Bestandssignatur
3-91-3240
Laufzeit
1526 - 1935
Umfang
0,50 lfm
Findmittel
Inhalt
Dem Rittergut Zschippach stand die Erbgerichtsbarkeit zu über den Ort Zschippach sowie über einzelne Lehnleute zu Wernsdorf, Waaswitz und Dorna. Die ersten bekannten Besitzer des Ritterguts Zschippach waren die von Söllmnitz, dann seit der Mitte des 15. Jahrhunderts die von Schauroth. Im Lehnbrief des Kurfürsten Johann Friedrich von Sachsen über die Herrschaften Gera und Schleiz vom 31. August 1539 werden unter den Vasallen die von Schauroth zu Steinbrücken, Roschütz, Dorna, Zschippach und Pforten genannt. Heinrich von Schauroth der Ältere zu Zschippach wurde 1567 mit dem Siedelhof und Vorwerk Zschippach belehnt. Im Besitz der Familie von Schauroth blieb das Rittergut Zschippach bis über die Mitte des 17. Jahrhunderts hinaus. Es wurde aber zeitweise mit allen Zugehörungen und Erbgerichten verpachtet und zwar, von 1648 bis 1650 an Christof Heinrich von Beust und von 1650 bis 1653 an Rittmeister von Schierstedt. 1654 verkauften die Brüder von Schauroth das Rittergut Zschippach an Christof Gebhardt genannt Wesener, der die Hälfte des Ritterguts, den unteren Teil, wegen Kaufgelderschulden 1657 wieder an die von Schauroth abtreten musste. Dieser Teil wurde 1659 an Heinrich von Beust verpachtet. Diesen unteren Teil des Ritterguts Zschippach verkaufte Karl Günther von Schauroth 1666 an Lebrecht Metzsch auf Polenzke. Mit dem oberen Teil des Ritterguts Zschippach wurde 1660 Anna Gebhardt genannt Wesener belehnt. Von ihr erwarb 1666 Heinrich von Ende diesen oberen Teil und kaufte 1667 von Lebrecht Metzsch den unteren Teil des Ritterguts dazu. Wegen Konkurses der Familie von Ende wurde 1714 das Rittergut Zschippach versteigert und von Karl Friedrich von Koppy erworben. 1747 verkaufte Hans Karl Heinrich von Koppy das Rittermannlehngut Zschippach an den Kammerherrn Moritz Christof von Zehmen. Es blieb im Besitz der Familie von Zehmen bis über 1855 hinaus.
Das Rittergut Zschippach wurde durch das Testament des Kammerjunkers Karl Gotthelf von Zehmen vom 8. Juli 1813, bestätigt am 8. Oktober 1823, in ein Fideikommißgut umgewandelt. Das Patrimonialgericht Zschippach wurde durch die Verordnung vom 30. Dezember 1854 mit Wirkung vom 1. Januar 1855 aufgehoben.
Bestandsinhalt:
Streitige Gerichtsbarkeit.- Freiwillige Gerichtsbarkeit.- Gerichtsverwaltung.- Polizeiangelegenheiten.- Verwaltungsangelegenheiten.
Zitierempfehlung:
Landesarchiv Thüringen - Staatsarchiv Greiz, 3-91-3240 Patrimonialgericht Zschippach, Nr.