Vorwort

Dieser Bestand beinhaltet die Überlieferung der Bauabteilung des Landeskirchenamtes der (ehemaligen) Evangelisch-Lutherischen Kirche in Thüringen.
Als das gesamte Landeskirchenamt im Jahr 2011 von Eisenach nach Erfurt umzog, wurde diese Überlieferung zunächst außerhalb des Landeskirchenarchivs zwischengelagert und 2014 in den Archiv-Neubau übernommen.
Es handelt sich in erster Linie um Bauzeichnungen, Bauplanungsunterlagen, Baubeschreibungen, statische Berechnungen und Skizzen.
Der gesamte Bestand war bei der Übernahme ins Archiv grob vorsortiert, aber noch unverzeichnet.
Im Laufe der Jahre konnte der gesamte Bestand nach und nach verzeichnet werden, meist im Rahmen von Praktika oder anderen kurzzeitigen Arbeitsmaßnahmen und zuletzt während eines längerfristigen Projektes mit mehr Zeitvolumen. Kürzlich erfolgte dann auch die Übertragung in die Archivdatenbank und anschließend der Export des Online-Findbuches in das Thüringer Archivportal.
Ein erstes vorläufiges Findbuch wurde 2020 veröffentlicht und umfasste seinerzeit 2.234 Verzeichnungseinheiten für den Datierungszeitraum von 1868 bis 2004.
Inzwischen enthält die Gesamtverzeichnung insgesamt 1.764 Verzeichnungseinheiten, Gesamtzeitraum bis 2009.

Der hier vorliegende Bestand gliedert sich in fünf Bereiche: Kirchengebäude, Pfarrhäuser, Gemeindehäuser, sonstige kirchliche Gebäude und Friedhöfe (Systematikgruppen). Diese Systematik konnte anhand der bereits vorhandenen älteren Registratursignaturen nachvollzogen und die Archivdatenbank eingearbeitet werden.
Innerhalb der Systematikgruppen sind die Unterlagen zumeist alphabetisch nach den einzelnen Orten erfasst, so dass die entsprechende Ortskennzahl (als erster Teil der Archivsignatur) sich in den verschiedenen Systematikgruppen wiederholt.
Unterlagen zu sakralen Bauten auf Friedhöfen wurden in die Rubrik "Kirchen" aufgenommen. Alle anderen Friedhofs-Bauangelegenheiten finden Sie in der Gruppe 5 "Friedhöfe".

Die Unterlagen sind in unterschiedlicher Weise gelagert: größtenteils in Kartenschränken, zum Teil in Rollen, aber auch zu einem nicht geringen Teil gefaltet in Archivkartons. Diese verschiedenen Aufbewahrungsformen resultieren aus der vorangegangenen unterschiedlichen Lagerung in der damaligen Bauabteilung im Eisenacher Landeskirchenamt.



Anmerkung:
Wir weisen private Benutzer darauf hin, dass Teile des Bestandes derzeit noch den im Archivgesetz festgelegten Schutzfrist von 30 Jahren unterliegen (siehe dazu http://www.landeskirchenarchiv-eisenach.de/rechtsgrundlagen/a-z, Archivgesetz-EKU, § 7). Diese Fristen wurden nicht mit in die Datenbank übernommen.
Sofern die Schutzfrist laut Datierung der Verzeichnungseinheit noch nicht erfüllt bzw. überschritten ist, können die Unterlagen nicht ohne weiteres eingesehen werden. In begründeten Fällen gibt es aber das Recht auf Schutzfristenverkürzung. Hierfür reicht ein formloser schriftlicher Antrag aus.
Ausgenommen von dieser Verpflichtung sind die betreffenden Kirchengemeinden selbst sowie andere landeskirchliche Stellen.