Laufzeit

1945-1952

Umfang

221 Akteneinheiten

Findmittel

Findbuch

Inhalt

Institutionsgeschichte
Von 1945 bis 1949 handhabte die Universität ihren inneren Betrieb zunächst wieder nach der Hauptsatzung von 1924. 1949 wurde sie mit der "Vorläufigen Arbeitsordnung der Universitäten und wissenschaftlichen Hochschulen der SBZ" der obersten Dienstaufsicht der Deutschen Verwaltung für Volksbildung unterstellt. Unmittelbare Aufsichtsbehörde blieb das Volksbildungsministerium des Landes Thüringen. Der Universität wurden die Rechte einer juristischen Person zugesprochen. Der Rektor, an der Spitze der Universität stehend, hatte ihre Interessen nach innen und außen wahrzunehmen sowie repräsentative Aufgaben zu erfüllen. Zu seinen Pflichten gehörten die Leitung der Geschäfte und Verhandlungen des Senats und des Konzils. Als Vorsitzender sämtlicher ständigen sowie der zu besonderen Zwecken eingesetzten Ausschüsse und Kommissionen war er für die Einberufung, Beschlussvorbereitung und Arbeit dieser Gremien verantwortlich. In seinem Verantwortungsbereich lag auch die Aufnahme der Studenten. Durch seine Hand ging der Geschäftsverkehr aller Universitätsstellen mit dem Volksbildungsministerium und der Deutschen Zentralverwaltung für Volksbildung. Im Verhinderungsfall wurde er vom Prorektor vertreten. Zur Entlastung des Rektors im Hinblick auf Studienangelegenheiten wurde aus dem Kreis der Professoren und Dozenten ein Studentendekan bestellt. Rektor und Prorektor wurden vom Senat aus dem Kreis der Professoren mit Lehrstuhl bzw. mit vollem Lehrauftrag in der Regel für zwei Jahre gewählt. Sie mussten vom Präsidenten der Deutschen Verwaltung für Volksbildung im Amt bestätigt werden. Dem Senat, beschließendes und beratendes Organ, gehörten an: der Rektor und Prorektor, die Dekane, der Studentendekan und drei auf Vorschlag des Rektors vom Volksbildungsministerium des Landes Thüringen bestätigte Vertreter des Lehrkörpers, der Direktor der ABF, ein Vertreter der Gewerkschaft und bei Behandlung studentischer Angelegenheiten ein Vertreter der Studentenschaft. Der Senat hatte insbesondere für die einheitliche Gestaltung des Lehrbetriebs und des Prüfungswesens Sorge zu tragen sowie die Arbeit der einzelnen Fakultäten zu beaufsichtigen und miteinander in Einklang zu bringen. Das Konzil, die Versammlung aller Universitätslehrer und Ehrensenatoren, dem außerdem auch Vertreter der Assistenten, der Studenten, der Betriebsgewerkschaftsleitung und der an der Universität bestehenden anderen politischen Organisationen angehörten, musste mindestens einmal im Jahr tagen. Es hatte den Jahresbericht des Rektors entgegenzunehmen und über die Aufgaben zu beschließen, die ihm vom Rektor und Senat zur Erledigung überwiesen wurden sowie sich gutachterlich in wichtigen allgemeinen Fragen der Universität und des Hochschulwesens zu äußern.


Bestandsinhalt
Der Bestand wurde 1980 durch Trennung des ehem. Bestandes BB (Universitätshauptarchiv) 1938-1952 gebildet. Mit Blick auf historische Zäsuren wie den Zusammenbruch des faschistischen Herrschaftssystems 1945 und die Verwaltungsreform 1952, die auch für die Universität Einschnitte in ihrer Entwicklung bedeuteten, wurden die von 1938 bis 1945 beim Rektor und Senat entstandenen Akten dem Bestand Neues Archiv (Bestand BA) angegliedert. Die Akten, die den Zeitraum von 1945 bis 1952 betrafen, wurden als Bestand Rektor und Senat (Bestand BB) neu gebildet. Die Akten wurden sachlich und innerhalb der Sachgruppen chronologisch geordnet und in einem Findbuch verzeichnet. Das Findbuch enthält eine Konkordanz.

Der Bestand ist in fünf große Sachgruppen gegliedert, die bis auf die erste ihrerseits wiederum untergliedert sind:
I. Zusammenarbeit mit staatlichen Organen: - mit der SMAD und dem Landesamt für Volksbildung, - mit der Deutschen Zentralverwaltung Berlin und den Ministerien für Volksbildung Berlin und Weimar, - mit der Zentralverwaltung für Volksbildung, - mit der SMATh, Abt. Volksbildung, - mit der Kommandantur der SMAD in Jena, - mit dem Staatssekretariat für Hochschulwesen und dem Ministerium für Volksbildung Weimar.
II. Aufbau und Verwaltung der Universität: Gesetzliche Bestimmungen und Verordnungen zu Verwaltung und Studienablauf an der Universität.- Bekanntmachungen, Mitteilungen und Rundschreiben des Rektors.- Neueröffnung und Wiederaufbau der Universität.- Wiederaufbau und Nutzung der Universitätsgebäude.- Haushaltsangelegenheiten.- Personalangelegenheiten.- Veranstaltungen der Universität und wissenschaftlicher und gesellschaftlicher Einrichtungen des In- und Auslandes.- Auszeichnungen, Ehrungen und Kondolenzen.- Stiftungen und Sammlungen.- Tätigkeit des Universitätsarchivs.- Tätigkeit der Universitätsbibliothek.- Tätigkeit der Fakultäten.- Forschungs- und Öffentlichkeitsarbeit.
III. Angelegenheiten des Lehrkörpers: Berufungen.- Materielle und finanzielle Versorgung der Universitätsangehörigen.- Wissenschaftliche Tätigkeit der Hochschullehrer.- Dienststrafverfahren.- Vorlesungsverzeichnisse.
IV. Studium und Erlangung akademischer Grade: Studien- und Vorlesungspläne.- Immatrikulation und Exmatrikulation.- Durchführung des Studiums.- Prüfungswesen.- Studiengebühren und Sozialversicherung der Studenten.- Disziplinarangelegenheiten. Promotions- und Habilitationsbestimmungen.- Entziehung des Doktorgrades.- Ehrenpromotionen.
V. Zusammenarbeit mit wissenschaftlichen und staatlichen Einrichtungen, Parteien und gesellschaftlichen Organisationen: Tätigkeit der Betriebsgewerkschaftsleitung.- Tätigkeit des Studentenrates.- Zusammenarbeit mit Universitäten und Hochschulen. Zusammenarbeit mit wissenschaftlichen und gesellschaftlichen Organisationen.- Tätigkeit kultureller Einrichtungen der Universität und der Stadt Jena.