Vorwort

GLIEDERUNG DER DIÖZESE ILMENAU VON 1827 bis 1923
(vgl. Staatshandbuch des Großherzogtums Sachsen-Weimar-Eisenach für das Jahr 1827, Seite 209 f)


1 8 2 7 setzte sich die Diözese Ilmenau aus folgenden Parochien zusammen:
Heyda mit dem Schwarzburg-Rudolstädtischen Filial Bücheloh (bis 1.4.1857)
Ilmenau mit den eingepfarrten Orten Oberpörlitz, Grenzhammer, Kammerberg und der Herrenmühle,
Martinroda mit dem Filial Neusiß,
Roda mit dem Filial Unterpörlitz,
Stützerbach (1798 bis 1857 waren die Pfarrer zu Stützerbach zugleich Rektoren zu Ilmenau; 1857 bis 1861 wurde die Stelle von Kollaboratoren, 1861 bis 1895 von den Pfarrern zu Stützerbach preußischen Anteils, 1895 bis 1904 wiederum von Kollaboratoren verwaltet, die seit 1897 die Dienstbezeichnung "Pfarrvikare" führten. 1904 wurde die Pfarrstelle "neu errichtet".
In diesem Bestand sind auch einige Akten der Inspektion Ilmenau vorhanden, und zwar betrifft das die Signaturen (lfd. Nr.) S.15, S.16, S.19, S.26 und S.31.
Die Staatshandbücher von 1827 (Seite 210) und von 1830 (Seite 198) bezeichnen Stützerbach als "Filial von dem Rektorate zu Ilmenau".
Die inländischen Filialorte Schmerfeld und Wipfra waren bis 1857 mit der Schwarzburg-Sondershäusischen Parochie Reinsfeld zu einem Kirchspiel verbunden.

1 8 5 7 wurde die seitherige Verbindung der Großherzoglich-Sächsischen Filialorte Wipfra und Schmerfeld mit der Mutterkirche und Pfarrei Reinsfeld aufgehoben (Übereinkunft, Weimar, den 23.5.1857, Sondershausen, den 23.7.1857).
Ebenfalls 1857 wurde durch einen Staatsvertrag zwischen dem Großherzogtum Sachsen-Weimar-Eisenach und dem Fürstentum Schwarzburg-Rudolstadt (Weimar am 27.6.1857 / Rudolstadt am 18.7.1857) die Parochialverbindung des Filialortes Bücheloh mit der Pfarrei Heyda mit Geltung vom 1. April 1857 aufgelöst. Nunmehr wurde Heyda mit den Filialorten Schmerfeld und Wipfra zu einem neuen inländischen Kirchspiel verbunden (vgl. Akten der Inspektion Ilmenau H.15, Bl. 74 ff).

1 8 7 9 wurde die Parochie Bösleben, die bisher zur Diözese Blankenhain gehört hatte, dort abgetrennt und der Diözese Ilmenau einverleibt.
Danach entstand der Kirchenkreis Ilmenau im Jahre 1923 aus den Muttergemeinden:
Bösleben
Heyda mi den Tochtergemeinden Schmerfeld und Wipfra
Ilmenau mit den eingepfarrten Orten Oberpörlitz und Grenzhammer
Martinroda mit der Tochtergemeinde Neusiß
Roda mit der Tochtergemeinde Unterpörlitz
Stützerbach weimarischen Anteils
(vgl. dazu Thüringer Pfarrerkalender 1923, S. 141).


DER AKTENBESTAND

Bei den Feuersbrünsten, die Ilmenau 1603, 1624 und 1752 heimsuchten, und die jeweils auch die Kirche und die geistlichen Gebäude einäscherten (Kronfeld, Landeskunde II, Seite 104 f) scheinen auch die älteren Aktenbestände schwere Verluste erlitten zu haben. Das lässt sich aus dem "Register über die Superintendentur-Akten" von 1797 (Nr. 1 dieses Bestandes) schließen, das eine Aufzählung damals noch vorhandener Aktenschriftstücke enthält.

Im Jahre 1823 wurden die erhalten gebliebenen und die neu hinzugekommenen Bestände des Archivs der Superintendentur Ilmenau von dem Superintendenten Dr. Georg August Friedrich Schmidt und dem hierfür gewonnenen Rentamtmann Friedrich Röll in Ordnung gebracht. Schmidt berichtet hierüber am 20. Oktober 1824 (Nr. 3 dieses Bestandes), Röll, sein "dienstgefälliger Gehilfe", der "mit dergleichen Geschäften ungleich vertrauter" gewesen sei, habe ihm vier Wochen hindurch von früh 8 bis abends 7 Uhr Beistand geleistet. Zitat: "In dieser Zeit wurden sämtliche vorhandenen Akten, welche meist nur mit der allgemeinen Überschrift "Großherzogliche Oberconsistorial-Rescripte"oder "Circularia" bezeichnet waren (vgl. Nr.1 dieses Bestandes), aufgeschnitten, sorgfältig durchgelesen und nach den verschiedenartigen Materien geordnet, hierauf geheftet, ihnen die Aufschrift ertheilt, sie besonders rubricirt, beide Archivschränke in besondere Locate eingeteilt, und endlich ein Repertorium von ihm (Röll) darüber concipirt und mundirt. Einen Tag brachte derselbe in hiesigem Amtsarchive zu, um so manche fehlende Heiligen- und Hospitalkastenrechnung möglichst von da aus zu ergänzen, wie eine gleiche Anordnung auch der Kirchenbibliothek bevorsteht. Der ungleich größereTeil des zumal mechanischen Geschäfts ward von meinem Gehülfen vollbracht, und benebst den zu ordnenden und rubricirenden Kirchrechnungen mögen sich die Actenstücke wohl auf 800 belaufen".
Rölls Repertorium (Nr. 2 dieses Bestandes) entsprach den Anforderungen durchaus. Später ist es mit zahlreichen Einschaltungen und Nachträgen versehen worden, die die Benutzbarkeit beeinträchtigten. Wohl aus diesem Grunde hat 1866 der Superintendent Dr. Köhler eine erweiterte Abschrift des Röllchen Verzeichnisses angefertigt (Nr. 4). Ein weiteres Repertorium wurde 1932 angelegt (Nr. 6). Er zählt nur noch 109 Nummern auf! Von diesen sind seit 1946 nur 84 Nummern [Akten] an das Archiv des Landeskirchenrates abgeliefert worden. Zugleich wurden noch einige, 1932 nicht verzeichnete Akten hierher abgegeben (Nr. 5, 29, 102, 103, 109).
Die Entstehung der Akten fällt im Wesentlichen in das 19. Jahrhundert. Aus dem 18. Jh. Enthält der Bestand nur geringe Teile, von denen die ältesten (1701, 1706, 1714) Drucke sind (sieh Nr. 11, 63, 89). Nur die Nummern 5, 29 und 102 sind über das Jahr 1900 hinaus weitergeführt worden. Das jüngste Aktenstück ist das 1932 aufgestellte Repertorium (Nr. 6).



DIE NEUORDNUNG

Das 1932 aufgestellte "Repertorium" erwies sich als unbrauchbar. Bei der Neuaufstellung der verhältnismäßig wenigen Aktenbände ergaben sich gleichwohl besondere Schwierigkeiten. Die von Röll 1823 sinnvoll angelegten Akten waren zum Teil weniger sinnvoll weitergeführt worden. Insbesondere waren dickleibige Mischakten entstanden, deren Aufschriften sich mit dem Inhalte nicht mehr deckten. Um ihn zu erschließen, wurden zwei Wege eingeschlagen:
1. Aus einigen bänden mit vermischten Betreffen wurden hierfür besonders geeignet erscheinende Teile herausgenommen, die zu Sonderakten umgestaltet wurden (vgl. Nr. 3, 8, 9, 10, 13, 22, 26, 27, 28, 76, 81, 88, 95, 96, 100, 108). Der besonders ergiebige und wertvolle, aber verheftete Sammelband mit "Lebensnachrichten" der Geistlichen und Schullehrer wurde in fünf nunmehr leicht benutzbare Aktenbände aufgeteilt (vgl. Nr. 24, 25, 97, 98, 99).
2. Um insbesondere auch den Inhalt der Mischakten zu erschließen, wurde außer dem Orts- und Personenregister auch ein Sachregister aufgestellt.
Die Anlage der Register machte Verweisungen innerhalb dieses Findbuches entbehrlich.

Eisenach, den 27. Juni 1955

gez. Dr. Schäfer