Laufzeit

1945-1963

Umfang

614 Akteneinheiten

Findmittel

Findbuch

Inhalt

Institutionsgeschichte
Vorläufer der Arbeiter- und Bauern-Fakultät (ABF) waren die Vorstudienschule und die Vorstudienabteilung in der Sozialpädagogischen Fakultät.
Auf Anordnung des Kurators vom 20. Oktober 1945 wurde die Vorstudienschule in der Sozialpädagogischen Fakultät eingerichtet, um in Form von Aufbaukursen begabten jungen Leuten, die die höhere Schule gar nicht oder nur teilweise durchlaufen hatten, zur Hochschulreife zu führen, bzw. jenen, die infolge der Kriegsverhältnisse nicht mehr zur Ablegung der Reifeprüfung gekommen waren, durch Förderkurse diese zu ermöglichen. Der Rahmen der Vorstudienschule wurde zu eng, als sich 1946 mit der Aktion, Arbeiter- und Bauernkinder zum Studium zu führen, die Zahl der Bewerber vergrößerte. Unter Inanspruchnahme der wissenschaftlichen Einrichtungen der Fakultäten und Institute wurde die Vorstudienschule in eine Vorstudienabteilung/-anstalt umgewandelt und die in Erfurt und Keilhau bestehenden Vorstudienschulen bis 1947 der Vorstudienabteilung der Friedrich-Schiller-Universität eingegliedert.

Zu Beginn des Jahres 1949 erließ die Deutsche Wirtschaftskommission eine Verordnung über die Umgestaltung der Vorstudienanstalten in Arbeiter- und Bauern-Fakultäten. Eine Anordnung des Thüringischen Ministerium für Volksbildung vom 3. August 1949 machte die Umwandlung für die FSU wirksam. Nach der im Mai 1949 von der Deutschen Verwaltung für Volksbildung erlassenen "Vorläufigen Arbeitsordnung der Universitäten und wissenschaftlichen Hochschulen der SBZ" war die Arbeiter- und Bauern-Fakultät eine selbständige Institution im Universitätsverband. Nach der vorläufigen Arbeitsordnung hatte die ABF die Aufgabe, befähigte Bewerber aus Arbeiter- und Bauernkreisen auf das Hochschulstudium vorzubereiten und solche Personen aufzunehmen, denen infolge politischer oder rassischer Verfolgung während der Naziherrschaft der Zugang zu höheren Bildungseinrichtungen versperrt war.
Der Direktor der ABF war Mitglied des Senats. Die Studenten der ABF gehörten zur Studentenschaft der Universität.
1962 verfügte das Staatssekretariat für Hoch- und Fachschulwesen die Schließung der ABF der FSU mit dem Ende des Studienjahres 1962/63.

Bestandsinhalt
Der Bestand ist gegliedert in
I. Vorstudienschule/-abteilung: Aufbau und Organisation.- Studien- und Personalangelegenheiten.
II. Arbeiter- und Bauernfakultät: Zusammenarbeit mit dem Staatssekretariat für Hoch- und Fachschulwesen.- Aufbau und Organisation.- Arbeitsberichte.- Angelegenheiten des Lehrkörpers.- Studienangelegenheiten, u. a. Zulassungsverfahren, Durchführung des Unterrichts, Lehrpläne, Hospitationsberichte, Prüfungsordnungen und -protokolle, Zensurenlisten, außerunterrichtliche Tätigkeit, Beurteilungen von Studenten.- Klassen- und Gruppenbücher.- Tätigkeit der FDJ.- Zusammenarbeit mit Parteien und Organisationen.- Tätigkeit von Fachkommissionen.