Bestandssignatur

5-15-3400

Laufzeit

1836 - 1932

Umfang

4,2 lfm Akten (259 AE)

Findmittel

Online-Findbuch

Inhalt

1847 wurden in der Ober- und Unterherrschaft Schwarzburg-Sondershausens Landeshauptleute eingesetzt und diesen baupolizeilische Befugnisse übertragen. Erst 1850 kam zu den errichteten Bezirksvorständen und späteren Landräten ein Baubeamter hinzu, welcher in technischer Hinsicht dem Baurat im Ministerium unterstand. Die Aufsichtstätigkeit dieser Bezirksbaubeamten erstreckte sich über den gesamten staatlichen Hoch- und Tiefbau, über die Gemeinde-, Kirchen- und Schulbauten und die baupolizeiliche Überwachung der privaten Bauten.
In der Oberherrschaft erhielt zunächst nur der Bezirk Arnstadt einen Bezirksbaubeamten. Der später für den Bezirk Gehren eingesetzte Bezirksbaubeamte wurde erst 1905 aus seiner Unterstellung unter den Arnstädter Bezirksbaubeamten herausgelöst.
Die im Zuge der Reorganisation der Staatsverwaltung am 1. Juli 1850 entstandenen fünf Verwaltungsbezirke mit Sitz in Sondershausen, Ebeleben, Greußen, Arnstadt und Gehren, führten seit 1857 die Bezeichnung Landrat.
Mit der neuen Kreisordnung im Jahr 1912 wurden die Städte Sondershausen und Arnstadt aus den landrätlichen Bezirken als kreisfreie Städte herausgelöst, die Kreisbauämter wurden mit Sitz in Sondershausen und Gehren weitergeführt.

Inhalt

1 Allgemeines, Amtssachen, Personalangelegenheiten.- 2 Staats- und Amtsgebäude, Forsthäuser, Dienstwohnungen.- 3 Domänen.- 4 Gemeindesachen, Kirchen- und Schulbauten.- 5 Straßen- und Wegebauten, Steinbrüche.- 6 Wasser- und Brückenbauten, Wasserleitungen.