Gebührenordnung

Auszug aus der Archivbenutzungsgebührensatzung:

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§ 7 Gebühren
(1) Für die Direktbenutzung von Archivalien werden folgende Gebühren erhoben: a) 1 Tag 4,00 €
b) 1 Woche 10,00 €
c) 1 Monat 25,00 €
d) 1 Jahr 75,00 €

(2) Arbeitsaufwand
Für die Vorlage oder Versendung von Archivalien oder archivischen Hilfsmitteln, die Erteilung von mündlichen oder schriftlichen Auskünften ...
a) Beamte des gehobenen Dienstes je begonnene 1/4 Stunde 10,00 €
b) Angestellte des Archivs je begonnene 1/4 Stunde 7,50 €

(3) Anfertigen von Abschriften oder Auszügen (Kopien)
Abschrift je angefangene DIN A4 - Seite 4,00 €
je angefangene DIN A3 - Seite 6,00 €
je angefangene größer A3 - Seite 10,00 € - 14,00 €
Kopie je angefangene DIN A4 - Seite 2,50 €
je angefangene DIN A3 - Seite 4,00 €
je angefangene größer A3 - Seite 6,00 € - 10,00 €
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§ 8 Auslagen
(1) Kopien je DIN A4 - Seite 0,10 €
Kopien je DIN A3 - Seite 0,20 €
(4) Verpackung, Versicherung, Post- und Fernsprechgebühren: Es sind die tatsächlichen Kosten zu erstatten.

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