Vorwort

Umfang und Gliederung der Diözese Jena

Im Jahre 1827 umfasste die Diözese Jena die Parochien: Altengönna, Beutnitz, Bobeck, Bucha, Burgau, Cospeda, Großschwabhausen, Issertstedt, Jena, Jenaprießnitz, Lobeda, Löberschütz, Löbstedt, Maua, Nerkewitz, Rothenstein, Stadtbürgel, Taupadel, Thalbürgel, Wenigenjena (Staatshandbuch des Großherzogtums Sachsen-Weimar-Eisenach, 1827, S.210 ff.).

Das Pfarrdorf Bobeck wurde am 1. Januar 1833 von Sachsen-Weimar an Sachsen-Altenburg abgetreten und schied mit seinem altenburgischen Filialdorf Schleifreisen aus der Diözese Jena aus (Löbe, Geschichte der Kirchen und Schulen des Herzogtums Sachsen-Altenburg, 3.Band, 1891, S. 238).

Im Jahre 1833 wurde der Pfarrort Großlöbichau aus der sachsen-altenburgischen Ephorie Roda ausgeschieden und der Diözese Jena einverleibt. Schon vorher gehörte zu diesem Pfarrort das sachsen-weimarische Filial Kleinlöbichau (Löbe, 3.Band, S.181).

1838 wurde der Pfarrort Kunitz von der Diözese Dornburg an die Diözese Jena abgetreten (vgl. Staatsbuch 1830, S.194, 200, 1840, S.232, im Zusammenhalt mit den Akten Nr.24 dieses Bestands).

Ferner ergibt sich aus den Akten Nr.6 dieses Bestands, daß im Jahre 1838 die Parochie Beutnitz (mit dem Filial Golmsdorf und dem eingepfarrten Ort Naura) "dem Justizamt und der Ephorie Jena entnommen und dem Justizamt und der Ephorie Dornburg einverleibt" wurde. Die Diözese Jena umfasste danach noch 20 Parochien. (Siehe die Darstellung auf Bl.VI.)

Im Jahre 1840 wurde auch der Ort Löberschütz von der Ephorie Jena abgetrennt und der Ephorie Dornburg einverleibt (Akten Nr.6).

1850 kam der aus der Diözese Mellingen entnommene Pfarrort Döbritzschen zur Diözese Jena. Sein Filialort Kleinschwabhausen mit dem eingepfarrten Vollradisroda gehörte schon vorher zur Diözese Jena. Gleichzeitig wurden die Parochien Stadtbürgel, Großlöbichau, Taupadel und Thalbürgel zu der neugebildeten Diözese Bürgel geschlagen und die Parochien Altengönna und Nerkewitz an die Diözese Dornburg abgegeben (Vgl. Staatshandbuch 1846, S.259 ff. und 1851, S.228 ff., 233 ff., 237 ff. im Zusammenhalt mit den Akten Nr. 27 dieses Bestands).

Mit Wirkung vom 1. Januar 1913 wurde der Pfarrort Lichtenhain (diözese Camburg von Sachsen-Meiningen an Sachsen-Weimar abgetreten (Staatsvertrag vom 8.1.1912, Regierungsblatt für das Großherzogtum Sachsen 1912, S. 443 ff., Schneider und Tille, Einführung in die thüringische Geschichte, 1931, S.78). Lichtenhain wurde der Diözese Jena einverleibt. Dieser Bestand nunmehr aus den Parochien Bucha, Burgau, Cospeda, Döbritschen, Großschwabhausen, Isserstedt, Jena, Jenaprießnitz, Kunitz, Lichtenhain, Lobeda, Maua, Rothenstein, Wenigenjena, Zwätzen (Staatshandbuch 1913, S.75).

Gemäß Ministerialbekanntmachung vom 30. Oktober 1913 wurde die Diözese Jena mit der Wirkung vom 1. Dezember 1913, zunächst provisorisch, geteilt und zwar in die Diözese Stadt Jena und eine Diözese Lobeda (Kirchen- und Schulblatt, 62. Jahrgang, Weimar 1913, S.326; Teilabdruck in Nr.7 dieses Bestands). Nach der Teilung umfasste die Diözese Stadt Jena nur noch die Pfarrbezirke Jena, Lichtenhain (mit den Filialen Ammerbach und Nennsdorf) und Wenigenjena "nebst der einstweilig damit verbundenen Tochtergemeinde Ziegenhain". In dieser Zusammensetzung bestand die Diözese Jena noch über das Jahr 1923 hinaus.


Aktenabgaben

Bei der Abtretung der Pfarrorte wurde jeweils auch über die Abgabe der dazugehörigen Akten verfügt, so hinsichtlich des Ortes Löbenschütz durch Reskript vom 20. Juli 1840 (Nr. 6 Dieses Bestands).

In der Ministerialbekanntmachung vom 30. Oktober 1913 wurde ausdrücklich bestimmt: "Soweit die im Superintendenturarchiv zu Jena befindlichen Akten usw. die Pfarrbezirke der provisorischen Diözese Lobeda betreffen, sind sie an Hand eines aufzustellenden genauen Verzeichnisses? bis zum 1. Dezember 1913 dem Oberpfarrer Hohl zu übergeben." Ein solches Verzeichnis liegt als Nr.8 dieses Bestands vor. Die meisten der damals übergebenen Akten gehören heute noch zum Archivkörper "Superintendentur Lobeda, 1625 - 1927". Einzelne andere Akten, namentlich solche über Visitationen der Landorte in den Jahren 1846 bis 1852, verblieben jedoch damals, wohl ihres Zusammenhanges wegen, in Jena; sie gehören noch zu dem vorliegenden Bestand.


Das Archiv der Superintendentur Jena

Im Jahre 1835 wurde von Karl Stoltz das "Repertorium über die der Großherzoglichen Superintendentur Jena zugehörigen und in deren Archiven sich befindlichen Scripturen an Acten, Zeitungen und dergleichen" zusammengestellt (Nr.1 dieses Bestands). Darin sind die Akten alphabetiscch nach Schlagworten, die aus den Akten betreffen herausgegriffen sind, geordnet.
Stoltz versah sein Repertorium mit Nachträgen, die bis 1860 reichen. Am Rand vermerkte er außerdem die von 1836 bis 1851 erfolgte Abgabe von Akten über abgetretene Orte mit Angabe der Zeit und des Empfängers.

Nach 1860 scheint sein Repertorium längere Zeit hindurch kaum oder gar nicht mehr benutzt worden zu sein. Nach einem Bericht vom 24. Mai 1878 war das Ephoralarchiv "in der vollständigsten Unordnung". Als Ursache gab der Superintendent an: "Während des Kirchenbaus (1873) ist ein Theil auf den Boden der Bürgerschule, ein anderer Theil in einem Speicher des Bauinspectors Spittel abgeführt, durcheinandergeworfen, dann wieder in die Mahlkammer unter dem Kirchthurm zurückgebracht. Von Register und Rubricirung ist keine Spur." (Nr.9 dieses Bestands, Bl.8 RS.).

Daß mit der notwendigen Neuordnung der Gerichtsschreibergehülfe Wilhelm Constantin Helmrich betraut worden ist, ergibt sich aus einer Quittung über den Empfang eines Honorars vom 8. Januar 1880 (Nr.9, Bl.24 RS.; Helmrich erscheint in den Staatsbüchern später als Aktuar und Gerichtssekretär am Oberlandesgericht zu Jena, schließlich als Kanzleirat a.D., 1913, S. 254. Helmrich, der den Auftrag vielleicht noch 1878 erhielt, hat das Archiv zunächst nach Stoltzs Repertorium geordnet; das ergibt sich aus den Nachträgen von seiner Hand. Von ihr rühren auch die Entwürfe zu zwei Berichten der Superintendentur an das Staatsministerium vom 22. August und 6. November 1879 (Nr.9, Bl.16 f., 20). Darin werden insbesondere auszuschneidende Akten namhaft gemacht, deren Einstampfung das Ministerium mit gewissen Einschränkungen genehmigte. Auch die vorgeschlagene weitere Abgabe von Akten über früher abgetrennte Orte an die zuständigen Superintendenturen wurde gebilligt (Nr.9, Bl.18, 19, 21). Am 20. Dezember 1879 (Bl.24) war die Ordnung des Ephoralarchivs bis auf die Reinschrift des Repertoriums vollendet, die nach der oben erwähnten Quittung vom 8. Januar 1880 wohl an jenem Tag vorgelegt worden ist.

Helmrich Repertorium ist nicht mehr bei dem Bestand. Es war ebenfalls nach alphabetisch geordneten Schlagworten eingerichtet. Von seiner Hand finden sich in Stoltzs Repertorium zahlreiche Hinweise auf Überschreibungen von Akten in das "neue Repertorium". Und zwar hat Helmrich aus vielen Aktenbetreffen statt der ursprünglich gewählten Schlagworte andere Ordnungsworte herausgegriffen (so erschien z.B. die Akten, betreffend die Ordinationen in der Diözese Jena" bei Stoltz wegen des Wortes Jena unter J, nun aber sind sie von Helmrich wegen des Wortes Ordination unter O verwiesen!). Auf diese Weise erhielten viele Akten nicht nur neue Nummern, sondern auch neue Ordnungsbuchstaben. Dieser Betrachtung entsprechend die alten und neuen Aktenzeichen auf den Aktendeckeln. Wie lange Helmrichs Repertorium genutzt wurde, ist nicht festzustellen.

Jedenfalls ist spätestens 1897 an seiner Stelle ein drittes Verzeichnis aufgestellt worden (Vgl. G. Mentz, "Muster für Inventarisierung kleiner thüringischer Archive", Zeitschr. Für Thür. Gesch., Bd.18, 1897, S.621 ff., mit einem auszugsweisen Abdruck). Nr.3 dieses Bestands enthält eine spätere Abschrift des dritten Verzeichnisses; dieses zeigt, dass die Akten seit Helmrichs Neuordnung an Zahl stark vermindert und wohl deshalb nochmals mit neuen Nummern versehen sind. In der Abschrift sind die ordnenden Schlagworte an den Anfang der Betreffe gesetzt, wodurch Gebilde entstanden sind wie unter K.22: "Kinder, uneheliche, die Zusammenstellung gestorbenen"! (Nr.297 dieses Bestands. Der Teilabdruck von Mentz bringt die Aktenbetreffe noch in unverstellter Fassung). Die Abschrift ist ohne Titelblatt, Verfasser- und Zeitangabe; der Handschrift nach stammt sie von dem Stadtkirchner Rudoph in Jena.

Die bisher betrachteten Repertorien umfassen den älteren Teil des Bestands. Der neuere Teil ist erst nach 1880, teilweise erst um 1930, archivreif geworden (darunter die bis 1841 zurückreichende Nr.42 und die mit einer Druckschrift von 1829 abschließende Nr.375). Diesen zweiten Teil ordnete das mit der Maschine geschriebene "Bestandsverzeichnis des Oberpfarramts- (Superintendentur-) Archivs Jena Stadt", und zwar nicht mehr alphabetisch, sondern nach Sachgruppen (Ebenfalls enthalten in Nr.3 dieses Bestands).

Das Archiv der Superintendentur umfasste also zwei von einander völlig verschiedene Teile, die nur äußerlich miteinander verbunden waren. In diesem Zustand wurde es bis 1946 in Jena verwahrt.

Neuordnung des Archivs im Landeskirchenamt

Im Juli 1946 wurde der Aktenbestand an das Archiv des Landeskirchenamts in Eisenach abgeliefert. Bei der Überprüfung ergab sich die Notwendigkeit der Verschmelzung und einheitliches Verzeichnung.

Um die in den unübersichtlichen Sammelbänden (Miscellanea, Besondere Berichte, Oberbehördliche allgemeine Verfügungen) verborgenen Betreffe auffindbar zu machen und in geordneten Zusammenhang zu bringen, sind diese Sammelbände aufgelöst worden. Die hierdurch und durch Herausnahme unrichtiger Einfügungen aus anderen bänden gewonnenen Teile sind zu 105 neuen Akteneinheiten geformt worden (Vgl. die "Nachweisungen", Nr.447 ff. dieses Bestands).

Da es sich um die Akten der Superintendentur einer einzelnen Stadt handelt, verzichtet das vorliegende Findbuch auf eine Einteilung in allgemeine Akten und in Ortsakten; stattdessen sind alle Akten mit durchlaufenden Nummern versehen worden.

Der Bestand enthält allerdings auch Akten über Landorte, die nach der Teilung vom 1. Dezember 1913 nicht mehr zur Diözese Jena gehörten, namentlich die oben erwähnten Visitationsakten von 1846 bis 1852. Um erkennen zu lassen, in welchen Verhältnis diese Orte zu Jena gestanden haben, ist die für das Jahr 1839 aufgestellte "Einteilung der Diözese Jena" mit Hinweisen auf die bei der Teilung in Jena verbliebenen Akten über die Landorte beigefügt worden (Bl.VI).

In dem "Verzeichnis der in den Aktentiteln genannten Ortsnamen" werden sämtliche in den Betreffen vorkommenden Orten mit Nennung der aktennummern und kurzer Angabe des Inhalts aufgezählt. Bei allen thüringischen Orten werden außerdem in Klammern die Kirchenkreise nach dem Stand von 1923 genannt (Bl.VIII).

Eine dritte Übersicht erfasst alle in den Betreffen vorkommenden Personennamen (Bl.XI).

Im Aktenverzeichnis steht in der Spalte "alte Nr." nur das zuletzt gültig gewesene alte Aktenzeichen. Bei den neugebildeten Akteneinheiten, die sich zum Teil aus Blättern von verschiedener Herkunft zusammensetzen, ist davon abgesehen worden, die alten Aktenzeichen zu nennen. Diese finden sich aber als Bleistiftbemerkung auf den einzelnen Aktenblättern.


Eisenach, den 27. Juni 1949
gez. Dr. Schäfer