Vorwort

Die Rolle der SED-Grundorganisationen (GO)
Die Grundorganisationen (GO) waren die grundlegende Organisationseinheit in der SED. Bis auf wenige Ausnahmen gehörte jedes Mitglied oder Kandidat der SED einer Grundorganisation an. GO konnten gebildet werden, wenn mindestens drei SED-Mitglieder zur Verfügung standen. Nur die SED hatte das Recht, in Betrieben, staatlichen Einrichtungen und Verwaltungen sowie wissenschaftlichen Institutionen betriebsbezogene Grundorganisationen zu bilden. Dagegen konnten etwaige Grundorganisationen der sogenannten Blockparteien nur auf Wohngebietsebene gebildet werden.
Das Statut der SED bestimmte die Bildung von Grundorganisationen in Betrieben der Industrie, des Bauwesens, Transport- und Nachrichtenwesens, der Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft, des Handels, in staatlichen Verwaltungen und wissenschaftlichen Institutionen und Einrichtungen sowie in städtischen und ländlichen Wohngebieten als Wohnparteiorganisationen (WPO), hier vor allem für Nichtberufstätige (Hausfrauen, Rentner). Die SED-GO hatten ein ausdrückliches Kontrollrecht über die Tätigkeit der Betriebsleitungen. GO in großen Betrieben, staatlichen und wissenschaftlichen Einrichtungen mit mehr als 150 Mitgliedern und Kandidaten gliederten sich in Abteilungsparteiorganisationen (APO) entsprechend der Struktur des Betriebes. Die GO wurden dann von einer Zentralen Parteileitung geführt, deren Stärke sich nach der Anzahl der Mitglieder richtete. Parteileitungen von Grundorganisationen mit mehr als 150 Mitgliedern wurden im Rhythmus der durchzuführenden Kreisdelegiertenkonferenzen (KDK) gewählt entweder auf einer Gesamtmitgliederversammlung oder einer Betriebsdelegiertenkonferenz, z. B. in Kombinaten. Je nach Anzahl der Mitglieder einer GO wurden 7 bis 20 Leitungsmitglieder gewählt. Größere GO waren mit einem hauptamtlichen Parteisekretär bzw. mit weiteren politischen Mitarbeitern besetzt und unterhielten ein ständiges Sekretariat. Parteisekretäre in sehr großen Kombinaten oder in volkswirtschaftlich bedeutsamen Unternehmen waren gleichzeitig Mitglied in übergeordneten Führungsorganen, bis hin zum Zentralkomitee
Die Parteileitungssitzung hatte die Analyse der politischen und wirtschaftlichen Situation des Betriebes zum Inhalt, fasste Beschlüsse zur Mitgliederbewegung und zur Durchführung des Parteilehrjahres, leitete Parteiverfahren ein und bereitete die monatliche Mitgliederversammlung vor. Die Arbeitsschwerpunkte waren in einem jährlich neu zu erarbeitenden "Kampfprogramm" der GO enthalten. Es beinhaltete sowohl die Vorgaben der übergeordneten Leitung als auch die Eckkennziffern der wirtschaftlichen Entwicklung des Betriebes. Insgesamt war die politische Arbeit der GO darauf gerichtet, die wirtschaftliche und technologische Effizienz des Betriebes zu erhöhen und den politischen Einfluss im Betrieb zu sichern. Dabei hatte der Parteisekretär im Sinne der Führungsrolle der SED weitreichende Kompetenzen.

Bestandsbildung
Nur eine relativ geringe Auswahl von Grundorganisationen war verpflichtet, ihr Schriftgut an das Bezirksparteiarchiv (Suhl) abzugeben. Das meist gedruckte Verzeichnis der abgabepflichtigen GO hierfür wurde von der SED-Bezirksleitung (Suhl) vorgegeben und ergab in der Gesamtheit eine repräsentative Auswahl der bedeutsamsten Betriebe und Einrichtungen, der staatlichen Verwaltungen sowie der wissenschaftlichen Institutionen des Bezirkes (Suhl).
Das überlieferte Schriftgut setzt sich vor allem zusammen aus Protokollen von Leitungssitzungen und Mitgliederversammlungen, monatlichen Informationsberichten an die übergeordnete Parteileitung, Arbeitsplänen und Kampfprogrammen sowie vor allem Unterlagen zur Vorbereitung und Durchführung von Wahlversammlungen und Delegiertenkonferenzen. Der Umfang und die Qualität der Überlieferung zwischen den einzelnen Grundorganisationen war z. T. sehr unterschiedlich. In der Regel ist das Schriftgut nach 1988 nicht mehr in das Archiv gelangt.

Laufzeit: 1965 - 1971
Umfang: 0,02 lfm, 3 Verzeichnungseinheiten
Erschließungszustand: Findbuch (2006), bearbeitet von Ralf Hübner

Hinweis zum Persönlichkeitsschutz
Der Bestand enthält ggf. Archivgut, das personenbezogenen Schutzfristen gemäß § 17 ThürArchivG vom 23.04.1992 unterliegt und bis zu deren Ablauf nur im Wege einer Schutzfristenverkürzung gemäß § 10 (5) ThürArchivG oder Zuganges gemäß § 10 (6) ThürArchivG zugänglich ist.

Hinweis zum Portal SED- und FDGB-Archivgut
Zum Bestand der SED-GO auch der Hinweis auf das Portal SED- und FDGB-Archivgut des Bundesarchivs

http://www.bundesarchiv.de/sed-fdgb-netzwerk/.

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