Bestandssignatur
3-91-3230
Laufzeit
1697 - 1846
Umfang
1,20 lfm
Findmittel
Inhalt
Das Rittergut Zeulsdorf besaß die Erbgerichtsbarkeit über Zeulsdorf, Weißig und 4 Häuser von Dürrenebersdorf und ein Kleinhaus zu Hundhaupten.
Das Rittergut Zeulsdorf besaß 1409 Friedrich von Grops. 1533 wird Vintz von Ende in den Visitationsakten als Besitzer genannt. 1567 wurde das Rittergut Zeulsdorf durch eine Kommission in einen oberen und einen unteren Teil getrennt. Den unteren Teil besaß Götz von Ende und verkaufte ihn 1580 an Utz von Nauendorf, der ihn 1590 an John von Schauroth weiterverkaufte. Nach dessen Tod wurde 1616 der unmündige Gottfried von Schauroth damit belehnt. Dieser verkaufte 1648 Zeulsdorf unteren Teils an Dr. Christof Limmer.
Als Besitzer des Rittergutes Zeulsdorf oberen Teils wird in den Lehnsakten 1616 Heinrich Gottfried von Ende genannt. Er verkaufte es 1648 an Hans Utz von Schauroth, von dem es 1651 Dr. Christof Limmer erwarb. Aus finanziellen Gründen verkaufte dieser Zeulsdorf oberen Teils im April 1653 Hans Wolf von Gräfendorf. Nach dessen Tod 1678 fiel es 1679 an Dr. Limmer als Mitbelehnten zurück. Dieser besaß damit nun beide Rittergüter Zeulsdorf oberen und unteren Teils mit Weißig, wie auch die nach dem Lehnbrief von 1672 zum unteren Teil geschlagenen sogenannten Uttenhofischen Lehnleute, Zensiten und Untertanen zu Ober- und Unterröppisch, Lusan, Debschwitz und anderen Orten (vergleiche Behördengeschichte Patrimonialgericht Oberröppisch). Durch Erbfolge kam Zeulsdorf 1724 in den Besitz des Kammkommissars Johann Wilhelm Cramer, nach dessen Tod erbte es 1797 der Kammerkommissionsrat Johann Wilhelm Bartsch. In dem Kaufvertrag von 1. November 1814 zwischen Johann Wilhelm Bartsch und dem Porzellanfabrikanten Tobias Albert über das Rittergut Zeulsdorf wurde das Ritterlehen Oberröppisch ausgeschlossen, das sich Bartsch bis zu seinem Lebensende vorbehielt. Es fiel 1828 an die Erbin Alberts, seiner Tochter Friederike Leers geborene Albert als Besitzerin von Zeulsdorf. 1856 ging Zeulsdorf mit Oberröppisch an deren Sohn Eduard Leers über.
Das Patrimonialgericht Zeulsdorf wurde durch die Verordnung vom 30. Dezember 1854 mit Wirkung vom 1. Januar 1855 aufgehoben.
Bestandsinhalt:
Verwaltung des Gerichtes.- Streitige Gerichtsbarkeit.- Freiwillige Gerichtsbarkeit.- Polizeisachen.- Verwaltungspolizei.- Angelegenheiten des Rittergutsbesitzers.
Zitierempfehlung:
Landesarchiv Thüringen - Staatsarchiv Greiz, 3-91-3230 Patrimonialgericht Zeulsdorf, Nr.