Laufzeit

1910-1996

Umfang

k.A.

Findmittel

Online-Findbuch

Inhalt

Am 3. Oktober 1925 bekam Pfarrer Johannes Dobenecker als Nebenamt und Sonderaufgabe die Führung der kirchlichen Statistik der Thüringer evangelischen Kirche übertragen. Für einen Zeitraum von drei Monaten wurde Pfarrer Dobenecker eine Einarbeitung bei Herrn Oberkonsistorialrat Prof. D. Schneider in Berlin zugesagt. Im Januar 1926 begann der kirchenstatistische Informationskurs beim Kirchenbundesamt des Deutschen Evangelischen Kirchenausschusses in Berlin.
Ab 01.08.1926 gab es eine Geschäftsordnung für den mit der Bearbeitung der kirchlichen Statistik beauftragen Pfarrer.
Am 01.01.1935 wurden die Aufgaben für die Erstellung der kirchlichen Statistik in vollem Umfang vom Landeskirchenrat der Thüringer evangelischen Kirche übernommen.
Zum Bestand gehören insgesamt 165 Akteneinheiten, mit einer Laufzeit von 1910 bis 1996. Inhaltlich sind statistische Zusammenstellungen/ Auswertungen der Thüringer evangelischen Kirche auf Ebene der Landeskirche, den Oberpfarrämtern/ Kirchenkreisen und Kirchgemeinden zum Thema kirchliches Leben, Sammlungen und Opfergaben/ Spenden sowie Statistiken zum Gebiet der Thüringer evangelischen Kirche mit eingepfarrten (der in das Gebiet der Thüringer evangelischen Kirche eingepfarrten außerthüringischen Orte und Ortsteile) und ausgepfarrten (der auf dem Gebiet der evangelischen Kirche nach außerthüringischen Landesteilen ausgepfarrten Thüringer Orte und Ortsteile) Gemeinden zu finden.
Einige Statistiken nehmen Bezug auf die Ergebnisse der Volkszählungen 1925, 1939 und 1946.
Der Aktenbestand wurde gereinigt, sortiert und technisch bearbeitet. Als Grundlage für die fortlaufende Ordnung und Verzeichnung des Bestandes wurde das Aktenverzeichnis des Statisktikpfarrers der Thüringer evangelischen Kirche gewählt.

Anmerkung:
Die Akten mit der Datierung von 1993 bis 1996 unterliegen noch für den Zeitraum 2003 bis 2006 der Schutzfrist lt. § 7 des Archivgesetzes der EKM.
Ein Antrag auf Schutzfristverkürzung ist jederzeit möglich, insbesondere für wissenschaftliche Recherchen.
Nach Ablauf der oben genannten Fristen ist eine uneingeschränke Recherche und Einsichtnahme in die betreffenden Unterlagen jederzeit möglich.


Angela Landefeld
August 2018