Vorwort
Behördengeschichte des Reußischen Jagd- und Forstdepartements Greiz
Bis 1768 bestanden in den beiden Reußischen Herrschaften Obergreiz und Untergreiz zur Bearbeitung der Jagd- und Forstangelegenheiten der Herrschaftlichen Waldungen Forstkommissionen. Um 1766 zum Beispiel begleitete der Untergreizer Major Johann Friedrich Wilhelm Leopold von Hirschfeld das Amt eines Forstmeisters. Als 1768 Untergreiz an Obergreiz fiel, machte sich eine Veränderung der Verwaltungsorganisation und damit auch des Forstwesens notwendig. 1778 wurde Heinrich Carl Anton von Bonin zum Oberhof- und Oberforstmeister ernannt und war bis 1784 tätig. Sein Nachfolger wurde 1785 der Forst- und Jägermeister Christian Heinrich Utz von Nauendorf, der 1790 zum Jäger- und Oberforstmeister befördert wurde und diese Funktion bis zu seinem Tode 1795 ausübte. Ihm zur Seite gestanden hatte von 1787 an der Forstsekretär Conrad Ludwig Jähring (von Waldungen), ab 1790 Forstrat und 1794 Forst- und Kammerrat. Er erhielt 1798 den Titel eines Forstmeisters. 1796 wird im Greizer Intelligenzblatt (Seite ?) zum ersten Male das Reußisch-Plauische Forstdepartement erwähnt. Die Provenienz -Reußisches Jagd- und Forstdepartement- konnte in den Akten aus den Jahren 1797 und 1798 erstmalig ermittelt werden. Nicht feststellbar ist, ob die genannten Forst- bzw. Oberforstmeister bereits Vorstände eines Jagd- und Forstdepartements waren. 1902 wurde von Waldungen Oberforstmeister und blieb es bis 1809. In dem Schreiben Heinrichs XIII. an seine Kammer (vom ...?), in welchem die Leitung des Jagd- und Forstdepartements dem früheren Forstsekretär Carl Zopf übertragen wird, heißt es u.a.: "Da das Jagd- und Forstwesen neuerlich von unserer Kammer ganz unabhängig und abgesondert gewesen, so verordnen Wir hiermit, dass von nun an die ehemalige Ordnung der Dinge wiederhergestellt und dieser so wichtige Zweig des Cameral-Haushalts wieder mit dem Collegio in die ehemalige Verbindung gesetzt, mithin als ein zwar unter besonderen Direktion stehendes, jedoch kollegialisch zu kontrollierendes Departement angesehen werden solle." Dieses Schreiben gibt zu erkennen, dass unter der Leitung des Oberforstmeisters von Waldungen das Jagd- und Forstdepartement vollkommen selbständig gewesen ist, lässt aber auch darauf schließen, dass früher die Kammer als Behörde für Jagd- und Forstangelegenheiten zuständig und ihre eine entsprechende Abteilung angegliedert gewesen ist.
Von 1809 bis 1837 war das Jagd- und Forstdepartement nunmehr wieder ein Teil der Kammer. Der Oberkammerrat Carl Zopf wurde Mitglied des Kammerkollegiums, hatte jedoch neben der Leitung des Departements noch andere Aufgaben innerhalb der Kammer zu erfüllen. Für den Vortrag in Jagd- und Forstangelegenheiten beim Fürsten war der Vorstand der Kammer selbst zuständig.
Mit der Übertragung der Leitung des Jagd- und Forstdepartements 1835 an den Oberforstmeister Hans Christoph von Reitzenstein wurde eine gewisse Auflockerung vorgenommen, indem die Nebenaufgaben innerhalb der Kammer wegfielen und er für das Jagdwesen selbst beim Fürsten berichten musste. Der Einfluss der Kammer war damit teilweise ausgeschaltet.
1837 bis 1871 wurde das Jagd- und Forstdepartement unter dem Oberforstmeister Otto von Planitz wiederum aus der Kammer herausgelöst und dem Fürsten direkt als Immediatbehörde unterstellt. Die Gleichordnung zum Beispiel von Kammer und Jagd- und Forstdepartement oder Regierung und Jagd- und Forstdepartement geht auch aus der Aktenstilform der Schreiben zwischen diesen Behörden in jener Zeit hervor, die als Communications- bzw. Requisitionsschreiben abgefasst sind. Der Grund für diese Maßnahme war, dass sich in der vorangegangenen Zeit der Leiter des Departements wegen anderen Aufgaben doch nicht genügend um das Jagd- und Forstwesen kümmern konnte und man von fürstlicher Seite insgesamt eine Benachteiligung dieses Verwaltungszweiges sah.
Als 1871 der Oberforstmeister von der Planitz um seine Entlassung nachsuchte, wurde wegen Mangel an einer geeigneten Persönlichkeit aber sicher auch aus Sparsamkeitsgründen (Der zu dieser Zeit regierende Heinrich XXII. von Reuß älterer Linie war bekannt für seinen Geiz und ebenso für seine Jagdleidenschaft.) folgende interimistische Lösung vorgenommen: Das Forstwesen wurde als Forstdepartement unter dem Forstkommissar Dr. Carl Braun in die Kammer eingegliedert und nannte sich Reuß-Plauische Kammer, Forstdepartement Greiz. Das Jagdwesen wurde als Jagddepartement dem Fürsten selbst unterstellt. Der Vorstand blieb vorläufig unbesetzt, zeitweilig leitete Heinrich XXII. das Departement selbst.
1888 wurde auch das Jagddepartement in die Kammer eingegliedert. Die Behördenbezeichnung in den Greizer Adressbüchern von 1889 bis 1902 lautete: Fürstliche Kammer und Fürstliches Jagd- und Forstdepartement. 1902 gehen Jagd- und Forstangelegenheiten ganz in der Kammer auf, als Verantwortlicher ist innerhalb der Kammer noch ein Forstinspektionsbeamter zuständig.
Damit hörte 1871 das Jagd- und Forstdepartement endgültig auf zu bestehen. Die folgenden Zwischenlösungen führten 1902 wieder dazu, dass nur noch die Kammer als alleinige Behörde für Jagd- und Forstsachen zuständig war.
Auf der unteren Ebene bestanden bereits von 1800 Forstrevierverwaltungen unter Leitung eines Oberförsters bzw. Försters, die bis 1871 für das Jagd- und Forstwesen gleichzeitig zuständig waren. Sie unterstanden direkt dem Jagd- und Forstdepartement (Oberförstersystem).
Vor 1800 war folgende Reviereinteilung vorgenommen worden:
Greizer Revier
Pohlitzer Revier
Remptendorfer Revier
Isabellengrüner Revier
Lunziger Revier
Herrmannsgrüner Revier
Wellsdorfer Revier.
Hinzu kam noch eine Revierverwaltung für die Besitzungen in Radeburg und Rödern (Sachsen), die durch Heirat erworben worden waren. Nach 1810 gab es einige Jahre auch ein Arnsgrüner Revier und nach 1868 ein Alt-Gommlaer und Heinrichsgrüner Revier. Die Reviere Isabellengrün und Remptendorf wurden 1868 zum Burgk´schen Revier unter einer Verwaltung zusammengelegt.
Ab 1871 waren die Revierverwaltungen nur noch mit Forstangelegenheiten beauftragt. An die Stelle der Jagdreviere traten die beiden Jagdbezirke Greiz und Burgk. Sie wurden dem Jagddepartement unterstellt . 1879 wurde nochmals eine Umbildung vorgenommen, die Jagdbezirke wurden aufgelöst und dafür drei Unterabteilungen des Jagddepartements gebildet:
Unterabteilung I: Greiz (Heinrichsgrüner Revier und erpachtete Fluren)
Unterabteilung II: Waldhaus (Pohlitzer und Herrmannsgrüner Revier)
Unterabteilung III: Burgk (Burgk´scher Jagdbezirk).
1872/73 wurde in den Domanialwaldungen von Reuß älterer Linie durch sächsisches Forstpersonal eine Neueinrichtung der Forstreviere vorgenommen. Im Ergebnis entstanden die flächen- und geländemäßig aufeinander abgestimmten Reviere Herrmannsgrün, Pohlitz, Heinrichsgrün und Burgk.
Für forst- und jagdpolizeiliche Angelegenheiten der Herrschaftlichen Waldungen wurde 1792 das Forstamt Untergreiz und Burgk eingerichtet. Ein Forstamt Obergreiz und Dölau bestand zu dieser Zeit schon. Sie wurden der Regierung unterstellt. Der jeweilig eingesetzte Oberforstmeister wurde 1. Mitglied dieser Forstämter, deren Personal sich weiterhin aus dem Personal der zuständigen Justizämter und dem Vorstand der Regierung zusammensetzte.
Diesen Ämtern unterstanden Forstamtsstellen bei den Justizamtsstellen (falsch). Hier hatten die Revierförster Anzeige über Forst- und Jagdfrevel zu erstatten und gleichzeitig darüber dem Oberforstmeister zu berichten.
1855 gingen die Aufgaben der Forstämter auf das neu gebildete Kriminalgericht Greiz über. Der bisherige Verfahrensweg wurde beibehalten, weiterhin führte bei Verhandlungen über Forst- und Jagdfrevel der Leiter des Jagd- und Forstdepartements den Vorsitz.
Bestandsgeschichtliche Übersicht
Der Bestand -Reußisches Jagd- und Forstdepartement- umfasst einen Zeitraum von ungefähr 1780/90 bis 1871. Einzelne Aktenbände aus der früheren Zeit wurden in den Bestand einbezogen. Die Akten befanden sich im Kammerarchiv des Landesarchivs Greiz, da die Kammer die zuständige Behörde zur Verwaltung des Domänenvermögens und damit auch der Forsten war.
Dazu liegt ein Repertorium über die vom Oberforstmeister von der Planitz abgelieferten Akten vor, das eine einfache sachliche Gliederung enthält. Die Akten waren jedoch nur noch teilweise nach diesem Verzeichnis geordnet. Dazwischen befand sich unverzeichnetes Aktenmaterial. Mengenmäßig waren ca. 10 lfm vorhanden. Bei der Verzeichnung wurden 1,85 lfm Akten fremder Provenienzen (Kammer, Forstgeldereinnahme, Revierverwaltungen, Fürstliche Tiergartenverwaltung, Rentkasse, Fürstliche Wildkammer) aussortiert. Außerdem wurden die nach 1871 gebildeten Jagd- und Forstakten ausgesondert, um sie den im Kammerbestand bereits enthaltenen Jagd- und Forstakten anzugliedern, weil das Jagd- und Forstdepartement nur bis 1871 bestanden hat. Das waren nochmals 1,75 lfm. Übrig blieb der eigentliche Bestand -Reußisches Jagd- und Forstdepartement Greiz- mit insgesamt 5,4 lfm. Zeitlich gesehen umfasst er die Jahre 1712 - 1739, 1768, 1772 - 1773 (einzelne Aktenstücke) und 1781 - 1871.
Von einer Eingliederung der gesamten Jagd- und Forstsachen in den Bestand -Kammer- wurde abgesehen, da nachweisbar ein selbständiges Jagd- und Forstdepartement bestanden hat und dessen Aufgaben erst nach 1871 allmählich wieder in die Kammer übergingen. Der Bestand -Reußisches Jagd- und Forstdepartement Greiz- wird am Schluss des Kammerbestandes angeführt.
Arbeitsbericht
Thema:
Verzeichnung der Akten des Jagd- und Forstdepartements der Kammer Greiz (1768 - 1899, 10 lfm), Anfertigung einer behördengeschichtlichen Einleitung, Gliederung der Aktenmenge und Einordnung in den Gesamtbestand der Kammer Greiz unter Beachtung des Verhältnisses zu dem im eigentlichen Bestand Kammer enthaltenen Jagd- und Forstakten.
(Gleichzeitig ist festzustellen, wann das Jagd- und Forstdepartement eingerichtet wurde und wie lange es bestanden hat.)
Zu den im Kammerarchiv Greiz lagernden Akten des Jagd- und Forstdepartements ist ein Repertorium der vom Oberforstmeister von der Planitz abgelieferten Akten vorhanden, das eine einfache Sachgruppeneinteilung enthält.
Dieses Repertorium wurde zuerst studiert, um einen ungefähren Überblick über die Aufgaben des Jagd- und Forstdepartements zu erhalten.
Der erste Arbeitsgang umfasste das Verzeichnen der vorhandenen Aktenmenge nach dem Bär´schen Prinzip. Für jedes Aktenstück wurde eine Karteikarte ausgschrieben und Aktenstück und Karte mit der gleichen laufenden Nummer versehen. Bei fortlaufenden Bänden unter dem gleichen Aktentitel (z. Bsp. Forstregister, Jagdtabellen) wurde nur eine Nummer verwendet und Bandzahl angegeben. Die Provenienz wurde aus den Präsentat- oder Ausstellervermerken der einzelnen Aktenschriftstücke ermittelt, ebenso der zeitliche Umfang eines Aktenbandes. Fehlten diese Angaben, so genügte auch eine Unterschrift bzw. ein Zuschreibe- oder Gesehenvermerk zu Feststellung der Herkunft. Bei einigen wenigen Aktenstücken ließ sich keine Provenienz ermitteln, die entsprechende Spalte der Karteikarte wurde in diesen Fällen freigelassen. Der Inhalt wurde mit den angegebenen Aktentiteln verglichen, so übernommen oder abgeändert bzw. neugebildet.
Es war notwendig, vor allem die Akten genau durchzusehen, die über die Behördengeschichte Auskunft zu geben versprachen.
Allgemein wurden die Namen der als Oberforstmeister bezeichneten Personen als Richtlinie genommen.
Sehr bald wurde bemerkt, dass nach 1871 eine Veränderung in der Behördenorganisation vorgenommen worden sein musste, weil getrennte Bezeichnungen Forstdepartement und Jagddepartement unter verschiedener Leitung in den Akten erschienen. Zur Klärung wurden die Personalakten aus dem Bestand Kammer, Untergruppe Dienerbestallungen herangezogen. Anhand dieser Akten konnten folgende behördengeschichtlichen Ermittlungen gemacht werden:
Bis 1809 bestand ein selbständiges Jagd- und Forstdepartement, das von da ab bis 1837 wieder in die Kammer eingegliedert wurde. Von 1837 bis 1871 wurde das Jagd- und Forstdepartement als Immediatbehörde dem Fürsten direkt unterstellt. 1871 wurde das Forstdepartement in die Kammer eingegliedert und interimistisch von dem Forstkommissar Dr. Carl Braun geleitet. Das Greizer Adressbuch von 1873 gab weiterhin Auskunft darüber, dass ein selbständiges Jagddepartement bis ungefähr 1888 bestand, denn im Adressbuch von 1889 ist es nicht mehr genannt. Vorn 1889 bis 1902 erscheint die Bezeichnung -Fürstliche Kammer und Fürstliches Jagd- und Forstdepartement Greiz-. Ab 1903 entfällt die Zusatzbezeichnung Jagd- und Forstdepartement, und das Jagd- und Forstwesen geht ganz in der Kammer auf.
Über die Zeit vor 1809 konnte vorerst nichts festgestellt werden. Nach Absprache mit Herrn Dr. Diezel sollten die nach 1871 gebildeten Akten des Jagd- und Forstwesens aussortiert und in den Kammerbestand, Jagd- und Forstwesen eingegliedert werden. Die Akten wurden ebenfalls verkartet und mit einer laufenden Nummer versehen. Nach Abschluss der Verzeichnungsarbeiten wurden diese Karteikarten (ca. 90 Stück) chronologisch geordnet, danach ebenfalls die Akten. Die restlichen Karteikarten wurden nach Sachbetreffen sortiert. Die eigentliche Ordnung erfolgte nach dem Fondsprinzip, in dem ein Sachgruppenschema gebildet wurde. Als Hilfsmittel hierzu diente ein Aktenverzeichnis der Forstabteilung des Thüringischen Finanzministeriums und der Thüringischen Forstämter von 1936. Die Karten wurden nach diesem Schema geordnet (innerhalb der einzelnen Sachgruppen auch chronologisch) und erhielten die endgültige Nummer von 1 - 470). Anschließend wurden auch die Akten in die endgültige Ordnung gebracht. Jedes Aktenstück wurde mit einem Aufklebezettel -Landesarchiv Greiz, Jagd- und Forstdepartement Greiz, Nr. ... versehen. Es wurde ein selbständiger Bestand -Jagd- und Forstdepartement- gebildet, der die Jahre 1712 - 1739, 1768, 1772 - 1773 (einzelne Aktenstücke) und 1781 - 1871 und mengenmäßig 5,4 lfm umfasst. Von einer Eingliederung aller Jagd- und Forstsachen in die Kammer wurde abgesehen, da das Jagd- und Forstdepartement vor 1871 bis auf kurze Unterbrechungen eine selbständige Behörde gewesen ist.
Zur Ermittlung weiterer behördengeschichtlicher Angaben von vor 1809 wurde die im Archiv vorhandenen Handschriften, Findbuch besonderer Persönlichkeiten und die Greizer Intelligenzblätter herangezogen. Aus ersterem ließen sich die vor dieser Zeit tätig gewesenen Oberforstmeister feststellen, wie sie in der Behördengeschichte genannt sind.
Im Intelligenzblatt von 1796 wurde erstmalig das Reußische Forstdepartement angegeben. In den Jagd- und Forstakten selbst ist das Jagd- und Forstdepartement frühestens 1797 genannt. Frühere Zeitangaben für die Existenz dieser Behörde konnten nicht gefunden werden. Demnach bestand ein Jagd- und Forstdepartement etwa seit 1780/90 bis 1871.
Bestandsgliederung
I. Personalangelegenheiten
II. Forstwesen
1) Grundsätzliches, Forstbesitz
2) Belastungen der Forsten, Berechtigungen
3) Forstwirtschaft
4) Holznutzung
5) Verpachtungen, Wegebau und -benutzung
6) Forstschutz, Forststrafsachen
7) Forstangelegenheiten der Reviere
III. Jagdwesen
1) Jagdrecht, Jagdpacht
2) Übrige Jagdangelegenheiten