Bestandssignatur
6-82-6001
Laufzeit
1990-2013
Umfang
58 lfm
Findmittel
Datenbank
Inhalt
Das Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit gliedert sich in fünf Abteilungen: Zentralabteilung, Soziales, Jugend und Familie, Gesundheit und Sport sowie in Verbraucherschutz, Arbeitsschutz und Veterinärwesen. Die Zentralabteilung beinhaltet Organisation, Haushalt und Personal, die soziale Abteilung 2 beschäftigt sich mit der Senioren- und Behindertenpolitik, der sozialen Entschädigung, der Rehabilitierung und der Sozialpolitik. Die Familien,- Jugend- und Ehrenamtabteilung umfasst in erster Linie die Familienpolitik, danach die Beratungsdienste, die Erziehungshilfe, das Ehrenamt und schließlich die Jugendpolitik mit dem Landesjugendamt. Der Gesundheitsabteilung gehören die Referate der Sozialversicherung, des Krankenhauswesens und Zivil- und Katastrophenschutz, der öffentliche Gesundheitsdienst und die psychiatrische Versorgung an. Zur fünften Abteilung des Arbeits- und Verbraucherschutzes sowie des Veterinärwesens sind ebenso der Tierseuchenschutz, der allgemeine Tierschutz und die Lebensmittelüberwachung zu zählen. Ferner sind im Ministerium der Landespflegeausschuss nach § 92 des Sozialgesetzbuches XI zur Beratung über Fragen der Finanzierung und des Betriebes von Pflegeeinrichtungen und der Landesjugendhilfeausschuss als oberste Behörde für Soziales, Familie und Gesundheit eingerichtet.
Nachstehender Ausschüsse bedient sich das Ministerium bei seinen Aufgaben:
- Landesbeirat für Menschen mit Behinderungen,
- Landesseniorenbeirat, Krankenhausplanungsausschuss, Landespflegesatzausschuss,
- Beirat für Arbeitsschutz,
- Landesausschuss für Jugendarbeitsschutz,
- Beirat für Tierschutz, Berufskommission und
- Landesbeirat Gewaltprävention.
Das Ministerium arbeitet mit Verbänden der freien Wohlfahrtspflege und Förderern der Altenhilfe sowie mit Pflege- und Altenheimen zusammen. Außerdem ist es zuständig für die Kriegsopferversorgung, den Schwerbehindertenschutz, Angelegenheiten politischer Häftlinge und NS-Opfer.
Des Weiteren leistet es einen Beitrag zur Erziehung in der Familie, indem Lebensberatungen bei Familien und Schwangeren in Konfliktsituationen durchgeführt werden. Das Adoptionswesen, die Jugendgerichtshilfe und Unterhaltsvorschüsse sind ebenso bedeutende Aufgabenfelder wie auch die Förderung des Freiwilligen Sozialen Jahrs, des Thüringen Jahrs und des Ehrenamts. Hinzu kommen die Beiträge zur gesetzlichen Pflegeversicherung, zur Rentenversicherung, Angelegenheiten des Arzneimittelrechts, Grundsatzfragen der Verbraucherpolitik, Arbeitsschutz, Tierschutz und Kontrolle des Strahlenschutzes. Außerdem wirkt das Ministerium bei der staatlichen Finanzierung an Vertriebene, Flüchtlinge, Kriegsgeschädigte oder andere Geschädigte mit. Darüber hinaus gibt es eine Beteiligung an der Landesentwicklungsplanung, den Kindertagesstätten und an der Zusammenarbeit mit Frauenorganisationen. Die Gleichstellung von Mann und Frau auf der Ebene der Europäischen Gemeinschaften und des Europarates ist ebenfalls hervorzuheben.
Über alle Aufgaben hinaus beteiligt sich das Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit auch an der Landesgesetzgebung sowie am Erlass von Rechtsordnungen und Verwaltungsvorschriften.
Für die Benutzung der Unterlagen ist die 30jährige Schutzfrist nach Schließung der Unterlagen gemäß § 17, Absatz 1 des Thüringer Archivgesetzes zu beachten. Diese kann jedoch im Einzelfall auf Antrag verkürzt werden.