Vorwort

DIE OBERHERRSCHAFT

Die sogenannte Oberherrschaft Kranichfeld bestand aus einem größeren Bezirk mit dem zuletzt meiningischen Teil der Stadt Kranichfeld und vier verstreuten kleineren Bezirken mit den Dorfschaften Großkochberg, Milda, Rödelwitz und Treppendorf, von denen aber Großkochberg und Rödelwitz 1875 der Diözese Saalfeld einverleibt wurden.
"Um 1380 fiel die Oberherrschaft nach dem Aussterben der Herrn von Krannichfeld an die Burggrafen von Kirchberg, 1451 und 1453 an die Herrn von Reuß, die sie 1583 bis 1588 und von da bis 1604 bezüglich an die von Mandelsloh und Belepsch zu Seebach versetzten, dann 1615 wiederkäuflich an die Herzoge zu Weimar, 1630 an Carl Günther zu Schwarzburg und 1663 an Gotha überließen, von dem sie 1704 auf Wiederkauf an Weimar abgetreten, aber 1728 wieder einglöst wurde. In der Ländertheilung vom Jahre 1826 fiel sie an Meiningen." (Georg Brückner, Landeskunde des Herzogthums Meiningen, II, 1853, Seite 777, vgl. I, 1851, Seite 45ff. Ausführlicher dargestellt in Johann Georg Brückners Kirchen- und Schulenstaat im Herzogthum Gotha, III, 6. Stück, 1761, S. 2ff).
Bei Sachsen-Meiningen verblieb die Oberherrschaft bis zum Zusammenschluss des Landes Thüringen.


DAS KIRCHENAMT KRANICHFELD UND SEINE VORLÄUFER

Schon vor der Inbesitznahme durch Herzog Ernst den Frommen von Sachsen-Gotha bestand in Kranichfeld ein Unterkonsistorium. "Da nun Hertzog Ernstens Hochfürstliche Durchlaucht diese Herrschaft, wie obgedacht (1659), überkommen; so haben Dieselben zwar ein Unter-Consistorium daselbst gelassen, und Dero geistliche Unter-Gerichts-Ordnung darinnen eingeführt, die bishero von den Besitzern anmaßlich exercirte actus Consistoriales aber, als die examination und investitur der Prediger, dispensation in causis matrimonialibus etc. eingezogen und an dere Consistorium zu Gotha verwiesen." (Kirchen- und Schulenstaat im Herzogthum Gotha, I, 6. Stück, 1756, Seite 4).
Das Unterkonsistorium wurde erst am 1. Juli 1829 durch das "Herzogliche Sachsen-Meiningische Kirchen- und Schulenamt für die Herrschaft Cranichfeld" ersetzt (Nr. 4 dieses Bestandes). An dessen Stelle trat 1876 das Kirchenamt Kranichfeld. Das geschah im Zusammenhang mit der Sachsen-Meiningischen Kirchengemeinde- und Synodalordnung vom 4. Januar 1876 (Sammlung der Landesherrlichen Verordnungen im Herzogthum Sachsen-Meiningen, 20. Band, S. 273ff), nachdem bereits durch das Volksschulgesetz vom 22. März 1875 (ebenda, S. 165ff) die Beaufsichtigung und Leitung des Schulwesens insbesondere durch Kreis-Schulämter neu geregelt worden war (ebenda S. 193ff, S. 203).
Infolge der Trennung der Kirche vom Staat wurden die ehemals "Herzoglich Sachsen-Meiningischen Kirchenämter" schließlich in evangelische Kirchenämter umgewandelt. In dieser Form bestanden sie bis zum Übergang in die Thüringer evangelische Kirche.


UMFANG

Das Kirchen- und Schulenamt umfasste bei seiner Einführung am 1. Juli 1829 folgende Pfarreien:
Achelstädt mit dem Filial Barchfeld, dorthin eingepfarrt die Kaffenburg,
Großkochberg, eingepfarrt Clesewitz und die Teichmühle, sowie Spaal im Sachsen-Altenburgischen, mit dem Schwarzburg-Rudolstädtischen Filial Milbitz bei Teichel (mit dem 1. Mai 1875 der Diöszese Saalfeld zugewiesen und dem dortigen Kirchen- und Schulenamt unterstellt),
Kranichfeld, Sachsen-Meiningischen Anteils, eingepfarrt das Oberschloß, die Felsmühle und die Waldmühle, nebst dem Filial Stedten; der dortige Oberpfarrer war zugleich Superintendent der Diözese, der Diakonus zugleich Pfarrer zu Stedten,
Milda mit dem Filial Meckfeld im Sachsen-Altenburgischen,
Osthausen
Riechheim mit dem Filial Gügleben (1912 dauernd eingezogen und mit Osthausen verbunden) und
Treppendorf.
Das Sachsen-Meiningische Rödelwitz (bis 1919 Filial von Engerda im Sachsen-Altenburgischen) unterstand bis 1875 dem Kirchen- und Schulenamt Kranichfeld, wurde aber mit dem 1. August 1875 der Diözese Saalfeld einverleibt und dem dortigen Kirchen- und Schulenamt unterstellt.
Der Sachsen-Meiningische Anteil von Hohenfelden mit der Hornmühle war nach Hohenfelden Sachsen-Weimarischen Anteils eingepfarrt.
(Vgl. Sachsen-Meiningisches Hof- und Staatshandbuch 1843, Seite 281ff).
Der Zustand der genannten Orte im Stichjahr 1923 ergibt sich aus den für jenes Jahr zutreffenden Kopfüberschriften zu den Ortsakten.


DER AKTENBESTAND

Der Archivkörper setzt sich in der Hauptsache zusammen aus Akten der drei auf-einanderfolgenden Zeitabschnitte: nämlich des Unterkonsistoriums (bis 1829), des Kirchen- und Schulenamtes (1829 bis 1876) und des Kirchenamtes (1876 bis 1923).
Die eigentlichen Akten des Unterkonsistoriums sind mit alten Aktentiteln und alten Aktenzeichen versehen:
Allg.1, Allg.6, Allg.35, Allg.69,; K.5 bis K.10, K.13 bis K.15, K.27, K.28, K.41, K.44, K.55, K.56.
Hinzugezählt werden können einige Akten ohne alte Aktenzeichen: Allg.44, Allg.53, K.1, K.11, K.12, K.24, K.26, K.33, K.40, K.43, K.59 und T.1.
Die von 1829 bis 1876 ergangenen Akten des Kirchen- und Schulenamtes sind daran erkenntlich, dass dem alten Aktenzeichen ein + vorangesetzt ist; doch ge-hören die Akten B.11 = + 74,7 i , K.23 = + 124,7 az und T.10 = + 180,8 a b zur nachfolgenden Aktengruppe.
Die seit 1876 ergangenen Akten des Kirchenamtes sind mit Zahlen ohne vorge-setztes "+" gekennzeichnet; doch gehören die Akten K.58 = 124,1 zur vorger-gehenden Aktengruppe.
Zu dem Bestand gehören außerdem folgende Aktenstücke anderer Herkunft, die jedoch sämtlich mit Aktenzeichen des ehemaligen Kirchen- und Schulenamtes versehen, also vermutlich schon vor 1877 in dessen Bestand übergegangen sind:
Ober-Konsistrium Friedenstein:
Allg. 2 = "Loc. 6 Geistl. Unter-Cons.Crannichfeld"
K. 25 = "Crannichfeld. Loc. 7 Nr. 12"
Consistorium Meiningen: K. 46
Geheime Kanzlei Meiningen: K. 48
Meiningische Landes-Regierung, Verwaltungs-Senat: K. 51
Stadtrat Kranichfeld, Meiningischen Anteils: K. 53
Fortsamt Kranichfeld: K. 45 (Aktendeckel fehlt)
Verwaltungsamt Kranichfeld: Allg.51, Allg.54, Allg.58, Allg.61, K.3

Verwaltungsamt (Ablösungskommission) Kranichfeld:
Allg.22, B.5, B.6, B.7, M.1, T.5
Ablösungs-Kommission Saalfeld: T.7, T.8

Landrat Saalfeld (Ablösungs-Kommission):
B.10, K.38, R.2, S.2, S.3
(Consistorial-)Amt Blankenhain:
a) mit alten Aktenzeichen Sect. IV Nr. … :
K.2 (Gräfl. Gleich. Hatzfeld. Amt Kranichfeld), K.4, K.61, K.67, K.69, S.4, S.8.
Ältester Bestandteil ist eine Urkunde von 1464 (K. 40).
Einzelne Akten sind bis 1923 fortgeführt worden.


DIE NEUORDNUNG UND VERZEICHNUNG

Der größte Teil des Bestandes ist im Jahre 1926 von den Kreisdirektionen Weimar und Saalfeld an das Archiv der Thüringer evangelischen Kirche abgeliefert worden (Akten des Landeskirchenrates Eisenach: Übernahme der Akten des ehemaligen Gebietes Sachsen-Meiningen Nr. IV, 1 B 6 S 2, Band I, Bl. 63ff und Band II, Bl. 165ff).
Vom Staatsarchiv Meiningen wurden am 9.2.1949 noch 4 Aktenbände nachgeliefert (Akten des Landeskirchenrates A. 150 b).
Die Aktenstücke ohne alte Aktenzeichen: Allg.20, Allg.44, Allg.53, A.1, K.1, K.11, K.12, K.43, K.45, K.59 und M.1 sind aus losen Blättern oder Aktenlagen neu gebildet worden.


Eisenach, den 16. Juni 1953
gez. Dr. Schäfer

(Abschrift aus dem Orginal-Findbuch)




Nachträgliche Anmerkung:
Im Bestand der Inspektion Blankenhain befindet sich eine Akte für Kranichfeld mit dem Titel "Kirchliche Bauten", Datierung 1890-1902, Signatur "K. 110a".