Bestandssignatur
3-91-1170
Laufzeit
1621 - 1869
Umfang
1,50 lfm
Findmittel
Inhalt
Die Dörfer Kühdorf und Hainsberg, die einst zum kursächsischen Amt Weida gehört hatten, kamen durch Beschluss des Wiener Kongresses an Preußen und wurden noch im Jahr 1815 an Reuß ältere Linie abgetreten. Beide Dörfer bildeten ein Rittergut in Bezug auf die Rechte, die die in anderen Orten ansässigen Besitzer an ihnen hatten. Hiervon ausgenommen blieb das Bergnersche Gut in Kühdorf, das bis 1815 dem Amt Weida und seitdem dem reußischen Amt Dölau unterstand. 1772 wurden Kühdorf und Hainsberg in Allodial- und Erbdörfer umgewandelt.
Die Patrimonialgerichtsbarkeit des Rittergutes Kühdorf umfasste die obere und niedere Gerichtsbarkeit. Die obere Gerichtsbarkeit wurde im Jahre 1841 an den Staat Reuß ältere Linie abgetreten und seitdem vom Amt Dölau ausgeübt. Die niedere Gerichtsbarkeit endete mit der Aufhebung der Patrimonialgerichtsbarkeit in Reuß ältere Linie im Jahr 1868. Die Befugnisse gingen an das Justizamt Greiz II über. Das Rittergut Kühdorf bestand bis 1879, wo der Verzicht auf die Gerechtsame, erfolgte, soweit nicht bereits eine Ablösung voraufgegangen war.
Bestandsinhalt:
Streitige Gerichtsbarkeit.- Freiwillige Gerichtsbarkeit.- Gerichtsverwaltung.- Polizei- und Verwaltungsangelegenheiten.- Kirche und Schule.
Zitierempfehlung:
Landesarchiv Thüringen – Staatsarchiv Greiz, 3-91-1170 Rittergut Kühdorf, Nr.