Vorwort
Institutionsgeschichte
Offensichtlich auf die von Graf Albrecht im Januar 1575 angeordneten Kirchenvisitation in der Herrschaft Rudolstadt ist die Gründung des Konsistorium Rudolstadt zurückzuführen. Das Konsistorium bestand aus sechs Mitgliedern, von denen drei der Regierung, einer dem Steuerkollegium angehörten und zwei Geistliche waren. Die Konsistorialkanzlei verfügte nur über einen Konsistorialsekretär, die übrigen Arbeiten wurden von Regierungskanzlisten wahrgenommen. Das Konsistorium blieb stets in enger Abhängigkeit von der Regierung.Zwar wurde am 1. Mai 1798 angeordnet, Konsistorium und Steuerkollegium mit der Regierung zu vereinen, um die Verwaltung zu vereinfachen. Dies setzte sich allerdings nicht durch, und beide Landeskollegien erscheinen auch im 19. Jahrhundert, wenn auch in enger personeller Verbindung zur Regierung, als besondere Behörden. Spätestens seit der 1809 vollzogenen Aufhebung der Frankenhäuser Regierung empfing das dortige Konsistorium Anordnungen des Konsistoriums zu Rudolstadt. Im Juli 1850 wurde das Konsistorium Rudolstadt aufgelöst. Für die rein geistlichen Angelegenheiten der Landeskirche, die bisher zusammen mit den äußeren Kirchensachen das Konsistorium verwaltete, wurde ein bei der zuständigen Ministerialabteilung gebildeter Kirchenrat als ausschließlich mit Geistlichen besetztes Gremium unter Vorsitz des Abteilungsvorstands errichtet, der am 15. Januar 1851 seine Tätigkeit aufnahm.
Bearbeitungsgeschichte
Die hier verzeichneten Unterlagen waren mit wenigen Ausnahmen Bestandteil des so genannten "Geheimen Archivs" und wurden im Zuge der Erschließung dieses viele Provenienzen vereinigenden Bestandes in den 1980er Jahren mittels Karteikarten erfasst. Diese Karteikarten wurden nach dem Jahr 2000 in die Erschließungsdatenbank AUGIAS retrokonvertiert. Bereits in den 1960er Jahren hat Rudolf Ruhe für den Bestand "Geheimes Archiv" die Provenienzen der einzelnen Aktenstücke bestimmt. Die Unterlagen der Provenienz "Konsistorium Rudolstadt" wurden nunmehr aus dem ursprünglichen Bestand herausgelöst und der Bestand "Konsistourium Rudolstadt" gebildet. Die Verzeichnungsangaben wurden jetzt lediglich auf Plausibilität überprüft und ggf. sprachlich korrigiert. An Stelle der mehrstufigen kompliziert zu handhabenden Signaturen des Geheimen Archivs trat eine fortlaufende Numerierung.
Eine schlüssige Abgrenzung zwischen den Konsistorien Rudolstadt und Frankenhausen hat Rudolf Ruhe seinerzeit nicht vorgenommen. Häufig hat er Schreiben der Regierung Rudolstadt in Kirchenangelegenheiten an das Konsistorium Frankenhausen der Provenienz "Konsistorium Rudolstadt" zugewiesen. Bei der weitgehenden Personalidentität zwischen beiden Gremien sind diese auch schwer zu unterscheiden, sodass die von Ruhe getroffene Zuordnung beibehalten wurde. Heß, der in seiner Behördengeschichte die Eigenständigkeit des Konsistoriums Frankenhausen vor 1809 betont, muss widersprochen werden, da sich das Konsistorium Rudolstadt auch mit Kirchenfragen der Unterherrschaft beschäftigte und dem Konsistorium Frankenhausen Weisungen erteilte (vgl. Berichte des Konsistoriums in Frankenhausen an das Konsistorium in Rudolstadt im frühen 18. Jh. in Nr. 513, 515 und 574).
Daher befinden sich im Bestand "Konsistorium Rudolstadt" auch viele Akten zu Kirchenangelegenheiten der Unterherrschaft. Lediglich die Unterlagen, deren Provenienz eindeutig als Konsistorium Frankenhausen identifiziert werden konnte, wurden diesem Bestand zugeordnet.
Außerdem wurden noch Unterlagen aus folgenden Provenienzen in den Bestand integriert:
Kirchenrat Rudolstadt: Für die rein geistlichen Angelegenheiten das Landeskirche, die bisher zusammen mit den äußeren Kirchensachen das Konsistorium verwaltete, wurde durch Verordnung vom 17. Juli 1850 ein bei der zuständigen Ministerialabteilung gebildeter Kirchenrat errichtet, der am 15. Januar 1851 seine Tätigkeit aufnahm. Er arbeitete als Kollegium von Geistlichen unter Vorsitz des zuständigen Abteilungsvorstands. Der Kirchenrat war in rein geistlichen Angelegenheiten vorgesetztes Organ des Superintendenten (Heß S. 70).
Konsistorium Stadtilm: Eine einzelne Akte dieser Bei Heß nicht erwähnten Institution wurde dem Bastand Konsistorium Rudolstadt angefügt. Gleiches gilt für die wenigen Unterlagen der Kircheninspektionen Herschdorf bei Königsee und Paulinzella. Die drei überlieferten Akten des Pfarramts Blankenburg beinhalten ausschließlich Unterwirbach berührende Fragen, da dort landesherrliche Ansprüche des Herzogtums Sachsen-Saalfeld (Sachsen-Meiningen) konkurrierten. Außerdem wurden jeweils eine Akte der Pfarrämter Dörnfeld an der Heide und Stadtilm in den Bestand integriert.
Rudolstadt im März 2018