Vorwort
Behördengeschichte:
Der Bereich des Patrimonialgerichts Mühlsdorf umfasste Ort und Flur Mühlsdorf.
Mühlsdorf und Pörsdorf gehörten einst unter die Gerichtsbarkeit des Rittergutes Töppeln (vergleiche Behördengeschichte Patrimonialgericht Töppeln). In diesen beiden Dörfern saßen viele von Adel, auch die von Ende auf Töppeln hatten dort etliche Güter. 1607 verpfändete Ernst von Ende auf Töppeln seine beiden Dörfer Pörsdorf und Mühlsdorf an Wolf von Lindenau zu Frankenthal. Ernst von Ende überließ dann 1616 die Dörfer Mühlsdorf und Pörsdorf mit Zugehörungen nebst den vollständigen Erbgerichten wiederkäuflich David von Raschau. Bis zur Wiedereinlösung durch Hans Heinrich von Ende auf Töppeln im Jahre 1650 bestanden in Mühlsdorf eigene Gerichte. Sie wurden dann wieder vom Rittergut Töppeln aus verwaltet bis zur Teilung im Jahre 1672, in der Jobst Christof von Ende das Dorf Mühlsdorf mit Zugehörungen und Erbgerichten und Georg Eowald von Ende das Dorf Pörsdorf mit Zugehörungen und Erbgerichten erhielten, während Carol Joachim Heinrich von Ende das Rittergut Töppeln übernahm.
Es wird bei den Belehnungen von Mannlehndörfern, Mannlehngütern, seit 1727 auch von den Rittergütern Mühlsdorf und Pörsdorf geschrieben. Die Besitzungen die die von Ende in den letzten beiden Dörfern hatten, werden nebenher als Erbgüter genannt. Das Rittergut Mühlsdorf sowie das Rittergut Pörsdorf hatten keine Ökonomie, sondern nur Abgaben, Leistungen, Gerechtigkeiten und Erbgerichte. Aus diesem Grunde wurde auch die 1847 beantragte Allodifikation abgelehnt, da nach der Ablösung nur die Landstandschaft und die Gerichtsbarkeit als einzige Bestandteile der Rittergüter Mühlsdorf und Pörsdorf übrig geblieben wären.
1706 ging nach dem Tode des Erb-, Lehn-, und Gerichtsherrn Christian Vollrath von Ende das Mannlehndorf Mühlsdorf und zugleich die Jurisdiktion auf die mitbelehnten Brüder von Ende aus dem Hause Pörsdorf über, die damit Mühlsdorf und Pörsdorf gemeinsam besaßen. Am 14.12.1757 kaufte Henriette Elisabeth Senft von Pilsach geborene von Weißenbach von Emanuel von Ende die Rittermannlehngüter Mühlsdorf und Pörsdorf und verkaufte sie am 23.04.1804 an Johann Jakob von Flanz. Von diesem erwarb sie 1821 der Gerichtsschöppe Johann Gottlieb Kretschmar zu Mühlsdorf. Er war der letzte Gerichtsherr von Mühlsdorf und Pörsdorf.
Das Patrimonialgericht Mühlsdorf wurde durch die Verordnung vom 30.12.1854 mit Wirkung vom 1. Januar 1855 aufgehoben.
Bestandsangaben:
Der Bestand umfasst 92 Archivalien (1,4 laufende Meter) aus der Zeit von 1685-1855.
Die Lehn- und Handelbücher des Patrimonialgerichts Mühlsdorf 1646-1862 (6 Bände) befinden sich im Bestand Reußisches Amtsgericht Gera.