Vorwort
Behördengeschichte
Die Forstverwaltung war der letzte wichtige Behördenzweig, der von den Gebieten der Einzelstaaten 1921 auf das Land Thüringen übernommen wurde. Die Organisation der Forstämter unterlag besonders in den 1920er Jahren vielen räumlichen Gebietsumwandlungen, ihre Anzahl verringerte sich durch ständige Forstamtszusammenlegungen. Die Oberförstereien der beiden ehemaligen schwarzburgischen Fürstentümer Schwarzburg-Sondershausen und Schwarzburg-Rudolstadt wurden als "Thüringische Forstämter" weitergeführt.
In dem erst am 1. April 1946 errichteten Thüringischen Forstamt Sondershausen gingen die beiden Forstämter Sondershausen-Ost, bis zum 1. November 1925 bezeichnet als Thüringisches Forstamt Fürstenberg, und Sondershausen-West, bis zum 1. November 1925 bezeichnet als Thüringisches Forstamt Bebra, auf. Bereits zum 1. Oktober 1927 hatte dasForstamt Sondershausen-Ost Teile der Waldbezirke des mit dem gleichen Zeitpunkt aufgehobenen Forstamts Oberspier übernommen.
Mit dem 1. Oktober 1949 wurde das Thüringische Forstamt Sondershausen eine Oberförsterei des Kreisforstamts Sondershausen. Die wenigen Akten des Thüringischen Forstamts Oberspier sind in den Bestand eingegangen.
Bestands- und Bearbeitungsgeschichte
Vermutlich wurden erste Akten an das damalige Staatsarchiv Sondershausen abgegeben. Die Unterlagen wurden nach Auflösung dieses Staatsarchivs im Sommer 1952 in das Staatsarchiv Rudolstadt verbracht.
In der Beständeübersicht des Staatsarchivs Rudolstadt aus dem Jahr 1964 wird der Bestand als durch 1962 angelegte Findkarteien erschlossen bezeichnet. 1967 wurde dieser Bestand (wie weitere Bestände von Einrichtungen im ehemaligen Landkreis Sondershausen auch) vom Staatsarchiv Rudolstadt an das StaatsarchivGotha abgegeben.
1971 fasste D. Hagenberg im Staatsarchiv Gotha die vorgefundenen Erschließungsangaben in Form eines maschinenschriftlichen Findbuchs zusammen. Diesem ermangelte es aber an Indizes und einer behördengeschichtlichen Einleitung.
Im Sommer 2004 wurde der Bestand (wie die anderen 1967 abgegebenen Bestände) entsprechend der aktuellen Zuständigkeitsregelungen im staatlichen Archivwesen des Freistaats Thüringen wieder an das Thüringische Staatsarchiv Rudolstadt zurück gegeben.
Dieses maschinenschriftliche Findbuch wurde im Januar 2007 eingescannt und mittels OCR-Software in eine Textdatei umgewandelt und in die Erschließungsdatenbank des Staatsarchivs Rudolstadt integriert (so genannte Retrokonversion). Die retrokonvertierten Daten wurden im Wesentlichen unverändert belassen, kleinere sprachliche und orthographische Unregelmäßigkeiten wurden jedoch stillschweigend korrigiert. Ein weiterer Mangel der Vorlage, nämlich der völlige Verzicht auf die Angabe von Vorprovenienzen (die angesichts der schwierigen behördengeschichtlichen Verhältnisse dringend erforderlich wäre), kann im Zuge einer Retrokonversion nicht behoben werden.
Rudolstadt im Januar 2007
Dr. Uwe Grandke
Oberarchivrat