Vorwort
Durch Gesetz vom 3. Dezember 1920 wurde das Thüringische Ministerium für Volksbildung und Justiz in Weimar errichtet, dessen zweite Abteilung die Justizverwaltungsbehörde des Landes bildete. Im Oktober 1921 entstand ein selbständiges Justizministerium. Es war wiederum vom März 1924 bis November 1928 mit dem Volksbildungsministerium zum Ministerium für Volksbildung und Justiz zusammengefasst. Mit dem Übergang der Justizverwaltung an das Reich wurde das Thüringische Justizministerium zunächst am 1. Januar 1935 Zweigstelle des Reichsjustizministeriums, am 31. März 1935 jedoch ganz aufgehoben. Seine Dienstgeschäfte übernahm im Wesentlichen der Oberlandesgerichtspräsident Jena. - Der größte Teil der Akten des Justizministeriums ist 1945 durch Kriegseinwirkungen verloren gegangen.
Bestandsgeschichte
Die Unterlagen wurden in den Jahren 1952, nach Auflösung der thüringischen Landesregierung, und 1960 an das Hauptstaatsarchiv Weimar abgegeben.
1954 wurde von Hermann Eilert und Hilmar Mackeldey unter Anleitung von Dr. Rudolf Diezel ein Aktenverzeichnis angelegt. Die weitere Erschließung erfolgte in den Jahren 1974 - 1979 durch Dr. Ruth Böckel.
Der Bestand wurde in den 1970er Jahren sicherungsverfilmt und 2008 retrokonvertiert. 2020 wurden das Findbuch durch Grit Kurth für die Online-Stellung überarbeitet.
Der Bestand umfasst 2464 Akteneinheiten (ca. 37 lfm) aus dem Zeitraum (1734, 1799, 1820-1882) 1883 - 1951 (1953, 1955).