Bestandssignatur
6-33-5304
Laufzeit
(1929, 1932) 1934-1937 (1938-1946)
Umfang
2,0 lfm/ 513 VE
Findmittel
Datenbank
Inhalt
In Ausführung des Reichsgesetzes vom 14 Juli 1933 "Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses" (RGBl I S. 529) wurde vom Land Thüringen gemäß Rechtsverordnung vom 23. Dezember 1933 (Gesetzsammlung für Thüringen S. 415) die Bildung von
Das oben genannte Gesetz wurde mit allen Durchführungsbestimmungen von der Sowjetischen Militärverwaltung des Bundeslandes Thüringen (SMATh) mit Befehl Nr. 49 vom 28. Januar 1946 offiziell aufgehoben.
Das
Die Verzeichnung erfolgte 2009.
Hinweise zur Benutzung:
Der Bestand enthält besonders schutzwürdiges personenbezogenes Archivgut und unterliegt daher den gesetzlichen Schutzfristen gemäß § 17 (3) Thüringer Archivgesetz (ThürArchivG) vom 29. Juni 2018 (GVBl. S. 308). Bis zum Ablauf der Schutzfristen richten sich die Benutzungsbedingungen nach § 17 (5) und (6) ThürArchivG. Weitere Auskünfte erteilt das verwahrende Archiv.
Weimar, den 30. Mai 2024
Grit Kurth