Bestandssignatur
3-91-3040
Laufzeit
1766 - 1862
Umfang
0,90 lfm
Findmittel
Inhalt
Dem Rittergut Dorna stand die Erbgerichtsbarkeit zu über den Rittersitz in Dorna, das Vorwerk Seligenstädt (von 1602 bis 1826 war Seligenstädt stets mit dem Rittergut Dorna verbunden), 9 (später 14) Männer in Dorna, 2 in Negis und 10 ledige Güter in Seligenstädt.
Die ersten Besitzer des Ritterguts Dorna waren die von Schauroth. Am 4. Mai 1415 bekannte Heinz von Schauroth, dass ihm Heinrich Herr zu Gera mit dem von seinem Vetter Hans von Schauroth ererbten Gütern in Dorna belehnt hat. 1567 wurde Berchter von Schauroth mit dem Rittergut Dorna nebst Rittersitz Seligenstädt belehnt. Die Rittergüter Dorna und Seligenstädt wurden 1599 an die Gläubiger (Eobald von Ende) wiederkäuflich abgetreten, waren aber schon 1606 wieder im Besitz der Familie von Schauroth. Am 21. Juni 1651 verkaufte Martha Sophia von Schauroth das Rittergut Dorna an ihren zukünftigen Ehemann Carol von Friesen. Dieser tauschte es 1656 gegen das Rittergut Roschütz des Jan Magnus von Schauroth ein. Jan Magnus von Schauroth verkaufte sein Rittergut Dorna 1662 an Hans Ludwig von Naundorf, der seine in Hirschfeld von Heinrich von Beust erkauften Zensiten mit in Zahlung gab. Das Rittergut Dorna und das wüste Vorwerk Seligenstädt blieb im Besitz der Familie von Nauendorf, bis es 1697 Adam Heinrich von Nauendorf an Adam Christoph von Weißenbach verkaufte. 1765 erwarb es Georg Dietrich von Alvensleben von Georg Karl von Weißenbach. Aus dem Konkurs des von Alvensleben kaufte von dessen Schwiegermutter Sophie Luise verwitwete Hans der Geraer Kauf- und Handelsmann Carl Abraham Müller 1774 das Rittergut Dorna mit Vorwerk Seligenstädt. Nach dessen Tod am 19. Mai 1799 fiel es an die Mitbelehnten Gebrüder Fürbringer, Gebrüder Semmel und Johann Christian Müller, die es 1802 Adolf Ludwig Ferdinand Semmel überließen. Von diesem erwarb es 1818 der Kauf- und Handelsmann Erdmann Friedrich. Indem er das Rittergut Seligenstädt (meist als Vorwerk bezeichnet) für sich behielt, verkaufte er das Rittergut Dorna am 14. August 1824 an Johann Gottfried Gladitsch. Von dessen Sohn kaufte es am 20. Dezember 1838 der Ökonom Michael Kahnt. Er war der letzte Gerichtsherr von Dorna. Über das Rittergut Seligenstädt schloß Erdmann Friedrich Herrmann am 22. April 1825 mit Friedrich Wilhelm Zollner Freiherr von Brand einen Kaufvertrag. Aber durch Ausübung des landesherrlichen Vorkaufrechtes wurde Seligenstädt Kammergut und dann, wohl wegen der bei diesen beiden Orten betriebenen herrschaftlichen Braunkohlenwerken mit dem Kammergut Kleinaga vereinigt.
Das Patrimonialgericht Dorna wurde durch die Verordnung vom 30. Dezember 1854 mit Wirkung vom 1. Januar 1855 aufgehoben.
Bestandsinhalt:
Streitige Gerichtsbarkeit.- Freiwillige Gerichtsbarkeit.- Gerichtsverwaltung.- Polizeiangelegenheiten.- Verwaltungsangelegenheiten.
Zitierempfehlung:
Landesarchiv Thüringen - Staatsarchiv Greiz, 3-91-3040 Patrimonialgericht Dorna, Nr.