Heinrich Herr zu Fahner (Vanre) bekundet : mit seiner Zustimmung, der seines Erstgeborenen Heinrich, seiner Söhne Hermann und Apel sowie seiner übrigen Kinder und Erben haben Berthold und Thilo, Söhne des verstorbenen Ritters Eckbrecht von Gebesee (Gebese), vor seinem Amtmann zu Kleinfahner (minori Vanre) an Propst und Brüder des Augustinerklosters zu Erfurt (Erforden.) zwei Malter Getreide Erfurter Maß - je eines Weizen und Gerste - übertragen, die durch Dietrich gen. Lichtwere, seine Ehefrau Lukardis, deren Kinder und Erben aus acht Acker in der Mark des Dorfes Kleinfahner in der Gerichtsbarkeit des Ausstellers zu liefern sind. Die Eheleute hatten die Güter von den Brüdern von Gebesee erblich inne, künftig sollen sie sie für den genannten Zins vom Kloster empfangen; der Zins ist auf eigene Kosten jährlich am Fest des hl. Severus [22. Okt.] nach Erfurt zu liefern. Bei Säumnis können die Äcker vom Kloster nach Belieben für den gleichen Zins an Dritte verpachtet werden. Der Aussteller erteilt dazu seine ausdrückliche Zustimmung; er verspricht zudem, die Mönche beim Empfang des Zinses nicht zu behindern. Seine Söhne Heinrich, Hermann und Apel geben ihre Zustimmung. Siegel des Ausstellers.
Actum et datum Erfordie a.d. 1331 feria secunda post octavam Pasche.

  • Archivalien-Signatur: 1
  • Bestandssignatur: 4-10-0202
  • Datierung: 1331 April 8.

Siegel abhängend, ab.

Pergament

Erfurt


Nerces Erzbischof von (Manalgarren.) sowie die Bischöfe Johann von (Capionen.), Richard von (Bilacien.), Peter von Montemarano (Montismarani), Gratia Bischof von Buccino (Vulcinen.), Bernhard von (Ganen.), Philipp von Knin (Tyninen.), Matthäus von Orléans (Organien.), Galganus von (Allarien.), Vincenz von (Maronen.), Nikolaus (Nazarien.) und Petervon Cagli (Callien.) bekunden: zur Mehrung des Besuchs der Pfarrkirche der Propstei St. Marien zu Nenkersdorf in der Diözese Merseburg (Merseburgen.) verleihen sie allen Gläubigen, die bereut und gebeichtet haben, die diese Kirche an den Marienfesten, am Kirchweihfest, an Weihnachten, Beschneidung des Herrn, Epiphanie, Aschermittwoch, Ostern, Himmelfahrt, Pfingsten sowie an den Sonntagen vor diesen Festen, an Trinitatis, Fronleichnam, Kreuzfindung und Kreuzerhöhung, an den Festen der Heiligen Johann Baptist, Johann Evangelist, Peter und Paul, aller Aposteln und Evangelisten, der hl. Martyrer Stephan und Laurentius, der Bekenner Martin, Nikolaus, Gregor, Augustin und Benedikt, der Heiligen Maria Magdalena, Katharina, Margarete, Cäcilia, Lucia und Agnes, an Allerheiligen und Allerseelen sowie in den Oktaven dieser Fest zum Gebet oder auf Pilgerfahrt zu Messen, Predigten, Matutinen oder Vespern aufsuchen und aufgezählte Gebete und Verrichtungen durchführen, zur Fabrik, Beleuchtung und Ausschmückung der Kirche beitragen und durch Testamente oder andere Weise etwas stiften, jeder 40 Tage Ablass von Sündenstrafen. Die Aussteller siegeln.
Datum Avinione XII die mensis Februarii a.d. 1342 pontificatus domini Benedicti pape XII a. octavo.

  • Archivalien-Signatur: 176
  • Bestandssignatur: 4-10-0202
  • Datierung: 1342 Februar 12.

Papier

Avignon


Albrecht, erwählter und bestätigter Bischof von Würzburg (Wirtzburk), nimmt den Knappen Konrad Wolff von Meiningen (Meyningen) zu seinem und seines Stifts Burgmann auf der Feste Landswehr (Landeswer) an und weist diesem und seinen männlichen Erben zu Burglehen sechs Pfund Heller jährlicher Gülte an, fällig an Martini aus der Bede zu Meiningen. Bischof und Domkapitel können diese Gülte jederzeit mit 60 Pfund Hellern ablösen. Konrad oder seine Erben haben dann in einer oder zwei Meilen Entfernung gelegene Einkünfte in dieser Höhe zu Burglehen aufzutragen. Konrad und seine Erben haben davon die üblichen Verpflichtungen; Konrad hat diese beschworen. Sitzen er und seine Erben nicht im Burglehen, verfällt es an Bischof und Stift. Siegel des Ausstellers.
Der geben ist 1350 am fritak vor sant Mathias tak dez heiligen zwelfboten.

  • Archivalien-Signatur: 81
  • Bestandssignatur: 4-10-0202
  • Datierung: 1350 Februar 19.

Siegel ab, Rest der Pressel hängt an.

Pergament


Dietrich von Coburg (Koburg), seine Frau Agnes und ihre Erben versetzen der Anna, Ehefrau ihres Sohnes Heinrich (Heintzen), ihren Hof zu Waldsachsen (Waltsazzen), auf dem Otto Slycher sitzt, und ihr dortiges Gut, auf dem der alte Eckhart und sein Sohn Kunz sitzen, mit allem Zubehör und den Rechten in Dorf und Feld, für 100 Pfund Heller, die ihr der Sohn Heinrich als Morgengabe gegeben hat. Die Aussteller können diese Güter jährlich mit 100 Pfund Hellern oder entsprechender, im Lande gängiger Währung auslösen; dies ist 14 Tage vor oder nach dem obersten Tag [6. Jan] anzukündigen. Geschieht das nicht, steht die Nutzung aus den Gütern noch der Anna zu. Die Eheleute verpflichten sich auf diese Bedingungen; Dietrich siegelt.
Der geben ist 1360 an dem Donerstage nach Letare.

  • Archivalien-Signatur: 132
  • Bestandssignatur: 4-10-0202
  • Datierung: 1360 März 19.

Siegel ab, Rest der Pressel hängt an.

Pergament


Albrecht Bischof von Würzburg (Wirtz-) bekundet: Berthold Truchseß von Meiningen (Meyningen) und sein Sohn haben sich mit ihrer Feste Rippershausen (Ryprechtshusen) ihm und dem Hochstift zugewandt gemäß den darüber ausgestellten Urkunden. Daher macht der Bischof den Berthold Truchseß, Bertholds Sohn, und dessen männliche Erben zu Burgmannen der Feste Meiningen und weist ihnen sechs Pfund Heller jährlicher Gülte, fällig an Martini aus der Bede zu Meiningen, zu Burglehen an, bis der Bischof oder seine Nachfolger diese mit 60 Pfund Hellern in Landwährung ablösen. Die Summe ist dann anzulegen oder auf andere Güter oder Gülten ein oder zwei Meilen um Meiningen oder Rippershausen anzuweisen, die Bischof und Stift aufzutragen und als Burglehen zu empfangen sind. Das Burglehen ist in Meiningen oder Rippershausen zu verdienen. Berthold Truchseß hat diese Verpflichtungen beschworen. Siegel des Ausstellers.
Der gegeben ist zu Wirtzburg 1362 am nehsten suntag vor sant Urbans tag.

  • Archivalien-Signatur: 84
  • Bestandssignatur: 4-10-0202
  • Datierung: 1362 Mai 22.

Gegenurkunde: Monumenta Boica Bd. 42 S. 313 ff. Nr. 127.

Siegel ab, ein Einschnitt im Umbug.

Pergament


A.d. 1363 im dritten Jahr der Indiktion, im ersten Pontifikatsjahr des Papstes Urban V. die septima mensis Aprilis zur sechsten Stunde erschien in Münnerstadt (Munrstat), Diözese Würzburg (Herbipolen.), in der großen Stube im Wohnhaus des Johann gen. Wunderer, Bürgers und Schöffen zu Münnerstadt, vor dem unterzeichneten Notar und den genannten Zeugen Frau Kunigunde, Witwe des Bürgers Heinrich gen. During (Durink), gesund an Körper und Geist, und traf eine Verfügung über ihre sämtlichen Güter. Diese trug sie mündlich in ihrer Muttersprache vor:
Kunigunde (Kunne), Witwe des Heinrich gen. During, Bürgers zu Münnerstadt, schenkt den Kindern ihrer verstorbenen Schwester Katharina, dem Johann Wunderer und seiner Schwester Margarete (Greten), die hier vor ihr sitzen, gemeinschaftlich die folgenden Güter und zugehörigen Rechte: Haus und Hof, in denen ihre verstorbenen Eltern gesessen haben, hinten und vorn, über und unter der Erde, in Münnerstadt gelegen zwischen den Häusern der Agnes (Nese) Volknand und des Johann Wunderer; Hof und Stadel zu Münnerstadt zwischen den Häusern des Heinrich (Heintzen) Bone und des Konrad Wyker; zwei Acker Weingarten "an der zigenliten", den Pflugacker darunter, zwei Acker Weingarten am Michelsberg, zwei Acker oder mehr in der Mark von Euerdorf (Urdorf), zwei Acker Wiesen in der Münnerstädter Mark "in der nidern auwe" bei der Furt, einen Krautgarten in der Münnerstädter Mark "in dem obern riet"; zu Sömmersdorf (Symersdorf) vier Malter Korngülte, zwei Malter Hafer Arnsteiner Maß, einen Schilling Heller und zwei Hühner; zwei Güter zu Poppenlauer (Boppenlur), auf denen Konrad (Cuntz) Bramand sitzt, gibt jährlich drei Pfund und sechs Schillinge Heller, ein Brot an Weihnachten, vier Hühner und 100 Eier; zu Münnerstadt aus Heinrich (Heinczenn) Bopplins Garten acht Heller Zins; auf dem Hospital zu Münnerstadt ein Huhn Zins; zwei Hühner Gülte auf Ulrich (Ullin) Pletners zwei Weingärten; von Hermann Queken Kindern zwei Hühner Gülte von zwei Weingärten; in Münnerstadt vom Haus des Siegfried von [Burg-] Lauer (Lur) 11 Schillinge Heller, 50 Eier an Ostern, ein Brot an Weihnachten und zwei Hühner an Fastnacht; von Konrad (Cuntzen) Swobes Garten zu Münnerstadt bei der Mühle hinter St. Georg 10 Schillinge Heller; dazu die Schafe und die Schäferei, die sie besitzt, wo immer die sind und wer sie gepachtet hat; Schulden undSchuldurkunden von Heinrich (Heincz), Grozze, Bürger zu Nürnberg (Nurenberg); die Schulden, Zinse und Gülten mit den zwei einschlägigen Urkunden, die sie von Engelhard von Münster (Munster) dem Älteren hat; desgleichen die Schulden und Urkunden von den Brüdern Gernot, Johann (Hansen) und Dietrich (Dytzen) Truchseß, von Gernot Truchseß und seiner Ehefrau Sophie, vom Ritter Johann Greiff und seiner Ehefrau Elisabeth (Elsen), von Hertnid Schrimpf und seiner Ehefrau Adelheid (Alheyde), die Schulden und Gülten von Johann von Sternberg und seinem Bruder Berthold (Betzen), von Greif von Heßberg (Hesseburg) und seiner Ehefrau Elisabeth (Elsen), von Konrad (Cuntzen) von Milz (Miltz) und seiner Ehefrau Agnes (Nesen), vom Abt von St. Stephan zu Würzburg (Wirtzburg), vom Ritter Wilhelm von Maßbach (Mospach), von Heinrich (Heintzen) Bone, vom Bürger Gerlach von Gelnhausen (Geylenhusen) sowie von Johann von Gauerstadt (Hansen von Guberstat). Darüber hinaus gibt sie ihren gesamten Hausrat, Betten, Gewand, Korn und Wein, Früchte, rückständige Gülten, Barschaft und alles, was sie beim Tod hinterlässt. Alle diese Güter und Rechte übergibt sie in aller Form an Johann und Margarete; sie entäußert sich in aller Form, verzichtet auf alle Rechtsmittel und bittet den Notar, darüber ein Instrument anzufertigen. Den Ritter Iring von Helba (Helbe) sowie den Knappen Engelhard von Münster den Älteren bittet sie um Besiegelung. Datum wie vor; Zeugen:

  • Archivalien-Signatur: 2
  • Bestandssignatur: 4-10-0202
  • Datierung: 1363 April 7.

Signet in Form einer Monstranz, dreistufiger Sockel, oben eine runde Schreibe, darin ein Kreuz. Siegel ab, zwei Einschnitte im Umbug, Pressel von 1 hängt an.

Pergament

Münnerstadt


Apel Rabe verkauft für sich und seine Erben dem Johann gen. von Nüdlingen (Nuttlingen) ewige Gülten von je zwei Maltern Roggen, Hafer und Dinkel Münnerstädter (Munrichsteter) Maß, zwischen den beiden Marienfesten [15. Aug., 8. Sept.] in ein zu nennendes Haus in Münnerstadt zu liefern, dazu einen Semmellaib an Weihnachten, zwei Fastnachtshühner und 100 Eier an Ostern. Diese Gülten fallen an aus einem Gut zu Rannungen (Rannunge), auf dem jetzt Konrad (Cuntz) Schuchwurt sitzt; den Kaufpreis von 70 Pfund Hellern Landwährung hat Rabe bereits erhalten. Ein Rückkauf ist innerhalb drei Jahren mit derselben Summe möglich; erfolgt er vor Michaelis [29. Sept.], steht Rabe die Gülte zu, danach ist sie hinfällig. Nach drei Jahren ist ihm oder seinen Erben ein Rückkauf nicht mehr möglich. Der Käufer oder die künftigen Inhaber der Urkunde können jeweils vier Wochen vor Michaelis ankündigen, dass sie die Gülte nicht mehr haben wollen. Rabe oder seine Erben können sie dann mit derselben Summe zurückkaufen. Rabe verspricht Währschaft, stellt als Bürgen Peter, jetzt Untervogt zu Maßbach (Maspach), und Friedrich (Fritzen) Wise, Bürger zu Münnerstadt, und verspricht, diese schadlos zu halten. Stirbt einer oder geht außer Landes, ist binnen 14 Tagen ein neuer Bürge zu stellen; andernfalls ist der andere Bürge zum Einlager verpflichtet. Einlager ist in einem offenen Wirtshaus in Münnerstadt zu leisten, bis der Käufer der Gülte bezahlt ist. Apel Rabe siegelt, auch für seine Bürgen, die keine Siegel haben.
Ist geschehen ... 1371 an dem nehesten fritage vor sant Michahelis tag des heiligen ertzengels.

  • Archivalien-Signatur: 3
  • Bestandssignatur: 4-10-0202
  • Datierung: 1371 September 26.

Siegel ab, ein Einschnitt im Umbug.

Pergament


Der Knappe Friedrich von Schwarzburg (Fritzce von Swarczburg) verkauft ein Pfund Gülte jährlichen Zins mit zwei Michaelshühnern auf Wiederkauf an Johann (Hannese) Smyde aus Branchewinda (Bronchewindin) und dessen Erben für erhaltene zehn Pfund guter Pfennige. Die Gülte fällt an von einer halben Hufe Ackerland zu Breitenheerda (Breytinherde) und ist ihm von seinem Schwager Lobenstein (Lobinsteyne) verkauft worden, mit dessen Wissen er sie jetzt weiterverkauft. Dies erfolgt auch mit Zustimmung Graf Heinrich des Älteren und seines Vetters Graf Günther des Jüngeren, Herren zu Käfernburg (Kevirnberg), von denen sie das Gut zu Lehen haben, solange der Rückkauf durch den Schwager nicht erfolgt. Auch der Aussteller und seine Erben können die Gülte jederzeit mit derselben Summe zurückkaufen. Erfolgt dies nicht vor dem Fest der Enthauptung des Johannes [29. Aug.], ist die Gülte des Jahres verfallen. Will Smyde sein Geld wieder haben, hat er das ein Vierteljahr vorher anzukündigen; kann der Aussteller nicht zahlen, ist eine Verpfändung an Dritte gestattet. Es siegeln (2) der Aussteller und (3) sein Schwager. (1) Günther, Graf und Herr zu Käfernburg, erteilt seine Zustimmung und kündigt sein Siegel an.
Geschen 1374 an sente Johans tage des toufers alz her inthoubit wart.

  • Archivalien-Signatur: 4
  • Bestandssignatur: 4-10-0202
  • Datierung: 1374 August 29.

Siegel ab, Reste von drei Presseln im Umbug.

Pergament


Die Brüder Hermann und Berthold, Grafen von Henneberg (Hennenbg.), sind mit Gerhard Bischof von Würzburg (Wirtzbg.) übereingekommen, eine Bede von 12.000 weniger 200 Gulden von den Bürgern zu Münnerstadt (Munerstadt) zu erheben. Davon steht den Ausstellern eine Hälfte zu, 5900 Gulden. Von dieser haben sie ihrem Schwager Johann Grafen von Schwarzburg (Swarczbg.) 2950 Gulden verschrieben. Von den ihnen noch zustehenden 2950 Gulden haben die Bürger jetzt an Martini [11. Nov.] und an Kathedra Petri [22. Febr.] je 1000 Gulden gezahlt, ebenso die 950 Gulden, die am nächsten Fest Kathedra Petri fällig gewesen wären. Die Aussteller sagen daher die Stadt wegen ihres Anteils an den 12800 - d.h. 5900 - Gulden los und kündigen ihre Siegel an.
1380 an dem nehsten dinstage nach santi [!] Mathie tage des heyligen zwelfboten.

  • Archivalien-Signatur: 5
  • Bestandssignatur: 4-10-0202
  • Datierung: 1380 Februar 28.

Siegel ab, zwei Einschnitte im Umbug, in 2 Rest der angeh. Pressel.

Pergament


Gerhard Bischof von Würzburg (Wirtzpurg) bekundet, gemeinsam mit seinem Oheim bzw. Vetter, den Vettern Berthold und Friedrich, Grafen von Henneberg (Hennen-), die ihnen gemeinsamen Bürger zu Münnerstadt (Munerstat) zur Begleichung ihrer Schulden mit einer Steuer und Bede von 10.000 Gulden weniger 400 Gulden belegt zuhaben. Davon waren an Kathedra Petri [22 Febr.] oder binnen 14 Tagen danach 4000 Gulden fällig, für beide Seiten je 2000 Gulden in Gulden oder in Landwährung, die in Münnerstadt gängig ist, den Gulden zu drei Pfund Hellern gerechnet. Die übrigen 5600 Gulden stehen je zur Hälfte den beiden Herren zu, werden aber gegen eine jährliche Gülte von einem Gulden pro zehn Gulden für die nächsten fünf Jahre stehen gelassen, bis die Stadt sie dem Bischof oder seinen Gläubigern an eine anzuweisende Stelle zahlen kann. Der Bischof verspricht mit Zustimmung seines Domkapitels, dass er und seine Nachfolger die Stadt binnen der nächsten fünf Jahre nicht mit Bede, Geschoss oder Steuer belasten werden. Der Bischof siegelt (1); Domdekan Karl von Heßberg (Hesepurg) und das Domkapitel geben ihre Zustimmung und kündigen das Kapitelssiegel an (2).
Der geben ist zu Wirtzpurg 1384 an sante Mathias tag des heiligen zwelffboten.

  • Archivalien-Signatur: 6
  • Bestandssignatur: 4-10-0202
  • Datierung: 1384 Februar 25.

Siegel ab, zwei Einschnitte im Umbug, in 2 Reste der Pressel.

Pergament

Würzburg


Hermann und Friedrich, Grafen von Henneberg, Vater und Sohn, sind mit Gerhard, Bischof von Würzburg (Wirtzburg), übereingekommen, dass die Bürger von Münnerstadt (Muerstat) zur Begleichung ihrer Schulden ihnen bzw. ihrem Gläubigern 6000 Gulden Bede am kommenden Fest Kathedra Petri [22. Febr.] an eine noch anzuweisende Stelle zahlen sollen. Ihren Anteil, 3000 Gulden, wollen die Aussteller stehen lassen gegen eine jährliche Gülte von einem Gulden für zehn Gulden, bis die Stadt Bede und Zinse innerhalb der nächsten sechs Jahre zahlen kann. Innerhalb dieser an Kathedra Petri beginnenden Frist werden die Aussteller von der Stadt Bede, Geschoss oder Steuer nicht fordern. Sie werden dafür sorgen, dass alle, die bei ihnen baulich sitzen und Bede gegeben haben, und alle bedehaftigen Güter in der Mark und außerhalb zu dieser Bede ihren Anteil leisten. Von Zugeld, Zoll, Kaufgeld, Detzem oder anderen Leistungen im Land sollen die Bürger frei sein. Werden solche Abgaben eingerichtet, die die Bürger mit dem gesamten Land tragen müssen, sollen sie die selbst einnehmen und mit dem noch ausstehenden Anteil der genannten Bede verrechnen. Erfolgt das nicht, werden die Aussteller keine neue Abgabe fordern, bis diese Schäden verrechnet sind. Die Grafen Hermann (1) und (2) Friedrich siegeln.
Der geben ist an sand Michels tag a.d. 1399.

  • Archivalien-Signatur: 7
  • Bestandssignatur: 4-10-0202
  • Datierung: 1399 September 29.

Druck: HUB Bd. 5 S. 230 f. Nr. 389 (zu Okt. 6); Reg. Henneberg-Römhild Nr. 402.

Siegel ab, zwei Einschnitte im Umbug, darin Reste der Presseln.

Pergament


Friedrich Graf zu Henneberg (Hennen-) ist mit Johann, Bischof von Würzburg (Wirtzburg), übereingekommen, dass Bürgermeister, Rat und Bürger zu Münnerstadt (Muerstat) ihnen zur Begleichnung ihrer Schulden 6000 Gulden, d.h. jedem 3000 Gulden zahlen sollen. 1000 Gulden wurden bereits bezahlt, die übrigen 5000 Gulden sollen in den nächsten Jahren gezahlt werden,jeweils an Kathedra Petri [22. Febr.] 1000 Gulden. Innerhalb der nächsten sechs an Kathedra Petri beginnenden Jahre wird der Aussteller die Bürger nicht mit anderen Steuern oder Beden belasten. Er wird auch dabei helfen, dass alle, die bei ihnen baulich sitzen und Bede gegeben haben, und alle bedehaftigen Güter in der Mark und außerhalb zu dieser Bede ihren Anteil leisten. Ausgenommen sind die Höfe in der Stadt, die der Graf gegenüber Abt und Konvent zu Bildhausen (-husen) gefreit hat. Werden künftig weitere Abgaben im Lande erhoben, das dem Grafen und dem Bischof von Würzburg gemeinsam gehört, wird der Graf die Bürger damit nicht belasten. Entstehen neue Abgaben, die das ganze Land und damit auch die Bürger in Münnerstadt zu tragen haben, sollen sie diese selbst erheben und daraus die noch ausstehenden Raten der erwähnten Steuer bezahlen. Siegel des Ausstellers.
Der geben ist an sand Gregorien tag des heiligen babstes a.d. 1406.

  • Archivalien-Signatur: 8
  • Bestandssignatur: 4-10-0202
  • Datierung: 1406 März 12.

Druck: HUB Bd. 5 S. 237 f. Nr. 399; Reg. Henneberg-Römhold Nr. 469.

Umbug mit Siegel abgeschnitten.

Pergament


Wolfhart von Aicha (Aichach) bekundet für sich und seine Ehefrau, dass er mit seinen fünf Söhnen den Hof zu Aicha mit Ausnahme der an das Kloster St. Veit zu entrichtenden Gülte geteilt hat; diese sollen alle Söhne gemeinsam entrichten entsprechend der Urkunde, die sie vom Kloster darüber haben. Dem ältesten Sohn Johann (Henslein)sind zugefallen "in der oben hafenwis" anderthalb Tagwerk Wiesmahd, "in der durrnwisen" zwei Tagwerk nächst oben am Krautgarten, anderthalb Tagwerk "in der erlachlo", der fünfte Teil an allen Feldern, den sie untereinander ausgemessen und ausgemarkt haben, dazu 12 Beete (aelther) im Krautgarten nächst der unteren Wiese; an der Hofstatt sind ihm und dem Asmus der Kasten und der neue Stadel zugeteilt; dem Asmus sind zugefallen zwei Tagwerk Wiesmahd auf der alten Hausstatt, "anger" genannt, "in der hasenwise" ein Tagwerk, die "hasenlo" und die "hinerlo" oben am "prantloch", ein Flecken zu "obern prukklo", der fünfte Teil an den Feldern und 12 Krautbeete; dem Friedrich (Fridlein) ist zugefallen "in der pruelwisen" anderthalb Tagwerk Wiesmahd, "in der hasenwis" ein Tagwerk, "die lo zu obern prukklo" vom Brünnlein hinein nach "pachgangs", das alte Haus halb, ein Fünftel der Äcker und 12 Beete im Krautgarten; dem Jörg sind zugefallen der Anger unter dem Haus, anderthalb Tagwerk Wiesmahd genannt "prantlachlo", in der Hasenwiese das oberste Tagwerk, der fünfte Teil an den Feldern und 12 Beete im Krautgarten; er hat mit den anderen Brüdern ein Fünftel an den Zimmern; Heinrich erhält "in der pruelwisen" anderthalb Tagwerk Wiesmahd, in der oberen Hasenwiese auch anderthalb Tagwerk, "in der egelseelo" anderthalb Tagwerk, ein Fünftel der Felder und 12 Beete im Krautgarten, dazu das alte Haus und den Stadel halb; das zum Hof Aicha gehörige Holz sollen alle gemeinsam besitzen.Wer seinen Anteil verkaufen oder versetzen will, hat ihn zunächst den anderen anzubieten für eine Summe, die das Erbe erbringen kann. Wollen die Brüder oder ihre Erben nicht, kann der Anteil an Dritte verkauft oder versetzt werden. Auf Bitten des Ausstellers und seiner Ehefrau siegelt Kaspar vonLeoprechting (Leuprechtung) zu Panzing (Panntzing); Zeugen: Eberhard Glaksperg, Christian Viechtpelth, Ulrich Pirckhun, Bürger zu Massing (Messing), Johann (Henslein) im Zeilach und andere.
Geben am Montag in den Pfingsten 1430.

  • Archivalien-Signatur: 9
  • Bestandssignatur: 4-10-0202
  • Datierung: 1430 Juni 5.

Siegel angehängt, braunes Reststück, Teil eines gelehnten Wappenschildes mit Helm.

Pergament


Wilhelm, Graf und Herr zu Henneberg, belehnt Otto Marschall als den ältesten Lehnsträger und dessen Leibes-Lehnserben mit den folgenden Mannlehen in Stadt, Dorf und Feld mit den seit alters von den Eltern hergebrachten Freiheiten und Gewohnheiten: dem Zehnten zu Merbelsrod (Mermels-); einem Lehen zu Streufdorf (Struffdorff), einer Wiese "im dippach" zu Oettingshausen (Otingeßhusen) mit einem Eller daran, stößt an Hans Meinhard, einem Eller "off dem erbeßrode", einem Eller genannt "lachelder", einem Eller "off der hart", einem Eller "am helderberge", einer Wiese "im lodersgraben", einer Hofstatt im Dorf bei Karl von Heßberg; zu Rodach (Rotha) eine Wiese von zwei Acker "ober der hirßmullen", hat Fritz Lubelin inne, eine Hofstatt "im kyfelsbuel" vor der Stadt, hat Konz Lubelin, eine Leite oberhalb der Herren-Weinberge von zweieinhalb Acker, zwei Acker "am waltrutenberge", zwei oben "am martbach" jenseits über den Oettingshauser Weg, hat Heinz Sume inne, acht Beete und vier Beete "in dem wolmetrit", eine Wiese von fünf Viertel unter dem "waldingisbuel", zwei Beete "am tummelberge", zwei Beete "am sewborn"; zu Streufdorf zwei Acker Wiese "off dem nuwengraben", einen Acker Wiese "off den gruben", drei Acker "am halbender wege", drei "am meltzheymer wege", vier "in der mantersklingen", zwei "an der heselyten"; fünf Viertel Acker zu Rodach in der Mark "hinden an dem hirßbuel", hat Heinz Gunter von Otto Marschall zu Lehen; fünf Viertel Wiese, hat Otto Vieter. Diese Güter hat Otto Marschall als der Älteste zu Lehen empfangen mit den üblichen Verpflichtungen. Siegel des Ausstellers.
Der geben ist am sontage Vocem iocunditatis a.d. 1433.

  • Archivalien-Signatur: 131
  • Bestandssignatur: 4-10-0202
  • Datierung: 1433 Mai 17.

Siegel ab, ein Einschnitt im Umbug.

Pergament


Wilhelm, Graf und Herr zu Henneberg, belehnt Hans Hopf und dessen Erben mit seinem Hof zu Hümpfershausen mit Äckern, Wiesen, Holz, Feldern, Wunne und Weide in Dorf, Kirchhof und Feld, wie es zuvor Hertnid Stock von ihm hatte und es durch dessen Tod heimgefallen ist. Hopf hat den Hof in gutem Zustand zu halten und davon jährlich an Michaelis 7 1/2 Malter Korn, sechs Malter Hafer, einen halben Malter Erbsen Schmalkalder Maß, ein Michaels- und ein Fastnachtshuhn, zwei Gnacken und vier weiße Semmeln als Zins zu entrichten. Wollen Hopf und seine Erben den Hof nicht behalten, haben sie ihn an den Grafen und seine Erben herauszugeben. Die Unkosten werden ihnen nach dem Rat der in Hümpfershausen lebenden Männer erstattet. Hopf hat diese Verpflichtungen beschworen. Siegel des Ausstellers.
Geschehen den nechsten anstatt [!] nach Pauli conversionis a. 1440.

  • Archivalien-Signatur: 128
  • Bestandssignatur: 4-10-0202
  • Datierung: 1440 Januar

Papier


Die Brüder Walter und Emmerich von Reifenberg (Riffinbg.) an Junker Eberhard von Eppstein (Eppen-), Herr zu Königstein (Congestein): seine Leute haben ihnen und ihren Bürgern heute, am Dienstag vor dem Jahrestag, Schweine weggenommen. Sie bitten um Rückgabe ohne Schaden für sie und ihre Bürger. Diesist nur billig, da sie und ihre Bürger das nicht erwartet haben, denn es ist ohne Fehdeansage oder Absagebrief erfolgt.
Gebin uff den heiligen jares abint a. etc. 43.

  • Archivalien-Signatur: 10
  • Bestandssignatur: 4-10-0202
  • Datierung: 1443 Dezember 31.

Siegel unter dem Text aufgedrückt, grüner Abdruck, rund, 2,6 cm Dm.

Papier


Kurt Czitolff und Albrecht Rudiger, Ratsmeister, Hans Schorsagk, Heinrich Schutze, Kämmerer, Dietrich Nort, Heinrich Apel, Hans Kleper und Hans Holtzhoge, Räte dieses Jahres, sowie die Gemeinde von Stadtilm (Staid Ilmen) bekunden: ihre Vorgänger im Rat haben dem verstorbenen Klaus Kemerer, Bürger zu Erfurt (Erffurte), einen Anteil Zins an Stadtilm verkauft nach Ausweis der darüber ausgestellten Haupturkunde, in der von 100 rheinischen Gulden die Rede ist. Die Zinse davon sind wegen der Notlage der Aussteller seit 30 oder 33 Jahren nicht gezahlt worden. Die Haupturkunde ist jetzt auf dem Erbweg in die Hände des Hans Tenstet, Bürgers zu Erfurt, und seiner Ehefrau Martha gelangt, die deswegen an die Aussteller herangetreten sind. Ihr Herr, der Graf von Schwarzburg (Swarczpurg), hat die Parteien geschlichtet. Die Aussteller sollen künftig eine Leibzucht auf Lebzeiten beider Eheleute zahlen. Sie verschreiben dazu aus Geschoss, Zinsen und Nutzen ihres Rathauses jährlich 18 alte Schock Groschen und sichern die regelmäßige Zahlung nach Erfurt zu, je neun Schock Groschen an Michaelis und Walpurgis. Bei Säumnis können die Eheleute den Betrag mit Zinsen bei Christen oder Juden leihen. Die Aussteller haben sie dafür schadlos zu halten. Beim Tod eines Ehepartners mindert sich der Zins nicht. Mit dem Tod beider Eheleute sind die Leibzucht, die Haupturkunde und der versessene Zins hinfällig. Rückstände aus dieser Urkunde aber stehen den Erben der Eheleute noch zu. Die Aussteller bitten Heinrich Grafen von Schwarzburg, Herrn zu Arnstadt (Arnstete) und Sondershausen (Sundershuesin), um Besiegelung; der kündigt zum Zeichen der Zustimmung sein Siegel an. Die Aussteller siegeln mit dem Stadtsiegel.
Der gegebin ist uff dinstag nach Jubilate a.d. 49.

  • Archivalien-Signatur: 11
  • Bestandssignatur: 4-10-0202
  • Datierung: 1449 Mai 6.

Siegel ab, zwei Presseln hängen an.

Pergament


Stephan Gunderstorffer und Nikolaus Pritzel, beide Bürger zu Kötzting (Kossting), und Nikolaus Tzamer bekunden: der verstorbene Georg Walld, genannt Casstner, und Margarete Prannt, Witwe des Kaspar Prannt, waren willens, miteinander in den Stand der Ehe zu treten. Nachdem sie sich auf einen Heiratstag geeinigt hatten, sind die Aussteller dazu eingeladen worden und haben an diesem Tag eine Abrede vermittelt. Demnach sollte Georg Walld seine Ehefrau die Hälfte an der Maut zu Atzlern (Atzlarn) bei Neukirchen (Newnkirchen) vor dem Böhmerwald geben. Falls er und seine beiden Geschwister vor der Ehefrau stürben, sollte die Maut ihr vor allen anderen Verwandten von Heirats wegen zustehen. Dies beeiden die Aussteller in aller Form und bitten Ulrich Hetzar, Landrichter zu Kötzting, um Besiegelung, Zeugen der Siegelbitte sind Erasmus Schlandorffer, Pfleger zu Runding (Rennting), und Georg Ehinger.
Geben des nechsten Montag vor sand Veyts tag 1464.

  • Archivalien-Signatur: 12
  • Bestandssignatur: 4-10-0202
  • Datierung: 1464 Juni 11.

Siegel ab, ein Einschnitt im Umbug.

Pergament


Johann, Erzbischof von Magdeburg und Primas in Germanien, Pfalzgraf bei Rhein und Herzog in Bayern, belehnt Klaus Welmerßdorff, Bürger seiner Stadt Jüterbog, mit zwei Hufen zu Rohrbeck (Rorbecke), von denen jede neun Scheffel Roggen, sechs Scheffel Hafer und drei Scheffel Gerste zinst, einer Hufe zu Dennewitz, gibt je sechs Scheffel Roggen und Hafer, drei Hufen Land auf dem Feld zu Nonnendorf (Nannendorff), gibt jede je vier Scheffel Roggen und Hafer. Welmerßdorff soll sie zu Mannlehen haben mit den gleichen Verpflichtungen, wie er sie vom Vorgänger Erzbischof Friedrich hatte. Zeugen: Albrecht Fürst zu Anhalt, Graf von Askanien, Oheim des Erzbischofs, sowie Günther, Graf und Herr zu Mansfeld, Räte des Ausstellers. Dieser siegelt.
Der gebin ist 1466 am sontage sent Thomaß abent des heilgen aposteln.

  • Archivalien-Signatur: 163
  • Bestandssignatur: 4-10-0202
  • Datierung: 1466 Dezember 20.

Siegel ab, Pressel hängt an.

Pergament


Otto, Graf und Herr zu Henneberg, an Bürgermeister und Rat zu Schmalkalden: er hat von seinen armen Leute in Näherstille (Stilla) erfahren, dass die Empfänger ihr Vieh auf deren Land getrieben und ohne Recht und mit Gewalt das Gras abgeerntet haben. Er hat daher seine Vögte und Getreuen Jörg von der Kere und Hans von Leibolz (Leubols) zu Verhandlungen zu ihnen entsandt, denen sie wie ihm selbst glauben sollen.
Datum Kuntorff am Montag vor Johannis Baptiste a. etc. 67.

  • Archivalien-Signatur: 13
  • Bestandssignatur: 4-10-0202
  • Datierung: 1467 Juni 22.

Auf der Rückseite aufgedrücktes Oblatensiegel, achteckig, 1,6 x 1,1 cm. Im Siegelfeld Wappenschild mit Helm. Siegel nicht bei Posse.

Papier

Kühndorf


Franciscus aus Siena (Senen.), Kardinaldiakon St. Eusebii, Legat des Heiligen Stuhls für Deutschland und die dem hl. Römischen Reich unterworfenen Gebiete, verleiht aufgrund der ihm verliehenen Vollmachten der Pfarrkirche St. Bonifatius in Unfinden (Uffgenden), Diözese Würzburg (Herbipolen.), auf Bitten des Franz, früheren Frühmessers dieser Kirche, für alle, die bereut und gebeichtet haben und die Kirche an Himmelfahrt, Pfingsten, Mariä Himmelfahrt, an den Festen der Apostel Petrus und Paulus bzw. des hl. Bonifatius jeweils zwischen der ersten und zweiten Vesper aufsuchen, an Himmelfahrt an der Prozession teilnehmen oder zum Unterhalt und zur Ausstattung der Kirche betragen, jeweils 100 Tage Ablass. Siegel des Ausstellers.
Datum Herbipoli dominbus nostre residencie a.d. 1471 octavo Kal. Novembris, pontificatius .... domini Sixti pape... III anno primo.

  • Archivalien-Signatur: 14
  • Bestandssignatur: 4-10-0202
  • Datierung: 1471 Oktober 25.

Siegel ab, im Umbug Löcher für Schnur. Auf dem Umbug: A. de Cesarinis.

Pergament

Würzburg


Hans Eltlin, Vogt im Sand (Sande), und Kunz Phaff, Schultheiß zu Wasungen bekunden: Wilhelm, Graf und Herr zu Henneberg (Hennberg), hat ihnen befohlen, die Wüstungen zu Meuß und Wahns (Wanß) auszuheben und das Erbrecht daran zu verkaufen. Sie haben jedem Erbe zehn Acker Wiesen, einem halben Erbe die Hälfte zugeteilt, dazu in jedem Feld 20 Acker Pflugland, einem halben Erbe 10 Acker. Von einem ganzen Erbe sind an Michaelis 1/2 Sch[illing] und vier Malter Getreide fällig, je zur Hälfte Korn und Hafer, zwei Michaelshühner und ein Fastnachtshuhn. Jedes zehnte Jahr hat ein Erbe 1/2 Schock Eier zu liefern. ein halbes Erbe die Hälfte davon. Die halben Erbe geben Hühner wie ein volles. Am ersten Michaelis, nachdem die Nutzung übernommen worden ist, ist der Geldzins fällig, vom Getreidezins sind sie drei Jahre frei. Im vierten Jahr ist der volle Zins an Michaelis fällig. Für ein ganzes Erbe sind 24 Schilling alter Währung zu zahlen, je vierneue Pfennige für einen Böhmischen, 20 Böhmische für einen Schilling. Davon sind jeweils acht Schilling an Michaelis im fünften, im siebten und im neunten Jahr fällig. Was "im hwsern luche", im Peterstal und im Windtal liegt, soll man nicht ausgeben, es soll dem Dorf gemeinsam sein. Aus dem halben Erbe, das jetzt Eberhard Korman hat, soll der Zins an die Kirche fallen, der Inhaber hat das Dorfrecht wie die übrigen Männer. Das Dorfrecht soll eingerichtet werden, wie es in den anderen Dörfern üblich ist, die zum Gericht Friedelshausen (Ffritelßhusen) gehören. Dienste sollen sie leisten wie die anderen Männer im Gericht, sofern der Graf sie nicht befreien will. Die Aussteller drücken ihre Siegel auf.
Datum a.d. 1472. etc.

  • Archivalien-Signatur: 15
  • Bestandssignatur: 4-10-0202
  • Datierung: 1472

Unter dem Text zwei aufgedrückte Oblatensiegel. 1) rund, 2,6 cm Dm. Im Siegelfeld Wappenschild. U. nicht lesbar. 2) ab, brauner Abdruck, rund, 2,5 cm Dm.

Papier


(1) Johann von Rehe [?] (Reen) und (2) Johann von Wallenstein (Waldenstein) bekunden: ein Mann namens Hans Genßler hat sie gebeten, ihn gegen Vorwürfe zu verteidigen, die Glimpf und Ehre betreffen. Er soll eine Stadt namens Meiningen (Meinungen) beschossen und verbrannt haben, hat aber vor ihnen in aller Form geschworen, dies nicht getan oder veranlasst zu haben. Er habe lediglich mit einem Mann namens Hans Linck zu schaffen, dem wolle er auch weiter nachgehen. Dies bekunden die Aussteller und drücken ihre Siegel auf.
Datum uff mitwochin nach Viti a.d. 1478.

  • Archivalien-Signatur: 187
  • Bestandssignatur: 4-10-0202
  • Datierung: 1478 Juni 17.

Siegel unter dem Text aufgedrückt, rund. 1) 2,6 cm Dm. Im Siefeld Wappenschild (unkenntlich). U. nicht lesbar. 2) 2 cm Dm. Siegelfeld unkenntlich.

Papier


Marx vom Hain (Haynn), Amtmann zu Saalfeld, an den Rat zu Schleusingen (Slewsingen): Werner Mewer, Bürger zu Saalfeld, hat ihm berichtet, dass sein bei den Empfängern wohnhafter Bruder sich nach Saalfeld wenden möchte und seine Güter verkauft hat. Dies wird ihm durch Mißgünstige übel angerechnet, als ob er sich von der Grafschaft Henneberg wenden und Feind werden wollte. Auf seine Bitten stellt daher der Aussteller klar, dass der Bruder auch künftig gegen jedermann, der mit ihm zu tun hat, zu Recht stehen wird. Er bittet deshalb darum, ihn mit aller seiner Habe nach Saalfeld kommen zu lassen.
Gebenn auf Mitwochen Bonifacii a. etc. 82.

  • Archivalien-Signatur: 16
  • Bestandssignatur: 4-10-0202
  • Datierung: 1482 Juni 5.

Auf der Rückseite Spuren eines Verschlußsiegels, grün.

Papier


Kunz Nemtweck, Zentgraf zu Hildburghausen (Hilperghausen), bekundet: Klaus von Reichenbach hat ihn gebeten, den Heinz Haczig aus Hildburghausen auf den dem Markgrafen von Meißen geleisteten Eid zu verhören über den Bürgschaftshandel betreffend den Totschlag durch Paul Hertenstein. Haczig hat ausgesagt, er habe seinen Schwager Heinz gebeten, mit ihm Bürge zu werden, bis Kunz Wossinger wieder heimkommt, er solle keinen Schaden davon haben. Daraufhin sei der mit ihm Bürge geworden. Der Zentgraf drückt sein Siegel auf.
Der geben ist off sanct Kunigeten tag 90.

  • Archivalien-Signatur: 17
  • Bestandssignatur: 4-10-0202
  • Datierung: 1490 März 3.

Unter dem Text Abdruck eines grünen Siegels, rund, ca. 3 cm Dm.

Papier


Jakob Gerwin, Bürger zu Jena (Jhene), verkauft für sich, seine Ehefrau und seine Erben Zinse auf eine Scheune am Hammerstor, Lehen vom Rat zu Jena, zinst einen Schilling Pfennige, und auf sein Wohnhaus, in der Luttergasse oberhalb der Hersteynin gelegen, zinst kein Marktrecht, sondern geht vom Gericht zu Lehen, an Johann von Gera, Meister der freien Künste und Inhaber von Altar und Vikarie Corporis Christi und Barbara in der St. Johanniskirche vor der Stadt Jena, und dessen Nachfolger in der Vikarie unter der Obervormundschaft des Rates zu Jena. Der Zins von drei alten Schock und 20 alten Groschen bester Münze in Landwährung ist jährlich je zur Hälfte an Michaelis und Walpurgis fällig; den Kaufpreis von 40 alten Schock hat der Aussteller bereits erhalten. Bei Säumnis soll der Aussteller auf Mahnung zum Rathaus kommen und es nicht mehr verlassen, bevor er die Rückstände bezahlt hat. Haus und Scheune dürfen nicht zusätzlich belastet, auch nicht versetzt oder verkauft werden; sie sind in gutem Zustand zu halten. Zins und Hauptgeld können jederzeit zurückgekauft werden; dies ist ein Vierteljahr vor dem Zinstermin anzukündigen; der Zins, Rückstände und Schäden sind bei dieser Zahlung abzugelten. Der Aussteller bittet den Rat und Thomas Konig als Lehnsherren von Rat und Gerichts wegen um Besiegelung mit dem Stadtsekret und dem Gerichtssiegel. Diese kündigen ihre Siegel an.
Der geg. ist 1493 am mitwochen noch Invocavit in der heiligen fastenn.

  • Archivalien-Signatur: 18
  • Bestandssignatur: 4-10-0202
  • Datierung: 1493 Februar 27.

Siegel ab, zwei Einschnitte im Umbug.

Pergament


Melchior Bischof von Brixen bekundet: er hat seinen Oheim Bernhard von Knau, Balthasar von Ossa und Hildebrand Muge, seinen Offizial und Diener zu Zeitz, bevollmächtigt, Schloss und Sitz Etzoldshain (Etzelßhayn) mit allem Zubehör, Dörfern und Mühlen, wie er es besessen hat gemäß einem an Heinrich von Lichtenhain übergebenen Register, erblich zu verkaufen. Seine Bevollmächtigten haben es an Ulrich von Lichtenhain und seine Erben für 4230 rheinischeGulden verkauft. Sobald der Aussteller oder seine Bevollmächtigten das Schloss mit dem im Register aufgezählten Zubehör in Lehen und Gewere gebracht hat, sollte der Käufer 2150 Gulden zahlen; die andere Hälfte war binnen Jahresfrist fällig. Der Aussteller verzichtet für sich und seinen Bruder, den Ritter Kaspar von Meckau, und dessen Erben auf alle Rechte am Schloss mit zugehörigen Äckern, Wiesen, Gehölzen, Fischereien und Gewässern, wie es die Vorgänger gehabt und er es an sich gebracht hatte, d.h. Gericht über Hans und Hand zu Etzoldshain in Feld und Dorf, zu Könderitz (Kondritz) im Dorf auf den Gütern, die von ihm zu Lehen gehen, sowie auf dem Anger, ebenso am Erbgericht zu Draschwitz (Droswitz) und auf allen anderen verkauften Gütern, allesamt Lehen vom Herrn [Bischof] von Naumburg (Nuburgk). Der Verkäufer verspricht in aller Form Währschaft und verzichtet auf alleRechtsmittel gegen den Verkauf; Klagen Dritter hat er auf eigene Kosten abzustellen. Als Bürgen stellt er dafür Meinhard von Etzdorf, Hauptmann zu Zeitz, Christoph von Weißenbach (Weißbach) zu Silbitz (Selwitz); diese übernehmen ihre Verpflichtungen als Währschaftsbürgen, wie es in den Landen des Herrn [Kurfürsten Friedrich] von Sachsen üblich ist. Der Verkäufer sagt den Käufer von der gesamten Kaufsumme von 4230 Gulden los. Er siegelt und bittet seine Bürgen um Mitbesiegelung; diese kündigen ihre Siegel an.
Gegeben und gescheen zu Brixsen am Montag nach sanct Michels tag 1493.

  • Archivalien-Signatur: 19
  • Bestandssignatur: 4-10-0202
  • Datierung: 1493 September 30.

Siegel ab, drei Einschnitte im Umbug.

Pergament

Brixen


Dem Bischof [Rudolf] von Würzburg bzw. seinem Generalvikar oder Offizial, dem Domkapitel und allen anderen Betroffenen teilt Franciscus de´ Piccolomini, Dr. decretorum, Archidiakon der Diözese L´Aquila (Aquilan.), Richter und mit anderen vom heiligen Stuhl ernannter Exekutor in dieser Sache, mit: ihm liegt eine unversehrte und unverdächtige Urkunde des Papstes Alexander VI., nach Art der römischen Kurie besiegelt mit Bleibulle an Hanffaden, vor, die ihm durch Franciscus aus Siena (Senen.), Kardinaldiakon St. Eustachii, als Exekutor in dieser Sache vor dem unterzeichneten Notar und den genannten Zeugen vorgelegt worden ist. Die Urkunde vom 20. Febr. 1493 ist inseriert. Gemäß diesem Auftrag hat Franciscus de´ Piccolomini Dompropstei, Kanonikat und Präbende, die Pfarrkirchen in Eisfeld und Mellrichstadt sowie die Kapelle ULF in Würzburg, vakant durch den Tod des Kilian von Bibra außerhalb der römischen Kurie, dem genannten Kardinal übertragen, macht dies hiermit in aller Form dem Domkapitel und den Domherren zu Würzburg sowie allen anderen Betroffenen bekannt und befiehlt, dies innerhalb von sechs Tagen nach Erhalt öffentlich zu verkünden; von diesen sechs Tagen gelten je zwei für den ersten,zweiten und dritten und peremptorischen Termin. Danach soll der Kardinal in den körperlichen Besitz der genannten Pfründen und ihrer Einkünfte eingesetzt werden. Bei Nichterfüllung oder säumiger Durchführung unterliegen die Adressaten aufgezählten Maßnahmen des kanonischen Rechts, die Kanoniker, Konvente und Kapitel verfallen mit Ausnahme des Bischofs der Suspension und dem Interdikt. Die Aufgabe kann Subdelegierten übertragen werden. Aufgezählte Geistliche in der Stadt und Diözese Würzburg werden aufgefordert, die Durchführung des Mandats in der beschriebenen Weise zu fördern bzw. durchzuführen und an die genannten Orte geeignete Personen für diesen Zweck zu entsenden, die auch mögliche Schädiger vor Ort entfernen.
Der Aussteller hat das Mandat in die Form eines öffentlichen Instruments bringen lassen und mit seinem Siegel versehen.
Datum et actum Roma in domibus reverendissimi Cardinalis Senen. a.d. 1494 indicictione XII, die vero sectadecima mensis Martii pontificatus ... Alexandri ... pape sexti a. secundo. Zeugen: Nicolaus de´ Piccolomini aus Lucca (Lucen.), Domherr zu L´Aquila, und Kilian Stain, Kleriker der Diözese Würzburg.
Balthasar Zambernardus, Kleriker der Diözese Parma, päpstlicher und kaiserlicher Notar, war bei Vorlage, Verlesung und allen anderen erwähnten Schritten anwesend, hat das von Dritten geschriebene Instrument in die Form gebracht, und zum Siegel des Archidiakons mit seinem Signet versehen.

  • Archivalien-Signatur: 20
  • Bestandssignatur: 4-10-0202
  • Datierung: 1494 März 16.

Urkunde am unteren Rand beschnitten, Siegel fehlt, Signet unvollständig, über 5 Fingern (?) eine Kugel. daraus wachsend ein Kreuz und zwei gekreuzte Schlüssel.

Pergament

Rom


Peter Meyse, Zentgraf zu Coburg, und seine Ehefrau Margarete bekunden: gemäß einem von Sigmund, Grafen zu Gleichen und Herrn zu Tonna, Pfleger zu Coburg, und Adam von Selbitz, Amtmann zu Heldburg, gefällten und urkundlich festgehaltenen Schiedsspruch sollten sie dem Hans Marschall gen. Greiff zu Erlebach ihren gesamten Besitz in Lindenau (Lintennawe) für 270 Gulden rheinischer Landeswährung verkaufen. Die Eheleute bekunden, dass Marschall ihnen an diesem Tag 200 Gulden bar gezahlt hat; sie sagen ihn und seine Ehefrau Magdalena davon los. Peter Meyse siegelt; er und seine Ehefrau bitten Eckhard von Rosenau, Amtmann zu Neuhaus, und Sigmund von Rosenau um Mitbesiegelung. Diese kündigen ihre Siegel an.
Der geben ist 1499 am Montag sant Oswalts tag.

  • Archivalien-Signatur: 133
  • Bestandssignatur: 4-10-0202
  • Datierung: 1499 August 5.

Siegel ab, drei Einschnitte im Umbug, in zweien Reste der Presseln.

Pergament


Philipp Voit von Salzburg, Domherr zu Würzburg und Landrichter des Herzogtums Franken, bekundet: vor ihm hat der Konrad Eberwein mit Vollmacht der Eheleute Kaspar Freundt und Christine aus Vachdorf das inserierte Instrument vom 7. März 1499 vorgelegt und um eine Bestätigung gebeten. Die Ritter urteilten einstimmig: da es, wie die Verkündigungsurkunde ausweist, in der Pfarrei Leutersdorf von der Kanzel verkündet worden ist und niemand widersprochen hat, sollte der Richter es bestätigen. Der tut dies in aller Form und kündigt das Landgerichtssiegel des Herzogtums Franken an.
Am Freyttage nach dem heilligenn pfingstag 1499.

  • Archivalien-Signatur: 146
  • Bestandssignatur: 4-10-0202
  • Datierung: 1499 Mai 24.

Siegel angehängt, naturfarben in Holzkapsel (Deckel fehlt), rund, 4,8 cm Dm. Im Siegelfeld thronender Bischof, Schwert in der Rechten, Stab in der Linken. U.: [....] IUDICAT[....]. Auf dem Umbug: Johann Enngelhart.

Pergament


Dorothea, Nonne im Kloster St. Ulrich zu Würzburg, an Wilhelm, Grafen zu Henneberg: sie will für ihn beten, dass sich in seiner Ehe beide Eheleute so verhalten, dass sie das ewige Leben verdienen. Sie bittet ihn um 12 Ellen schwarzes Tuch für eine Kutte, die sie mit ihrem Gebet zu Gott wieder verdienen will. Er möge sich an die Treue erinnern, die sie ihm oft in seiner Kindheit erwiesen hat, da sie niemand in der Welt hat als ihn und seine Frau Mutter [Gräfin Margarete]. Sie bittet um Gewährung ihrer Bitte und um ein Schreiben des Grafen, wie es ihm geht.
Geben zu Wirtzburg an dem ...

  • Archivalien-Signatur: 188
  • Bestandssignatur: 4-10-0202
  • Datierung: [um 1500]

Auf der Rückseite Spuren eines grünen, runden Verschlusssiegels.

Papier

Würzburg


Jörg Schaubach, Nachbar zu Wallbach, an den Fürsten [Grafen von Henneberg]: seine Schwiegermutter und Dangilt Kungkell hatten mit einem aus Meiningen zu schaffen und von diesem keine Antwort erhalten. Daher ist Dangilt Feind derer von Meiningen geworden und hat dem dortigen Bürger Berthold Kremer etliches Geld abgenommen. Jetzt wird Schaubach beschuldigt, dabei gewesen zu sein, man ist bei Nacht und Nebel in sein Haus eingedrungen. Er konnte entkommen und ist seitdem von den Seinen getrennt. Am Tag darauf ist seine Schwiegermutter bei Schaubachs Ehefrau in Wallbach gewesen, sie sind gekommen, haben sie im Haus gefangen und so erschrocken, dass sie ihren Verstand verloren hat. Schaubach hat davon große Betrübnis. Er bittet daher den Fürsten um Geleit auf seinen Besitz und erklärt seine Bereitschaft, sich zu verantworten. Er kann durch Aussagen seiner Nachbarn nachweisen, dass er am fraglichen Tag auf dem Acker gearbeitet hat. Kremer hat zudem ausgesagt, beim Raub habe er ihn nicht gesehen. Die Schwiegermutter haben sie freigelassen mit der Auflage, das Geld von Dangilt wieder zu beschaffen. Schaubach widerspricht dem, da sie Dangilts nicht mächtig ist. Von welchem Gut sie denBetrag dann zahlen soll, weiß Schaubach nicht. Er bittet den Fürsten, ihn zu handhaben, da er sonst niemand weiß, an den er sich wenden kann. Was er und die Schwiegermutter in Wallbach besaßen, hat der Schultheiß zu Wasungen mit Verbot belegt; er bittet, ihn wieder darein zu lassen.

  • Archivalien-Signatur: 46
  • Bestandssignatur: 4-10-0202
  • Datierung: [um 1500]

Papier


Raimund [Peraudi], Kardinalpriester tit. S. Maria Novella und Bischof von Gurk (Gurcen.), Legat der Heiligen Stuhls für Deutschland, Dänemark, Schweden, Norwegen, Friesland und Preußen sowie die Provinzen, Städte und Länder des Heiligen Römischen Reiches, an den Dekan des Stiftes St. Ägidius und Erhard in Schmalkalden, Diözese Würzburg (Herbipolen.): die Gemeinde zu Metzels, Diözese Würzburg, hat ihn gebeten, in der dortigen Kapelle, gelegen innerhalb der Pfarrei Walldorf (Waltorff), alle kirchlichen Sakramente wie in einer Pfarrkirche zu erhalten. Bisher mussten sie die beim Rektor der eine Meile entfernten Pfarrkirche empfangen. Im Winter und bei Überschwemmungen war dies mühsam, den Rektor zur Krankensalbung zu rufen war bisweilen gefährlich. Daher die Bitte, nach Schaffung einer zum Unterhalt eines Plebans ausreichenden Pfründe diese Kapelle unter Vorbehalt der Rechte des erwähnten Rektors - insbesondere der Rechte an den Opfergaben - mit dessen Zustimmung zur Verbessserung der Seelsorge als Pfarrkirche abzutrennen. Der Adressat wird beauftragt, den Rektor und die Einwohner zusammen zu rufen und sie von der Sache zu unterrichten. Wenn er sich so von der Wahrheit der Aussagen überzeugt hat, soll er die Kapelle und die dort eingerichtete Pfründe unter Vorbehalt der Rechte des Rektors von der Mutterkirche trennen und dem Kaplan die Seelsorge und die Reichung der Sakramente für die Einwohner übertragen. Geltende, von Synoden oder Konzilen erlassene Konstitutionen und Anordnungen bleiben unberührt. Siegel des Ausstellers.
Datum Erfordie Maguntinen. diocesis a.d. 1502 XIV Kal. Ian. pontificatus ... Alexandri ... pape sexti a. undecimo.

  • Archivalien-Signatur: 194
  • Bestandssignatur: 4-10-0202
  • Datierung: 1502 Dezember 19.

Siegel ab, zwei Löcher für Schnur vorhanden. Unter dem Text: Jan. gratis ubique de manibus propriis omoni. Lucas Stepp. Visa Jo. Wacker. Jo. Dominici.

Erfurt


Nachdem die Brüder Haubold, Felix und Ewald von Brandenstein zu Ranis wegen der Teilung ihrer Güter und Häuser in Streit geraten waren, haben die um Schlichtung ersuchten Verwandten Heinrich von Starschedel, Dompropst zu Zeitz, Dr. Hans von der Planitz und Heinrich von Holbach den Streit entschieden. Die drei von ihnen festgelegten Teile des Hauses und die gemeinsam bleibenden Räume werden beschrieben. Regelungen für die Bezahlung des Schulmeisters, den Herrendienst und die Bergwerke; Anteil des Inhabers von Oppurg am Haus Ranis. Vorkaufsrechte der Teilhaber. Neben Haubold von Brandenstein siegeln der Dompropst und Heinrich von Holbach.
Gescheen 1509 uff Montag nach dem Sontag Oculi genant.

  • Archivalien-Signatur: 21
  • Bestandssignatur: 4-10-0202
  • Datierung: 1509 März 12.

Unter dem Text drei aufgedrückte Oblatensiegel.

Papier, drei Blatt.


Christoph Pfnör, Amtsverweser und Schultheiß zu Meiningen, Bürgermeister, Rat und acht von der Gemeinde bestätigen auf Bitten der Bäcker die von diesen errichtete Innung und Ordnung:
1. Wer zu ihnen zieht und Meister werden will, zahlt drei Gulden, je einen an dem Amtmann, den Rat und das Handwerk, dazu zwei Pfund Wachs für die Kerzen. Wer als Fremder in der Innung gelernt hat, zahlt zwei Gulden, je ein halbes an den Amtmann und das Handwerk, einen oder eine Büchse in diesem Wert an die Stadt sowie zwei Pfund Wachs für die Kerzen. Wer Meister werden will, soll fromm und ehelich geboren sein. Meister- oder Bürgersöhne geben nur zwei Pfund Wachs für die Kerzen, ebenso Fremde, die eine Bürger- oder Meisterstochter heiraten.
2. Lehrknechte haben zwei Jahre zu lernen. Wer ein Jahr lernen will, zahlt drei Gulden Lehrgeld. Meister, die Lehnsknechte annehmen und an diese Lohn zahlen, schulden zwei Gulden Strafe. Lehrknechte, die 14 Tage bei einem Meister sind, haben dem zwei Pfund Wachs zu zahlen; sie sollen fromm und ehelich geboren sein.
3. Keiner soll frische Wecken auf die [Verkaufs-] Bänke tragen. Was am Sonnabend gebacken ist, soll man am Sonntag anbieten, was übrig bleibt, am Montag oder Dienstag. Wer Montag oder Dienstag bäckt, soll alte und frische Wecken zu Hause behalten und in seinem Laden anbieten. Mittwoch oder Donnerstag darf jeder alte und frische Wecken anbieten, was am Donnerstag übrig bleibt, darf man am Freitag hinaus tragen. Wer noch alte hat und frische dazu bäckt, soll die zu Hause behalten. Bei Verstößen ist ein Gulden Strafe fällig.
4. Niemand soll unter den Bänken dem anderen die Kunden abspenstig machen bei Strafe von einem Viertel Wachs. Jeder soll sein Brot einen Span nach hinten auf die Bänke legen, damit man auch des anderen Brot sehen kann.
5. Für den Markt sollen keine frische Wecken gebacken werden, außer früh oder in der Nacht, sofern nicht Bürgermeister und Handwerk die Notwendigkeit dazu sehen. Verstöße unterliegen einer Strafe von einem Gulden.
6. Jeder darf seine Wecken nur im eigenen Hausladen anbieten bei Strafe von einem Gulden. Gelbe Wecken darf niemand backen bei Strafe von einem Gulden. Vor dem Kloster darf niemand Waren anbieten außer zweien vom Handwerk, die man dazu auffordert. Dabei soll es gerecht zugehen. Wird an Weihnachten gebacken, soll niemand kleine Semmeln auf die Bänke tragen außer am Christabend. Kleine Wecken, die hier oder auswärts verkauft werden sollen, dürfen nur gegen Pfennige des Herrn [Bischofs] von Würzburg verkauft werden bei Strafe von einem Gulden.
7. Niemand soll etwas auf eine Bank legen, sofern er die nicht auf ein Jahr gepachtet hat; die Brotbänke sollen aber nicht leer stehen bei Strafe von einem Gulden.
8. Wer im Handwerk Kerzenmeister ist, hat Gebot und Verbot, er kann das Handwerk zusammenrufen. Wer ungehorsam ist, zahlt ein halbes Pfund Wachs für die Kerzen.
Die Aussteller behalten sich im Namen des Herrn [Bischofs] vor, diese Ordnung jederzeit zu ändern. Der Amtsverweser siegelt mit seinem, Bürgermeister und Rat mit dem Sekretsiegel der Stadt.
Der geben ist auff Dornstag nach Bonifacii 1510.

  • Archivalien-Signatur: 182
  • Bestandssignatur: 4-10-0202
  • Datierung: 1510 Juni 6.

Siegel ab, zwei Einschnitte im Umbug.

Pergament


Wilhelm, Graf zu Henneberg, belehnt Kunz Motz zu Herpf und seine Erben mit der Hälfte der Schaftrift in der Herpfer Mark, der er mit etwa 200 Schafen zu Wunne und Weide gebrauchen darf. Dem Grafen stehen davon jährlich als an Michaelis nach Maßfeld fälliger Erbzins pro 100 Schafe ein Gulden, ein Hammel, ein Viertel Butter, vier Käse im Wert von einem Schilling sowie zehn Gnacken Landwehrgeld zu. Der Graf verspricht, Motz darin zu schirmen. Dieser hat davon dieselben Pflichten wie andere Schäfer. Siegel des Ausstellers.
Der geben ist an Monntage nach Martini 1510.

  • Archivalien-Signatur: 98
  • Bestandssignatur: 4-10-0202
  • Datierung: 1510 November 18.

Siegel ab, ein Einschnitt im Umbug.

Pergament


Wilhelm, Graf und Herr zu Henneberg, verkauft seinem Sekretär und Rat Jakob Genslin, dessen Ehefrau Barbara, deren Erben und dem Inhaber dieser Urkunde die Erbstücke, Zinse, Güter und Nutzungen mit deren Inhabern, wie sie seine verstorbene Mutter Margarete, Gräfin und Frau zu Henneberg, geborene Herzogin zu Braunschweig und Lüneburg, von Hermann, Dietrich, Matern und Jörg Kießling in Themar, Exdorf, Obendorf, Schmeheim, Grub, Sieholz und andeswo gekauft hatte nach Ausweis der darüber ausgestellten Urkunden, besiegelt von Hermann und Dietrich Kießling, Andreas von Münster und Jörg Plattenberger mit Datum 1494 an mitwochen nach sant Erhards tage [8. Jan.]; diese Urkunde ist nunmehr den Käufern übergeben worden, ebenso eine Abschrift der Kaufurkunde der Kießling. Den Kaufpreis von 493 rheinischen Gulden hat der Graf bereits erhalten; er quittiert in aller Form und verspricht Währschaft. Die verkauften Güter sollen künftig von Zinsen und Diensten gegenüber der Herrschaft frei sein. Die Inhaber der Urkunden können bei Säumnis die Inhaber der Güter pfänden und über die Pfänder frei verfügen ohne Beeinträchtigung durch den Grafen, seine Erben und Amtleute. Verkauf und Verpfändung der erworbenen Güter an Dritte sind gestattet unter Vorbehalt der Lösung durch die Herrschaft. Dies soll jedoch nicht vor dem Tod der Eheleute erfolgen. Der Graf verspricht, diese in allem zu schützen; er siegelt und unterschreibt.
Der geben ist an Montage nach Kiliani 1513.

  • Archivalien-Signatur: 22
  • Bestandssignatur: 4-10-0202
  • Datierung: 1513 Juli 11.

Siegel angehängt, rund in Holzkapsel. 4 cm Dm. Im Siegelfeld Wappenschild (geviert, 1 / 4 Henne auf Dreiberg, 2 / 3 geteilt, oben wachsender Doppeladler, unten in zwei Reihen geschacht). U.: S. WILHEM. GRAVE. UND. HER. ZU. HENEBERG.
(Posse Bd. 3 Tafel 53 Nr. 6). Unter dem Umbug: Protestamur manu propria.

Pergament


Hartmann, Abt zu Fulda und Hersfeld, Erzkanzler der Römischen Kaiserin, belehnt den Hans Speßhardt, Sohn des verstorbenen Balthasar Speßhardt, mit dem Dorf Gerthausen oberhalb Fladungen mit allen Freiheiten und Zubehör, wie es der Vater auf diesen vererbt hat, dazu mit den drei in den früheren Lehnsurkunden erwähnten Hufen, an denen der Abt und sein Stift für 100 rheinische Gulden die Lösung haben gemäß der Vereinbarung mit dem verstorbenen Vorgänger Abt Johann; dafür hat Hans die Schuldforderungen seines Vaters gegenüber dem Abt erlassen. Er hat davon die üblichen Verpflichtungen. Siegel des Ausstellers.
Uff Mitwochen nach dem Sontag Exaudi 1514.

  • Archivalien-Signatur: 23
  • Bestandssignatur: 4-10-0202
  • Datierung: 1514 Mai 31.

Siegel ab, ein Einschnitt im Umbug.

Pergament


Hans Hoygk und seine Ehefrau Martha, gesessen zu Achelstädt (Achilstedt), verkaufen an Prior und Konvent der Augustiner-Eremiten in Erfurt für bereits gezahlte 19 Gulden zu je 21 Schneebergern in Landwährung einen jährlichen Zins von einem Gulden, angewiesen auf eine halbe Hufe Land, Haus und Hof mit Zubehör in Achelstädt, die von den Augustinern zu Lehen rühren und von denen jährlich an Michaelis elf Schilling und drei Hühner als Erbzins gegeben werden. Das Gut darf über den verkauften Zins hinaus nicht höher belastet werden. Der Zins ist jährlich an Michaelis zu reichen, das Gut in gutem Zustand zu halten, bei einem Todesfall ist das Lehngeld fällig; die Käufer sind schadlos zu halten. Ein Rückkauf der Gülte ist ganz oder zur Hälfte jederzeit mit derselben Summe möglich; Rückstände, Kosten und Schäden sind dabei zu ersetzen; die Ablösung ist ein Vierteljahr vorher anzukündigen. Die Aussteller bitten Mag. Georg Osemund, Bacc. beider Rechte und Offizial der Stiftskirche St. Severi, um Besiegelung; dieser kündigt sein Siegel an.
Geben 1516 auff den tagk santt Barbaren junckfraw.

  • Archivalien-Signatur: 24
  • Bestandssignatur: 4-10-0202
  • Datierung: 1516 Dezember 4.

Siegel angehängt, braun in Wachsschüssel, rund, 3,2 cm Dm. Im Siegelfeld Wappenschild (unkenntlich) mit zwei Helmen. U. nicht lesbar.

Pergament


Wilhelm, Graf zu Henneberg, verleiht seine Schaftrift und Schäferei zu Herpf mit 200 Schafen und zugehöriger Knechtshaltung erblich an Balthasar Breuning zu Herpf, seine Frau Ottilie, Lorenz (Letz) Pfeufer, dessen Frau Margarete und die Erben beider Eheleute, wie es bisher zur anderen Hälfte Kunz Motz innehatte. Es soll nicht mehr als ein Pferch unterhalten werden. Dem Grafen stehen davon 30 Gulden zu - am nächsten Michaelis, an Martini und an Michaelis 1518 jeweils zehn Gulden. Danach sind jährlich an Michaelis an das Amt Maßfeld vier Gulden Erbzins und ein Hammel, dazu Handlohn, Steuer und Heerzug fällig. Die Schafe sollen nicht in die gemeine Stoppelweide (stupfel) gehen, wenn nicht das Vieh der Männer drei Tage zuvor dort gewesen ist. Breuning und Pfeufer haben dies beschworen; sie haben davon dieselben Pflichten wie andere Schäfer. Siegel des Ausstellers.
Der geben ist an Montag nach sant Michels tag 1517.

  • Archivalien-Signatur: 100
  • Bestandssignatur: 4-10-0202
  • Datierung: 1517 Oktober 5.

Siegel ab, ein Einschnitt im Umbug.

Pergament


Johann, Abt auf dem Michelsberg bei Veilsdorf, an Matthes von Giech, Amtmann zu Heldburg: er hatte übersehen, dass der Amtmann um Rücksendung der Klage der Müller gebeten hatte, und bittet um Entschuldigung. Der Amtmann hat geschrieben, die Müller seien dem Herrn [Kurfürst Friedrich] von Sachsen in allem unterworfen. Das Kloster steht in dessen Schutz und Schirmund liegt in dessen Obrigkeit,Abt und Konvent bitten daher den Amtmann, sie in ihren Rechten bleiben zu lassen.
Datum auff Montag nach Palmarum a. etc. 21.

  • Archivalien-Signatur: 25
  • Bestandssignatur: 4-10-0202
  • Datierung: 1521 März 25.

Auf der RückseiteSpuren eimes grünen Verschlusssiegels.

Papier


Die Vettern Heinz und Georg Auerochs zu Oepfershausen an Wilhelm, Grafen und Herrn zu Henneberg: der Graf hatte ihnen geschrieben, dass sie dem Kloster Sinnershausen (Sinderß-) den Zehnten zu geben verpflichtet sind. Sie bitten, ihnen das zu erlassen. Der Zehnt ist vom Geschlecht von Maßbach an das Kloster gekommen unter dem Vorbehalt, ihn wieder zurück zu nehmen, wenn die dortigen Verpflichtungen nicht eingehalten würden; dies ist der beiliegenden Abschrift zu entnehmen [fehlt]. Wenn sie den Zehnten zahlen und denen von Maßbach das bekannt wird, ist mit einer Anfechtung von dieser Seite und durch andere Adlige zu rechnen. Die Aussteller sind bereit, dem Grafen jederzeit mit Leib, Gut, Pferden und Harnisch zu dienen. Bitte um Antwort.
Datum dinstags nach dem heiligen palmtage a. etc. 31.

  • Archivalien-Signatur: 158
  • Bestandssignatur: 4-10-0202
  • Datierung: 1531 April 4.

Auf der Rückseite aufgedrücktes Oblaten-Verschlusssiegel, rund, 2,2 cm Dm. Im Siegelfeld gelehnter Wappenschild (Auerochs) mit Helm U. nicht lesbar.

Papier


Wilhelm, Graf und Herr zu Henneberg, schlichtet die Irrungen um Hut und Weide zwischen seinem Rat Fabian von Uttenhofen als Inhaber und Besitzer des Klosters Sinnershausen und des Viehtriebs des zugehörigen Hofes einerseits, der Gemeinde des Dorfes Hümpfershausen andererseits. Die Gemeinde hatte die dem Fabian nicht im beanspruchten Umfang zugestanden. Der Viehtrieb an Hang oder Lehne des Hopfenberges über dem "clingen brun" hinüber zum Weg auf das Kreuz steht beiden Seiten zu, rechts des Weges zum Kloster hin am Gottsberg gehören Weide, Gehölz und Nutzung allein Uttenhofen. Das Gehölz "in der theln am hayl" wird geteilt, ein Drittel steht Uttenhofen, zwei Drittel stehen der Gemeinde zu, Uttenhofen kann seinen Teil wählen. Die Parteien sollen sich auf einen Termin einigen, an dem das Gehölz versteint wird; es steht beiden Seiten gemeinsam für Hut und Weide offen. Die Besitzer des Hofes Kohlbach dürfen ihr Vieh nicht durch den Kohlbachsschlag, die Gemeinde Hümpfershausen darf ihr Vieh nicht auf Trift und Weide des Hofes treiben. "Uf dem Settlers" neben der Schöffenwiese dürfen beide Seiten hüten, dies gilt auch für Feld und Wüstung daselbst. Dies gilt vom gesetzten Stein an der Schöffenwiese bis zum Strauch. Grund und Boden links davon zum Weg hin stehen allein der Gemeinde zu, ebenso Grund und Boden hinter dem erwähnten Markstein. Mergel, Schweinegruben und Kalkofen gehören allein der Gemeinde. Außerhalb der Hut des Ortes haben beide Seiten gleiche Rechte. Jeder Teil soll mit seinem Vieh in seiner Flurmark bleiben gemäß der durch die verstorbene Mutter des Grafen und diesen selbst getroffenen Schlichtung. Beide Parteien haben diesen Spruch angenommen und erhalten eine Ausfertigung. Der Graf drückt sein Siegel auf.
Actum Fritoltzhawsen Montag nach assumptionis Marie 36.

  • Archivalien-Signatur: 26
  • Bestandssignatur: 4-10-0202
  • Datierung: 1536 August 21.

Unter dem Text aufgedrücktes Oblatensiegel, oval, 1,4 x 1,1 cm. Im Siegelfeld Wappenschild (geviert).
U. nicht lesbar (Posse Bd. 3 Tafel 53 Nr. 7).

Papierheft, vier Blatt

Friedelshausen


Ludwig, Pfalzgraf bei Rhein und Kurfürst, an Konrad, Bischof von Würzburg: Wilhelm, Graf zu Henneberg hatte ihm mitgeteilt, dass sich nächtlich zwischen seinem Sohn Christoph, Domherrn zu Bamberg und Würzburg, und etlichen Wächtern in der Judengasse ein Zwischenfall zugetragen hat, bei dem ein Wächter verwundet wurde und danach gestorben ist. Daher werde gegen den Sohn verhandelt. Der Kurfürst hat dies nicht gerne gehört, er hätte es lieber gesehen, es werde in der Güte verhandelt. Er hätte mit dem Bischof auch gerne direkt darüber gesprochen. Der Bischof möge bedenken, dass Henneberg seine Bereitschaft zu gütlichen Verhandlungen gegenüber dem Kurfürsten betont hat. Der Kurfürst befürchtet Weiterungen und Unruhe, wenn man nicht so verfährt. Bitte um Antwort mit diesem Boten.
Datum Heidelberg Sontags nach conceptionis Marie a. etc. 37.

  • Archivalien-Signatur: 164
  • Bestandssignatur: 4-10-0202
  • Datierung: 1537 Dezember 9.

Auf der Rückseite Spuren eines roten Verschlusssiegels.

Papier

Heidelberg


Wilhelm, Graf und Herr zu Henneberg, an Bischof Konrad von Würzburg: hat den Brief des Bischofs mit Datum Sonnabend nach Erhardi [13. Jan.] am gestrigen Tag erhalten und mit Schrecken von der bösen Tat seines Sohnes gehört, von der erst am vergangenen Sonntag gegen fünf Uhr laut beiliegender Abschrift erfahren hatte. Er wollte, der Sohn wäre gestorben, bevor er so etwas getan hätte, er hat dessen unchristlichem und schändlichem Leben zu lange zugesehen, der Sohn hat sich zwei Jahre nicht um ihn gekehrt. Allerdings ist er nicht dessen Richter und Bestrafer, dafür gibt es den Bischof, den Domdekan und das Domkapitel. Der Graf will nichts mehr mitdem Sohn zu tun haben, er will nur seinen Verpflichtungen ihm gegenüber nachkommen. Die größte Schuld am unchristlichen Leben gibt er der Katharina, der Bübin. Der Bischof möge zum Besten des Geschlechts Henneberg gegen diese Bübin vorgehen, damit sie nicht wieder zum Sohn kommt.
Datum Schleusingen Dornnstag nach Anthoni a. etc. 32. [!]

  • Archivalien-Signatur: 165
  • Bestandssignatur: 4-10-0202
  • Datierung: 1537 Januar 18.

Auf der Rückseite Spuren eines aufgedrückten, roten Verschlusssiegels.

Papier

Schleusingen


Zwischen Ewald von Brandenstein, Hauptmann zu Weimar, einerseits, der Dorfschaft und Gemeinde Krölpa andererseits bestanden Streitigkeiten um Hut und Weide des Hauses Brandenstein, die durch (1) Veit Marschall von Pappenheim und (2) Wolf von Gräfendorf zu Knau wie folgt beigelegt worden sind: die von Krölpa sollen mit ihrem Vieh in Richtung Brandenstein nur bis zu Markstein und Lachbaum (lachenn) hüten, auf den Äckern am Weg nach Brandenstein bis zu den Äckern, die jetzt Jobst Zcan und dem Schultheißen Georg Clein gehören, von dort den Weg zwischen diesen Äckern und denen des Ewald von Brandenstein den Berg hinauf; dort steht eine kleine Buche, daneben ein Markstein; darunter ein kleiner Birnbaum, dabei ein weiterer Markstein; auf der Höhe des Berges eine Buche, in die ein Kreuz eingehauen ist; von dort hinab am Weg von Krölpa nach Wernburg, dort ebenfalls ein Markstein, darüber steht ein großer Birnbaum; von dort den Weg von Brandenstein zur Beyermühle, bei der Lehmgrube neben einer großen Buche steht ein Markstein; von dort unter dem "droselberge" neben einer Dornhecke am Feld derer von Öpitz ein weiterer Markstein; von dort ein alter Weg unter dem Droselberg, dort angezeichnete Lachbäume und Marksteine, bis zu denen die von Krölpa mit ihrem Vieh gehen. Ewald von Brandenstein darf sein Vieh unter dem Drosel- und Purgenberg auf Äckern und Feldern derer von Krölpa weiden lassen, soweit es durch vier große Steine vermarkt ist. Zwischen diesen Marksteinen haben beide Parteien die Koppelweide. Beide Seiten sollen Schafe und Vieh so hüten, dass an den gehegten Wiesen sowie an den auf der Erde liegenden und aufgebundenen Garben kein Schaden entsteht. Geschieht das doch, kann die betroffene Seite Pfänder nehmen und die dem zuständigen Gericht überantworten. Der Schaden soll dann durch Vertreter der Parteien besichtigt und geschätzt, dann vom Schädiger ersetzt werden. Ewald von Brandenstein hat mit seinen Schafen die Trift auf dem Feld bei Krölpa wie seit alters. Auf die Felder des von Brandenstein, auf denen sie die Koppelweide haben, sollen die von Krölpa nicht gehen, wenn sie besamt sind, ebenso soll Ewalds Gesinde auf den Feldern der Gemeinde nicht grasen gehen, wenn sie besamt sind. Die von Krölpa haben auch das Recht, auf den gehegten Wiesen des Alexander von Brandenstein im Grund unter Brandenstein Pferde und Vieh zu hüten; außerhalb kann auch Ewald von Brandenstein hüten lassen, wie er es sonst auf seinen Wiesen und denen seines Bruders tut. Die von Krölpa sollen mit den Dörfern Gräfendorf, Rockendorf, Zella, Trannroda und Öpitz die Trift in Flur, Gefilde und Hölzern wie seit alters innehaben. Damit sind die Irrungen beigelegt. Neben Ewald haben auch Alexander, Joachim und Otto von Brandenstein wegen ihrer Untertanen in Krölpa zugestimmt. Zwei gleichlautende Ausfertigungen. Zusammen mit (3) Ewald, (4) Alexander, (5) Joachim und (6) Otto von Brandenstein drücken die beiden Schlichter ihre Siegel auf.
Geben und geschehen Montagk nach Martini 1539.

  • Archivalien-Signatur: 27
  • Bestandssignatur: 4-10-0202
  • Datierung: 1539 November 17.

Unter dem Text sechs aufgedrückte Oblatensiegel, oval. 1) 1,7 x 1,7 cm. Im Siegelfeld Wappenschild (Eisenhutfeh) mit Helm. 2) 1,3 x 1 cm. Wappenschild (springender Bock), darüber Initialen W.V.G. 3) 1,4 x 1,4 cm. Wappenschild (Wolf, eine Gans im Rachen) mit Helm. 4) 1,5 x 1,4 cm, wie 3, Initialen A.V.B. 5) 1,5 x 1,4 cm, wie 3, Initialen J.V.B. 6) 1,4 x 1,2 cm. Wappenschild (wie 3), Initialen O.V.B.

Papier


Die Brüder und Vettern Thile, Hieronimus und Gregor von Löwenstein einerseits, Jörg, Löwenstein und Engelbert von Löwenstein andererseits legen mit Rat ihrer Verwandten Heinrich von Löwenstein, Balthasar Diede, Philipp von Dalwigk, Jörg von Hohenfels (Hoefelt), Jörg von Urff, Christoph und Johann von Löwenstein die Streitigkeiten untereinander und wegen ihrer Dörfer Bischhausen, Waltersbrück, Schlierbach und Dorheim sowie wegen Gericht und [Löwensteiner] Grund bei. Wegen der Teilung des Grundes und der genannten Dörfer haben die Schlichter die folgenden Vorschläge gemacht, auf die sichdie Aussteller in aller Form verpflichten: Die von den Vorfahren und den Ausstellern selbst vorgenommenen Teilungen bleiben als Erbteilungen weiter gültig. Ein Ackermann oder ein Kötter, der einem zugeteilt ist, darf nur seine Kinder auf seinem Boden bauen lassen, deren Dienste stehen dem jeweiligen Junker zu, das Geschoss davon soll gemeinsam erhoben werden. Will jemand eine Statt bebauen, die allen gemeinsam ist, stehen Dienste und Gelder allen gemeinsam zu, solange man sich deswegen nicht vergleicht. Die Aussteller dürfen ein Haus oder einen Kotten kaufen, das Geschoss daraus fällt dann ihrem Anteil zu. Da in den Gehölzen unbefugt geschlagen worden ist, sollen künftig die Gehölze - der Hain, das Winßholz, der Cringeberg (?) und der Strang - in zwei gleiche Stücke geteilt und gehegt werden, je eines für Thile, Hieronimus und Gregor bzw. Jörg, Löwenstein und Engelbert. Wenndie Männer der einen Seite in das Gehölz der anderen gehen und darin Bau- oder Brennholz schlagen, hat der betroffene Herr der anderen Partei für einen Eichenstamm ein Pfund Geld an Buße zu zahlen und das Holz liegen zu lassen; ist es bereits weggeführt, hat er es zurückzuschaffen. Für einenWagen Brennholz sind drei Pfund Buße zu zahlen. Die Wege im Holz und im Feld waren und bleiben gemeinsam. Wird es erforderlich, die Wälder - die ganze Dorheimische Mark, das Eichholz und das Schuernholz - zu beforsten und zu hegen, soll dies gemeinsam erfolgen, beide Seiten haben dazu einen geschworenen Knecht zu stellen. Will jemand ein Haus, eine Scheune oder einen anderen notwendigen Bau errichten, sollen ihm 12 Eichenstämme zugeteilt und von den Knechten angewiesen werden. Hat jemand einen Brandschaden, erhält er aus den Wäldern das notwendige Holz. Wer unbefugt in diese Wälder gehtund ertappt wird, soll für einen Eichenstamm fünf Pfund Buße zahlen. Was an Getreide und Atzung in diesen Wäldern wächst, steht den Parteien gemeinsam zu. Da es wegen der Bußen Streit gab, wird festgelegt, dass jeder bestrafte Mann seinem jeweiligen Herrn die mit Urteil zuerkannte Buße zu zahlen hat, ausgenommen Feldschäden, deren Bußen zu teilen sind. Nach Schlägereien oder Stechereien unter den Männern, bei denen der Tod zu erwarten ist, hat der Junker des Täters auf Ersuchen des Klägers den Täter festzunehmen bzw. sich von ihm Bürgen stellen zu lassen. Tut er das nicht, darfdas der Junker des Klägers tun. Stirbt das Opfer, haben alle Junker die Pflicht, den Täter zu ergreifen, gefangen zu setzen und an das Halsgericht zu liefern. Hat ein Junker mit den Männern des anderen zu schaffen, ohne dass es sich um Totschlag, Diebstahl oder andere Gegenstände der hohen Gerichtsbarkeit handelt, darf er keine Gewalt anwenden, sondern hat sich an das ordentliche Gericht zu wenden. Ebenso sollen die Untertanen der Parteien bei Androhung eines Leibesstrafe keinen Mutwillen gegeneinander üben, sondern alle Forderungen vor dem ordentlichen Gericht vorbringen. Wer in den Gehölzen Sauen hetzen will, dem sollen die Schafhunde nicht verweigert werden; dazu soll man die jeweils andere Seite einladen. Wegen des Hauses, in dem der Vetter und Vater Johann von Löwenstein gewohnt hatte, war eine Irrung entstanden.

  • Archivalien-Signatur: 28
  • Bestandssignatur: 4-10-0202
  • Datierung: 1540 Mai 6.

Siegel ab, acht Einschnitte im Umbug.

Pergament


Die Brüder Felix und Ewald von Brandenstein einigen sich wegen Saigerturm und Behausung zu Ranis über dem Tor, die erblich ihrem Vetter Alexander von Brandenstein gehörten und die sie ihm abgekauft haben. Sie waren im gemeinsamen Besitz geblieben und mit anderen gemeinsamen Gebäuden auf dem Schloss - Rossmühle, Malz- und Brauhaus samt der Torstube - in einen schlechten baulichen Zustand geraten. Jetzt haben der Ritter Hans Schott, Befehlshaber zu Coburg, und Wolf von Gräfendorf zu Knau auf Bitten der Brüder die Gebäude in Ranis besichtigt und die Brüder wie folgt vertragen: Felix erhält den Saigerturm mit dem neuen gemeinen Gewölbe, Boden, Kammer, den Gang und die Treppe, die in die Turmkammer gehen, was im Turm begriffen ist und den Raum hinter dem Turm zwischen der Rossmühle. Er kann dort neue Mauern errichten und den Raum neben dem Turm bis an die Mühle bebauen. Ewald erhält das Haus über dem Tor, in das eine Stube eingebaut werden soll, und das Gemäuer unter der Stube gleich über dem Tor; die beiden Türen oben in der Stube und die Tür unter der Stube sollen zugemauert werden. Zu dieser Behausung sollen der Boden und das Kämmerlein darüber gehören, die bisher Felix zustanden. An dem Turm, in dem Felix sein Gefängnis hat, soll Ewald der obere Teil über dem Gefängnis für Baumaßnahmen zur Verfügung stehen. Das Gefängnis darf nicht behindert werden; da er die alte Treppe abreissen will, soll Ewald dem Bruder eine andere Treppe zum Gefängnis bauen, der Zuweg zum Turm soll ungehindert bleiben. Felix hat diese Treppe von Ewalds Treppe ab zu unterhalten. Wegen der gemeinsamen Gebäude hat man sich wie folgt geeinigt: Felix sollen die Rossmühle, Malz- und Darrhaus, soweit es jetzt umfangen ist, dazu das Brauhaus allein zustehen. Das Haus über seinem jetzigen Keller kann er samt Brau- und Mühlhaus umbauen bis zur Höhe seines jetzigen Wohnhauses. Diese Gebäude sind so gegen Feuer zu schützen, dass keine Seite der anderen vorsätzlich schaden kann. Backstube und Backofen gehören künftig zu Ewalds Haus, Stubentür und Ofenlöcher sollen vermauert werden. Ewald überlässt dem Bruder sein Rechte an Kapelle und den Gang dorthin vom Saal, die er aus einem früheren Vertrag hatte. Darüber hinaus hat er in Jahresfrist 200 Gulden an Felix zu zahlen. Kosten, die Ewald für das gemeinsame Geschütz ausgegeben hat und noch ausgibt, sollen an dieser Summe abgezogen werden. Felix hat das lange Ziegelhaus, soweit das unter seiner Bedachung und über seinem Keller liegt, an Ewald und dessen Erben übertragen; Ewald kann daran nach Belieben bauen. Die beiden untersten Türen, die aus dem Haus des Felix gehen, sind zuzumauern. Die Häuser der Brüder auf Ranis sollen so gebaut werden, dass für den Fall von Krieg und Feuer jeder eine Tür zur Seite des anderen machen lässt, die im Notfall geöffnet werden kann; ansonsten kann jeder seinen Teil nach Belieben sichern. Ewald darf noch ein Jahr nach Ausstellung dieser Urkunde im Brauhaus brauen und backen, danach hat er es zu räumen und die Braugeräte, Pfannen und Bottiche, an sich zu nehmen. Da die Torstube durch Feuer beschädigt ist, soll sie in diesem Sommer durch Ewald steinern und gewölbt wieder errichtet werden; die Hälfte der Steine hat Felix zu liefern. Danach kann Ewald nach Belieben auf die Torstube bauen; für den Unterhalt des Daches ist er allein verantwortlich. Die Torstube steht künftig beiden Brüdern und ihren Erben gemeinsam zu, zum Tor hin soll nicht über die Mauer hinaus gebaut werden. Darauf haben sich beide Brüder gegenüber den Schlichtern verpflichtet. Zwei gleichlautende, von einer Hand geschriebene Ausfertigungen, besiegelt von den Schlichtern und den beiden Brüdern.
Gescheen zu Ranis am Sonnabent nach Valentini 1541.

  • Archivalien-Signatur: 29
  • Bestandssignatur: 4-10-0202
  • Datierung: 1541 Februar 19.

Siegel ab, vier Einschnitte im Umbug.

Pergament

Ranis


Johann Friedrich, Kurfürst von Sachsen, und sein Bruder Johann Ernst, Herzog zu Sachsen, belehnen ihren Rat Hans von Dölzig, Ritter, und dessen Leibeserben mit der alten Schlossbehausung mit zugehörigen Gebäuden, Platz und Hof zu Saalfeld an der Stadtmauer und aufgezähltem Zubehör, wie durch die Kurfürsten Friedrich und Johann vor Zeiten an Ernst von Kochberg und danach dessen Sohn Wolf verliehen worden und durch Wolfs Tod heimgefallen waren. Hans von Dölzig und seine Brudersöhne Bernhard und Hans erhalten sie zu Mannlehen mit den üblichen Verpflichtungen; beim erbenlosen Tod des Ritters Hans sollen sie an die Brudersöhne fallen. Zeugen: Heinrich Edler von der Planitz, Ritter, Gregor Brück und Kaspar von Teutleben, beide Doktoren, der Kämmerer Hans von Ponickau sowie der Kanzler Franz Burckhart. Siegel des Kurfürsten, dessen sich auch der Herzog bedient.
Geben zu Torgaw Montags nach Leonnhardi 1541.

  • Archivalien-Signatur: 125
  • Bestandssignatur: 4-10-0202
  • Datierung: 1541 November 7.

Siegel ab, Pressel hängt an. Unter dem Text: Jo. Fridrich Churfürst mppia. sst.

Pergament

Torgau


Wilhelm, Graf und Herr zu Henneberg, bekundet: Untertanen und Landschaft haben zur Abtragung seiner Schulden 45.000 Gulden gemäß einem ihnen übergebenen Verzeichnis übernommen und sich bereit erklärt, davon jährlich 8.000 Gulden abzutragen. Der Aussteller verspricht, auch für den in der Herrschaft nachfolgenden Sohn, die Landschaft mit keiner weiteren Steuer zu belasten, sofern nicht eine Notlage dazu zwingt, die Untertanen eine Steuer zur Rettung der Häuser und Höfe für notwendig halten bzw. Kaiser oder König und Reich eine neue Steuer ausschreiben, der der Graf sich nicht entziehen kann. Siegel des Ausstellers.
Gegeben und geschehen ... am freitag nach sanct Veits tag 1543.

  • Archivalien-Signatur: 30
  • Bestandssignatur: 4-10-0202
  • Datierung: 1543 Juni 22.

Siegel ab, Pressel hängt an.

Pergament


Die Brüder Hans Georg und Hans Albrecht, Grafen und Herren zu Mansfeld, edle Herren zu Heldrungen, verkaufen, auch für ihre Brüder und unmündigen Vettern, die Schäferei und Schaftrift im Dorf Helmershausen im Amt Lichtenberg, die nicht von Amts wegen mit Schafen belegt, sondern gegen einen jährlichen Zins an die dortige Gemeinde verliehen war, auf dessen Bitten und wegen der vom Vater der Herrschaft Henneberg geleisteten Dienste an Christoph von Ostheim und seine Erben für bereits erhaltene 300 Gulden. Die Aussteller quittieren über diese Summe, setzen den Käufer in die Gewere und versprechen Währschaft. Wird das vor Jahren der Herrschaft Henneberg verpfändete Amt Lichtenberg ausgelöst und kann der Käufer nicht im Besitz gehalten werden, sagen die Aussteller ihm die Erstattung des Kaufpreises zu; sie siegeln.
Welcher gegeben ist auff dem tagk Michaelis 1554.

  • Archivalien-Signatur: 31
  • Bestandssignatur: 4-10-0202
  • Datierung: 1554 September 29.

Siegel angehängt. 1) rund, 4,4 cm Dm., rot in Wachsschüssel (Holzkapsel fehlt). Im Siegelfeld Wappenschild (vielfach gespalten u. geteilt) mit zwei Helmen. U.: HANS. GEORG. GRAFF. - UND. HE[RR. ZU. MAN]SFELD. - EDLER. HER. ZU. - HELDRVNGEN. 2) ab, Pressel hängt an.

Pergament


Vom Rat der Stadt Regensburg beglaubigte Abschrift der Adelsurkunde Kaiser Karls V. für Dr. Wolfgang Haller. Actum die sexta mensis Augusti a.d. 1557.

  • Archivalien-Signatur: 32
  • Bestandssignatur: 4-10-0202
  • Datierung: 1557 August 6.

Pergamentheft, neun Blatt


Supplik der Gemeinde Hellingen an Herzog Johann Friedrich den Mittleren von Sachsen um Genehmigung zum Bau einer Mühle
(Umschlag mit Vermerk des Kanzlers Dr. [Christian] Brück betr. Weiterleitung der Supplik an Kaspar von Gottfart, Amtmann zu Heldburg)

  • Archivalien-Signatur: 33
  • Bestandssignatur: 4-10-0202
  • Datierung: 1558 Dezember 31.

Papier


Wilhelm, Graf und Herr zu Henneberg, verleiht Simon Schellenberger, seiner Ehefrau Katharina und ihren Erben erblich die Mahlmühle oberhalb der Vorstadt zu Schleusingen an seinem Schloss, Mittelmühle genannt. Davon sind jährlich an Michaelis vier Malter Korn Schleusinger Maß und am obersten Tag [6. Jan.] ein gemästetes Schwein im Wert von vier Gulden als Zins an die Vogtei Schleusingen fällig. Bei einem Verkauf ist um Neubelehnung nachzusuchen, für 20 Gulden Kaufpreis ist jeweils ein Gulden Lehngeld fällig. Folge, Reise und Steuer behält der Graf sich vor. Ist der Wasserstand zu gering, soll das Wasser je zur Hälfte für die Mittelmühle und die neu gebaute Mühle aufgeteilt werden. Schellenberger hat seineVerpflichtungen beschworen; er hat die Mühle in gutem Zustand zu halten. Siegel des Ausstellers.
Der geben ist ahm Montag nach Reminiscere 1558.

  • Archivalien-Signatur: 34
  • Bestandssignatur: 4-10-0202
  • Datierung: 1558 März 7.

Siegel ab, Rest der Pressel hängt an.

Pergament


Georg Ernst, Graf und Herr zu Henneberg, verleiht Jobst Thies, seiner Ehefrau Katharina und ihren Erben erblich die Mahlmühle oberhalb der Vorstadt zu Schleusingen an seinem Schloss, Mittelmühle genannt. Davon sind jährlich an Michaelis vier Malter Korn Schleusinger Maß und am obersten Tag [6. Jan.] ein gemästetes Schwein im Wert von vier Gulden als Zins an die Vogtei Schleusingen fällig. Bei einem Verkauf ist um Neubelehnung nachzusuchen, für 20 Gulden Kaufpreis ist jeweils ein Gulden Lehngeld fällig. Folge, Reise und Steuer behält der Graf sich vor. Ist der Wasserstand zu gering, soll das Wasser je zur Hälfte für die Mittelmühle und die neu gebaute Mühle aufgeteilt werden. Thies hat seine Verpflichtungen beschworen; er hat die Mühle in gutem Zustand zu halten. Siegel des Ausstellers.
Der geben ist zu Schleusingenn den achtzehendtenn tage Novembris 1561.

  • Archivalien-Signatur: 36
  • Bestandssignatur: 4-10-0202
  • Datierung: 1561 November 18.

Siegel angehängt, rot in Wachsschüssel, rund, 3,3 cm Dm., Rest Im Siegelfeld Wappenschild (geviert, 1/4 geteilt, oben wachsender Doppeladler, unten in zwei Reihen geschacht; 2/3 Henne auf Dreiberg) mit zwei Helmen. U.: S. GEORGII. ERNESTI.- PRINCIP(IS). IN. HENNE-BERG. (Posse Bd. 3 Tafel 53 Nr. 11).

Pergament

Schleusingen


Die Kommissare des fürstlich Sächsischen Konsistoriums zu Jena urteilen in der Ehe- und Schwängerungsssache zwischen Eva, Tochter des Gerbers Hans Vetter aus Westhausen, Klaus Rucker sowie Dorothea Ulrich: Rucker hat das zugegebene Ehegelöbnis und die anschließende Schwängerung mit Ulrich durch den Gang zur Kirche zu vollziehen und das Kind zu sich zu nehmen und anzuerkennen. Das erste Ehegelöbnis mit Vetter wird für ungültig erklärt. Der weltlichen Obrigkeit bleibt die Bestrafung für ein zweifaches Ehegelöbnis und die Unzucht vorbehalten. Siegel des Konsistoriums.
Vermerk über die Bekanntgabe an die Parteien, die Forderung des Hans Vetter auf Schadensersatz und die Anfertigung von Kopien für die Parteien, Montags den 27. Septembris 1568.
Rückadresse: Den Verordneten in Ehesachen in Heldburg.

  • Archivalien-Signatur: 35
  • Bestandssignatur: 4-10-0202
  • Datierung: 1568 September 27.

Auf der Rückseite aufgedrücktes Oblatensiegel. Im Siegelfeld Brustbild des Kaisers, Szepter in der Rechten, Reichapfel in derLinken. U, durch Wappenschilde unterbrochen: SIGILLVM.C-ONSISTORII.-DVCIS.SAX-[....].

Papier


Alexander von Brandenstein verkauft Hans Wilner, Sohn des Heinz Wilner in der Pfortenschmiede, ein Fischwasser oberhalb der Schmiede bei Alexanders Anteil am Schellenbergsgrund mit Fischerei, Gerechtigkeiten und Gewässer sowie dem Berg und dem darauf stehenden Gehölz, Bäumen, Pappeln und Stauden, wie sein verstorbener Vater Haubold von Brandenstein es besessen hat, für bereits erhaltene 102 Thaler zu je 20 Groschen, den Groschen zu je 12 Pfennigen gerechnet. Der Käufer kann künftig darüber frei verfügen. Der Verkäufer verspricht Währschaft; das Kaufobjekt ist frei von Servituten, Fronen und Steuern mit Ausnahme eines zu Michaelis an Brandenstein und seine Erben fälligen halben Guldens zu 10 1/2 Silbergroschen. Das Objekt soll den Erben künftig gegen das übliche Lehngeld und einen Schreibschilling verliehen werden. Verzicht auf Rechtsmittel. Siegel des Ausstellers.
Geschehen 1577 dornnstags nach Viti den zwantzigsten Junii.

  • Archivalien-Signatur: 37
  • Bestandssignatur: 4-10-0202
  • Datierung: 1577 Juni 20.

Siegel ab, ein Einschnitt im Umbug.

Pergament


Georg Ernst, Graf und Herr zu Henneberg, belehnt Heinrich und Veit von Obernitz als Vormünder des vom verstorbenen Hans Veit von Obernitz aus der Ehe mit der verstorbenen Barbara von Buttlar gen. Neuenberg hinterlassenen Töchterleins Katharina von Obernitz gemäß Eheberedung und Erbteilung der Ehefrau mit ihren verstorbenen Schwestern Margarete und Anna. Die Rechte des Hans Wilhelm von Heßberg als Vormund seiner mit Anna von Buttlar gen. Neuenberg erzeugten Söhne Philipp Christoph und Hans Berthold sowie die des Eberhard von Buchenau und des Hans Wilhelm von Romrod als Vormünder des Ernst von Boineburg, Sohnes aus der Ehe der verstorbenen Hans Ludwig von Boineburg mit Margarete geb. von Buttlar gen. Neuenberg, bleiben vorbehalten. Lehnsobjekt: Sitz und Behausung zu Ostheim, in denen sie ihren Wohnsitz hat. Das Lehen hatten zuvor der Großvater Ernst von Buttlar gen. Neuenberg mit seinem Bruder Friedrich, davor deren Vater Wilhelm von Buttlar gen. Neuenberg. Sintram von Buttlar hatte es zu Lehen aufgetragen, Reinhard von Buttlar und die genannten hatten es danach vom Großvater und Vater des Grafen. Zum Hof gehören 14 Güter und Männer in Ostheim mit zugehörigen Äckern, Wiesen, Weingärten, Ellern, Feldern, Hölzern, Holzrechten Wunnen, Weiden, Zinsen und Gülten sowie ein Sechstel des Zehnten zu Ostheim. Darüber hinaus verleiht der Graf ein Zwölftel des Zehnten mit einem dortigen Hof, der kleine Hof genannt, mit zugehörigen sieben Gütern und Männern, die die Vorfahren von denen von Romrod als Eigen gekauft und zu Lehen gemacht haben, sowie sieben Güter und Männer zu Willmars mit Zubehör in Dorf und Feld, wie sie die Vorfahren der Kinder, zuletzt Ernst und Friedrich von Buttlar gen. Neuenberg hatten. Hinterlassen diese Kinder keine männlichen Erben, fallen die genannten Lehen an ihre Töchter und deren nächste Erben. Der Hof in Ostheim ist Offenhaus des Grafen und seiner Erben gegen jedermann; diese haben für Kosten und Schäden aufzukommen. Die Lehnsleute haben die üblichen Verpflichtungen, die Heinrich und Veit von Obernitz sowie Hans Wilhelm von Heßberg, auch mit Vollmacht der Vormünder des Ernst von Boineburg, beschworen haben.
Der gebenn ist zu Masfeld am Montag denn einunndzwantzigsten Octobris 1577.

  • Archivalien-Signatur: 38
  • Bestandssignatur: 4-10-0202
  • Datierung: 1577 Oktober 21.

Siegel ab, ein Einschnitt im Umbug.

Pergament

Maßfeld


Georg Ernst, Graf und Herr zu Henneberg, verleiht Eberhard Ittig, seiner Ehefrau Margarete und ihren Erben erblich die Mahlmühle oberhalb der Vorstadt zu Schleusingen an seinem Schloss, Mittelmühle genannt, die die Eheleute als Erbgut gekauft haben. Davon sind jährlich an Michaelis vier Malter Korn Schleusinger Maß und am obersten Tag [6. Jan.] ein gemästetes Schwein im Wert von vier Gulden als Zins an die Vogtei Schleusingen fällig. Bei einem Verkauf ist um Neubelehnung nachzusuchen, für 20 Gulden Kaufpreis ist jeweils ein Gulden Lehngeld fällig. Folge, Reise und Steuer behält der Graf sich vor. Ist der Wasserstand zu gering, soll das Wasser je zur Hälfte für die Mittelmühle und die neu gebaute Mühle aufgeteilt werden. Ittig hat seine Verpflichtungen beschworen; er hat die Mühle in gutem Zustand zu halten. Siegel des Ausstellers.
Der gebenn ist zue Maßfeldt den drey unnd zwantzigsten tag Septembris 1580.

  • Archivalien-Signatur: 39
  • Bestandssignatur: 4-10-0202
  • Datierung: 1580 September 23.

Siegel angehängt, wie Nr. 36, rot in Wachsschüssel, zerbrochen.

Pergament

Maßfeld


Der Rat der Stadt Breslau vidimiert einen Adels- und Wappenbrief des Kaisers Rudolf II. auf Pergament, gesiegelt mit dem kaiserlichen Siegel an goldener Schnur, und kündigt das Stadtsiegel an.
Geben den neunundzwantzigsten tag des monats Maii 1585.

  • Archivalien-Signatur: 147
  • Bestandssignatur: 4-10-0202
  • Datierung: 1585 Mai 29.

Siegel ab, Löcher für Schnur im Umbug.

Pergament

Breslau


Elisabeth, Gräfin und Frau zu Henneberg, geborene Herzogin zu Württemberg, verleiht Schultheiß, Zwölfern und Gemeinde ihres Dorfes Keulrod die dortige Schaftrift innerhalb und außerhalb mit 215 Schafen einschließlich der Tiere des Schafknechtes, wie sie die seit alters genutzt und gebraucht haben und sie ihnen vom Schwiegervater der Gräfin verliehen worden war. Als Erbzins sind davon jährlich an Michaelis [29. Sept.] drei Gulden fränkischer Münze in die Vogtei Schleusingen fällig. Siegel der Ausstellerin.
Der geben ist zue Schleusingen am viertten Februarii 1585.

  • Archivalien-Signatur: 40
  • Bestandssignatur: 4-10-0202
  • Datierung: 1585 Februar 4.

Siegel ab, ein Einschnitt im Umbug.

Pergament

Schleusingen


Vertrag zwischen dem Kläger Felix von Brandenstein zu Wöhlsdorf und dem Beklagten Sebald von Tettau zu Töpen und Zobes wegen geforderter Zinsen und Kosten aus einem Kredit über 1212 Gulden vom 2. Sept. 1583, einer jährlichen Pension von sechs Gulden pro 100 Gulden sowie aufgezählten Unkosten von 800 Gulden. Tettau hat sich wegen der Verzinsung auf die kursächsische Konstitution berufen und von den Unkosten nichts zugestehen wollen. Als kursächsische Kommissare haben der Landrichter Peter Schönfelder und der Rat zu Plauen die Parteien wie folgt verglichen: Tettau hat die ihm laut Vertrag vom 2. Sept. 1583 geliehenen 1212 Gulden mit 5 % zu verzinsen, zusammen 212 Gulden zwei Groschen drei Pfennige für dreieinhalb Jahre, dazu hat er 224 Gulden 18 Groschen neun Pfennige an Unkosten zu erstatten. Insgesamt schuldet er mit Hauptgeld, Zinsen und Kosten dem von Brandenstein 1650 Gulden. Tettau hatte angeboten, dafür von einer Vertrauenperson beider Seiten geschätzte Felder und Wiesen seines Gutes Zobes anzuweisen; Brandenstein hat darauf verwiesen, dass ihm das ganze Gut bereits übergeben worden ist. Nach Erkenntnis des Kurfürsten ist das Gut jedoch 4000 Gulden wert, der von Tettau fordert daher die Herausgabe eines Anteils. Die Parteien haben sich in diesem Punkt der Entscheidung des Kurfürsten unterworfen. Diese Schlichtung ist den Parteien vorgelesen und von ihnen akzeptiert worden. Petschaft des Landrichters, mittleres Siegel der Stadt Plauen.
Gescheen und geben Plauen den vierdtenn May 1587.

  • Archivalien-Signatur: 41
  • Bestandssignatur: 4-10-0202
  • Datierung: 1587 Mai 4.

Siegel unter dem Text aufgedrückt. 1) oval, 1,7 x 1,5 cm. Im Siegelfeld Brustbild eines Engels, einen Wappenschild (Hausmarke) haltend. 2) rund, 3,7 cm Dm. Im Siegelfeld zwischen zwei Türmen gelehnter Wappenschild mit Helm. U. nicht lesbar.

Papierheft, vier Blatt

Plauen


Hans Kaspar von Gottfart, Amtmann zu Veilsdorf, hat Johann Casimir, Herzog zu Sachsen, berichtet, dass Stephan Wehner, Schosser zu Heldburg, eine Kommission betr. Gottfarts Schwiegervater Martin von Rosenau erteilt worden ist, die am kommenden Donnerstag durchgeführt werden soll. Georg von Birkenfeld, Amtmann zu Heldburg, wird hiermit vom Herzog befohlen, an Verhör und Verhandlung teilzunehmen.
Sonneberg, den 8. Julii a. etc. 88.

  • Archivalien-Signatur: 48
  • Bestandssignatur: 4-10-0202
  • Datierung: 1588 Juli 8.

Unter dem Text: Johan Casimir H. z. Sachssen sst.

Papier

Sonneberg


Kaiser Rudolf II. verleiht wegen der von Joachim Kretschzmer dem Hause Österreich, insbesondere seinem Vater Kaiser Maximilian und der Krone Ungarn im Krieg gegen die Türken geleisteten Dienste diesem und seinen ehelichen Leibeserben den Adelsstand, als ob sie von vier Ahnen adlig geboren wären, dazu ein kreuzweise in sechs Felder geteiltes Wappen, je drei Felder silbern und blau, in den silbernen Feldern oben zwei rote Rosen, unten einen sechseckigen, goldenen Stern mit näher beschriebenem Helm und Helmdecken; das Wappen ist eingezeichnet. Die damit verliehenen Privilegien werden aufgezählt. Siegel des Kaisers.
Geben auff unsern königlichen Schloß zue Prag den zwey und zwantzigsten tag des Monats Decembris 1590 ....

  • Archivalien-Signatur: 174
  • Bestandssignatur: 4-10-0202
  • Datierung: 1590 Dezember 22.

Siegel an goldener Schnur angehängt, rot in Holzkapsel, wie Nr. 173, leicht beschädigt. Unter dem Text: Rudolff sst. Jacob Kurz von Senfftenau. Auf dem Umbug: Ad mandatum Sacrae Caes. m[ajestat]is proprium J. Engelhofer sst.

Pergament

Prag


15[96], im 21. Regierungsjahr des Kaisers Rudolf II., uf Donnerstag ann tag Sebaldi, welcher wahr der neuntzehende Monatstagk Augusti, erschien zu [Arnstadt] in der mittleren Stube des neuen Rathauses vor dem unterzeichneten Notar [und den genannten Zeugen] Michael vom Hoff, Richter zu Ilmenau, in der Sache gegen Friedrich von Witzleben, jetzt gegen dessen hinterlassene [Kinder], und trug vor: vor Jahren hat der verstorbene Friedrich von Witzleben zu Elgersburg gegen das Amt Ilmenau geklagt: der Austrag ist vom Grafen [Georg Ernst] von Henneberg bestellten Kommissaren übertragen worden. Die Brüder Friedrich Heinrich und Job Wilhelm von Witzleben haben die Sache dann so weit vorangetrieben, dass beide Seiten Beweise vorgelegt haben und ein Zeugenverhör angesetzt wurde. Deren Gültigkeit ist wegen Rechtsmängeln angefochten worden. Jetzt haben die Kommissare, Hans Bo[se] und [Wolf Schön]leben, Stadtrichter zu Schleusingen, aufgrund einer zitierten Belehrung durch die Juristenfakultät Marburg die Verwendung zugelassen und die Parteien aufgefordert, die Sache weiter zu betreiben. Gegen diesen Entscheid appelliert der Richter für das Amt Ilmenau in aller Form an [Friedrich Wilhelm Herzog] zu Sachsen, kursächsischen Administrator, und die übrigen Landesherren in der Überzeugung, dass die Sache nicht vor diese, sondern vor das Reichskammergericht gehört. Hoff bat den Notar um Anfertigung eines Instruments.
Zeugen: Karl Werner [.....].
Instrument des Notars Vitus Zeyß, Bürgers und [.... zu Arn]stadt.

  • Archivalien-Signatur: 42
  • Bestandssignatur: 4-10-0202
  • Datierung: 1596 August 19.

Signet in Form einer fünfblättrigen, baumartigen Pflanze; auf dem Sockel: VITI. ZEYS. NO.

Pergament

Arnstadt


1596, im 21. Regierungsjahr des Kaisers Rudolf II., Dornstagk den achten Monatstagk Julii, war der Tag Kiliani, haben die Vettern Rüdiger und Jost von Hain zu Altengottern den unterzeichneten Notar in ihre Behausung gebeten und ihm und den genannten Zeugen einen Appellationszettel übergeben mit der Bitte, ihn dem Stephan Kirsch, Amtsschosser zu Langensalza, zuzustellen:
Von Seiten der Gemeinde Großengottern ist der Rinckmüller Valentin Ziegenhorn in seinen seit alters hergebrachten Trift- und Hutweiderechten durch Pfändung seines Viehs beeinträchtigt worden. Der Müller ist den Junkern mit Lehen und Zinsen zugetan, die Mühle liegt auf ihrem Gericht, sie und ihre Vorfahren sind vom Fürsten damit belehnt worden, die Neuerung beeinträchtigt dieses Lehen. Die Junker sind der Meinung, dass nicht die gesamte Gemeinde Großengottern diesem Vorgehen und dem daraus entstehenden Prozess zugestimmt hat. Rüdiger von Hain hat den Schosser Stephan Kirsch in Neunheilingen gebeten, dem Müller eine Kopie der Vollmacht zuzustellen. Seit mehr als einem Jahr wird der Müller auf unterschiedliche Weise hingehalten. Der Schosser, der Landrichter und andere Personen haben am 24. Juni in Abwesenheit des Müllers die Mühle aufgesucht und den Mühlknecht angegangen; am 28. Juni haben zwei Mann und der Gerichtsknecht die Mühle aufgesucht; die Herren sehen sich in ihrem Lehen beeinträchtigt und appellieren daher an das kursächsische Oberhofgericht, dessen Schutz und Schirm sie sich und den Müller unterstellen.
Am 9. Juli hat der Notar den Zettel dem Amtsschosser in seiner Behausung überantwortet. Der hat darum ersucht, dass der Schreiber den Zettel unterzeichne, auch wenn die Sache nicht nur ihn, sondern auch den Hauptmann betreffe. Nachdem der Schreiber Melchior Schwab, Bürger zu Mühlhausen, den Zettel unterschrieben hatte, hat der Notar ihn am Sonnabend, den 10. Juli, demAmtsschosser in Anwesenheit von Hauptmann und Amtsschreiber überantwortet. Der Schosser aber hat ihn mit dem Vermerk zurückgeschickt, Melchior Schwab sei kein Advokat und auch nicht als Prokurator im Amt zugelassen, daher trage er Bedenken, die Appellation anzunehmen.
Auf Bitte der Junker hat der Notar dieses Instrument darüber angefertigt. Zeugen: Christoph Kiendvater, Bürger zu Mühlhausen, und Hans Heyneman aus Urleben.
Balthasar Müller, kaiserlicher Notar und Bürger zu Mühlhausen, war bei allem anwesend, hat das Instrument mit eigener Hand geschrieben und mit seinem Signet versehen.

  • Archivalien-Signatur: 43
  • Bestandssignatur: 4-10-0202
  • Datierung: 1596 Juli 8.

Signet: Auf zweistufigem Sockel ovales Feld, darin einAdler, zwei Junge fütternd. Umschrift: Proximo tuo iuste iudica. Auf dem Sockel Z.P.L. B.M.P.N.

Pergament

Altengottern


Friedrich Wilhelm, Herzog zu Sachsen, belehnt gemeinsam mit Johann Georg, Kurfürst von Brandenburg, als Vormund und Administrator für die von Kurfürst Christian von Sachsen hinterlassenen Söhne den Veit Konrad von Brandenstein zu Rockendorf und seine ehelichen Leibeserben mit den folgenden, von den Mündeln des Herzogs zu Lehen gehenden Gütern: zu Öpitz Hans und Katharina Querengeßer ein Lehnpferd von ihrem freien Gut; zu Schmorda Hans Schleger der Ältere 14 Groschen sieben Pfennige, zwei Schock und anderthalb Viertel Korn, 15 Scheffel ein Viertel Hafer, 13 1/2 Kannen Honig, neun Michaelshühner, zehn Eier und eine Gans von seinem Gut; Hans Engert elf Groschen an Geld, sechs Scheffel drei Viertel Hafer, drei Scheffel Korn, neun Kannen Honig, drei Michaelshühner und drei Eier von seinem Gut; Matthes Kirchner und Matthes Lindich neun Groschen an Geld, zwei Scheffel Korn, sechs Scheffel Hafer, neun Kannen Honig, drei Michaelshühner und drei Eier von ihrem Gut; Hans und Paul Schleger acht Groschen an Geld, sechs Scheffel Hafer, zwei Scheffel Korn, neun Kannen Honig, drei Michaelshühner und drei Eier von ihrem Gut; Hans Wehner drei Kannen Honig von einer Wiese unter dem Dorf, Straßenwiese genannt; Hans Wielner und Andreas Neumeister einen halben Gulden von der Heugenburg; die Gemeinde Bahren sechs Scheffel Hafer, drei Hühner und eine Fastnachtshenne von etlichen Feldern; dem Gehölz Schellenberg an der Saale, dem halben Teich oberhalb Rockendorf, dem halben Weinberg zu Reinstädt; einem Sechstel, ererbt von Christoph von Brandenstein zu Krölpa. Der Lehnsmann hat davon die üblichen Verpflichtungen; mitbelehnt werden sein Bruder Philipp und seine Vettern. Zeugen: die Räte David Peifer, Dr. der Rechte, geheimer Rat und Kanzler; Wolf von Lüttichau zu Kmehlen, Leonhard von Milkau zu Alten Schönfeld und Esaias von Brandenstein zu Oppurg. Siegel des Ausstellers.
Geben zu Dreßden den viertzehenden Novembris 1597.

  • Archivalien-Signatur: 44
  • Bestandssignatur: 4-10-0202
  • Datierung: 1597 November 14.

Siegel ab, Rest der Pressel hängt an. Unter dem Umbug: Friedrich Wilhelm. David Peifer D. sst. H. Volhardt.

Pergament

Dresden


1598, im elften Jahr der Indiktion, im 23. Regierungsjahr des Kaisers Rudolf II. "uff mittwochen nach dem Sonttag Quasimodo Geniti, welcher wahr der sechsunndzweintzigste monatstagk Aprilis" zwischen sieben und acht Uhr nachmittags erschien in der großen Stube im Rathaus zu Schleusingen vor dem unterzeichneten Notar und den genannten Zeugen Johann Bohn und appellierte gegen ein in der Sache zwischen ihm und Kaspar Boner, Rentmeister der Grafschaft Henneberg, durch Richter und Schöffen des Zentgerichts Schleusingen gefälltes Urteil, indem er dem Notar den folgenden Appellationszettel verlesen ließ:
Gegen das am Vortag vom Zentgericht zu Schleusingen in der Beleidigungssache des Rentmeisters Kaspar Boner gegen Johann Bohn gefällte Urteil fühlt sich letzterer zu Unrecht beschwert, appelliert an die hennebergische Regierung in Meiningen als zweite Instanz, bittet um einen Verhandlungstermin und unterwirft sich deren Urteil. Nach Verlesung hat Johann Bohn den Notar gebeten, darüber ein Instrument anzufertigen. Zeugen: Balthasar Ritter, Matthes Freibott und Oswald Scheidtmantel, alle Bürger zu Schleusingen.
Vitus Zeyß, kaiserlicher Notar und Stadtschreiber zu Schleusingen, war bei allem anwesend, hat das Instrument in die Form gebracht, mit eigener Hand geschrieben und mit seinem Signet versehen.

  • Archivalien-Signatur: 45
  • Bestandssignatur: 4-10-0202
  • Datierung: 1598 April 26.

Signet: wie Nr. 42.

Pergament

Schleusingen


Pfleger, Bürgermeister und Rat der Reichsstadt Augsburg bekunden auf Bitten ihres Mitbürgers Matthäus Ehem des Älteren, dass dessen vier aus der Ehe mit Maria Hopfer hervorgegangenen Kinder ehelicher und freier Herkunft sind. Befragt wurden dazu die Ratsfreunde und Bürger Christoph von Stetten, ChristophRhem und Georg Hopfer. Diese bezeugen auf ihren Eid, dass Matthäus Ehem und Maria Hopfer nach christlicher Ordnung die Ehe eingegangen sind, sich ehrlich verhalten und die Kinder Matthäus Christoph, Sibille und Susanne, beide bereits verheiratet, sowie Sabine Ehem erzeugt haben. Der Vater gehörtzu den Geschlechtern und Patriziern der Stadt und hat Zugang zur Herrenstube, die Kinder sind dazu ebenfalls fähig. Siegel der Stadt Augsburg.
Geben den sechsten tag deß monats Septembris 1603.

  • Archivalien-Signatur: 121
  • Bestandssignatur: 4-10-0202
  • Datierung: 1603 September 6.

Siegel an rot-weiß-grüner Seidenschnur angehängt, in Holzkapsel (Deckel fehlt), rot, rund, 4,2 cm Dm. Im Siegelfeld Stadtarchitektur, im Tor ein Pinienzapfen. U.: SECRETVM. CIVIVM. AVGVSTENSIVM.

Pergament

Augsburg


Kaiser Rudolf II. an Johann Ernst, Herzog zu Sachsen, sowie Hans Heinrich, Christoph Wolf, Kurt Reinhard, Burkhard Christoph und Wolf Werner, Brüder und Vettern Hundt von Wenkheim zum Altenstein: vom Reichskammergericht ist auf Klage der Dorfschaften Schweina, Gumpelstadt, Steinbach und Waldfisch vom 30. Jan. 1601 am darauffolgenden 4. Mai ein kaiserliches Inhibitionsmandat mit Androhung einer Strafe von 10 Mark lötigen Goldes ergangen, an das sich die Hundt allerdings nicht gehalten haben. Sie haben vielmehr aufgezählte Personen aus den Dörfern vorgeladen und zur Unterzeichnung eines neuen Rezesses bzw. zur Zahlung von Strafen genötigt. Am 27. Februar hat der Schosser zu Salzungen einen Notar nach Schweina entsandt, der die Leute unter Drohung mit Gefängnis zur Annahme des neuen Rezesses genötigt hat; aufgezählte Männer sind zu Fronleistungen gezwungen worden. Dadurch und durch weitere, aufgezählte Maßnahmen haben die Hundt bewusst gegen das kaiserliche Inhibitionsmandat verstoßen und sich somit die darin angedrohteStrafe zugezogen. Ihnen wird nunmehr förmlich die Reichsacht angedroht, in der Sache wird für den 7. März 1606 ein peremptorischer Termin angesetzt.
Geben in ... Speyer den zweyten tag monats Junii 1605 ...

  • Archivalien-Signatur: 170
  • Bestandssignatur: 4-10-0202
  • Datierung: 1605 Juni 2.

Vgl. RKG-Inventar Thüringen S. 91 Nr. 93.

Unter dem Text: Ad mandatum domini electi imperatoris proprium Franciscus Emerich Lt. iudicii imperialis camerae protonotarius mppia.

Pergament

Speyer


Christian II. Kurfürst zu Sachsen verleiht, auch für die genannten übrigen Landesherren, der Margarete, Witwe des Eberhard Ittig, und ihren Erben erblich die Mahlmühle oberhalb der Vorstadt zu Schleusingen an seinem Schloss, Mittelmühle genannt, die die Eheleute als Erbgut gekauft haben. Davon sind jährlich an Michaelis vier Malter Korn Schleusinger Maß und am obersten Tag [6. Jan.] ein gemästetes Schwein im Wert von vier Gulden als Zins an die Vogtei Schleusingen fällig. Bei einem Verkauf ist um Neubelehnung nachzusuchen, für 20 Gulden Kaufpreis ist jeweils ein Gulden Lehngeld fällig. Folge, Reise und Steuer behält der Aussteller sich vor. Ist der Wasserstand zu gering, soll das Wasser je zur Hälfte für die Mittelmühle und die Schlossmühle aufgeteilt werden. Die Witwe hat ihre Verpflichtungen beschworen; sie hat die Mühle in gutem Zustand zu halten. Sekretsiegel der hennebergischen Regierung.
Der geben ist zu Meinungen am dreissigsten Monatstagk Decembris 1607.

  • Archivalien-Signatur: 47
  • Bestandssignatur: 4-10-0202
  • Datierung: 1607 Dezember 30.

Siegel ab, ein Einschnitt im Umbug. Unter dem Umbug: M. Strauß sst. A. W. Strauss sst.

Pergament

Meiningen


Kaiser Rudolf II. verleiht wegen der von Johann Kretschmar als Vizelandschreiber in der Landkanzlei des Fürstentums Breslau dem Haus Österreich geleisteten Dienste diesem, seinen Brüdern Michael und Martin Kretschmar sowie deren Leibeserben den Adelsstand, als ob sie von vier Ahnen adlig geboren wären, dazu ein geteiltes Wappen, unten Silber, oben Rot, geteilt durch einen Streifen in gewechselten Farben, oben im silbernen Feld ein goldener sechseckiger Stern mit näher beschriebenem Helm und Helmdecken; das Wappen ist eingezeichnet. Die damit verliehenen Privilegien werden aufgezählt. Siegel des Kaisers.
Geben auf unserm küniglichen Schloß zu Prag den andern tag des Monats Maii 1607.

  • Archivalien-Signatur: 173
  • Bestandssignatur: 4-10-0202
  • Datierung: 1607 Mai 2.

Siegel an goldener Schmur in Holzkapsel angehängt, rot in Wachsschüssel, rund, 12,3 cm Dm. Im Siegelfeld von zwei Fabeltieren gehaltener, gekrönter Wappenschild (Doppeladler, auf der Brust einen Herzschild), umgeben von der Ordenskette des Goldenen Vlieses und einem Kranz von 10 Wappenschilden und einem Ring, darin ein Adler Zweireihige U.:RVDOLPHVS. SECVNDVS. DEI. GRATIA. ELECTVS. ROMANORVM. IMPERATOR. SEMPER. AVGVSTVS. GERMANIAE. HVNGARIAE. BOHEMIAE. DALMATIAE. CROATIAE. - SCLAVONIAE. ETC. REX. ARCHIDVX. AVSTRIAE. DVX. BVRGVNDIAE. STIRIAE. CARINTHIAE. CARNIOLAE. ET. WIRTEMBERGAE. ETC. Unter dem Text: Rudolff sst. L. von Stralendorff mppia. Auf dem Umbug: Ad mandatum Sac. Cas. majestatis proprium J. Engelhofer sst. Auf der Rückseite: R. Sartor mppia.

Pergament

Prag


Christian II. Kurfürst von Sachsen, belehnt als Vormund der Söhne seiner Vettern, der Herzöge Friedrich Wilhelm und Johann von Sachsen, den Hofrat Georg von Vippach zu Obernitz und dessen Leibeserben mit der alten Schlossbehausung mit zugehörigen Gebäuden, Platz und Hof an der Stadtmauer zu Saalfeld sowie weiteren, aufgezählten Acker- und Gartenstücken, wie es Hans Dietrich von Wiedebach innegehabt und mit Zustimmung seines Bruders Veit Joachim und des Adam Schmidt, Vormund von Wiedebachs Ehefrau, an Vippach verkauft hat. Mitbelehnt werden auf Vippachs Bitten sein Bruder Wolf, Friedrich Wilhelm und Hans Christoph Heinrich, Söhne des verstorbenen Hans Christoph, Hans Philipp, Sohn des Vetters Marx, sowie deren Leibeserben; Regelungen für die Fälle des kinderlosen Todes des Georg von Vippach und der Pflegesöhne des Kurfürsten. Zeugen: Helias Förster, Dr. der Rechte und Kanzler, Georg Albrecht vom Kromsdorf, Kammerrat und Hauptmann, Burkhard Lucan, Dr. der Rechte, Peter Fuchs sowie der Kammer- und Lehnsekretär Johann Hanndschel. Siegel des Ausstellers.
Geben zu Altenburgk 1610 am ersten Monatstage Novembris.

  • Archivalien-Signatur: 137
  • Bestandssignatur: 4-10-0202
  • Datierung: 1610 November 1.

Siegel ab, Pressel hängt an. Auf dem Umbug: Helias Förster D. Cantzler mppia.

Pergament

Altenburg


Der Rat der Stadt Breslau vidimiert einen Adels- und Wappenbrief des Kaisers Rudolf II. auf Pergament, gesiegelt mit dem kaiserlichen Siegel an goldener Schnur, und kündigt das Stadtsiegel an.
Geben den neunden tag des Monats Augusti 1610.

  • Archivalien-Signatur: 110
  • Bestandssignatur: 4-10-0202
  • Datierung: 1610 August 9.

Siegel an rot-silberner Seidenschnur angehängt, rot in Holzkapsel, rund, 4,3 cm Dm. Im Siegelfeld Wappenschild (gespalten u. geteilt, mit Herzschild). U.: S. SENATVS. POPVLIQ(VE). VRATISLAVIENSIS.

Pergament


Johann Casimir, Herzog zu Sachsen, an Nikolaus Leipold, Schosser zu Heldburg: bei Beginn des Frühlings ist es seit jeher üblich, die Salzlecken für das Wild zu erneuern. Ihm wird daher befohlen, den Amtsförstern und Jägern das dafür erforderliche Salzu zu beschaffen. Diese sollen jeweils über das erhaltene Salz quittieren.
Datum Glücksburgk am 18. Februarii a. 1611.

  • Archivalien-Signatur: 49
  • Bestandssignatur: 4-10-0202
  • Datierung: 1611 Februar 18.

Unter dem Text: Johan Casimir H. z. Sachssen. Auf der Rückseite aufgedrücktes Oblaten-Verschlußsiegel, oval, 2,2 x 1,9 cm. Im Siegelfeld Wappenschild (Rautenkranz) mit Helm. U.: JOHAN. CASIMIR. - HERZOG. ZV. SAC[...].

Papier

Glücksburg


Ordinarius, Doktoren und Schöppen des Schöppenstuhls zu Coburg an Nikolaus Siebenfreund, Zentrichter und Amtskeller zu Meiningen: er hatte die Aussage der verhafteten Hexe Katharina (Kethin), Ehefrau des Michael Walter aus Roßdorf, mit den Aussagen Dritter und dem daraus gewonnenen Urteil zugesandt. Demnach hat sie sich mitVerleugnung Jesu Christi dem Teufel versprochen, Unzucht mit ihm getrieben, den Teufelstanz besucht und das Abendmahl verunehrt. Obwohl sie Mensch und Vieh nicht geschadet haben will, soll sie, sofern sie vor dem öffentlichen Gericht auf ihrer Aussage beharrt, wegen ihrer Verbrechen enthauptet undanschließend verbrannt werden. Siegel des Schöppenstuhls.
Geben am 22. Augusti a. 1611.

  • Archivalien-Signatur: 50
  • Bestandssignatur: 4-10-0202
  • Datierung: 1611 August 22.

Unter dem Text aufgedrücktes Oblatensiegel, rund, 3,8 cm Dm. Im Siegelfeld thronende Figur, Wappenschild (Rautenkranz) haltend, neben dem Thron zwei weitere Wappenschilde (unkenntlich). U. nicht lesbar.

Papier


Johann Georg, Kurfürst von Sachsen, belehnt als Vormund der von den Brüdern Friedrich Wilhelm und Johann, Herzögen zu Sachsen, hinterlassenenen Söhne seinen Vormundschaftsrat und Obersteuereinnehmer Georg von Vippach zu Obernitz sowie dessen Leibes-Lehnserben mit der alten Schlossbehausung samt zugehörigen Gebäuden, Platz und Hof an der Stadtmauer zu Saalfeld sowie weiteren Ackern, Gärten, Frönern und Zinsen, wie Vippach es Hans Dietrich von Wiedebach mit Zustimmung seines Bruders Veit Joachim von Wiedebach sowie des Adam Schmidt, Vormundes der Ehefrau Wiedebach, gekauft und von Kurfürst Christian II. als Vormund empfangen hatte. Mitbelehnt werden auf Vippachs Bitten sein Bruder Wolf, Friedrich Wilhelm und Hans Christoph Heinrich, Söhne des verstorbenen Hans Christoph, Hans Philipp, Sohn des Vetters Marx, sowie deren Leibeserben; Regelungen für die Fälle des kinderlosen Todes des Georg von Vippach und der Pflegesöhne des Kurfürsten. Zeugen: die Vormundschaftsräte Helias Förster zu Frauenfels, Dr. der Rechte und Kanzler, Daniel von Watzdorff zu Berga und Lichtentanne, Kammerrat, Burkhard Lucan, Dr. der Rechte, und Paul Helffrich sowie der Kammer- und Lehnssekretär Johann Hanndschel. Vormundschaftssiegel des Ausstellers.
Geben zu Altenburgk 1612 am achttunndzwanntzigsten Monatstage Aprilis.

  • Archivalien-Signatur: 117
  • Bestandssignatur: 4-10-0202
  • Datierung: 1612 April 28.

Siegel ab, Pressel hängt an. Auf dem Umbug: Helias Förster D. Cantzler mppia.

Pergament

Altenburg


Johann Casimir, Herzog zu Sachsen, bekundet: Georg Eucharius von Birkigt hat ihn ersucht, mit Zustimmung seiner Mitbelehnten, seines Bruders bzw. Vetters Wilhelm und Hans Dietrich von Birkigt, seine Ehefrau Katharina für die von ihr eingebrachten 1000 Gulden Heiratsgeld, mit denen sie von Hans Dietrich von Birkigt ausgestattet worden ist, sowie für 3000 Gulden Erbteil ihrer verstorbenen Mutter auf den für den Zehnten zu Zedersdorf eingetauschten Zehnten zu Harras und das dortige, von Adam Alexander von Rosenauzu Ketschenbach käuflich erworbene sogenannte Hagergütlein bewittumen zu dürfen, da diese Güter aus ihrem mütterlichen Erbteil bezahlt worden sind. Beide rühren vom Aussteller zu Lehen. Katharina kann sie auf Lebenszeit nutzen. Die Mitbelehnten haben dem mit Revers vom 2. März und Supplik anden Herzog vom 28. April zugestimmt. Diese und andere einschlägige Dokumente haben der Kanzlei vorgelegen. Sofern keine Erben vorhanden sind, sollen nach dem Tod der Ehefrau die Mitbelehnten in den Besitz der Güter kommen; die genannten Geldbeträge stehen dann den Eigentumserben der Katharina zu. Zeugen: Ernst Foman, Dr. der Rechte und Kanzler, Christoph Hundt von Wenkheim, Hofmeister, Albrecht von Steinau gen. Steinrück, Veit von Lichtenstein, Johann Bechstedt, Johann Schadt und Bartholomäus Schwarzloß, alle drei Doktoren der Rechte, sowie der Sekretär Bernhard Watzdorff. Siegel des Ausstellers.
Geben inn unserer Ehrenburg zu Coburg 1615 am funfftenn Monatstage Maii.

  • Archivalien-Signatur: 52
  • Bestandssignatur: 4-10-0202
  • Datierung: 1615 Mai 5.

Siegel ab, Rest der Pressel hängt an. Unter dem Umbug: Johan Casimir H. z. Sachssen. Auf dem Umbug: Ernestus Foman D.

Pergament

Coburg


Lehnsurkunde des Johann Casimir, Herzogs zu Sachsen, für Georg Eucharius von Birkigt und seine Leibeserben. Lehnsobjekte: die Hagergütlein genannte Behausung mit Zubehör zu Harras, gekauft von Adam Alexander von Rosenau zu Ketschenbach, der sie seinerseits von Hans Wolf von Heldritt zu Tannhausen erworben hatte; der halbe Zehnt zu Zedersdorf, hatte ihm sein Vetter und Schwager Hans Dietrich von Birkigt mangels Bargeld als Heiratsgut seiner Schwester mit Zustimmung des Herzogs übertragen. Da der Zehnt weit von Harras gelegen ist, hat ihn der Herzog gegen seinen Zehnten zu Harras ausgetauscht. Der Lehnsmann hat beide Stücke persönlich empfangen; gemäß der brüderlichen Teilung ist er alleiniger Inhaber; er hat davon die üblichen Verpflichtungen. Stirbt er ohne Leibeserben, fallen die Lehen an Wuilhelm und Hans Dietrich von Birkigt. Stirbt der Herzog ohne Leibeserben, sind die Lehen von seinem Bruder Johann Ernst bzw. den Berechtigtenaus den Häusern Sachsen und Hessen zu empfangen. Zeugen: Ernst Foman, Dr. der Rechte und Kanzler, Christoph Hundt von Wenkheim, Hofmeister, Albrecht von Steinau gen Steinrück, Veit von Lichtenstein, Johann Bechstedt, Johann Schadt und Bartholomäus Schwarzloß, alle drei Doktoren der Rechte, sowie der Sekretär Bernhard Watzdorff. Siegel des Ausstellers.
Geben in unserer Ehrenberg zue Coburg 1615 am achtzehenden monatstage Februarii.

  • Archivalien-Signatur: 51
  • Bestandssignatur: 4-10-0202
  • Datierung: 1615 Februar 18.

Siegel ab, Rest der Pressel hängt an. Unter dem Umbug: Johan Casimir H. z. Sachssen. Auf dem Umbug: Ernestus Foman D.

Pergament

Coburg


1618, im ersten Jahr der Indiktion, im siebten Regierungsjahr des Kaisers Matthias "uff Donnerstag nach Sebaldi, welcher war der zwantzigste monatstag Augusti" alten Kalenders, früh zwischen sechs und sieben Uhr erklärte Christoph Winter, hennebergischer Amtmann zu Schleusingen, in seiner Amtsstube im Schloss zu Schleusingen den dazu gebetenen unterzeichneten Notaren und genannten Zeugen: er hatte gehofft, in der Sache des verhafteten Jakob Schneider, Vogtes zu Kühndorf, wegen einer in der Handschrift der Frau Rentmeister nachgemachten Quittung über 1339 Gulden habe es mit dem bereits gefertigten Instrument ein Genügen. Am Vorabend aber hat der Rentmeister Hieronimus Stumpf gen. Lahr dem Amtmann mitgeteilt, dass in diesem ersten Instrument die einschlägige Aussage seiner Ehefrau ausgelassen worden ist. Er hat gebeten, sie dazu noch einmal zu hören und die Aussage schriftlich festzuhalten. Daraufhin haben sich Notare und Zeugen in die Renterei-Amtsstube begeben, wo sie die Ehefrau des Rentmeisters alleine angetroffen haben. Auf die Frage des Amtmanns, ob sie die verdächtige Handschrift als die ihre erkenne, hat sie geantwortet: es wundere sie nicht, dass Jakob Schneider ihr einen derartigen Betrug vorwerfe. Er aber habe ihre Handschrift nachgemahlt und so als ein Schelm gehandelt. Wenn sie eine Quittung ausstelle, gebe sie jedem Beamten den ihm zustehenden Titel und mache sie nicht wie Hühnerzettel. Schneider aber habe die Quittung einem Hühnerzettel nachgemacht. Quittungen über Gelder unterschreibe sie mit Tauf- und Zunamen "Gertrud Stumpf", die Hühnerzettel aber, an denen nicht viel liege, unterschreibe sie nur mit "Rentmeisterin". Alle Beamten könnten aussagen, dass sie niemandem um einen Heller übervorteilt habe. Werde zuviel gezahlt, gebe sie es zurück; mangelhaftes oder schlechtes Geld schicke sie ebenfalls zurück. In gleicher Weise hielte es ihr Ehemann. Wenn sie in Abwesenheit des Ehemannes oder des Rentschreibers Christian [Schall] einem Beamten oder Vogt eine Quittung ausstelle, so lege sie den Lieferzettel mit einer Abschrift ihrer Quittung zusammen. Dann trage es der Ehemann in sein Manual ein; ihre Quittung bleibe mit dem Lieferzettel zusammen. Jakob Schneider aber habe als Ehrendieb ihr vor vier Jahren einen Tort angetan, als ehrliche Frauen bei ihr zum "Rocken" gewesen seien; er habe darüber ein Pasquill gemacht, vor das Schloss gelegt, es selbst wiedergefunden und verbreitet; er habe noch mehr Tücke in sich. Abschließend stellte sie fest, dass die Handschrift nicht von ihr stamme. Der Amtmann bat dieNotare, darüber ein Instrument anzufertigen, das der Rentmeister für seine Bedürfnisse verwenden könne. Die Notare kommen dem nach. Zeugen: Melchior Abesser, hennebergischer Forstmeister, Johann Reps, Ratsmitglied, Georg Mentzler, Harnischmeister, und Wolfgang Trier, alle Bürger zu Schleusingen.
Instrument der kaiserlichen Notare Vitus Zeyß, Stadtschreiber, Jeremias Herbert und Jakob Friederich, letzterer auch päpstlicher Notar, alle Bürger zu Schleusingen, die bei dem Verhör anwesend waren. alles gesehen und gehört, das von einer glaubwürdigen Person geschriebene Instrument in die Form gebracht und mit Signet und Unterschrift versehen haben.

  • Archivalien-Signatur: 53
  • Bestandssignatur: 4-10-0202
  • Datierung: 1618 August 20.

Signet 1 wie Nr. 42; 2) Über einen Stein springene, unbekleidete Frau, einen Schleier schwingend. U.: Post haec occasio calva. Ieremias Herb. Notar. Publ. Caes. 3) Gekrönte Dame mit Heiligenschein, Palmwedel in der Linken, zwei Vögel auf der Rechten. U.: Cum sibi iustitia et pax oscula mutua [..]munt, tunc viget imperiicitra templa domus. Unter den Texten der Notare die Unterschriften der drei Notare und der vier Zeugen.

Pergament

Schleusingen


Die hennebergische Regierung legt die Streitigkeiten bei zwischen Johann Ernst Zütterich, Schultheißen zu Sülzfeld, als Besitzer des dortigen freien Reithofs und der dortigen Gemeinde; die Schlichtung war Sebastian Rodhamel, Amtsverwalter zu Maßfeld, übertragen worden.
Folgende Punkte werden geregelt: Reparatur der 1607 bei einem Tumult beschädigten bzw. entwendeten Türen, Fenster, Ofen und Hausrat; Schadensersatz für das 1607 abgeholzte und in der Gemeinde verteilte Gehölz, von dem gemäß Rezess vom 24. Jan. 1569 den 26 Huben und Gütern eine Hälfte, demnach Zütterich 1 / 13 zugestanden hätte, von dem er aber nichts erhalten hat; Besoldungsrückstände. Zütterich hat seine Forderungen auf 20 Gulden und zehn Klafter Holz bemessen.
Für die Zukunft werden geregelt: Holzeinschlag, den Inhabern der 26 Huben steht eine Hälfte, der gesamten Gemeinde die andere Hälfte zu; Schäferei gemäß Revers von 1556, Vorkaufsrecht von Anteilen für den Besitzer des Reithofs, Regulierung der Anzahl an Schafen; Nutzung der Wiesen zu Mehmelsfeld und anderer genannter Wiesen ausschließlich durch die Inhaber des Reithofs; Schutz des im Besitz von Zütterich befindlichen des Fischwassers in der Sülze; Nutzung der Vogeltränke und der Brunnen im Dorf; Mauer zwischen Zütterichs Garten und dem Pfarrhof; Korrektur von Grenzsteinen; Hut und Weide in den Gehölzen; Strafzahlungen durch Zütterich; dessen Beteiligung am Hirtenschutt; Haltung des Zuchtstiers; Gebühren für Nutzung des Brauhauses, Versperrung von Wegen und Stegen durch Zütterich, dessen Befreiung von Fuhrdiensten. Geschlichtet durch S. Rodhamel, 20. Nov. 1622.
Bestätigung durch die hennebergische Regierung, deren Kanzleisekret. Meiningen, 4. Dez. 1622.

  • Archivalien-Signatur: 54
  • Bestandssignatur: 4-10-0202
  • Datierung: 1622 Dezember 4.

Unter dem Text aufgedrücktes Oblatensiegel, darunter: J. Schröter D. mpp. H. Schultz m.p. sst.

Papierheft, 16 Blatt.

Meiningen


Kaiser Ferdinand II. bekundet: an diesem Tag hat vor dem Reichskammergericht Paul Andreas, Freiherr von Wolkenstein, Herr zu Trostburg, Verweser des Kammerrichteramts, mit den ihm von den Reichsständen zugeteilten Urteilern und Assessoren im Namen des Kaisers in der Reichsstadt Speyer das folgende Urteil ausgesprochen: in der Sache zwischen den vier Dörfern Schweina und Konsorten gegen [Johann] Ernst, Herzog zu Sachsen, und die Hundt von Wenkheim als Beklagte, d.h. Kurt Reinhard, Burkhard Christoph, Wolf Werner, Hans Heinrich und Burkhard Georg Hundt, wird nach erfolgtem kaiserlichem Mandat mit Androhung der Reichsacht und zugehöriger Geldstrafe von 10 Mark lötigem Gold nach Nichtbefolgung innerhalb der gesetzten Frist gegen die genannten Hundt in aller Form die Reichsacht verhängt. Die Hundt werden aus dem Frieden in Unfrieden versetzt, Leibe, Hab und Gut werden den Klägern zugesprochen. Siegel des Kaisers.
So geben ... Speyer den siebenzehenten tag monats Maii 1622 ...

  • Archivalien-Signatur: 169
  • Bestandssignatur: 4-10-0202
  • Datierung: 1622 Mai 17.

Vgl. RKG-Inventar Thüringen S. 202 Nr. 297.

Unter dem Text: Ad mandatum domini electi imperatoris prorium Cyp. Domelius Stapert kays. Cantzley-Verwalter mppia. Franciscus Henricus Faust Iudicii Imperialis Camere protonotarius mppia.

Pergament

Speyer.


Kaspar vom Stein zu Ostheim, Nordheim im Grabfeld und Ruppers, verleiht als der Älteste des Geschlechts vom Stein dem Erhard Mülfeldt, zur Zeit fürstbischoflich würzburgischem Schultheißen zu Hendungen, und dessen Mannlehnserben den Anteil an den dortigen Getreidegülten von sechs Maltern und drei Maß, nämlich einem Malter einem Maß Weizen, einem Malter sechs Maß Korn,fünf Maß Hafer sowie je einem Maß Erbsen und Wicken. Mülfeldt hat davon die üblichen Verpflichtungen, die er beschworen hat. Siegel des Ausstellers.
Gebenn .. Ruppers den 10. Decembris a. 1622.

  • Archivalien-Signatur: 127
  • Bestandssignatur: 4-10-0202
  • Datierung: 1622 Dezember 10.

Siegel ab, ein Einschnitt im Umbug.

Pergament

Ruppers


Wolf Christoph von Schaumberg zu Effelder verleiht der Anna, Witwe des Ludwig Fischer aus Döhlau, und deren Erben ein halbes Gut zu Döhlau zwischen den Gütern von Hans Blechschmidt und Anna Mechtoldt mit allem Zubehör in Dorf und Feld. Dafür sind als Zins jährlich fünf Pfund Landsberger fällig, je zur Hälfte an Walpurgis und Michaelis, ein halbes Schock Eier an Ostern, zwei Käsean Pfingsten, ein Semmellaib an Weihnachten, je ein Herbst- und ein Fastnachtshuhn, vier Sömmer Korn und drei Sömmer Hafer. Die Lehnsleute haben davon die üblichen Verpflichtungen. Siegel des Ausstellers.
Geben und geschehen am 28. Decembris 1622.

  • Archivalien-Signatur: 105
  • Bestandssignatur: 4-10-0202
  • Datierung: 1622 Dezember 28.

Siegel ab, ein Einschnitt im Umbug.

Pergament


Kanzler und Räte des Herzogs an Andreas Götz, Schosser zu Heldburg: er hatte an Johann Casimir, Herzog zu Sachsen, berichtet zur Klage des Vogtes zu Seßlach über 16 von Hellingen nach Heldburg weggeführte Wagen mit würzburgischem Zehntgetreide. Das Getreide soll in Heldburg bleiben. Dem Vogt soll er mitteilen, dass er das Getreide auf dem sächsischen Lehen in Dürrenried hatte schneiden, binden und wegführen lassen; er hätte demnach erwarten können, dass der Schosser nicht aus eigenem Antrieb, sondern auf Weisung gehandelt hat.
Datum Coburgk am 3. Augusti a. 1624.

  • Archivalien-Signatur: 55
  • Bestandssignatur: 4-10-0202
  • Datierung: 1624 August 3.

Unter dem Text: Ernestus Foman D.

Papier, Doppelblatt

Coburg


Daniel Schöner, Amtsverwalter der Ämter Maßfeld und Meiningen, hat auf Bitten des vor ihm erschienenen Hans Drott aus Bettenhausen im Amt Maßfeld Georg Pleß. Schultheiß und Einspännigen, Heinz Alt und Michael Kißner, Zwölfer, Georg Drott, Sigmunds Sohn, Valentin Weber und Hans Vadermann von der Gemeinde vorgeladen. Diese haben ausgesagt: sein Vater Michael Drott hat vor nunmehr 31 Jahren in Bettenhausen die Osanna, des verstorbenen Kaspar Marschalks Tochter, beide ledigen Standes, geheiratet. Am 3. Nov. 1614 ist ihnen in Bettenhausen der Sohn Hans Drott geboren worden; Hans Ebert, jetzt in Völkershausen wohnhaft, hat ihn aus der Taufe gehoben. Hans Drott ist ohne Anhang, Leibeigenschaft ist bei ihnen nicht gebräuchlich. Siegel und Unterschrift des Ausstellers.
Geschehen zue Maßfeldt am 12. Mai a. 1629.

  • Archivalien-Signatur: 152
  • Bestandssignatur: 4-10-0202
  • Datierung: 1629 Mai 12.

Siegel angehängt, in Holzkapsel, braun, rund, 3,2 cm Dm. Im Siegelfeld Wappenschild (Hausmarke) mit Helm. U.: S. DANIEL. SCHENEN. Auf dem Umbug: Daniel Schöner mppia.

Pergament

Maßfeld


Johann Georg, Kurfürst von Sachsen, verleiht, auch für die genannten übrigen Landesherren, dem Christoph Winter, Amtmann zu Schleusingen, erblich die Mahlmühle oberhalb der Vorstadt zu Schleusingen an seinem Schloss, Mittelmühle genannt, die er von Hans Ittig mit Vertrag vom 22. Febr. 1628 gekauft hat. Zur Mittelmühle und aufgezähltem Zubehör werden auch verliehen die Fischweide im Mühlgraben in näher beschriebenen Grenzen, der Keller mit dem darauf stehenden Bau oberhalb der Schlossmühle, ein dortiger, von Winter auf eigene Kosten gefasster Brunnen sowie die zur Mühle gehörende Gerechtigkeit des Weiß- und Brotbackens, wie sie 1549 den Müllern und Bäckern in Schleusingen erteilt worden ist. Ein auf das von Winter bisher bewohnte, jetzt von ihm den Landesherren verkaufte Amtshaus verschriebenes Freigebräu wird nunmehr auf die erwähnte Mühle übertragen, solange er, seine Frau, Kinder und Kindeskinder die Mühle besitzen; dieses Bier darf innerhalb und außerhalb der Stadt verzapft und verkauft werden. Von der Mühle sind jährlich an Michaelis vier Malter Korn Schleusinger Maß und an Drei König [6. Jan.] ein gemästetes Schwein im Wert von sechs Gulden, wegen der Fischweide sind an Bartholomäi [24. Aug.] 15 Groschen neun Pfennige als Zins an die Vogtei Schleusingen fällig. Bei einem Verkauf ist um Neubelehnung nachzusuchen, für 20 Gulden Kaufpreis ist jeweils ein Gulden Lehngeld fällig. Folge, Reise und Steuer behält der Aussteller sich vor. Ist der Wasserstand zu gering, soll das Wasser je zur Hälfte für die Mittelmühle und die Schlossmühle aufgeteilt werden. Winter hat seine Verpflichtungen beschworen; er hat die Mühle in gutem Zustand zu halten. Sekretsiegel der hennebergischen Regierung.
Der geben ist zue Meinungen Dinstag nach Nicolai den siebenden Monatstag Decembris 1630.

  • Archivalien-Signatur: 56
  • Bestandssignatur: 4-10-0202
  • Datierung: 1630 Dezember 7.

Siegel an schwarz-gelber Schnur angehängt, rot in Holzkapsel, Rest. Auf dem Umbug: J. Schröter m.pp. Caspar Renniger sst.

Pergament

Meiningen


Im Namen des Wilhelm, Herzogs zu Sachsen, wird Nikolaus Leipold, Verwalter zu Heldburg, befohlen, über das Gut Dürrenried, dessen Zustand, den dortigen Anbau, Beschaffenheit von Sitz und Wohnhaus, die Feststellung, ob eine adlige Witwe damit versehen werden kann, sowie die Anzahl der Untertanen unverzüglich zu berichten.
Datum Coburgk am 22. Februarii 1639.

  • Archivalien-Signatur: 57
  • Bestandssignatur: 4-10-0202
  • Datierung: 1639 Februar 22.

Unter dem Text: Ernestus Foman D.

Papier, Doppelblatt

Coburg


Bürgermeister und Rat der Stadt Waltershausen bekunden: Moritz Fichtel, Prokurator der Magdalena, Witwe des Adjunkten Johann Schmied, ist vom Amt Heldburg eine Ladung zum 1. Febr. wegen 500 Gulden Kapital und 350 Gulden rückständigen Zinsen zugekommen. Er soll dort Brief und Siegel des Rates präsentieren und einen Vergleich wegen der Schulden treffen. Die Aussteller bevollmächtigen hiermit Simon Prager, Studenten der Rechte, zur Vertretung der Stadt, der Witwe und ihres Prokurators bei diesem und allen künftigen Terminen in der Sache und kündigen ihr Sekretsiegel an.
Actum Waltershaußen den 24. Januarii a. 1649.

  • Archivalien-Signatur: 58
  • Bestandssignatur: 4-10-0202
  • Datierung: 1649 Januar 24.

Papier, Doppelblatt

Waltershausen


Ernst, Herzog zu Sachsen, an Dr. Georg Achaz Häher, Amtmann zu Heldburg, Königsberg, Eisfeld und Veilsdorf: Georg Renn, des Rats zu Schweinfurt, hat wegen einer ihm vom Schwiegervater Dr. Paul Brückner zugefallenen Schuldforderung gegen den Rat zu Heldburg als Bürgen für ihren früheren Bürgermeister Johann Kuhlman die beiliegende Supplikeingereicht [fehlt]. Der Adressat hat dazu den Parteien einen Termin zu setzen, sie anzuhören und wegen der Staffelsteinischen Schuldforderung eine gütliche Einigung herbeizuführen.
Datum Friedenstein den 27. Novembris 1651.

  • Archivalien-Signatur: 59
  • Bestandssignatur: 4-10-0202
  • Datierung: 1651 November 27.

Auf der Rückseite aufgedrücktes Oblatensiegel. Unter dem Text: Ernst H. z. Sachssen.

Papier, Doppelblatt

Friedenstein


Hans Ludwig von Hanstein zu Oberellen bekundt, von August Erich, Ratskämmerer und Maler zu Eisenach, 120 Reichsthaler in Währung des Fürstentums Eisenach geliehen zu haben. Die Rückzahlung ist anderthalb Jahre vorher anzukündigen, die Summe ist in Eisenach zu zahlen. Der Aussteller weist Kaspar Ißlaw und Kurt Hörselman mit der Zahlung der bisher ihm geschuldeten Erbzinse an den Gläubiger; diese haben erstmals Michaelis 1651 zu liefern. Hanstein stellt seinen Schwiegervater Alexander Veit von Zweiffel zu Helmershausen und Schmerbach als Bürgen; der übernimmt gegenüber der fürstlichen Kanzlei in Eisenach seine Verpflichtungen. Umfangreicher Rechtsmittelverzicht. Hanstein und Zweiffel unterschreiben und siegeln mit ihren Ringpetschaften.
So geschehen.

  • Archivalien-Signatur: 177
  • Bestandssignatur: 4-10-0202
  • Datierung: 1651

Unter dem Text Spuren von zwei aufgedrückten, roten Lacksiegeln, darunter: [Han]s Ludwig von Hanstein mpp.; Alexander Veytt von Zweyfel mpp.

Papier


Kanzler und Räte der Hennebergischen Regierung belehnen im Namen der Landesherren den Hans Kaspar von Wechmar mit einem Viertel des Sackzehnten und einem Viertel des kleinen Zehnten zu [Kalten-] Lengsfeld, der vordem der Bruderschaft zu Friedelshausen versetzt gewesen ist. Der verstorbene Vater Georg Bastian von Wechmar zu Roßdorf hatte ihn mit Zustimmung der Lehnsherren von den Seydt zu Wasungen gekauft, d.h. von Cyriac Seydt, Schultheiß zu Friedelshausen, Stephan Köhler und Otto Teuffel. Hans Kaspar von Wechmar hat davon die üblichen Verpflichtungen. Unterschrift und Kanzleisekretsiegel der Regierung.
Geben zue Meinungen Mittwochs den 15ten Augusti 1655.

  • Archivalien-Signatur: 142
  • Bestandssignatur: 4-10-0202
  • Datierung: 1655 August 15.

Siegel angehängt, rot in Holzkapsel (Deckel fehlt), rund, 2,1 cm Dm. Im Siegelfeld drei gegeneinander gelehnte Wappenschilder (gekreuzte Schwerter; Rautenkranz; Henne auf Dreiberg). U. nicht lesbar [FVRSTLICHE. GRAFSCHAFFT. HENNEBERG]. Unter dem Umbug: Johann Michael Strauß D mppia. David Rhost mppia.

Pergament

Meiningen


Kanzler und Räte der hennebergischen Regierung zu Meiningen verleihen ihrem Kollegen Dr. Johann Nikolaus Hanwacker und seinen Erben den freien Hof zu Schwallungen mit Kemenate, Wohnhäusern und zugehörigen Gebäuden, Selden, Gütlein, Erbzinsen, Fronen und Diensten, Wunne und Weide, Seen, Seestätten, Wiesen, Gärten, Äckern, Ellern, Feldern und Gehölzen, wie die seinerzeit Hans Philipp Rußwurm mit lehnsherrlicher Zustimmung von Alexander von der Drussel tauschweise an sich gebracht hat; davor haben ihn die von Reuenthal und von Pferdsdorf besessen. Nach dem erbenlosen Tod des Hans Philipp Rußwurm sind die Lehen 1649 der Grafschaft Henneberg heimgefallen und an Johann Konrad Gehe und Johann Günther Förster, Geheimsekretär zu Dresden bzw. Steuerobereinnehmer zu Altenburg, und deren Erben übereignet worden. Danach sind sie durch Kauf an den Regierungsrat Dr. Johann Nikolaus Hanwacker gekommen. Verliehen werden darüber hinaus: die Schaftrift für 300 Schafe samt Knechtshaltung von Schwallungen bis an die Gemarkung Bonndorf, von der Mittelstatt bis an die Stadtgräben, die hohe Leite hinauf bis zum Weg von Bettengehau an das Schadenholz und wieder hineinwärts; eine Fischweide zu Schwallungen von der Brücke bis zur Mühle und dem Mühlgraben, hatte zuvor Andreas Pfannstiehl, davon sind jährlich an Michaelis anderthalb Gulden an das Amt Wasungen fällig; ein Stück Fischwasser in der Werra, genannt "die wagk", gekauft von Hans Leuffer dem Jüngeren zu Wasungen, zinst an Michaelis 22 Gnacken sowie den Handlohn, wenn es zur Verleihung kommt; ein freier Hof zu Schleusingen am Ratzscher Steig mit aufgezähltem Zubehör innerhalb und außerhalb Schleusingen mit Berechtigung zum Brauen, aber ohne Schankrecht. Hanwacker und seine Erben sollen den Hof wie andere Freischöffen als Kanzleilehen empfangen und von allen bürgerlichen Lasten frei sein. Hanwacker hat diese Verpflichtungen beschworen. Unterschrift und Kanzleisekretsiegel der Regierung.
Geben zue Meinungen freytags den 14. monatstag Novembris 1656.

  • Archivalien-Signatur: 167
  • Bestandssignatur: 4-10-0202
  • Datierung: 1656 November 14.

Siegel ab, Pressel hängt an. Unter dem Text: Johan Michael Strauß D. mppia. David Rhost s. mppia.

Pergament

Meiningen


Ernst, Herzog zu Sachsen, an den Amtsschreiber NN.: er soll von Felix Hannibal Rauschardt in Erfahrung bringen, ob er die Amtsverwaltung in Veilsdorf annehmen und in die jetzige Pacht eintreten möchte; eine Erhöhung scheint nicht notwendig. Weigert der sich, soll er mit Gemeinde und Anspännern in Veilsdorf reden, ob sie oder ein Dritter den Ackerbau gegen den halben Ertrag übernehmen; Wieswachs und Schäferei würde der Herzog behalten. Der Adressat soll zudem mit dem Forstmeister bereden, wie man zur Erweiterung der Trift im Amt Veilsdorf bzw. der Schäfereipacht zu Eisfeld gegen Abtretung einiger dem Amt Veilsdorf bequemer Huten und Triften einige Berge mit Schafen betreiben kann.
Datum Friedenstein, den 22. Julii 1658.

  • Archivalien-Signatur: 62
  • Bestandssignatur: 4-10-0202
  • Datierung: 1658 Juli 22.

Papier

Friedenstein


Ernst, Herzog zu Sachsen, an Johann Voigt, Leutnant zu Eisfeld: ihm wird befohlen, den zu einer gewissen Sache nach Veilsdorf befohlenen Kommissaren Gottfried Wilhelmi, Amtsverwalter zu Heldburg, und Andreas Rumpel, Amtsschreiber zu Eisfeld, vier Musketiere zur Unterstützung zuzusenden, die bis auf Weiteres bei den Kommissaren bleiben sollen.
Signatum Friedenstein am 1. Julii a. 1658

  • Archivalien-Signatur: 61
  • Bestandssignatur: 4-10-0202
  • Datierung: 1658 Juli 1.

Unter dem Text: Ernst H. z. Sachssen

Papier

Friedenstein


Moritz, Herzog zu Sachsen etc., Administrator des Stifts Naumburg und Statthalter der Ballei Thüringen, belehnt Hans Adam von Brandenstein und seine ehelichen Leibeserben mit folgenden von ihm rührenden Lehen: dem Anteil am Städtchen Ranis mit Zubehör, wie es der Vater Hieronimus von seinem Vatersbruder Veit Konrad ererbt hatte; dem Rittergut Rockendorf mitsamt den mit Vertrag vom 2. Nov.1658 von Johann Christoph Reinmann zu Saalfeld angekauften Bauerngütern unter Beibehalt der Steuerverpflichtung; etlichen Zinsen zu Schmorda, die Veit Konrad von Alexander von Brandenstein gekauft hatte; dem freien Rittergut Öpitz; einem Weinberg zu Reinstädt; einem halben Teich zu Rockendorf, an dem die andere Hälfte Volrad Haubold und Felix Alban, Söhnen des Georg Adam von Brandenstein zu Wöhlsdorf, gehört; einem halben Teich zu Gräfendorf; dem Gehölz Schelmischberg an der Saale; einem Anteil an den freien Ritterlehen zu Gräfendorf und Rockendorf mit zugehörigen Dörfern und Weilern; dem Anteil an Erbschenke und Windmühle zu Kamsdorf mit Zubehör, u.a. Seen, Fischereien und Wildbahnen nach Ziegenrück hin; dem Anteil am Erbe von Christoph und Hans Christoph von Brandenstein zu Krölpa; den durch Veit Konrad gemeinsam mit Bruder und Vetter Hans Heinrich und Philipp von Brandenstein käuflich erworbenen Gütern; einem dortigen Bauerngut, das zuvor Heinrich von Brandenstein zu Oppurg gehörte. Alle diese Güter sind Hans Adam bei der brüderlichen Teilung zugefallen. Er hat davon die üblichen Verpflichtungen. Mitbelehnt werden die Vettern Wolf Philipp und Hans Veit, Söhne des Heinrich von Brandenstein zu Krölpa, Adam Heinrich, Sohn des Kaspar Felix, Volrad Haubold, Sohn des Isaak von Brandenstein zu Wöhlsdorf, Felix Alban, Sohn des Hans Heinrich von Brandenstein zu Ranis, Heinrich Adam, Adam Wiegand und Christoph Heinrich, Enkel des Christoph Ulrich von Brandenstein, und deren männliche Leibes-Lehnserben, bei deren Fehlen die Vettern in Oppurg, Grüna, Knau, Krobitz, Kolba, Positz, Wernburg, Lützelburg, Siemen, Zossen und Neudeck. Rechtsvorbehalt des Ausstellers. Zeugen: Johann Heinrich Menius zu Auerstedt und Stendorf, geheimer Rat, Kanzler und Präsident des Stiftskonsistoriums, Friedrich von Berbisdorf, Domdekan, Hans Bastian von Zehmen zu Weißendorf und Clodra, Karl von Friesen zu Roschütz, Domherren, sowie Christian Günther Förster, Dr. der Rechte. Der Aussteller hängt sein großes Siegel an.
Geben zu Naumburgk am zehenden Monatstage Martii 1658.

  • Archivalien-Signatur: 60
  • Bestandssignatur: 4-10-0202
  • Datierung: 1658 März 10.

Siegel ab, Reste der schwarz-gelben Seidenschnur. Unter dem Text: Moritz mpp. Unter dem Umbug: V. L. v. Seckendorff cancellarius. G. W. Stein sst.

Pergament

Naumburg


Friedrich Wilhelm, Herzog zu Sachsen, vergleicht sich nach erfolgter Landesteilung der Grafschaft Henneberg mit Schultheiß, Dorfmeister. Zwölfern und Gemeinde zu Behrungen wegen des Herbstfutters gemäß der Regelung mit dem Grafen Georg Ernst. Demnach hat die Gemeinde jährlich zwischen Burkhardi und Martini 50 Malter Hafer auf ihre Kosten und im hergebrachten Maß zu liefern. Siegel des Ausstellers.
Der geben ist zu Coburgk am 14. Monatstage Novembris 1661.

  • Archivalien-Signatur: 88
  • Bestandssignatur: 4-10-0202
  • Datierung: 1661 November 14.

Siegel angehängt, in Holzkapsel, rot, rund, 9,8 cm Dm, stark besch. Im Siegelfeld Reiter in Rüstung mit Fahnenlanze, umgeben von einem Kranz von 16 Wappenschilden. U.: [DEI. GR]ATIA. FRIDERICUS. WILHELMUS. DUX. SAXONIAE. IUL. CLIV. ET. MONT. LANDG. THUR. MARCH. MISN. C. MAR. ET. RAVENSB. D. IN. RAV[E(N)ST]. Unter dem Text: Friederich Wilhelm H. z. Sachssen mppia. Auf dem Umbug: Augustus Carpzov mppia.

Pergament

Coburg


Friedrich Wilhelm, Herzog zu Sachsen, verleiht nach der Teilung der Grafschaft Henneberg der Gemeinde Behrungen die dortige Schäferei und Schaftrift mit Hutweide und Trift, so dass jeder Nachbar 15 Schafe mit einem Bock halten darf. Davon stehen dem Amt Römhild jährlich an Michaelis [29, Sept.] als Lämmerzehnt, von dem ein Drittel der Kirche zufällt, von jedem Nachbarn pro gehaltenem Schaf sowie von den ins Dorf getriebenen Lämmern jeweils drei Kreuzer zu; für Tiere, die nach Andreae [30. Nov.] die Trift beschreiten, sind erneut jeweils drei Kreuzer fällig; weitere Einzelheiten; Vorbehalt der landesherrlichen Rechte. Die Gemeinde hat einen Lehnsträger zu stellen und beim Wechsel 10 Gulden Handlohn zu zahlen. Ist innerhalb zehn Jahren ein solcher Wechsel fällig, wird der Handlohn nicht erhoben. Balthasar Krieg hat diese Verpflichtungen als Lehnsträger beschworen. Regelungen für den Fall des Fehlens mänlicher Leibeserben des Ausstellers. Zeugen: Augustus Carpzov, Dr. der Rechte, Geheimer Rat und Kanzler, Georg Sigmund von Erffa zu Sondheim und Weidhausen, Johann Nikolaus Hanwacker, Dr. der Rechte, Land-, Hof- und Regierungsräte, und Hieronimus Kanngießer, Kammer- und Lehnssekretär. Siegel des Ausstellers.
Geben zu Coburgk 1661 am 14. Monatstage Novembris.

  • Archivalien-Signatur: 90
  • Bestandssignatur: 4-10-0202
  • Datierung: 1661 November 14.

Siegel angehängt, rot in Holzkapsel (Deckel fehlt), wie Nr. 88, besch. Unter dem Text: Friedrich Wilhelm H. z. Sachssen mppia. Auf dem Umbug: Augustus Carpzov mppia.

Pergament

Coburg


Kaiser Leopold an den Rat, die Viertelsmeister, Handwerker und Gemeinde zu Erfurt: er hat den Kurfürsten [Erzbischof Johann Philipp] von Mainz mit der Durchführung der am 4. April gegen die Stadt erteilten Kommission betraut, hatte allerdings bis zuletzt gehofft, dass seine Befehle den nötigen Gehorsam von Seiten der Stadt finden, somit weitere Klagen und die Exekution vermieden würden. Stattdessen sind diese verlacht, die Mahnungen des Kurfürsten und der Herzöge von Sachsen sind nicht beachtet, eine gegen den Rat und die Mitglieder des Ministeriums verhängte Strafe von 1.000 Reichsthalern ist nicht gezahlt worden. Den Bitten des kaiserlichen Kommissars sind Bedingungen entgegengestellt, der Obervierherr Limprecht ist am Leben bedroht worden und hat sich in das Quartier des kaiserlichen Kommissars flüchten müssen, vor dem 2000 Mann mit Äxten und Hauen zusammengelaufen sind. Nachdem man sich verpflichtet hatte, den Limprecht auf das Rathaus zu bringen, ist er ungeachtet kaiserlicher Schutzbriefe dort gefangengesetzt worden. Damit ist die im Friedensschluss für den Friedbruch festgesetzte Strafe fällig geworden. Daher werden die Adressaten bei Strafe der Reichsacht aufgefordert, innerhalb acht Tagen dem Bescheid vom 4. April nachzukommen, die beiden suspendierten Obristratsmeister Henning Kniphofen und Johann Hallenhorst sowie den neu gewählten Rat zuzulassen und gegen die Urheber der Streitigkeiten vorzugehen. Erfolgt dies nicht innerhalb der Frist gegenüber dem kaiserlichen Kommissar, wird mit Publikation und Exekution der Acht fortgefahren.
Geben in unserer statt Wien den achtundtzwanzigsten Juliii a. 1663.

  • Archivalien-Signatur: 63
  • Bestandssignatur: 4-10-0202
  • Datierung: 1663 Juli 28.

Unter dem Text aufgedrücktes Oblatensiegel, rund 6 cm Dm, Im Siegelfeld Doppeladler, auf der Brust den gekrönten, gevierten Wappenschild haltend. U. LEOPOLDVS. D(EI). [......]. SE(MPER). AUG(VSTVS). GERM(ANIAE). HVNG(ARIAE). BOHEM(IAE). ETC. REX. ARCHID(VX). AVST(RIAE). DVX. BVR(GVNDIAE) ETC. CO(MES). TIR(OLIAE). ETC. Daneben links: Wilderich Frhr. von Walderdorff sst.; rechts: ad mandatum Sac. Caes. majestatis proprium Reinhardt Schröder mpp.

Papier

Wien


Kanzler und Räte des Friedrich Wilhelm, Herzogs zu Sachsen etc. bekunden: Balthasar Berthold Haubenstein aus dem Amt Maßfeld, der bei der Untersuchung gegen seine jetzt hingerichtete Ehefrau Katharina flüchtig geworden war, hat um freies Geleit gebeten, um seine Unschuld in Sachen Ehebruch und Hexerei beweisen zu können. Er erhält hiermit dieses Geleit auf zwei Monate. Alle landesherrlichen Beamten werden entsprechend angewiesen. Kanzleisekret.
Geschehen und geben Coburgk am 17. Decembris a. 1663.

  • Archivalien-Signatur: 64
  • Bestandssignatur: 4-10-0202
  • Datierung: 1663 Dezember 17.

Unter dem Text aufgedrücktes Oblatensiegel, oval, 3,2 x 2,5 cm. Im Siegelfeld gekrönter Wappenschild. U. nicht lesbar. Daneben: Augustus Carpzov D. sst.

Papier

Coburg


Kaspar Adam Marschalk von Ostheim bescheinigt dem vor ihm erschienenen Barthel Nenninger, Sohn seines verstorbenen Untertanen Paul Nenninger, wegen dessen Heirat und Niederlassung in Behrungen gemäß Aussage der glaubwürdigen Zeugen, seiner Untertanen Hans Hermann Schöpf und Kilian Nenninger, Zimmermann bzw. Mühlarzt: Paul Nenninger hat vor etwa 23 Jahren zu Kriegszeiten die Elisabeth, Tochter des Peter Lörtzer aus Saal, in Waltershausen mit den üblichen Feierlichkeiten und in Anwesenheit der beiden Zeugen geheiratet und mit ihr danach in der dortigen Weidigsmühle gewohnt. Auch das Kirchenbuch bezeugt, dass das Ehepaar am 16. Nov. 1640 vom damaligen Pfarrer Johann Schützenmeister getraut worden ist. Am 22. April 1642 wurde ihnen als erstes Kind der Sohn Barthel geboren, danach noch eine Tochter und ein Sohn. Barthel Thein, zur Zeit Gemeindebäcker zu Saal, damals in Themar wohnhaft, hat den Sohn zur Kirche getragen, der erwähnte Pfarrer hat ihn getauft. Barthel Nenninger ist keiner Herrschaft mit Leibeigenschaft verbunden, sondern ein freier Franke. Er ist von den Elternzur Schule geschickt und in der Furcht Gottes erzogen worden. Schließlich hat er bei seinem Vetter Kilian Nenninger das Müllerhandwerk erlernt.
Petschaft des Ausstellers.
Der geben ist den zehenden Februarii 1663.

  • Archivalien-Signatur: 80
  • Bestandssignatur: 4-10-0202
  • Datierung: 1663 Februar 10.

Siegel ab, Seidenfaden hängt an.

Pergament


Friedrich Wilhelm, Herzog zu Sachsen, ordnet wegen der bei den Kirmesfesten eingerissenen Mißbräuche an, diese Feste einheitlich am Dienstag nach Martini zu feiern, beginnend mit einem für alle Einwohner verpflichtenden Gottesdienst am Vormittag. Verbot von Überfluss beim Essen und Trinken, Ausklang des Festes am folgenden Tag. Strafandrohung bei Übertretung.
Geben zu Coburg den 26. Septembreis a. 1664.

  • Archivalien-Signatur: 65
  • Bestandssignatur: 4-10-0202
  • Datierung: 1664 September 26.

Unter dem Text Reste eines aufgedrückten, roten Siegels, rund, ca. 3,6 cm Dm.

Papier


Moritz Herzog zu Sachsen belehnt die Brüder Melchior und Hans Jakob Köhler sowie deren eheliche Leibeserben mit der halben Mühle unter Schwarza, Bettlersmühle genannt, einem halben Ölgang, dem halben darunter gelegenen Hopfgarten und anderem Zubehör, Lehen von der Grafschaft Henneberg. Weil die Mühle auf der Gemarkung des Dorfs Kühndorf errichtet ist und die Besitzer Karren und Pferde halten müssen, ist es anderen Müllern nicht gestattet, Getreide aus diesem Dorf auf ihre Mühlen zu fahren; die Nachbarn zu Kühndorf dürfen nur auf der Bettlersmühle mahlen lassen, sofern nicht der Aussteller oder seine Erben zum Nutzen ihres Hauses Kühndorf dort eine neue Mühle errichten; dies ist den Inhabern der Bettlersmühle rechtzeitig anzukündigen. Den Anteil an der Mühle hat zuvor der Vater Hans Köhler erblich besessen. Davon sind jährlich an Michaelis anderthalb Malter Korn, 7 1/2 Schilling Geld, anderthalb Erntehühner und ein halbes Fastnachtshuhn, ein halber Gulden für den halben Ölgang und ein Schilling vom halben Hopfgarten als Erbzins an das Amt Kühndorf fällig. Rechtsvorbehalt des Ausstellers. Zeugen: Veit Ludwig von Seckendorff zu Obernzenn, Erffa und Gumperda, Geheimer Rat, Kanzler und Präsident des Stiftskonsistoriums, Friedrich von Berbisdorf, Amtshauptmann im Vogtland, kursächsischer Appellationsrat zu Dresden und Domdechant zu Naumburg, Hans Bastian von Zehmen zu Weißendorf und Clodra, Hofmeister und Obersteuereinnehmer, Haubold von Ende, Stiftshauptmann, Jan Magnus von Schauroth zuHärtensdorf, Domherr zu Naumburg, und Christian Günther Förster, Dr. der Rechte. Großes Siegel des Ausstellers.
Geben zur Moritzburgk an der Elster am neunzehenden monathstag Junii 1665.

  • Archivalien-Signatur: 184
  • Bestandssignatur: 4-10-0202
  • Datierung: 1665 Juni 19.

Siegel ab, ein Einschnitt im Umbug. Unter dem Text: Moritz H.z.S. mpp. V. L. v. Seckendorff cancell mpp. G. Steitz secr.

Pergament

Moritzburg zu Zeitz


Im Namen des Ernst, Herzogs zu Sachsen, verleiht Jakob Daniel Schreiber, Amtsverwalter zu Frauenbreitungen, an Hans Wenzel und Jeremias Schäfer, Bürger zu Wasungen, und deren Erben die Mahlmühle mit Ölschlaggang und Fischrechen, zugehörigen Hofstätten, Gärten und Wiesen, wie sie zuvor die verstorbenen Adam Geheb Blaufus, Urban Weyh und Michael Güth besessen haben. Nach deren Tod wollten in den Jahren 1637 bis 1665 trotz vieler Bemühungen weder Erben, noch Gläubiger, noch Dritte die Mühle wieder aufbauen. Die neuen Inhaber sollen die Mühle bis 1672 wieder errichten, Gärten und Wiesen wieder in Nutzung nehmen; der Mühlgraben bleibt inNutzung des jeweiligen Amtsverwalters. Erst danach, frühestens 1671 und 1672, werden aufgezählte Zinse fällig. Aufgezählte Mengen Bauholz sollen ihnen aus den Amtswäldern zur Verfügung gestellt werden. Das Einzugsgeld wird ihnen erlassen. Wenzel und Schäfer haben diese Bedingungen beschworen. Unterschrift und Siegel des Amtsverwalters.
So geschehen zu Frauenbreitungen am vierten Monatstag Novembris 1670.

  • Archivalien-Signatur: 141
  • Bestandssignatur: 4-10-0202
  • Datierung: 1670 November 4.

Siegel ab, ein Einschnitt im Umbug. Unter dem Text: Jacob Daniel Schreiber mppia.

Pergament

Frauenbreitungen


Johann Georg II., Kurfürst von Sachsen, und Moritz, Herzog zu Sachsen, Administrator des Stifts Naumburg, Vormünder des Herzogs Friedrich Wilhelm,
bekunden: Schultheiß, Dorfmeister, Zwölfern und Gemeinde zu Behrungen haben ihnen vorgetragen, dass der verstorbene Georg Ernst, Graf zu Henneberg, sich mit ihnen wegen des jährlich in unterschiedlichem Maße zu liefernden Herbstfutters geeinigt hatte. Künftig sollten jährlich zwischen Burkhardi und Martini 50 Malter Hafer in dem bis dahin üblichen Maß zu liefern sein. Diese Regelung bestätigen die Aussteller in aller Form und siegeln mit dem Kanzleisekretsiegel.
Der geben ist zu Coburgk am 14. Januarii 1670.

  • Archivalien-Signatur: 130
  • Bestandssignatur: 4-10-0202
  • Datierung: 1670 Januar 14.

Siegel angehängt, rot in Holzkapsel (Deckel fehlt), rund, 10,4 cm Dm. Im Siegelfeld Ritter mit Fahnenlanze in Architektur, umgeben von einem Kranz von 17 Wappenschilden. DEI. GRATIA. FRIDERICUS. WILHELMUS. DUX. SAXONIAE. IUL. CLIV. ET. MONT. LANDG. THURING. MARCH. MISN. C. MAR. ET. RAVENSB. D. IN. RAVENST. Aufdem Umbug: Augustus Carpzov D. sst.

Pergament

Coburg


Johann Georg II., Kurfürst von Sachsen, und Moritz, Herzog zu Sachsen, belehnen als Vormünder des Herzogs Friedrich Wilhelm nach Teilung der Grafschaft Henneberg die Gemeinde Belrieth mit der dortigen Schaftrift und Schäferei für 250 Schafe mit zugehörigen Knechten, Hut, Trift und zugehörigen Rechten, wie sie JörgSchöner, gewesener Amtsvogt zu Maßfeld, hatte. Dafür hat die Gemeinde jährlich an Michaelis an Erbzins an das Amt Maßfeld zwei Gulden, zwei Groschen und sechs Pfennige sowie einen Weidhammel zu entrichten; Reise, Steuer und Handlohn bleiben vorbehalten. Als Lehnsträger hat Klaus Büchner die Schäferei empfangen; nach dessen Tod hat die Gemeinde einen Nachfolger zu stellen und den üblichen Handlohn an das Amt zu zahlen. Stirbt innerhalb von zehn Jahren ein Lehnsträger, wird der Handlohn erlassen. Regelungen für den Fall des kinderlosen Todes des Ausstellers oder seiner Erben. Zeugen:Augustus Carpzov, Geheimer Rat und Kanzler, und Johann Nikolaus Hanwacker, beide Doktoren der Rechte, Johann Kaspar von Körbitz zu Belrieth, Hof- und Regierungsrat, sowie Hieronimus Kanngießer, Kammer- und Lehnssekretär. Lehnssiegel des Pflegsohns.
So geben zu Coburgk am 14. monatstage Januarii 1670.

  • Archivalien-Signatur: 155
  • Bestandssignatur: 4-10-0202
  • Datierung: 1670 Januar 14.

Siegel angehängt, wie Nr. 130, rot in Holzkapsel. Auf dem Umbug: Augustus Carpzov D. C. mppia.

Pergament

Coburg


Johann Georg II., Kurfürst von Sachsen, und Moritz, Herzog zu Sachsen, gestatten als Vormünder des Herzogs Friedrich Wilhelm nach Teilung der Grafschaft Henneberg dem Schultheißen und der Gemeinde zu Belrieth die Errichtung eines Schenkhauses zum Ausschank von Wein und Bier. Bisher ist das Schenkrecht unter den Einwohnern umgegangen, diese haben in ihren Häusern gebraut und ausgeschenkt. Ausspanne und Lagerung waren ihnen nicht gestattet; für jedes Quartal war das Ungeld an das Amt Maßfeld zu zahlen. Künftig sind jährlich an Michaelis sechs Gulden Erbzins an die Vogtei Maßfeld fällig. Die Gemeinde hat einen Lehnsträger zu stellen; nach dessen Tod ist ein neuer zu benennen, 12 Gulden Handlohn sind an das Amt Maßfeld zu zahlen. Jetzt ist Klaus Büchner als Lehnsträger gestellt worden, der diese Verpflichtungen beschworen hat. Regelungen für den Fall des erbenlosen Todes des Herzogs. Zeugen: Augustus Carpzov, Geheimer Rat und Kanzler, und Johann Nikolaus Hanwacker, beide Doktoren der Rechte, Johann Kaspar von Körbitz zu Belrieth, Hof- und Regierungsräte, sowie Hieronimus Kanngießer, Kammer- und Lehnssekretär. Lehnssiegel des Pflegsohns.
So geben zu Coburg 1670 am 14. monatstage Januarii.

  • Archivalien-Signatur: 159
  • Bestandssignatur: 4-10-0202
  • Datierung: 1670 Januar 14.

Siegel angehängt, rot in Holzkapsel, wie Nr. 130. Auf dem Umbug: Augustus Carpzov D. C. mppia.

Pergament

Coburg


Johann Georg II., Kurfürst von Sachsen, und Moritz, Herzog zu Sachsen, verleihen als Vormünder [des Herzogs Friedrich Wilhelm] nach Teilung der Grafschaft Henneberg an Schultheiß, Dorfmeister und Gemeinde zu Behrungen die dortige Schenkstatt mit aufgezähltem Zubehör, gelegen neben dem Haus des ehemaligen Rentmeisters Melchior Schön, seit alters durch die Grafen von Henneberg mit Wirten besetzt, danach dem Melchior Schön erblich vom Grafen Georg Ernst verliehen und schließlich durch die Gemeinde käuflich erworben. Regelungen betr. Brenn- und Bauholz; letzteres ist bei Bedarf durch die Handfroner der Gemeinden Behrungen und Sondheim heranzuführen; diese haben auch den benötigten Wein über drei Meilen Weg herbeizuschaffen. Dem Inhaber sollen jährlich aus dem Zehntstadel zu Behrungen vier Schock Stroh gegeben werden, je zur Hälfte Futterstroh und Streu. Zu Zeiten des verstorbenen Grafen Albrecht sind darüber hinaus jährlich vier Malter Korn gereicht worden, die jedoch bei Verleihung an Schön weggefallen sind und dies bleiben sollen. Die Gemeinde bzw. die künftigen Besitzer und Inhaber haben davon jährlich an Michaelis 40 Gulden und ein Fastnachtshuhn zu zahlen sowie anstelle von Ungeld oder Tranksteuer, solange diese in der Grafschaft Henneberg abgeschafft ist, pro Quartal weitere fünf Gulden. Die aus den Zeiten des Grafen Albrecht hergebrachte Gewohnheit, dass jährlich am Christabend ein Fuder Bannwein in die Schenke gelegt wird und sonst nichts ausgeschenkt werden darf, bleibt bestehen. Den übrigen Einwohnern ist das Schenken von Wein oder Bier nicht gestattet. Als Lehnsträger hat Valentin Schön, genannt der Spielmann, Mitnachbar zu Behrungen, die Schenkstatt empfangen und diese Verpflichtungen übernommen. Zeugen: Augustus Carpzov, Geheimer Rat und Kanzler, Johann Nikolaus Hanwacker und Paul Hönn, alle Doktoren der Rechte, Johann Kaspar von Körbitz zu Belrieth, Hof- und Regierungsrat, sowie Hieronimus Kanngießer, Kammer- und Lehnssekretär. Lehnssiegel des Pflegsohns.
So geben zu Coburg 1670 an 14. monatstage Januarii.

  • Archivalien-Signatur: 154
  • Bestandssignatur: 4-10-0202
  • Datierung: 1670 Januar 14.

Siegel angehängt, leere Holzkapsel ohne Deckel. Auf dem Umbug: Augustus Carpzov D. C. mppia.

Pergament

Coburg


Johann Georg II., Kurfürst von Sachsen, und Moritz, Herzog zu Sachsen, verleihen als Vormünder des Herzogs Friedrich Wilhelm nach Teilung der Grafschaft Henneberg der Gemeinde Behrungen Schäferei und Schaftrift mit Hutweide und Trift, so dass jeder Nachbar 15 Schafe mit einem Bock halten darf. Davon stehen dem Amt Römhild jährlich an Michaelis [29,. Sept.] als Lämmerzehnt, von dem ein Drittel der Kirche zufällt, von jedem Nachbarn pro gehaltenem Schaf sowie von den ins Dorf getriebenen Lämmern jeweils drei Kreuzer zu; für Tiere, die nach Andreae [30. Nov.] die Trift beschreiten, sind erneut jeweils drei Kreuzer fällig; weitere Einzelheiten; Vorbehalt der landesherrlichen Rechte. Die Gemeinde hat einen Lehnsträger zu stellen und beim Wechsel zehn Gulden an Handlohn zu zahlen; ist innerhalb zehn Jahren ein solcher Wechsel fällig, wird der Handlohn nicht erhoben. Balthasar Krieg hat diese Verpflichtungen als Lehnsträger beschworen. Regelungen für den Fall des erbenlosen Todes des Herzogs. Zeugen: Augustus Carpzov, Geheimer Rat und Kanzler, Johann Nikolaus Hanwacker und Paul Hönn, alle Doktoren der Rechte, Johann Kaspar von Körbitz zu Belrieth, Hof- und Regierungsräte, sowie Hieronimus Kanngießer, Kammer- und Lehnssekretär. Lehnssiegel des Pflegsohns.
So geben zu Coburg 1670 am 14. monatstag Januarii.

  • Archivalien-Signatur: 160
  • Bestandssignatur: 4-10-0202
  • Datierung: 1670 Januar 14.

Siegel angehängt, rot in Holzkapsel, wie Nr. 130. Auf dem Umbug: Augustus Carpzov D. C. mppia.

Pergament

Coburg


Ernst, Herzog zu Sachsen, belehnt die Witwe Anna Sophie Hofer, geb. von Vippach, und deren Erben beiderlei Geschlechts mit der alten, Hoher Schwarm oder Vogtei genannten Schlossbehausung mit zugehörigen Gebäuden, Platz und Hof an der Stadtmauer zu Saalfeld sowie weiteren, aufgezählten Acker- und Gartenstücken gemäß Urkunde des Vetters Herzog Friedrich Wilhelm vom 4. Febr. 1656, durch die es vom Mann- zum Erblehen umgewandelt worden ist. Der Anna Sophie ist es durch Schenkung auf den Todesfall von ihrem Ehemann Berndt Hofer von Lobenstein, dem Herzog durch den Tod des Vetters Friedrich Wilhelm des Jüngeren zugefallen; als Lehnsträger hat Berndt Alexander von Könitz zu Eyba das Lehen empfangen. Vom Lehen ist jährlich an Michaelis ein Kapaun als Erbzins zu entrichten. Regelungenfür den Fall des erbenlosen Todes des Herzogs. Zeugen: Johann Thomaß zu Naundorf, Dr. der Rechte, Geheimer Rat, Kanzler und Steuerobereinnahmedirektor, Hans Dietrich von Schönberg zu Goltzscha, Präsident des Konsistoriums. Hans Ernst von Troyff zu Knau, Johann Kaspar Hendrich, Lic. der Rechte, Georg Dietrich Pflugk zu Posterstein und Andreas Meyer, Dr. der Rechte, alle Hofräte, sowie der Kammer- und Lehnssekretär Victorin Gruner. Lehnssiegel des Ausstellers.
Geben zu Altenburgk 1673 am vierzehenden Monasthstage Maii.

  • Archivalien-Signatur: 118
  • Bestandssignatur: 4-10-0202
  • Datierung: 1673 Mai 14.

Siegel ab, Pressel hängt an. Auf dem Umbug: Unter dem Text: Ernst H. z. Sachssen mppia. Johann Thomaß D. C. mppia.

Pergament

Altenburg


Ernst, Herzog zu Sachsen, verleiht nach dem Tod seines Vetters Friedrich Wilhelm des Jüngeren an Schultheiß, Dorfmeister und Gemeinde zu Behrungen die dortige Schenkstatt mit aufgezähltem Zubehör, gelegen neben dem Haus des ehemaligen Rentmeisters Melchior Schön, seit alters durch die Grafen von Henneberg mit Wirten besetzt, danach dem Melchior Schön erblich vom Grafen Georg Ernst verliehen und schließlich durch die Gemeinde käuflich erworben. Regelungen betr. Brenn- und Bauholz; letzteres ist bei Bedarf durch die Handfroner der Gemeinden Behrungen und Sondheim heranzuführen; diese haben auch den benötigten Wein über drei Meilen Weg herbeizuschaffen. Dem Inhaber sollen jährlich aus dem Zehntstadel zu Behrungen vier Schock Stroh gegeben werden, je zur Hälfte Futterstroh und Streu. Zu Zeiten des verstorbenen Grafen Albrecht sind darüber hinaus jährlich vier Malter Korn gereicht worden, die jedoch bei Verleihung an Schön weggefallen sind und dies bleiben sollen. Die Gemeinde bzw. die künftigen Besitzer und Inhaber haben davon jährlich an Michaelis 40 Gulden und ein Fastnachtshuhn zu zahlen sowie anstelle von Ungeld oder Tranksteuer, solange diese in der Grafschaft Henneberg abgeschafft ist, pro Quartal weiterefünf Gulden. Die aus den Zeiten des Grafen Albrecht hergebrachte Gewohnheit, dass jährlich am Christabend ein Fuder Bannwein in die Schenke gelegt wird und sonst nichts ausgeschenkt werden darf, bleibt bestehen. Den übrigen Einwohnern ist das Schenken von Wein oder Bier nicht gestattet. Als Lehnsträger hat Hans Samuel Stumpf, Mitnachbar zu Behrungen, die Schenkstatt empfangen und diese Verpflichtungen übernommen. Regelungen für den Fall des erbenlosen Todes des Ausstellers oder seiner Erben. Zeugen: Ernst Ludwig Avemann, Dr. der Rechte und Kanzler, Paul Becker, Doktorand der Rechte und Hofrat, sowie Hieronimus Brückner, Lehnssekretär. Kanzleisekretsiegel des Ausstellers.
Geben auff unserm hauße Friedenstein 1673 den 15. Monatstag Augusti.

  • Archivalien-Signatur: 108
  • Bestandssignatur: 4-10-0202
  • Datierung: 1673 August 15.

Siegel angehängt, rot in Holzkapsel (Deckel fehlt), kleines Reststück. Unter dem Text: Ernst H. z. Sachssen mppia. uf dem Umbug: Ernst Ludwig Avemann VCanzler mppia.

Pergament

Friedenstein


Ernst, Herzog zu Sachsen, verleiht nach dem Tod seines Vetters Herzog Friedrich Wilhelm des Jüngeren von Sachsen als nächster Agnat der Gemeinde Behrungen Schäferei und Schaftrift mit Hutweide und Trift, so dass jeder Nachbar 15 Schafe mit einem Bock halten darf. Davon stehen dem Amt Römhild jährlich an Michaelis [29,. Sept.] als Lämmerzehnt, von dem ein Drittel der Kirche zufällt, von jedem Nachbarn pro gehaltenem Schaf sowie von den ins Dorf getriebenen Lämmern jeweils drei Kreuzer zu; für Tiere, die nach Andreae [30. Nov.] die Trift beschreiten, sind erneut jeweils drei Kreuzer fällig; weitere Einzelheiten; Vorbehalt der landesherrlichen Rechte. Die Gemeinde hat einen Lehnsträger zu stellen und beim Wechsel zehn Gulden an Handlohn zu zahlen; ist innerhalb zehn Jahren ein solcher Wechsel fällig, wird der Handlohn nicht erhoben. Der Schultheiß Johann Christian Lange hat diese Verpflichtungen als Lehnsträger beschworen. Regelungen für den Fall des erbenlosen Todesdes Ausstellers. Zeugen: Ernst Ludwig Avemann, Dr. der Rechte und Kanzler, Paul Becker, Dr. der Rechte und Hofrat, sowie Hieronimus Brückner, Lehnssekretär. Siegel des Ausstellers.
Geben auf unserm Hause Friedenstein 1673 den 15ten Monatstag Augusti.

  • Archivalien-Signatur: 83
  • Bestandssignatur: 4-10-0202
  • Datierung: 1673 August 15.

Siegel angehängt, rot in Holzkapsel (Deckel fehlt), oval, 3,8 x 3,4 cm, Im Siegelfeld Wappenschild (vielfach gespalten u. geteilt, im Herzschild ein Rautenkranz) mit sechs Helmen. U.: ERNESTVS. D. G. DVX. SAXONIAE. IVL. CLIV. ET. MONT. LASNDG. THVRING. MARCH. MISSNIAE. - [.....]. Unter dem Text: Ernst H. z. Sachssen. Auf dem Umbug: Ernst Ludwig Avemann VC mppia.

Pergament

Friedenstein


Georg Dietrich von Schaumberg zu Klein-Ziegenfeld, Ältester des Geschlechts Schaumberg, des Burggraftums Thundorf und des Burgfriedens Rauenstein, verleiht Johann Friedel, Bürger und Handelsmann zu Sonneberg, als Lehnsträger für sich und seine Geschwister Ägidius, Johann Christian und Margarete ein Drittel am halben kleinen Zehnten zu Heubisch mit allem Zubehör, ein Drittel am halben Zehnten auf den Äckern bei Mupperg jenseits der Steinach, zum Roßfeldsgut gehörig, sowie eine Hälfte am kleinen Zehnten zu Heubisch und eine Hälfte am Zehnten auf den Äckern zu Mupperg, die sein Vater Ägidius Friedel von den Kohlhausischen Erben zu Neuhaus für 520 Gulden gekauft hatte. Diese Zehnten waren Mannlehen, sind aber 1602 von denen von Schaumberg für die Erben Kohlhausen in ein Erb- und Zinslehen umgewandelt worden. Die übrigen zwei Drittel am halben Zehnten hat Georg Schultheiß gen. Oberender zu Heubisch vom Aussteller zu Mannlehen. Für den Zehnten sind jährlich an Michaelis ein Pfund Landeswährung und ein Fastnachshuhn nach Rauenstein zu liefern. Streitigkeiten um den Zehnten sind vor dem Gericht derer von Schaumberg auszutragen. Übliche Verpflichtungen. Siegel des Ausstellers.
Der geben den 20. Decembris 1673.

  • Archivalien-Signatur: 106
  • Bestandssignatur: 4-10-0202
  • Datierung: 1673 Dezember 20.

Siegel angehängt, schwarz in Holzkapsel (Deckel fehlt), rund, 3 cm Dm. Im Siegelfeld Wappenschild (geteilt, oben gespalten) mit Helm U. nicht lesbar. Auf dem Umbug: Georg Dietrich von Schaumberg mppia.

Pergament


Ernst, Herzog zu Sachsen, belehnt nach dem Tod seines Vetters Friedrich Wilhelm des Jüngeren die Gemeinde Belrieth mit der dortigen Schaftrift und Schäferei für 250 Schafe mit zugehörigen Knechten, Hut, Trift und zugehörigen Rechten, wie sie Jörg Schöner, gewesener Amtsvogt zu Maßfeld, hatte. Dafür hat die Gemeinde jährlich an Michaelis an Erbzins an das Amt Maßfeld zwei Gulden, zwei Groschen und sechs Pfennige sowie einen Weidhammel zu entrichten; Reise, Steuer und Handlohn bleiben vorbehalten. Als Lehnsträger hat Klaus Büchner die Schäferei empfangen; nach dessen Tod hat die Gemeinde einen Nachfolger zu stellen und den üblichen Handlohn an das Amt zu zahlen. Stirbt innerhalb von zehn Jahren ein Lehnsträger, wird der Handlohn erlassen. Regelungen für den Fall des kinderlosen Todes des Ausstellers oder seiner Erben. Zeugen: Ernst Ludwig Avemann, Dr. der Rechte, Geheimer Rat und Kanzler, Johann Jakob Avianus, Dr. der Rechte, Hof- und Konsistorialrat, PaulBecker, Doktorand der Rechte und Hofrat, Hieronimus Brückner, Lehnssekretär. Kanzleisekretsiegel.
Geben ... Friedenstein 1674 den 4. Monathstag Aprilis.

  • Archivalien-Signatur: 102
  • Bestandssignatur: 4-10-0202
  • Datierung: 1674 April 4.

Siegel angehängt, rot in Holzkapsel (Deckel fehlt), wie Nr. 83. Unter dem Text: Friederich H. z. Sachsen mppia. Auf dem Umbug: Ernst Ludwig Avemann mppia.

Pergament

Friedenstein


Friedrich, Herzog zu Sachsen, belehnt nach dem Tod seines Vaters Herzog Ernst die Brüder Wolf Dietrich und Christoph Ulrich von Heßberg sowie deren Leibes-Lehnserben mit der freien Behausung, Hagengütlein genannt, sowie mit dem Zehnten zu Harras, wie sie Georg Eucharius von Birkigt zuvor von Herzog Johann Ernst empfangen hatte. Seiner Ehefrau Katharina, der deren Vater Hans Dietrich von Birkigt 1000 Gulden Heiratsgut mitgegeben hatte, waren diese auf das Lehen verschrieben worden; nach ihrem Tod sollte es den Lehnsnachfolgern zufallen. Am 5. Mai 1615 war ihr zugestanden worden, über weitere 1000 Gulden aus mütterlichem Erbe frei verfügen zu könnnen. All dies hatte sie ihrem Ehemann vermacht, der danach mit Maria Rosine von Birkigt eine zweite Ehe eingegangen war. Er hatte dieser seinen gesamten Besitz vermacht und war ohne Leineserben gestorben. Wolf Hektor von Heßberg hatte die Witwe geheiratet und sich mit den Lehnsnachfolgern wegen der 1000 Gulden Rückfall am 13. Mai 1657 verglichen und den Konsens über 4000 Gulden der Kanzlei in Coburg zurückerstattet. Der verstorbene Herzog Friedrich Wilhelm von Sachsen hatte ihm zugestande, die Lehen nach dem Tod seiner Ehefrau übernehmen zu können. In der Tat war er nach deren Tod vom Vater des Ausstellers damit belehnt worden. Nach seinem Tod haben seine beiden genannten Söhne um Belehnung gebeten und den Konsistorialsekretär und Gerichtsaktuar Samuel Käßler zum Empfang bevollmächtigt. Rechtsvorbehalt des Ausstellers; Regelung der Erbfolge bei dessen Tod ohne männliche Leibeserben. Zeugen: AugustusCarpzov, Geheimer Rat, und Kanzler, Dr. der Rechte, Johann Friedrich Breithaubt, Hof- und Regierungsrat, sowie Hieronimus Kanngießer, Kammer- und Lehnssekretär. Lehnssiegel des Ausstellers.
Geben zu Coburg am sechsten Monatstage Maii 1676.

  • Archivalien-Signatur: 66
  • Bestandssignatur: 4-10-0202
  • Datierung: 1676 Mai 6.

Siegel ab, Rest der Pressel hängt an. Unter dem Umbug: Friederich H.z.S. sst. Auf dem Umbug: Augustus Carpzov D. sst.

Pergament

Coburg


Friedrich, Herzog zu Sachsen, belehnt, auch für seine genannten Brüder, nach dem Tod seines Vaters Herzog Ernst den Hans Ludwig von Hanstein zu Oberellen und seine Leibes-Lehnserben zu Sohn- und Tochterlehen mit der Wüstung und dem Hof Schmerbach unter dem Hutsberg mit Zubehör, wie sie zuvor die Marschalk von Ostheim, zuletzt der Statthalter Bernhard Marschalk, von der Grafschaft Henneberg hatten.Durch dessen Tod war das Lehen heimgefallen, der Großvater von Hansteins Ehefrau Margarete geb. von Zweiffel, Veit von Heldritt, war danach damit belehnt worden. Das Lehen soll nicht der Ritterschaft Landes zu Franken, sondern der Grafschaft Henneberg steuern. Als Bevollmächtigter Hansteins hat der Hofadvokat Martin Volkmar Schultes das Lehen empfangen. Übliche Verpflichtungen; Regelungen für den söhnelosen Tod des Ausstellers. Zeugen: Johann Jakob Avianus, Dr. der Rechte, Präsident des Konsistoriums, Paul Becker, Dr. der Rechte, beide Hof- und Justizräte, Wilhelm Karl von Romrod, Wittumshofmeister, sowie Hieronimus Brückner, Doktorand der Rechte und Lehnssekretär. Lehnssiegel des Ausstellers.
Geben Friedenstein 1676 den 23. Monatstag Junii.

  • Archivalien-Signatur: 67
  • Bestandssignatur: 4-10-0202
  • Datierung: 1676 Juni 23.

Siegel ab, ein Einschnitt im Umbug. Unter dem Text: Friedrich H.Z.S. Auf dem Umbug: Ernst Ludwig Avemann VCanzler mppia.

Pergament

Friedenstein


Friedrich, Herzog zu Sachsen, belehnt, auch im Namen seiner genannten Brüder, nach dem Tod seines Vaters Herzog Ernst die Getreuen Hans und Hans Andreas Großgebaur zu Solz erblich mit einer Wiese in der dortigen Flur, zum alten Gromannserbe zu Mehmels gehörig, die seinerzeit Kaspar Both zur Hälfte gekauft, zur Hälfte durch Tausch an sich gebracht hatte; davon sind jährlich acht Gnacken und eine Gans als Zins fällig. Bei einem Verkauf sind pro hundert Gulden Kaufpreis fünf Gulden Handlohn fällig. Als Bevollmächtigter hat Hans Schreiner das Lehen empfangen. Die Lehnsleute haben davon die üblichen Verpflichtungen. Regelungen für den Fall des söhnelosen Todes des Ausstellers, seiner Brüder und Vettern. Zeugen: Ernst Ludwig Avemann, Dr. der Rechte, Geheimer Rat und Kanzler, Christian Friedrich Prüschenk von Lindenhof, Oberamtmann zu Wachsenburg, Ichtershausen, Tonndorf und Kranichfeld, Johann Jakob Avianus, Dr. der Rechte, Konsistorialpräsident, Paul Becker, Dr. der Rechte, alle drei Hof- und Justizräte, sowie Hieronimus Brückner, Doktorand der Rechte und Lehnssekretär. Der Aussteller siegelt mit dem Kanzleisekret.
So geschehen und geben Friedenstein den 13. Monathstage Octobris 1676.

  • Archivalien-Signatur: 68
  • Bestandssignatur: 4-10-0202
  • Datierung: 1676 Oktober 13.

Siegel ab, Pressel hängt an. Unter dem Text: Friederich H. z. S. Auf dem Umbug: Ernst Ludwig Avemann VCanzler mppia.

Pergament

Friedenstein


Friedrich, Herzog zu Sachsen, belehnt, auch im Namen seiner genannten Brüder, nach dem Tod seines Vaters Herzog Ernst die Untertanen Georg Daniel, Johann Samuel, Hieronimus Sigmund und Paul Christian Stumpf gen. Lahr zu Behrungen, Erben des Kaspar Stumpf gen. Lahr, Kaspar und Hans Krieg (Krieck) sowie deren Schwager Hans Schön, Erben des verstorbenen Balthasar Krieg, erblich mit einem Hof zu Behrungen im Grabfeld mit allem Zubehör, ausgenommen dem oberen Teil des Stadels mit den angrenzenden Flecken, der künftig nicht mehr zum Hof, sondern dem Aussteller und seinen Erben gehören soll; der Hof gehörte vor Zeiten Heinz Seiffried, danach Erhard Amling und Erhard Lang, später den Brüdern Valentin und Hans Lang, zuletzt Peter und Balthasar Lang. Er ist dann durch Verhandlungen an Kaspar Stumpf und Balthasar Krieg sowie deren Erben gekommen. Als Erbzins sind davon jährlich 54 Malter Getreide Römhilder Maß fällig, davon 12 Malter Weizen, 19 Malter Korn,19 Malter Hafer und vier Malter Erbsen; die Inhaber haben für die Gemeinde einen Stier und einen Eber auf dem Hof zu halten; sie sind dafür vom kleinen Zehnten und von weiteren, aufgezählten Verpflichtungen befreit. Nach einer zwischen Heinz Seiffried und der Gemeinde geschlossenen, vom Grafen Friedrich von Henneberg bestätigten Vereinbarung hat die Gemeinde den Hof zum Dorfgraben hin ohne Beteiligung der Hofleute abzuzäunen. Die Hofleute erhalten Bauholz wie alle anderen, bei Streitigkeiten über den Bedarf entscheidet der Landesherr nach einer Besichtigung. An Brennholz erhalten die Inhaber jeweils fünf Anteile. Johann Samuel Stumpf hat diese Verpflichtungen auch für die übrigen Inhaber beschworen. Regelungen für den erbenlosen Tod des Ausstellers. Zeugen: Ernst Ludwig Avemann, Dr. der Rechte, Geheimer Rat und Kanzler, Johann Jakob Avianus, Dr. der Rechte, Präsident des Konsistoriums und Hofrat, Paul Becker, Doktorand der Rechte und Hofrat, sowie Hieronimus Brückner, Doktorand der Rechte und Sekretär. Kanzleisekretsiegel des Ausstellers.
Geben Friedenstein 1676 den 26. monatstag Maii.

  • Archivalien-Signatur: 166
  • Bestandssignatur: 4-10-0202
  • Datierung: 1676 Mai 26.

Siegel ab, Pressel hängt an. Unter dem Text: Friederich H. z. Sachssen mppia. Auf dem Umbug: Ernst Ludwig Avemann D. Cantzler mppia.

Pergament

Friedenstein


Friedrich, Herzog zu Sachsen, bestätigt, auch im Namen seiner genannten Brüder, nach dem Tod des Vaters gegenüber Schultheiß und Gemeinde zu Behrungen auf deren Bitten das seit den Zeiten der Grafen von Henneberg hergebrachte Weistum; dieses ist inseriert. Geregelt werden: Anzahl der von der Herrschaft anzusetzenden Gerichtstermine; Klageverfahren bei Erbstreitigkeiten; Ausschank von Bannwein durch die Herrschaft; Gebot und Verbot der Herrschaft, auch auf den Gütern aller Lehenherren; Bestellung des örtlichen Freiboten durch die Herrschaft; Weinschank der Lehenherren auf ihren Gütern; Rechte der Herrschaft am Kirchhof, dortige Gaden der Nachbarn; Anspruch der Herrschaft auf Folge, auch außer Landes zwischen den vier Wäldern; Bewaffnung der Männer, Durchführung der Musterung; Ergänzung des Gremiums der Zwölfer; Rechte der Nachbarn im Wald, Anspruch auf Bauholz; Gebrauch des Wassers; verbliebene Rechte der Zent zu Römhild; Gerichtskosten; Rechte an Wild und Wald, Vögeln und Fischen; mögliche Ergänzungen des Weistums. Der Herzog bestätigt dies in aller Form und siegelt mit dem Kanzleisekretsiegel.
Der geben ist Friedenstein 1676 den 26. Monatstag Maii.

  • Archivalien-Signatur: 109
  • Bestandssignatur: 4-10-0202
  • Datierung: 1676 Mai 26.

Siegel angehängt, rot in Holzkapsel, in kleine Teile zerbrochen. Unter dem Text: Friederich H. z. Sachsen mppia. Auf dem Umbug: Ernst Ludwig Avemann Cantzler mppia.

Pergament

Friedenstein


Friedrich, Herzog zu Sachsen, gestattet, auch im Namen seiner genannten Brüder, nach dem Tod seines Vaters der Gemeinde Belrieth die Errichtung eines Schenkhauses zum Ausschank von Wein und Bier. Bisher ist das Schenkrecht unter den Einwohnern umgegangen, diese haben in ihren Häusern gebraut und ausgeschenkt. Ausspanne und Lagerung waren ihnen nicht gestattet; für jedes Quartal war das Ungeld an das Amt Mafeld zu zahlen. Künftig sind jährlich an Michaelis sechs Gulden Erbzins an die Vogtei Maßfeld fällig. Die Gemeinde hat einen Lehnsträger zu stellen; nach dessen Tod ist ein neuer zu benennen, 12 Gulden Handlohn sind an das Amt Maßfeld zu zahlen. Jetzt ist Klaus Büchner als Lehnsträger gestellt worden, der diese Verpflichtungen beschworen hat. Regelungen für den Fall des erbenlosen Todes des Ausstellers. Zeugen: Johann Jakob Avianus, Dr. der Rechte, kaiserlicher Hofpfalzgraf und Konsitorialpräsident, Paul Becker, Doktorand der Rechte, beide Hof- und Justizräte, sowie Hieronimus Brückner, Dktorand und Lehnssekretär. Kanzleisekretsiegel.
Geben Friedenstein 1676 den 27. Monatstag Octobris.

  • Archivalien-Signatur: 135
  • Bestandssignatur: 4-10-0202
  • Datierung: 1676 Oktober 27.

Siegel angehängt, rot in Holzkapsel (Deckel fehlt), oval, 3,8 x 3,3 cm. Im Siegelfeld Wappenschild (vielfach gespalten u. geteilt) mit sechs Helmen. U. nicht lesbar. Unter dem Text: Friederich H. z. Sachsen mppia. Auf dem Umbug: Ernst Ludwig Avemann Cantzler mppia.

Pergament

Friedenstein


Friedrich, Herzog zu Sachsen, verleiht, auch im Namen seiner genannten Brüder, nach dem Tod des Vaters an Schultheiß, Dorfmeister und Gemeinde zu Behrungen die dortige Schenkstatt mit aufgezähltem Zubehör, gelegen neben dem Haus des ehemaligen Rentmeisters Melchior Schön, seit alters durch die Grafen von Henneberg mit Wirten besetzt, danach dem Melchior Schön erblich vom Grafen Georg Ernst verliehen und schließlich durch die Gemeinde käuflich erworben. Regelungen betr. Brenn- und Bauholz; letzteres ist bei Bedarf durch die Handfroner der Gemeinden Behrungen und Sondheim heranzuführen; diese haben auch den benötigten Wein über drei Meilen Weg herbeizuschaffen. Dem Inhaber sollen jährlich aus dem Zehntstadel zu Behrungen vier Schock Stroh gegeben werden, je zur Hälfte Futterstroh und Streu. Zu Zeiten des verstorbenen Grafen Albrecht sind darüber hinaus jährlich vier Malter Korn gereicht worden, die jedoch bei Verleihung an Schön weggefallen sindund dies bleiben sollen. Die Gemeinde bzw. die künftigen Besitzer und Inhaber haben davon jährlich an Michaelis 40 Gulden und ein Fastnachtshuhn zu zahlen sowie anstelle von Ungeld oder Tranksteuer, solange diese in der Grafschaft Henneberg abgeschafft ist, pro Quartal weitere fünf Gulden. Die aus den Zeiten des Grafen Albrecht hergebrachte Gewohnheit, dass jährlich am Christabend ein Fuder Bannwein in die Schenke gelegt wird und sonst nichts ausgeschenkt werden darf, bleibt bestehen. Den übrigen Einwohnern ist das Schenken von Wein oder Bier nicht gestattet. Als Lehnsträger hat Hans Samuel Stumpf gen. Lahr, Mitnachbar zu Behrungen, die Schenkstatt empfangen und diese Verpflichtungen übernommen. Regelungen für den Fall des erbenlosen Todes des Herzogs. Zeugen: Ernst Ludwig Avemann, Dr. der Rechte, Geheimer Rat und Kanzler, Johann Jakob Avianus, Dr. der Rechte, Präses des Konsistoriums und Hofrat, Paul Becker, Doktorand der Rechte und Hofrat, sowie Hieronimus Brückner, Doktorand der Rechte und Lehnssekretär. Kanzleisekretsiegel des Ausstellers.
Geben Friedenstein 1676 den 26. Monatstag Maii.

  • Archivalien-Signatur: 157
  • Bestandssignatur: 4-10-0202
  • Datierung: 1676 Mai 26.

Siegel angehängt, rot in Holzkapsel, wie Nr. 135, stark besch. Unter dem Text: Friedrich H. z. Sachsen mppia. Auf dem Umbug: Ernst Ludwig Avemann D. Cantzler mppia.

Pergament

Friedenstein


Friedrich, Herzog zu Sachsen, verleiht, auch im Namen seiner genannten Brüder, nach dem Tod seines Vaters der Gemeinde Behrungen Schäferei und Schaftrift mit Hutweide und Trift, so dass jeder Nachbar 15 Schafe mit einem Bock halten darf. Davon stehen ihm jährlich an Michaelis [29. Sept.] als Lämmerzehnt, von dem ein Drittel der Kirche zufällt, von jedem Nachbarn progehaltenem Schaf sowie von den ins Dorf getriebenen Lämmern jeweils drei Kreuzer zu; für Tiere, die nach Andreae [30. Nov.] die Trift beschreiten, sind erneut jeweils drei Kreuzer fällig; weitere Einzelheiten; Vorbehalt der landesherrlichen Rechte. Die Gemeinde hat einen Lehnsträger zu stellen und beim Wechsel 10 Gulden Handlohn zu zahlen. Ist innerhalb zehn Jahren ein solcher Wechsel fällig, wird der Handlohn nicht erhoben. Der Schultheiß Johann Christian Lang hat diese Verpflichtungen als Lehnsträger beschworen. Regelungen für den Fall des erbenlosen Todes des Herzogs. Zeugen: ErnstLudwig Avemann, Dr. der Rechte, Geheimer Rat und Kanzler, Johann Jakob Avianus, Dr. der Rechte, Präses des Konsistoriums und Hofrat, Paul Becker, Doktorand der Rechte und Hofrat, sowie Hieronimus Brückner, Doktorand der Rechte und Lehnssekretär. Kanzleisekretsiegel des Ausstellers.
Geben Friedenstein ... 1676 den 26. Monatstag Maii.

  • Archivalien-Signatur: 107
  • Bestandssignatur: 4-10-0202
  • Datierung: 1676 Mai 26.

Siegel ab, Pressel hängt an. Unter dem Text: Friederich H. z. Sachsen mppia. Auf dem Umbug: Ernst Ludwig Avemann Cantzler mppia.

Pergament

Friedenstein


Die Meister des Bäckerhandwerks im Obervormundschaftlichen Amt Neuhaus bestätigen, dass der Geselle Johann Seyfarth, gebürtig aus Neuhaus, 17 Jahre alt, mittelgroß, schwarzbraune Haare, dreiviertel Jahr in Neuhaus gearbeitet und sich verhalten hat, wie es einem Handwerksburschen geziemt.
Neuenhauß den 9ten Febr. a. 1768.

  • Archivalien-Signatur: 93
  • Bestandssignatur: 4-10-0202
  • Datierung: 1678 Februar 9.

Unter dem Text aufgedrücktes, rotes Lacksiegel, rund, 3,2 cm Dm. Im Siegelfeld eine von zwei Löwen gehaltene, gekrönte Bretzel. U.: [.....]. GERICHD. N-HAUS. Daneben links: Johann Georg Ernst Wicklein; daneben rechts: Obermeister Johann Peter Bauersackß; Johann Georg Portzel; Meister, wo obiger Gesell in Arbeit gestanden: Johann Peter Götz.

Papier


Im Namen der Brüder Heinrich III., Heinrich VIII. und Heinrich X. Reuß jüngerer Linie, Grafen und Herrn zu Plauen, Herren zu Greiz, Kranichfeld, Gera, Schleiz und Lobenstein, bescheinigt der Amtmann Ehrenfried Geier auf dessen Bitten dem Amtsuntertanen Valentin Jakob Renner, der seinem erlernten Schmiedehandwerk nachziehen möchte, hierzu eheliche Geburt und redliches Herkommen. Als Zeugen haben Jakob Krafft, Bürger und Weißgerber, Kaspar Fuchs, Bürger und Weißgerber, sowie Hans Gutschmid, Bürger und Tuchmacher, beschworen, das Renners Vater Michael am 25. Nov. 1644 mit Margarete, Tochter des verstorbenen Einwohners Peter Müller, nach christlichem Brauch die Ehe eingegangen ist, aus der als drittes Kind Valentin Jakob am 20. April 1657 geboren und am folgenden Tag durch seine Paten Valentin Hartmann, Bürger und Fleischhauer, Jakob Krafft, Bürger und Weißgerber, sowie die Einwohnerin SusanneEckstein zur Taufe gebracht worden ist. Dies wird hiermit in aller Form bestätigt. Großes Amtssiegel.
So ... geben Lobenstein den dreysigsten Octobris ... 1682.

  • Archivalien-Signatur: 134
  • Bestandssignatur: 4-10-0202
  • Datierung: 1682 Oktober 30.

Siegel ab, vier Einschnitte für Schnur im Umbug. Unter dem Text: Ehrenfried Geier mppia.

Pergament

Lobenstein


Johann Georg, Kurfürst von Sachsen, verstärkt seine Miliz mit einigen Regimentern und erlässt dazu eine Ordnung für Quartiere, Garnoisonen und Märsche in 18 Punkten. Unterschrift und Kursekret.
Dreßden, den 28. Januarii a. 1682

  • Archivalien-Signatur: 69
  • Bestandssignatur: 4-10-0202
  • Datierung: 1682 Januar 28.

Papier

Dresden


Bürgermeister und Rat der Bergstädtchens Falkenstein im Vogtland bekunden: vor ihnen hat Hans Herold, Schneider und Einwohner zu Werda, in Vormundschaft seines Pflegsohns Georg Ebhart, Sohn des verstorbenen Christoph Ebhart aus Werda, um eine Urkunde zu dessen Geburt und Herkommen ersucht und ihnendazu Michael Dürsch und Nikolaus Strobel, beide aus Werda, präsentiert. Die haben eidlich ausgesagt: Georg Ebhart ist der Sohn des verstorbenen Christoph Ebhart aus Werda und seiner Ehefrau Barbara, Tochter des Hans Kießler aus Reumtengrün, die am 19. November 1656 ihren öffentlichen Kirchganggehalten haben. Als deren vierter ist Sohn Georg am 14. Mai 1665 geboren und anschließend in der dortigen Pfarrkirche getauft worden; Taufpaten waren Christoph Männel aus Poppengrün, Hans Herold, Schneider aus Werda, und Dorothea, Hans Strobels Ehefrau aus Werda. Die Eltern waren freier und deutscher Herkunft. Die Aussteller hängen das Siegel der Bergstadt an.
Der gegeben ist den 23. Aprilis 1684.

  • Archivalien-Signatur: 186
  • Bestandssignatur: 4-10-0202
  • Datierung: 1684 April 23.

Siegel ab, Reste eines rot-grünen Bandes.

Pergament


Heinrich, Herzog zu Sachsen, verleiht nach dem Tod des bisherigen Lehnsträgers
der Gemeinde Behrungen Schäferei und Schaftrift mit Hutweide und Trift, so dass jeder Nachbar 15 Schafe mit einem Bock halten darf. Davon stehen dem Amt Römhild jährlich an Michaelis [29. Sept.] als Lämmerzehnt, von dem ein Drittel der Kirche zufällt, von jedem Nachbarn pro gehaltenem Schaf sowie von den ins Dorf getriebenen Lämmern jeweils drei Kreuzer zu; für Tiere, die nach Andreae [30. Nov.] die Trift beschreiten, sind erneut jeweils drei Kreuzer fällig; weitere Einzelheiten; Vorbehalt der landesherrlichen Rechte. Die Gemeinde hat einen Lehnsträger zu stellen und beim Wechsel zehn Gulden an Handlohn zu zahlen; ist innerhalb zehn Jahren ein solcher Wechsel fällig, wird der Handlohn nicht erhoben. Der Schultheiß Kaspar Krieg hat diese Verpflichtungen als Lehnsträger beschworen. Regelungen für den Fall des erbenlosen Todes des Ausstellers. Zeugen: Ernst Ludwig Avemann, Dr. der Rechte, gesamter Geheimer Rat und Kanzler, Johann Balthasar von Gablenz, gesamter Hofrat, Johann Laurentius Keyßner, Dr. der Rechte, Hof-, Justiz- und Konsistorialrat, Veit Ludwig Göckel und Hieronimus Brückner, Dr. der Rechte, gesamte Hof-, Justiz bzw. Konsitorialräte, sowie der Lehnssekretär Ägidius Funck. Lehnssekretsiegel des Ausstellers.
Geben Glücksburg in Römhild 1688 den 8ten monatstag Novembris.

  • Archivalien-Signatur: 168
  • Bestandssignatur: 4-10-0202
  • Datierung: 1688 Februar 8.

Siegel in Holzkapsel angehängt, diese leer u. ohne Deckel. Unter dem Text: Heinrich H. z. Sachsen. Johann Laurentius Keyßner d. mppia.

Pergament

Glücksburg zu Römhild


Wilhelm Ernst, Herzog zu Sachsen, an den Landschaftskassierer Friedrich Happe: auf Kosten der Weimarer und der Jenaer Landeskasse soll ein Korporal mit neuen gemeinen Reitern angeworben, jeder soll mit gehöriger Montierung versehen werden. Der Herzog bittet gemeinsam mit seinem Bruder Johann Ernst, an den Kammerjunker und Landeshauptmann Alexander Ludwig Kalb zu diesem Zweck 325 Reichsthaler, pro Mann also 65 Reichsthaler, gegen Quittung auszuzahlen.
Geben Weimar zur Wilhelmsburg am 20. Julii 1689.

  • Archivalien-Signatur: 70
  • Bestandssignatur: 4-10-0202
  • Datierung: 1689 Juli 20.

Auf der Rückseite Oblaten-Verschluss-Siegel, oval, 3,8 x 3,5 cm. Im Siegelfeld vielfach gespaltener u. geteilter Wappenschild mit Fürstenhut. U.: D. G. WILH. ERNEST. DVX. SAX. IVL. CLIV. ET. MONT. Unter dem Text: W. Ernst H.z.S.

Papier

Weimar


Michael Körnlein, Bürger, Scheibenzieher und Pfrenger zu Nürnberg, und seine dritte Ehefrau Maria verkaufen mit Zustimmung ihres Schwiegersohnes Michael Heroldt, Bürgers zu Nürnberg, der zugleich auf sein Vorkaufsrecht verzichtet, ihre in der Pfarrei St. Lorenz an der Rosenau vorn am Gässlein, eine Seite eckfrei liegende, für die kleine Pfrengerei eingerichtete Behausung mit allem Zubehör, insbesondere der Pfrengerei, gemäß den Statuten der Stadt Nürnberg an den Brauknecht Simon Wehler, gebürtig aus Reuth bei Weißenburg, jetzt Bürger, angehender Pfrenger und Bierschenk in Nürnberg, dessen künftige Ehefrau Ursula Siegersdörffer aus Schwabach und beider Erben für 1800 Gulden Kauf- und 24 Reichsthaler Beikaufsgeld, den Gulden zu 15 Batzen oder 60 Kreuzern, den Reichsthaler zu anderthalb Gulden gerechnet; der Beikauf und 600 Gulden Kaufschiling wurden bereits gezahlt. 1200 Gulden hatten Johann Karl Schlüsselfelder von Kirchensittenbach, Geheimer und Appellationsrat, auch Landpflegherr, und seine Schwester Anna Rosine Scheurl, geb. Schlüsselfelder, aufgrund näher bezeichneter Verträge von den Verkäufern zu fordern. Diese Schulden sind von den Käufern übernommen worden; dafür sind jährlich von 100 Gulden vier Gulden 30 Kreuzer an Zinsen fällig. Währschaftsversprechen und Rechtsmittelverzicht der Verkäufer; Sicherung der Rechte der Schuldner. Es siegeln die Zeugen, beide Mitglieder des größeren Rats.
So geschehen in Nürnberg den 2. Februarii 1696.

  • Archivalien-Signatur: 71
  • Bestandssignatur: 4-10-0202
  • Datierung: 1696 Februar 2.

Siegel ab, Reste der Presseln hängen an. Auf dem Umbug: Johann Christoph Behaim. Johann Georg Heinlein.

Pergament

Nürnberg


Moritz Wilhelm, Herzog zu Sachsen, an die von Brandenstein und Breitenbauch, Gerichtsherren zu Ranis: er hat festgestellt, das im Städtchen Ranis nur wenig Fleischsteuer einkommt, auch von einem Termin zum andern Vacat-Scheine über Haus- und Bankschlachten ausgestellt werden, auch beim jüngsten Termin Esto Mihi. Da im Städtchen Wochenmärkte gehalten werden und Fleischer wohnen, zudem zu vermuten ist, dass zu Festzeiten geschlachtet wird, fordert er die Adressaten auf, deswegen Nachforschungen anzustellen und dazu zu berichten.
Datum Moritzburg an der Elster den 4ten Maii a. 1697.

  • Archivalien-Signatur: 72
  • Bestandssignatur: 4-10-0202
  • Datierung: 1697 Mai 4.

Auf der Rückseite Spuren eines roten, aufgedrückten Verschlussiegels. Unter dem Text: Moritz Wilhelm H.z.S.

Papier

Moritzburg


Heinrich, Herzog zu Sachsen, kaiserlicher Generalfeldzeugmeister, Obrister über ein Regiment Dragoner und eines zu Fuß, gestattet auf deren Bitten Schultheiß, Vorsteher und Gemeinde zu Behrungen, wo früher Jahr- und Viehmärkte abgehalten worden sind, bis Kirchen- und Schulgebäude und fast der ganze Ort im Dreißigjährigen Krieg in Asche gelegt und der Ort von den Bewohnern verlassen worden ist, die Wiederaufnahme dieser Jahr- und Viehmärkte ohne Schaden der benachbarten Märkte; es sollen vier derartige Märkte stattfinden, jeweils an den Quatembern Mittwochs und Donnerstags. Die Aufsicht steht den Beamten des Herzogs zu. Unterschrift und Siegel des Ausstellers.
So geschehen Glücksburgk in Römhild am 28ten Monatstag Martii 1698.

  • Archivalien-Signatur: 94
  • Bestandssignatur: 4-10-0202
  • Datierung: 1698 März 28.

Siegel angehängt, rot in Holzkapsel, rund, 6,2 cm Dm. Im Siegelfeld von zwei Männern gehaltener Wappenschild (vielfach gespalten u. geteilt) mit vier Helmen. U.: D. G. HEINRICVS. - DVX. SAX. IVL. CLIV. MONT. ANGAR. ET. WESTPH. Unter dem Text: Henrich H. z. Sachßen. Auf dem Umbug: Johann Jacobs.

Pergament

Glücksburg zu Römhild


Lorenz Debes bittet Dorothea Dennering aus Brunnhartshausen wegen der hergebrachten Freundschaft zu ihr und ihrem Ehemann, seine neugeborene Tochter heute, Sonnabend-Nachmittag um drei Uhr zur Taufe zu tragen, anschließend zur Fröhlichkeit bei Kuchen, Brot und einem Trunk Bier ins Wirtshaus in Neidhartshausen.
Datum Niederth. den 12. Maii a. 1703.
.

  • Archivalien-Signatur: 140
  • Bestandssignatur: 4-10-0202
  • Datierung: 1703 Mai 12.

Papier

Neidhartshausen


Adalbert, Abt zu Fulda, belehnt die Witwe des Valentin Fuchs zu Büchenberg und deren Erben mit einem Hintersiedelgut daselbst und aufgezähltem Zubehör an bebauten Grundstücken, Wieswachs und Ackerfeld. Davon sind jährlich ausführlich aufgezählte Zinse fällig, u.a. für zwei Kornschnitter auf Mittelkalbacher Ackerfeld. Unterschrift und Rentkammersiegel desAusstellers.
So geben Fuld den siebenten tag des monats Februarii 1713.

  • Archivalien-Signatur: 139
  • Bestandssignatur: 4-10-0202
  • Datierung: 1713 Februar 7.

Siegel ab

Pergament

Fulda


Ernst Ludwig, Herzog zu Sachsen, kaiserlicher Generalfeldzeugmeister, bestätigt, auch für seine Brüder, auf Bitten seines Brigadiers und Kriegsrats Johann Nikolaus von Ritterich den Verkauf des Lehnsgutes zu Sülzfeld an seine Schwiegertochter Eleonore Sophie, geb. Gräfin von Giech, gemäß inseriertem Vertrag vom 13. Nov. 1713. Der Herzog erteilt dazu seine lehnsherrliche Zustimmung.
So geschehen Meiningen zur Elisabethenburg den 12. Febr. 1714.

  • Archivalien-Signatur: 73
  • Bestandssignatur: 4-10-0202
  • Datierung: 1714 Februar 12

Oblatensiegel, rund, 4,3 cm Dm. Im Siegelfeld vielfach gespaltener u. geteilter Wappenschild mit sechs Helmen. U..: ERNST. LVD. D. G. DVX. SAX. IVL. CL. MONT.ANG. ET. WESTPH.
Unterschrift: Ernst Ludwig H. z. Sachßen.

Papierheft

Meiningen


Ernst, Herzog zu Sachsen, an Ernst Friedrich von Rußwurm zu Hellingen: auf seinen Protest vom 30. Juli wegen der von der Gemeinde Hellingen an die Herrschaft abgetretenen und von dieser dem Kaufmann Lampe überlassenen Koppelschäferei zu Volkmannshausen wird mitgeteilt: zur Vermeidung von Streitigkeiten will der Herzog beiden Parteien anderweitigeGenugtuung widerfahren lassen, der Protest wird daher verworfen, das ungebührlich verfasste Schreiben hiermit zurückgegeben.
Signatum Hildburghaußen den 1. Septembris 1714.

  • Archivalien-Signatur: 74
  • Bestandssignatur: 4-10-0202
  • Datierung: 1714 September 1.

Auf der Rückseite rotes Lacksiegel, rund (?), 3,5 cm Dm, bei der Öfnung des Schreibes zerbrochen. Im Siegelfeld vielfach gespaltener u. geteilter Wappenschild mit Fürstenhut. Unter dem Text: Ernst Friderich.

Papier

Hildburghausen


Ernst Friedrich, Herzog zu Sachsen, belehnt nach dem Tod seines Vaters den Ernst Gottlieb von Nimptsch, Johanniter-Ordensritter, Sachsen-Meiningischen Geheimen Rat, Oberjäger- und Oberstallmeister, mit Kemenate, Schenkstatt, Untermühle beim Haus, zwei Höfen vor der Brücke bzw. auf dem Berg unweit des Schafhofes mit der Hälfte der Schäferei, einem See mit Fischwasser und Wiesennutzung, Baum- und Krautgärten sowie etlichen Selden, alles zu Harras, wie es die Vorbesitzer, zuletzt Georg Friedrich Freiherr von Born, vom Vater des Herzogs zu Lehen getragen haben. Born hat es an Nimptsch verkauft; dieser und seine Leibes-Lehnserben haben davon die üblichen Verpflichtungen. Regelungen für den Fall, dass der Herzog ohne männliche Leibeserben stirbt. Zeugen: Tobias Sutorius, Edler von Carlstein, Reichshofrat, Präsident des Geheimen Rats, Kanzler, Konsistorial- und Kammerpräsident sowie Oberamtmann zu Sonneberg, Hans Albrecht von und zu Heßberg, Geheimer Regierungs- und Konsistorialrat, sowie Theodor Lehmann, Regierungs- und Lehnssekretär. Lehnssiegeldes Ausstellers.
Gegeben Hildburghaußen 1716 den zwölfften Monatstage Maii.

  • Archivalien-Signatur: 75
  • Bestandssignatur: 4-10-0202
  • Datierung: 1716 Mai 12.

Siegel angehängt, rot in Holzkapsel, rund, 10,8 cm Dm. Im Siegelfeld Reiter in Rüstung mit Lanze, umgeben von einem Kranz von Wappenschilden. U.: D. G. ERNESTVS. FRID. DVX. SAX. IVL. CLIV. [MONT]. ANG. ET. [WESTPH. LANDG]. THVR. MARCH. MIS. COM. PRINC. HEN. COM. CVLEMB. MAR. ET. RAV. D. IN. RAVEN. Unter dem Text: Ernst Friederich. Unter dem Umbug: T. von Carlstein.

Pergament

Hildburghausen


Ernst Friedrich, Herzog zu Sachsen, Generalmajor des Kaisers und der Staaten der Vereinigten Niederlande, Obrister über ein Regiment zu Pferd, verleiht nach dem Tod seines Vaters an Schultheiß, Dorfmeister und Gemeinde zu Behrungen die dortige Schenkstatt mit aufgezähltem Zubehör, gelegen neben dem Haus des ehemaligen Rentmeisters Melchior Schön. Diese ist seit alters durch die Grafen von Henneberg mit Wirten besetzt, danach dem Melchior Schön erblich vom Grafen Georg Ernst verliehen und schließlich durch die Gemeinde käuflich erworben worden. Regelungen betr. Brenn- und Bauholz; letzteres ist bei Bedarf durch die Handfroner der Gemeinden Behrungen und Sondheim heranzuführen; diese haben auch den benötigten Wein über drei Meilen Weg herbeizuschaffen. Dem Inhaber sollen jährlich aus dem Zehntstadel zu Behrungen vier Schock Stroh gegeben werden, je zur Hälfte Futterstroh und Streu. Zu Zeiten des verstorbenen Grafen Albrecht sind darüber hinaus jährlich vier Malter Korn gereicht worden, die jedoch bei Verleihung an Schön weggefallen sind und dies bleiben sollen. Die Gemeinde bzw. die künftigen Besitzer und Inhaber haben davon jährlich an Michaelis 40 Gulden und ein Fastnachtshuhn zu zahlen sowie anstelle von Ungeld oder Tranksteuer, solange diese in der Grafschaft Henneberg abgeschafft ist, pro Quartal weitere fünf Gulden. Die aus den Zeiten des Grafen Albrecht hergebrachte Gewohnheit, dass jährlich am Christabend ein Fuder Bannwein in die Schenke gelegt wird und sonst nichts ausgeschenkt werden darf, bleibt bestehen. Den übrigen Einwohnern ist das Schenken von Wein oder Bier nicht gestattet. Als Lehnsträger hat Lorenz Körner, Mitnachbar zu Behrungen, die Schenkstatt empfangen und diese Verpflichtungen übernommen. Zeugen: Johann Heinrich Kühn, Hof- und Konsistorialrat, Johann Michael Langguth, Regierungs- und Konsistorial-Assessor, sowie der Regierungs- und Lehnsekretär Theodor Lehmann. Lehnsiegel des Ausstellers.
Geben zu Hildburghaußen 1716 den 18ten Monatstage Septembris.

  • Archivalien-Signatur: 96
  • Bestandssignatur: 4-10-0202
  • Datierung: 1716 September 18.

Siegel angehängt, rot in Holzkapsel, rund, 10,7 cm Dm. Im Siegelfeld Ritter zu Pferd mit Lanze, umgeben von einem Kranz von Wappenschilden. U.: D. G. ERNESTVS. FRIDERICVS. DVX. SAX. IVL. CLIV. MONT. ANG. ET. WESTPH. LANDG. THVR. MARCH. MISN. CO. CVLENB. MAR. ET. [.....]. RAVEN. Unter dem Text: Ernst FriederichH. z. S. J. H. Röhn mppia. Auf der Rückseite: collationiret den 9. Oct. a. 1716 Th. Lehmann mppia.

Pergament

Hildburghausen


Johann Ernst, Herzog zu Sachsen, belehnt seinen Kommissionsekretär Karl Stortz und dessen Erben beiderlei Geschlechts mit der alten, Hoher Schwarm oder Vogtei genannten Behausung mit zugehörigen Gebäuden, Platz und Hof an der Stadtmauer zu Saalfeld sowie weiteren, aufgezählten Acker- und Gartenstücken, wie Stortz es von seinen Geschwistern an sich gebracht hat, gemäß Urkunde vom 4. Febr. 1656 und den darin enthaltenen, aufgezählten Bestimmungen. Davon ist jährlich an Michaelis ein Kapaun als Erbzins zu entrichten. Regelungen für den Fall des erbenlosen Todes des Herzogs. Zeugen: die Geheimen, Hof- und Konsistorialräte Heinrich Hildebrand von Einsiedel zu Lumpzig und Hohenkirchen, Kanzler und Obersteuereinnehmer, Georg von Forster zu Herbsleben, Präsident des Konsistoriums, Johann Kaspar von Hendrich, Vizepräsident des Konsistoriums, Christian Albrecht von Meusebach zu Tröbnitz, Weißbach, Lippersdorf und Bremsnitz, Friedrich Wilhelm vonEisenberg zu Unterwellenborn, Lic. August Heinrich Förster und Johann Friedrich Wilhelm von Forster, Rat- und Regierungsassessor, sowie der Kammer- und Lehnssekretär Heinrich Ludwig Freiesleben. Lehnssiegel des Ausstellers.
Geben zu Altenburg 1723 am achtzehenden Monathstage Junii.

  • Archivalien-Signatur: 116
  • Bestandssignatur: 4-10-0202
  • Datierung: 1723 Juni 18.

Siegel angehängt, rot in Holzkapsel, rund, 8,2 cm Dm. Im Siegelfeld gerüsteter Reiter mit Lanze, umgeben von einem Kranz von 18 Wappenschilden. U.: IO[....]ST. D. G. DVX. SAX. IVL. CLI. ET. MONT. LANTG. THV. MAR. MIS. CO. MAR. ET. RAV. DO. I(N). RAVEN. Unter dem Text: Johann Ernst H. z. Sachssen mppia. Unter dem Umbug: Heinrich Hildebrand von Einsiedel mppia.

Pergament

Altenburg


Sophie Albertine, Herzogin zu Sachsen, geb. Gräfin zu Erbach und Breuberg, Vormünderin und Landesregentin für ihren Sohn Ernst Friedrich, Herzog zu Sachsen, verleiht der Gemeinde Behrungen Schäferei und Schaftrift mit Hutweide und Trift, so dass jeder Nachbar 15 Schafe mit einem Bock halten darf. Davon stehen im jährlich an Michaelis [29. Sept.] als Lämmerzehnt, von dem ein Drittel der Kirche zufällt, von jedem Nachbarn pro gehaltenem Schaf sowie von den ins Dorf getriebenen Lämmern jeweils drei Kreuzer zu; für Tiere, die nach Andreae [30. Nov.] die Trift beschreiten, sind erneut jeweils drei Kreuzer fällig; weitere Einzelheiten; Vorbehalt der landesherrlichen Rechte. Die Gemeinde hat einen Lehnsträger zu stellen und beim Wechsel 10 Gulden Handlohn zu zahlen. Ist innerhalb zehn Jahren ein solcher Wechsel fällig, wird der Handlohn nicht erhoben. [....] hat diese Verpflichtungen als Lehnsträger beschworen. Regelungen fürden Fall des erbenlosen Todes des Herzogs. Zeugen: Johann Heinrich Kühn, Regierungs- und Obervormundschaftsrat, Dr. Friedrich Gottlieb Struve, Regierungs- und Konsistorialrat, Theodor Lehmann, Lehnssekretär. Lehnssiegel.
Geben Hildburghaußen 1724 am 20. Monatstag Aprilis.

  • Archivalien-Signatur: 122
  • Bestandssignatur: 4-10-0202
  • Datierung: 1724 April 20.

Siegel angehängt, rot in Holzkapsel (Deckel fehlt), wie Nr. 113. Unter dem Text: Sophia Albertina H. z. Saxen wittib. Unter dem Umbug: D. Biechling mppia.

Pergament

Hildburghausen


Sophie Albertine, Herzogin zu Sachsen, geb. Gräfin zu Erbach und Breuberg, Vormünderin und Landesregentin für ihren Sohn Ernst Friedrich, Herzog zu Sachsen, verleiht nach dem Tod des Lehnsträgers Lorenz Körner an Schultheiß, Dorfmeister und Gemeinde zu Behrungen die dortige Schenkstatt mit aufgezähltem Zubehör, gelegen neben dem Haus des ehemaligen Rentmeisters Melchior Schön, seit alters durch die Grafen von Henneberg mit Wirten besetzt, danach dem Melchior Schön erblich vom Grafen Georg Ernst verliehen und schließlich durch die Gemeinde käuflich erworben. Regelungen betr. Brenn- und Bauholz; letzteres ist bei Bedarf durch die Handfroner der Gemeinden Behrungen und Sondheim heranzuführen; diese haben auch den benötigten Wein über drei Meilen Weg herbeizuschaffen. Dem Inhaber sollen jährlich aus dem Zehntstadel zu Behrungen vier Schock Stroh gegeben werden, je zur Hälfte Futterstroh und Streu. Zu Zeiten des verstorbenen Grafen Albrecht sind darüber hinaus jährlich vier Malter Korn gereicht worden, die jedoch bei Verleihung an Schön weggefallen sind und dies bleiben sollen. Die Gemeinde bzw. die künftigen Besitzer und Inhaber haben davon jährlich an Michaelis 40 Gulden und ein Fastnachtshuhn zu zahlen sowie anstelle von Ungeld oder Tranksteuer, solange diese in der Grafschaft Henneberg abgeschafft ist, pro Quartal weitere fünf Gulden. Die aus den Zeiten des Grafen Albrecht hergebrachte Gewohnheit, dass jährlich am Christabend ein Fuder Bannwein in die Schenke gelegt wird und sonst nichts ausgeschenkt werden darf, bleibt bestehen. Den übrigen Einwohnern ist das Schenken von Wein oder Bier nicht gestattet. Als Lehnsträger hat Valentin Butz, Mitnachbar zu Behrungen, die Schenkstatt empfangen und diese Verpflichtungen übernommen. Regelungen für den Fall des erbenlosen Todes des Herzogs oder seiner Erben. Zeugen: Johann Heinrich Kühn, Regierungs- und Obervormundschaftsrat, sowie Johann Martin Hauck, Regierungs- und Lehnssekretär. Lehnssiegel der Ausstellerin.
Geben Hildburghaußen 1727 am 11ten Monatstage Februarii.

  • Archivalien-Signatur: 113
  • Bestandssignatur: 4-10-0202
  • Datierung: 1727 Februar 11.

Siegel angehängt, in Holzkapsel, rund, 5,2 cm Dm. Im Siegelfeld unter einem Fürstenhut. umgeben von einem Mantel, zwei Wappenschilde (rechts: vielfach gespalten u. geteilt; links: geviert, 1 / 4 drei Sterne 2:1, 2 / 3 zwei Balken). U.: V. G. G. SOPHIA. ALBERTINA. VERW. H. Z. S. VORM. U. LANDR. Unter dem Umbug: Sophia Albertina H. z. Saxen wittib. A. S. von Biechling sst.

Pergament

Hildburghausen


Sophie Albertine, Herzogin zu Sachsen, geb. Gräfin zu Erbach und Breuberg, Vormünderin und Landesregentin, verleiht im Namen ihres Sohnes Ernst Friedrich der Gemeinde Behrungen Schäferei und Schaftrift mit Hutweide und Trift, so dass jeder Nachbar 15 Schafe mit einem Bock halten darf. Davon stehen dem Amt Römhild jährlich an Michaelis [29,. Sept.] als Lämmerzehnt, von dem ein Drittel der Kirche zufällt, von jedem Nachbarn pro gehaltenem Schaf sowie von den ins Dorf getriebenen Lämmern jeweils drei Kreuzer zu; für Tiere, die nach Andreae [30. Nov.] die Trift beschreiten, sind erneut jeweils drei Kreuzer fällig; weitere Einzelheiten; Vorbehalt der landesherrlichen Rechte. Die Gemeinde hat einen Lehnsträger zu stellen und beim Wechsel zehn Gulden an Handlohn zu zahlen; ist innerhalb zehn Jahren ein solcher Wechsel fällig, wird der Handlohn nicht erhoben. Johann Wölfing hat diese Verpflichtungen als Lehnsträger beschworen.Regelungen für den Fall des erbenlosen Todes des Herzogs. Zeugen: Andreas Simson von Biechling, Geheimer Rat und Oberamtmann der Ämter Heldburg und Königsberg, Johann Heinrich Kühn, Regierungs- und Obervormundschaftsrat, Johann Georg Staffel, Regierungs- und Konsistorialrat, sowie der Rat, Regierungs- und Lehnssekretär Johann Martin Hauck. Siegel der Ausstellerin.
Geben Hildburghaußen 1727 am 28ten monatstage Aprilis.

  • Archivalien-Signatur: 153
  • Bestandssignatur: 4-10-0202
  • Datierung: 1727 April 28.

Siegel angehängt, wie Nr. 113, rot in Holzkapsel. Unter dem Text: Sophia Albertina H. z. Saxen Wittib. A. S. von Biechling mppia.

Pergament

Hildburghausen


Verleihung einer Schenkstatt durch Sophie Albertine Herzogin zu Sachsen, geborene Gräfin zu Erbach und Breuberg.

  • Archivalien-Signatur: 156
  • Bestandssignatur: 4-10-0202
  • Datierung: [1727]

Siegel angehängt, rot in Holzkapsel, wie Nr. 113. Unterschriften nicht lesbar.

Pergament


Johann Wilhelm, Herzog zu Sachsen, verleiht, auch im Namen seiner Vettern Wilhelm Ernst und Ernst August, nach dem Tod der Rosine Elisabeth Gotter deren Erben Christine Sophie Gansert, Dorothea Magdalena Lentin, Elisabeth Benigna Walther, Heinrich Christoph Gotter, Eleonore Magdalena Gotter, Johann Friedrich Gotter und Sophie Johanna Maria Gotter einen freien Hof zu Schwallungen mit Kemenate, Wohnhäusern und zugehörigen Gebäuden, Selden, Gütlein, Erbzinsen, Fronen und Diensten, Wunne und Weide, Seen, Seestätten, Wiesen, Gärten, Äckern, Ellern, Feldern und Gehölzen, wie die seinerzeit Hans Philipp Rußwurm mit lehnsherrlicher Zustimmung von Adam von der Drussel tauschweise an sich gebracht hat; davor haben ihn die von Reuenthal und von Pferdsdorf besessen. Nach dem erbenlosen Tod des Hans Philipp Rußwurm sind die Lehen 1649 der Grafschaft Henneberg heimgefallen und an Johann Konrad Gehe und Johann Günther Förster, Geheimsekretär zu Dresden bzw. Steuerobereinnehmer zu Altenburg, und deren Erben übereignet worden. Danach sind sie durch Kauf an Dr. Johann Nikolaus Hanwacker, Hofrat zu Coburg, und seine oben genannten Erben gekommen. Verliehen wird darüber hinaus die Schaftrift für 300 Schafe samt Knechtshaltung von Schwallungen bis an die Gemarkung Bonndorf, von der Mittelstatt bis an die Stadtgräben, die hohe Leite hinauf bis zum Weg von Bettengehau an das Schadenholz und wieder hineinwärts gemäß Landes- und Lehnsteilung mit der Linie Gotha. Für Christine Sophie Gansert, Dorothea Magdalena Lentin und Elisabeth Benigna Walther hat der kursächsische Postkommissar Lentin, für Eleonore Magdalena Gotter hat der Hofadvokat Merkel als Bevollmächtigter die Verpflichtungen beschworen, Heinrich Christian Gotter hat die Lehnspflicht persönlich abgelegt, für Johann Friedrich und Johanna Marie Gotter ist dies bis zum Erreichen der Volljährigkeit zurückgestellt worden. Die Lehnsleute haben davon die üblichen Verpflichtungen. Zeugen: Christian von Griesheim, Geheimer Rat, Regierungs- und Oberkonsitorialpräsident, Johann Hartmut Gärtner, Geheimer Rat und Kanzler, Bartholomäus Kellner, Vizekanzler, sowie die Hof-, Regierungs-, Kammer- bzw. Konsitorialräte Friedrich Hartmann von Fischern, Dr. Johann Georg Haselhuhn, Ernst Gebhardt, Johann Jakob Witsch und Heinrich Christoph Höpfner sowie der Regierungsrat und Lehnssekretär Franz Ludwig Röder [?]. Siegel des Ausstellers.
Geben Eisenach den achten Julii 1728.

  • Archivalien-Signatur: 145
  • Bestandssignatur: 4-10-0202
  • Datierung: 1728 Juli 8.

Siegel ab, Rest der Pressel hängt an. Unter dem Text: Johann Wilhelm H. z. Sachsen.

Pergament

Eisenach


Kaiser Karl VI. bekundet: Ernst Friedrich, Herzog zu Sachsen, hat mitgeteilt, dass er zur Tilgung der von seiner Mutter während der Vormundschaft beim Grafen von Seckendorff aufgenommenen, auf das Amt Königsberg verschriebenen Kapitals dieses Amt unter Aufnahme eines neuen, mit fünf Prozent zu verzinsenden Kredits unter Vorbehalt des Rückkaufrechts an den Herzog von Sachsen-Gotha überlassen wollte. Eine Nachrechnung hat ergeben, dass diese Verzinsung des Herzog sehr schwer fallen würde. Dann hat ihm der Bischof von Bamberg und Würzburg angeboten, den Ertrag des Amtes aus zehn Jahren, berechnet auf 140.500 Gulden, gegen vier Prozent Zins zu leihen und alle Risiken zu übernehmen. Der mit Zustimmung des Herzogs von Sachsen-Gotha deswegen geschlossene Vertrag ist inseriert. Auf Bitten der Vertragspartner erteilt der Kaiser dazu seine ausdrückliche Zustimmung; er siegelt.
Der geben ist in unserer statt Wien den siebenzehenden tag monats Januarii ....

  • Archivalien-Signatur: 76
  • Bestandssignatur: 4-10-0202
  • Datierung: 1732 Januar 17.

Siegel in Blechkiste u. Holzkapsel an schwarz-goldener Seidenschnur angehängt, rund, rot, 12,8 cm Dm. Im Siegelfeld gekrönter Doppeladler, Schwert in der Rechten, Reichsapfel in der Linken, auf der Brust einen vielfach gespaltenen u. geteilten Wappenschild. Zweizeilige U.: . CAROLUVS. VI. DEI. GRATIA. ROM. IMP. SEMP. AVGVST. GERMANIAE. HISPANIARV. HVNGARIAE. BOHEMIAE. VTRIVSQ. SICILIAE. HIEROSOLYMI. INDIARVM. REX. - ARCHIDVX. AVSTRIAE. DVX. BVRG. BRAB. MEDIOLANI. PRINCEPS. SVEV. CATALONIAE. MARCH. SAC. ROM. IMP. COMES. HABSP. FLAND. TYROLIS. Unter dem Text: Carl. J. A. Graff von Metsch. Ad mandatum Sacrae Caesareae Majestatis proprium E. F. H. von Glandorff mppia. Collat. et registrat. Simon von Stock mppia. Registrator.

Pergamentheft

Wien


Die Brüder Christian Ernst und Franz Josias, Herzöge zu Sachsen, belehnen den Brauinspektor Johann Matthias Müller aus Saalfeld und dessen Erben beiderlei Geschlechts mit der alten, Hoher Schwarm oder Vogtei genannten Behausung mit zugehörigen Gebäuden, Platz und Hof an der Stadtmauer zu Saalfeld sowie weiteren, aufgezählten Acker- und Gartenstücken, wie der Kommissionssekretär Karl Stortz es mit landesherrlicher Genehmigung von seinen Geschwistern an sich gebracht hat und es dann an Johann Heinrich von Watzdorff, dieser es aber an Müller verkauft hatte gemäß Verträgen vom 16. April und 15. Mai 1734. Laut Urkunde vom 4. Febr. 1656 ist es vom Mann- zum Erblehen gewandelt worden; jährlich an Michaelis ist davon ein Kapaun als Erbzins zu entrichten. Regelungen für den Fall des erbenlosen Todes der Herzöge. Zeugen: die Geheimen, Hof- und Konsistorialräte Hans Georg von Geismar, Kanzler und Präsident des Konsistoriums, Friedrich Wilhelm von Eisenberg zu Unterwellenborn, Ernst Friedrich Freiherr von Seckendorff zu Starkenberg, Johann Friedrich Wilhelm von Hanstein zu Hardisleben, Johann Tobias Hoffmann, Georg Friedrich Dihler, Ernst Friedrich von Lindenau und Wilhelm Hannibal Freiherr von Schmerzing, beide Regierungsassessoren. Lehnssiegel der Aussteller.
Gegeben zu Altenburg 1734 am 8ten Monathstage Junii.

  • Archivalien-Signatur: 119
  • Bestandssignatur: 4-10-0202
  • Datierung: 1734 Juni 8.

Siegel angehängt (jetzt lose), in Holzkapsel, rot, rund, 10,8 cm Dm. Im Siegelfeld Ritter mit Fahnenlanze in einer Architektur, umgeben von einem Kranz von 22 Wappenschilden. U.: D. G. ERNESTUS. FRIDERICVS. DVX. SAX. IVL. CLIV. MONT. ANG. ET. WESTPH. LANDG. THVR. MARCH. MIS. COM. CVLENB. MAR. ET. RAV. DYN. IN.RAVEN. Unter dem Text: Christian Ernst H. z. S. sst. S. Er. Lippel mppia.

Pergament

Altenburg


Friedrich Wilhelm und Anton Ulrich, Herzöge zu Sachsen, belehnen für sich und ihren Vetter Herzog Karl Friedrich den Johann Abel Pfannstiehl erblich mit Wirtshaus, Schenkstatt und Schenkrecht zu Schwallungen samt zugehörigen Gebäuden; dort darf kein anderes Wirtshaus errichtet werden. Sie verleihen ihm zudem die Hälfte des dortigen Brauhauses; es darf jedoch kein Bier im Fass außerhalb des Dorfes verkauft werden; Ausnahmen werden geregelt. Vorbesitzer waren Jakob Pfannstiehl gemäß Vertrag vom 13. Aug. 1626, Valentin Krebs, der es durch Heirat erworben hat, und Hans Abel Pfannstiehl, Großvater des jetzigen Besitzers. Als Erbzins sind davon jährlich an Michaelis neun Gulden an das Amt Wasungen zu zahlen; bei einem Verkauf sind von je 100 Gulden fünf Gulden als Handlohn fällig. Pfannstiehl hat die aufgezählten Verpflichtungen beschworen. Regelungen für den Fall des kinderlosen Todes der Aussteller. Zeugen: Johann Jakob Zinck, Hofrat, Ernst Ludwig Schröter, Regierungsrat, und Erdmann Christian Trier, Regierungssekretär. Kanzleisekretsiegel.
Geben Meiningen zur Elisabethenburg 1737 am dritten Monathstage Juni.

  • Archivalien-Signatur: 124
  • Bestandssignatur: 4-10-0202
  • Datierung: 1737 Juni 3.

Siegel angehängt, rot in Holzkapsel, wie Nr. 123. Auf dem Umbug: J. H. Zinck mppia.

Pergament

Meiningen


Ernst Friedrich, Herzog zu Sachsen, Ritter des königl. Polnischen Ordens vom Weißen Adler und des kurpfälzischen Ordens St. Hubert, kaiserlicher Generalfeldzeugmeister, verleiht nach dem Tod des Lehnsträgers Valentin Butz an Schultheiß, Dorfmeister und Gemeinde zu Behrungen die dortige Schenkstatt mit aufgezähltem Zubehör, gelegen neben dem Haus des ehemaligen Rentmeisters Melchior Schön, seit alters durch die Grafen von Henneberg mit Wirten besetzt, danach dem Melchior Schön erblich vom Grafen Georg Ernst verliehen und schließlich durch die Gemeinde käuflich erworben. Regelungen betr. Brenn- und Bauholz; letzteres ist bei Bedarfdurch die Handfroner der Gemeinden Behrungen und Sondheim heranzuführen; diese haben auch den benötigten Wein über drei Meilen Weg herbeizuschaffen. Dem Inhaber sollen jährlich aus dem Zehntstadel zu Behrungen vier Schock Stroh gegeben werden, je zur Hälfte Futterstroh und Streu. Zu Zeiten desverstorbenen Grafen Albrecht sind darüber hinaus jährlich vier Malter Korn gereicht worden, die jedoch bei Verleihung an Schön weggefallen sind und dies bleiben sollen. Die Gemeinde bzw. die künftigen Besitzer und Inhaber haben davon jährlich an Michaelis 40 Gulden und ein Fastnachtshuhn zu zahlen sowie anstelle von Ungeld oder Tranksteuer, solange diese in der Grafschaft Henneberg abgeschafft ist, pro Quartal weitere fünf Gulden. Die aus den Zeiten des Grafen Albrecht hergebrachte Gewohnheit, dass jährlich am Christabend ein Fuder Bannwein in die Schenke gelegt wird und sonst nichts ausgeschenkt werden darf, bleibt bestehen. Den übrigen Einwohnern ist das Schenken von Wein oder Bier nicht gestattet. Als Lehnsträger hat Hans Kaspar Wölfing, Mitnachbar zu Behrungen, die Schenkstatt empfangen und diese Verpflichtungen übernommen. Regelungen für den Fall des erbenlosen Todes des Ausstellers oder seiner Erben. Zeugen: Johann Karl von Heßberg, Geheimer Rat, Landschaftsdirektor und Obrist, Christian Seefried, Hof- und Konsistorialrat, Georg Friedemann Bechmann und Johann Andreas Tröbert, Regierungs- und Konsistorialräte, sowie Peter Reinhardt, Regierungs- und Lehnssekretär. Lehnssiegel des Ausstellers.
Geben Hildburghaußen 1738 den 11ten Monathstage Junii.

  • Archivalien-Signatur: 111
  • Bestandssignatur: 4-10-0202
  • Datierung: 1738 Juni 11.

Siegel angehängt, rot in Holzkapsel, rund, 10,8 cm Dm. Im Siegelfeld Ritter zu Pferd mit Lanze, umgeben von einem Kranz von Wappenschilden. U.: D. G. ERNESTVS. FRIDERICVS. DVX. SAX. IVL. CLIV. MONT. ANG. ET. WESTPH. LANDG. THVR. MARCH. MISN. COM. PRINC. HEN. COM. CVLENB. MAR. ET. RAV. DOMN. RAVEN. Unter dem Text: Ernst Friederich H. z. Saxen.

Pergament

Hildburghausen


Die Obermeister des Metzgerhandwerks zu Ostheim, Johann Martin Streck und Johann Lang, bescheinigen auf Bitten ihres Mitmeisters Johann Georg Puzer dessen Sohn Johann Kaspar Puzer nach beendeter Lehrzeit im Gehorsam gegenüber Wilhelm Heinrich, Herzog zu Sachsen, sowie Rat und Gemeinde der Stadt Ostheim: Johann Kaspar Puzer hat am 5. Februar 1737 im Beisein der damaligen Obermeister Johann Schuffner und Johann Kaspar Röhringer bei seinem Vater Johann Georg Puzer, ihrem Mitmeister und Gastwirt zu Nordheim im Grabfeld, wo der Sohn auch ehelich geboren ist, die Lehrzeit begonnen, sich ehrlich verhalten und ist am 5. Febr. 1740 losgesprochen worden. Bürgermeister und Rat kündigen zu ihren Petschaften das Stadtsiegel an.
So geschehen Ostheim den fünfften Februarii 1740.

  • Archivalien-Signatur: 136
  • Bestandssignatur: 4-10-0202
  • Datierung: 1740 Februar 5.

Siegel ab, zwei Einschnitte im Umbug. Unter dem Text: Links: Stadtschultheiß, Bürgermeister und Rat: Johann Michael Godelman, Stadtschultheiß; Joh. Caspar Urban, Johann Wendel Stapff, beyde Bürgermeister. Rechts: Johann Martin Streck; Johannes Lang.

Pergament

Ostheim


Friedrich Wilhelm und Anton Ulrich, Herzöge zu Sachsen, belehnen für sich und ihren Vetter Herzog Karl Friedrich die Gemeinde Schwallungen mit dem dortigen Wirtshaus, Schenkstatt und Schenkrecht samt zugehörigen Gebäuden; dort darf kein anderes Wirtshaus errichtet werden. Sie verleihen dieser zudem die Hälfte des dortigen Brauhauses;es darf jedoch kein Bier im Faß außerhalb des Dorfes verkauft werden; Ausnahmen werden geregelt. Die Gemeinde hat das Wirtshaus von Johann Abel Pfannstiehl gekauft; als Vorbesitzer werden Jakob Pfannstiehl (1626), Valentin Krebs und Hans Abel Pfannstiehl, Großvater des Verkäufers, genannt. Als Erbzins sind davon jährlich an Michaelis neun Gulden an das Amt Wasungen zu zahlen; bei einem Verkauf sind von je 100 Gulden fünf Gulden als Handlohn fällig. Als Lehnsträger hat Sebastian Pfannstiehl die aufgezählten Verpflichtungen beschworen. Regelungen für den Fall des kinderlosen Todes derAussteller. Zeugen: Ernst Ludwig Schröter, Regierungsrat, und Johann Christoph Beinersdorff, Sekretär und hennebergischer Gesamtarchivar. Kanzleisekretsiegel.
Geben Meiningen zur Elisabethenburg 1742 am zweyten Monathstage Maii.

  • Archivalien-Signatur: 123
  • Bestandssignatur: 4-10-0202
  • Datierung: 1742 Mai 2.

Siegel angehängt, rot in Holzkapsel, rund, 3,9 cm Dm. Im Siegelfeld Wappenschild (vielfach gespalten u. geteilt) mit fünf Helmen. U.: [FRIED. WILH. U. ANT]. VLR. GEBRUDER. REG. H. Z. S. [...]. Unter dem Umbug: unleserliche Unterschrift.

Pergament

Meiningen


Die Gerichte in dem auf Reichsgrund gelegenen, von der Krone Böhmen zu Lehen gehenden Markt Asch bescheinigen dem Gottlob Ehrenfried Beiner [Beinert], jüngstem Sohn des Johann Adam Beinert, Kunst- und Lustgärtners zu Spremberg in der Niederlausitz, die Lehre der Kunst- und Schönfärberei bei Johann Anton Schuberth, Kunst- und Schönfärber sowie Gerichtsassessor in Asch. Dieser hat die fünfjährige Lehrzeit zwischen dem 6. Jan. 1741 und dem 10. Jan. 1746 in aller Form bezeugt. Mittleres Gerichtssiegel.
Signatum Asch am 12. Januarii a. 1746.

  • Archivalien-Signatur: 85
  • Bestandssignatur: 4-10-0202
  • Datierung: 1746 Januar 12.

Unter dem Text aufgedrücktes Oblatensiegel, 2.7 cm Dm. Im Siegelfeld Wappenschild (drei Fische übereinander) mit Helm. U.: SIGIL. - MARKT. ASCH. Daneben: Reichsfreyherr. Zedtwitzische gesamte Gerichte allhir zu Asch. Johann Adam Wetter sst. mppia. Not. Caes. Dir. Jud. et Act. jur. in nomine aliorum collegarum. Johann Anton Schuberth.

Pergament


Franz Josias, Herzog zu Sachsen, verleiht gemeinsam mit Friedrich, Herzog zu Sachsen, nach dem Tod seines Vaters Johann Ernst und seines Bruders Christian Ernst der Anna Clara Amthor, Georg und Hans Kaspar Amthor, Anna Katharina, Ehefrau des Johann Michael Kirchner, Johann Jakob Schlund, Kaspar Wiehner, Hans Georg Wiehner, Anna Margarete, Ehefrau des Sigmund Amthor, Hans Kaspar Bohlich, Valentin und Georg Bohlich, Nikolaus Balthasar Amthor, Johann Heinrich, Johann Georg und Johann Andreas Amthor, Barbara, Ehefrau des Georg Pfeffer, Johann Kaspar Henneberger, Sebastian Frank und Johann Michael Frank, Hans Michael Bohlich, Hans Sebastian Bohlich, Hans Sebastian Röder, Johann Friedrich Schlund, Georg Hoffmann, Hans Amthor, Katharina, Ehefrau des Kaspar Pfeffer, Valentin Pfeffer, Hans Lorenz Wiehner und deren Erben, jeweils zu seinem Anteil, Schaftrift und Schäferei in und um Exdorf und Obendorf samt Behausung und Schafhof zu Exdorf gemäß Erbregister; dieInhaber sind für Schafe und Lämmer zehntfrei und zur Weide auf der Gemarkung Obendorf seit alters berechtigt. Im Winter dürfen nicht mehr als 600 Schafe gehalten werden, für je 100 Schafe dürfen vier 13 oder 14 Schuh lange Hürden errichtet werden; Dritten darf die Schafhaltung dort nicht gestattet werden. Dafür sind jährlich an Michaelis pro 100 im Winter gezählte Schafe ein Gulden, ein Hammel im Wert von 16 Schilling, ein Käse von vier Schilling und ein Viertel Butter an das Amt Themar zu liefern. Die Inhaber haben auch auf dem Hof des Herzogs in Exdorf zu pferchen, acht Acker fürdie dritte Garbe; pferchen sie mehr, steht ihnen davon die Hälfte zu; die Flächen werden vom Hofmann angewiesen; das Getreide ist im Beisein des Zehnders zu mähen. Als Lehnsträger hat Johann Jakob Schlund diese Verpflichtugen beschworen. Regelungen für die Fälle von Verkauf oder Aufgabe. Zeugen: Johann Friedrich Gruner, Dr. beide Rechte, Hof-, Justiz- und Konsistorialrat, Christoph Dietrich von Böhlau, Hof- und Regierungsrat, Christoph Sigmund von Hendrich, Hof-, Regierungs- und Landrat, sowie Johann Gottlieb Eckardt. Geheimer Sekretär und Archivar. Siegel des Ausstellers.
Geben Coburg zur Ehrenburg 1747 den ersten Februarii.

  • Archivalien-Signatur: 150
  • Bestandssignatur: 4-10-0202
  • Datierung: 1747 Januar 1.

Siegel an schwarz-goldener Schnur angehängt, rot in Holzkapsel (Deckel fehlt). Im Siegelfeld Wappenschild (vielfach gespalten u. geteilt) mit sechs Helmen. U.: D. G. FRANCISCVS. JOSIAS. DVX. SAXONIAE. I. C. M. A. ET. W. Unter dem Text: Frantz Josias H.z.S.

Pergament

Coburg


Johann Sissinger, Bürger und Feuermauerkehrer in der Hohenlohe-Gleichischen Stadt Ohrdruf in Thüringen, bekundet, dass Johann David Hoffmann, Sohn des Meisters Michael Abraham Hoffmann, Bürgers, Zeug- und Raschmachers in Ohrdruf, bei ihm sechs Jahre lang, seit Johannis 1741, das Feuermauerkehrer-Handwerk gelernt hat. Hoffmann ist ehelicher Geburt und hat sich allzeit gebührlich verhalten. An Johannis 1747 ist er vor dem versammelten Handwerk losgesprochen worden. Handwerkssiegel und Unterschrift des Ausstellers.
Geschehen in Saalfeld den 15. Junii alter Zeit, den 25. Junii neuer Zeit 1747.

  • Archivalien-Signatur: 172
  • Bestandssignatur: 4-10-0202
  • Datierung: 1747 Juni 25.

Siegel an schwarz-goldenem Band angehängt, braun in Holzkapsel (Deckel fehlt), rund, 4,6 cm Dm. Im Siegelfeld stehender Kaminkehrer mit Leiter u. Werkzeug. U. nicht lesbar. Unter dem Umbug: Johann Gottfried Dämler als Ober Meister; Gottfriedt Reichert, Beysitzer.

Pergament

Saalfeld


Ernst Friedrich Karl, Herzog zu Sachsen, Ritter des königl. Polnischen Ordens vom Weißen Adler und des kurpfälzischen Ordens St. Hubert, verleiht nach dem Tod seines Vaters an Schultheiß, Dorfmeister und Gemeinde zu Behrungen die dortige Schenkstatt mit aufgezähltem Zubehör, gelegen neben dem Haus des ehemaligen Rentmeisters Melchior Schön, seit alters durch die Grafen von Henneberg mit Wirten besetzt, danach dem Melchior Schön erblich vom Grafen Georg Ernst verliehen und schließlich durch die Gemeinde käuflich erworben. Regelungen betr. Brenn- und Bauholz; letzteres ist bei Bedarf durch die Handfroner der Gemeinden Behrungen und Sondheim heranzuführen; diese haben auch den benötigten Wein über drei Meilen Weg herbeizuschaffen. Dem Inhaber sollen jährlich aus dem Zehntstadel zu Behrungen vier Schock Stroh gegeben werden, je zur Hälfte Futterstroh und Streu. Zu Zeiten des verstorbenen Grafen Albrecht sind darüber hinaus jährlich vier Malter Korn gereicht worden, die jedoch bei Verleihung an Schön weggefallen sind und dies bleiben sollen. Die Gemeinde bzw. die künftigen Besitzer und Inhaber haben davon jährlich an Michaelis 40 Gulden und ein Fastnachtshuhn zu zahlen sowie anstelle von Ungeld oder Tranksteuer, solange diese in der Grafschaft Henneberg abgeschafft ist, pro Quartal weitere fünf Gulden. Die aus den Zeiten des Grafen Albrecht hergebrachte Gewohnheit, dass jährlich am Christabend ein Fuder Bannwein in die Schenke gelegt wird und sonst nichts ausgeschenkt werden darf, bleibt bestehen. Den übrigen Einwohnern ist das Schenken von Wein oder Bier nicht gestattet. Als Lehnsträger hat [Hans Kaspar Wölfing], Mitnachbar zu Behrungen, die Schenkstatt empfangen und diese Verpflichtungenübernommen. Regelungen für den Fall des erbenlosen Todes des Ausstellers oder seiner Erben. Zeugen: Johann Karl von Heßberg, Geheimer Rat, Regierungspräsident, Landschaftsdirektor und Obrist, Christian Friedrich Marschall von Herrengosserstedt, Kammerpräsident, Obersteuerdirektor und Hofrat, Georg Friedemann Bechmann, Hof- und Konsistorialrat, Ludwig Ernst von Lindeboom, Geheimer Legations- und Hofrat sowie der Geheime und Regierungssekretär Johann Friedrich Pfitz. Lehnssiegel des Ausstellers.
Geben Hildburghaußen am 15ten Monatstag Martii.

  • Archivalien-Signatur: 112
  • Bestandssignatur: 4-10-0202
  • Datierung: 1749 März 15.

Siegel angehängt, rot in Holzkapsel, oval, 5,5 x 5 cm. Im Siegelfeld von einem Mantel umgebener Wappenschild (vielfach gespalten u. geteilt) mit Fürstenhut. U. S. ERNESTUS. FRIDERICUS. CAROLUS. D. G. DUX. SAX. IUL. CLIV. ET. MONT. A[...]. Unter dem Text: Ernst Friederich Carl H. z. Sachsen. Unter dem Umbug: von Heßberg mppia.

Pergament

Hildburghausen


Ernst Friedrich Karl, Herzog zu Sachsen, Ritter des polnischen Ordens vom weißen Adler und des kurpfäzischen Hubertusordens, verleiht nach dem Tod seines Vaters der Gemeinde Behrungen Schäferei und Schaftrift mit Hutweide und Trift, so dass jeder Nachbar 15 Schafe mit einem Bock halten darf. Davon stehen im jährlich an Michaelis [29. Sept.] als Lämmerzehnt, von dem ein Drittel der Kirche zufällt, von jedem Nachbarn pro gehaltenem Schaf sowie von den ins Dorf getriebenen Lämmern jeweils drei Kreuzer zu; für Tiere, die nach Andreae [30. Nov.] die Trift beschreiten, sind erneut jeweils drei Kreuzer fällig; weitere Einzelheiten; Vorbehalt der landesherrlichen Rechte. Die Gemeinde hat einen Lehnsträger zu stellen und beim Wechsel 10 Gulden Handlohn zu zahlen; ist innerhalb zehn Jahren ein solcher Wechsel fällig, wird der Handlohn nicht erhoben. Johann Wölfing hat diese Verpflichtungen als Lehnsträger beschworen. Regelungen für den Fall des erbenlosen Todes des Herzogs. Zeugen: Johann Karl von Heßberg, Geheimer Rat und Regierungspräsident, Christian Friedrich Marschall von Herrengosserstedt, Kammerprädident, Obersteuerdirektor und Hofrat, Georg Friedrich Bechmann, Hof- und Konsistorialrat, Ludwig Ernst von Lindeboom, Geheimer Legations- und Hofrat, sowie der Geheime und Regierungssekretär Johann Friedrich Pfitz. Lehnssiegel.
Geben Hildburghausen 1749 an 15ten Monatstage Martii.

  • Archivalien-Signatur: 126
  • Bestandssignatur: 4-10-0202
  • Datierung: 1749 März 15.

Siegel angehängt, leere Holzkapsel ohne Deckel. Unter dem Text: Ernst Friedrich Carl H. z. Sachsen. Unter dem Umbug: J. von Heßberg mppia.

Pergament

Hildburghausen


Heinrich Schütz, Hof-, Lust- und Orangengärtner des Franz Josias Herzogs zu Sachsen, bescheinigt, das Friedrich Ernst Pfeiffer, ältester Sohn des Johann Friedrich Pfeiffer aus Coburg, vom 27. Mai 1751 über drei Jahre die Gärtnerkunst gelernt hat. Petschaft und Unterschrift des Ausstellers.
So geschehen und gegeben in der hochfürstl. Sächs. Residenz-Stad Coburg, den siebenundzwanzigsten Maii 1754.

  • Archivalien-Signatur: 82
  • Bestandssignatur: 4-10-0202
  • Datierung: 1754 Mai 27.

Siegel ab. Unter dem Umbug: Heinrich Schütz.

Pergament

Coburg


Franz Josias, Friedrich und Ernst Friedrich, Herzöge zu Sachsen, teilen den Kollegien in Meiningen sowie Beamten und Untertanen in den Meiningischen Landen mit, dass sie nach dem Tod des Herzogs Anton Ulrich am 27. Jan. die Vormundschaft über dessen unmündige Söhne Karl und Georg übernommen haben. Sie verweisen insbesondere auf die von den jeweiligen Kaisern 1744 bzw. 1747 erlassenen Dekrete wegen der von Anton Ulrich aus der Ehe mit Philippine Caesar gezeugten Söhne. Unterschriften und Sekretsiegel der Aussteller.
So geschehen [Coburg] zur Ehrenburg, den 4. Febr. 1763, Friedenstein, den 2. Febr. 1763, Hildburghausen, den 3. Febr. 1763.

  • Archivalien-Signatur: 77
  • Bestandssignatur: 4-10-0202
  • Datierung: 1763 Februar 3.

Papier

Coburg / Friedenstein / Hildburghausen


Nach Aussage des Kirchenbuchs ist Georg Friedrich Hermann als Sohn des kursächs. / henneberg. Konsistorialsekretärs Heinrich Gottlieb Hermann und seiner Ehefrau Elisabeth Christine geb. Meis am 12. Jan. 1733 geboren und am folgenden Tag getauft worden. Taufpaten: Christian Georg Quant, kursächs. Kommissionsrat, Kammerprokurator des Stifts Naumburg und Amtmann zu Haynsburg, vertreten durch Dr. Friedrich Ernst Meis, Kirchenrat und Konsistorial-Assessor, Pastor Primarius und Superintendenten sowie Ephorus des Gymnasiums; Helene Marie, Ehefrau des Bürgermeisters Lic. Schubert aus Coburg, vertreten durch Rosine Marie, Ehefrau des Dr. Meis; Mag. Georg Wolfgang Wiedemann, Archidiakon an der Michaeliskirche zu Zeitz, vertreten durch den Steuersekretär Philipp Albrecht Fromann.
Schleusingen, den 12. Mart. a. 1763.

  • Archivalien-Signatur: 180
  • Bestandssignatur: 4-10-0202
  • Datierung: 1763 März 12.

Unter dem Text aufgedrücktes, rotes Lacksiegel, rund, 2,3 cm Dm. Im Siegelfeld Wappenschild mit Helm. Daneben: M. Johann Gottgetreu Müller S. Theol. Bacc. et Lic., Assessor Consist., Pastor Primarius u. Superintendens wie auch ephor. Gymnasii u. Prof. theol.

Papier

Schleusingen


Kaiser Josef II. an Dekan und Kapitel der Stiftskirche St. Severi zu Erfurt: nach dem Vorbild seiner Vorgänger, Kaiser und Könige, steht ihm das Recht zu, mittels erster Bitten (preces primarias) an den Kapiteln, Konventen und Kollegien im heiligen Römischen Reich einzelne Pfründen mit und ohne Seelsorgsverpflichtung, Kanonikate und Präbenden an Stifts-, Dom- und Metropolitankapiteln, auch solche,die üblicherweise durch Wahl vergeben werden, an geeignete Personen zu vergeben. Demgemäß richtet an die Adressaten eine erste Bitte zugunsten des Franz Bertram Wincop und ersucht sie, diesem gemäß den Bestimmungen des kanonischen Rechts einen Sitz im Chor, eine Stimme im Kapitel und Anteil anden Einkünften einzuräumen. Der Kaiser ersucht darum, binnen Monatsfrist den Vollzug zu melden und bestellt Emmerich Josef, Erzbischof von Mainz, und Adam Friedrich, Bischof von Bamberg und Würzburg als Bischof von Würzburg zu Exekutoren dieser ersten Bitte. Unterschrift und Siegel des Kaisers.
Vienae die decimasexta mensis Augusti a.d. 1766.

  • Archivalien-Signatur: 78
  • Bestandssignatur: 4-10-0202
  • Datierung: 1766 August 26.

Siegel an schwarz-goldener Seidenschnur angehängt, rot in Holzkapsel, rund, 12,5 cm Dm. Im Siegelfeld gekrönter, von zwei Fabeltieren gehaltener Wappenschild, darauf Doppeladler, Schwert in der Rechten, Reichsapfel in der Linken, auf der Brust einen vielfach gespaltenen u. geteilten Wappenschild, von dem eine Ordenskette herabhängt. U. zweizeilig: IOSEPHVS. II. D. G. ELECT. ROM. IMP. SEMP. AVG. GERM. ET. HIEROS. REX. CORREG. ET. HERES. REGN. HVNG. BOHEM. ET. ARCHID. AVSTR. D. BVRG. ET. LOTHAR. - MGN. DVX. HETRVR. M. PRINC. TRANSYLV. MARCH. MOR. DVX. MEDIOL. MANTVAE. ET. COMES. HABSPBVRG. FLANDRIAE. TYROL. ET. GOR. ETC. Unter dem Text: Josephus. Vt. R. Princeps Colloredo. Auf dem Umbug: Ad mandatum Sac. Caes. Majestatis proprium Paulus Antonius Gundel mppia.

Pergament

Wien


Charlotte Amalie, Herzogin zu Sachsen, geb. Landgräfin von Hessen, Obervormund und Landesregentin für ihre Söhne Karl und Georg, verleiht Johann Andreas, Valentin und Johann Georg Ranfft, Anna Christine, Ehefrau des Philipp Wenzel, Katharina Elisabeth, Valentin Illings Witwe, Georg Ranffts Witwe, Christian Wenzel, Johann Valentin Hoßfelds Witwe, Friedrich Philipp und Sebastian Rübsamen, den beiden Johann Valentin Wagner senior und junior, Johann Valentin Hoßfelds Witwe [!], Johann Matthäus, Johann Georg, Johann Valentin und Johann Hoßfeld sowie deren Erben Gut und Hof bzw. Wüstung Neuenrode mit allem Zubehör samt der Plesswiese, wiesie früher dem Kloster Frauenbreitungen (Königs-) gehörte. Die genannten Geschwister Ranfft und ihre Erben haben davon jährlich an Michaelis anstelle der früher üblichen anderthalb Körbe Salz gemäß Vergleich vom 12. Juni 1655 vier Gulden und ein Fastnachtshuhn an das Amt Frauenbreitungen zu liefern. Für nötige Baumaßnahmen sollen die Inhaber Bauholz gemäß der hennebergischen Holzordnung erhalten. Übliche Verpflichtungen beider Seiten; als Bevollmächtigte haben Johann Matthäus Hoßfeld und Christoph [!] Wenzel diese beschworen. Regelungen für den Fall des kinderlosen Todes der Herzöge. Zeugen: Karl Wilhelm Wolfgang von Donop, Geheimer Regierungsrat, Johann Friedrich Wilhelm Zinck, Martin Christian Grimm und Johann Friedrich Fritze, alle Regierungsräte, sowie der Lehnssekretär Johann Abel Hopf. Kanzleisekretsiegel.
So geschehen und geben Meiningen zur Elisabethenburg den fünfften Decembris 1769.

  • Archivalien-Signatur: 114
  • Bestandssignatur: 4-10-0202
  • Datierung: 1769 Dezember 5.

Siegel angehängt, rot in Holzkapsel, rund, 4,3 cm Dm. Im Siegelfeld unter Fürstenhut u. Mantel zwei Wappenschilde (beide vielfach gespalten u. geteilt). U.: V. G. G. CHARLOTTE. AMALIA. VERW[....]. LANDGR. Z. HESS. OBERVORM. [....].
Unter dem Text: Justus Hermann von Pfaffenrath mppia.

Pergament

Meiningen


Im Namen der Charlotte Amalie, Herzogin zu Sachsen, geb. Landgräfin von Hessen bekundet deren bestellter Hof- und Feldtrompeter Johann Theodor Weißenborn, dass Johann Kaspar Weißenborn als dritter Sohn des verstorbenen Sachsen-Coburg-Meiningischen Konzert- und Hoftrompeters Joachim Paul Weißenborn in Schwarzburg-Rudolstadt ehelich geboren, seit dem 15. Juni1767 bei ihm über zwei Jahre die Kunst des Trompetenblasens erlernt, sich ehrlich aufgeführt und das Lehrgeld von 100 Reichsthalern entrichtet hat. Dies bezeugen in aller Form der Aussteller sowie die unterzeichneten Hof- und Feldtrompeter und Pauker. Diese unterschreiben und siegeln mit den Petschaften.
So ... gegeben ... Meiningen den fünfzehenden Junio 1769.

  • Archivalien-Signatur: 138
  • Bestandssignatur: 4-10-0202
  • Datierung: 1769 Juni 15.

Unter dem Text aufgedrückt, ovale Lacksiegel, jeweills ca. 1,7 x 1,5 cm. 1) Im Siegelfeld verschlungene Initialen, darüber eine Krone. Daneben: Johann Theodor Weißenborn, Fürstl. Sächß. Hof- und Feld-Trompeter als Lehrprintz. 2) Wappenschild (Hausmarke ?) mit Helm. Daneben: Siegmund Büttner, Fürstl. Sächß. Hoff-Trompeter. 3) Wappenschild (Hausmarke ?) mit Helm. Daneben: Friedrich Löber Fürstl. Sächß Hof- und Feld-Trompeter. 4) Unkenntlich. Daneben: Christian Ludwig Scheuffler, Fürstl. Sächß. Hoff- und Feld-Trompeter. 5) Verschlungene Initialen, darüber eine Krone. Daneben: Georg Friedrich Wiegand Fürstl. Sächß. Hof- und Felt-Trompeter. 6) Frauenkopf. Daneben: Johann Julius Michael Weißenborn, Fürstl. Sächß. Hof-Trompeter. 7) Menschliche Figur in Landschaft. Daneben: Johann Martin Werner Fürstl. Sächß. Hof-Paucker.

Pergament

Meiningen


Im Namen der Anna Amalie, verwitweten Herzogin zu Sachsen, Obervormünderin des Herzogs Karl August und Landesregentin, bescheinigen Stadtschultheiß, Bürgermeister und Rat der Stadt Ostheim auf Bitten des Johann Kaspar Zehner, Häfners zu Rothausen, und seiner Ehefrau Dorothea geb. Heinrich für deren Sohn Johann Kaspar, der in Ostheim das Lohgerberhandwerk lernen will, dessen eheliche Geburt und bestätigen dies mit dem Stadtsiegel. Dazu wurde vom Oberpfarrer und Superintendenten M. Heinrich Michael Gnüge unterm 28. Mai ein Taufzeugnis ausgestellt. Demnach sind die genannten Eheleute am 4. Febr. 1749 in der Stadtkirche zu Ostheim miteinander kopuliert worden, aus dieser Ehe ist am 10. Mai 1751 der Sohn Johann Kaspar geboren worden; Taufpate war der verstorbene Johann Kaspar Eckart, Bürger und Weber zu Ostheim. J. K. ist in Kirche und Schule christlich erzogen worden. Großeltern: Johann Kaspar Zehner, Bürger und Häfner, mit seiner Ehefrau Anna Margarete geb. Heym bzw. Johann Heinrich, Gerichtsmann und Zentschöffe zu Maßbach, mit seiner Ehefrau Dorothea geb. Kloft, alle deutscher und nicht wendischer Herkunft und nicht leibeigen. Die Aussteller siegeln mit dem größeren Stadtsiegel.
Ostheim den 29ten Mai 1770.

  • Archivalien-Signatur: 129
  • Bestandssignatur: 4-10-0202
  • Datierung: 1770 Mai 29.

Unter dem Text Spuren eines aufgedrückten, runden Oblatensiegels. Daneben: Stadtschultheiß, Bürgermeister und Rat daselbst: Johann Adam Seyfert Stadtschultheiß; Johann Georg Genßler, Georg Christoph Wienröder, beide Bürgermeister.

Papier

Ostheim


Ladung des gesamten Bäckerhandwerks vor das obervormundschaftliche Amt für den 4. Sept., vormittags 9 Uhr wegen Verantwortung für das Backen ungenießbaren Brotes.
Neuenhaus, den 24ten Aug. 1773.

  • Archivalien-Signatur: 91
  • Bestandssignatur: 4-10-0202
  • Datierung: 1773 August 24.

Unter dem Text: Joh. Fr. Th. Meticke

Papier

Neuhaus


Im Namen der Regentin Charlotte Amalie, Herzogin zu Sachsen, bestätigt Johann Sigmund Theodor Greiner, Forstbedienter und Besuchjäger zu Jüchsen, dem Johann Kaspar Breitung aus Jüchsen, bei ihm drei Jahre, vom 22. Febr. 1771 bis dahin 1774, die Jägerei und alles, was zu einem hirsch-, wald- und holzgerechten Jäger erforderlich ist, gelernt und sich angemessen verhalten zu haben. Der Aussteller unterschreibt und siegelt mit dem Petschaft.
So geschehen Jüchsen den 19ten Martii a. 1774.

  • Archivalien-Signatur: 191
  • Bestandssignatur: 4-10-0202
  • Datierung: 1774 März 19.

Unter dem Text Spuren von zwei aufgedrückten, roten Lacksiegeln, daneben: Johann Wolffgang Günther Grahner Wildmeister; Johan Sigmund Theodor Greiner Lehr[...].

Pergament

Jüchsen


Johann Elias Brückner, Bürger- und Privatapotheker "zum Mohren" in Salzungen im Herzogtum Sachsen-Meiningen bescheinigt Johann Christian Müller, zweitem Sohn des Johann Konrad Müller, Pastors und Inspektors zu Stadtlengsfeld, vier Jahre lang vom 1. Juni 1770 bis dahin 1774 als Lehrling in seiner Offizin die Apothekerkunst erlernt und sich gebührlich verhalten zu haben. Unterschrift und Petschaft des Ausstellers.
Geschehen Salzungen den 6ten Junii 1774.

  • Archivalien-Signatur: 151
  • Bestandssignatur: 4-10-0202
  • Datierung: 1774 Juni 6.

Siegel an rosa Seidenband angehängt, rot in Kaspel aus Bein, oval, 1,9 x 1,7 cm. Im Siegelfeld Initialen J.E.B.. Unter dem Text: Johann Elias Brückner mppia.

Pergament

Salzungen


Alexander Gustav Wortmann, Apotheker "zum Hirsch" in der Festung Gießen, bescheinigt Johann Christian Müller aus [Stadt-] Lengsfeld, ein Jahr lang von der Herbstmesse 1776 bis dahin 1777 in seiner Offizin gearbeitet und sich in jeder Hinsicht angemessen verhalten zu haben. Unterschrift und Petschaft des Ausstellers.
So geschehen Gießen den 12ten Septembris 1777.

  • Archivalien-Signatur: 161
  • Bestandssignatur: 4-10-0202
  • Datierung: 1777 September 12.

Unter dem Text aufgedrücktes, rotes Lacksiegel, oval, 1,6 x 1,4 cm. Im Siegelfeld Wappenschild (stehender Mann, in den Händen zwei Gegenstände haltend) mit Helm. Daneben: A. G. Wortmann.

Papier

Gießen


Johann Heinrich Henßing, Hofapotheker zu Heidelberg, bestätigt, dass der Apothekergeselle Johann Christian Müller aus [Stadt-] Lengsfeld ein Jahr gearbeitet und sich wie ein ehrbarer Geselle verhalten hat. Henßing unterschreibt und siegelt mit dem Petschaft.
Heydelberg den 1. Sept. 1778.

  • Archivalien-Signatur: 143
  • Bestandssignatur: 4-10-0202
  • Datierung: 1778 September 1.

Unter dem Text rotes Lacksiegel, oval, 1,8 x 1,5 cm. Im Siegelfeld Wappenschild (gespalten, links geteilt) mit Helm. Daneben: Joh. Henr. Henßing.

Papier

Heidelberg


Ober- und andere Meister des Schneiderhandwerks in Stadtlengsfeld bescheinigen dem Schneidergesellen Justinus Handschumacher aus Stadtlengsfeld, Sohn ihres verstorbenen Mitmeisters Wendel Handschumacher, beim Vater das Handwerk gelernt und anschließend die nötige Wanderzeit verrichtet zu haben. Unterschriften und Handwerkssiegel.
Signatum Stadtlengsfeld den 1ten Octobris 1778.

  • Archivalien-Signatur: 181
  • Bestandssignatur: 4-10-0202
  • Datierung: 1778 Oktober 1.

Unter den Text aufgedrücktes Oblatensiegel, rund, 3,8 cm Dm. Im Siegelfeld eine Schere. U. nicht lesbar. Daneben: Johann Heinrich Roder, Johannes Knapp, Obermeister; Johann Georg Kimpel, Georg Heinrich Daniel.

Papier

Stadtlengsfeld


Ober- und andere Meister des Barchent-, Zeug- und Leineweberhandwerks in der Stadt Eisfeld bescheinigen, dass der Geselle Johann Ernst Müller, aus Waffenrod gebürtig, 29 Jahre alt, mittlerer Statur, schwarzbraune Haare, dort 23 Wochen in Arbeit gestanden und sich verhalten hat, wie es einem Handwerksburschen geziemt.
Eisfeld, den 10. Februarii 1779.

  • Archivalien-Signatur: 95
  • Bestandssignatur: 4-10-0202
  • Datierung: 1779 Februar 10.

Unter dem Text aufgedrücktes, rotes Lacksiegel, rund, 2,8 cm Dm. Im Siegelfeld von zwei Löwern gehaltener, gekrönter Wappenschild (Webstuhl) U.: DAS. Z. &B. W. S. U. L. W. H. IN ST. U. AMD. EISFELD. Daneben: Obermeister Johann Egidius Grosch, Johann Andreas Langguth. Meister, bei dem er in Arbeit gestanden: Johann Stephan Grosch.

Papier

Eisfeld


Die Obermeister des Zeug- und Raschmacher, auch Barchent- und Leineweberhandwerks zu Stadtilm bitten das Barchent- und Leineweberhandwerk in Crock um eine Beisteuer zum Wiederaufbau der durch den Brand am 1. Aug. beschädigten bzw. zerstörten Häuser. Bescheinigung des Rates mit Namensliste der geschädigten Meister.
Stadt-Ilm in Thüringen bey Erfurt, den 30. December 1780.

  • Archivalien-Signatur: 89
  • Bestandssignatur: 4-10-0202
  • Datierung: 1780 Dezember 30.

Unter dem Text rotes Lacksiegel, rund, 2,3 cm Dm. Im Siegelfeld eine doppeltürmige Kirche, zwischen den Türmen ein Gegenstand. U.: SIGILLUM. CIVITAT(IS). ILLMENSIS. Auf der Rückseite rotes Lacksiegel, rund, 2,5 cm Dm. Im Siegelfeld ein Webstuhl. U.: DAS. HANDW. D. ZEUGM. U. LEINW. Z. S-ILM.

Papier

Stadtilm


Johann Paul Volckart, Beflissener der Instrumentalmusik und Stadtmusikus zu Salzungen, bekundet, dass sein dritter Sohn Adam Christian Volckart am 9. Juni 1777 gemäß Privileg für den Vater auf fünf Jahre als Lehrling aufgedingt worden ist, sich in der Folge gebührlich verhalten und nunmehr diese Lehre erfolgreich beendet hat. Unterschrift und Siegel des Ausstellers.
So geschehen Salzungen den .. Februar 1782.

  • Archivalien-Signatur: 171
  • Bestandssignatur: 4-10-0202
  • Datierung: 1782 Februar

Unter dem Text Spuren von zwei aufgedrückten, roten Lacksiegeln. Daneben: Carl Christian Tobias Lacum, t.t. Bürgermeister; Justus Friedrich Roth, Kantor; Johann Paul Volckardt als Vatter und Lehrherr; Johannes Volkardt, Adjungtus; Joh. Christoph Hahn Mais. Instrument. von Meiningen; Johann Georg Röder, in condition zu Meinigen; Johann Georg Adam Gieß, in condition zu Meingen.

Pergament

Salzungen


Josef Friedrich, Herzog zu Sachsen etc., Ritter vom Goldenen Vlies, K.K, wirklicher Geheimer Rat, Generalfeldmarschall und Obrister über ein Regiment zu Fuß, Reichs-General-Feldzeugmeister, Obervormund und Landesregent für Herzog Friedrich von Sachsen, verleiht nach dem Tod seines Vetters Herzog Ernst Friedrich Karl der Gemeinde Behrungen Schäferei und Schaftrift mit Hutweide und Trift, so dass jeder Nachbar 15 Schafe mit einem Bock halten darf. Davon stehen dem Neffen jährlich an Michaelis [29. Sept.] als Lämmerzehnt, von dem ein Drittel der Kirche zufällt, von jedem Nachbarn pro gehaltenem Schaf sowie von den ins Dorf getriebenen Lämmern jeweils drei Kreuzer zu; für Tiere, die nach Andreae [30. Nov.] die Trift beschreiten, sind erneut jeweils drei Kreuzer fällig; weitere Einzelheiten; Vorbehalt der landesherrlichen Rechte. Die Gemeinde hat einen Lehnsträger zu stellen und beim Wechsel 10 Gulden Handlohn zu zahlen. Ist innerhalb zehn Jahren ein solcher Wechsel fällig, wird der Handlohn nicht erhoben. DerSchultheiß Balthasar Stumpf hat diese Verpflichtungen als Lehnsträger beschworen. Regelungen gemäß Primogeniturrecht für den Fall des erbenlosen Todes des Herzogs Friedrich. Zeugen: Johann Christoph Brunnquell, Geheimer Rat und Kanzler, Ernst August Christian Straßer, Hof- und Konsistorialratsowie Oberamtmann zu Heldburg, Justus Siegfried von Koppenfels, Kammerjunker, Regierungs- und Konsistorialrat, sowie Johann Friedrich Otto, Kanzleirat, Geheimer und Lehnssekretär. Siegel des Ausstellers.
Geben Hildburghaußen 1782 am 2ten Monatstage Maii.

  • Archivalien-Signatur: 86
  • Bestandssignatur: 4-10-0202
  • Datierung: 1782 Mai 2.

Siegel angehängt, rot in Holzkapsel (Deckel fehlt), rund, 5,3 cm Dm. Im Siegelfeld unter einem gekrönten Mantel Wappenschild (vielfach gespalten u. geteilt) mit Ordenskette vom Goldenen Vlies. U.: V. G. G. JOSEPH. FRIEDERICH. H. Z. S. IVL. CL. BERG. ENG. V. WESTPH. ETC. OBERVORM. V. L. REGENT. Unter dem Text:Joseph Friedrich H. z. Saxen mpp. Auf dem Umbug: coll. Johann Friedrich Wilhelm Otto, Herz. S. Canzleyrath, auch Geh. u. Lehns-Secret.

Pergament

Hildburghausen


Josef Friedrich, Herzog zu Sachsen, Ritter des Goldenen Vlieses, kaiserlicher Geheimer Rat, Generalfeldmarschall und Obrister über ein Regiment zu Fuß, auch Reichsgeneralfeldzeugmeister, Obervormund und Landesregent für seinen Vetter Herzog Friedrich, verleiht nach dem Tod von dessen Vater Herzog Ernst Friedrich Karl an Schultheiß, Dorfmeister und Gemeinde zu Behrungen die dortige Schenkstatt mit aufgezähltem Zubehör, gelegen neben dem Haus des ehemaligen Rentmeisters Melchior Schön, seit alters durch die Grafen von Henneberg mit Wirten besetzt, danach dem Melchior Schön erblich vom Grafen Georg Ernst verliehen und schließlich durch die Gemeinde käuflich erworben. Regelungen betr. Brenn- und Bauholz; letzteres ist bei Bedarf durch die Handfroner der Gemeinden Behrungen und Sondheim heranzuführen; diese haben auch den benötigten Wein über drei Meilen Weg herbeizuschaffen. Dem Inhaber sollen jährlich aus dem Zehntstadel zu Behrungen vier Schock Stroh gegeben werden, je zur Hälfte Futterstroh und Streu. Zu Zeiten des verstorbenen Grafen Albrecht sind darüber hinaus jährlich vier Malter Korn gereicht worden, die jedoch bei Verleihung an Schön weggefallen sind und dies bleiben sollen. Die Gemeinde bzw. die künftigen Besitzer und Inhaber haben davon jährlich an Michaelis 40 Gulden und ein Fastnachtshuhn zu zahlen sowie anstelle von Ungeld oder Tranksteuer, solange diese in der Grafschaft Henneberg abgeschafft ist, pro Quartal weitere fünf Gulden. Die aus den Zeiten des Grafen Albrecht hergebrachte Gewohnheit, dass jährlich am Christabend ein Fuder Bannwein in die Schenke gelegt wird und sonst nichts ausgeschenkt werden darf, bleibt bestehen. Den übrigen Einwohnern ist das Schenken von Wein oder Bier nicht gestattet. Als Lehnsträger hat Hans Kaspar Wölfing, Mitnachbar zu Behrungen, die Schenkstatt empfangen und diese Verpflichtungen übernommen. Regelungen für den Fall des erbenlosen Todes des Herzogs Friedrich oder seiner Erben. Zeugen: Johann Christoph Brunnquell, Geheimer Rat und Kanzler, Ernst August Christian Straßer, Hof- und Konsistorialrat sowie Oberamtmann zu Heldburg, Justus Siegfried von Koppenfels, Kammerjunker, Regierungs- und Konsistorialrat, Johann Friedrich Wilhelm Otto, Kanzleirat, Geheimer und Lehnssekretär. Lehnssiegel des Ausstellers.
Geben Hildburghausen 1782 am 2ten Monatstage Maii.

  • Archivalien-Signatur: 115
  • Bestandssignatur: 4-10-0202
  • Datierung: 1782 Mai 2.

Siegel in Holzkapsel angehängt (Deckel fehlt), unkenntlicher Rest. Unter dem Text: Joseph Friedrich H. z. Saxen mppia. Auf dem Umbug: coll. Johann Friedrich Wilhelm Otto, herz. S. Canleyrath, auch Geh. u. Lehnssecretär.

Pergament

Hildburghausen


Ober- und andere Meister des Zeug-, Barchent- und Leinweberhandwerks im Eisfeldischen Amtsdorf Crock bescheinigen Johann Heinrich Michael Traudt aus Hinterrod, 21 Jahre alt, mittlerer Statur, schwarz-braune Haare, bei ihnen dreiviertel Jahr und vier Wochen gearbeitet und sich verhalten zu haben, wie es einem Handwerksburschen gebührt. Siegel der Innung.
Crock, den 12ten Januarii 1783.

  • Archivalien-Signatur: 97
  • Bestandssignatur: 4-10-0202
  • Datierung: 1783 Januar 12.

Scan vorhanden

Unter dem Text: Ober-Meister Jacob Paulus, Johann Michael Lindner, Michael Schilling, Jacob Zetzmann. Meister, bei welchem dieser Gesell gearbeitet: Johann Nicol Hörnlein, Nicolaus Bergmann. Aufgedrücktes Lacksiegel, rot, 3,7 cm Dm. Im Siegelfeld von zwei Löwen gehaltener, gekrönter Wappenschild (2 Werkzeuge). U.: S. D. ZEUG. BARGEN. U. LEINWEBER. DES. AMTS. EISFELD.

Papier

Crock


Im Namen der Herzöge Ernst Friedrich und Georg von Sachsen bekundet Johann Adam Schüler, bestallter Hof- und Lustgärtner, dass Johann Kaspar Ruppert, jüngster Sohn des Meisters Friedrich Ruppert, Bürgers und Riemers zu Römhild, vom 22. Febr. 1783 bis dahin 1786 bei ihm als dem gemeinschaftlichen sächs. Hof- und Lustgärtner als Lehrjunge gestanden und sich angemessen verhalten hat.
So geschehen Römhild den 22ten Febr. 1786.

  • Archivalien-Signatur: 193
  • Bestandssignatur: 4-10-0202
  • Datierung: 1786 Februar 22.

Siegel ab, ein Einschnitt im Umbug.

Pergament

Römhild


Johann Christian Müller, Sohn des Johann Konrad Müller, Pfarrers und Inspektors zu Stadtlengsfeld, wird hiermit bescheinigt, in der unten genannten Offizin zu Regensburg zwei Jahre von Ostern 1785 bis dahin 1787 als Apothekergeselle gearbeitet und sich fleißig, gottesfürchtig und dienstfertig verhalten zu haben. Er will sich nunmehr in Schleusingen etablieren. Unterschrift und Petschaft.
Gegeben Regensburg den dreysigsten Merz 1787.

  • Archivalien-Signatur: 162
  • Bestandssignatur: 4-10-0202
  • Datierung: 1787 März 30.

Unter dem Text aufgedrücktes Lacksiegel. Daneben: Johann Konrad Gladbach seel. Erben; Johannes Heß, der Zeit Provisor.

Papier

Regensburg


Das kurfürstlich Sächsische Sanitätskollegium erteilt dem Pharmazie-Kandidaten Johann Christian Müller aus [Stadt-] Lengsfeld nach Ablegung des Examens in den Fächern Medizin, Botanik, Chemie und Pharmazie die Note "mehr als gnüglich". Unterschrift und Siegel des Kollegiums.
Dresden, den 23. Februar 1788.

  • Archivalien-Signatur: 144
  • Bestandssignatur: 4-10-0202
  • Datierung: 1788 Februar 23.

Unter dem Text aufgedrücktes Oblatensiegel (jetzt lose), rund, 4,8 cm Dm. Im Siegelfeld gekrönter Wappenschild (gespalten, rechts gekreuzte Schwerter, links Rautenkranz). U. nicht lesbar. Daneben: Johann Wilhelm Friedrich Jahn. D. Johann Christian August Meese.

Papier

Dresden


Lehrbrief des Theodor Daßdorff, Kunst- und Schönfärbers zu Coburg, für Theodor Beinert, ältesten Sohn des Gottlob Ehrenfried Beinert, Kunst- und Schönfärbers zu Coburg, für dessen Lehrzeit von Oktober 1784 bis Oktober 1788. Unterschrift und Siegel des Ausstellers.
So geschehen Coburg den 17ten Octobris 1788.

  • Archivalien-Signatur: 79
  • Bestandssignatur: 4-10-0202
  • Datierung: 1788 Oktober 17.

Unter dem Text aufgedrücktes Lacksiegel, achteckig, 1,4 x 1,4 cm. Im Siegelfeld Wappenschild (Hausmarke) mit Helm, oben Initialen T.D. Daneben: Theodor Daßdorff.

Pergament

Coburg


Obermeister und Beisitzer des Rotgerberhandwerks in der fürstl Sächsischen Residenz-. Kreis-, Münz- und Bergstadt Saalfeld, Johann David Simon und Friedrich Anton Bernhardti, erteilen auf dessen Bitten dem Johann Ernst Bernhardti, Sohn des Meisters Johann Christoph Bernhardti, Bürgers und Einwohners zu Saalfeld, ein Lehrzeugnis. Er ist ehelicher Geburt, wurde von seinem Vater am 17. Mai 1780 zur Lehre aufgenommen, wurde am 6. Juni 1781 losgesprochen und hat sich stets gebührlich verhalten. Innungsiegel.
So geschehen Saalfeld in Thüringen an der Saale den 15. Junii 1789.

  • Archivalien-Signatur: 104
  • Bestandssignatur: 4-10-0202
  • Datierung: 1789 Juni 15.

Siegel ab, zwei Einschnitte im Umbug. Unter dem Text: Johann David Simon als Ober-Meister, Friedrich Anton Bernhardti als Beysitzer.

Papier


Die Obermeister des Schneiderhandwerks zu Schwallungen erteilen Michael Kröning aus Möckers eine Bescheinigung für seine Lehre bei ihrem Mitmeister Adam Kröning. Sie bekunden dies aufgrund ihrer dem Herzog Georg von Sachsen-Meiningen, dem Amt Wasungen dem dem Schneiderhandwerk geleisteten Pflichten. Kröning ist nach dreijähriger Lehre am 4. März 1789 durch die Obermeister Johann Ebert und Valentin König in das Handwerk eingetragen und am 7. März 1792 durch die Unterzeichner losgesprochen worden.

  • Archivalien-Signatur: 178
  • Bestandssignatur: 4-10-0202
  • Datierung: 1792 März 7.

Siegel ab. Unter dem Text: Valtin König Obermeister; Peter Kirchler Obermeister; Andreas Lang Ladenmeister.

Papier


Friedrich, Herzog zu Sachsen, verleiht nach dem Tod des Lehnsträgers Johann Balthasar Stumpf der Gemeinde Behrungen Schäferei und Schaftrift mit Hutweide und Trift, so dass jeder Nachbar 15 Schafe mit einem Bock halten darf. Davon stehen im jährlich an Michaelis [29. Sept.] als Lämmerzehnt, von dem ein Drittel der Kirche zufällt, von jedem Nachbarn pro gehaltenem Schaf sowie von den ins Dorf getriebenen Lämmern jeweils drei Kreuzer zu; für Tiere, die nach Andreae [30. Nov.] die Trift beschreiten, sind erneut jeweils drei Kreuzer fällig; weitere Einzelheiten; Vorbehalt der landesherrlichen Rechte. Die Gemeinde hat einen Lehnsträger zu stellen und beim Wechsel 10 Gulden Handlohn zu zahlen. Ist innerhalb zehn Jahren ein solcher Wechsel fällig, wird der Handlohn nicht erhoben. Der Schultheiß Georg Gundelwein hat diese Verpflichtungen als Lehnsträger beschworen. Regelungen gemäß Primogeniturrecht für den Fall des erbenlosen Todes des Herzogs. Zeugen: Johann Christoph Brunnquell, Geheimer Rat und Kanzler, Ernst Friedrich Karl von Beck, Geheimer Regierungs- und Konsistorialrat, Johann Ulrich Röder, Geheimer Regierungs- und Konsistorialrat, Johann Friedrich Fehmel, Kanzleirat, Regierungs- und Konsistorialassessor sowie Lehnssekretär, und Gottlob Ludwig von Bibra, Kammerjunker und Regierungsassessor. Siegel des Ausstellers.
Geben Hildburghaußen 1795 am 10ten Monatstage Septembris.

  • Archivalien-Signatur: 92
  • Bestandssignatur: 4-10-0202
  • Datierung: 1795 September 10.

Pressel mit Reststücken des Siegels hängt an. Unter dem Text: Friedrich H. z. Sachsenn.

Pergament

Hildburghausen


Friedrich August, Kurfürst von Sachsen, belehnt Henriette Walther geb. Ittig, Ehefrau des Kanzlisten Johann Michael Walther, und deren Leibes-Lehnserben beiderlei Geschlechts mit dem vormaligen Seydlerschen Garten vor dem Pförtchen, ehemals ein Fischhaus, mit zugehörigen Teichlein und Wiesen; Vorbesitzer waren der Kammerdiener und Apotheker Johann Wilhelm Xylander, dessen Witwe Elisabeth Rosine geb. Schmidt, nach deren Tod Euphrosine Eschenbach und deren Schwester Wilhelmine Anna Rosine, verehelichte Stelzner, die Söhne der anderen Schwester Magdalene Justine Klett, d.h. der Rentsekretär Johann August Klett und der Kaufmann Johann Wilhelm Klett, sowie der Enkel Dr. Gottgetreu Karl Ludwig Seydler, nach dem Tod der Frau Eschenbach deren Töchter Elisabeth Johanna Eschenbach und deren Schwester Sophie Marie, verehelichte Sembach mit den genannten Brüdern Klett und Dr. Seydler. Bei Teilung des mütterlichenund großmütterlichen Erbes am 16. Jan. 1755 ist der Garten an Dr. Seydler gefallen, nach dessen Tod an seinen Vater, den Apotheker Johann Michael Seydler, dann an dessen einzige Tochter zweiter Ehe, Wilhelmine Sophie Henriette Auguste Seydler, nach deren Tod an ihre Mutter Johanna Polixene Seydler; diese hat am 28. März 1791 das Lehen durch ihren Lehnsträger, den Regierungsadvokaten Karl Wilhelm Thyme an Nicolas Simonet verkauft. Nach dessen Tod ist es an den einzigen Sohn Georg Nikolaus Simonet gekommen, von dem es in der Vermögensteilung am 4. Juni 1798 seiner Mutter Henriette Walther geb. Ittig zugefallen ist. Für die hat der Ehemann als Lehnsträger das Lehen empfangen. Das Grundstück ist schriftsässig und zur hennebergischen Ritterschaft gehörig; die Steuern sind nicht an die Stadt, sondern an die Steuerkasse zu entrichten. Zeugen: Christian August von Taubenheim, Oberaufseher, die Regierungsräte Adolf Heinrich von Heydenreich, Karl Friedrich August Freiherr von Gärtner, und der Kammerjunker Friedrich Bernhard Freiherr von Seckendorff. Größeres Kanzleisiegel.
So geschehen Schleusingen am 17. Decembris 1798.

  • Archivalien-Signatur: 185
  • Bestandssignatur: 4-10-0202
  • Datierung: 1798 Dezember 17.

Siegel ab, vier Einschnitte im Umbug. Unter dem Text: Taubenheim.

Pergament

Schleusingen


Ober- und andere Meister des Zeug-, Barchent- und Leinweberhandwerks im Eisfeldischen Amtsdorf Crock bescheinigen Johann Nikolaus Fischer aus Merbelsrod, 17 Jahre alt, langer Statur, schwarz-braune Haare, bei ihnen ein Jahr gearbeitet und sich verhalten zu haben, wie es einem Handwerksburschen gebührt. Siegel der Innung.
Crock, den 19. Januarii 1799.

  • Archivalien-Signatur: 99
  • Bestandssignatur: 4-10-0202
  • Datierung: 1799 Januar 19.

Siegel wie Nr. 97. Unter dem Text: Ober-Meister Johann Jacob Zetzmann, Johannes Taubmann, Johannes Kühnert, Johann Adam Kost. Meister, bei welchem dieser Gesell gearbeitet: Johann Christoph Fischer, Johann Nicolaus Tressell.

Papier, ausgefülltes Formular


Formular für die Bescheinigung einer fünfjährigen Lehre in einer Porzellanfabrik

  • Archivalien-Signatur: 179
  • Bestandssignatur: 4-10-0202
  • Datierung: [um 1800]

Papier


Im Namen der Regentin Luise Eleonore, Herzogin zu Sachsen, bekundet Bernhard Seyd, Hof-Gold- und Silber-Arbeiter, dass Johann Georg Kalbitz, einziger Sohn erster Ehe des herzoglichen Rechnungsrevisors Ludwig Bernhard Kalbitz, vom 25. Januar 1801 bis dahin 1804 die Gold- und Silber-Arbeiter-Kunst erlernt und sich angemessen verhalten hat.
Meiningen, am 25. Januar 1804.

  • Archivalien-Signatur: 192
  • Bestandssignatur: 4-10-0202
  • Datierung: 1804 Januar 25.

Siegel ab, ein Einschnitt im Umbug. Unter dem Text: Hof Gold und Silber Arbeiter Bernhard Seyd.

Pergament

Meiningen


Ober- und andere Meister des Weiß- und Sämischgerberhandwerks in der Residenzstadt Hildburghausen bescheinigen Johann Konrad Vogel aus Hersbruck, 23 Jahre alt, mittlerer Statur, schwarz-braune Haare, bei ihnen 20 Wochen gearbeitet und sich verhalten zu haben, wie es einem Handwerksburschen gebührt. Siegel der Innung.
Den 29. Maii 1806.

  • Archivalien-Signatur: 101
  • Bestandssignatur: 4-10-0202
  • Datierung: 1806 Mai 29.

Unter dem Text: Obermeister Christian Heinrich am End, Johann Valendin am End. Meister, bei welchem dieser Gesell gearbeitet: Christoph Daniel Heidenbludt. Darunter aufgedrücktes, rotes Lacksiegel.

Papier


Ober- und andere Meister des Metzgerhandwerks im Marktflecken Oberlind, Johann Christoph Gampert, Johann Friedrich Eckart, Georg Nikolaus Buz und Johann Georg Krautwurst, stellen Johann Friedrich Pöhlmann, Sohn ihres Mitmeisters und Gastwirts Georg Ernst Pöhlmann, den für die Wanderjahre nötigen Lehnbrief aus. Er hat seine Lehre am 22. Febr. 1797 bei seinem Vater begonnen, nach dessen Tod bei Johann Christoph Gampert fortgesetzt und ist am 22. Febr. 1807 losgesprochen worden. Die Aussteller kündigen ihre Unterschriften und das Handwerkssiegel an.
So geschehen Oberlind den 25. April 1807.

  • Archivalien-Signatur: 175
  • Bestandssignatur: 4-10-0202
  • Datierung: 1807 April 25.

Siegel ab, zwei Einschnitte im Umbug. Unter dem Text: Johann Christoph Gampert; Johann Friedrich Eckardt; Georg Nicol Butz; Johann Georg Krautwurst.

Pergament

Oberlind


Ober- und andere Meister des Schwarz- und Schönfärberhandwerks zu Coburg bescheinigen Johann Heinrich Beinert aus Coburg, am 3. Juni 1800 vom Handwerk, insbesondere den Obermeistern Johann Heinrich Heller und Johann Christian Spühler, als Lehrling beim Meister Johann Christoph Lobenstein angenommen worden zu sein, die Lehrzeit von drei Jahren absolviert und die Prüfung bestanden zu haben. Siegel des Handwerks, Unterschriften der Ober- und des Lehrmeisters.
Coburg, den 28ten Junii 1807.

  • Archivalien-Signatur: 87
  • Bestandssignatur: 4-10-0202
  • Datierung: 1807 Juni 28.

Unter dem Text zwei aufgedrückte, rote, runde Lacksiegel. 1) 2,4 cm Dm, im Siegelfeld Kopf des hl. Moriz. U.: MAGISTRAT. DER. STADT. COBURG. 2) 3,35 cm Dm. Im Siegelfeld Färberbottich, darüber zwei gekreuzte Werkzeuge. U.: SCHWARZ. U. SCHÖN. F[ÄRB]ER. HANDWERK. Z. S. COBURG. Daneben: Johann Philipp Eberhardt, Senator u. Polizey-Inspector. Obermeister Johann Heinrich Heller. Lehmeister Johann Christoph Lobenstein.

Papier

Coburg


Ernst, Herzog zu Sachsen-Coburg-Saalfeld, belehnt Johanna Friederike Emilie Stößner aus Saalfeld und deren Erben beiderlei Geschlechts bzw. den Lehnsträger Justizrat und Hofadvokat Jacobs aus Gräfenthal, mit der alten, Hoher Schwarm oder Vogtei genannten Behausung mit zugehörigen Gebäuden, Platz und Hof an der Stadtmauer zu Saalfeld sowie weiteren, aufgezählten Acker- und Gartenstücken, die sie von ihrer Mutter, der verwitweten Christiane Johanna Fischer ererbt und die diese von den Dieselischen Erben erkauft hatte. Gemäß Urkunde vom 4. Febr. 1656 ist es vom Mann- zum Erblehen gewandelt worden; jährlich an Michaelis ist davon ein Kapaun als Erbzins zu entrichten. Regelungen für den Fall des erbenlosen Todes des Herzogs. Zeugen, Kanzler, Räte und Assessoren des Justizkollegiums und Lehnshofs: Karl August von Griesheim, Geheimer Rat und Kanzler, Johann Friedrich Voigt, Geheimer Regierungsrat, Karl Friedrich Regenherz, Geheimer Regierungsrat, Gottlieb Schmidt, Regierungsrat, Karl Heinrich Prätorius, Regierungsrat, Eduard von Gruner, Regierungsrat, Ludwig Hofmann, Regierungsassessor, sowie Johann Albrecht Fischer, Archivrat und Regierungssekretär. Siegel des Ausstellers.
Coburg zur Ehrenburg 1824 am achtundzwanzigsten des Monatstags [!] Februarii.

  • Archivalien-Signatur: 120
  • Bestandssignatur: 4-10-0202
  • Datierung: 1824 Februar 28.

Unter dem Text aufgedrücktes Oblatensiegel (jetzt lose), rund, 6,5 cm Dm. Im Siegelfeld Wappenschild (vielfach gespalten u. geteilt) mit Fürstenhut u. Mantel. U.: V. G. G. ERNST. HERZOG. ZU. SACHSEN. COBURG. SAALFELD. FÜRST. ZU. LICHTENBERG. Daneben: Ernst H.z.S. sst. Opitz.

Papier

Coburg


Mitgliedsurkunde des HAV für den Historienmaler [Ludwig] Schnorr von Carolsfeld aus Wien, unterzeichnet L. Bechstein, F. C. Kümpel

  • Archivalien-Signatur: 190
  • Bestandssignatur: 4-10-0202
  • Datierung: 1836 September 29.

Aufgedrücktes, rotes Lacksiegel, oval im Querformat, Inschrift: HENNEBERGISCHER - ALTERTHUMSFORSCHENDER - VEREIN - ZU - MEININGEN

Papier

Wien


Mitgliedsurkunde des HAV für Dr. med. Koch in Ostheim, unterzeichnet L. Bechstein, G. Brückner (Kopie)

  • Archivalien-Signatur: 189
  • Bestandssignatur: 4-10-0202
  • Datierung: 1845 Dezember 2.

Papier


Lehrbrief des Herzogl. S-Meiningischen Verwaltungsamts für Johann Georg Triebel, geboren am 14. Jan. 1824 in Untermaßfeld, der drei Jahre lang bei den unterschriebenen Meistern das Maurerhandwerk gelernt hat und am 8. Juni 1846 aus der Lehre entlassen worden ist.

  • Archivalien-Signatur: 103
  • Bestandssignatur: 4-10-0202
  • Datierung: 1846 Juni 8.

Aufgedrücktes rotes Lacksiegel, ca. 4 cm Dm. besch., Im Siegelfeld Wappenschild (Maurerwerkzeug), U. nicht lesbar. Unter dem Text: der Handwerksschreiber [....]. Die Obermeister des Meuerer-Handwerks [....], Georg Goldermann. Der Lehrmeister. Beglaubigt durch das Herzogl. S. Verwaltungsamt.

Papier


Ober- und Mitmeister des von der k. Majestät in Wien konfirmierten Feuermauerkehrer-Handwerks in der Residenz-, Kreis-, Münz- und Bergstadt Saalfeld bestätigen, dass Karl Friedrich Treuner aus Saalfeld das Handwerk bei ihrem Mitmeister Johann Jakob Jordan, Amtsschornsteinfegermeister zu Neustadt / Orla, sechs Jahre lang gelernt und sich verhalten hat, wie es einem Lehrling gebührt.
So geschehen Saalfeld, den 10. März 1851.

  • Archivalien-Signatur: 148
  • Bestandssignatur: 4-10-0202
  • Datierung: 1851 März 10.

Unter dem Text drei aufgedrückte Lacksiegel. 1) rund, 2,5 cm Dm. Im Siegelfeld Wappenschild (Werkzeug) mit Helm u. Helmdecken. U. nicht lesbar. 2) oval, 3,2 x 3 cm. Siegelfeld wie vor. U. nicht lesbar. 3) rund, 2,4 cm Dm. Im Siegelfeld stehende Figur an Fluss (wohl Joh. d. Täufer am Jordan) U. nicht lesbar. Daneben: Carl Eduard Häßler aus Camburg als Altgeselle; Carl Friedrich Lett als Junggeselle; Friedrich August Köhler als Obermeister; Johann Gottlob Liedermann als Beisitzmeister; Johann Jacob Jordan als Lehrmeister.

Papier

Saalfeld


J. H. W. Fritsch, Bürger und Schornsteinfegermeister in der Königl. Hannoverschen Stadt Harburg, bestätigt Karl Friedrich Walter Treuner, gebürtig aus Saalfeld, ein Jahr 25 Wochen bei ihm in Arbeit gestanden und sich verhalten zu haben, wie es einem Handwerksgesellen gebührt.
So geschehen Harburg den 22ten April 1855.

  • Archivalien-Signatur: 149
  • Bestandssignatur: 4-10-0202
  • Datierung: 1855 April 22.

Unter dem Text: J. H. W. Fritsch, Schornsteinfeger-Meister, darunter aufgedrücktes rotes Lacksiegel, rund, 2 cm Dm. Siegelfeld und U. unkenntlich.

Papier

Harburg


Georg Herzog zu Sachsen-Meiningen verleiht Richard Schüler, Oberbürgermeister der Stadt Meiningen, das Prädikat "Geheimer Regierungsrat".
Villa Carlotta, am 16. Mai 1914.

  • Archivalien-Signatur: 183
  • Bestandssignatur: 4-10-0202
  • Datierung: 1914 Mai 16.

Unter dem Text aufgedrücktes Obaltensiegel, rund, 3,7 cm Dm Im Siegelfeld gekrönter Wappenschiod (vielfach gespalten u. geteilt), von Mantel umgeben. U.: V. G. G. GEORG. HERZOG. V. SACHSEN MEININGEN. Daneben: Georg.

Papier

Villa Carlotta