Laufzeit

1561-1837

Umfang

1105 Akteneinheiten

Findmittel

Online-Findbuch

Inhalt

Institutionsgeschichte
In der kaiserlichen Stiftungsurkunde von 1557 wurde der Universität die Gerichtsbarkeit über die Studenten und alle zur Universität gehörenden Personen zugestanden. Die landesfürstliche Privilegienordnung von 1558 modifizierte dieses Recht, indem Strafgewalt auf leichte Vergehen beschränkt wurde und schwere Vergehen, die eine Strafe an Leib und Leben nach sich zogen, in die Zuständigkeit des landesfürstlichen Amtes in Jena (Schösser) gegeben wurden. Dem Prorektor oblag in Verbindung mit dem Senat bzw. dem Concilium arctium die Aufsicht über die Disziplin der Studenten und die gütliche Beilegung von Rechtstreitigkeiten der akademischen Bürger (Studenten, Universitätslehrer und -beamte, deren Angehörige und Bewohner bzw. Pächter akademischer Gebäude) und Universitätsverwandten (Personen, die mit der Universität in Beziehung standen, wie z. B. das Dienstpersonal der akademischen Bürger, für die Universität arbeitende Gewerbetreibende aber auch in Jena wohnende Privatgelehrte, Schriftsteller, Geistliche, Lehrer usw.). Kam es zur Austragung von Rechtsstreitigkeiten, wurde der Fall, um ihn sachgerecht zu behandeln und den Prorektor zu entlasten, dem Syndikus, einem vom Senat mehrheitlich gewählten und von den Erhaltern bestätigten Rechtsgelehrten, übergeben. Das herzogliche Jurisdiktions-Regulativ vom 1. Juli 1814 aktualisierte die Ausübung der akademischen Gerichtsbarkeit. Die Gerichtsbarkeit über Disziplinar- und Schuldensachen der Studenten wurde dem Prorektoratsgericht, ausgeübt vom Prorektor, übertragen, die Gerichtsbarkeit über die nichtstudentischen akademischen Bürger einem der Regierung unterstellten Syndikatsgericht, bestehend aus dem Syndikus und dem Aktuar. Die Zuständigkeit des Syndikatsgerichts erstreckte sich im Wesentlichen auf bürgerliche Rechtssachen, wie Erbschafts-, Nachlass- und Schuldensachen. Mit dem Gesetz vom 8. März 1850, das die Patrimonialgerichtsbarkeit im Großherzogtum Sachsen-Weimar beseitigte, wurde das Syndikatsgericht aufgehoben.

Bestandsinhalt
Beim Prorektor, Konzilium, Senat, Syndikus, Prorektorats- und Syndikatsgericht entstandene Akten über Disziplinverstöße und das Schuldenwesen der Studenten sowie über bürgerliche Rechtssachen der akademischen Bürger, wie Streitigkeiten, Nachlass- und Testamentsangelegenheiten. Die Akten sind chronologisch geordnet.

Auf Grund des schlechten Erhaltungszustandes ist die Benutzung aus konservatorischen Gründen gesperrt.