  • Inventory signature: 4-10-0030
  • Ageing: 1465 Februar 24.

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Die Vettern Heinrich von Bibra zu Bramberg sowie Konrad (Concz) und Eitel (Itel) von Bibra zu Mellrichstadt (Mellerstat) bekunden, dass Wilhelm, Johann und Berthold Grafen zu Henneberg an Kathedra Petri [22. Febr.] vom Kaufgeld für die Osterburg (-berg) 150 rheinische Gulden gezahlt hat, über die sie hiermit quittieren. (1) Heinrich und (2) Konrad siegeln.
Der gegebin ist 1466 auff Montag nach sant Peters tag kathedra gnant.

  • Archive signature: 1506
  • Inventory signature: 4-10-0030
  • Ageing: 1466 Februar 24.

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Die Vettern Heinrich von Bibra zu Bramberg und Konrad (Contz) von Bibra zu Mellrichstadt (Mellerstadt) bekunden, dass Wilhelm Graf zu Henneberg an Kathedra Petri [22. Febr.] vom Kaufgeld für die Osterburg (-berg) 150 rheinische Gulden gezahlt hat, über die sie hiermit quittieren. (1) Heinrich und (2) Konrad siegeln.
Der gebin ist 1467 am Mantag nach sant Peters tag kathedra genannt.

  • Archive signature: 1507
  • Inventory signature: 4-10-0030
  • Ageing: 1467 Februar 23.

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Heinrich von Bibra zu Bramberg und die Brüder Konrad (Cuntz) und Eitel von Bibra zu Mellrichstadt (Mellerstadt) bekunden, dass Wilhelm Graf zu Henneberg an Kathedra Petri [22. Febr.] vom Kaufgeld für die Osterburg (-berg) 400 rheinische Gulden gezahlt hat, über die sie hiermit quittieren. (1) Heinrich und (2) Konrad siegeln, letzterer auch für seinen Bruder.
Der gebin ist 1468 am Sonnabint nach sant Peters tag kathedra genannt.

  • Archive signature: 1508
  • Inventory signature: 4-10-0030
  • Ageing: 1468 Februar 27.

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Die Vettern und Brüder Heinrich von Bibra zu Bramberg, Konrad (Conntz) und Eitel von Bibra zu Mellrichstadt (Mellerstadt) bekunden, dass Wilhelm Graf zu Henneberg an Kathedra Petri [22. Febr.] vom Kaufgeld für die Osterburg (-berg) 150 rheinische Gulden gezahlt hat, über die sie hiermit quittieren. (1) Heinrich und (2) Konrad siegeln, letzterer auch für seinen Bruder.
Der gebin ist 1470 am Mantag nach sanndt Peters tag kathedra genannt.

  • Archive signature: 1509
  • Inventory signature: 4-10-0030
  • Ageing: 1470 Februar 26.

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Heinrich von Bibra zu Bramberg, Konrad (Contz) und Eitel von Bibra zu Mellrichstadt (Mellerstadt), Brüder und Vettern, bekunden, dass Wilhelm Graf zu Henneberg 2200 rheinische Gulden wegen des Schlosses Osterburg (-berg) schuldig war entsprechend einer von ihm ausgestellten Verschreibung. Diese Summe hat der Graf jetzt vollständig bezahlt. Die Aussteller sagen ihn und seine Herrschaft hiermit davon los; die Urkunde über die 2200 Gulden ist hiermit kraftlos und soll dem Grafen unverzüglich übergeben werden. Es siegeln (1) Heinrich und (2) Konrad, letzterer auch für seinen Bruder.
Der gebin ist 1472 am Sontag Letare in der heilgen Vasten.

  • Archive signature: 1510
  • Inventory signature: 4-10-0030
  • Ageing: 1472 März 8.

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Die Vettern und Brüder Heinrich von Bibra zu Bramberg, Konrad (Cuntz) und Eitel von Bibra zu Mellrichstadt (Mellerstat) bekunden, dass Wilhelm Graf zu Henneberg an Kathedra Petri [22. Febr.] vom Kaufgeld für die Osterburg (-berg) 150 rheinische Gulden gezahlt hat, über die sie hiermit quittieren. (1) Heinrich und (2) Konrad siegeln, letzterer auch für seinen Bruder.
Der geben ist 1472 uff Montag nach Reminiscere.

  • Archive signature: 1511
  • Inventory signature: 4-10-0030
  • Ageing: 1472 Februar 24.

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Berthold von Bibra zu Rentwertshausen (Rentwigeshusen) bekundet, dass sein Schwager Friedrich (Fricze) von der Kere ihm wegen des Kaufs der Osterburg (-bergk) 550 Gulden schuldig ist nach Ausweis der darüber ausgestellten Urkunde. Davon hat er jetzt 214 Gulden gezahlt, über die Berthold hiermit quittiert; er siegelt.
Der gegebin ist 1459 am Montag nach sant Lucas tag des heiligen ewangelisten.

  • Archive signature: 1512
  • Inventory signature: 4-10-0030
  • Ageing: 1459 Oktober 22.

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Berthold von Bibra zu Rentwertshausen (Rentwigeshusen) bekundet, dass sein Schwager Friedrich (Fricze) von der Kere ihm jetzt die 17 Gulden Zins gezahlt hat, die laut seiner Verschreibung an Martini fällig waren. Berthold sagt ihn davon los und drückt sein Siegel auf.
Gebin am Montag nach sannt Mertins tag 1459.

  • Archive signature: 1513
  • Inventory signature: 4-10-0030
  • Ageing: 1459 November 12.

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Papier

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