Inhalt
Dem Rittergut Töppeln standen die Ober- und Erbgerichte zu über den Ort Töppeln, über die Stübnitzmühle und über einzelne Lehnleute in Bieblach, Gera, Milbitz, Rubitz und Thieschitz. Zum Rittergut Töppeln gehörten bis 1672 die Dörfer Mühlsdorf und Pörsdorf (vergleiche Behördengeschichte Patrimonialgericht Mühlsdorf).
Das Rittergut Töppeln besaß im 15. Jahrhundert und noch 1505 die Familie von Wolframsdorf. 1518 wird Ulrich von Ende als Besitzer genannt. Im Besitz der Familie von Ende blieb das Rittergut Töppeln bis es 1683 von Carol Joachim Heinrich von Ende an Heinrich von Wolfersdorf verkauft wurde. Von diesem kam es 1720 durch Kauf an Rudolf von Bünau, dieser verkaufte es an den Besitzer der Angermühle in Gera Johann Gottlieb Oberländer am 31. August 1804. Oberländer war Gerichtsherr bis zur Aufhebung des Patrimonialgerichts.
Das Patrimonialgericht Töppeln wurde durch die Verordnung vom 30. Dezember 1854 mit Wirkung vom 1. Januar 1855 aufgehoben.
Bestandsinhalt:
Streitige Gerichtsbarkeit.- Freiwillige Gerichtsbarkeit.- Gerichtsverwaltung.- Polizeiangelegenheiten.- Verwaltungsangelegenheiten.
Zitierempfehlung:
Landesarchiv Thüringen - Staatsarchiv Greiz, 3-91-3220 Patrimonialgericht Töppeln, Nr.