Bestandssignatur
4-61-0001
Laufzeit
1916 - 1999
Umfang
504,77 lfm
Findmittel
Inhalt
Einleitung
Geschichte der Bezirkstage und der Räte der Bezirke in der Deutschen Demokratischen Republik (DDR)
Nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges in Europa hatten die alliierten Truppen Deutschland vollständig besetzt und auf Grundlage der Konferenz von Jalta in Besatzungszonen aufgeteilt. In der Sowjetischen Besatzungszone (SBZ) wurden die Länder und Provinzen Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen neu- beziehungsweise umgebildet. Die Sowjetische Militäradministration in Deutschland (SMAD) setzte von Beginn an auf eine zentralisierte Entwicklung, die sich in der Bildung von Zentralverwaltungen niederschlug.
Aus den Landtagswahlen im Oktober 1946 ging die Sozialistische Einheitspartei Deutschlands (SED) in allen Ländern als stärkste Kraft hervor, was die weitere Zentralisierung vorantrieb. Die Gründung der DDR 1949 beschleunigte diese Entwicklung und beschnitt die finanziellen und politischen Möglichkeiten der Länder zunehmend. Mit dem „Gesetz über die weitere Demokratisierung des Aufbaus und der Arbeitsweise der staatlichen Organe in den Ländern der Deutschen Demokratischen Republik“ vom 23. Juli 1952 wurde die Auflösung der Länder beschlossen. Auf dem Gebiet der zuvor fünf Länder wurden 14 Bezirke mit den jeweils namensgebenden Bezirksstädten gebildet: Chemnitz1, Cottbus, Dresden, Erfurt, Frankfurt/Oder, Gera, Halle, Leipzig, Magdeburg, Neubrandenburg, Potsdam, Rostock, Schwerin und Suhl. Diese politisch-territorialen Zentren entstanden in einigen Fällen am Ort bestehender traditioneller Verwaltungsmittelpunkte. Teilweise verzichtete man aber auch aus politischen, ökonomischen oder sicherheitspolitischen Gründen auf die historisch gewachsenen Strukturen.
Die Lösung von Einzelfragen sowie die Überleitung der staatlichen Aufgaben von Ländern, Parlamenten und Landesregierungen auf Bezirke, Bezirkstage (BT) und Räte der Bezirke (RdB) übernahmen Bezirkskommissionen. Diese setzten sich hauptsächlich aus den 1. Sekretären der Bezirksleitungen der SED, den Vorsitzenden und den Sekretären der RdB sowie aus Verantwortlichen der Sektoren Inneres, Kader und Finanzen zusammen. Hinzu kamen Vertreter des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes (FDGB) und der Freien Deutschen Jugend (FDJ).
Die Besetzung der BT wurde anhand von Wahlen durch die Bevölkerung bestimmt, welche die auf Einheitslisten zusammengefassten Kandidaten der zur Nationalen Front zusammenge-schlossenen Blockparteien und Massenorganisationen wählen konnten. Die Wahlen fanden zunächst alle vier, ab 1971 alle fünf Jahre parallel zu den Volkskammerwahlen statt. Aufgabe der BT war es, über Beschlussvorlagen des RdB abzustimmen oder auch eigene Anträge einzubringen, was jedoch nur selten vorkam.
Die BT wurden auf ihrem jeweiligen Gebiet als oberste Organe der Staatsmacht charakterisiert und die RdB sollten gleichzeitig als vollziehende und verfügende Organe handeln. Die gesetzgebende stand jedoch hinter der ausübenden Gewalt zurück, da aufgrund des demokratischen Zentralismus in der DDR die Gesetze der Volkskammer und die Beschlüsse des Ministerrates bindend waren. Dazu gehörte ebenfalls das Prinzip der doppelten Unterstellung: Der RdB war dem BT und dem Ministerrat, die einzelnen Fachabteilungen sowohl dem RdB als auch Fachministerien und Staatsekretariaten der Regierung unterstellt, wodurch die Einflussund Kontrollmöglichkeiten der staatlichen Verwaltung auf die örtlichen Organe mehrfach gegeben war.
Grundlage der Arbeit der BT bildeten Geschäftsordnungen, Arbeitspläne und Tagungspläne, die vom RdB erarbeitet und vom BT beschlossen wurden. Vorlagen und Berichte bedurften der Zustimmung des Rates. Der BT bestimmte die Grundlinie der Politik auf Bezirksebene, wählte den RdB und konnte ihn abberufen. Er wählte aus den Ratsmitgliedern den Vorsitzenden, die Stellvertreter und den Sekretär des Rates und war für die Bestätigung der vom Rat ausgesprochenen Berufungen und Abberufungen von Leitern der Fachorgane zuständig. Als beschlussfähig galt der BT dann, wenn die Hälfte der Abgeordneten anwesend war. Diese durften Anfragen an die Mitglieder des Rates und die Abteilungsleiter stellen. Die Erstellung eines Sitzungsprotokolls verantwortete der Sekretär des Rates.
Die vom RdB einberufenen öffentlichen Tagungen des BT waren die wichtigste Tätigkeit desselben. Durch Beratung und Beschlussfassung über die politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Hauptaufgaben leitete und kontrollierte der BT die Arbeit des Rates und der ihm unterstellten Organe, Betriebe und Einrichtungen. Die Beschlüsse waren für alle unterstehenden Staatsorgane verbindlich und konnten nur durch die Volkskammer aufgehoben werden. Sofern als erforderlich angesehen, wurden die Beschlüsse im Mitteilungsblatt und den Tageszeitungen veröffentlicht.
Für die Bearbeitung einzelner Aufgabengebiete wurden in den BT ständige und zeitweilige Kommissionen gebildet. Die ständigen Kommissionen entsprachen der Struktur des RdB und jeder Abgeordnete des BT – ausgenommen die Mitglieder des Rates – war verpflichtet, in einer ständigen Kommission mitzuwirken. Zudem konnten einzelne Bürger berufen werden. Die ständigen Kommissionen, die der Kontrolle des BT unterstanden und diesem rechenschaftspflichtig waren, bereiteten Beschlüsse vor und überwachten deren Durchführung. Ne-ben den ständigen konnten zur Lösung zeitlich begrenzter ökonomischer oder kommunaler Aufgaben zeitweilige Kommissionen gebildet werden.
Vollziehendes und verfügendes Organ des BT war der RdB. Alle Ratsmitglieder waren zugleich Abgeordnete des BT. Der RdB koordinierte alle wesentlichen Seiten der Entwicklung des Bezirkes auf politischem, wirtschaftlichem und gesellschaftlichem Gebiet. Vorsitzender und Stellvertreter des Rates sowie der Vorsitzende der Bezirksplankommission waren Mitglieder des Sekretariats der Bezirksleitung der SED, wodurch sich die führende Rolle der SED im RdB zeigte. Tatsächlich war der politische Einfluss von BT und RdB eher schwach, denn die einflussreichste und bestimmende Position hatte gemäß des Primats der Partei vor dem Staat der 1. Sekretär der jeweiligen SED-Bezirksleitung inne. Dem Rat unterstand die Behörde RdB, die sich in verschiedene Fachorgane (Ratsbereiche, Abteilungen) gliederte. Die Tätigkeit des Rates basierte auf Arbeitsordnungen. Der Vorsitzende organisierte die Arbeit des Rates und sicherte die Durchsetzung zentraler Beschlüsse. Er war für staatliche Aufsicht über Einrichtungen und wirtschaftliche Unternehmen zuständig. Alle weiteren Aufgabengebiete unterstanden den Stellvertretern des Vorsitzenden, welche für die ihnen unterstellten Abteilungen und Einrichtungen die Verantwortung trugen. Für ressortübergreifende Aufgaben bildete man Kommissionen wie zum Beispiel die Stellenplan- oder Bezirkskatastrophenkommission.
Die Durchsetzung der zentralen Planwirtschaft war eine der Kernaufgaben der RdB. Dazu gehörte der Beschluss von Fünfjahrplänen, Jahresplänen und Haushaltsplänen des Bezirkes. Darüber hinaus bestimmten sie die gesamte ökonomische, soziale und geistig-kulturelle Entwicklung in ihrem jeweiligen Gebiet. Hinzu kamen die Anleitung, Aufsicht und Kontrolle der Kreistage und der Räte der Kreise. Als Exekutivorgane der BT standen die Bezirksräte auf der mittleren Ebene der staatlichen Verwaltungshierarchie unter dem Ministerrat der DDR und über den Räten der Kreise sowie der kreisfreien Städte. Von den BT aus den eigenen Reihen gewählt, oblag es den Bezirksratsmitgliedern einerseits, Beschlussvorlagen für die BT in Grundsatzfragen zu erarbeiten, andererseits die Beschlussdurchführung zu organisieren und deren Umsetzung in ihren Bezirken zu überwachen. Exklusive des Vorsitzenden, seines 1. Stellvertreters und des Sekretärs stand jedes Ratsmitglied einer in ihrer fachlichen Zuständigkeit klar abgegrenzten Fachabteilung vor.
Mit der DDR ging auch die Zeit der Bezirke zu Ende. Zu den Forderungen nach einem Ende der SED-Herrschaft im Osten Deutschlands und der Wiedereinführung demokratischer Rechte und Freiheiten gehörte im Herbst 1989 auch eine Verwaltungsreform. Gesetzgebende, ausübende und rechtsprechende Gewalt sollten wieder voneinander getrennt und die kommunale und regionale Selbstverwaltung gestärkt werden. Ziel war die Beseitigung der Bezirke und die Wiederherstellung der bis 1952 bestehenden Länder.
Mitte bis Ende Mai 1990 fanden die letzten Sitzungen der 14 BT statt, die sich danach auflösten oder ihre Tätigkeit für beendet erklärten. Für die Übergangszeit wurden anstatt der Vorsitzenden der RdB Regierungsbevollmächtigte bestellt. Am 22. Juli 1990 wurde von der Volkskammer das Ländereinführungsgesetz angenommen. Es sah die Konstituierung der Länder Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen mit demokratisch gewählten Landesparlamenten, Landesregierungen und eigenständigen Verfassungen vor. Mit dem Beitritt der DDR zum Geltungsbereich des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland am 3. Oktober 1990 waren die Länder wiederhergestellt. Die Aufgaben von BT und RdB übernahmen die Landtage und Landesregierungen.
Geschichte des Bezirkstages und des Rates des Bezirkes Suhl
Die Beamten- und Theaterstadt Meiningen, welche als ehemalige Residenzstadt für die Funktion als Verwaltungsmittelpunkt geeignet gewesen wäre, schied wegen der dezentralen Lage in Südthüringen und vor allem aufgrund der Nähe zur innerdeutschen Grenze als Bezirksstadt aus. Den Status als politisch-administratives Zentrum übertrug man bei der Bildung des neuen Bezirkes, dessen Verwaltungsvorgänger die Thüringer Landesregierung war, der Arbeiterstadt Suhl. Der Bezirk Suhl, dessen Grenze zu großen Teilen an der Demarkationslinie entlangführte, war mit einer Fläche von knapp unter 4000 Quadratkilometern der kleinste in der DDR und hatte auch die wenigsten Einwohner.
Das Territorium des Bezirkes Suhl setzte sich aus Gebieten aus verschiedenen Land- und Stadtkreisen im Süden und Westen des ehemaligen Landes Thüringen zusammen. Er grenzte im Norden und Osten an die Bezirke Erfurt und Gera und im Süden und Westen an einer 400 Kilometer langen Staatsgrenze an die Bundesrepublik Deutschland (Länder Bayern und Hessen). In den acht neu gebildeten Kreisen Bad Salzungen, Hildburghausen, Ilmenau, Meiningen, Neuhaus am Rennweg, Schmalkalden, Sonneberg und Suhl gab es 424 Gemeinden. Hin-zu kam ab 1967 noch der Stadtkreis Suhl.
Thüringer Wald, Thüringer Rhön und Thüringer Schiefergebirge bestimmten den Mittelgebirgscharakter des Bezirkes, der zu mehr als 50 Prozent von Wald bedeckt war. In den 1960er und 1970er Jahren entwickelte sich der Thüringer Wald zum zweitgrößten Erholungsgebiet der DDR.
Die 61 Abgeordneten des BT Suhl traten zum ersten Mal am 5. August 1952 im Gasthaus Tivoli in Suhl zusammen. Nach der Eröffnung folgte die Verteilung der Aufgaben der Organe der früheren Landesregierung auf die Abteilungen und Einrichtungen des RdB. Die Behörde hatte circa 500 Planstellen, deren Mitarbeiter hauptsächlich in der Bezirksstadt Suhl konzentriert waren.
An der Spitze der Struktur der staatlichen Organe des Bezirkes Suhl stand der BT Suhl. Für die Bearbeitung einzelner Aufgabengebiete durch die Abgeordneten bestanden die Ständigen Kommissionen für Haushalt und Finanzen, Örtliche Industrie und Handwerk, Kommunale Wirtschaft und Wasserwirtschaft, Landwirtschat, Ländliches Bauwesen, Bau- und Wohnungswesen, Handel und Versorgung, Verkehr, Volksbildung, Arbeit und Berufsausbildung, Gesundheit und Sozialwesen, Kulturelle Massenarbeit, Jugendfragen, Körperkultur und Sport sowie Volkspolizei und Justiz. Unter dem BT Suhl war der RdB Suhl eingegliedert, der vom Vorsitzenden geleitet wurde. Auf dieser Ebene befanden sich ebenfalls die ressort- oder bezirksübergreifenden Bereiche Volkspolizei, Bezirksgericht, Bezirksstaatsanwalt, Statistisches Bezirksamt und Staatliche Kontrolle.
Dem Vorsitzenden direkt unterstellt waren der Sekretär des Rates, der 1. und die weiteren Stellvertreter, weitere Ratsmitglieder mit eigenen Aufgabenbereichen, ehrenamtliche Mitglieder und das Büro des Vorsitzenden. Diesem waren die Kaderabteilung sowie die Abteilungen für Jugendfragen und für Regierungsaufträge untergliedert. Das Büro des Sekretärs des Rates des Bezirkes Suhl stand der Organisations-Instrukteur-Abteilung, dem Abgeordnetenkabinett, der Allgemeinen Verwaltung und der Rechtsstelle vor.
Jeder Stellvertreter des Vorsitzenden war für mehrere Fachbereiche zuständig und fungierte gleichzeitig als Leiter dieser Abteilungen: Stellvertreter 1/3 für die Abteilungen für Finanzen sowie Handel und Versorgung; Stellvertreter 1/4 für die Abteilungen Örtliche Wirtschaft, Kommunale Wirtschaft, Aufbau sowie Verkehr; Stellvertreter 1/5 für die Abteilungen Land- und Forstwirtschaft, Erfassung und Aufkauf sowie Veterinärwesen; Stellvertreter 1/6 für die Abteilungen Gesundheitswesen sowie Arbeit und Berufsausbildung; Stellvertreter 1/7 für die Abteilungen Volksbildung, Kultur sowie das Komitee für Körperkultur und Sport. Zwei weitere Ratsmitglieder waren für die Plankommission sowie für die Abteilung für Innere Angelegenheiten zuständig. Die Fachbereiche selbst waren in verschiedene Referate und Unterabteilungen gegliedert. Die vorhergehende Erläuterung beruht auf einem Organigramm des RdB Suhl aus dem Jahr 1958 (Signatur Nr. 10737). Zuschnitt, Aufteilung und Zuständigkeiten der einzelnen Abteilungen und Bereiche unterlagen häufigen Veränderungen und Anpassungen. Beispielsweise wurde die Zugehörigkeit des Bereiches/Referates für Naturschutz zwischen 1952 und 1990 mehr als zehnmal verändert.
Nach der letzten Sitzung des BT Suhl am 16. Mai 1990 wurde im Zuge der Wiedereinführung der Länder der Bezirk Suhl im Sommer desselben Jahres aufgelöst. Bis zum 31. Dezember 1990 war die Bezirksverwaltungsbehörde Suhl die Nachfolgebehörde. Das Gebiet wurde ein Teil des neugegründeten Landes Thüringen, dessen Regierung und Ministerien in Folge die Aufgaben der Bezirke übernahmen. Auf dem Territorium des ehemaligen Bezirkes Suhl wurden die Kreise Hildburghausen, Saalfeld-Rudolstadt, Schmalkalden-Meiningen (bis 1994 einzelne Kreise) und der Wartburgkreis gebildet.
Während die allgemeinen Funktionen und Aufgaben der Verwaltungsorganisation in allen Bezirken gleich waren, so hatte doch jeder Bezirk aufgrund regionaler Besonderheiten spezifische Aufgaben zu erfüllen und die Entwicklung der Wirtschaft zu unterstützen. Im Bezirk Suhl lag der Fokus auf der Bewältigung der durch die direkte „Staatsgrenze West“ zur Bundesrepublik Deutschland entstehenden Aufgaben. Hierzu zählten insbesondere die Sicherung von Grenzübergängen, die Verwaltung der Sperrzonen, die Durchführung von Umsiedlungen sowie die Reaktion auf unerlaubte Grenzübertritte. Bei den Primärrohstoffen stand die Forstwirtschaft klar im Zentrum, hinzu kam der Kalibergbau im Raum Bad Salzungen. Industrielle Schwerpunkte bildeten die Glas-, Keramik- und Spielwarenproduktion im Raum Ilmenau, Neuhaus am Rennweg und Sonneberg, das Zweiradkombinat und das Elektrogerätewerk im Gebiet Suhl/Zella-Mehlis sowie das Werkzeugkombinat in Schmalkalden. Während im Bereich der Wissenschaft die Technische Hochschule Ilmenau hervorragte, bildeten der Rennsteig, der Wintersport und das Meininger Theater kulturelle Schwerpunkte.
Die Leitung des Bestandsbildners oblag:
Fritz Sattler 1952 bis 1958
Wilhelm Behnke 1958 bis 1967
Arnold Zimmermann 1967 bis 1990
Helmut Vierling 1990 (kommissarisch)
Werner Ulbrich 1990 (Regierungsbevollmächtigter)
Bestandsgeschichte
Die Unterlagen des administrativ und historiographisch bedeutsamen Bestandes wurden beim BT Suhl und beim RdB Suhl, dessen Fachabteilungen und nachgeordneten Einrichtungen zwischen 1952 und 1990 gebildet. Die Ablage geschah beim RdB gemäß dem Einheitsaktenplan für die RdB, Stadtkreise und Stadtbezirke der DDR vom 31. August 1964, bei den Fach-bereichen nach separaten Aktenplänen. Geschlossene Akten wurden an das zunächst dem Sekretär des Rates, später der Abteilung für Innere Angelegenheiten beim RdB unterstellte Verwaltungsarchiv (Zwischenarchiv) abgegeben, sollte dort erschlossen und einer archivfachlichen Bewertung unterzogen werden.
Die im Anschluss folgenden Übernahmen aus dem Verwaltungsarchiv lassen sich grob in drei Abschnitte gliedern:
1. Bis 1977 wurden mehrere Übergaben von spätestens in den frühen 1970er Jahren geschlossenen Unterlagen vorgenommen. Die ersten in der Bestandsakte erhaltenen Abgabeverzeichnisse datieren auf 1976. Frühere Abgaben (1970, 1972, 1974) sind nur mittelbar nachzuweisen. Eine analoge Findkartei hierzu wurde 1986 ebenfalls aus dem Verwaltungsarchiv übernommen. Die Unterlagen durchliefen zum Teil mehrere Bewertungsverfahren, wobei das erste (vor 1974) seitens des Verwaltungsarchivs nicht dokumentiert ist und vermutlich unsystematisch ablief. Der Registraturkomplex bis 1971 galt 1986 als durchgängig grob bewertet. Insgesamt weist der erste Unterlagenabschnitt mutmaßlich Überlieferungslücken unbekannten Ausmaßes auf.
2. Von 1978 bis 1988 ergänzte das StA MGN den Hauptbestand durch regelmäßige, meist zweijährlich stattfindende Übernahmen von Unterlagen unterschiedlichster interner Provenienzen bis 1981. Hierbei kam eine Listenbewertung nach abermals nicht dokumentierten Kriterien zum Einsatz. Diese Abgabephase wurde mit der politischen Wende abgebrochen. Für 1986 gibt es den Hinweis einer Revision der damaligen Signaturen 1 bis 7000, die in einem Umfang von 70 lfm vorlagen.
3. Im Zuge der Auflösung der Bezirksverwaltungsbehörden ohne unmittelbare Rechtsnachfolger zum 31. Dezember 1990 sicherte das StA MGN das noch beim Registraturbildner verbliebene Schriftgut in den Jahren zwischen 1990 und 1992, wobei es auch zu Abgaben aus einzelnen Bereichen kam. Ebenfalls um 1990 erfolgten die Sonderabgaben der inhaltlich von der restlichen Überlieferung abgesetzten Teilbestände „Personalakten“, „Staatliches Eigentum“ und „VdN“. Inwiefern das gesamte Material einerseits über Abgabelisten nachgewiesen, andererseits archivfachlich bewertet worden ist, geht aus der Bestandsakte nicht hervor. Jedoch wurden zwischen 2001 und 2009 verschiedene, über Listen nachgewiesene Kassationen ohne Angabe von Bewertungsbegründungen darin vorgenommen. Für Dezember 2012 und für 2017 ist die Kassation von Lohn- und Gehaltsunterlagen einschließlich nachgeordneter Behörden mit einem Umfang von 10,6 lfm (2017) belegt. Kleinere Zugänge zum Hauptbestand gingen zwischen 2001 und 2017 von verschiedenen Behörden (z. B. Staatliches Umweltamt Suhl, Versorgungsamt Suhl, Kreisarchiv Schmalkalden) und Privatpersonen ein. Außerdem entstammt eine vormals zum dauerhaften Verbleib im Verwaltungsarchiv bestimmte unvollständige Beschlusskartei dem dritten Abgabeabschnitt.
Im Juni 2019 fand eine Bestandsaufnahme statt, woraus ein im März 2021 erarbeitetes Konzept zur Neuerschließung resultierte. Ziele des jüngsten Erschließungsprojektes waren die Verzeichnungs- mit den Archivalieneinheiten abzugleichen, eine formale Einheitlichkeit der Verzeichnungsangaben in Konformität mit der geltenden Erschließungsrichtlinie zu erreichen, eine konsequente Schutzfristenprüfung und -vergabe durchzuführen, die Signaturkomplexe unter einer fortlaufenden Signierung zusammenzuführen, den Bestand vollständig zu klassifizieren und eine vollumfassende technische Bearbeitung und Verpackung zu realisieren.
Bestandsanalyse
Den inhaltlichen Schwerpunkt bildet mit über 95 Prozent die Überlieferung des RdB Suhl. Akten welche den BT betreffen, umfassen die restlichen fünf Prozent. Mit einem Fünftel des Bestandes sind die Unterlagen der Abteilung Finanzen der größte thematische Teil, wobei 18 Prozent des Gesamtumfanges allein aus der Abteilung Staatliches Eigentum stammen, welche dem Bereich Finanzen nachgeordnet war. 18 Prozent der Akten sind im Bereich Wirtschaft verortet, wobei das Gebiet Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft allein ein Zehntel und die Abteilung Landwirtschaft allein etwa sechs Prozent des Gesamtbestandes ausmachen. Kader- und Personalakten umfassen 14 Prozent und Unterlagen aus dem Bereich Gesundheits- und Sozialwesen etwas mehr als ein Zehntel der Überlieferung.
Den zeitlichen Schwerpunkt des Bestandes bilden 1950er Jahre, aus denen knapp ein Drittel der Unterlagen stammt. Es folgen die 1960er Jahre mit einem Anteil von knapp unter einem Fünftel sowie die 1970er, der Zeitraum 1946 bis 1951 und die 1980er Jahre jeweils mit einem Anteil von etwa einem Sechstel. Knapp fünf Prozent der Akten stammen aus der Zeit vor 1945 und ein Prozent von nach 1990.
Auswertungspotenziale ergeben sich vor allem für die Erforschung des Behördenhandelns auf der mittleren Verwaltungsebene der DDR, im speziellen bezogen auf den Bezirk Suhl. Darunter zum Beispiel Personalangelegenheiten, Bausachen, Umgang mit Opfern des Faschismus (OdF) beziehungsweise Verfolgten des Naziregimes (VdN), Wiedergutmachung, Handeln von BT und RdB, Sicherung der Staatsgrenze, Bearbeitung von Eingaben der Bevölkerung sowie Umstände und Besonderheiten im Rahmen der politischen Wende 1989/90 wie zum Beispiel die Tätigkeit der Zentralen Kommission für Amtsmissbrauch und Korruption oder des Runden Tisches. Darüber hinaus lassen sich zu nahezu allen Gegebenheiten, die auf dem Gebiet des Bezirkes Suhl stattfanden, Hinweise finden: zu Sozialwesen und Kultur, Wirtschaft, Handwerk und Industrie.
Nutzungshinweise
Im Bestand sind unter anderem Unterlagen überliefert, die aufgrund enthaltener personenbezogener Daten einer Schutzfrist nach § 17 des Thüringer Gesetzes über die Sicherung und Nutzung von Archivgut (Thüringer Archivgesetz -ThürArchivG-) vom 29. Juni 2018 unterliegen. Deren Einsichtnahme ist nur nach genehmigter Schutzfristverkürzung möglich. Darüber hinaus enthält der Bestand Unterlagen, die urheberrechtlich geschützt sind. Die Beachtung eventuell bestehender Urheber- oder Nutzungsrechte obliegt den Herstellern, Verarbeitern, Veröffentlichern oder Nutzern der Reproduktionen ebenso wie die ordnungsgemäße Zitation als Bestandteil guter wissenschaftlicher Praxis.
Die Klassifikation des Bestandes ist nicht ausschließlich nach dem Provenienzprinzip, sondern zum Teil auch nach Sachthemen geordnet, was der besseren Übersichtlichkeit dient. Der Grund ist, dass Aufbau und Aufgaben einzelner Abteilungen häufigen Wechseln unterworfen waren (Beispielsweise wechselte der Bereich Naturschutz zwischen den Abteilungen Kommunale Wirtschaft, Land- und Forstwirtschaft, Inneres, Umweltschutz und Wasserwirtschaft mehrfach hin und her. Zwischen 1952 und 1990 mehr als zehnmal).
Vor Auflösung der Länder und Gründung der Bezirke 1952 änderten sich bei verschiedenen Organisationseinheiten häufig die Bezeichnungen. Erst nach Gründung der Bezirke ist eine länger andauernde Einheitlichkeit in Bezeichnung und Struktur zu erkennen. Teilweise überschneiden Laufzeiten von Akten die Gründung der Bezirke, weshalb ein und dieselbe Abteilung verschiedene Bezeichnungen tragen. Dies führt häufig dazu, dass die Akten beim Land Thüringen und dem jeweils zuständigen Ministerium gebildet wurden, welche später die zuständige Abteilung des Rates des Bezirkes übernahm und teilweise auch weiterführte.
Bis 1952 lag die Zuständigkeit für die VdN beim gleichnamigen Referat des Ministeriums für Arbeit und Gesundheitswesen, danach in einer eigenen Dienststelle beim jeweiligen RdB. Dort veränderte sich die Zuständigkeit im Laufe der Zeit teilweise, am Ende war die Abteilung für Gesundheits- und Sozialwesen des RdB Suhl zuständig. Der Inhalt der massenhaft gleichförmigen Akten besteht in der Regel aus einem Fragebogen zur Anerkennung als VdN, einem oder mehreren Lebensläufen, eidesstattlichen Erklärungen, dass antifaschistischer Widerstand geleistet wurde, bei Haftstrafen Urteilsabschriften oder eidesstattlichen Erklärungen von Mithäftlingen, den Beschluss der Anerkennung oder Ablehnung des Antrages, den VdN-Ausweis sowie einer Empfangsbestätigung über den Erhalt des Ausweises. Hinzu kommen in manchen Fällen Vorschlag und Anerkennung oder Ablehnung für die Verleihung der Medaille als ‚Kämpfer gegen den Faschismus' oder die spätere Aberkennung des VdN-Status, meist im Anschluss daran Wiederanerkennung nach Widerspruch. Wegen eines Barackenbrandes am zwischenzeitlichen Lagerort in Zella-Mehlis am 17. April 1953, weist ein Teil der VdN-Akten Brandschäden auf.
Aufgrund der Verzeichnung nach der LATh Erschließungsrichtlinie wurden Abkürzungen aufgelöst. Das führt dazu, dass man bei der AUGIAS-Recherche (z. B. nach DDR-Betrieben) Besonderheiten beachten muss. Zum Beispiel wird eine Suche nach ‚VEB Simson' nur einen geringen Teil der möglichen Treffer im Bestand BT/RdB Suhl anzeigen. Man sollte stattdessen ebenfalls nach ‚(VEB) Simson' oder nach ‚VEB' UND ‚Simson' suchen.
Die Nummerierung der Sitzungen des BT ist in der Verzeichnung auf verschiedene Art und Weise wiedergegeben, was auf eine uneinheitliche Zählweise und unterschiedliche Angaben auf den Protokollen zurückzuführen ist. Es wurde entweder ab der ersten Sitzung eines Jahres gezählt oder ab der ersten Sitzung der Sitzungsperiode zwischen den Wahlen. Daher gibt es Dopplungen der "1. Sitzung des Bezirkstages…" usw. Manchmal sind auch beide Informationen angegeben (z. B. "5. (34.) Sitzung…"). Eine eindeutige Unterscheidung sollte Anhand der Datierung vorgenommen werden.
Korrespondierende Bestände
Landesarchiv Thüringen
4-51-4010 Staatliche Zentralverwaltung für Statistik, Bezirks- und Kreisstellen des Bezirkes Suhl
4-62-1010 Gästehaus des Rates des Bezirkes Suhl in Oberhof
4-62-1020 Schulungsstätte Waldhaus Römhild
4-62-1030 Bezirksaufnahmeheim Schmalkalden
4-62-213 Bezirksfilmdirektion Suhl
4-62-214 Bezirkskabinett für Kulturarbeit
4-62-216 Bezirkskulturakademie Konrad Wolf Suhl
4-62-272 Bezirksdurchgangsheim Schmiedefeld am Rennweg
4-62-273 Bezirkskabinett für Unterrichtsmittel
4-62-274 Bezirkskabinett für Unterricht und Weiterbildung
4-62-3020 Bezirkskrankenhaus Meiningen
4-62-3030 Bezirksfachkrankenhaus "Robert Koch" Schmalkalden
4-62-3110 Bezirksapothekeninspektion Suhl
4-62-3120 Büro für Sozialhygiene beim Rat des Bezirkes Suhl
4-62-3130 Bezirksakademie Meiningen des Gesundheitswesens
4-62-3160 Bezirksgutachter beim Rat des Bezirkes Suhl
4-62-401 Büro für architekturbezogene Kunst des Bezirkes Suhl, Sitz Meiningen
4-62-501 Bezirksdirektion für Straßenwesen Suhl (BDS)
4-95-1201 SED-Bezirksleitung Suhl
Literaturhinweise
- Hajna, Karl-Heinz: Länder – Bezirke – Länder. Zur Territorialstruktur im Osten Deutschlands 1945-1990. Frankfurt am Main u. a. 1995.
- Hajna, Karl-Heinz: Zur Bildung der Bezirke in der DDR ab Mitte 1952. In: ZfG 37 (1989), 4, S. 291-303.
- Marek, Dieter: Bezirke statt Länder. Die DDR-Verwaltungsreform 1952 (= Thüringen. Blätter zur Landeskunde, Bd. 24). Sömmerda 2002.
- Mestrup, Heinz: Zur Geschichte des Bezirkes Suhl (= Thüringen. Blätter zur Landeskunde, Bd. 47). Sömmerda 2004.
- Mielke, Henning: Die Auflösung der Länder in der SBZ/DDR. Von der deutschen Selbstverwaltung zum sozialistisch-zentralistischen Einheitsstaat nach sowjetischem Modell 1945-1952 (= Beiträge zur Wirtschafts- und Sozialgeschichte, Bd. 66). Stuttgart 1995.
- Neitmann, Klaus: Bezirkstag und Rat des Bezirkes Potsdam 1952-1990 (Rep. 401). Findbuch zum Bezirkstag und Rat des Bezirkes Potsdam – Teil I: Bezirkstag, Bereiche Vor-sitzender und Stellvertreter. Bearbeitet von Lothar Person. Frankfurt am Main u. a. 2014.
- Rickmers, Eva: Aufgaben und Struktur der Bezirkstage und Räte der Bezirke in der DDR 1952-1990/91 am Beispiel des Bezirkes Cottbus. Eine verwaltungsgeschichtliche Studie (= Quellen, Findbücher und Inventare des Brandenburgischen Landeshauptarchivs, Bd. 22). Frankfurt am Main 2007.
- Staatliche Archivverwaltung (Hg.): Ordnungsmodell für den Bestandstyp Bezirkstag und Rat des Bezirkes. Potsdam 1988.
Das Archivgut unterliegt teilweise einer Schutzfrist nach § 17 Thüringer Archivgesetz. Vor Benutzung ist ggf. ein Antragsverfahren zur Schutzfristverkürzung notwendig.
Zitierweise
Landesarchiv Thüringen - Staatsarchiv Meiningen, 4-691-0001 Bezirkstag/Rat des Bezirkes Suhl, Nr. XXX.