- Archivalien-Signatur: 1 (klein)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1242 Februar 4.
Erzbischof Siegfrid von Mainz gibt dem Grafen Dietrich von Hohnstein drei Hufen Landes in Oberspier als Lehen, die nach dem Tod des Ministerialen Dietmar frei geworden sind.
Zeugen: Heinricus comes de Kirchberg, frater Dittericus de Salza, frater Elgerus de Hohnstein ordinis praedicatorum, Heinricus praeposits de Helingistat, Heinricus Pincerna de Apolde, Heinricus de Medingin villicus.
Siegel des Erzbischofs, stark beschädigt, nur noch zu erkennen "Sifridus Dei".
24 x 10 cm
Überlieferung:
Dobenecker III 1026.
Kaufbrief der Witwe Sophie von Schwarzburg über die Schlösser Kirchberg (bei Sondershausen) und Großenehrich (Ehrich)
- Archivalien-Signatur: 2 (klein)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1259 Oktober 24.
Sophie, Witwe des Grafen Heinrich (III.) von Schwarzburg überlässt ihrem Bruder Heinrich, Graf von Hohnstein ihre Schlösser Kirchberg (bei Sondershausen) und Ehrich (Großenehrich) mit allen Gütern an der Unstrut. Bürge dafür ist auch Hermann von Lobdeburg. Dafür erhalten Sophie und Hermann von Heinrich 600 Mark Silber, wovon 200 bezahlt sind.
Zeugen: Burggraf Burchard von Querfurt (Burchardus de Querenvorde), Berengerus von Blankenhagen et filius Ludwig, Ludwig von Meldingen, Heinrich von Meldingen, Swippodo de Rochusin (Rockhausen), Heinrich von Witzleben, Heinrich von Elleben, Heinrich von Tannrode, Helenvicus de Sufelt, Hermannus de Beringin, Titmar de Willerstedt, Th. et H. de Welrode, Walther de Wrrel (?), Henricus de Aschalzerode, Bertholdus de Heringen, Th. von Werthern (de Wertere), Berenger de Meldingen, Berenger de Mulihusin.
Zwei Siegel, bei dem der Gräfin Sophie (rund) fehlt 2. Hälfte, das des Herrn von Lobdeburg (dreieckig) gut erhalten.
21 x 19 cm
Überlieferung:
Dobenecker III 2752.
Mitteilung der Witwe Sophie von Schwarzburg an den Erzbischof Werner von Mainz und dem Abt von Fulda über den Verkauf ihrer Rechte in den Schlössern Kirchberg (bei Sondershausen) und Ehrich (Großenehrich)
- Archivalien-Signatur: 3 (klein)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1259 Oktober 25.
Sophie, Witwe des Grafen Heinrich von Schwarzburg, zeigt dem Erzbischof Magnus von Mainz, dem Abt von Fulda und Hersfeld und dem Markgrafen von Meißen an, daß sie alle ihre Güter mit der Hälfte der Schlösser Kirchberg und Ehrich ihrem Bruder, dem Grafen Heinrich von Hohnstein, übertragen hat, und bittet die Genannten, ihn damit zu belehnen.
Siegel beschädigt.
18 x 9 cm
Überlieferung:
Dobenecker III 2754.
Landgraf Albrecht von Thüringen belehnt Graf Friedrich von Beichlingen mit dem Gerichte über Thaleben (Thalheim)
- Archivalien-Signatur: 5 (klein)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1261
Zeugen: Stranz von Tullestete; Berthoch von Schlotheim (Slatheim); Herman von Mila; H. von Kornre (?); Helwich von Goldbach (Goltbach).
Siegel fehlt.
17 x 15 cm
Überlieferung:
Dobenecker III 2946.
Landgraf Albrecht von Thüringen belehnt Graf Heinrich von Hohnstein unter anderem mit dem Schloss Spatenberg
- Archivalien-Signatur: 6 (klein)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1263 April 8.
Landgraf Albrecht von Thüringen belehnt den Grafen Heinrich von Hohnstein mit dem Schloss Spatenberg, das der Oheim Albrechts, Heinrich von Meißen, schon besessen hat und mit den dabeiliegenden Wäldern Eichenberg, Windleite, Bischofsholz.
Zeugen: Friedrich der Ältere Graf von Beichlingen; Friedrich der Ältere von Treffurt (Driforte); Berthoch der Ältere Truchsess von Schlotheim (Slatheim); Lutolfus von Stotternheim; Gerhardus, Notar des Landgrafen.
Siegel an grünen und roten Seidenfäden stark beschädigt.
23 x 17 cm
Überlieferung:
Dobenecker III 3065.
Graf Albrecht von Rabenswald zeigt den Söhnen des Luppoldus von Querberg an, dass er und die Grafen Günther von Käfernburg und Günther von Schwarzburg alle ihre im Harz gelegenen Güter, welche die Söhne des Luppoldus von ihnen zu Lehen besaßen, dem Grafen von Mansfeld überlassen haben, und fordert sie auf, sich behufs der Belehnung an diesen zu wenden.
- Archivalien-Signatur: 7 (klein)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1265 Mai 31.
Siegel sehr gut erhalten.
22 x 7 cm
Überlieferung:
Dobenecker III 3288.
- Archivalien-Signatur: 8 (klein)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1266 April 21.
Heinrich III., Abt von Hersfeld, und Ditmar, Dekan, und der ganze Konvent geben den Bürgern von Arnstadt (Arnisthede) auf ihr Verlangen die Rechte, Gewohnheiten und Freiheiten die Kaiser Karl der Große bei dessen Gründung übergeben hat und daran sich bisher alle ihre Vorgänger, besonders die Äbte Siegfried, Johannes und Ludwig bedient haben.
Zeugen: Conradus prepositus Sancti Iohannis, Wernher prepositus Sancti Petri, prelati Hersfelt; magister Ercinbertus, Guntherus de Arnisthete, Ercinbertus advocatus de Buchenau (Buchenowe), Reinboldus Pincerna de Lengisfeld, Conradus et Gerlacus fratres de Ufhusin, Volpertus Helbini milites et Heinricus Angelus, Heinricus de Hattenbach, Mönche der Abtei, Heinricus de Sula et Reinoldus frater eius, Craftho Bertholdus monitarius, Ludewicus de Capellana, Theodoricus Friso monetarius cives - diese sechs letzteren Bürger von Hersfeld.
Zwei Siegel an roten, braunen und grünen Seidenfäden gut erhalten.
25 x 30 cm
Überlieferung:
Dobenecker III 3432, UB Arnstadt Nr. 30.
Abt Berthold II. (Berthous) von Fulda belehnt Graf Heinrich von Hohnstein mit den Gütern in Abtsbessingen, welche früher Graf Heinrich von Schwarzburg vom Abt Heinrich, Bertholds Vorgänger, zu Lehen hatte
- Archivalien-Signatur: 9 (klein)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1268 Mai 5.
Abgegangenes Abtssiegel in 2 Stücke zerbrochen.
19 x 7 cm
Fehlt bei Dobenecker.
Abt Berthold II. (Berthous) von Fulda belehnt Graf Heinrich von Hohnstein mit den Gütern in Abtsbessingen, welche früher Graf Heinrich von Schwarzburg vom Abt Heinrich, Bertholds Vorgänger, zu Lehen hatte
- Archivalien-Signatur: Fehlt (10)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1268 Mai 5.
Fehlt bei Dobenecker.
Genehmigung des Landgrafen Albrecht von Thüringen für den Grafen Heinrich von Hohnstein zum Bau einer Burg an jedem Ort Greußens außer Marktgreußen
- Archivalien-Signatur: 4 (klein)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1268 Oktober 1.
Zeugen: Graf Ernst von Gleichen, Heinrich von Libenstedt, Geradus, Notar des Landgrafen und prepositus von Nordhausen; Hel. de Goltpahi (?)
Reitersiegel an grüngelben Seidenfaden, stark beschädigt.
19 x 13 cm
Überlieferung:
Dobenecker IV 229.
Landgraf Albrecht von Thüringen verspricht aus Freundschaft für den Grafen Heinrich von Hohnstein, dass weder er selbst, noch irgendein anderer in Großenehrich (Grosserich) ein Schloss bauen werde
- Archivalien-Signatur: 11 (klein)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1270 Oktober 16.
Angekündigtes Siegel fehlt.
21 x 10 cm
Überlieferung:
Dobenecker IV 536.
Landgraf Albrecht von Thüringen erlaubt den Söhnen des Grafen Heinrich von Hohnstein - was er diesem auch schon erlaubt hat - ein Schloss in Greußen mit oder ohne ihren Vater zu bauen und die ihnen hinderlichen Gebäude und Befestigungen in ihrem Gebiete zu zerstören
- Archivalien-Signatur: 12 (klein)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1272 April 1.
Von dem großen Reitersiegel fehlt circa der vierte Teil.
19 x 8 cm
Überlieferung:
Dobenecker IV 759.
- Archivalien-Signatur: 13 (klein)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1275 November 30.
Landgraf Albrecht von Thüringen verleiht dem Grafen Friedrich dem Jüngeren von Beichlingen die Jagd bei seinem Schloss Lohra (Lare) und den Wildbann ("et quod vulgare Wiltbane dicitur") vom Berg Wiu(n)ilsberg bis zum Walungisberg, seinen Hunden bis zum Tal "Gesling" folgen zu dürfen.
Zeugen: Graf Friedrich zu Stolberg; Theodericus Mundschenk (pincerna) de Varila; Guntherus de Salza; Heinricus de Libenstedt (Lyebenstete); Helwich de Goldbach.
Angekündigtes Siegel zerbrochen.
24 x 14 cm
Überlieferung:
Dobenecker IV 1224.
- Archivalien-Signatur: 14 (klein)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1279 November 27.
Landgraf Albrecht von Thüringen belehnt die Grafen Dietrich und Heinrich von Hohnstein, Brüder, mit der Jagd über die Wildbahn auf der Hainleite.
Zeugen: Graf Albrecht von Gleichen; Graf Günther von Schwarzburg; Graf Otto von Lutterberg; Conrad von Tannroda; Gunter Truchseß (dapifer) de Schlotheim; Matthias, Notar des Landgrafen.
Großes Reitersiegel zumeist gut erhalten.
22 x 18 cm
Überlieferung:
Dobenecker IV 1724.
König Adolf bestätigt und erneuert der Stadt Nordhausen alle derselben von früheren Kaisern und Königen verliehenen Privilegien, Freiheiten und Gnaden
- Archivalien-Signatur: 15 (groß)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1293 Januar 11.
Sechs aufgedrückte Papiersiegel, von denen das 4. verloren, das 3. nicht zu erkennen.
35 x 25 cm
Überlieferung:
RI VI,2 n. 172, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1293-01-11_2_0_6_2_0_175_172
(Abgerufen am 21.12.2021).
Eberwein, Probst der Kirche zu Jechaburg, tauscht auf Bitten der Brüder Dietrich und Heinrich von Hohnstein Land in Hausen gegen Land in Hohenebra.
- Archivalien-Signatur: 17 (klein)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1299 August 10.
Der Probst Eberwein der Kirche zu Jechaburg und Mainzer Kanoniker tauscht auf Bitten der Brüder Dietrich und Heinrich von Hohnstein fünf Hufen Landes in Hausen (in campis ville Husen) mit Zustimmung des Dekans und des Kapitels gegen drei Hufen von den Brüdern von Hohnstein gehörigen, gelegen in Hohenebra ("in campis ville Honebra") und überträgt die genannten fünf Hufen auf die Brüder von Hohnstein und deren Erben mit allen Rechten.
Zeugen: Dietrich von Wertern; Alexander von Wernrode; Henning von Bleicherode; Albertus genannt Calwe; Borchardus von Aschatzerode (Aschozerode) der Ältere; Berthold von Wertern.
Siegel Eberwini gut erhalten
23 x 13 cm
Landgraf Albrecht von Thüringen bekennt, dass die Grafen Dietrich und Heinrich von Hohnstein, Brüder, die Vogtei zu Dietenborn mit allen Rechten von ihm zu Lehen tragen
- Archivalien-Signatur: 16 (klein)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1299 März 12.
Reitersiegel zerbrochen
19 x 9 cm
Landgraf Albrecht von Thüringen belehnt Graf Heinrich von Hohnstein mit Schloss Wachsenburg, Ilmenau und Ichtershausen und allem Zubehör, wie sie der verstorbene Graf Günther von Käfernburg von ihm zu Lehen gehabt hat.
- Archivalien-Signatur: 18 (klein)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1302 November 13.
Zeugen: Graf Friedrich von Rabenswald; Graf Dietrich von Hohnstein; Graf Günther von Schwarzburg; Brüder Otto und Dittrich von Wechmar; Hartung von Erfa; Albert von Heilingen; Günther von Salza; Friedrich von Wernrode; Heinrich von Wilrade.
Großes Reitersiegel sehr gut erhalten.
32 x 14 cm
Überlieferung:
UB Arnstadt Nr. 66.
- Archivalien-Signatur: 19 (klein)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1304 Februar 10.
Graf Friedrich der Ältere von Beichlingen schenkt dem Nonnenkloster in Frankenhausen den daselbst befindlichen Hof des verstorbenen Ritters Heinrich von Ringleben.
Zeugen: Friedrich von Werthern (Friderich de Werthere) et Gerlacus de Odirsleyben, sacerdotes; Hermannus dictus Slegil, Otho Picus; Heynricus clericus de Kelbera, filius Margarete.
Anhängendes Siegel (oval) zerbrochen.
20 x 10 cm
Landgraf Albrecht von Thüringen belehnt den Grafen Otto von Orlamünde mit Lehen, die zuvor Graf Günther von Käfernburg als Vogt von Arnstadt innehatte
- Archivalien-Signatur: 20 (klein)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1305
Landgraf Albrecht von Thüringen bekennt, dass er seinem Schwager, Graf Otto von Orlamünde und dessen Erben die Lehen, die Graf Günther von Käfernburg als Vogt von Arnstadt, von ihm zu Lehen hatte, auf ewige Zeiten gegeben habe. Zeugen Heinrich von Gleichen; Dietrich Burggraf von Altenberge; Heinrich von Dienstedt; Dietrich von Grefendorf; Albrecht von Dienstedt.
Großes Reitersiegel wohl erhalten.
27 x 16 cm
Überlieferung:
UB Arnstadt Nr. 69.
Die Grafen Otto und Hermann von Orlamünde verkaufen den Grafen Günther XII. und Heinrich XII. (VII.) von Schwarzburg Haus und Stadt Arnstadt, das Haus zu Wachsenburg und Stadtilm.
- Archivalien-Signatur: 21 (groß)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1306 Februar 20.
Graf Otto und Hermann von Orlamünde verkaufen mit Zustimmung der Adelheid, Ottos Gemahlin, Tochter des Grafen Günther VIII. von Käfernburg, dem Arnstadt gehörte, den Grafen Günther XII. und Heinrich XII. (VII.) von Schwarzburg alle Herrschaft und das Gut, das ihm zugefallen ist mit allen Rechten und der Voigtei, die sie gehabt haben von dem Abt zu Hersfeld, Haus und Stadt Arnstadt, das Haus zu Wachsenburg und Stadtilm und was dazu gehört, für 1300 Mark löthigen Silbers. Davon sind 4 1/2 Hundert Mark bar bezahlt, für die 8 1/2 Hundert übrigen Mark haben sie gegeben "Rudolfstat das nidere Hus"und was dazu gehört (besondere Bestimmung über das Verhältnis der Voigtei zu Hersfeld).
Zeugen: Günther von Schwarzburg, Landcummenture von Preußen; Albrecht der Vorsche von Turnaunowe; Heinrich der Richter von dem Hoige; Heinrich von Dienstedt; Dietrich von Grefendorf; Heinrich von Wirsberck; Heinrich von Blassenburg; Otto von dem Hofe; Hartmann von Holbach; Conrad von Olstete; Bertholt von Greußen (Gruzen); Jan von Kochberg (Cocheberg).
Ein Siegel ganz, ein anderes (Reitersiegel) zur Hälfte zerstört (2010 nur noch Rest vorhanden).
37 x 28 cm
Überlieferung:
UB Arnstadt Nr. 70.
Volrad und Bertold, genannt von Kranichfeld, überlassen den Grafen von Hohnstein für sechs Mark Nordhäuser Silbers alle ihre in den Grafschaften Klettenberg, Toba, Voigtstedt und Winkel gelegenen Güter.
- Archivalien-Signatur: 22 (klein)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1307 Juni 1.
Volrad der Jüngere und Bertold, Kanonikus in Halberstadt, beide genannt von Kranichfeld, überlassen mit Zustimmung ihres Oheims, des Grafen Günther von Käfernburg, den Grafen von Hohnstein, Dietrich dem Älteren und dessen Oheim Dietrich, für sechs Mark Nordhäuser Silbers alle ihre in den Grafschaften Klettenberg, Toba, Voigtstedt und Winkel gelegenen Güter.
Zeugen: Abt von Ilfeld; die Brüder Friedrich und Heinrich de Wernrode, Ritter.
Beide Siegel beschädigt.
22 x 13 cm
Ritter Eckehard von Kannawurf verkauft die Hälfte der Jurisdiktion und seiner Güter in Trebra dem Grafen Heinrich dem Jüngeren von Hohnstein
- Archivalien-Signatur: 24 (klein)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1317 Juli 11.
Ritter Eckehard von Kannawurf (Kaneverfen) bekennt, dass er sein Erbteil, die Hälfte der Jurisdiktion und seiner Güter in Trebra (Trebere) dem Grafen Heinrich dem Jüngeren von Hohnstein und dessen Erben für 26 Mark "et fertone" Nordhäuser Silbers mit Zustimmung seiner Erben verkauft hat.
Zeugen: Friedrich von Sondershausen; Heinrich von Harraz; Friedrich von Werthern (Werthere); Heinrich Vunke, Ritter; Kerstan von Sondershausen; Heinrich von Raspenberg; Eckehard civis (?); Hermann Klynkoz; Werner dictus Buwe.
Das dreieckige Siegel des von Kannawurf vorzüglich erhalten.
22 x 11 cm
Landgraf Friedrich von Thüringen bestätigt, dass Graf Heinrich der Jüngere von Hohnstein bewiesen hat, dass seine Grafschaft und sein Gericht sich bis auf das Dorf Großfurra (Furra) erstrecken
- Archivalien-Signatur: 23 (klein)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1319 August 13.
Zeugen: Graf Heinrich von Beichlingen; Walther Domprobst zu Meißen; Graf Heinrich von Schwarzburg; Albrecht von Hackeborn; Hermann Goldacker.
Großes Reitersiegel gut erhalten.
Landgraf Friedrich von Thüringen einigt sich mit den Grafen Heinrich und Dietrich von Hohnstein und ihrem Vetter Graf Heinrich dem Jüngeren von Hohnstein über deren Schulden und einige lehnsrechtliche Fragen
- Archivalien-Signatur: 25 (klein)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1319 August 1.
Landgraf Friedrich von Thüringen bekennt, dass die Brüder Grafen Heinrich und Dietrich von Hohnstein und ihr Vetter Graf Heinrich der Jüngere von Hohnstein sich in Betracht alter Schulden, die sie an ihn hatten, in Güte mit ihm vertragen haben und zwar geben sie ihm das Schloss Ballenhausen mit dem Recht, wie sie es unter Hugo von Herbsleben (Herbesleyben) gekauft hatten, unter der Bedingung, dass der Landgraf dem erwähnten Hugo und seinen Söhnen die Güter, welche sie daselbst haben und welche ihnen die Grafen von Hohnstein nicht abgekauft haben, verleihen sollen. Ebensowenig soll der Landgraf andere Lehensleute der Grafen von Hohnstein, die daselbst Güter haben, in ihren Rechten beschränken. Ferner geben die oben Erwähnten dem Landgrafen den Teil von Tennstedt, den die Frau und ihre Kinder von Arnsburg (Arnsberch) inne haben, mit dem Recht, mit dem es an die von Hohnstein gekommen ist. Ferner haben Heinrich und Dietrich von Hohnstein ihre beiden eigenen Schlösser zu der "Sayenburch" dem Landgrafen aufgetragen und von ihm zu Lehen empfangen. Dazu hat der Landgraf ihnen die Güter geliehen, die von Alters dazu gehört hatten, wie sie Graf Otto von Anhalt hatte. In diesem Vertrag sind alle ihre Mannen und Helfer, die von Sömmerda, Graf Hermann von Orlamünde und andere Herrn sowie die Städte Erfurt, Mühlhausen und Arnstadt, welche der Landgraf beschuldigte, sein Landding gemindert zu haben. Der Landgraf hat ferner den Brüdern Heinrich und Dietrich besonders und ihrem Vetter Graf Heinrich folgende Güter geliehen: Burg Allmenhausen, Halsgericht und Vehmstadt zu Begmer, Burg Arnsburg, die Wildbahn auf der Hainleite, das Gericht zu Rockensußra, das Dorf Trebra (Trebere), Greußen (Marktgreußen), das Korngeld zu Kindelbrück, das halbe Dorf zu Möhringen (Moyngen), Dorf und Mönchhof zu Neuendorf, das Halsgericht zu Brodstete, das Burgstadel Spatenberg mit Zubehör.
Zeugen: Heinrich von Beichlingen; Heinrich von Schwarzburg; Albrecht von Hackeborn (Hakeburnen); Walther, Domprobst zu Meißen; Günther von Salza; Hartmut von Beulwitz; Hermann Goldacker; Thile Funke; Friedrich von Werthern; Berthold von Werthern; Cunrad Weyger, Ritter; Heinrich Hottermann; Hartung von Smedstete; Lutolf von Ilmenau (Ilmene), Bürger zu Erfurt; Thile vom Margareten und Hildebrand Widekind, Bürger in Mühlhausen.
Angehängtes Reitersiegel fehlt zur Hälfte.
31 x 18 cm
Überlieferung:
UB Arnstadt Nr. 84 (Bangert bemängelt dort "mehrere Ungenauigkeiten").
Der Dekan Berthold und der ganze Konvent der Kirche zu Hersfeld übertragen in Ermangelung eines Abts einstweilen dem Grafen Heinrich von Hohnstein, Herrn zu Sondershausen, die Advokatie der Güter in den Dörfern Göllingen, Hachelbich und Hermenstete mit allen Nutzen und Ehren
- Archivalien-Signatur: 31 (klein)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1324 September 29.
Angehängtes ovales Siegel zerbrochen.
22 x 10 cm
Friedrich von Heldrungen und dessen Söhne Albrecht und Friedrich verkaufen dem Grafen Heinrich von Hohnstein Göllingen, Hachelbich und Hermenstete
- Archivalien-Signatur: 32 (klein)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1324 August 1.
Friedrich von Heldrungen, Albrecht und Friedrich, dessen Söhne, verkaufen dem Grafen Heinrich von Hohnstein dem Jüngeren Göllingen (Ghelingen), Hachelbich (Hachelbech) und Hermenstete.
Zeugen: Engelbrecht, der Profos von Göllingen; Tile Vunke; Friedrich von Werthern; Heinrich von Kutzleben; Friedrich von Görmar (Ghermar); Heinrich von der Saale (Sale); Friedrich von Wolkramshausen; die Ritter: Berthold Salhut, Her Rose, Heinrich Werneken, Ulrich Bock, Heinrich Matsegen, Hermann von Apolda.
Abgehängtes dreieckiges Siegel des von Heldrungen gut erhalten.
23 x 13 cm
Landgraf Friedrich von Thüringen erlaubt Graf Heinrich von Schwarzburg dem Älteren, in dem Dorfe zu Plaue, das gelegen ist jenseits Arnstadt gegen Ilmenau, eine Festung zu bauen
- Archivalien-Signatur: 30 (klein)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1324 Juli 13.
Reitersiegel von drei Seiten gebrochen.
23 x 11 cm
- Archivalien-Signatur: 34 (klein)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1325 Juli 1.
Die Ritter Heyne von Welrode, Bertoch von Schernberg (Scherenberch), Borchart von Aschatzerode, Tile Vunke, Friedrich von Werthern und Erkenbrecht von Gebesee bekennen, dass sie, die Gebietsteilung zwischen den Brüdern Heinrich und Dietrich von Hohnstein betreffend, dahin entschieden haben, dass die Wipper die Grenze bilden solle, Gotteshäuser und Klöster aber überhaupt von der Teilung ausgeschlossen seien.
Heyne hängt das Siegel seine Bruders Hugo von Welrode an.
Fünf angehängte Siegel gut erhalten.
25 x 8 cm
Graf Günther von Schwarzburg, Herr zu Blankenburg, verkauft Haus und Stadt zu Leutenberg den Grafen Heinrich und Günther von Schwarzburg
- Archivalien-Signatur: 35 (klein)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1326 Juli 30.
Günther der Ältere, Graf von Schwarzburg, Herr zu Blankenburg verkauft Haus und Stadt zu Leutenberg den Grafen Heinrich und Günther von Schwarzburg mit allen Rechten und Ehren und bekennt, dass diesen gehuldigt haben die Vögte, Hausleute und Kaufleute.
Zeugen: Günther von Käfernburg; Otto von Wechmar; Friedrich (Fritsche) von Witzleben; Albrecht von Rockhausen; Burkhard von Mülverstedt; Hermann von Griesheim; Fritsche von Isserstedt; Albrecht von Hopfgarten; Tietzel von Ellichleben; Heinrich von Lengefeld; Dietrich von Kirchheim; D. und O. von dem Hofe.
Drei Siegel ziemlich gut erhalten, Fehlstellen ergänzt.
30 x 20 cm
Günther von Willerstedt verkauft Graf Heinrich dem Jüngeren von Hohnstein und dessen Erben seinen Teil an Burg und Stadt Schlotheim sowie an dem Gut zu Saalfeld bei Mühlhausen
- Archivalien-Signatur: 36 (klein)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1328 Februar 2.
Günther von Willerstedt verkauft dem Graf Heinrich dem Jüngeren von Hohnstein und dessen Erben seinen Teil an Burg und Stadt Schlotheim mit allen Rechten, ebenso seinen Teil an dem Gut zu Saalfeld bei Mühlhausen "ane min vorlende gut". Ferner will er demselben oder dessen Erben für 500 lötige Mark die Burg zu Allmenhausen verkaufen, wenn er oder seine Erben dies binnen drei Jahren wollen.
Zeugen: Ludolf von Ebeleben; Günther Surezit; Hans von Bienbach.
Siegel des Günther von Willerstedt und der 3 Zeugen, rund, erhalten, das des von Bienbach dreieckig, beschädigt.
24 x 13 cm
Heinrich Slune von Schlotheim und seine Söhne bekennen, dass sie Burg, Stadt und Gericht zu Schlotheim, von dem Grafen Heinrich dem Jüngeren von Hohnstein zu Lehen empfangen haben
- Archivalien-Signatur: 39 (klein)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1330 August 28.
Heinrich Slune von Schlotheim und seine Söhne Busso, Heinrich und Günther bekennen, dass sie Burg, Stadt und Gericht zu Schlotheim mit allem Zubehör, was sie von ihrem Herrn, dem Abt und Capitel zu Fulda hatten, auf Befehl eben dieses von dem Grafen Heinrich dem Jüngeren von Hohnstein, dem Sondershausen gehört, zu Lehen empfangen haben; Ferner, dass sie mit Zustimmung ihrer Erben alle jene Besitzungen zu Schlotheim dem genannten Grafen Heinrich von Hohnstein verkauft und aufgegeben und ihre Mannen und Leute an ihn gewiesen. Ausgenommen von dem Kauf sind: ihr Vorwerk in der Stadt, ihre Hufen auf dem Feld zu Schlotheim, das Holz an der "Sunder", das Dorf "Swalbenborn", wo sie Gericht haben, die Güter zu Möhringen (Moyngen), Urbach, Großmehlra, Holzsußra und in anderen Dörfern des Gerichts der Grafen von Hohnstein, ferner das, was von ihren Vettern und Freunden ihnen anheim fallen wird; Ferner nehmen sie aus ihre verliehenen Güter zu Schlotheim und im Gerichtsbezirk des Grafen von Hohnstein, den Anfall dazu von ihren Mannen und das sie etwa dazu kaufen werden. Sie sollen nicht Feinde des Grafen von Hohnstein werden, es sei denn, dass jene gewalttätig an ihnen handeln. Bei Streitigkeiten sollen Ludolf von Ebeleben und Rudiger von Hayne oder zwei andere von den Streitenden gewählte Männer entscheiden; wenn auch diese sich scheiden, sollen sie einen Ritter und einen Obermann in Mühlhausen wählen. Die verliehenen Güter und die Lehen des Grafen von Hohnstein sollen sie behalten, wie sie dieselbe vom Abt von Fulda haben. Die Burg Alreberg sollen sie dem Grafen von Hohnstein vom nächsten St. Jacobstage ab auf vier Jahre offenhalten. Will er es in dieser Zeit lösen, so sollen sie es ihm geben für 500 Mark lötigen Silbers. Das Geld soll man ihnen leisten zu Erfurt oder zu Mühlhausen "die kore di is unse". Die Burgmannen auf Alreberg sollen die Rechte behalten, die sie bei den Grafen von Hohnstein gehabt haben.
Zeugen: Graf Heinrich von Schwarzburg; Ludolf von Alrestete; Ludolf von Ebeleben; Günther von W......stete (Loch in der Urkunde); Günther Surezig (Suerezzik); Johannes von Bygenbach.
Drei abgehängte Siegel fehlen, zwei Siegel noch abgehängt, ein Siegel lose.
- Archivalien-Signatur: 38 (klein)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1330 April 22.
Graf Günther von Schwarzburg der Ältere, Herr zu Blankenburg, Graf Günther von Käfernburg und die Grafen Heinrich und Günther von Schwarzburg sichern dem Rat der Stadt Ilm ihren Beistand zu. Wer dem Gebot des Rates nicht gehorcht, soll den genannten Herrn und dem Rat je 1 Mark zahlen oder die Stadt räumen, bis er gezahlt hat.
Zeugen: die Ritter Fritsche von Isserstedt, Herrn von Griesheim, Dietrich (Dytherich) von Kirchheim, Heinrich von Lengefeld.
Ratsmitglieder: Hermann Brothsac, Johann von Osthoven, Heinrich Nyne, Lutolf Wolf, Conrad von Crana, Heinrich Helmbrich, Heinrich Herrnpetirs (?), Ludwig Becherer, Apel Koch, Johann von Ostenredin, Gunther von Walschleben (Walisleybin) und Bertold von Pomilhard.
Vom alten Rat: Reynbot von Achelstädt und Heinrich Schroeter.
Von den fünf angehängten Siegeln fehlen zwei, zwei sind sehr beschädigt, eines gut erhalten.
26 x 17 cm
Verpfändung eines Teils der Stadt Frankenhausen und des Hauses in Brücken durch die Grafen von Beichlingen an die Grafen von Schwarzburg
- Archivalien-Signatur: 40 (klein)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1330 März 23.
Graf Heinrich von Hohnstein, Herr zu Sondershausen, Günther und Heinrich, Grafen zu Schwarzburg, Herren zu Arnstadt, Heinrich und Günther, Grafen und Herren zu Schwarzburg, bekennen, dass die Brüder, Grafen Friedrich und Gerhard von Beichlingen, Herren zu Rothenburg, für 1000 Mark lötigen Silbers, welche die erstgenannten Herren für die letzteren in Erfurt schuldig sind, ihren Teil des Hauses und der Stadt Frankenhausen und ihr Haus zu Brücken bis zum nächsten Palmsonntag versetzt haben. Den zu Brücken von den Gläubigern eingesetzten Voigt sollen die von Beichlingen verköstigen.
Drei anhängende Siegel.
46 x 15 cm
Gebhard von Hohenlohe verkauft seinen Vettern Gottfried dem Älteren von Hohenlohe und Gottfried von Hohenlohe mehrere Dörfer
- Archivalien-Signatur: 41 (groß)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1331 Oktober 6.
Gebhard von Hohenlohe, genannt von Brauneck, seine Frau Elsbeth und sein Bruder Andreas, Domherr zu Würzburg, bekennen, dass sie ihren Vettern, Gottfried von Hohenlohe genannt von Brauneck dem Älteren und Gottfried von Hohenlohe und ihren Erben ihre Burg "das neuve Haus ... ob Mergentheim" sowie Markelsheim, Apfelbach, Igersheim, Goldbach (Golpach), Neuses, Harthausen, Rödelsee (Rötelse), Riesenfeld (Rysenvelt), Hausen (Althausen), Königshofen (Küngeshoven) an der Tauber und Schillingstadt mit allen Rechten und Nutzungen und besonders die Wiesen zu Connenweiler (Künewiler) für 2250 Pfund guter Heller verkauft haben. Genanntem Gebhard geben die Verkäufer "zu minem Libe" jährlich 100 Taler halber gulte und 100 Malter Korngulte und 40 Malter Weizengulte, jeder die Hälfte auf Lebenszeit. Auch die oben genannte Burg und all die genannten Güter soll Gebhard auf Lebenszeit behalten, die Käufer sollen ihn in diesem Besitz schützen. Von jenen 2250 Pfund soll Gebhard mit 1000 seine Schulden bezahlen, mit den übrigen 1250 soll er die von den genannten Besitzungen veräußerten Güter einlösen, worauf er keines wieder veräußern darf. Gebhards etwaige Leibeserben sollen keine Ansprüche auf jene Güter haben. Gebhard soll auch keine Schulden ohne Einwilligung der Käufer machen oder wenigstens nur unter 1000 Pfund. Die Burgmannen, Türmer, Torwarte und Wächter habem den Käufern gehuldigt. Wird einer derselben sich nicht fügen, soll ein anderer eingesetzt werden. Von den oben genannten Gütern, die auch gehuldigt haben, soll ein jedes ein Fastnachtshuhn und einen Schilling Haller den Käufern jährlich geben bis zu Gebhards Tode.
Zeugen: Ritter Conrad Abel von Waltershofen; Konrad von Boltshausen; Dietrich von Zimmern; die Schreiber der Käufer Berchtold und Johann.
Ferner haben ihre Zustimmung gegeben und den Brief besiegelt: Bischof Wolfram von Würzburg; Domprobst Albrecht von Hohenlohe; Em. von Brauneck, Domherr in Würzburg; Vettern Gebhards, ferner Graf Rudolf von Wertheim und Gebhards Vetter Ludwig von Hohenlohe.
Acht Siegel, das vierte, siebente und achte beschädigt, die übrigen erhalten.
50 x 37 cm
- Archivalien-Signatur: 44 (klein)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1332 Februar 24.
Abt Ludwig, der Dechant Meinhard und der Konvent des Stiftes zu Hersfeld bekennen, dass sie in Folge des Verkaufes des Teiles von Arnstadt, das sie bisher hatten, an die Grafen Heinrich und Günther von Schwarzburg, Herren zu Arnstadt, die Bürger von Arnstadt an die genannten Grafen gewiesen und sie von den Pflichten gegen das Kloster Hersfeld entbunden haben.
Abtsiegel gut erhalten, Konventsiegel zerbrochen und teilweise verloren.
23 x 10 cm
Überlieferung:
UB Arnstadt Nr. 120.
Landgraf Friedrich von Thüringen bekennt, dass seine Oheime, die Grafen Heinrich und Günther in Schwarzburg, Herrn zu Arnstadt, bei dem Verkauf von Jena noch 14 1/2 Schock Groschen jährliche Gülde sich vorbehalten und dieselben zu Lehen empfangen haben
- Archivalien-Signatur: 43 (klein)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1332 Juli 2.
Von dem großen angehängten Reitersiegel fehlt ein Stück.
31 x 14 cm
Verkauf der dem Kloster Hersfeld gehörenden Teile von Arnstadt an die Grafen Günther und Heinrich von Schwarzburg
- Archivalien-Signatur: 45 (klein)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1332 Februar 14.
Abt Ludwig, Dechant (Teche) Meinhard und der Konvent des Stifts zu Hersfeld bekennen, dass sie ihren Teil an Arnstadt und alle Rechte daran, ebenso ihr Recht an den Dörfern, die zur Voigtei und den zu dem "schuttheizen Ammiclete" und zu den betreffenden Fluren gehören, um 2000 Mark lötigen Silbers den Brüdern Grafen Heinrich und Günther von Schwarzburg, Herren zu Arnstadt und ihren Erben als Lehen von dem Stifte von Hersfeld, verkauft haben. Die geistlichen Rechte an Kloster und Stadt Arnstadt soll Hersfeld behalten, ebenso fünfzig Pfund Wachs in der Stadt oder in der Voigtei, ferner soll ihr Spital sein Geld und die Kapitelherrn zu Hersfeld ihre Seelgeräte von 3 Pfund oder weniger behalten. "Were ouch daz von unsern weyn unde von unses conventis weyen icht verkouft were czu liben daz sullen die vorgenannten herren von Svarzburg halden." Alle Streitigkeiten zwischen den genannten Grafen und dem Stift Hersfeld sind erledigt, Hersfeld soll tun, was der Graf Heinrich von Hohnstein, dem Sondershausen gehört, ihm heißt.
Zeugen: Graf Günther von Schwarzburg der Ältere; Graf Heinrich von Hohnstein; Hermann von Bibra (Bybera), Dechant (techen) Unserer lieben Frauen zu Erfurt; Domherr Siegfried zu Halle; die Ritter Heinrich von Kutzleben und Heinrich von Schernberg; die Bürger von Arnstadt Jacob von Ilmenau und Johann Kunt.
Abgehängtes Abtsiegel (oval) gut erhalten, Konventssiegel fehlt.
32 x 22 cm
Überlieferung:
UB Arnstadt Nr. 119.
- Archivalien-Signatur: 46 (groß)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1333 Februar 26.
Landgraf Friedrich von Thüringen bekennt, dass er mit den Brüdern Heinrich und Günther, Grafen zu Schwarzburg, in Betreff der Leuchtenburg und der Städte Kahla und Stadtroda, welche dieselben von den Vettern Albrecht und Johann von Leuchtenburg gekauft haben, dahin übereingekommen ist, dass er die Burg und die genannten Städte vor nächsten Michaeli für dasselbe Geld, welches die Grafen von Schwarzburg dafür bezahlt haben, nämlich vierthalbtausend Schock, einlösen soll, widrigenfalls, wenn die Einlösung in den folgenden 6 Jahren nicht geschehen ist, sollen die Grafen von Schwarzburg dieselben als erbliches Lehen behalten.
Zeugen: Bischof Withego von Meißen; Graf Günther der Ältere von Schwarzburg; Voigt Heinrich der Jüngere von Plauen, genannt Reuß; Voigt Heinrich der Ältere von Gera; Otto der Ältere von Bergowe; die Brüder Heinrich und Thime, Herren zu Kolditz; Johann von Syweschin der Ältere; Peter Pertzk, Marschalk des Landgrafen Friedrich von Thüringen; Götz Schindekopf, Hofmeister des Landgrafen Friedrich von Thüringen.
Siegel erhalten.
43 x 24 cm
Landgraf Friedrich von Thüringen überträgt Graf Heinrich von Hohnstein die Gerichtsbarkeit in Großmehlra und der Hälfte von Mehrstedt
- Archivalien-Signatur: 29 (klein)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1334 März 18.
Landgraf Friedrich von Thüringen bekennt, dass er dem Grafen Heinrich von Hohnstein, Herrn in Sondershausen, in Betracht der vielfach ihm geleisteten und noch zu leistenden Dienste, die Jurisdiktion und Ausübung der weltlichen Gerichtsbarkeit mit der Pflege (Precaria?) in Großmehlra (Majos Molre) und der Hälfte von Mehrstedt (Merstete) im Distrikt Thüringenhausen (Tungisbrückensis?) mit allen Rechten für alle Zeit übertragen hat.
Zeugen: Heinrich und Günther von Schwarzburg, Brüder; Heinrich von Gera, Voigt; Johann von Syweschin der Ältere, Ritter; Peter Purtik (?), Marschall des Landgrafen, Friedrich von Hausberg.
Großes Reitersiegel, an dem ein Stück fehlt, an roten und grünen Seidenfäden.
28 x 16 cm
Graf Otto von Orlamünde schenkt das Patronatsrecht über die Parochialkirche in Rudolstadt dem Zisterzienserkloster Langheim
- Archivalien-Signatur: 51 (groß)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1338 April 13.
Graf Otto von Orlamünde, Herr zu Plassenburg (Blassenberch), schenkt unter Zustimmung seiner Gemahlin Kunigunde das Patronatrecht über die Parochialkirche in Rudolstadt, in der Diözese Mainz, mit den zugehörigen Kapellen dem Abt Heinrich und dem Konvent des Zisterzienserklosters Langheim, in der Diözese Bamberg.
Zeugen: Heinrich, Abt von Langheim; Reinhard von Greußen (de Grüzen); Heinrich von Streiperg; Albert von Redwitz; der Camerarius, Bursarius, Priester und Mönch des Klosters; Otto "magister in corona coeli" (Himmelkron) und andere.
Die Siegel des Grafen Otto und der Kunigunde, ziemlich gut erhalten.
40 x 50 cm
Zahlungsversprechen des Grafen Heinrich von Hohnstein über 600 Mark Silber an Graf Heinrich von Schwarzburg
- Archivalien-Signatur: 50 (klein)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1338 März 4.
Graf Heinrich der Jüngere von Hohnstein, Herr zu Sondershausen, verspricht dem Grafen Heinrich von Schwarzburg, dem Sohne Heinrichs, dem Arnstadt gehörte, dem Gemahle seiner Tochter Agnes und dessen Vetter Günther, Herrn zu Arnstadt, 600 Mark lötigen Silbers, wovon 300 Mark zu bezahlen sind über ein Jahr nach dem nächsten Sonntag "als aller Manne vasnacht" ist, 300 wieder ein Jahr nach diesem Termin. Als Pfand für diese Summe setzt der Graf von Hohnstein Haus und Stadt Schlotheim ein und lässt seine Leute und Mannen daselbst jenen huldigen und übergibt den Turm zweien seiner Mannen, den Rittern Johann von Bygenbach und Gyseler von Schernberg, an deren Stelle, wenn einer oder beide von ihnen sterben sollten, die genannten Grafen von Schwarzburg zwei andere von den Mannen von Hohnstein einsetzen sollen, damit sie, falls er oder seine Erben das Geld nicht bezahlen sollten, ihnen jene Pfänder auslieferten. Ferner soll der Voigt des Grafen von Hohnstein zu Schlotheim, Fritsche Snewe, oder sein Nachfolger den Grafen von Schwarzburg huldigen. Wenn Schlotheim dem Grafen von Hohnstein verloren ginge, so sollen dafür die Grafen von Schwarzburg sich eine andere Feste desselben als Pfand aussuchen. Sollten aber der Graf von Hohnstein und seine Erben vor Bezahlung des Geldes sterben, so sollen die beiden, die die Türme inne haben, und der Voigt den Grafen von Schwarzburg Schlotheim übergeben.
Zeugen: die Ritter Heinrich von Kutzeleben, Heinrich von Wiehe (Wye), Friedrich von Hain, Gyseler von Schernberg, Albrecht von Hopfgarten, Konrad von Angelroda.
Angehängtes Siegel des Grafen von Hohnstein.
29 x 20 cm
Die Grafen von Beichlingen versprechen eine Bestätigung des Markgrafen Friedrich von Meißen über die den Grafen von Hohnstein und von Schwarzburg verpfändeten Besitzungen in Frankenhausen und Brücken
- Archivalien-Signatur: 57 (klein)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1339 März 23.
Die Grafen Friedrich und Gerhard von Beichlingen, Herren von Rothenburg, und ihre Erben, geloben dem Grafen Günther dem Älteren von Schwarzburg, Graf Heinrich von Hohnstein, Herrn von Sondershausen, den Grafen Günther und Heinrich von Schwarzburg, Herren von Arnstadt, sowie den Grafen Heinrich und Günther von Schwarzburg, Herren von Schwarzburg, und all ihren Erben, vor dem Martinstag (1339 November 11) ein Bekenntnis des Markgrafen Friedrich von Meißen über die Belehnung mit ihrem Teil des Salzbrunnens zu Frankenhausen, den sie mit ihrem Teile des Hauses und der Stadt Frankenhausen und mit ihrem Haus zu Brücken den Hohnsteinern und den Schwarzburgen zum Pfande gesetzt haben.
Abgehängtes Siegel gut erhalten, nur mit leichten Schäden.
23 x 11 cm
Einverständniserklärung des Grafen Friedrich von Beichlingen mit der Verpfändung der Stadt Frankenhausen und des Hauses zu Brücken
- Archivalien-Signatur: 54 (klein)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1339 März 23.
Graf Friedrich von Beichlingen, Herr zu Rothenburg, bekennt, dass er seinen Vettern, Graf Günther von Schwarzburg den Älteren, Graf Heinrich von Hohnstein, dem Sondershausen gehört, den Vettern Grafen Günther und Heinrich von Schwarzburg, Herren zu Arnstadt, Grafen Heinrich und Günther, Herren zu Schwarzburg und ihren Erben versprochen hat, dass sein Bruder Gerhard die zwischen Graf Friedrich und den genannten Herrn geschlossenen Verträge über die Versetzung des Hauses und der Stadt Frankenhausen und des Hauses zu Brücken halten wird.
Abgehängtes Siegel erhalten.
25 x 11 cm
Erzbischofs Heinrich von Mainz verbündet sich mit den Grafen Heinrich von Hohnstein, sowie Günther und Heinrich von Schwarzburg
- Archivalien-Signatur: 55 (klein)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1339 Juli 8.
Erzbischof Heinrich von Mainz verbündet sich mit Graf Heinrich von Hohnstein, Herr zu Sondershausen, Graf Günther von Schwarzburg, Herr zu Arnstadt, und Graf Heinrich von Schwarzburg, Herr zu Schwarzburg, unter folgenden Bedingungen: Wenn die genannten Grafen Krieg mit jemand anfingen oder ihnen jemand, außer dem Papste, in Thüringen und fünf Meilen um dasselbe herum, so soll der Erzbischof, wenn sein Provisor zu Erfurt oder seine Amtleute zu Rusteberg daran gemahnt werden, binnen eines Monats ihnen oder deren Amtleuten zu Ranis, Wachsenburg und Ruhla zu Hilfe kommen mit anderthalb hundert Mannen und Helmen "uni mit also vil rinnern" auf eigene Kosten, so lange die Grafen wollen. Wenn ferner zwischen den Leuten der Vertrag schließenden Parteien ein Auflauf entstehen sollte "an die von Erforte", so soll der Erzbischof den Grafen binnen vier Wochen, nachdem sie es ihm gemeldet haben, vor den Bürgern zu Erfort zu ihrem Rechte verhelfen. Dazu hat er von seiner Seite gewählt den Ritter Otto von Stotternheim, Amtmann zu Mühlberg, und den Knecht Rüdiger von Nottleben, und jene auf ihrer Seite den Ritter Thizel von Ettleben und den Knecht Konrad von Witzleben, damit sie darüber richten sollen. Wenn aber dies Urteil gebrochen würde "an uns und den unsern" so sollen die vier binnen 14 Tagen zu Mühlberg einfahren "zu Hand" wenn sie gemahnt wurden, "und da ein Ende geben innewidrig einem mande uf ihren eit und Bescheidenheit". Wenn aber das Urteil von den Grafen gebrochen würde, so sollen die vier in Arnstadt binnen 14 Tagen, nachdem sie gemahnt sind, einreiten und da binnen einem Monat die Sache entscheiden. Wenn sich die vier untereinander entzweien, so haben beide Parteien den Ritter Rudolf von Meidingen gekoren, der binnen einem Monat entscheiden soll. Sollte von den vier Schiedsmännern einer abgehen, so hat die betreffende Partei einen anderen zu wählen, ebenso vorkommenden Falles beide Parteien an Stelle des Obermannes einen andern binnen einem Monat. Ausgenommen von dem Bündnis sind der Kaiser und das Reich, Markgraf Friedrich von Meißen, alle Suffragane des Erzbischofs von Mainz, alle Mannen daselbst und seines Stiftes. Sollte aber einer von diesen den genannten Grafen Unrecht tun, so soll der Erzbischof sechs Wochen, nachdem er gemahnt wird, ihnen zu ihrem Rechte verhelfen. Wenn das nicht möglich ist, so soll er ihnen helfen, wie gegen ihre anderen Feinde. Wenn der Erzbischof den genannten Grafen oder den Ihrigen von jemand zu ihrem Rechte helfen sollte, so sollen sie zu Mühlberg vor ihm und seinem Amtmann erscheinen, im umgekehrten Falle der Erzbischof zu Arnstadt. Ferner soll keine Partei im Krieg ohne Zustimmung der andern Frieden schließen. Wenn ferner die Grafen räuberisch angegriffen werden, so sollen die Amtleute des Erzbischofs zu Hilfe kommen ohne Verzug und ebenso in solchem Fall die Amtleute der Grafen dem Erzbischof. Die beiderseitigen Amtleute sollen geloben, den Vertrag zu halten.
Abgehängtes ovales Siegel gut erhalten.
70 x 30 cm
Erzbischofs Heinrich von Mainz verbündet sich mit den Grafen Heinrich von Hohnstein, sowie Günther und Heinrich von Schwarzburg
- Archivalien-Signatur: 56 (klein)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1339 Juli 8.
Dieselbe Urkunde wie Nr. 55, nur mitunter in der Orthographie abweichend.
Abgehängtes ovales Siegel leidlich erhalten.
62 x 39 cm
- Archivalien-Signatur: 52 (klein)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1339 März 21.
Graf Friedrich von Beichlingen bekennt, dass er seinen Oheimen, Graf Günther dem Älteren zu Schwarzburg, Graf Heinrich von Hohnstein, dem Sondershausen gehört, Günther und Heinrich von Schwarzburg, Herren zu Arnstadt, Heinrich und Günther, Grafen von Schwarzburg und Herren daselbst und ihren Erben gelobt hat, vor dem nächsten Sankt Martinstage (November 11) von dem Landgraf Friedrich von Thüringen ein Bekenntnis über die Lehenshoheit zu verschaffen, die er über den Salzbrunnen zu Frankenhausen und das Oberhaus auf der Sachsenburg hat, die der genannte Graf von Beichlingen von ihm zu Lehen hat und die er den vorgenannten Herren verpfändet hat.
Ein abgehägtes rundes (?) Siegel großteils zerstört.
21 x 8 cm
- Archivalien-Signatur: 53 (groß)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1339 März 21.
Graf Friedrich von Beichlingen und seine Erben bekennen, dass sie dem Grafen Günther dem Älteren von Schwarzburg, Graf Heinrich von Hohnstein, dem Sondershausen gehört, den Vettern Grafen Günther und Heinrich von Schwarzburg, Herren zu Arnstadt, den Grafen Heinrich und Günther von Schwarzburg und Herren daselbst und ihren Erben für zweitausen Mark lötigen Silbers, die sie für die von Beichlingen in der Stadt Erfurt schuldig sind, ihren Teil der Burg und der Stadt Frankenhausen mit allen Rechten etc. und das Oberhaus Sachsenburg versetzt haben unter der Bedingung, dass sie allen Genuss, den sie von der Stadt und ihrer Kirche, wozu ihnen der Zutritt stets offen steht, für die genannte Schuld ihren Gläubigern geben sollen, welche Summe dann von dem Betrage der Schuld abgezogen wird. Ferner soll der Graf von Beichlingen die Sachsenburg unter der Bedingung behalten, dass er den der genannten Herren wegen dahin gesetzten Vogt beköstigen oder dieser seine Beköstigung jenem in Anrechnung bringen soll. Dafür sollen jene Gläubiger die Pfänder behalten vom nächsten Martinstage ab auf drei Jahre, in welcher Zeit der Graf von Beichlingen den Schaden und "den Gesuch, der uf daz vorgenante geld bin sulcher zeit mag gewachse, lesche sullen". Dasselbe soll geschehen, wenn die genannten Herren die Pfänder verlieren. Die Gläubiger dürfen auch, wenn das Geld in der angegebenen Zeit nicht bezahlt wird, die Pfänder versetzen oder verkaufen; das etwa an der Schuld dann noch Fehlende hat der Graf von Beichlingen ihnen zu ersetzen, eben so wie jene, was sie etwa mehr daraus lösten, zurückzugeben haben. Auch sollen nötigenfalls die Leute auf der Sachsenburg vermehrt werden. Auch soll es den Grafen von Beichlingen frei stehen, wenn er die genannten Pfänder noch vor Ablauf der gesetzten Frist verkaufen oder versetzen will, sie von den genannten Herren einzulösen.
Zeugen: Burggraf Albrecht von Kirchberg; Friedrich der Ältere, Herr zu Heldrungen; Otto von Vanre (Fahnern); Rudolf von Meldingen; Heinrich, Herr zu Herversleben; Heinrich Gezce; Heinrich Fraz.
Abgehängtes Siegel gut erhalten (wird im Text das "größere" Siegel des Grafen von Beichlingen genannt).
23 x 36 cm
Die Grafen von Beichlingen kaufen den Grafen von Schwarzburg die Stadt Schlotheim und die Dörfer Schwalborn, Mehlra und Mehrstedt (halb) ab
- Archivalien-Signatur: 59 (klein)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1340 Dezember 29.
Die Grafen Friedrich von Beichlingen, dessen Sohn Heinrich und die Brüder Friedrich, Albrecht und Gerhard von Beichlingen kaufen von den Grafen Günther und Heinrich von Schwarzburg, denen Arnstadt ist, Schlotheim Haus und Stadt und die Dörfer Schwalborn, Mehlra und Mehrstedt halb um 2200 Mark lötigen Silbers. Dabei ist bestimmt, dass Graf Heinrich von Hohnstein und die Käufer in allen Teichen, die zu Schlotheim gehören, fischen sollen, wann sie mögen, auch die Wälder gebrauchen, wie sie bisher getan. Wenn sie bei Lebzeiten Heinrichs von Hohnstein Schlotheim wieder kaufen wollen, so sollen sie ihm die selbe Summe wieder geben, stürben sie aber vor dem Wiederkauf, so sollen die Käufer und ihre Erben das binnen Jahresfrist verkaufen.
Zeugen: Günther der Ältere von Schwarzburg, Heinrich von Hohnstein, Albrecht Burggraf zu Kirchberg, Conrad Herr zu Tannrode, Albrecht von Hopfgarten, Heinrich von Magadala.
Von den drei abgehängten Siegeln fehlt eines gänzlich; die beiden anderen sehr beschädigt.
49 x 39 cm
- Archivalien-Signatur: 58 (groß)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1340 März 22.
Landgraf Friedrich von Thüringen bekennt, dass er Graf Heinrich von Hohnstein Schlotheim, Haus und Stadt, mit allen zugehörigen Gütern (ausgenommen die, die sie in anderen Gerichten haben) und Rechte gekauft hat um dreißighundert Mark lötigen Silbers in der Weise, dass er dem selben Hohnstein los und ledig macht 22 hundert Mark lötigen Silbers bei Graf Friedrich von Beichlingen, den man nennt von Rothenburg und Hermann von Kranichfeld, die diese pfandweise haben, ferner 1500 Mark bei den Juden zu Erfurt in fünf Jahren.
Zeugen: Johann Bischof von Meißen, Burkhard von Mansfeld der Ältere, Friedrich von Maltitz, Conrad von Wirbin, Conrad von Walhausen.
Abgehängtes Siegel sehr gut erhalten.
40 x 24 cm
- Archivalien-Signatur: 60 (klein)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1340 Dezember 29.
Friedrich Graf von Beichlingen, Heinrich sein Sohn, und ihre Erben und sowie die Brüder Friedrich, Albrecht und Gerhard von Beichlingen bekennen, dass sie den Grafen Günther und Heinrich von Schwarzburg, Gevettern, und ihren Erben, Frankenhausen, Haus und Stadt verkauft haben, wie die Briefe sprechen, die sie darüber gegeben haben, und geben sie ihnen zu eigen zu der Zeit, als sie diese ihnen ausantworten. Der Markgraf Friedrich von Meißen soll die Lehen denen von Schwarzburg leihen.
Zeugen: Günther der Ältere von Schwarzburg, Graf Heinrich von Hohnstein, Albrecht Burggraf von Kirchberg, Conrad von Tannrode, Albrecht von Hopfgarten, Heinrich von Magdala.
Von den drei Siegeln eines gut, eines ziemlich gut erhalten, das dritte gebrochen.
29 x 16 cm
- Archivalien-Signatur: 61 (klein)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1340 Dezember 29.
Friedrich Graf zu Beichlingen, sein Sohn Heinrich und ihre Erben, und Friedrich, Albrecht und Gebhard, Grafen zu Beichlingen und ihre Erben verkaufen den Grafen Günther und Heinrich von Schwarzburg, Herren zu Arnstadt, und ihren Erben, Frankenhausen, Haus und Stadt und alle ihre Weingärten mit allen Nutzen, Rechten, Freiheiten um 6500 (siebenthalbtausend) Mark lötigen Silbers Erfurter Währung. Sie geloben, niemanden in ihren Gerichten aufzuhalten, die Straßen nach und von Frankenhausen zu beschützen, ihre Weide nicht zu hindern.
Zeugen: Graf Günther der Ältere von Schwarzburg, Heinrich von Hohnstein dem Sondershausen ist, Albrecht Burggraf zu Kirchberg, Conrad von Tannrode, Albrecht von Hopfgarten, Heinrich von Magdela.
Drei abhängende Siegel, davon zwei gut erhalten.
31 x 19 cm
- Archivalien-Signatur: 62 (groß)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1340 Dezember 29.
Friedrich, Graf von Beichlingen, Heinrich sein Sohn und alle ihre Erben und Friedrich, Albrecht und Gerhard, Gebrüder, Grafen zu Beichlingen und ihre Erben bekennen, dass sie dem Grafen Günther von Schwarzburg (Arnstadt) und Erben Frankenhausen, Haus und Stadt verkauft haben für siebeneinhalbtausend Mark lötigen Silber Erfurter Währung. Das Geld sollen sie bezahlen in der Weise, dass sie 1000 Mark geben zu Lichtmess, 1700 auf den Sontag Lätare, auch haben sie für 2200 Mark lötigen Silber zum Pfande gegeben Haus und Stadt Schlotheim und andere Güter und Dörfer, die Graf Heinrich von Hohnstein, dem Sondershausen ist, ihnen "damit gesatzet".
Zeugen: Graf Günther der Ältere von Schwarzburg, Heinrich von Hohnstein, Albrecht Burggraf von Kirchberg, Konrad zu Tannroda, Albrecht von Hopfgarten, Heinrich von Madela und andere.
Drei abgehängte Siegel beschädigt.
40 x 37 cm
Verkauf des Dorfes Holzußra durch die Grafen von Hohnstein an die Lutolf, Otto und Albrecht von Ebeleben
- Archivalien-Signatur: 63 (klein)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1340 Juni 17.
Graf Heinrich zu Hohnstein verkauft den Brüdern Lutolf, Otto und Albrecht, Herren zu Ebeleben, das Dorf Holzsußra für 70 Mark Silber Mühlhäuser Währung, vorbehaltlich des Rechtes des Rückkaufs innerhalb von zwölf Jahren.
Zeugen: Günther, Heynrich und Johannes von Bösleben (Buzeleyben), Heinrich von Schernberge, Heinrich von Wertenruten, Heinrich von Herbsleben (Herbersleyben), Heinrich von Bukersleyben (Schwager der Herren von Ebeleben) Vogt zu Kulan, Sigfrid Schalun, Thiezel von Vachen, Knechte und A.
Ein Siegel verlorengegangen, das erhaltene mit dreieckigem Wappenschild beschädigt. Zu erkennen die Worte: GE x Ebeyleyben.
31 x 18 cm
- Archivalien-Signatur: 64 (klein)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1341 Januar 4.
Die Grafen Friedrich und Albrecht von Beichlingen und Rothenburg befreien die Grafen Günther und Heinrich von Schwarzburg-Arnstadt und den Grafen Heinrich von Hohnstein von einem Gelübde bezüglich eines Hauses in Frankenhausen und Brücken.
Zwei beschädigte Siegel, erkennbar auf dem linken: Bichelingen, auf dem rechten: -illum Albrechti Dei Gr …
20 x 9 cm
Belehnung der Ritter Albrecht von Hopfgarten und Heinrich von Magdala mit dem Salzbrunnen in Frankenhausen
- Archivalien-Signatur: 71 (klein)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1341 Dezember 28.
Die Grafen Friedrich und Heinrich von Beichlingen sowie die Grafen Friedrich, Albrecht und Gerhard von Beichlingen-Rothenburg belehnen die Ritter Albrecht von Hopfgarten und Heinrich von Magdala (Madela) mit den Lehen, die sie von Markgraf Friedrich von Meißen über den Salzbrunnen zu Frankenhausen und über anderes mit der Stadt Frankenhausen an die Grafen von Schwarzburg verkauftes Gut erhalten haben.
Zeugen: Günther von Schwarzburg, Graf Hans von Hohnstein-Sondershausen, Albrecht Burggraf von Kirchberg, Konrad von Tannroda, Ludwig von Hemleben (Hemeleybin), Heinrich Fraz.
Drei Wachsiegel erhalten: 1. stark beschädigt, Schild und Helm, Unterschrift: Juniori Bichelingen; 2: Schild mit Adler: Comiris Friderici de Bichelingen; 3: Schild: Alberti.
25 x 17 cm
Bürgschaft der Grafen Günther und Heinrich von Schwarzburg für eine Schuld des Grafen Friedrich von Beichlingen und seines Sohnes Heinrich bei Erfurter Juden
- Archivalien-Signatur: 65 (groß)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1341 Dezember 28.
Graf Friedrich von Beichlingen und sein Sohn Heinrich, die Grafen Albrecht und Gerhard von Beichlingen und Rothenburg haben von Erfurter Juden 600 Mark Silber geliehen, wofür ihre Oheime, die Grafen Günther und Heinrich von Schwarzburg, die 1600 Mark den Ersteren Schulden, bürgen sollen.
Zeugen: Graf Günther von Schwarzburg, Graf Heinrich von Hohnstein-Sondershausen, Albrecht Burggraf von Kirchberg, Konrad Herr von Tannroda, Albrecht von Hopfgarten, Heinrich von Sadla a. A..
Elf abgehängte Siegel, davon drei verloren, zwei stark beschädigt, sechs vollständig. Erkennbar auf 1. Friderici comiti, auf 2. Frider - comitis de Bochelingen, auf 3. Geze militis, auf 11. Slodewigide Herbsleben..
44 x 24 cm
Gesuch des Grafen Friedrich von Beichlingen und seines Sohnes Heinrich um Belehnung mit dem halben Rathsfeld, welches sie zuvor den Grafen Günther und Heinrich von Schwarzburg verkauft haben
- Archivalien-Signatur: 70 (klein)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1341 Dezember 24.
Graf Friedrich zu Beichlingen und sein Sohn Heinrich erklären, dass sie das halbe Rathsfeld, das sie den Grafen Günther und Heinrich von Schwarzburg verkauft haben, zu Lehen nehmen wollen.
Zeugen: Albrecht Burggraf von Kirchberg, Konrad von Tannroda, Albrecht Ritter von Hopfgarten, Thiezel von Uthleiben, Lodewig von Hemeleyben, Heinrich Fraz und andere mehr.
Abgehängtes Siegel gut erhalten: schräg liegender Schild mit daraufliegendem Helm, Umschrift: Friderici Comitis Junioris D. Bichelingen.
26 x 14 cm
Gewährleistung des Grafen Friedrich von Beichlingen und seines Sohnes Heinrich für das den Grafen Günther und Heinrich von Schwarzburg-Arnstadt verkaufte halbe Rathsfeld
- Archivalien-Signatur: 69 (klein)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1341 Dezember 24.
Graf Friedrich von Beichlingen und sein Sohn Heinrich geloben den Grafen Günther und Heinrich von Schwarzburg, Herr von Arnstadt, denselben für das halbe, an sie verkaufte Rahtsfeld ein "rechte were" zu tun.
Bürgen sind: Heynrich Grytze, Hermann von Kollede, Ludewig von Hemleben, Heinrich Fraz und Friderich von Hemleben, Herdeyn von Beringen.
Von sechs Wachssiegeln drei vollständig, eines stark beschädigt erhalten; Umschrift von Nr. 1: Friderici Comitis Juni...II Bychelingen. Schild mit Ritterhelm; von Nr. 2: ... Geze. 2 Fahnen erkennbar; von Nr. 3: unleserlich, Ritterhelm mit Helmbusch.
24 x 14 cm
Landgraf Friedrich von Thüringen bekennt dem Grafen Heinrich von Schwarzburg, alle seine Schulden demselben zurückzuzahlen und alle Bürgschaften, die er für ihn übernommen hat, lösen zu wollen
- Archivalien-Signatur: 66 (klein)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1341 September 3.
Großes Reitersiegel: Gewappneter Ritter, über Blumen reitend. Von der Inschrift erhalten: Frider. Langravius Dei Gra. Marchio Mis-Gis Marchionis.
28 x 15 cm
Quittung des Grafen Friedrich von Beichlingen und seines Sohnes Heinrich über die Zahlung des Kaufgelds für die Stadt Frankenhausen durch die Grafen Günther und Heinrich von Schwarzburg
- Archivalien-Signatur: 68 (groß)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1341 Dezember 24.
Graf Friedrich von Beichlingen und sein Sohn Heinrich quittieren den Grafen Günther und Heinrich von Schwarzburg die Zahlung von 1600 Mark Silber Kaufpreis für die Stadt Frankenhausen und entbindet die Stadt Frankenhausen selbst von den bezüglich jenes Kaufes getanen Gelübden. Die Grafen von Schwarzburg aber sollen der "Mume" der Grafen von Beichlingen, Mechtild von Brunswic die 50 Mark Zinsen von ihrem Leibgedingen zu Frankenhausen auszahlen.
Zeugen: Albrecht, Landgraf von Kirchberg; Konrad, Herr zu Tannroda; die Ritter Albrecht von Hopfgarten, Thyzel von Eschleben (Escheleybin), Ludewig von Hemleben (Hemeleybin), Heinrich Fraz und Friedrich von Hemleben.
Wachssiegel an der Pergamenturkunde: Schild mit Ritterhelm, Umschrift: Friderici Comitis Juniori(s) Bichelingen.
35 x 25 cm
Verkauf des Dorfes Badra durch Graf Friedrich von Beichlingen an den Grafen Heinrich von Hohnstein, Herr von Sondershausen
- Archivalien-Signatur: 67 (klein)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1341 November 27.
Friedrich Graf von Beichlingen und Rothenburg verkauft dem Grafen Heinrich von Hohnstein, Herrn von Sondershausen, das Dorf Badra mit dem Gericht über das Dorf und allen seinen Abgaben, für 200 Mark Nordhäuser Währung. Für diese 200 Mark wiederum zahlt Letzterer an Ersteren das Dorf Mehrstedt halb, das Dorf Mehlra halb, das Dorf Rockensußra und das Dorf Hoynge (?).
Zeugen: der Propst zu Schlotheim, Hannes Beyenbach; Friedrich vome Heyne; Giseler Schernbach; Hildebrant Voyt zu Arnsburg (Arnsperc); Gunther Scriber, Schultheiß zu Schlotheim u. A..
Abgehängtes Siegel am Rande beschädigt.
26 x 17 cm
- Archivalien-Signatur: 73 (klein)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1341 Dezember 24.
Friedrich und Heinrich, Vater und Sohn, Grafen zu Beichlingen, verkaufen an Günther und Heinrich, Grafen zu Schwarzburg, Herren zu Arnstadt "daz Ratisfelt halb" um hundert Mark lötigen Silbers.
Zeugen: Albrecht, Burggraf von Kirchberg, Cunrad und Cunrad, Herren zu Tannroda und die Ritter Albrecht von Hopfgarten, Tietzel (Ditzel) von Ellichleben (Elcheleyben), Ludewig von Hemeleyben, Heinrich, Fritz und Friedrich von Hemeleyben.
Siegel ziemlich gut erhalten.
29 x 12 cm
Verpfändung von Eckartsberga und Bechstedt durch Landgraf Friedrich von Thüringen an Graf Heinrich von Schwarzburg
- Archivalien-Signatur: 72 (groß)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1342 September 29.
Friedrich Landgraf zu Thüringen, zu Meißen und im Osterland, Herr des Pleißenlandes, erklärt, dass er für eine Heerfahrt (Herwart) von seinem Oheim, dem Grafen Heinrich von Schwarzburg 1300 Mark lötigen Silbers geliehen hat und ihm dafür einige seiner Besitzungen (das Haus Ekartsberge und alle seinen Nutzen zu Bechstedt) verpfändet. Diese Besitzungen soll jedoch, auf ein Jahr, zunächst noch inne haben: Kunemunt von Stotternheim (Stuternheim) und im Falle seines vorzeitigen Todes die Ritter Konrad Worm und Christian von Witzleben.
Großes, etwas beschädigtes Reitersiegel: Ritter zu Pferd mit Fahne und Schild, auf denen beiden ein Löwe. Unterschrift: Gi-Gru Misnentis CG Orientalis Marchionis Thuringic. Lantgravii.
36 x 24 cm
Landgraf Friedrich von Thüringen bestellt Graf Heinrich von Schwarzburg zum Hauptmann im Lande Thüringen
- Archivalien-Signatur: 74 (klein)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1343 Mai 7.
Landgraf Friedrich von Thüringen bekennt, dass Heinrich, Graf zu Schwarzburg, dem Schwarzburg ist, sein "Hauptman ubiral in dem Lande zcu Düringen" sein will. Landgraf Friedrich will ihm soviel Volk, wie ihm nur möglich, zuschicken und für diese, wie für des Grafen eigene Söldner, den Sold zahlen und für allen Schaden aufkommen. Graf Heinrich verpflichtet sich jedoch, alle von ihm etwa gefangenen Herren und Hauptleute dem Landgrafen zu überantworten.
Siegel ziemlich gut erhalten.
30 x 20 cm
Verbündnisbrief des Bischofs Heinrich zu Mainz mit den Grafen von Schwarzburg, Hohnstein und Orlamünde
- Archivalien-Signatur: 76 (klein)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1345 März 6.
Erzbischof Heinrich von Mainz verbündet sich mit Zustimmung des Dekans Johannes, des Schulmeisters Cuone und des Domkapitels mit den Grafen Friedrich und Hermann, Brüdern, Grafen von Orlamünde-Weimar, Günther und Heinrich, Vettern, Grafen von Schwarzburg-Arnstadt, Heinrich und Dietrich, Grafen von Hohnstein auf Lebenszeit und ein Jahr nach seinem Tod. Er verpflichtet sich, wenn seine Amtsleute zu Rusteberg, zu Salza oder zu Mühlberg um Hilfe gemahnt werden, dem Amtmann zu Arnstadt mit 50 Helmen zu helfen. Wenn die Grafen in ihren Schlössern belagert werden, soll er mit seiner ganzen Macht ihnen zu Hilfe kommen etc. Als Schiedsrichter bei etwaigen Streitigkeiten unter ihren Truppen sind gekoren: Heinrich von Königsee, Rüdiger von Nottleben, Tylen von Ellichleben, Walther von Mihla und als Obermann Rudolf von Mellingen. Ausgenommen von dem Bündnis ist der Römische Kaiser, wo er selbst Hauptmann ist, oder Fehde ihn und das Reich angeht etc.
Das eine der beiden Siegel sehr gut, das andere nur zum Teil, aber sehr gut erhalten.
51 x 51 cm
Überlieferung:
UB Arnstadt Nr. 144.
Vergleich zwischen dem Landgrafen Friedrich von Thüringen und den Grafen von Schwarzburg, Herren zu Arnstadt ("Dornburger Vergleich")
- Archivalien-Signatur: 75 (klein)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1345. Juli 26. -28
Landgraf Friedrich von Thüringen bekennt, dass er sich mit den Grafen Heinrich und Günther von Schwarzburg, Herren zu Arnstadt, versöhnt hat unter folgenden Bedingungen: Die Grafen verzichten auf Kahla ("kale hus und stat"), ihr Schwager Burggraf Albrecht von Kirchberg auf das Haus Greifberg. Das Schloss Schauenforst (Schowinforst) soll der Landgraf dem Grafen Heinrich von Orlamünde, dem Jüngeren, wiedergeben gegen andere Güter "yensyt d' Sal in dem ostirlande". Diese Güter sollen bestimmt werden durch Hermann von Kranichfeld, Herman von Atzimstete, Burggraf Albrecht von Kirchberg und Tietzel von Ellichleben und, wenn diese vier sich nicht einigen, durch Konrad von Tannroda, den Älteren. Der Landgraf bleibt im Besitz der Vogtei über das Kloster und die Abtei zu Saalfeld. Die Grafen von Schwarzburg nehmen Haus und Stadt Dornburg von dem Landgrafen zu Lehen. Die Irrungen zwischen der Stadt Erfurt und dem Grafen Heinrich von Henneberg soll Landgraf Heinrich von Hessen schlichten. Die Gefangenen sollen freigelassen werden. Wenn der Kaiser sie von ihrer Lehnspflicht entbindet, wollen die Grafen von Schwarzburg die "vesten zcu Rudolfstat" von dem Landgrafen zu Lehen nehmen. "Tungdorf" soll den Erfurtern bleiben. In diesem Sinne werden aufgenommen alle Helfer des Landgrafen und der Grafen von Schwarzburg: Bischof Withego von Naumburg, Bischof Heinrich von Merseburg, Herzog Rudolf zu Sachsen, Landgraf Otto der Jüngere zu Hessen, Graf Bernhard von Anhalt-Bernburg, Graf Albrecht zu Anhalt-Köthen, Graf Heinrich von Hohnstein-Sondershausen, Heinrich der Ältere Vogt von Weida, die jungen Grafen Siegfried und Otto von Mansfeld, die Bürger zu Erfurt und Halle, Graf Heinrich von Henneberg und alle anderen Helfer.
Siegel sehr gut erhalten.
35 x 48 cm
Das Kloster Gerode überträgt den Grafen von Schwarzburg das Patronatsrecht über die Marienkapelle in Haussömmern
- Archivalien-Signatur: 765 (klein)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: nach 1346, vor 1366?
Abt Eckehard, Prior Laurentius und die Brüder des Klosters Gerode teilen dem Erzbischof Gerlach von Mainz mit, dass sie das Patronatsrecht der Marienkapelle zu Haussömmern, das dem Kloster zustand, an die Grafen Günther und Heinrich von Schwarzburg, Herren zu Arnstadt, übertragen haben.
Ein Siegel fehlt, ein zweites stark beschädigt.
32 x 13 cm
- Archivalien-Signatur: 78 (groß)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1346 Juni 26.
Die Grafen Heinrich und Günther von Schwarzburg bekennen, dass sie ihr Land teilen und dass zu dem einen Teil folgendes gehört: Saalfeld (Salvelt) mit allem Zubehör bis an den Bach, der durch die Aue fließt; Ranis mit Zubehör; das Gehege und die Teiche zu Rockendorf; die Teiche zu "Slechtewin"; das Holz "zu der borchen" und die Fischnutzung zu Schlettwein; die Gefälle zu "pezcenig"; der Hof zu "nemeritcz"; Rudolstadt (Rudolvisstad) mit allen Rechten an Dörfern und Weingärten etc.; Teichröda, das zu Blankenburg geschlagen wird, ausgenommen, der rote Weingarten zu Blankenburg; Ehrenstein (Ernstein) mit allem Rechte, das der von Witzleben daran hat; Windberg (Wintberg) mit allem Rechte; Dornburg mit allen Rechten; die Lehen und die Mannschaft zu Tautenburg (Tutenbg); die "Froneburg" zu Saalfeld; die Stadt Plaue mit allem Zubehör, namentlich die Teiche zu Neusitz (Nüsizce) mit allem Rechte, das der von Ellichleben daran hat.
Zeugen: Heinrich Graf von Hohnstein, Herr zu Sondershausen; Graf Günther von Schwarzburg, des Wachsenburg (Wassinbg) ist; Hermann, Herr zu Kranichfeld; Konrad von Schernberg; Hermann von Griesheim; Friedrich (Frizce) von Witzleben der Jüngere; Iacoff von Bolstete; Herwig von Bullestete, Pherr zu Bessingen etc.
Die beiden Siegel (bis auf die Ränder) gut erhalten.
28 x 22 cm
- Archivalien-Signatur: 79 (klein)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1346 Juni 26.
Die Brüder Heinrich und Günther Grafen von Schwarzburg, Herren zu Arnstadt, teilen unter sich ihr Land und zwar besteht der eine Teil aus folgenden Stücken: Schloss und Stadt Frankenhausen mit allem Recht, besonders der "wyltban" auf dem Rathsfeld; die Weingärten bei Frankenhausen; alle Rechte über das Kloster und das Klostergut mit allen Gefällen; beide Häuser und die Stadt Blankenburg mit allen Rechten und Gefällen, die Weingärten ohne den roten Weingarten; die Gewässer, die zu Blankenburg gehören; der "Swazcinberg" und der Wald, der ihnen mit ihrem Vetter, des Schwarzburg ist, gemeinsam ist; alle Dörfer die zu dem Schloss gehören; das Dorf Schwarza mit dem Vorwerk daselbst; das Dorf Teichröda mit allem Recht, ohne den Zins, der nach Ehrenstein gehört; das Gericht zu Blankenburg bis an den "Ouverbach".
Zeugen: Graf Heinrich von Hohnstein, Herr zu Sondershausen, Graf Günther von Schwarzburg, Herr zu Wachsenburg, Hermann, Herr zu Kranichfeld, Heinrich von Schönburg, Hermann von Griesheim, Friedrich von Witzleben der Ältere, Jacouf von Boylstete, Herwig von Kalstete, Pfarrer zu Abtsbessingen (Bessingen).
Beide Siegel gut erhalten.
29 x 20 cm
Verpflichtung des Grafen Günther zu Schwarzburg gegenüber seinen Vettern, die Grafen Heinrich und Günther zur Teilung der Schulden
- Archivalien-Signatur: 77 (klein)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1346 Juni 24.
Günther der Ältere, Graf zu Schwarzburg, Herr zu Arnstadt, verpflichtet sich, innerhalb der nächsten 14 Tage mit seinen Vettern Graf Heinrich und Graf Günther von Schwarzburg ihre Schulden zu teilen. Als Bürgen setzt er ein: Herrn Friedrich von dem Hofe, Herrn Conrad Weyger, Herrn Thiderich von Ellichleben, Herrn Gerwyge von Molsdorf, Herrn Heinrich von Witzleben, Herrn Dietrich (Dytherich) von Kirchheim, Ritter, Dytherich von Rudisleben, Heinrich von Lengefeld den Älteren, Reynhard von Sundhausen, Dietrich von Witzleben von Gunerstete, Knechte.
Graf Günther will bis zur Erfüllung des Versprechens in Arnstadt Einlager halten und bestimmt als etwaigen Vertreter einen seiner vier Freunde, seine Schwager Heinrich und Dietrich, Grafen zu Hohnstein, sein Oheim Burggraf Albrecht von Kirchberg zu Dornburg (Dorinburg) und Hermann, Burggraf von Kirchberg, Herr zu Kappellendorf.
Siegel wohlerhalten (nur am Rand beschädigt).
31 x 18 cm
Landgraf Friedrich von Thüringen verspricht, die Brüder Heinrich und Günther von Schwarzburg, Herren in Arnstadt, mit allen Gütern und Herrschaften zu belehnen, die Graf Heinrich von Hohnstein, Herr zu Sondershausen, nach seinem Absterben verlassen würde
- Archivalien-Signatur: 82 (groß)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1347 Dezember 31.
Zeugen: Friedrich von Schonenburg der Jüngere, des Crimmitschau ist, Friedrich von Wangenheim der Ältere, Albert von Maltitz, Hans Groze von Döbeln, Ulrich von Slatebach, Bertolt von Nesselröden (Nazzelriden), Ritter, Rudolf von Bunow, Nicolaus von Giten, Schreiber.
Das an rot-grüner Seidenschnur hängende Siegel gut erhalten.
- Archivalien-Signatur: 80 (groß)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1347 Mai 11.
Die Grafen Günther, Heinrich und Günther von Schwarzburg, Vettern, bekennen, dass sie auf Rat ihrer Freunde und der Bürger zu Arnstadt die Stadt geteilt haben.
Zeugen: Graf Günther von Schwarzburg, der Alte; Graf Heinrich von Schwarzburg, dem Schwarzburg ist; Conrad von Tannroda; Hermann von Kranichfeld; Syghardt Hogmann; Hug der Lange; Hermann von Sunre; Dytherich von Gutenshusen etc.
Die drei Siegel sind gut erhalten.
30 x 32 cm
Überlieferung:
UB Arnstadt Nr. 147.
Vergleich des Landgrafen Friedrich von Thüringen mit Graf Günther von Schwarzburg, Herrn zu Arnstadt und Frankenhausen, wegen der Salzfuhren und des Weinzolls
- Archivalien-Signatur: 81 (groß)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1347 April 21.
Landgraf Friedrich von Thüringen bekennt, dass er seine Amtsleute angewiesen hat, alle Salzkrämer von Böhmen, die nach Altenburg, Pegau und Borna kämen, um Salz in Halle zu holen, über Weißenfels, Freyburg, Naumburg oder Wantzendorf nach Wiehe zu schicken, wo sie Frankenhäuser Salz laden sollen. Er bekennt, dass er sich gütlich mit Graf Günther zu Schwarzburg, Herrn zu Arnstadt und Frankenhausen, geeinigt hat und von dem Wein und Korn, das in Frankenhausen eingeführt wird, den dritten Pfennig bekommt.
Zeugen: Günther der Alte, Heinrich Herr zu Schwarzburg, Günther Herr zu Schwarzburg, Grafen von Schwarzburg; Graf Friedrich von Orlamünde-Weimar; Friedrich von Wangenheim; Conradus Pricze "onser oberster Schriber"; Johans groze von Döbeln; Albert von Maltitz; Hofrichter Ulrich von Slatebach; Otto von Stotternheim (Stuternheim); Reinhart von Honsperge etc.
Siegel gut erhalten.
36 x 25 cm
Verschreibung König Karls IV. über ein Dienstgeld von 300 Schock Prager Groschen für den Grafen Heinrich von Hohnstein
- Archivalien-Signatur: 83 (klein)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1347 Oktober 10.
König Karl IV. verschreibt dem Grafen Heinrich von Hohnstein ein Dienstgeld über 300 Schock Prager Groschen. Er verspricht, diese bis zum nächsten Epiphaniasfest zu bezahlen und setzt zum Bürgen seinen Enkel, Herzog Rudolf von Sachsen.
Das anhängende Siegel oben sehr beschädigt, Bruchstücke in Briefumschlag beiliegend.
29 x 15 cm
In Regesta Imperii VIII (Online-Ausgabe) nicht erwähnt. (Stand: 03.12.2021)
Verpfändung von Keula, Großmehlra und Mehrstedt sowie des Gericht der Grafschaft zu Toba durch die Grafen Heinrich von Hohnstein sowie Heinrich und Günther von Schwarzburg an Lutolf und Otto von Ebeleben
- Archivalien-Signatur: 84 (klein)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1348 Januar 2.
Lutolf und Otto von Ebeleben bekennen, dass die Grafen Heinrich von Hohnstein sowie Heinrich und Günther von Schwarzburg ihnen für 500 Mark lötiges Silber Mühlhäusischer Münze versetzt haben Haus und Dorf Keula (Obernkula) mit allem Zubehör, Großmehlra (Grozin Mellir) und Mehrstedt (Mestete) und das früher Kirchbergische Gericht der Grafschaft zu Toba (Taba). Für die genaue Erfüllung der näheren Bedingungen setzen sie zu Bürgen: Herrn Johansen von Byenbach, Herrn Friderichen von Willerstedt, Herrn Heynrichen Lantschaden, Herrn Albrechten Schafen rittere, Heynrichen von Hernersleyben, Ludewige von Wangenheim (Wangehey) den Jüngern, Wernhern von Badere, Thiezeln von Bachere, Hartmunden von Spira, Heyrichen Strigere, Apeln ond Cunraden von Utenrade, die alle ihre Siegel mit anhängen.
Von den 14 anhängenden Siegeln nur noch 8 vorhanden und zwar: das zweite (s.alberti de vtenra de), das vierte (s.hartmundi d.spira), das fünfte (s. th.d. bachera), das siebente (s. ludowici junior de wangenheim), das neunte (s. Alberti militis de schaaf), des zehnte (...andscha...), das zwölfte (s. ...nis de...) und das 14. (das Lutolfs von Ebeleben).
41 x 26 cm
Erzbischof Heinrich von Mainz zeigt die Wahl des Grafen Günther XXI. von Schwarzburg zum römischen König an
- Archivalien-Signatur: 96 (groß)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1349 Januar 1.
Erzbischof Heinrich von Mainz und Cuno von Falkenstein, Domprobst zu Mainz, bekennen, dass Erzbischof Heinrich von Mainz, die Pfalzgrafen Rudolf und Ruprecht, Markgraf Ludwig von Brandenburg und Herzog Erich von Sachsen den Grafen Günther zu Schwarzburg zum Römischen König gewählt haben. Sie versprechen dem König Günther mit aller Macht gegen Karl den IV., der sich König von Böhmen nennt, unter der Bedingung des Schadenersatzes beizustehen. Ohne Willen und Wissen des Königs Günther wollen sie keinen Frieden mit Karl oder mit dem Papst machen. Stürbe Heinrich, so soll das Mainzer Kapitel nur einen solchen Erzbischof ernennen, der ähnliche Verpflichtungen gegen Günther zu übernehmen sich bereit erkläre.
Die beiden anhängenden Siegel sehr gut erhalten.
- Archivalien-Signatur: 102 (klein)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1349 Mai 26.
König Karl IV. sagt den Bürgermeistern, dem Rat und der Bürgerschaft zu Aachen, Frankfurt und Friedberg, allen Grafen, Herren und edlen Leuten, Rittern und Knechten, die dem Grafen Günther XXI. von Schwarzburg in der Zeit, als er sich des Reichs angenommen hatte, gehuldigt und geschworen oder sonst geholfen haben, seine vollkommenste Gnade zu und verspricht ihnen Bestätigung aller ihrer Freiheiten.
Siegel gut erhalten.
28 x 19 cm
Überlieferung:
Regesta Imperii VIII n. 958.
und
RI VIII n. 956a, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1349-05-26_1_0_8_0_0_1122_956a
(Abgerufen am 09.12.2021).
- Archivalien-Signatur: 103 (klein)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1350 Mai 13.
Graf Heinrich von Hohnstein, Herr zu Sondershausen, und Heinrich und Günther, Grafen von Schwarzburg, Herren zu Arnstadt, bekennen, dass sie mit ihren Vettern und Schwägern, den Grafen Heinrich, Dietrich, Bernhard und Ulrich von Hohnstein, und mit Heinrich von Hohnstein, Propst zu Nordhausen wegen der Hinterlassenschaft des Grafen Günther XXI. von Schwarzburg, "der zu Konig gekorn war" dahin übereingekommen sind:
1. Im Falle des Todes des Grafen Heinrich des Jüngeren (König Günthers Sohn) wollen sie die Hinterlassenschaft teilen, sodass Graf Heinrich zu Hohnstein und die Grafen Heinrich und Günther zu Schwarzburg die eine Hälfte und die Grafen Heinrich, Dietrich, Bernhard und Ulrich von Hohnstein und Heinrich, Propst zu Nordhausen die andere Hälfte bekommen.
2. Der Witwe des Grafen Günther wird ein Leibgedinge von 100 Mark lötigen Silbers ausgesetzt.
3. Die Kinder des Grafen Günther sollen versorgt werden und die vierte Tochter in ein Kloster aufgenommen werden.
4. Im Falle einer Teilung sollen die Hohnsteiner Grafen Blankenburg, Arnstadt und Frankenhausen bekommen.
Die drei anhängenden Siegel gut erhalten.
52 x 34 cm
Überlieferung:
UB Arnstadt Nr. 152.
- Archivalien-Signatur: 105 (klein)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1350 April 25.
Heinrich von Sondershausen, Herrn Kyrstans Sohn, bekennt, dass er das Kirchlehen zu Niederspier (Nydernspyra), das bisher vom Graf Heinrich von Hohnstein, Herrn zu Sondershausen ihm als Lehen übertragen war, wieder dem Grafen Heinrich von Hohnstein und dessen Schwiegersöhnen, Grafen Heinrich und Günther von Schwarzburg überlassen hat.
Zeugen: Herr Heinrich von Schernberg (Scherrenberg), Ritter, und Heinrich von Rüxleben (Ruckersleiben).
Siegel mit zwei Schafscherren etwas beschädigt.
24 x 14 cm
Schuldverschreibung des Günther von Rödelwitz für 4 Mark, die ihm Heinrich und Günther von Schwarzburg gegen Zinsen im Dorf Rödelwitz gaben
- Archivalien-Signatur: 104 (klein)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1350 Juni 13.
Günther von Rödelwitz (Rodesswicz) bekennt, dass er von den Grafen Heinrich und Günther von Schwarzburg, Herren von Arnstadt und Sondershausen, vier Mark geliehen bekommen hat auf folgende Zinsen im Dorfe Rödelwitz (Rodesswicz):
1. von Heinrich Russe 2 Schillinge und 3 Pfund Heller, 6 Hühner und 1 Fastnachtshuhn
2. von Hans Schellach 4 1/2 Schilling und 2 1/2 Pfund Heller, 12 Hühner und 1 Fastnachtshuhn.
Auch hat er auf 4 Acker Weinwachs, die einem Vetter Hermann von Rödelwitz (Rodesswicz) gehört hatten, 12 Mark lötiges Silber geliehen bekommen von denselben Grafen.
Zeugen: Albrecht von Kontz, Konemunt von Holbach, Oberhuez, Rittere, Herman von Rödelwitz (Rodesswicz), Otto von Magdala (Madela), Knechte.
Siegel gut erhalten.
29 x 21 cm
Graf Günther von Schwarzburg, Herr zu Pößneck, verkauft den Grafen Heinrich und Günther von Schwarzburg, Herren zu Arnstadt, unter anderem seine Anteile an Bergwerken
- Archivalien-Signatur: 107 (groß)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1352 September 29.
Graf Günther von Schwarzburg der Ältere, Herr zu Pößneck, bekennt, dass er den Grafen Heinrich und Günther von Schwarzburg-Arnstadt alle seine Anteile an den Bergwerken auf Gold, Silber, Kupfer usw. in den Grafschaften Schwarzburg, ferner seinen Anteil an Jagd und Wildbann, sowie an Mannschaften und Lehen in den Grafschaften Schwarzburg und Käfernburg verkauft hat. Der Kaufpreis wird nicht genannt.
Zeugen: Dietrich (Dither) von Werthern, Vogt zu Ranis; Heinrich von Rüxleben (Ruckersleiben), Vogt zu Arnstadt; Dieter von Werthern, der gewesen ist zu Straußberg (Struetzberg); Hans von Saalfeld (Salveld), Bürger zu Erfurt.
Das angehängte Siegel gut erhalten (Helm mit Helmzier).
39 x 16 cm
Landgraf Friedrich von Thüringen bestätigt den Grafen Heinrich, Dietrich, Heinrich und Ulrich von Hohnstein ihr Pfandrecht in Frankenhausen
- Archivalien-Signatur: 109 (klein)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1354 Februar 10.
Landgraf Friedrich von Thüringen bestätigt den Grafen Heinrich, Dietrich, Heinrich und Ulrich von Hohnstein ihr Pfandrecht an allem, was von ihm zu Frankenhausen zu Lehn geht, namentlich am halben Born, nach Maßgabe der Urkunden, die sie darüber vom verstorbenen Grafen Günther zu Schwarzburg-Arnstadt, ihrem Schwager, empfangen haben.
Das anhängende Sekret gut erhalten.
28 x 14 cm
Vergleich zwischen Graf Günther von Schwarzburg und Elisabeth von Schwarzburg, Witwe Günthers XXI. von Schwarzburg, wegen Irrungen um Frankenhausen
- Archivalien-Signatur: 108 (groß)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1354 Mai 20.
Graf Heinrich von Schwarzburg, Herr zu Arnstadt, der Jüngere und seine Mutter Elisabeth, Gräfin zu Schwarzburg, Witwe des Grafen Günther des Älteren zu Schwarzburg, Herrn zu Arnstadt, der zum römischen König erwählt war, bekennen, dass die Markgrafen Friedrich und Balthasar von Meißen zwischen ihnen einerseits und ihrem Oheim, Brüdern und Vettern, den Grafen Heinrich, Dietrich und Ulrich von Hohnstein und Heinrich von Hohnstein, Propst zu Nordhausen, andererseites in der Zwietracht um Frankenhausen geteidingt und folgendes bestimmt haben:
Die Grafen von Hohnstein sollen Frankenhausen mit allem Zubehör als ein rechtes Pfand innehaben für die 7000 Mark lötiges Silber Erfurter Gewichts, die sie für den verstorbenen Grafen Günther den Älteren ausgegeben haben. Die Erträgnisse Frankenhausens bis Allerheiligen nächsten Jahres (1355 November 1) sind von der Schuldsumme abzuziehen, auch das, was Heinrich und Elisabeth sonst noch abzahlen. Darüber werden Quittungen ausgestellt.
Ist die Schuld bis Allerheiligen 1355 nicht bezahlt, sollen die Bürger zu Frankenhausen den Grafen zu Hohnstein huldigen. Dafür das alles wie abgemacht geschieht, bürgen Elisabeths Schwager Graf Heinrich von Schwarzburg, Herr zu Schwarzburg, und ihr Oheim, Graf Günther, Herr zu Käfernburg. Gräfin Elisabeth verpflichtet sich, ihren Sohn, Graf Heinrich, wenn er 12 Jahre alt wird, dahin anzuhalten, dass er den Grafen von Hohnstein Briefe gibt, alles wie abgemacht zu halten. Die Grafen von Hohnstein geloben, sich in keiner Weise an den Bürgern von Frankenhausen wegen deren Haltung in dem Streit zu rächen. An Heinrich und Elisabeth sollen Arnstadt und Blankenburg zurückgegeben werden, sofern Graf Heinrich von Hohnstein, Herr zu Sondershausen und die Grafen Heinrich und Günther von Schwarzburg, Herren zu Arnstadt, damit einverstanden sind. Sind diese es nicht, so sollen Heinrich und Elisabeth wenigstens die Schlösser Arnstadt und Blankenburg bis Allerheiligen 1355 überantwortet bekommen durch Heinrich von Lengefeld, der sie jetzt innehat.
Vier abgehängte Siegel fehlen.
51 x 35 cm
Überlieferung:
UB Arnstadt Nr. 157.
Schlichtung von Streitigkeiten über die Jagd auf der Hainleite und über die Vogtei in Nordhausen und Ilfeld zwischen den Grafen von Hohnstein und den Grafen von Schwarzburg durch die Landgrafen von Thüringen
- Archivalien-Signatur: 115 (groß)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1356 August 2.
Die Landgrafen Friedrich und Balthasar von Thüringen schlichten die Streitigkeiten zwischen den Grafen Heinrich, Dietrich und Ulrich von Hohnstein einerseits und den Grafen Heinrich und Günther von Schwarzburg, Herren zu Arnstadt, andererseits. Es wird bestimmt: Alle Mannschaften und Lehen, die in der Grafschaft Hohnstein jenseits der Wipper (Wipfera) sind, gehören zu Hohnstein (ausgenommen sind Burglehen und Burggüter, diese sollen zu ihrer Burg gehören). Was den Grafen von Schwarzburg gehört und früher ihrem Schwager, dem Grafen Heinrich von Hohnstein zu Sondershausen, gehörte - diesseits der Wipper - bleibt schwarzburgisch. Die Jagd an dem Harz und am Kohnstein (Kanstein) gehört zu Hohnstein, die auf der Hainleite zu Schwarzburg. Die Jagd, die der Mannschaft gemeinsam war, bleibt gemeinsam. Die Vogtei zu Nordhausen und das Kloster Ilfeld, sind hohnsteinisch, die Klostergüter diesseits der Wipper sind schwarzburgisch. Ritter Walther von Mila und Heinrich von Rüxleben (Rukersleben) sollen über das Gut Düna (an der Dyne) entscheiden. Die Grafen von Hohnstein sollen ihre Mannschaft diesseits der Wipper lossagen und an die von Schwarzburg weisen und ebenso umgekehrt.
Zeugen: Bernhart Graf von Regenstein (Reinstein), Cunrat Graf von Werningerode, Heinrich Graf von Stolberg (Stalberg), Gebhard von Querfurt (Quernfurt), Heinrich Vogt von Gera, Konrad (Cunrat) von Tannroda, Christian (Cristan) von Witzleben, Hofrichter, Heinrich von Rochwitz (Rochewicz) Kanzler.
Die fünf anhängenden Siegel gut erhalten. Besiegelt von den Landgrafen und den Hohnsteinern.
26 x 26 cm
Schlichtung von Streitigkeiten über die Jagd auf der Hainleite und über die Vogtei in Nordhausen und Ilfeld zwischen den Grafen von Hohnstein und den Grafen von Schwarzburg durch die Landgrafen von Thüringen
- Archivalien-Signatur: 116 (groß)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1356 August 2.
Wie Nr. 115.
Die vier anhängenden Siegel gut erhalten. Besiegelt von den Landgrafen und den Schwarzburgern.
27 x 23 cm
- Archivalien-Signatur: 106 (klein)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1357 März 8.
Günther, Abt, Hartung, Prior, Dietrich von Greußen (Dyther von Grusen), Meinhard, Peter von Erfurt, Johannes Glotzebok, Günther Vocke, Heinrich von Hestete, Heinrich von Griesheim, Johannes Pfollendorf, Nicolaus Glotzebok, Nicolaus Beyerute und Heinrich Kalp, Mönche des Klosters Paulinzella bekennen, dass sie alle Güter und Gerichte des Klosters und dieses selbst in den Schutz der Grafen Heinrich und Günther von Schwarzburg, Herren zu Arnstadt und Sondershausen, gestellt haben, und versprechen, niemand anderen als Schutzvogt anzuerkennen.
Die beiden anhängenden Siegel des Abts und des Convents schön erhalten.
Im Urkundenbuch Paulinzelle nicht erwähnt.
Schiedsspruch im Streit zwischen den Landgrafen von Thüringen und den Grafen zu Schwarzburg über Schloss und Stadt Frankenhausen
- Archivalien-Signatur: 118 (groß)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1358 September 7.
Zwischen Landgraf Friedrich und seinem Bruder Balthasar einerseits und den Grafen Heinrich und Günther von Schwarzburg waren Streitigkeiten ausgebrochen wegen Frankenhausen. Als Schiedsrichter für die Streitigkeiten sind gewählt worden die Großmutter der beiden Landgrafen, Elisabeth, und Konrad von Tannroda der Ältere, Hofrichter, Christian (Kristan) von Witzleben, Kanzler, Heinrich von Kottewitz, Hans Deynhart, Hans von Meinsberg und Dietrich von Weißensee, Bürger zu Erfurt. Die Landgrafen verzichten auf Frankenhausen, dafür wird ihnen Drinburg, Haus und Stadt, Lobdeburg und die Lehen vor Windberg (?), die Häuser mit Mannschaften und allem Zubehör, Tautenburg. Das Schiedsgericht soll am nächsten Dienstag gehalten werden. Wenn die Großmutter bis dahin stirbt, sollen die genannten sechs Herren allein entscheiden. Diese sollen auch die Entscheidung darüber haben, wenn etwa ein Streit zwischen den Landgrafen und den Städten Erfurt und Mühlhausen oder zwischen ihren Dienern entsteht.
Siegel gut erhalten.
41 x 18 cm
Äbtissin Lutgard (Ludgart) zu Gandersheim belehnt die Grafen Heinrich und Günther von Schwarzburg, Herren zu Arnstadt und Sondershausen, mit Gütern zu Großenerich (Erich), die früher Graf Heinrich von Hohnstein, Herr zu Sondershausen, besessen hat
- Archivalien-Signatur: 119 (klein)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1359 Februar 24.
Siegel undeutlich.
24 x 14 cm
- Archivalien-Signatur: 123 (groß)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1361 Januar 6.
Graf Gerhard von Beichlingen hat, wohl weil er zum geistlichen Stande übergetreten ist, zu Gunsten seines Bruders Heinrich auf alle seine Güter verzichtet und nennt die Grafen Heinrich und Günther von Schwarzburg als Zeugen. Trotzdem bestimmt Heinrich, dass, wenn er ohne Leibesnachkommen sterben sollte, die Güter auf Gerhard übergehen sollen. Wenn er aber Kinder bekommt, dann sollen, falls diese denn nicht geeignet sind, den Besitz zu übernehmen, die Güter ebenfalls an Gerhard fallen. Falls diesem ein geistliches Lehen gegeben wird, das nach der Meinung der Grafen von Schwarzburg für ihn nicht ausreicht, soll ihm ein Zuschuss gewährt werden. Wenn er dann aber ein geistliches Lehen erhält, das für genügend erachtet wird, dann soll der Zuschuss wieder zurückfallen.
Zeugen: Graf Heinrich und Günther von Schwarzburg, Heinrich von Rüxleben (Rückersleibin), Fritze von Bendeleben, Hermann Bart, Heinrich von der Falkenburg, Heinrich Polmar.
Siegel beschädigt.
Eheberedung zwischen Graf Günther von Schwarzburg und Anna, der Tochter des Landgrafen Johannes von Leuchtenberg
- Archivalien-Signatur: 125 (klein)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1362 März 30.
Landgraf Johannes von Leuchtenberg bestätigt die Eheberedung seiner Tochter Anna mit Graf Günther von Schwarzburg. Es wird festgesetzt, dass das Beilager binnen acht Jahren von Datum der Eheberedung an gerechnet stattfinden soll. Zugeld, Heinsteuer, Mieterlegung und Frist des Zugeldes soll abhängen von dem Burggrafen Friedrich von Nürnberg und dem Grafen Heinrich von Schwarzburg-Arnstadt. Anna verzichtet auf ihr Erbteil, sondern soll sich mit ihrer Aussteuer begnügen; diese aber und alle Rechte etc. sollen ihr zuteil werden mit den anderen Frauen in Thüringen.
Zeugen und Bürgen: Rudolf, Herzog in Sachsen; Bertholt, Bischof von Eichstätt; Friedrich (von Zollern), Burggraf zu Nürnberg; Ulrich, Landgraf von Leuchtenberg.
Die fünf Siegel Johanns und der Zeugen gut erhalten.
29 x 18 cm
Apel von Allmenhausen gibt das Gut Saalfeld bei Mühlhausen zurück, welches er von den Grafen Heinrich und Günther von Schwarzburg, Herrn zu Arnstadt, als Lehen gehabt hat
- Archivalien-Signatur: 126 (klein)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1363 August 9.
Siegel ziemlich gut erhalten.
22 x 13 cm
Erzbischof Dietrich von Magdeburg bestätigt die Verpfändung der Stadt Nordhausen durch Kaiser Karl IV. an die Grafen Heinrich von Schwarzburg und Olman von Hohnstein
- Archivalien-Signatur: 100a (klein)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1364 Januar 5.
Erzbischof Dietrich von Magdeburg bekundet, dass der Kaiser (Karl IV.) vor zwei Jahren durch seine Vermittlung den Grafen Heinrich von Schwarzburg und Olman von Hohnstein, gegen die Pfandschaft bei dem Rhein die Stadt Nordhausen und 2000 Mark verpfändet hat.
Das anhängende Siegel gut erhalten.
32 x 21 cm
- Archivalien-Signatur: 127 (klein)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1365 Januar 28.
Graf Günther vereinigt seinen Besitz, Schwarzburg und Königsee, nebst allem Zubehör mit dem seines Vetters Hans von Schwarzburg, Herr zu Leutenberg, mit der Bestimmung, dass, wenn sie sich etwa wieder trennen wollen, er entweder seinen früheren Besitz zurück erhält, oder dass alle Besitzungen in drei Teile geteilt werden, um die gelost werden soll. Und zwar soll Günther, wenn er durch das Los die Macht erhält, sich einen beliebigen Teil wählen können, Hans dagegen im gleichen Fall zwei Teile. Was etwa während ihrer Vereinigung durch Kauf, Erbe u.a. zu dem Besitz hinzukommt, das soll ebenfalls in drei Teile geteilt und in gleicher Weise verlost werden. Wenn Günther ohne Erben stirbt, soll sein Anteil an seinen Bruder Gerhard, Bischof zu Naumburg übergehen. Im gleichen Fall soll an Hans Stelle sein Bruder Sieghard treten. Wenn sie jedoch Kinder bekommen, so soll im Fall des Todes des einen der andere die Vormundschaft über dessen Kinder übernehmen. Wenn sie aber beide sterben, sollen die beiderseitigen Brüder Vormunde werden. Falls auch Gerhard stirbt, ohne dass Söhne von Günther vorhanden sind, soll dessen Anteil an Hans oder dessen Erben fallen und wenn Sieghart stirbt, ohne dass Söhne von Hans da sind, soll der Anteil an Günther oder seine Erben fallen. Wenn zwischen Günther und Hans oder deren Söhnen Zwietracht ensteht, so sollen den Streit schlichten: Titzel von Berlstedt, Ritter Titzele von Witzleben und die edlen Knechte Titzel Witzeleben und Otto von Hove. Wenn diese keine Einigung zustande bringen, so sollen Oberleute sein: Gerhard, Bischof von Naumburg; Graf Günther des Ordens zu Pritzen; Siegwart und Graf Heinrich Sent Johannis Ordens. Wenn einer dieser stirbt, soll ein anderer an seine Stelle gesetzt werden.
Siegel gut erhalten.
46 x 26 cm
- Archivalien-Signatur: 128 (groß)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1365 Mai 1.
Michel von Griesheim, Günther Tünemann, Ratsmeister, Heinrich Frölich, Peter Brotsag, Clauwitz Kirste, Märten Vogt, Hermann Sincze, Heinrich Puchilmann, Herren von dem Rat, Heinrich Frowein, Heinrich Hamersfelt, Apel Ficzer, Ratsmannen, Heinrich Portwitz, Nikolas Sinderam, Johannes Regehart, Andreas Helmriche Ratsminister und Kumpane von den anderen Räten, und die ganze Gemeinde von Stadtilm bekennen, dass sie sich mit dem Propst, den geistlichen Frauen, der Äbtissin, der Priorin und dem ganzen Konvent des Klosters geeinigt haben, die sämtlichen Äcker in drei Teile zu teilen, nämlich ein Winterfeld, ein Sommerfeld und ein Brachfeld. Und zwar soll das Brachfeld in diesem ersten Jahr anfangen von dem Erfurtischen Tal und sich erstrecken rechts nach dem Wilrißleyber Holz, zum Bernacher, rechts über den Berberg, über die Eichenleite, über das Witzleber Tal, über das Rot und unter den Rot auf den Metielweg und auf die Flur zu Herzstete. Das Winterfeld soll gehen von dem Metielwege über die Ilm an dem Hymberg, auf das Hemstal und über das Birchholz. Das Sommerfeld soll sich erstrecken von dem Melme gen Willingen über die Singe, über das Hohe Kreuz und über die Hart und wendet in dem Erfurtischen Wege. Wenn der Melme in Brache liegt, soll sich eine Trift und ein Viehweg erstrecken von dem Melme zu dem Witzleiber Holz, zu dem Bernnchen, rechts zu den Großerigen Rampen auf das Lot. Auch sollen vier Viehwege von Ilm aus gehen, wie sie von altersher sind, die erste nach dem Erfurtischen Tal vor das Wileysleiber Holz, der andere auf dem Rote Wege auf das Rot, der dritte auf den Rembdie Weg auf den Hinberg, der vierte auf das Hembstal auf den Westenberg. Die Wege sollen in der Breite halten vier Ilmer Maßgerten.
Stadtsiegel etwas beschädigt.
47 x 24 cm
Markgraf Otto von Brandenburg dankt Graf Heinrich von Schwarzburg für seine Dienste als Hauptmann der Mark Brandenburg
- Archivalien-Signatur: 133 (klein)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1366 November 24.
Markgraf Otto von Brandenburg beurkundet, dass Graf Heinrich von Schwarzburg, Herr zu Arnstadt und Sondershausen, den auf seine Bitte der Kaiser zum Hauptmann in der Mark Brandenburg gemacht hat, sein Amt gut verwaltet hat, und dankt ihm dafür.
Zeugen: Hofmeister Kunze von Sliem, Agezko, Propst zu Berlin und Renneborn, Bürger von Cölln (Colen).
Siegel ziemlich gut erhalten.
31 x 15 cm
Friedrich und Heinrich von Heldrungen verkaufen den Grafen Heinrich und Günther von Schwarzburg, Herren zu Sondershausen, das Dorf Esperstedt
- Archivalien-Signatur: 135 (groß)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1367 Februar 16.
Friedrich und Heinrich von Heldrungen beurkunden, dass sie an die Grafen Heinrich und Günther von Schwarzburg, Herren zu Sondershausen, verkauft haben das Dorf Esperstedt (Espilstete) mit allem Zubehör, ferner die Lehen über das Dorf Niederbösa (Nydin-Besa) und über neun Mark Geldes "verlentes gutes" an Thicele Vetter, die er ihnen hatte an vier Holzmarken auf dem Rathsfeld, sodann einen Anfall an Thele, der Frau Dittrichs von Kongerode, und ein Pfund Pfennige Geldes an Korn und Hühnern an dem Göllingischem Gute in dem Dorf Kannawurf (Kanewerfen), die sie von Thicele Schacze gekauft haben. Noch vor nächstem Pfingsten sollen die Herrn von Schwarzburg an die Lehen gebracht werden, und bis dahin soll auch der Kaufpreis, 320 M. Nordhäuser Währung, gezahlt werden. Als Bürgen für die Einhaltung des Vertrags wurden von den Heldrungern gesetzt: Dietrich Rost; Apel Bock, Ritter; Kunze von Trebra; Albrecht Bock zu der Sachsenburg und Heinrich Rastinberg, Knecht.
Diese sollen, wenn der Vertrag nicht gehalten wird, sich als Bürgen in Nordhausen oder zu Kelbra stellen. Die Bürgen erklären sich mit dem Vertrag einverstanden.
Fünf gut erhaltene Siegel.
42 x 25 cm
- Archivalien-Signatur: 136 (klein)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1368 Januar 20.
Die Grafen Günther und Hans von Schwarzburg, Herren zu Schwarzburg, einerseits und die Grafen Heinrich und Günther von Schwarzburg, Herrn zu Arnstadt und Sondershausen andererseits bestimmen ein Schiedsgericht zur Beilegung von Streitigkeiten. Von Seiten der ersteren werden zu Schiedsrichtern bestimmt Dietrich von Witzleben, Ritter zu Molsdorf und Dietrich von Witzeleben zu Wolsesse, von Seiten der letzteren Konrad von Angelroda, Ritter, und Nikolaus Ronemann, Pfarrer zu Apolda. Wenn die vier sich nicht einen können, so soll als Obmann auftreten Heinrich Graf von Beichlingen, der binnen einem Monat seine Entscheidung treffen muss. Wenn einer der vier stirbt, soll ein anderer an seine Stelle gewählt werden. Wenn auch Heinrich von Beichlingen sterben sollte, dann sollen an seine Stelle treten Gebhard, Herr zu Querfurt, und Günther der Alte, Herr zu Käfernburg. Auch haben sich die Grafen noch geeinigt das zu tun, was der Kaiser, der Markgraf von Meißen und "unser Herr von Babinburg heißen (?) wird.
Siegel (2) gut erhalten.
Die Grafen Heinrich und Günther von Schwarzburg weisen Mittel zur Durchführung ihrer Seelgerätstiftung zu
- Archivalien-Signatur: 138 (klein)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1369 Januar 7.
Graf Günther von Schwarzburg hat in seinem Testament ein Seelgeräte für sich gestiftet. In vorliegender Urkunde weisen sein Bruder Heinrich und seine Söhne Heinrich und Günther, Herren zu Arnstadt und Sondershausen, den Testamentsvollstreckern, den Ratsministern und Räten von Arnstadt, das Geld dazu an, nämlich 3 1/2 Pfund und 65 Schilling jährlich, die sie aus ihnen überlassenen Zinsen entnehmen sollen. Diese haben zu zahlen Jost Wise, Walther Frose, Gustav Toslorf, Andreas Tybar, Conrad von Mülhausen (Mölhusen), Bertold Goldsmid, Heinrich Rothe, die Erben des Martin Markgraf (Marggrav) Erben, Hannes Gyselmann, Engyl von Schwabhausen, Hans Glockener, Heinrich Kurre. Außerdem weisen sie noch die Einkünfte aus einer ... Schneid... an und das Geld, welches einkam aus dem Recht das sie mit dem Markt, auf dem Kirchhof zu St. Louiseciio etc. halten.
Von Orten etc. werden erwähnt Rudisleben, Holzhausen, das Wasserburger Tor, das Rittertor, das Erfurter Tor, der Kolkberg, die Setze.
Zeugen: Friedrich von Werthern (Wertierda), Konrad von Angelroda, Hermann Stein von Witzleben, Rudolf von Ischerstedt, Klaus Ranemann, Pfarrer zu Apolda und Fred von Angelroda.
Neun meist gut erhaltene Siegel.
42 x 32 cm
Überlieferung:
UB Arnstadt Nr. 169.
Graf Heinrich von Schwarzburg, Herr zu Arnstadt und Sondershausen, setzt nach dem Tod seines Bruders Günther ein Seelgerät für die Klosterfrauen zu Arnstadt aus
- Archivalien-Signatur: 137 (klein)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1369 Januar 6.
Graf Heinrich, Herr zu Arnstadt und Sondershausen setzt nach dem Tod seines Bruders Günther ein Seelgeräte, welches folgende Bestimmungen enthält. Die Klosterfrauen zu Arnstadt sollen in jeder Woche an drei Tagen, Sonntag, Dienstag und Donnerstag, Fleisch bekommen, und zwar für 5 Schilling Arnstädter Pfennig, und es sind jährlich 15 Mark dafür ausgesetzt. An jedem der Tage, auf den ein kirchlicher Festtag fällt, soll irgendetwas anderes für die Klosterfrauen für die 5 Schilling gekauft werden. Ebenso soll den Priestern, die in der Pfarre unser Frauen zu Arnstadt belehnt sind, dem Propst, dem Pfarrer, dem Vikar der Frühmesse, den Vikarien zu St. Alecii, St. Nicolai, St. Gangolffi, St. ...[Lücke]... und ... [Lücke]... zu St. Johannis, zu unser Frauen Altar, zu St. Georgii Altar, zu St. Annen, zu Elisabeth, zu St. Andreae und zu der Heiligen-Leichnams Altar monatlich je ein Schilling gegeben werden. Dafür sollen die Klosterfrauen allmonatlich, an einem bestimmten Tage Vigilie und neue Lektionen singen in ihrem Chor und am andern Morgen Seelenmesse mit den Priestern und Schülern singen, Commendacien und Beseelung der Seelen tun, alle Recpens und Versikeln, die dazu gehören, singen und lesen in der Weise, als wenn die Grafen erst verstorben und ihre Leichen gegenwärtig wären. Wenn sie das in einem Monat versäumen, sollen sie den anderen Monat kein Fleisch erhalten und das dadurch gesparte Geld soll anderen Leuten gegeben werden. Die Priester sollen ebenso an den bestimmten Tagen Vigilie singen und am anderen Tage Seelenmesse halten. Es folgen detaillierte Anweisungen zur Liturgie.... Wer etwas von dem Angeführten nicht tut, dem soll für den Tag der Schilling nicht gezahlt werden, sondern diesen sollen dann arme Leute erhalten. Die Älterleute unserer Frauen, sollen an den bestimmten Tagen in der Kapelle an dem Grabmale 4 Kerzen von 12 Pfund während der Vigilie und der Messe halten, wofür sie jährlich 16 Schilling erhalten sollen. Dieselben sollen auch an den genannten Tagen die große Glocke läuten lassen, wofür sie jährlich 8 Schilling erhalten sollen. Eben die selben sollen auch das ewige Licht vor dem Altar des heiligen Leichnams unterhalten, und dafür sollen ihnen jährlich am Martinstag 25 Schilling gegeben werden. Wenn sie in irgendeinem Stücke säumig werden, sollen sie dafür gestraft werden. Der Schulmeister, der an den bestimmten Tagen mit den Schülern bei der Vigilie und der Messe mitzusingen hat, soll dafür je einen Schilling erhalten und der Kirchner, der behilflich sein soll, je 6 Pfennige. Die Pfarrer zu St. Bonifacii und St. Jacobi sollen an jedem Martinstag 4 Schilling bekommen, dafür sollen sie allsonntäglich bei der Messe und Predigt der Grafen gedenken. Endlich sollen auch vier Schock arme Leute an den Gedächtnistagen je einen Pfennig bekommen. Wenn etwa Münze oder Währung geändert wird, sollen die Empfänger dadurch keinen Schaden erleiden. Als Gedächtnistage werden bestimmt: der Tag St. Bonifacii, Petri et Pauli, advincula Petri, Egidii, Michaelis, Simonis et Judae, Nicolai, der zwölfte Tag, Unserer Frauen Lichtweihe, St. Gregorii, St. Ambrosii, St. Philippi et Jacobi.
Zu Aufsehern über die genannte Ausführung aller Bestimmungen werden die jeweiligen Ratsmeister, Ratsleute und Räte bestimmt, desgleichen die Amtsleute und eine Anzahl Bürger.
Die Urkunde soll jedes Jahr am Tag nach unseren Frauen Lichtweihe dem neuen Rat und ebenso am Montag nach demselben Tag den Priestern vorgelesen werden.
Neun Siegel sind angehängt, nämlich das von Heinrich und seinem Sohn Heinrich, seinem Vetter Günther, Heinrich, Günther und Günther, den Söhnen seines Bruders, dem Propste, dem Convent des Klosters und der Stadt Arnstadt.
56 x 46 cm
Überlieferung:
UB Arnstadt Nr. 168.
- Archivalien-Signatur: 140 (klein)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1370 Juli 8.
Apel von Ebeleben verpflichtet sich, den Grafen von Schwarzburg, Heinrich dem Älteren und den Söhnen seines Bruders Heinrich und Günther, Herren zu Arnstadt und Sondershausen, mit seinem Teile des Hauses Ebeleben jederzeit und gegen jeden behilflich zu sein außer gegen den Markgrafen von Meißen, Ebeleben auch immer für die Grafen offen zu halten.
Zeugen: Gebhard von Querfurt (Quernfort), Friedrich von Ebeleben.
Vgl. Nr. 145.
Abgehangenes Siegel fehlt.
24 x 17 cm
- Archivalien-Signatur: 139 (klein)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1370 November 19.
Otto, Propst in Stadtilm (Ilm), Titzel von Witzleben zu Molsdorf (Mölses), Otto von Greußen, Vogt zu Schwarzburg, und Otto von Greusen, Vogt zu Magdala (Madela) haben auf die Aufforderung ihrer Herren, Graf Günther XXII. und Graf Johannes II., deren Besitztümer geteilt. Bei dieser Teilung hat Graf Johannes erhalten: das Schloss zu Leuchtenberg, die Stadt Kahla, Stadtroda (Roda die Stadt), Kremmigfeldt Haus und Stadt mit dem Sen zu Entzenrode, Stadtilmen halb und zwei Teile an der Pfandschaft des Schlosses und Hauses Osterburg (Ostirberg) und an der halben Stadt Themar (Teynmar) mit allem Zubehör, jedoch ohne die Mannschaft und Lehen, die beide gemeinschaftlich behalten sollen; ferner Schwarzburg das Haus halb mit allem Zubehör, nämlich den Dörfern Dittrichshütte, Schwarzburg halb und die Mühle bei dem Dorf halb, Sitzendorf, Dissau, Allendorf, Aschau, Lichta, Unterschöbling, Unterhain, Oberhain, Berg, Dröbischau, Allersdorf (Albrechtisdorf?), Friedersdorf, Wildenspring, Glasbach, Mellenbach, Meuselbach, Mankenbach, Tanndorf, Schönheide, Angstedt, Lome, Wümbach und Hertwigsdorf halb und die Schmiede Walter Locheners mit allem Zubehör; ferner den oberen Teil des Rodes oberhalb des Weges gegen den Tannich und den unteren Teil deselben Rodes und den Weg gegen Dissau, die kleine Wiese zu Köditz mit dem oberen Teil der Weingärten zu Blankenburg, der die Voite heißt, mit den folgenden Hölzern und Waldungen: dem Bischofshain, dem Wyrzbach, der Kurow mit dem Langenberg; ferner den Anezcilberg von dem Aldinberg bis an das Holz des Ranhofe und das der von Rohrbach und von der Meura Gemeine wendet und der Rinne Weg bis weiter an den Aldinberg; ferner das Espech, den Spisberg, den Kalenberg und das Holz in dem Drytstal und den Rotinstein soweit bis er wendet, ohne das, was zu der Gabily dessen genommen ist, das Tenech zunächst dem Hause bis dahin, wo es wendet, sollen jedoch beide gemeinschaftlich behalten, ebenso die Lyte von dem Riemen Wege bis an den Dyterichweg, die ... und die Ebene unten in der Schabilsheyde hinter dem Hause und den Seydeberg, die Lyte neben dem Burkirsbach bis an das Feld zu Burkirsdorf. Ferner soll Graf Johann folgende Wasser erhalten: die Schwarza von der Furt bis zu dem Fraunwege, der in die Schabilsheyde geht, bis zu der Stelle, wo die Lichte in die Schwarza mündet unterhalb der Mankenbacher Mühle. Den Teil der Schwarza von dem Schwarzbach bis dahin, wo der Breitenbach und der Meuselbach in die Schwarza fließen und von dem Teile, wo der Steinbach in die Schwarza fällt, bis an die Ölsin, wo diese in die Schwarza mündet. Ferner die Katze und die Mossa, die Lichte von da, wo sie in die Schwarza fällt, bis zur nächsten Furt über dem Wehre der Zögelsschmiede, die vor der Aurlitzen liegt, das Furtrecht von der Dhesau bis dahin wo die Lichte entspringt, sollen beide behalten; ferner die Rinda von der Furt oberhalb von Qunzeilsterf über die Schleifmühle bis zu der Furt in dem Dytstal. Ferner erhält Graf Johann die Gerichte in allen ihm zuerteilten Dörfern und die Erlen auf beiden Seiten der ihm zugesprochenen Flussläufe, dagegen sollen alle Zinsen und Gefälle vom Hochwald beiden gleichmäßig zukommen. Von aller Mannschaft, allen Lehen und allen Vogteien soll Graf Johann zwei Drittel, Graf Günther ein Drittel erhalten, und in derselben Weise sollen alle Schulden bezahlt werden. Was aber in Königsee und den Dörfern darum, die Graf Johann zugeteilt sind, der Gemahlin von Günther als Leibgedinge zugeschrieben ist, das soll er herausgeben, ebenso aber soll Graf Johann zwei Teile der Burggüter zu Königsee, das die von Schweinberg haben, zurückgeben. Wenn Johann ohne Söhne sterben sollte, dann soll sein ganzer Besitz auf Graf Günther oder dessen Söhne übergehen, wenn aber dieser auch keine Söhne hat, auf Gerhard, Bischof von Naumburg. Keiner von beiden soll den andern übersetzen oder überbauen, wenn er seines Teils erblos werden möchte. Wenn einer von beiden etwa Schulden halber oder mit einem anderen Grund seine Herrschaft verkaufen will, soll er sie dem anderen zum Kauf anbieten, dieser aber soll ihn, wenn er selbst nicht kaufen kann oder will, nicht an seinen Vorhaben hindern. Wenn Graf Günther vor Johann ohne Söhne stirbt, soll sein Besitz übergehen auf Gerhard von Naumburg, so lange dieser lebt, nach dessen Tode aber auf Johann oder dessen Söhne. Für den Fall des Todes des einen soll der andere die Vormundschaft über dessen Söhne übernehmen. Wenn aber beide mit Hinterlassung von Söhnen sterben, dann soll Gerhard zu Naumburg Vormund werden. Was den Anfall von Langewiesen betrifft, so soll auch davon Graf Johann zwei Teile und Günther einen Teil erhalten, desgleichen in Dörnfeld. Die Burgmannen, die zu Schwarzburg gehören, sollen, da dieses beiden Grafen gemeinschaftlich bleibt, in beider Herren Teilen in der Schwarza fischen dürfen, wenn aber noch eine Teilung vorgenommen wird, nur in dem Anteile ihrer speziellen Herren. Etwaige Schulden sollen bei dem Tod eines, dessen Erben übernehmen. Das Brauhaus in dem Dorf Schwarzburg, die Badestube, den Bader und den Zimmermann sollen beide Grafen gemeinschaftlich behalten. Von allen schon bestehenden und später etwa noch entstehenden Bergwerken erhält Johann zwei Teile, Günther einen Teil.
Zeugen: Graf Heinrich von Schwarzburg, Herr zu Leutenberg, Volrad von Kranichfeld, Domherr zu Naumburg und Halberstadt, Hermann Hess zu Kranichfeld, Dreistker, Dechant zu Zeitz, Bernger von Witzleben, Dietrich von Ischerstedt, Hartmann von Holbach, Heinrich von Stolzenhain, Hans Gense, Hold von Rywesdorf, Lutz von dem Hofe, Gerhardus von Mirtiede.
Siegel der Grafen Günther, Johann und Gerhard und der vier Schiedsrichter.
66 x 37 cm
Burgfriedensbrief der Grafen Günther XXII. und Johannes II. von Schwarzburg über das Schloss Schwarzburg
- Archivalien-Signatur: 142 (groß)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1371 Mai 1.
Otto, Propst zu Stadtilm, Tizel von Witzleben zu Molsdorf (Mölses), Otto von Greußen, Vogt zu Schwarzburg, und Otto von Greußen, Vogt zu Magdala (Madala) haben auf Geheiß von Gerhard von Schwarzburg, Bischof zu Naumburg, und der Grafen Günther und Johannes von Schwarzburg einen Burgfrieden im Schloss zu Schwarzburg hergestellt, der folgenden Umfang hat: Er fängt an an der Stelle, wo die Sormnitz in die Schwarza mündet, geht über die Schwarza bis an den Steig, der bei der Mühle zu Sitzendorf ausgeht bis an den Dissauer Weg und den Wagnerweg hinauf bis an den Weg, der über den Summenalt (Annenwalt) geht, bis zu dem Kreuze auf dem Kattirlon, von der in den Legirstadt und den Graben hinab bis dahin, wo der Lurzebach in die Schwarza fällt, weiter den Rücken des Gisberges hinan und den Rücken entlang über den Gisberg bis an den Punkt wo Roßinbach und Berckisbach sich vereinen, den Berckisbach hinauf bis an das Feld zu Burkersdorf und das Feld an dem Holz hinauf bis an die Markscheide, wo sich das Holz wendet, das zum Hause gehört und von dem sie beiderseits Brennholz und Fuhrwerk nehmen sollen, den Weg hin, bis dahin wo Graf Günther Holz wendet, die selbe Markscheide hinab bis an die Sornewiz und diese entlang bis zu Ihrer Mündung in die Schwarza. In dem Burgfrieden ist mit einbegriffen das Schloss zu Schwarzburg mit allen Türmen, Kemenaten und Gemächern auf beiden Seiten, und der Berg mit dem Holze, auf dem das Schloss liegt. Die Herren von Schwarzburg geloben, den Burgfrieden zu halten. Wer von den Dienstleuten ihn bricht, der soll 14 Tage in einen Turm gelegt werden, bis er sich mit seinem Gegner geeinigt hat. Wenn er sich in der Zeit nicht einigt, so soll nach Recht mit ihm verfahren werden, doch nur in dem Falle, dass tote Hand oder Dule, womit einer den Hals verwirkt hat, nicht gegenwärtig sind; wenn das letztere der Fall ist, soll sogleich darüber gerichtet werden. Wenn etwa Krieg in dem Land entsteht, in dem sie feindlichen Parteien folgen müssen, sollen sie sich, wenn sie etwa zu gleicher Zeit in dem Schlosse sind, sich nicht befehden. Wer mit seiner Mannschaft wieder abzieht, dem soll der andere an dem Tage nicht nachsetzen, und der Abziehende soll gegen die in dem Schlosse an diesem Tage nichts Feindliches unternehmen. Wenn in dem Bezirke des Burgfriedens einer einen anderen gefangen nimmt, soll er ihn sofort wieder loslassen. Wenn er aber den Gefangenen mit seiner Habe fortgebracht hat, soll sein Herr dem Herrn des Gefangenen den Schaden ersetzen. Jeder der beiden Grafen soll dem anderen helfen, seinen Teil des Schlosses zu schützen. Wenn einer Proviant in seinen Teil des Schlosses bringen lässt, soll er es dem anderen sagen lassen, und es soll ihm dabei keinerlei Schaden zugefügt werden.
Zeugen: Günther von Schwarzburg, Domherr zu Regensburg, Hartmann von Irlbach, Thiezel von Ischirstete, Albrecht von Stotternheim (Stutterheim), Bertholt (Berlt) von Greußen, Pfarrer zu Allendorf (Aldindorff), Luzze von Hose, Heinrich von Greußen zu Köditz (Coditz).
Sieben Siegel.
38 x 26 cm
Teilungsvertrag zwischen den Grafen Günther XXII. und Johannes II. von Schwarzburg über das Schloss Schwarzburg
- Archivalien-Signatur: 141 (groß)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1371 März 13.
Otto, Probst zu Stadtilm (Ilmen), Titzel von Witzleben zu Molsdorf (Mölsis), Otto von Greußen, Vogt zu Magdala (Madela) und Otto von Greußen, Vogt zu Schwarzburg, teilen auf Wunsch der Grafen Günther und Johann das Schloss Schwarzburg folgendermaßen: Gemeinsam sollen bleiben alle Türme, Tore, Brücken, Aus- und Einfahrten, das Torhaus an dem äußeren Tore, das Haus und Gemach oberhalb des Tores, der Platz hinter dem vorderen Turme in der Mauer, das Backhaus, das Hundehaus. Graf Johannes soll allein erhalten links das bretterne Haus bei dem Backhaus ganz, die Kemenate darin die Jäger liegen, von unten an bis über das steinerne Tor, das daran gemacht ist, ganz, das Vorgut derer von Greußen, welches geht von der selben steinernen Kemenate, wo die Schweinekoben stehn, links bis an das Tor. Gemeinsam bleiben wieder der ganze Platz rechts von Conrads von Witzlebens Vorgut zwischen beiden Stallungen bis an das Tor, das innere, welches einen Torwart erhält. Das kleine Haus links mit allen Gemächern oben und unten und den Keller bekommt Johann allein. Gemeinsam soll wieder sein der Platz in der Wehrburg zwischen dem kleinen Mushause, dem Hofe draußen und der Zugbrücke, dergleichen der Gang vor den zwei Kellern über der Zugbrücke zwischen den zwei Toren bis an die hölzerne Säule; dagegen erhält wieder Johannes allein von der steinernen Säule an das große Mushaus mit allen Stallungen und Gemächern unten und oben bis an die Trägersäule, die auf dem großen Mushause auf dem obersten Boden steht, und von der Trägersäule bis an den Giebel, dergleichen das Gemach, welches die Schule heißt, die neue Kemenate mit allen Gemächern oberhalb der Kapelle. Diese bleibt Gemeingut, ebenso der Platz zu der Kapelle zwischen der neuen Kemenate und dem Markstein, während alle Zu- und Abgänge dazu Johann zufallen. Der Hof und der Weg hinter dem Hause auf dem Hof und alle Zu- und Abfahrten desselben Hofes bleiben beiden gemeinsam.
Siegel der Grafen Günther, Johann und Gerhard und der vier Schiedsrichter.
43 x 22 cm
- Archivalien-Signatur: 145 (klein)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1372 Februar 27.
Apel von Ebeleben bestätigt den Empang des vierten Teils des Dorfs Billeben als Lehen.
Zeugen: Sifrid von Kulstete, Heinrich von Gräfendorf (Grevendorff), Ernst Hesse.
Vgl. Nr. 140.
Siegel gut erhalten.
Lutolf von Ebeleben überträgt den vierten Teil des Dorfes Billeben den Grafen von Schwarzburg als Lehen
- Archivalien-Signatur: 144 (klein)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1372 Mai 21.
Lutolf von Ebeleben beurkundet, dass er den vierten Teil des Dorfes Billeben mit allen seinen Zugehörungen in der Grafschaft Winkel und Kirchberg, das er bis jetzt als freies Eigentum besaß, aufgegeben und von den Grafen von Schwarzburg Heinrich und seinen Vettern Heinrich und Günther, Herren zu Arnstadt und Sondershausen, als Lehen genommen hat. Ebenso bekennt er, dass er den vierten Teil des Dorfes Holzsußra, das Fuchslo, den Hotzinberg, den Weingarten und die Teiche bei Ebeleben und alle sonstigen Güter in der Grafschaft Winkel und Kirchberg als rechte Lehen der Grafen von Schwarzburg von seinem Vater geerbt hat mit Ausnahme des Gutes zu Rockensußra, das er von dem Herzog Albrecht von Braunschweig zu Lehen hat.
Zeugen: Friedrich von Werthern, Konrad von Angelroda, Conrad Vogt, Hermann Stein von Witzleben, Giseler von Salza.
Siegel gut erhalten.
29 x 23 cm
Hermann Stein von Witzleben, Heinrich von Witzleben und Ludolph von Kirchheim beurkunden, dass sie an Stelle der verstorbenen Heinrich von Roda, Rudolf von Ischerstedt und Friedrich von Werthern (Wirthirde) als Bürgen eingetreten sind für den Freundschaftsvertrag der Grafen von Schwarzburg Heinrich und Günther zu Arnstadt und Sondershausen einerseits und Günther und Johannes von Schwarzburg andererseits
- Archivalien-Signatur: 147 (groß)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1374 Januar 9.
Drei gut erhaltene Siegel.
26 x 23 cm
- Archivalien-Signatur: 148 (klein)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1375 Oktober 11.
Bischof Withego von Naumburg belehnt Graf Hans von Schwarzburg mit dem Burggut Crossen an der Elster unter der Bedingung, dass dieser jährlich einen adligen Diener mit Knecht dem Bischof sendet. Dieser selbst will jährlich vier Fuder Naumburgisches Bier zu Lätare senden.
Siegel nicht mehr ganz deutlich.
26 x 16 cm
- Archivalien-Signatur: 149 (groß)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1375 Februar 1.
Abt Ludwig, Prior Hartwig und der ganze Konvent des Ordens St. Benedicti zu Saalfeld treten an die Grafen von Schwarzburg, Bischof Gerhard zu Würzburg, Günther und Hans, Herren zu Schwarzburg folgende Lehen ab: die Güter die Otto von Greußen in Wöhlsdorf (Wolztorf) hat und zu Blankenburg mit dem Weingarten unter der langen Heide und dem Weingarten daneben, die augenblicklich Hartmann und Reinhard von Holbach zu Fröbitz (Frawitz) verpfändet sind, den Weingarten im Erlich mit allen Nutzungen und Rechten aber ohne den Weingarten, den Kerchheim jetzt inne hat, in den Lavihin gelegen, den man den besten nennt; ferner die Lehen, die Heinrich von Hofe zu (Ober-?)Wirbach gesessen und Otto von dem Hofe, zu Schwarzburg gesessen, inne haben an dem Eisensteine zwischen Unterwirbach und Wittmannsgereuth mit allem Zubehör; ferner die Lehen, die Frau Nutilia und ihr Sohn zu Quittelsdorf haben und die Conrad Ryman und seinen Kindern gehört haben. Dafür erhält das Kloster die Lehen, die Günther von Reschwitz (Rodeswitz) in dem Dorfe Reschwitz (Rodeswitz) inne hat mit allem Zubehör. Die Lehen sollen auch vor dem Reiche aufgelassen werden, wenn es verlangt wird.
Die Siegel von dem Abt und dem Prior etwas beschädigt.
39 x 31 cm
Bündnisbrief der Landgrafen Friedrich, Balthasar und Wilhelm von Thüringen mit den Grafen Heinrich und Günther von Schwarzburg, Herren zu Arnstadt
- Archivalien-Signatur: 152 (groß)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1377 Juli 4.
Die Landgrafen Friedrich, Balthasar und Wilhelm von Thüringen verbinden sich mit Graf Heinrich und Günther von Schwarzburg, Herren zu Arnstadt, in folgender Weise: Die Grafen verpflichten sich, niemals von den Fürsten zu weichen, sich niemals gegen sie zu verbinden, ihnen oder ihren Fürstentümern zum Schaden, sondern ihnen getreulich mit aller ihrer Macht, ihren Schlössern, Land und Leuten beizustehen gegen alle, die ihnen an ihren Ehren, Rechten, Land und Leuten schaden wollen. In gleicher Weise verpflichten sich die Fürsten gegen die Grafen. Sie wollen auch gegenseitig keine eingesessenen Bürger in ihre Städte aufnehmen, wenn sich diese nicht zuvor bei ihrer Obrigkeit gerechfertigt haben. Wenn diese etwa Vorwerke oder Güter haben, sollen sie sie zuvor verkaufen. Der Sühnebrief, den der Vater und Vetter des Grafen dem Vater der Fürsten und ihnen selbst gegeben hat, soll in allen Punkten weiter gelten. Ausgemacht wird außerdem, wie sie es halten wollen, wenn sie im Feld den Vromen [!] nehmen. Aus dem Vertrage nehmen die Grafen aus Graf Günther, Herrn zu Schwarzburg, Graf Ulrich von Hohnstein, Heinrich den Jüngeren, Vogt zu Gera, Busse von Rosinburg, Graf Günther von Schwarzburg, den Sohn Johannes. Wenn jedoch einer der Ausgenommenen Schuldner der Fürsten ist, sollen ihn die Grafen binnen drei Wochen dazu bringen, seinen Verpflichtungen nachzukommen; gelingt ihnen das nicht, sollen sie die Grafen binnen drei Wochen dazu bringen, seinen Verpflichtungen nach zu kommen; gelingt ihnen das nicht, sollen sie den Fürsten gegen ihn beistehen wie gegen andere Leute. Wenn etwa die Fürsten ihre Länder unter sich teilen, soll der Vertrag zwischen dem, welcher Thüringen zufällt, und den Grafen zu Schwarzburg weiter gelten.
Zeugen: Gebhard der Ältere, Herr zu Querfurt, Friedrich von Schönburg, Herr zu Glauchau, Konrad der Ältere, Herr zu Tannroda, Dietrich von Witzleben, Friedrich von Pößneck, Friedrich von Kottewitz (Kotewicz), Heinrich von Laucha, Hartmann von Holbach, Fritz von Angelroda.
Drei Siegel gut erhalten.
36 x 36 cm
- Archivalien-Signatur: 153 (klein)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1377 November 3.
Die Landgrafen Friedrich, Balthasar und Wilhelm von Thüringen verbünden sich mit den Grafen Heinrich und Günther von Schwarzburg, Herren zu Arnstadt, in folgender Weise: Graf Heinrich wird gegen die genannten Fürsten während der nächsten vier Jahre nach Abschluss des Vertrags oder 1/4 oder 1/2 Jahr nach dem Bündnis der Herren und Räte nichts feindliches unternehmen, sondern ihnen beistehen. Eben dazu verpflichtet sich auch Graf Günther, doch werden ausgenommen die Herren von Hohnstein, von Gleichen, von Stolberg und Graf Johann von Schwarzburg, gegen die keine Hilfe geleistet zu werden braucht. Wenn das Bündnis der Herren und Räte eher aufgelöst wird, sollen die Grafen von Schwarzburg den Landgrafen verbündet bleiben, wie es in den Briefen steht, die sich gegenseitig gegeben haben.
Vier Siegel, deren zwei beschädigt.
27 x 18 cm
Graf Gerhard von Beichlingen verkauft den Grafen Heinrich und Günther von Schwarzburg das Schloss Ichstedt
- Archivalien-Signatur: 150 (klein)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1377 Oktober 4.
Graf Gerhard von Beichlingen bestätigt den Grafen Heinrich und Günther von Schwarzburg den Besitz des Schlosses Ichstedt, das diese von ihm gekauft haben. Als Pfand wird dafür Allmenhausen gesetzt, das ihm die Grafen verpfändet haben für 500 lötige Mark, die sie ihm für Ichstedt schulden. Er verspricht für sich und seine Erben keinen eigenen Krieg anzufangen, in dem Almenhausen verloren gehen könnte, und falls es verloren ginge, mit denen, die es genommen haben, sich nicht zu versöhnen bevor er nicht wieder zu seinem Pfand und die Schwarzburger zu ihrem Erbe gekommen sind. Das Schloss soll für beide Teile stets offen sein.
Zeugen: Die beiden genannten Grafen von Schwarzburg, Sinerd von Kulstete, Heinrich von Fulserode (?), Hans von Spira, Heinrich von Wise, Hermig Windolt, Heinrich Schieke.
Siegel mäßig erhalten.
26 x 14 cm
- Archivalien-Signatur: 154 (klein)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1377 Oktober 7.
Graf Gerhard von Beichlingen, Herr zu Rothenburg, beurkundet, dass er an die Brüder Heinrich und Günther von Schwarzburg, Herren zu Sondershausen, das Dorf Ichstedt und dazu Borxleben und Udersleben (Odisleiben) mit allem Zubehör verkauft hat für 750 Mark lötigen Silbers Erfurter Währung. Was er etwa in den genannten Dörfern nicht übergeben kann, soll geschätzt und der Betrag vom Kaufpeise abgezogen werden.
Zeugen: Syrens von Kulstete, Heinrich von Wolserade, Hans von Syra, Heinrich von Wyse, Heinrich Schieke, Harwig Windolt.
Ziemlich gut erhaltenes Siegel.
48 x 16 cm
- Archivalien-Signatur: 155 (groß)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1377 Februar 26.
Ludwig von Ebeleben bestätigt, dass ihn die Grafen Heinrich und Günther von Schwarzburg, Gebrüder, belehnt haben mit allem, so seines Bruders Apel gewesen, und auch mit seinen eigenen, die gelegen sind in der Grafschaft Winkel und Kirchberg, und dass er sein Gut zu Rockensußra, das es mit seinem Bruder als Eigen belassen, im Einverständnis mit seiner Frau Jutta, seinem Sohn Axel und Lutolf Kerstan, aufgegeben und von den Grafen zu Schwarzburg als Lehen genommen hat.
Zeugen: Heinrich von Thüringenhausen als Richter, Berld von Werthern zu Thaleben (Talheim), Conrad Vogt, Bertoch von Schernberg, Ritter, Heinrich von Wiehe, Hans von Schira, Knechte, Heinrich Schieke, Syverd von Kulstete, Heinrich von Stockhausen, Heinrich von Sondershausen, Heinrich von Kutzleben (Cuzaleibin), Gisaler von Solza, Friedrich von Tenstete, Dietrich von Ermelstete, Dupleuten.
Zeugen: Dithrich Meitze, Ritter, wohnhaft zu Wandersleben, Heinrich von Rüxleben (Ruckirsleiben), Vogt zu Keula, Theile und Hellwig von Thalheim, Thyle (Theile) von Werthern, Ernswies von Werthern, Albrecht von Werthern zu Thalheim, Heinrich Funcke, Dithrich Funke, Albrecht Zienge, Jan und Hans von Kutzleben zu Westgreußen, Otto von Wernerode, Ernst Hesse, Rüdiger von Heye, Dietrich von Hopfgarten, Heinrich von Salza, Friedrich von Rüxleben, Wachsmund Heinrich Vitzthum, Hans Mutschefel und Hartman von Spira.
Zwölf Siegel.
37 x 26 cm
- Archivalien-Signatur: 156 (klein)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1378 März 12.
Friedrich, Balthasar und Wilhelm, Landgrafen in Thüringen und Markgrafen zu Meißen bestätigen, dass sie den Grafen Heinrich und Günther von Schwarzburg, Herren zu Sondershausen und Frankenhausen, die Schlösser Rothenburg und Kyffhausen für 970 Mark lötigen Silbers Erfurtischen Zeichens und Gewichtes verpfändet haben. Sie behalten sich das Recht vor, nach vierteljährlicher Kündigung die Schlösser jederzeit zurückzukaufen für das selbe Geld. Die Schlösser haben vorher die Grafen von Beichlingen Friedrich und seine Söhne Heinrich und Gerhard inne gehabt. Wenn die Grafen von Schwarzburg ihr Geld wieder haben wollen, sollen sie es ein Vierteljahr vorher kündigen und nach Empfang desselben die Schlösser wieder zurückgeben. Sie sollen in den Schlössern 30 Mark lötigen Silbers verbauen nach dem Rate eines, den die Fürsten ihnen schicken werden. Die Schlösser sollen für die Fürsten zu allen Geschäften stets offen sein. Wenn sie etwa in einem Krieg verloren gehen, so sollen beide Teile sich mit dem, der sie genommen, nicht eher versöhnen, als bis die Schlösser oder der Preis dafür zurückgegeben sind.
Drei Siegel restauriert.
29 x 21 cm
Einigungsbrief der Brüder Heinrich und Günther von Schwarzburg, Herren zu Blankenburg und zu Arnstadt
- Archivalien-Signatur: 157 (groß)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1378 Mai 1.
Die Brüder Heinrich und Günther von Schwarzburg, Herren zu Blankenburg und zu Arnstadt, beurkunden, dass sie auf 5 Jahre allen ihren Besitz vereinigt haben in der Weise, dass Heinrich die ganze Herrschaft führt; nur darf er nichts verleihen, versetzen oder verkaufen ohne Vorwissen von vier bestimmten Leuten, die über die Haltung des Vertrags wachen sollen, nämlich Fritze von Angelroda, Lutier von Kirchege, Reinhard von Helbach und der Schreiber Conrad. Wenn sie nach Ablauf der 5 Jahre sich wieder trennen wollen, soll jeder in seinen früheren Besitz zurücktreten. Wenn während der Zeit etwas versetzt oder verkauft werden muss, so soll dem, zu dessen Besitz es gehört, der Schaden ersetzt werden. Die Schulden, die bei der Vereinigung jeder hat, soll er selbst bezahlen. Alljährlich soll Heinrich seinem Bruder und den genannten vier Mannen Rechnung legen, ob die Schulden sich gemehrt oder gemindert haben. Alle Räte, Vögte und Amtleute Günthers sollen den Grafen Heinrich während der 5 Jahre gehorsam geloben, auch die, welche etwa während der Zeit neu eingesetzt werden. Dem Grafen Günther sind jährlich 120 Schock Meißner Groschen in vierteljährlichen Raten zu zahlen; weiter hat er nichts zu beanspruchen, außer wenn er etwa im Auftrag Heinrichs reist. Wenn Graf Heinrich während der fünf Jahre ohne Erben stirbt, soll der jeweilige Vogt zu Ranis das Schloss Ranis den obengenannten vier Leuten übergeben, und sie sollen es behalten, bis Graf Günther den Räten und Freunden Heinrichs alle Schulden bezahlt, mit denen sie für diesen behaftet sind. Ebenso soll es mit dem Schlosse zu Rudolstadt gehalten werden im Falle von Günthers Tod, und mit beiden Schlössern, wenn beide Grafen sterben sollten. Wenn etwa das eine oder andere der genannten Schlösser oder beide versetzt oder verkauft werden müssten, so sollen an die Stelle ein oder zwei andere gestzt werden. Bei etwa späterer Teilung sollen fahrende Habe und Schulden gleichmäßig verteilt werden. Heinrich soll auch das Siegel von Günther mit führen, damit zu tun, wie die genannten vier Leute raten. Wenn einer von diesen durch Tod oder aus einem anderen Grunde während der fünf Jahre ausscheidet, soll Heinrich mit Beirat der anderen ohne Günthers Wiederspruch einen anderen wählen. Die oben genannten vier Männer, ferner Heinrich Obenchus, Probst zu Arnstadt, Günther Schencke, Conrad Sewesieder, Ratsmeister zu Arnstadt, Heinrich von Laßen, Siegfried Ober, Ratsmeister von Saalfeld, Opez Gundra, Ratsmeister zu Peßnig und die Ratsmeister zu Blankenburg und Rudolstadt erklären sich mit dem Vertrage einverstanden und geloben auf dessen Einhaltung zu achten.
Von den ursprünglich 11 Siegeln fehlt eines.
44 x 53 cm
- Archivalien-Signatur: 158 (klein)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1379 August 22.
Graf Günther von Schwarzburg, der Jüngere, Herr zu Käfernburg, seine Mutter Sophie, geborene von Stolberg, und sein Vetter Graf Günther der Ältere und alle ihre Erben verkaufen dem Abt Konrad von Isserstedt und der ganzen Sammnung des Klosters Paulinzella das Gericht über Hals und Hand, dazu alle Gerichte, Zinsen, Rechte und Lehen, die sie von ihren Eltern her zu Ellichleben hatten für 100 Pfund Pfennige.
Zeugen: Graf Günther, Graf Johann, Graf Günther, Graf Johanns Sohn, Herren von Schwarzburg, Propst Otto von der Ilm, Herr Heinrich von Witzleben, gesessen zu Alkersleben, Borchart von Buluerstete, Hartmann Vitzthum, Friedrich (Fritze) von Sondershausen, Hermann von Ecstete, Heinrich von Dannheim (Tannheim).
Ein Siegel schlecht erhalten, das andere fehlt ganz.
48 x 30 cm
Überlieferung:
UB Paulinzelle Nr. 379.
- Archivalien-Signatur: 163 (klein)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1381 April 18.
Ludwig, Abt, und Heinrich, Prior des Klosters zu Saalfeld, beurkunden, dass sie das Dorf Reschwitz (Redeswiz) mit allem Zubehör, welches sie von den Grafen Günther und Hans, Herren zu Schwarzburg, und Heinrich, Herr zu Leutenberg, eingetauscht haben, den Brüdern Heinrich und Günther, Herren zu Arnstadt und Saalfeld, übergeben und dafür Catharinau erhalten haben mit allem Zubehör, besonders auch den Lehen, die Lutger von Kirchheim daselbst gehabt hat. Beide Parteien sollen einen Mann stellen, und diese sollen abschätzen, ob Catharinau mehr wert sei als das halbe Dorf Reschwitz. Der Unterschied soll den Grafen von Schwarzburg durch andere Lehen auf dem Land oder in Saalfeld ausgeglichen werden.
Zwei Siegel, davon eines sehr beschädigt.
31 x 22 cm
Die Grafen Heinrich und Günther von Schwarzburg, Herren zu Arnstadt und Sondershausen, kaufen Arnstadt und Plaue von den Grafen Heinrich und Günther von Schwarzburg, Herren zu Ranis und Blankenburg
- Archivalien-Signatur: 161 (groß)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1381 Dezember 20.
Die Grafen Heinrich und Günther von Schwarzburg, Herren zu Arnstadt und Sondershausen, kaufen Arnstadt und Plaue um 12500 Mark lötiges Silbers von den Grafen Heinrich und Günther von Schwarzburg, Herren zu Ranis und Blankenburg. Davon haben sie 10000 Mark sogleich bezahlt und versprechen die übrigen 2500 Mark binnen zwei Jahren vom nächsten Walpurgistage an gerechnet zu bezahlen, nämlich an die Juden Friedel und Meckil zu Wilsin (?) 560 Schock guter meißnischer Groschen, an die Juden Samson von Duderstadt (Tudirstad) und Meyer von Osterode 348 Mark lötigen Silbers, an den Juden Leuwin 77 Pfund Pfennig und 15 Schock Groschen an Rechla von Magdeburg 400 Schock Groschen, an die Bürger zu Arnstadt 106 Schock Groschen, an den jungen Schalin 170 Schock Groschen, an den Juden Abraham 8 Schock Groschen, an Hermann Stege von Witzleben 600 Mark Silber, an denselben 400 Mark Silber, an Gottschalg Kieden von Lichtenberg 100 Mark Silber, an Hugo Bruns und seine Gesellschaft 104 Pfund Pfennig, an Hermann Hurkener und seine Gesellschaft 40 Pfund Pfennig; alle diese Schulden nehmen die Sondershäuser den Blankenburgern ab. Als Pfand setzen sie dafür Stadt und Schloss Arnstadt, welches sie bereits Hermann Werm und Heinrich von Stockhausen (Stoghusin) übergeben haben. Diese sollen es einstweilen behalten und haben den Blankenburgern bereits gehuldigt. Wenn binnen der genannten Zeit die Schulden bezahlt werden, sollen die genannten zwei Mannen ihrer Verpflichtungen wieder ledig sein und das Schloss den Sondershäusern wieder übergeben. Wenn aber die Schulden in der genannten Zeit nicht bezahlt werden, sollen die beiden Mannen auf die Aufforderung der Blankenburger diesen das Schloss übergeben; diese können es dann, wenn sie wollen, auch verkaufen. Alle Zinsen und Stützungen von Arnstadt sollen die Sondershäuser innehaben. Der Vogt zu Arnstadt hat den beiden, Hermann Werm und Heinrich von Stockhausen, bereits gehuldigt. Diese sollen die Sondershäuser nicht absetzen, ebenso seinen etwaigen Nachfolger, bevor nicht der mit dem Beirate der zwei Mannen ernannte gehuldigt hat. Wenn die 2500 Mark binnen der gesetzten Zeit bezahlt sind, soll auch Hermann von Holbach und Heinrich Schike (Schick) davon Mitteilung gemacht werden. Wenn einer von diesen beiden oder den frühen genannten beiden ausscheiden, soll an seiner Stelle ein anderer gewählt werden.
Zwei ziemlich gut erhaltene Siegel.
52 x 36 cm
Überlieferung:
UB Arnstadt Nr. 193.
Einigungsvertrag zwischen Graf Heinrich von Schwarzburg, Herr zu Blankenburg und Saalfeld und den Grafen Heinrich und Günther, Herren zu Sondershausen
- Archivalien-Signatur: 160 (groß)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1381 Mai 7.
Graf Heinrich von Schwarzburg, Herr zu Blankenburg und Saalfeld, und die Grafen Heinrich und Günther, Herren zu Sondershausen, beurkunden, dass sie alle ihren Besitz zusammengetan haben auf Lebenszeit, dass sie allen Nutzen und Schaden zu gleichen Teilen haben wollen und dass keiner von ihnen ohne Wissen und Willen der anderen etwas verleihen und weggeben kann. Wenn irgend einer ihrer Mannen um Erneuerung seines Lehens einkommt, soll Heinrich von Blankenburg als erster das Lehen gewähren, nach ihm die anderen. Beamte dürfen nur unter Zustimmung aller ein- und abgesetzt werden. Wenn sich etwa die beiden Sondershäuser wieder trennen wollen, soll der Blankenburger doch mit einem von ihnen vereinigt bleiben, doch soll ihm die Wahl freistehen, bei wem er bleiben will. Wenn Heinrich von Blankenburg mit Hinterlassung von Leibeserben stirbt, soll es diesen gestattet sein, ihren Anteil wieder abzutrennen; doch sollen sie, wenn etwa die beiden Sondershäuser um Heinrichs Schulden willen, etwas verkauft oder versetzt haben, diesen ihren Schaden ersetzen. Wenn Heinrich von Blankenburg ohne Lehnserben stirbt, sollen seine Besitzungen alle an seine Vettern fallen; stirbt er aber mit Hinterlassung von Töchtern, sollen seine Vettern sie ausstatten. Wenn die beiden Sondershäuser ohne Lehenserben sterben, sollen ihre Besitzungen auf ihren Bruder Günther übergehen; bei ihren Lebzeiten aber und wenn sie Lehenserben hinterlassen, soll er das halten, was er nach Ausweisung der Briefe beschworen hat, und wenn er und sie beide bei ihrem Tod Töchter hinterlassen, soll diese der Blankenburger aushalten. Das Leibgedinge der beiderseitigen Mütter soll ihnen niemand streitig machen. Auch das Leibgedinge ihrer Frauen soll diesen von den noch lebenden ausgeliefert werden; alle sollen an Kostbarkeiten, Kleidern etc. gleich gehalten werden. Was etwa einer von den dreien in Krankheit oder auf dem Sterbebette an Klöster oder Gotteshäuser verschenkt, das sollen die Überlebenden ausliefern; ebenso auch, wenn er Dienern etwas vermacht, doch darf durch die Vermächtnisse die Erbschaft nicht beengt werden. Alles was einer vor der Vereinigung an Mannen, Anfall, Recht, Lehen etc. gehabt hat, das sollen die anderen stets fest halten. Falls sie etwa untereinander sich entzweien, sollen aus jeder Herrschaft zwei Leute ernannt werden, die den Streit schlichten, und ihren Anordnungen sollen sich alle fügen.
Drei gut erhaltene Siegel.
43 x 27 cm
- Archivalien-Signatur: 162 (groß)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1381 März 28.
Hartmann und Friedrich von Lengefeld bekennen, dass sie für 250 Schock Freiberger Groschen an den Abt und das Kloster zu Saalfeld des Dorf Reschwitz (Rodeswicz) mit allem Zubehör verkauft haben, namentlich auch die Fischerei in der Saale und die welche beginnte an dem Wezilsteine und von da die breite Seite entlang geht bis dahin, wo oberhalb von Weischwitz (Wydeswiz) der Dürrebach in die Saale fließt. Sie behalten sich das Recht vor, es binnen vier Jahre für denselben Preis zurückzukaufen, und zwar zwischen dem Andreastage (November 30) und Ostern, nachdem bereits am Martinstage (November 11) davon Mitteilung gemacht ist. Die Rückzahlung des Geldes soll in Erfurt oder Saalfeld geschehen. Wenn sie es binnen vier Jahren nicht zurückgezahlt haben, sollen die Herren von Schwarzburg nach sechs Jahren das Recht haben, es zu erwerben.
Zwei gut erhaltene Siegel.
34 x 22 cm
- Archivalien-Signatur: 164 (groß)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1381 April 17.
Hartmann und Friedrich von Lengefeld bekennen, dass sie für 250 Schock Freiberger Groschen dem Abt und dem Kloster zu Saalfeld des Dorf Reschwitz (Redswiz) mit allem Zubehör verkauft haben, namentlich auch die Fischerei in der Saale und die, welche beginnt an dem Wezilsteine und von da die breite Seite entlang geht bis dahin, wo oberhalb von Weischwitz (Wydeswiz) der Dürrebach in die Saale fließt. Sie behalten sich das Recht vor, es binnen vier Jahre für denselben Preis zurückzukaufen, und zwar zwischen dem Andreastage (November 30) und Ostern, nach dem bereits am Martinstage (November 11) davon Mitteilung gemacht ist. Die Rückzahlung des Geldes soll in Erfurt oder Saalfeld geschehen. Wenn sie es binnen vier Jahren nicht zurückgezahlt haben, sollen die Herren von Schwarzburg nach sechs Jahren das Recht haben es zu erwerben.
Zwei ziemlich gut erhaltene Siegel.
38 x 19 cm
- Archivalien-Signatur: 165 (klein)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1381 Dezember 19.
Die Brüder Heinrich und Günther von Schwarzburg beurkunden, dass sie an die Brüder Heinrich und Günther, Herren zu Sondershausen und Frankenhausen, Arnstadt, die Ehrenburg und Plaue mit allem Zubehör für 125000 Mark lötigen Silbers Erfurter Währung verkauft haben. 10000 Mark sind bereits gezahlt, der Rest ist auf Arnstadt sichergestellt. Auch wegen der Jagd, namentlich an der Ilm, sind Verabredungen getroffen.
Zeugen: Hermann Werm, Albrecht von Kranichborn, Heinrich von Stockhausen (Stoghusen), Fritze von Angelroda, Heinrich Schieke, Hans von Spyra, Dietrich von Greußen.
Zwei gut erhaltene Siegel.
46 x 26 cm
- Archivalien-Signatur: 168 (klein)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1382 Juni 18.
Bischof Lamprecht zu Bamberg und die Grafen von Schwarzburg, Heinrich, Heinrich und Günther, Herren zu Arnstadt und Sondershausen vereinbaren, dass sie die nächsten vier Jahre zusammen freundlich und gütlich zu Rechte sitzen wollen. Wenn doch etwa Zwietracht zwischen ihnen entsteht, sollen sie in Kronach zusammenkommen und die Entscheidung vier Leuten, je zweien von jeder Seite, überlassen. Wenn einer von den Mannen des Bambergers gegen einen Untertanen der Schwarzburger etwas vorzubringen hat, sollen die letzteren binnen 14 Tagen nach der Ankündigung ihre Leute nach Teuschnitz (Drüschnitz) schicken, den Bamberger dann nach Saalfeld geleiten und dort Recht über ihn sprechen; umgekehrt sollen die oder die betreffenden ebenfalls nach Drüschnitz geschickt und von den Bambergern sicher nach Kronach geleitet werden, und dort soll Gericht gehalten werden. Wenn sich die vier Schiedsrichter in Kronach nicht einigen können, sollen sie einen ungeraden Mann dazu wählen aus dem Schwarzburgischen Rate, in Saalfeld dagegen aus dem Bambergischen. Wenn ein Untertan der einen Partei einen der anderen Schaden zugefügt hat, ohne dass man seiner habhaft werden kann, soll er in seinem Heimatland kein Geleit und keinen Frieden haben. Alle Untertanen der einen Partei sollen in dem Gebiete der anderen Frieden und gutes Geleit haben.
Siegel etwas beschädigt.
32 x 22 cm
Die Grafen Johann von Schwarzburg, Herr zu Schwarzburg, und Günther von Schwarzburg, Herr zu Stadtilm, vereinbaren eine Erbvereinigung
- Archivalien-Signatur: 169 (groß)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1382 Oktober 31.
Graf Johann von Schwarzburg, Herr zu Schwarzburg, und Graf Günther, Herr zu Stadtilm beurkunden, dass sie auf Veranlassung des Bischofs Gerhard von Würzburg, ihre Lande mit allem Zubehör vereinigt haben, sodass jeder gleichen Anteil daran haben soll, auch an dem, was sie etwa später noch dazu gewinnen. Johann gibt dazu Schwarzburg, Königsee, Stadtilm halb, Kranichfeld, Leuchtenburg, Kahla, Stadtroda, Osterburg und Themar (Degmar) halb, Günther das Schloss zu Stadtilm (Ilmina) mit allem Zubehör. Ferner wird ausgemacht, dass auf jeder Seite immer nur einer die Herrschaft führen soll und dass bei dessen Tode sein nächster ältester männlicher Erbe folgen soll. Weiter soll von ihnen oder ihren Söhnen keine der Besitzungen verkauft oder versetzt, auch kein Krieg angefangen werden ohne Wissen und Willen dessen, der an den Besitzungen ebenfalls Anteil hat. Etwaige Missfälligkeiten zwischen ihnen sollen von demselben Gerhard entschieden werden und nach dessen eventuellem Tode von zwei Leuten, von denen jeder einen wählt. Wenn diese beiden sich nicht einigen können, soll noch ein dritter hinzugenommen werden. Graf Gerhard bekennt, dass er mit dem Vertrag in allen Punkten einverstanden ist, und verspricht auch das Schloss Osterburg, welches von Johann an Bertold und Frize von Bibra (Bibera) versetzt ist, zu Gunsten Günthers zu lösen, auch jährlich eine Summer Goldes zu zahlen.
Vier gut erhaltene Siegel, die der drei genannten Grafen und des Sohnes von Johann.
59 x 32 cm
Einigungsvertrag zwischen Graf Heinrich von Schwarzburg, Herr zu Blankenburg und Saalfeld, und den Grafen Heinrich und Günther, Herren zu Sondershausen
- Archivalien-Signatur: 167 (groß)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1382 Dezember 30.
Im Allgemeinen derselbe Inhalt mit Nr. 160.
Neu sind folgende Bestimmungen: Wenn Heinrich von Blankenburg mit Hinterlassung von Lehenserben stirbt, und diese bei der Vereinigung nicht bleiben wollen, dann soll die Herrschaft und die Schulden in drei gleiche Teile geteilt werden, von denen Heinrichs Erben ein Drittel erhalten sollen; ebenso soll es mit Arnstadt und Plaue geschehen und mit etwaigen Besserungen. Wenn die vier gesetzten Schiedsrichter etwaige Zwietracht nicht schlichten können, soll ein Obermann gewählt werden, entweder ein Graf von Hohnstein oder von Gleichen oder von Beichlingen; dessen und der vier Entscheidung sollen sich alle fügen. Wenn einer sich bei der Entscheidung nicht beruhigen will, soll er binnen einer Woche sich erklären; hat er das dann nicht getan verfällt er in eine Strafe von 400 Mark lötigen Silbers.
Zeugen: Ludwig von Entzenberg, Hans von Spira, Hans Heizebolt, Heinrich Schycka, Dietrich Vogt und Friedrich von Werthern (Fritze von Wertieda).
Neun gut erhaltene Siegel.
52 x 33 cm
- Archivalien-Signatur: 166 (groß)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1382 Januar 12.
König Wenzel bestätigt alle Reichslehen und die böhmischen Lehen, welche die Grafen von Schwarzburg, nämlich Heinrich von Blankenburg und die Brüder Heinrich und Günther von Blankenburg bisher getrennt besessen und nunmehr zusammengelegt haben.
Siegel gut erhalten.
35 x 26 cm
Erbvereinigungsbrief zwischen Graf Johann zu Schwarzburg, Herr zu Schwarzburg und Graf Günther zu Schwarzburg, Herr zu Stadtilm
- Archivalien-Signatur: 170 (groß)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1383 Oktober 31.
Duplikat zu Nummer 169.
57 x 31 cm
- Archivalien-Signatur: 172 (klein)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1384 September 29.
Ratsmeister, Rat und Gemeinde in Frankenhausen verpflichten sich, in 13 Jahren 3000 Mark Silbers zu bezahlen, dagegen sollen die Grafen Günther und Heinrich von Schwarzburg, Herren zu Arnstadt und Sondershausen, Steuern erlassen. Von dem Gelde sollen gezahlt werden 600 Mark an Elisabeth von Anhalt, geborene von Hohnstein, 400 Mark an Hermann Stein und Gernold Kabenstete, 400 Mark an den Juden Schwanring (Swanring) zu Erfurt, 200 Mark an Eckard von Kranichborn, 200 Mark an Diethrich von dem Paradies zu Erfurt, 200 Mark an Dietrich und Conrad von Weißensee zu Erfurt, 100 Mark den Domherren und Kapitel zu Unserer Frauen in Erfurt, 60 Mark dem Domherren und Kapitel zu St. Severus in Erfurt, 100 Mark an Dietrich von Weißensee (Dizel von Wißinsee) den Jüngeren zu Erfurt, 100 Mark an Henze Bruno zu Erfurt, 500 Pfund Pfennige an Rabenold und seine Vettern, 25 Mark an den Domherren und das Kapitel zu Nordhausen, 100 Mark an den Techio daselbst und seinen Bruder, 100 Mark an Hans Segemund zu Nordhausen, 100 Mark an denselben Segemund und an Berlt Schernberg zu Nordhausen, 100 Mark an Hermann Sangerhausen zu Nordhausen.
Zeugen: Friedrich Hopfgarten, Domherr zu Erfurt, Hermann Worm, Heinrich von Stockausen, Heinrich Schieke.
Gut erhaltenes Siegel.
30 x 21 cm
- Archivalien-Signatur: 171 (klein)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1384 November 11.
Graf Hermann von Henneberg, Herr zu Aschach, bekennt, dass er für den Schaden, den er dem Grafen Heinrich von Schwarzburg, Herrn zu Arnstadt und Sondershausen, 3000 Gulden als Sühne gezahlt hat und schwört zugleich Urfehde für sich, seinen Sohn und seine Erben gegen Heinrich, dessen Brüder und Lande. Sein Sohn Friedrich schließt sich ihm an.
Von den ursprünglichen zwei Siegeln nur das von Hermann erhalten.
28 x 19 cm
Tauschvertrag des Klosters Saalfeld mit den Grafen von Schwarzburg um Reschwitz, Catharinau sowie Unter- und Oberpreilipp
- Archivalien-Signatur: 173 (groß)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1385 Dezember 9.
Ludwig, Abt, und Heinrich, Prior, und der ganze Konvent des Klosters Saalfeld beurkunden, dass sie die Hälfte ihrer Lehen und Güter zu Reschwitz (Rodeswiz) dem Grafen Heinrich und Günther von Schwarzburg, Herren zu Arnstadt, abgetreten und dafür Catharinau mit allem Zubehör, die Lehen Friedrichs von Kirchheim und Heinrich Megsens und auch das Halsgericht in Feld und Dorf daselbst bekommen haben. Ferner beurkunden sie, dass sie den genannten Grafen noch 30 Schillinge Zins schuldig sind für die Güter zu Catharinau, die sie Graf Günther, Herrn zu Ranis und Rudolstadt [geliehen/geschuldet] haben, mit den Lehen über die Güter zu Paulinzella (Unser Frauen Zelle) und mit dem Gehölze, genannt der Sperwarsbach, die Otto von Brandenstein von ihnen und dem Gotteshaus zu Lehen gehabt haben. Die vorgenannten Lehen übergeben sie ebenfalls den Grafen, ebenso den Siedelhof des Heinrich von Gresindorf, eine halbe Hufe und eine Wiese daselbst, wofür sie die beiden Dörfer Preilipp erhalten, sonderlich das Halsgericht im Felde und in den Dörfern und die Lehen über die Güter, die Ludwig von Entzenberg und Hans Hegeboldt zu Lehen gehabt haben in dem obern Dorfe.
Zeugen: Johann von Witerode, Küster des Klosters zu Saalfeld, Albrecht von Beulwitz, dictus von Döhlen (Dolin), Vogt zu Ranis, und Günther von Rudisleben (Rudolffesleybin).
Zwei nicht gut erhaltene Siegel.
33 x 24 cm
- Archivalien-Signatur: 174 (groß)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1386 Oktober 21.
Graf Günther XXXI. von Schwarzburg, der jüngste Bruder der Grafen Heinrich XXV. und Günther XXV., Herr zu Arnstadt und Sondershausen, schließt auf Betreiben des Grafen Heinrich von Hohnstein und seiner Söhne Heinrich und Ernst den Vertrag, dass er sie vom künftigen Martinstag (1386 November 11.) an zehn Jahre lang nicht befehden will. In diesem Vertrag werden mit eingeschlossen Hans Kemmerer, Heinrich von Rüxleben, Conrad Hesseler, Berld Sunthuß, Hans Bußeleiben, Günther Fromynjesteten, Hans Hofirlingen und Heinrich von Menze. Dafür räumen ihm seine Brüder Schloss und Stadt Schlotheim (Slatheym) ein mit allem Zubehör, wie sie es von den Landgrafen von Thüringen als Lehen erhalten haben, und mit allem, was ihr eigen ist. Die Mannen darin sollen ihm für die zehn Jahre Gehorsam geloben. Nach Ablauf der zehn Jahre soll er, ebenfalls am Martinstag, Schlotheim zurückgeben. Alle Einwohner soll er in ihrem früheren Rechte lassen und den Bürgern jährlich nicht mehr als 20 Mark lötigen Silbers Geschoss nehmen. Während der Zeit soll er nichts aus dem Schlosse veräußern; Holz darf er schlagen, so viel er zum Bauen und Verbrennen nötig hat, doch nichts verkaufen. Das Schloss muss für die Landgrafen von Thüringen immer offen sein, dagegen dürfen es die Brüder und ihre Leute ohne seinen Willen nicht betreten. Diese sollen ihm ferner zahlen: sofort 100 Mark lötigen Silbers, am nächsten Walpurgistage 20, danach alljährlich am Michaelistage 200 Schock guter meißnischer Groschen. Er selbst darf während der zehn Jahre ohne den Willen seiner Brüder keines ihrer Schlösser betreten. Als Bürgen stellt er Ulrich von Hohnstein, Ernst von Gleichen, Dietrich von Hohnstein und Heringen, Ernst von Gleichen, Herre zu Tonna (Tunna). Wenn Günther der Jüngere oder einer der Seinen den Frieden bricht und von den Brüdern darum gemahnt wird, soll er oder die Seinen den Friedensbruch sofort kehren; wenn er das nicht tut und seine Bürgen darum gemahnt werden, sollen sie sofort sich als Geiseln in Erfurt oder Weißensee stellen mit je sechs Pferden auf eigene Kosten solange, bis über den Friedensbruch entschieden ist. Wenn der Friedensbruch ohne Vorsatz geschehen ist, soll er sofort nach einer passenden Stadt zur Verhandlung kommen mit einem oder zwei Freunden; dazu sollen seine Brüder ebenfalls einen oder zwei Freunde stellen, und diese zwei oder einer sollen über den Friedensbruch entscheiden. Wenn sie sich nicht einigen können, sollen sie einen von sich zum Obermann wählen, eventuell durch das Los. Für den Fall, dass der Friedensbruch mit Vorsatz geschieht, soll es ebenso gehalten werden. Wenn ein Friedensbruch ohne Vorsatz geschieht, die Brüder ihn aber für vorsätzlich halten, dann soll Günther bei seinen Freunden und seinem Obermann bleiben. Wenn etwa der Landgraf von Thüringen Schlotheim zurückkaufen will, dann soll ein Freund von Günther und einer von seinen Brüdern das Geld in Empfang nehmen und dafür ein anderes Schloss aus der Pfandschaft, welches dann jenem wie Schlotheim übergeben werden soll. Wenn einer von den Bürgen ausscheidet, soll Günther binnen vier Wochen einen anderen stellen; für den Fall, dass dies nicht geschieht, sollen die anderen drei Bürgen als Geiseln dienen.
Fünf Siegel von denen eines beschädigt ist.
57 x 29 cm
- Archivalien-Signatur: 175 (klein)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1387 November 21.
König Wenzel beleiht Graf Günther von Schwarzburg, Herrn zu Ranis, mit dem Amt Ehrenstein. Falls dieser ohne männliche Lehnserben sterben sollte, soll Graf Johann von Schwarzburg die Dörfer Großliebringen (Groß Lybergen), Kleinliebringen (Wenig Lybergen), Nahwinden, Ehrenstein (Teichmannsdorf), Kleinhettstedt (Wenig Hetsteten) und Dienstedt (?) (Tensteten) mit allen Nutzen und Zugehörungen erhalten.
Siegel zerbrochen.
31 x 23 cm
- Archivalien-Signatur: 182 (groß)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1389 März 13.
Herzog Primislav von Teschen und Herr zu Glogau, Hofrichter König Wenzels, teilt Heinrich von Bodungen mit, dass er von Gerichts wegen zum Vollstrecker des Urteilsspruches gegen die Städte Halberstadt, Quedlinburg und Aschersleben ernannt ist, die Landgraf Sigost von Leuchtenberg um 10000 Mark verklagt hat, ebenso gegen Hermann von Akenburg, Hans von Peyn und Gebhard von Hoime (Hoymee), die von demselben Landgrafen und Seyfried von Nustellitz verklagt sind. Er soll seinen Auftrag binnen sechs Wochen und drei Tagen ausführen.
Aufgedrücktes Siegel.
32 x 24 cm
Papst Bonifatius IX. erteilt dem Grafen Günther von Schwarzburg, Kanonikus an der Mainzer Kirche, Pfründen der Kirchen in Hildesheim und Halberstadt
- Archivalien-Signatur: 763 (groß)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: nach 1389 Nov. 2., vor 1404 Okt. 1.
Siegel fehlt.
46 x 41 cm
- Archivalien-Signatur: 184 (klein)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1395 Mai 9.
Herdeyn von Dachröden beurkundet, dass er alle seine Güter und auch die Burghute in Keula von den Grafen Heinrich und Günther von Schwarzburg, Herrn zu Arnstadt und Sondershausen, erhalten hat.
Siegel gut erhalten.
23 x 13 cm
- Archivalien-Signatur: 186 (klein)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1396 August 7.
Die Grafen Günther und Heinrich von Schwarzburg bekennen, dass sie die Städte Greußen (Markgreußen) und Clingen angewiesen haben, der Gräfin Anna von Schwarzburg, Gattin des Grafen Günther, jährlich am Michaelistage 100 Gulden lötigen Silbers Erfurtischen Gewichtes und Währung als Leibgedinge zu zahlen in einer der Städte Erfurt, Mühlhausen, Sondershausen, Frankenhausen oder Greußen. Als Vormünder für sie sind bestimmt ihr Vater Landgraf Johann von Leuchtenberg, ihr Bruder Sigost, Graf Friedrich von Beichlingen (Bichelingen). Es soll ihr ferner in einer der genannten Städte ein Siedelhof gegeben werden, der ihr genehm ist. Als Bürgen für die Ausführung des Vertrags werden bestimmt Graf Heinrich von Hohnstein, Ulrichs Sohn, Herr zu Kelbra, Graf Dietrich von Hohnstein, Herr zu Heringen, Gerhard Marschalk, Apel von Ebeleben, Ritter, sein Bruder Otto von Ebeleben, Dietrich von Hopfgarten. Falls die Zahlung der 100 Mark Silbers nicht erfolgt, sollen die Bürgen das Recht haben, Einlager in die genannten Städte zu legen bis zur Zahlung, und ebenso in das Gebiet der Grafen von Schwarzburg, wenn diese den Vertrag nicht halten. Wenn einer der Vormünder oder Bürgen stirbt, soll Anna das Recht haben, einen anderen an seiner Stelle zu wählen.
Zehn Siegel der beiden Grafen von Schwarzburg, der 6 Bürgen und der Städte Markgreußen und Clingen; Nr. 9 davon fehlt, die anderen sind zum Teil beschädigt.
49 x 23 cm
Verkauf von 28 Markscheffel Korngülde in den Dörfern Niederspier und Trebra durch das Kloster Ilfeld an Dietrich von Hopfgarten
- Archivalien-Signatur: 187 (groß)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1396 November 30.
Friedrich von Rüsteberg, Abt, Nikolaus von Ildehusen, Prior, Johann Coler, Custos und der ganze Konvent des Klosters Ilfeld beurkunden, dass sie mit Genehmigung der Grafen Heinrich und Günther von Schwarzburg, Herren zu Arnstadt und Sondershausen, 28 Markscheffel Korngülde in den Dörfern Niederspier und Trebra an Dietrich von Hopfgarten für 420 Gulden verkauft haben. Das Geld dazu hat Friedrich von Hopfgarten, der Bruder Dietrichs, früher Propst zu Jechaburg, gegeben und hat zugleich bestimmt, dass die dafür gekaufte Korngülde der Kreuzkirche oder der Andreaskirche in Arnstadt zugewiesen werden, damit dort für ihn Messen und Vigilien gehalten werden. Die Zinsleute sind vom Kloster dorthin gewiesen worden. Es wird angegeben, welche Felder und wie viel jedes zu zahlen hat. Die vorkommenden Namen sind folgende: Niederspier: der Saichinberg, der Rabinsborn, das Meistertal, der Hesseweg, die Steinbrücke, die Dangwendis Gebiete, die Alch, der Engildestig, der Ebraweg, der Rabinsberg, der Sumbach, der Clegeborn, die Weitmülin, der Kerchborn, Dornigehusen, der Steichinberg, Rüxleben, der Königseigen, die Bachmühle, der Neue Born, der Kullrich, der Stetebach, der Molstig, der Wynckalmweg, der Blidirstetinstig, das Koggenrad, der Mortbechinweg, Seherinuste: Erichswort, der Eichinberg, die Goldlite, der Metelberg, der Sustirweg, der kortze Flur, der Grüßerweg, der Rymbach, die Maischegasse, Egelsese, die Salzstraße, der Hopfgarten, Veltengilde, Hozelgilde: das Hosluer, der Herweg, der Sleifstig, der Semede Born, das Nesttal, der Ostirborn, der Grußin Weg, das Torntal, der Rosirbach, der Boka Weg, der Balarse, Dietrich Stir, Dietrich Clingisen, Dietrich Staghusen, Tile Vunke, Kerstan Smelztopf, Nicolaus Hermans, Hans Surbir.
Vier gut erhaltene Siegel.
78 x 52 cm
König Wenzel verleiht Graf Günther von Schwarzburg, Herrn zu Ranis, und seinen Erben den Zoll in Rudolstadt, Ehrenstein und Ranis, bestehend in einem Meißener Groschen für einen schweren Wagen mit Kaufmannschaft und einem halben Meißner Groschen für einen Karren
- Archivalien-Signatur: 188 (groß)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1397 November 19.
Siegel nur als Bruchstück vorhanden.
36 x 24 cm
Papst Bonifatius IX. gibt dem Grafen Günther von Schwarzburg die Anwartschaft auf ein Kanonikat in der Kirche von Mainz, der Kirche von Bamberg oder in der Kirche in Speyer
- Archivalien-Signatur: 762 (groß)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1397 April 7.
Bleisiegel an Seidenfäden.
56 x 37 cm
Erbeinigungsbrief zwischen Anna von Weinsberg, geborene von Hohenlohe und Fräulein Margarethe von Brauneck
- Archivalien-Signatur: 192 (groß)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1398 Oktober 29.
Anna von Weinsberg (Wynsperg), geborene von Hohenlohe, beurkundet, dass die Grafen Johann von Schwarzburg, Herr zu Schwarzburg, und die Brüder Heinrich und Günther von Schwarzburg, und die Tochter Johanns eine Einigung zwischen ihr und ihrer Tochter, Fräulein Margarethe von Brauneck, zu Stande gebracht haben in folgender Weise. Der ganze Besitz beider soll zu einem einzigen vereint werden, an dem sie gleichen Anteil haben; nur soll, wenn wieder einmal eine Teilung vorgenommen wird, Margarethe voraus bekommen Burg und Dorf Erlach, Kaltensondheim (Suntheim), Martinsheim (Mertisheim) und Oberickelsheim, welches von der Herrschaft von Brauneck kommt. Alle Schulden sollen von dem Gemeingut bezahlt werden, und Anna soll deshalb Macht haben zu versetzen und zu verkaufen, bis alles bezahlt ist. Wenn irgend etwas in der Zeit der Vereinigung dazu gewonnen wird, sollen auch daran beide gleichen Anteil haben. Wenn Anna stirbt, soll Margarethe an dem Anteil dieselben Rechte haben, wie ihre Geschwister. Wenn Margarethe oder Heinrich von Schwarzburg, Annas Schwiegersohn, ohne Leibeserben sterben, soll es mit ihrem Besitze gehalten werden, wie es in einem besonderen Briefe ausgemacht ist; ebenso auch mit der Zulegung von Heinrich und Margarethe. Ohne Annas Einwilligung darf niemand etwas von den Gütern veräußern. Wenn Margarethe das nötige Alter erreicht hat, soll sie alle festgesetzten Artikel selbst unterschreiben.
Gut erhaltenes Siegel.
41 x 21 cm
- Archivalien-Signatur: 195 (klein)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1399 Juni 5.
Ritter Albrecht von Kranichborn beurkundet, dass er das Dorf Günserode mit allem Zubehör an die Grafen Heinrich und Günther von Schwarzburg, Herren zu Arnstadt und Sondershausen, für 10 Schock Groschen und einen Merktscheffel Hafer jährlichen Zinses verkauft hat, die sie ihm angewiesen haben von ihren Zins zu Trebra.
Gut erhaltenes Siegel.
27 x 16 cm
Graf Hans von Schwarzburg bekennt, dass König Wenzel dem Grafen Günther von Schwarzburg, Herr zu Ranis, in seiner Gegenwart in Nürnberg die Lehen vom Reich und der Krone Böhmen bestätigt hat
- Archivalien-Signatur: 194 (klein)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1399 September 9.
Siegel ganz erhalten aber nicht deutlich zu erkennen.
23 x 10 cm
Bischof Johann von Würzburg legt den Streit mit Graf Johann II. von Schwarzburg bei und belehnt diesen mit dem Schloss Neuhaus auf dem Kitzberg an der Tauber bei Mergentheim
- Archivalien-Signatur: 197 (klein)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1401 September 6.
Bischof Johann von Würzburg beurkundet, dass er sich mit Graf Johann II. von Schwarzburg wegen aller Schäden, Schulden, Ansprüche und Forderungen, die dieser bisher an ihn und das Stift gehabt hat, geeinigt hat, und dass Graf Johann auf alle seine Ansprüche verzichtet und alle Briefe, die er darüber hat, herausgeben soll und diese keine Geltung mehr haben sollen. Deshalb verleiht er dem Grafen und seinen Erben das Schloss Neuhaus "Nuwe Haws", auf dem Kitzberge an der Tauber bei Mergentheim. Doch soll das Schloss des Bischofs und seiner Nachkommen offenes Schloss bleiben gegen jeden außer Graf Johann und seinen Erben, und dieser wieder nebst den Seinen soll mit dem Schlosse niemanden gegen den Bischof und das Stift behilflich sein. Wenn Graf Johann oder seine Erben etwa mit dem Bischof oder dem Stift in Streit geraten, soll die Sache mit einem freundlichen Rechte ausgetragen werden, und sie sollen sich beide daran genügen lassen.
Siegel gut erhalten.
30 x 19 cm
Die Grafen Hans von Schwarzburg, Herr zu Schwarzburg und Heinrich von Schwarzburg, Herr zu Leutenberg, schließen für sich und ihre Nachkommen eine Erbverbrüderung
- Archivalien-Signatur: 196 (groß)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1401 Juni 5.
Die Grafen Hans von Schwarzburg und seine Enkel Heinrich und Günther, Herren zu Schwarzburg, und Heinrich von Schwarzburg mit seinen Söhnen Heinrich und Albrecht, Herren zu Leutenberg, beurkunden, dass durch Vermittlung von Heinrich zu Plauen, Eberhard von Holbach, Ludolf von Wilsleben, Ironimus von Eichenberg und Otto von dem Hofe folgende Erbverbrüderung zwischen ihnen geschlossen ist. Sie sollen alle mit ihrer ganzen Herrschaft in Lehen sitzen und einer soll den anderen an die Lehen bringen. Wenn eine der beiden Parteien ausstirbt, sollen alle ihre Besitzungen auf die anderen übergehen. Sie haben sich gegenseitig ihre Untertanen huldigen lassen. Wenn eine der beiden Parteien etwas von ihren Besitzungen verkaufen oder versetzen will, soll sie es zunächst der anderen anbieten, und erst wenn diese nicht kann oder will, soll sie das Recht haben zu tun, was sie will. Heinrich und seine Enkel bekennen, dass von dem Dorfe Langewiesen nur ein Viertel ihnen gehört, und Heinrich mit seinen Söhnen, dass sie keinen Anspruch haben auf das Schloss zu Stadtilm (Ilmena) mit aller seiner Herrschaft und die zwei Dörfer zu den Parlis (?). Wenn eine Partei ohne männlichen Lehenserben stirbt, aber eine Tochter hinterlässt, soll die andere sie verheiraten und mit 1000 Schock Groschen ausstatten; sind aber mehrere Töchter vorhanden, sollen diese in ein Kloster getan werden. Gegen das Leibgedinge der Frauen auf einer Partei soll die andere keine Einsprache erheben. Mit den Mitgiften ihrer eventuellen Frauen sollen die jüngeren Grafen machen können, was sie wollen. Ohne Vorwissen der anderen soll keiner sein Schloss oder Gut von jemand zu Lehen nehmen. Sie haben vier Männer gewählt, Eberhard von Holbach, Friedrich von Isserstedt (Ischirstete), Ludolf von Wülfersleben und Otto von dem Hofe; diesen haben alle Amtleute huldigen müssen und ohne deren Vorwissen darf kein Schlossvogt abgesetzt werden; wenn sie aber selbst einen absetzen, soll der neue ihnen ebenfalls Gehorsam geloben. Wenn einer der vier ausscheidet, soll ein anderer an seiner Stelle gewählt werden. Sobald einer der jungen Grafen würdig wird, soll es selbst geloben, alle Artikel dieses Briefes zu halten.
Acht Siegel, einige davon etwas beschädigt.
41 x 30 cm
Domdechant Eberhard und das Domkapitel zu Mainz beurkunden, dass sie Graf Günther von Schwarzburg zum Dompropst gewählt haben, und weisen die Untertanen an, ihm alles zu gewähren, was ihm zukommt
- Archivalien-Signatur: 199 (klein)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1402 April 15.
Siegel (St. Martin) gut erhalten.
31 x 16 cm
Schlichtungsvertrag zwischen den Landgrafen Balthasar und Friedrich von Thüringen und den Brüdern Graf Heinrich und Graf Günther von Schwarzburg, Herren zu Schwarzburg
- Archivalien-Signatur: 198 (klein)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1402 April 8.
Die Landgrafen Balthasar und Friedrich von Thüringen und die Brüder Graf Heinrich und Graf Günther von Schwarzburg, Herren zu Schwarzburg, vereinbaren, dass alle Streitigkeiten zwischen ihnen durch vier Männer, je zwei von jeder Seite, entschieden werden sollen. Diese sollen, wenn es nötig ist, in einen zu bestimmenden Schloss zur Beratung zusammenkommen. Für den Fall, dass sie sich nicht einigen können, soll Graf Friedrich von Beichlingen oder Burggraf Albrecht von Kirchberg, Herr zu Kronach, als Obermann dazutreten, und falls diese verhindert sind, ein anderer, bei der Entscheidung der vier und des Obermanns sollen sich beide Teile beruhigen.
Siegel in Bruchstücken.
32 x 22 cm
Papst Bonifatius IX. ernennt den Grafen Heinrich von Schwarzburg, nachdem dessen Bruder Günther Erzbischof von Magdeburg geworden ist, zum Dompropst von Mainz und Kanoniker in Würzburg
- Archivalien-Signatur: 764 (groß)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1403 Oktober 12.
Bleisiegel an Hanfschnur.
59 x 40 cm
Teilungsbrief der Gräfin Anna von Weinsberg und der Gräfin Margarethe von Schwarzburg, geb. von Brauneck
- Archivalien-Signatur: 201 (klein)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1403 März 30.
Friedrich Schenck, Herr zu Limpurg, Otto vom Hofe, Propst zu Stadtilm, Hans Truchsess von Baldersheim der Ältere, Ritter, Karl von der Kehre beurkunden, dass sie auf Wunsch der Gräfin Anna von Weinsberg, geb. von Hohenlohe, und ihrer Tochter Margarethe, geb. von Brauneck, Gemahlin Heinrichs XXVI. von Schwarzburg, eine Teilung ihrer Güter, die sie früher vereinigt hatten, vorgenommen haben. Danach soll Anna bekommen: Rechenberg (? Reielberg) das Schloss, Aub (Aulbe) den Markt halb, Baldersheim, Burgerroth, Buch, Bieberehren (Bieberen), Hopferstadt, Gelchsheim, Stalldorf, die Dörfer und das Holz Stalldorf, den See zu Freudenbach, den Weinzehnt zu Unterbalbach (Nieder Balbach) und das Geld mit dem Hof bei Friedrich dem Roten zu Würzburg gelegen, alles mit Gerichten, Freiheiten und Zugehörungen. Margarethe erhält das Schloss Brauneck, Vogteirechte (den Schirm) über (das Kloster) Frauental, Creglingen (Kirglingen) die Stadt und die Kemenate in Schirmbach, Erpurg (? wüst, Erbburg), Freudenbach mit Ausnahme des Sees, Craintal (Kreintel), Standorf, Finsterlohr, Ebertsbronn (Eberhardsbrunn), Oberrimbach (Rimbach), Streichental, Steinach, Sechselbach, Königshofen an der Tauber, Gnodstadt, Obernbreit, Marktbreit (Niederbreit), Marktsteft (Steffe), Sickershausen, die Dörfer und die Mühle bei Sickershausen, die Galgenmühle genannt, den Hof bei St. Peter zu Würzburg, alles mit Rechten etc. Die Pfandschaft zu Weikersheim, Königshofen an der Tauber, Tauberrettersheim (Rettersheim) und Wermerichshausen mit allen Zugehörungen, auch die 1400 Gulden, die sie auf Neuenstein gehabt haben, soll Anna allein erhalten, dafür aber soll sie die vorhandenen Schulden in der Höhe von 10689 Gulden bezahlen. Dagegen soll Margarethe voraus haben Haus und Dorf Glachburg (?), Erlach, Kaltensondheim (Suntheim), Martinsheim und Oberickelsheim.
Die beiderseitigen Ehemänner Conrad von Weinsberg und Heinrich von Schwarzburg geben ihre Einwilligung zu der Teilung.
Sieben (von ursprünglich acht) gut erhaltene Siegel.
45 x 30 cm
Vertrag zwischen Graf Günther zu Schwarzburg und dem Abt des Klosters Langheim über die Pfarrkirche zu Rudolstadt
- Archivalien-Signatur: 200 (groß)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1403 Januar 30.
Graf Günther von Schwarzburg und der Abt des Klosters Langheim legen ihren Streit über die Pfarrkirche in Rudolstadt bei: Graf Otto von Orlamünde hat seiner Zeit die Lehnschaft über die Pfarrkirche zu Rudolstadt dem Abt und dem Konvent des Klosters Langheim übergeben mit der Bestimmung, dass jährlich je zwei Vigilien und Messen im Kloster Langheim und in Himmelkron zu seinem und seiner Vorfahren Heil gehalten werden sollen. Streitigkeiten, die später zwischen dem Abt und Graf Günther XXVIII., Herrn zu Ranis, entstanden, entscheidet Friedrich, Burggraf zu Nürnberg in folgender Weise: Die Lehnschaft über die Pfarrkirche soll der Graf erhalten, soll aber den Prister Nicolas Vizner, der vom Abt eingesetzt ist, im Amte lassen; dafür soll er die Lehnschaft über die Kapelle St. Elisabeth in Rudolstadt dem Kloster überlassen. Außerdem soll er an das Kloster 300 rheinische Gulden bezahlen, die verzinslich angelegt werden sollen, damit von den Zinsen, die erwähnten Seelemessen gerhalten werden können. Alle Briefe über die Pfarrkirche sollen an Graf Günther ausgeliefert werden.
Siegel des Burggrafen gut erhalten.
33 x 40 cm
Die Grafen von Schwarzburg schlichten einen Streit mit Graf Otto von Orlamünde um den Goldberg zwischen Saalfeld und Lauenstein
- Archivalien-Signatur: 203 (klein)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1404 Februar 25.
Graf Johann II. von Schwarzburg, Herr zu Schwarzburg, sowie die Grafen Heinrich und Günther von Schwarzburg, Herren zu Arnstadt und Sondershausen, Graf Otto von Orlamünde, Herr zu Lauenstein, sowie die Grafen Heinrich und Albrecht von Schwarzburg, Herren zu Leutenberg, beurkunden, dass Kaiser Ludwig und Markgraf Friedrich von Meißen bereits einen Streit geschlichtet haben, den ihre Eltern um den Goldberg zwischen Saalfeld und Lauenstein hatten, und dass sie an den damals getroffenen Bestimmungen festhalten wollen, nach denen keiner seinen Anteil an dem Goldberg veräußern darf. Wenn aber da doch einer dies tun will, soll er ihn den anderen Teilhabenden anbieten.
Vier gut erhaltene Siegel.
33 x 18 cm
Erzbischof Günther zu Magdeburg belehnt seinen Vetter Heinrich von Schwarzburg und seinen Vater Günther, Herren zu Arnstadt und Sondershausen, mit den Gütern, welche Graf Gebhard von Schraplau auf seinen Todesfall hinterlassen würde, nämlich alle Pfannen und "Kochen an Salz"
- Archivalien-Signatur: 204 (klein)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1406 Juni 17.
Siegel gut erhalten.
19 x 18 cm
Eventualbelehnung der Grafen Heinrich und Günther von Schwarzburg mit dem Schloss Schwarzburg und allem Zubehör für den Fall, dass Graf Hans von Schwarzburg und sein Sohn Günther ohne Erben stürben, durch König Wenzel
- Archivalien-Signatur: 205 (groß)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1407 Dezember 26.
Siegel gut erhalten.
34 x 20 cm
Landgraf Friedrich von Thüringen belehnt die Grafen Heinrich und Günther von Schwarzburg mit Kyffhausen
- Archivalien-Signatur: 206 (klein)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1407 Juni 1.
Landgraf Friedrich von Thüringen belehnt die Grafen Heinrich und Günther von Schwarzburg, Herren zu Sondershausen und Arnstadt, mit Schloss und Berg Kyffhausen unter der Bedingung, dass sie keine neue Burg auf dem Berg erbauen ohne Vorwissen des Lehnsherren; die daselbst befindliche Wohnung dürfen sie jedoch ausbessern lassen.
Zeugen: Graf Friedrich von Beichlingen, Burggraf Albrecht von Kirchberg, Herr zu Kranichfeld, und der Marschall Hans von Polentzigk.
Siegel gut erhalten.
25 x 19 cm
- Archivalien-Signatur: 211 (groß)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1408 August 14.
Graf Günther von Schwarzburg, Herr zu Schwarzburg verkauft seinen Anteil an Langewiesen an Heinrich von Witzleben, Amtmann zu Heldburg (Hilpurg) für 800 ungarische Gulden auf Wiederkauf. Eine Kündigung darf nur vom Verkäufer geschehen und zwar ein Vierteljahr vor Michaelistag; an diesem Tage muss dann die Rückzahlung zu Erfurt oder Arnstadt erfolgen.
Siegel gut erhalten.
55 x 31 cm
Leibgedingsbrief des Landgrafen Friedrich von Thüringen für seine Gemahlin Anna, geborene von Schwarzburg
- Archivalien-Signatur: 210 (groß)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1408 August 9.
Landgraf Friedrich von Thüringen verschreibt seiner Gemahlin Anna, geborene von Schwarzburg, die Städte und Schlösser Käfernburg, Tenneberg und Waltershausen als Leibgedinge mit allen Zugehörungen unter der Bedingung, dass sie diese so verwalte, dass sie der Herrschaft nicht entfremdet werden. Auch sollen die etwaigen Erben des Landgrafen das Recht haben, die genannten Schlösser und Städte für 12000 rheinische Gulden zurückzukaufen. Als Vormünder werden bestellt der Erzbischof Günther von Magdeburg und die Grafen Heinrich und Günther von Schwarzburg.
Zeugen: Heinrich von Plauen, Graf Günther von Schwarzburg, Herr zu Schwarzburg, Graf Heinrich von Schwarzburg, Herr zu Leutenberg, Ludwig und Heinrich, Herren zu Blankenhain, Gebhard von Querfurt, Herr zu Tannroda, Dietrich von Buwalde, Hofmeister, Busse Vitzthum, Marschall, Apel Vitzthum und Dietrich von Witzleben, Ritter, Dietrich von Hopfgarten.
Siegel gut erhalten.
41 x 28 cm
Hans von Wissingerode und seine Söhne verpflichten sich, die Grafen Heinrich und Günther von Schwarzburg in allen Kriegen zu unterstützen
- Archivalien-Signatur: 212 (groß)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1410 Juni 9.
Hans von Wissingerode und seine Söhne Hans, Heinrich, Hermann und Berlt verpflichten sich, den Grafen Heinrich und Günther von Schwarzburg, Herren zu Arnstadt und Sondershausen, in allen Kriegen gegen jedermann behilflich zu sein mit Ausnahme des Erzbischofs von Mainz, der Herren von Hohnstein und ihren Ganerben. Dagegen sollen auch die Grafen sie schützen; wie, soll durch einen ihrer Freunde und durch einen Schwarzburger Rat für jeden Fall festgestellt werden. Auch sollen ihnen die Grafen jährlich, so lange die alte Frau Mitschefel in Schlotheim lebt, 10 Marktscheffel Geldes halb Weizen, halb Roggen von dem Korngelde zu Abtsbessingen zum Martinstage zahlen; nach deren Tod sollen ihnen deren Besitzungen als Schwarzburger Lehen zufallen.
Drei abgehängte Siegel, davon eines fehlend, zwei leidlich erhalten.
33 x 25 cm
Die Landgrafen von Thüringen belehnen die Grafen von Schwarzburg nach der Teilung mit ihren früheren Lehen
- Archivalien-Signatur: 213 (klein)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1411 August 8.
Friedrich und Wilhelm Landgrafen von Thüringen, Markgrafen zu Meißen und Pfalzgrafen von Sachsen, belehnen die Grafen Heinrich und Günther von Schwarzburg, Herren von Sondershausen und Arnstadt nach der Teilung mit allem, was sie früher als Lehen gehabt haben. Wenn einer von ihnen ohne Leibeserben stirbt, soll sein Besitz auf den anderen übergehen.
Zeugen: Hugold von Schleinitz (Slinitz), Hans Truchsess, Ritter, Günther von Bünau (Bunaw), Albrecht von Brandenstein.
Beide Siegel gut erhalten.
27 x 17 cm
- Archivalien-Signatur: 214 (groß)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1411 September 17.
Heinrich Langwolle und Friedrich Weydess, Ratsmeister des Jahres zu Frankenhausen, Friedrich Schaf, Friedrich Tertel, Claus Bendeleben, Karsten Hacke (Hake), Heinrich von Marieten der Jüngere, Hartung Ulrichs, Ratsleute, ferner Hildebrand Gudrad und Kerstan Tertel, Ratmeister, Heinrich Gudirsleben, Heinrich Tenstede, Hans Bötticher (Boticher), Heinrich Leymenketel, Nickel Beheme und Bruno Snabil, Rateleute des Vorjahres, und Conrad Horluss und Heinrich Krafft, Ratsmeister, und Heinrich von Marieten der Alte, Claus Wachtele, Dietrich Gelginfegir, Heinrich Schultheise und Berlt Gudirsleben, Ratsleute des dritten Jahres, dazu die ganze Gemeinde der Stadt Frankenhausen, bekennen, dass sie von den Grafen Günther und Heinrich von Schwarzburg angewiesen sind, jährlich am Michaelistage Steuern an die Gräfin Anna, geborenen Landgräfin von Leuchtenberg, abzuleisten in einer der Städte Erfurt oder Nordhausen. Als Vormünder sind bestellt Günther, Erzbischof von Magdeburg, Heinrich der Ältere von Schwarzburg und Heinrich von Hohnstein. An Stelle eines von diesen, der etwa sterben sollte, kann die Gräfin einen anderern wählen. Für den Schaden der etwa daraus entstehen könnte, wenn dies Geld nicht pünktlich gezahlt werden sollte, wird die Stadt Frankenhausen aufkommen.
Siegel der Stadt Frankenhausen gut erhalten.
28 x 28 cm
- Archivalien-Signatur: 215 (groß)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1411 September 17.
Graf Günther von Schwarzburg bekennt im Einverständnis mit seinem Sohn Heinrich, dass er die Stadt Frankenhausen angewiesen hat, nach seinem Tode jährlich am Michaelistage seiner Gemahlin Anna von Schwarzburg 100 Mark lötigen Silbers Erfurtischen Zeichens und Gewichtes zu zahlen in Erfurt oder Nordhausen. Als Vormünder sind bestellt, Günther, Erzbischof von Magdeburg, Graf Heinrich von Schwarzburg und Graf Heinrich von Hohnstein.
Siegel von Günther und Heinrich gut erhalten.
37 x 26 cm
- Archivalien-Signatur: 216 (groß)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1411 Juli 30.
Heinrich XXV. und Günther XXIX. von Schwarzburg, Herren zu Arnstadt und Sondershausen, beurkunden, dass sie ihre Besitzungen in folgender Weise geteilt haben. Heinrich erhält Arnstadt, Schloss und Stadt, Blankenburg, Plaue, Schloss und Stadt, Schloss Könitz (?), Clingen, Schloss und Flecken, Greußen, die Stadt Sömmerda (Großen Somerde), das Dorf Schallenberg (Schalkeberg), was sie zu Aroldshausen gemeinsam gehabt haben, Arnsburg, das Schloss mit dem See und Teiche zu Göllingen, mit allen Zugehörungen, außerdem die Schlösser im Vogtlande und zu Ilmenau; Graf Günther erhält Sondershausen, Schloss und Stadt, Frankenhausen, Schloss und Stadt, Ichstedt, Schloss Straußberg, Schloss Keula, Allmenhausen, das Schloss und Landgericht mit allen Dörfern, die zu den Schlössern gehören, dazu die Schlösser Kyffhausen, Rothenburg und Schlotheim. Die Schlösser, die jeder in Pfandschaft hat, soll er schützen, wenn aber eines zurückgekauft wird, soll das Geld zwischen beiden gleich geteilt werden. Graf Günther soll ferner die Hälfte aller Weingärten zu Clingen bekommen, Heinrich dagegen soll jährlich noch 400 Scheffel Hafer erhalten, nämlich 39 aus Rohnstedt, 75 und 8 1/2 aus Trebra, aus Feldengel (Veilengilde) 65 und 10 aus Arnstadt 37 1/2 und 4 und 2 aus Bösa (Besa) 10 aus Steinthaleben (Talheym) 37, aus Oberspier 55 und 5 aus Westerengel 57 und ein Viertel, aus Kirchengel 16 und 4, dieser Hafer ist nach Clingen zu liefern, und wenn dies einmal nicht geschehen sollte, soll der Richter die Leute unverzüglich zur Lieferung veranlassen. Der große Zoll zu Frankenhausen, die Steuern an dem Rheine, die Mannschaft, die die alten Lehen von Schwarzburg inne hat, und die Jagd auf der Hainleite sollen ungeteilt bleiben. Da der Anteil Heinrichs weniger Holz hat als der Günthers, sind jenem zu dem Holze, das von jeher zum Schloss Arnsburg gehört hat, von der Hainleite der Große Steinberg, der früher Gopilt von Konre gehört, die Buchliten, das Wendinholz, die Wethouwe und das Voitesholz zugeteilt werden. In ihrem Besitz wollen sie sich gegenseitig schützen. Die Belehnung über allen Besitz wollen sie gemeinschaftlich empfangen und wenn einer von ihnen ohne Lehenserben stirbt, sollen seine sämtlichen Güter auf den anderen übergehen. Belehnen kann jeder in seinem Lande, wen oder womit er will, aber veräußern darf er nichts ohne Vorwissen des anderen. Wenn er etwas verkaufen will, soll er es zunächst dem anderen anbieten und dieser soll, nach dem durch vier Leute, je zwei von jeder Seite, ernannt, noch durch einen Obermann eine Schätzung erfolgt ist, das Geld binnen einem Jahr in zwei Raten zahlen. Wenn der andere nicht kaufen kann oder will, soll er Macht haben, das Gut an irgend einen anderen zu verkaufen. Wenn einer etwa Zinsen oder Renten in seinem Teile auf Wiederkauf abgegeben hat und dann ohne Leibeserben stirbt, so soll der Wiederkauf dem anderen überwiesen werden. Wegen ihrer gemeinsamen Schulden haben sie sich dahin geeinigt, dass jeder die seinen dem anderen binnen Jahresfrist abnehmen soll, und sie haben sich gegenseitig als Pfand gesetzt die Schlösser und Orte Clingen und Greußen einerseits und Frankenhausen andererseits. Etwaige Schulden, von denen sie augenblicklich nichts wissen, sollen gemeinschaftlich bezahlt werden. Jeder kann seiner eventuellen Gemahlin ein beliebiges Leibgedinge aussetzen. Die Töchter, die einer bei seinem Tode hinterlässt, soll der andere aushalten.
57 x 35 cm
Überlieferung:
UB Arnstadt Nr. 284; Herrmann Erbteilungen S. 47 ff.
- Archivalien-Signatur: 217 (groß)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1411 August 23.
Apel, Thiele, Berlt und Reginhardt von Westhausen verpflichten sich, dem Grafen Günther und seinem Sohn Heinrich, Herren zu Arnstadt und Sondershausen, in allen Kriegen gegen jeden behilflich zu sein, mit Ausnahme des Erzbischofs zu Mainz, ihren Ganerben, des Landgrafen von Hessen und des Herzogs Otto von Braunschweig. Dafür erhalten sie Besitzungen in Ober- und Niederspier und in Wenigenehrich als Lehen, die früher die von Rockstedt innegehabt haben, wofür die wieder 200 Gulden zahlen. Wenn Berlt von Westhausen vor seiner Frau stirbt, soll diese die 8 1/2 Hufen in Niderspier als Leibgedinge erhalten; zu ihren Vormündern werden ernannt Hans von Hain und Hans Nayle. Es werden dann noch Bestimmungen getroffen, für den Fall, dass Berlt von Westhausen mit oder ohne Leibeserben stirbt.
Zwei Siegel stark beschädigt.
32 x 26 cm
Hermann Rappate der Jüngere und Reinhard von Altendorf zu Göllingen beurkunden, dass sie die Besitzungen in Göllingen, die einst Curt, Reinhards Vater, innehatte, von dem Grafen Günther von Schwarzburg und seinem Sohn Heinrich, Herren zu Arnstadt und Sondershausen, als Lehen erhalten haben
- Archivalien-Signatur: 219 (klein)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1412 März 6.
Siegel gut erhalten.
21 x 14 cm
- Archivalien-Signatur: 221 (klein)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1414 September 11.
Graf Ulrich von Hohnstein, Herr zu Heldrungen, beurkundet, dass er von einem Briefe, den er 1379 gemeinschaftlich mit Heinrich und Günther von Schwarzburg den Frankenhäusern ausgestellt und in dem er sie frei von Steuern erklärt haben solle, nichts wisse, dass er auch den Frankenhäusern den Brief, in dem sie sich zu Steuern verpflichten, nicht zurückgegeben hat. Dieser sei vielmehr dem Schultheisen zu Gelnhausen, Rudolf von Rückingen, bei dem er gelegen, entwendet, wie auch seinem Schreiber sein Siegel bei einem Überfall, als er von Friedberg (Friedeburg) und Gelnhausen zurückritt, abgenommen worden sei. Wenn jemand den Brief und das Siegel benutzt habe, so sei das wider sein Wissen und seinen Willen geschehen.
Zeugen: Albrecht von Scherse, Albrecht von Badir.
Gut erhaltenes Siegel.
29 x 20 cm
Heinrich Meißen bestätigt, dass er von den 300 Schock Böhmischen Groschen, die im Jahre 1361 Kaiser Karl dem Grafen Heinrich von Schwarzburg gezahlt hat, weil dieser die böhmischen Lehen Saalfeld, Könitz, die Feste zum Stein und Rudolstadt zu Lehen genommen hat, 200 Schock und noch etwas dazu in Prag in Empfang genommen und sie dann an den damaligen obersten Schreiber Ronemann abgeliefert habe
- Archivalien-Signatur: 220 (klein)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1415 Januar 1.
Vgl. Nr. 121, 1361 Februar 1.
Siegel des Heinrich Meißen gut erhalten.
27 x 18 cm
- Archivalien-Signatur: 222 (klein)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1415 Oktober 13.
Die Grafen von Schwarzburg Heinrich und Günther, Herren zu Arnstadt und Sondershausen, Günther, Herr zu Schwarzburg, einerseits und Günther von Schwarzburg, Herr zu Ranis, und Heinrich und seine Brüder, Herren zu Leutenberg, haben wegen der Bergwerke und Wildbahn Streitigkeiten bekommen, und da die vier ernannten Schiedsrichter sich nicht haben einigen können, rufen sie den Rat zu Erfurt als Obermann an. Dessen Entscheidung geht dafür, dass, da die Bergwerke und Wildbahnen Lehen von Kaiser und Reich sind, die Sache auch vor diese gehöre.
Gut erhaltenes Siegel.
35 x 22 cm
- Archivalien-Signatur: 223 (klein)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1415 September 12.
Georg (Jörg) und Otto von Heitingsburg bekennen, dass sie die Mannen der Grafen Günther und Heinrich von Schwarzburg, Herren zu Arnstadt und Sondershausen, geworden sind. Dafür erhalten sie von dem großen Zolle zu Frankenhausen jährlich am Michaelistage 30 Gulden so lange, bis ihnen Güter, die nach dem Urteile eines ihrer und eines von der Grafen Freunde 300 Gulden wert sind, gegeben werden. Auch sollen 300 Gulden festgelegt werden, damit sie dafür Güter kaufen können, die von den Grafen zu Lehen gehen. Wenn sie etwa andere Güter kaufen, soll das Geld in einen der Städte der Grafen deponiert werden, und sie sollen dann jährlich 30 Gulden Zinsen erhalten.
Siegel beschädigt.
25 x 15 cm
Graf Günther von Schwarzburg weist seiner Frau Anna ein Leibgedinge aus Steuereinnahmen in Arnstadt zu
- Archivalien-Signatur: 225 (groß)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1416 Juni 26.
Graf Günther von Schwarzburg und sein Sohn Heinrich, Herren zu Arnstadt und Sondershausen, bekennen, dass sie die Stadt Arnstadt angewiesen haben, nach Günthers Tod jährlich am Michaelistage 50 Mark lötigen Silbers erfurtischen Zeichens und Gewichtes aus den von ihr zu entrichtenden Steuern an die Gräfin Anna von Schwarzburg, geborene Landgräfin von Leuchtenberg, zu zahlen. Auch soll dieselbe einen Siedelhof nach ihrer Wahl, desgleichen jährlich ein Fuder Berwein, ein Fuder Kampwein vom Besten aus Blankenburg, sechs Fuder schlechten Wein aus Blankenburg und 30 Marktscheffel Korn erhalten. Als Vormünder sind bestellt Günther, Erzbischof zu Magdeburg, Graf Heinrich von Schwarzburg, Graf Heinrich von Hohnstein und Graf Heinrich von Stolberg. Zugleich gelobt der Rat von Arnstadt, nämlich Heinrich von Etzleben (Etesleibin) und Heinrich von Alch, Ratsmeister, Albrecht Udestedt, Günther Eingil, Kämmerer, Heinrich Suring, Hans Knorre, Heinrich Ilmene, Hans Meidel, Heinrich Stotternheim, Günther Pucker, Peter Romsberg und Dietrich Koch im Namen der Stadt die 50 Mark lötigen Silbers jährlich pünktlich zu zahlen und für allen Schaden, der etwa durch unpünktliche Zahlung entstehen sollte, einzustehen.
Drei Siegel der Grafen Günther und Heinrich sowie des Rats von Arnstadt gut erhalten.
40 x 33 cm
Überlieferung:
UB Arnstadt Nr. 322.
- Archivalien-Signatur: 226 (groß)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1416 November 10.
Priester Otto von dem Hofe und seine Schwester Soffige beurkunden, dass ihnen Graf Günther von Schwarzburg, Herr zu Schwarzburg, und dessen Gattin Mechtild Dörnfeld (an der Heide?) mit allem Zubehör für ihre Lebenszeit verschrieben haben. Nach ihrem Tod soll es an den Grafen oder seine Erben zurückfallen, während sie ihre fahrende Habe vermachen können, wem sie wollen.
Zeugen: Ditrich Kisseling, ihr Schwager, Graf Wilhelm von Henneberg, Erhard Reder und der Schreiber Hans Hoffmann (Hoffemann).
Siegel gut erhalten.
38 x 25 cm
Ratmeister und Rat der Stadt Erfurt beurkunden die Übergabe von Urkunden durch Graf Heinrich XXIX. von Schwarzburg an Graf Günther XXVIII. von Schwarzburg
- Archivalien-Signatur: 230 (klein)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1417 Juli 14.
Ratmeister und Rat der Stadt Erfurt beurkunden, dass Graf Heinrich XXIX. von Schwarzburg, Herr zu Arnstadt und Sondershausen, einerseits, und Hartmann von Kochberg, Ditz von Herbelstete, Gerhard Marschalk, Thomas von Loin als Bevollmächtigte von Graf Günther XXVIII., Herrn zu Ranis, andererseits in einer Ratssitzung mit Urteilsbriefen vom Reichshofgericht Kaiser Sigismunds erschienen sind. Graf Heinrich hat etliche Briefe über Güter, die nur Günther allein besitzt, an die Bevollmächtigten abgegeben und außerdem sechs Briefe über gemeinschaftlichen Besitz, in einem Schrank des Rates niedergelegt. Außerdem hat er erklärt, dass er keine weiteren Briefe besitze, die Günther allein oder ihnen beiden gehören, und dass er auch bereit sei dies zu beschwören. Mit dieser Erklärung haben sich die Bevollmächtigten begnügt.
Siegel der Stadt Erfurt gut erhalten.
36 x 21 cm
Ratmeister und Rat der Stadt Erfurt beurkunden die Übergabe von Urkunden durch Graf Heinrich XXIX. von Schwarzburg an Graf Günther XXVIII. von Schwarzburg
- Archivalien-Signatur: 232 (klein)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1417 Juli 14.
Wie Nr. 230.
Siegel gut erhalten.
32 x 19 cm
Ratsmeister und Rat der Stadt Königsee beurkunden die Vernehmung der Bürger und Bauern in Königsee über angebliche Jagdrechte der Grafen von Schwarzburg
- Archivalien-Signatur: 229 (klein)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1417 Juni 13.
Martin von Beschstedt, Hans Heyner, Günther Liebhaubt, Clauwes Stede, Ratsmeister, Henze Hug, Bernnd Grauwe, Hantz Sibete, Lotze Smed, Dietrich Louwer, Fritsche Nubegke, Fritsche Rothebüchse, Hans Hamel, Dietrich Hartmann und Clauwes Bolsem (?), Rat und Ratmannen zu Königsee, beurkunden, dass sie die angesessenen Bürger und Bauern im Gerichte und der Herrschaft der Veste Schwarzburg wegen der Wildbahn und der Jagd, die zu Schwarzburg gehört, vernommen haben, und dass diese, wie sie selbst es denn auch nicht anders wissen, ausgesagt haben, niemals etwas davon gehört zu haben, dass Graf Günther von Schwarzburg, Herr zu Ranis, und Heinrich und Albrecht und ihre Brüder, Herrn zu Leutenberg, die Jagd gemeinschaftlich gehabt hätten mit Günther, Herrn zu Schwarzburg, der sie von seinem Großvater geerbt habe.
Siegel von Königsee gut erhalten.
25 x 20 cm
Urteil des Hofgerichts in Konstanz über die Herausgabe von Briefen über Besitzungen Günthers XXVIII. von Schwarzburg, Herrn zu Ranis, durch Heinrich XXIX. von Schwarzburg, Herrn zu Arnstadt und Sondershausen
- Archivalien-Signatur: 227 (klein)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1417 April 28.
Graf Conrad von Freyburg, Herr zu Welschennaumburg, urkundet, dass das königliche Hofgericht in Konstanz (Costentz) zusammenkam, um zwischen Graf Günther XXVIII. von Schwarzburg, Herrn zu Ranis (Kläger), und seinem Vetter Graf Heinrich XXIX. von Schwarzburg, Herrn zu Arnstadt und Sondershausen, (Beklagter), zu schlichten: Günther klagt auf Herausgabe der Briefe über folgende Schlösser, Städte etc., nämlich über Ranis, Pößneck, Krölpa (Oberen Krölip, Niederen Krölip), Zella, Rockendorf, Oberwellenborn (Obere Waldingenborn), Unterwellenborn (Niederen Waldingenborn), Großkamsdorf (Großen Camisdorf), Kleinkamsdorf (Wenigen Camisdorff), Großwydig (?), Bucha, Oelze (Olßin), Suzela (?), Dobian, Welsdorff (?), Wilflinsdorf (?), Saalethal (?), Seitenroda (Sibtinrode), Rytzmende (?), die Schnitten an der Saale gelegen, genannt die Borthe, den Schellinberg und Parnne, Köstiz, Öpitz (Obitz), Gräfendorf, Rappelwitz (?), Trannroda (Traynrode), Vaulinrode (?), Schmorda, die Vogtei der Pfarre zu Krölpa (Krölip), das Gehölz, die Berte genannt, das Gehege bei Rockendorf, den Sperbersberg mit allen Teichen, Fischwassern und Hölzern; ferner Rudolstadt, Teichel (Tüchelde), Etzelbach, Unterhasel (Nieder Haßla), Redwitz (wüst), Kirchhasel, Oberhasel, Teichweiden, Wyserstal (?), Teichweiden, Ammelstädt (Amlungstet), Hermirsdorff (?), Judisdorf (?), Hopfgarten, Eschdorf, das Salzwergel, Eichfeld, Schaala, Mörla, Volkstedt, Cumbach, Kolkwitz, Ehrenstein (Ernstein), Großliebringen (Großen Librian), Kleinliebringen (Klein Librian), Tennstedt (Thenstete), Hettstedt, Nahwinden, Ehrenstein (das Dorf, Tychindorff), Ostenryde (?), Bunstal (?), Korschütz (?, Korszytz), Westerndorff (wüst?); außerdem die Briefe über Grafschaft, Freiheit, Straßen, Geleite, Zölle, Münze, Gerichte, Vogtei, Wildbahn, Blutgericht und über verschiedene Lehen. Von den Dörfern lagen, wie Graf Heinrich angibt, verschiedene wüst. Das Reichshofgericht entschied in folgender Weise: Die Briefe, die Günther allein zukommen, soll ihm Heinrich ausliefern, und die, welchen ihnen beiden gemeinschaftlich sind, und auf die Günther als der Ältere ebenfalls Anspruch gemacht hat, sollen in eine gemeine Hand gelegt werden, damit sie beiden zugänglich sind. Was die Briefe anlangt, die Heinrich nicht hat und von denen er nichts weiß, so soll er binnen dreimal vierzehn Tagen vor dem Rate in Erfurt darlegen, dass er sie nicht hat und soll auch Graf Günther acht Tage zuvor benachrichtigen, wann er in Erfurt sein wird, damit dieser auch da sein kann. Günther klagt außerdem auf Erstattung von 100 Gulden wegen denen sein Vater für Heinrich bei dem Markgrafen zu Meißen Bürgschaft geleistet. Da Heinrich behauptet, das Geld bezahlt, auch die Quittung darüber in Händen zu haben und Günther eine Abschrift davon zugesandt zu haben, so wird, weil die Quittung augenblicklich nicht anbeizuschaffen ist, bestimmt, dass Heinrich dieselbe beim nächsten Hofgerichte, das am nächsten Johannistage stattfinden soll, verlangen soll.
Gut erhaltenes Siegel.
67 x 46 cm
Urteil des Hofgerichts in Konstanz über die Herausgabe von Briefen über Besitzungen Günthers XXVIII. von Schwarzburg, Herrn zu Ranis, durch Heinrich XXIX. von Schwarzburg, Herrn zu Arnstadt und Sondershausen
- Archivalien-Signatur: 231 (groß)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1417 April 28.
Wie Nr. 227.
Siegel gut erhalten.
73 x 48 cm
Urteil des Hofgerichts in Konstanz über die Herausgabe von Briefen über Besitzungen Heinrichs XXXII. von Schwarzburg, Herrn zu Leutenberg, durch Günther XXXII. von Schwarzburg, Herrn zu Schwarzburg
- Archivalien-Signatur: 228 (klein)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1417 April 30.
Graf Günther XXVIII. von Schwarzburg, Herr zu Ranis, beurkundet, dass das königliche Hofgericht in Konstanz (Costentz) zusammenkam, um zwischen Graf Heinrich XXXII. von Schwarzburg, Herrn zu Leutenberg (Kläger), und Graf Günther XXXII. von Schwarzburg, Herrn zu Schwarzburg, zu schlichten: Graf Heinrich klagt auf Herausgabe der Briefe über folgende Schlösser, Städte etc., die ihm allein gehören, nämlich über Leutenberg, Schloss und Stadt, Remda, Schloss und Stadt, Langewiesen, Landsendorff, Gahma (Jamen), Gleimar (Glide), Burglemnitz (Lemtze), Herschdorf, Grünau (Grune), Weitisberga (Witensberg), Hirzbach (Gortzbach), Heberndorf (Ußel Heuendorf), Schmiedebach (Smydbach) und über die Güter zu Lichtentanne, Wickendorf (Wittichendorff), Roda (bei Leutenberg?), Steinbach, Probstzella (Zelle) und die Propstei und Behausung daselbst, Cueschinde (wüst?), Hockerode (Hogkenruwe) und die Schmiede daselbst, Lockwitz, Laasen, Arnsbach (Arembach), Döhlen, Knobelsdorf, Fischersdorf, Breternitz, Dueßinitz (?), Eichicht, die Fischwasser an der Saale, die Sorbitz, die Loquwitz, Lomen, Munschwitz (Muenswitz), Steinsdorf, Kleingeschwenda (Swendichen), Dorfilm (Ylmen), Altengesees, Ruppersdorf (Rupelsdorff), Weisbach, Hirzbach (Hersbach), Schweinbach (Swymbach), Ezelrode (?), Sundremda, Altremda, Kirchremda, Hausperg (?), das Holz Espich, den Deyberg, das Richholz, die Fischwasser, Mühlen, Wiesenwachs und Teiche in den genannten Orten, dazu die Briefe über Freiheiten, Straßen, Geleit, Zölle, Münze, Gericht, Vogtei, Wildbahn, und Blutbann, ferner die Briefe über seine Person, seine Herrlichkeit, seine Lehenschaft, geistlich oder weltlich, Eigen oder Erbe, ferner alle Briefe über die Klosterlehen. Darauf sagt Graf Günther, Graf Heinrich habe etliche Briefe genannt über Güter, die dem Grafen Günther allein gehörten und die er deshalb nicht ausliefern werde. Mit den anderen wolle er gerne nach des Klägers Willen verfahren. Graf Heinrich wendet in seinem und seiner Brüder Namen ein, Graf Günther habe etliche Güter inne, die er recht und redlich gekauft hätte, wie er beweisen wolle, so auch die Vogtei der Klöster Paulinzella und Stadtilm, die ihnen gemeinsam gehörte. Das Oberhofgericht entscheidet: Günther soll alle Briefe über die Güter, die Heinrich allein gehören, diesem ausliefern und diejenigen die ihnen gemeinschaftlich sind, in eine feste Hand legen, dass sie beiden zugänglich sind. Wegen der Briefe, die er nicht hat und von denen er nichts weiß, soll er Heinrich binnen dreimal vierzehn Tagen zu Erfurt Rede stehen, nachdem er ihm acht Tage zuvor angekündigt hat, wann er zur Verhandlung kommen will. Wenn Günther nicht zu der Verhandlung kommt, soll Heinrich seine Klage gewonnen haben, und jener soll mit der Acht bestraft werden.
Gut erhaltenes Siegel.
58 x 40 cm
Überlieferung:
UB Paulinzelle Nr. 345.
Die Grafen Günther und Heinrich von Schwarzburg vereinbaren einen Burgfrieden für die Schlösser Rudolstadt und Ehrenstein
- Archivalien-Signatur: 235 (groß)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1418 Dezember 6.
Graf Günther von Schwarzburg, Herr zu Schwarzburg, und Heinrich von Schwarzburg, Herr zu Arnstadt und Sondershausen errichten auf ihren Schlössern Rudolstadt und Ehrenstein einen Burgfrieden in folgender Weise: Sie beide und ihre Erben und alle, die in den Burgfrieden aufgenommen sind, sollen sich gegenseitig nichts zu Leide tun. Er soll gelten zu Rudolstadt auf dem Schloss inwendig und auswendig und in der Vorburg, soweit sie die Zindeln, Zäune und Gräben einschließen, den Berg hinab zum Marstalle und an dem Berge hin, bis zu den Häusern, die an den Berg stoßen, und bis an die Stadtmauer zwischen Burg und Stadt, zu Ehrenstein inwendig und auswendig der Burg, womit sie die Zindeln, Zäune und Gräben umfassen. Über die, welche den Burgfrieden stören, soll in Freundschaft gerichtet werden; Wer aber gegen einen anderen das Messer oder Schwert zückt, dem soll dieses durch die Hand gestochen werden, und wenn er dem anderen eine Verwundung beigebracht hat, soll ihm die Hand abgehauen werden. Für Diebstahl und Totschlag soll die gesetzliche Strafe eintreten. Wenn einer den Burgfrieden bricht und unbehelligt davonkommt, soll der zu dessen Leuten er gehört, auf Ersuchen des anderen ihn binnen einer Woche vor ein Gericht stellen, das von zwei Personen von jeder Seite gebildet wird. Wissentlich soll keiner einen Feind des anderen in die Burg aufnehmen; wenn er es aber unwissentlich tut und darauf aufmerksam gemacht wird, soll er ihn nicht länger als eine Nacht behalten; dem Abziehenden soll binnen einem Tag kein Schaden geschehen. Wenn etwa die beiden Grafen oder ihre Erben mit einander in Fehde kommen, sollen die Burgen unbeteiligt dabei sein. Für den Fall, dass eine der Burgen von anderen Leuten bekriegt wird, sollen sie beide sie schützen. Etwaige Bauten sollen auf gemeinschaftliche Kosten ausgeführt werden. Ebenso sollen Wächter und Hausleute auf gemeinschaftliche Kosten gelten werden. Wenn sich einer von seinem Schlosse entfernt und einen Amtmann dort zurücklässt, soll dieser die Schlüssel 14 Tage behalten und dem anderen nach Bedarf die Tore öffnen. Wer einen Freund in seiner Burg aufnehmen will, der soll es dem anderen melden, damit dieser ihm keinen Schaden zufügt. Als Amtleute sollen nur solche Männer eingesetzt werden, die ihnen beiden Gehorsam geloben. Wenn ihnen einer oder die anderen Burgen wider ihren Willen abgenommen wird, sollen sie sich einträchtig bemühen, sie wieder zu gewinnen, und es soll sich keiner mit dem, der sie genommen, versöhnen, bevor sie die Burg wieder in Besitz haben oder dafür erhalten haben, was ihnen beiden genügt. Wenn einer den Burgfrieden verletzten sollte, dann sollen von jeder Seite zwei Männer gewählt werden, die die Sache entscheiden und wenn sich diese nicht einigen können, soll noch ein Obermann dazu genommen werden, dessen Urteile sie sich zu unterwerfen haben.
Zeugen: Hans von Hain, Hans von Büla, Heinrich von Beulwitz, Heinrich Vitztum, Dietrich Stange und Erhard Röder.
Vgl. Nr. 382.
Von den Acht Siegeln eines nur als Bruchstück vorhanden.
53 x 31 cm
- Archivalien-Signatur: 238 (groß)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1418 Dezember 6.
Die Grafen Bodo von Stolberg und Heinrich von Stolberg, Herr zu Wernigerode, beurkunden, dass Graf Heinrich von Schwarzburg, Herr zu Arnstadt und Sondershausen, Schulden über 963 lötige Mark Silber von ihnen übernimmt, nämlich an Friedrich von Hopfgarten 200 Mark, an Berld von Hausen 200 Mark an Rudolf, Heinrich und Friedrich von Hausen 200 Mark, an Dietrich von Schonberg 175 Mark, an Cerstan von Witzeleben dem Älteren 200 Mark. Er erhält dafür die halbe Pfandschaft über Kelbra, welche die Grafen von Stolberg von den Markgrafen von Meißen haben. Wenn etwa die Markgrafen Kelbra wieder einlösen wollen, sollen die Stolberger es dem Schwarzburger mitteilen, und sie sollen das Geld zusammen erhalten, auch etwaigen Schaden gemeinsam tragen. Der Brief, den die Markgrafen ausgestellt haben, ist bei dem Rat in Stolberg, vertreten durch Heinrich von Biela, Reinhard von Ebra, Hans Barth, Fritsche von Tüticherode, Werner Smedichen, Dietrich von Rynen, Hans Gerber und Hans von Rynen niedergelegt. Wenn die Stolberger ohne Leibeserben sterben sollten, soll der Schwarzburger seine Hälfte behalten und die Erben der Stolberger sollen Burgfrieden mit dem Schwarzburger geloben. Der Schwarzburger soll helfen das Schloss zu schützen und alle Untertanen bei ihren Freiheiten belassen.
Zeugen: Conemund von Bissungen, Domherr zu Jechaburg, Hans von Hain, Hans von Biela, Reinhard von Ebra, Fritsche von Tüticherode.
Zwei gut erhaltene Siegel.
56 x 25 cm
- Archivalien-Signatur: 236 (groß)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1418 November 11.
Gräfin Mechtild (Metze) von Schwarzburg, Dietrich von Greußen, Heinrich Vitzthum, Erhard Röder entscheiden den Streit zwischen Graf Günther einerseits und Otto von dem Hofe und seiner Mutter Margarethe andererseits in folgender Weise: Der Schaden, den sie sich gegenseitig bisher zugefügt haben, soll vergessen sein. Den Turm auf dem Hof soll Graf Günther besetzen, so oft es ihm nötig erscheint. Die Tore, Pforten und Wege sollen dem Grafen gehören, doch darf sie Otto von dem Hofe benutzen, wann und wie er will. Die Fischerei namentlich in der Schwarza darf der von Hofe betreiben wie bisher, nur die Lachse sollen dem Grafen gehören. Die Wolfsjagd verbleibt beim Hofe.
Fünf gut erhaltene Siegel.
35 x 18 cm
Ratmeister und Räte von Stolberg bestätigen, dass die Grafen von Stolberg den Grafen von Schwarzburg die Hälfte der Pfandschaft an Kelbra übergeben haben
- Archivalien-Signatur: 237 (groß)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1418 Dezember 6.
Heinrich von Bila, Reinhard von Kelbra, Hans Barth und Fritsche von Tüticherode, Werner Smedichen, Hans Gerber, Dietrich und Hans von Rynen, Ratmeister und Räte von Stolberg, beurkunden, dass Graf Heinrich von Schwarzburg, Herr zu Arnstadt und Sondershausen und seine Erben in die Hälfte der Pfandschaft, die Graf Heinrich von Stolberg, Herr zu Wernigerode, und Graf Bodo von Stolberg, Herr zu Stolberg, an Kelbra wegen des Geldes haben, eingetreten sind, und dass sie alle zusammen den Brief, den die Markgrafen von Meißen über Kelbra ausgestellt haben, bei ihnen niedergelegt haben, sodass er jedem Teil zugänglich ist. Wenn etwa Zwietracht zwischen den Grafen entstehe, wollen sie keinen begünstigen, und wenn die Grafen von Stolberg ohne Leibeserben sterben, soll der Brief den Schwarzburgern ausgeliefert werden.
Vier gut erhaltene Siegel.
44 x 28 cm
Vereinigungsbrief der Grafen Günther und Heinrich von Schwarzburg über die Schlösser Rudolstadt und Ehrenstein
- Archivalien-Signatur: 233 (groß)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1418 Dezember 6.
Graf Günther von Schwarzburg, Herr zu Schwarzburg, und Graf Heinrich von Schwarzburg, Herr zu Arnstadt und Sondershausen, haben ihre Schlösser Rudolstadt und Ehrenstein vereinigt und Bestimmungen getroffen, wie es bei ihren Lebzeiten und im Fall ihres Todes gehalten werden soll. Sie sollen beide gleichen Anteil an den Schlössern und ihrem Zubehör haben und sich im Besitz schützen. Wenn einer von ihnen gezwungen ist, etwas von seinem Anteil zu veräußern, soll er es zunächst dem andern anbieten und erst, wenn dieser ablehnt, es einem anderern überlassen dürfen. Ohne Vorwissen des anderen darf keiner etwas veräußern. Die Abschätzung des Wertes soll geschehen durch vier von beiden Seiten dazu ernannte Männer. Wenn einer von ihnen ohne Lehenserben stirbt, soll sein Anteil auf den anderen übergehen. Wenn beide ohne Lehenserben sterben, aber Töchter hinterlassen, soll der Besitz auf diese zu gleichen Teilen übergehen; Wenn aber nur einer Töchter hinterlässt, soll alles auf diese fallen. Ohne Vorwissen des anderen soll keiner einen Amtmann ein- oder absetzen.
Zeugen: Hans von Kutzleben (Cutzeleibin), Ritter, Hans von Hain, Hans von Büla, Heinrich Vitzthum, Dietrich Stange, Erhard Röder.
Sieben gut erhaltene Siegel.
41 x 29 cm
Vereinigungsbrief der Grafen Günther und Heinrich von Schwarzburg über die Schlösser Rudolstadt und Ehrenstein
- Archivalien-Signatur: 234 (groß)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1418 Dezember 6.
Wie Nr. 233.
Sieben gut erhaltene Siegel.
45 x 27 cm
Graf Heinrich von Schwarzburg beurkundet, dass Curd und Heinrich von Worbis seine Mannen geworden sind
- Archivalien-Signatur: 255 (klein)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1420 Juni 30 (1443 Juni 21).
Graf Heinrich von Schwarzburg, Herr zu Arnstadt und Sondershausen, beurkundet, dass Curd und Heinrich von Worbis seine Mannen geworden sind, und dass sie 200 Gulden hinterlegt haben, wofür Güter in diesem Werte gekauft werden sollen, die sie dann von dem Graf zu Lehen erhalten sollen. Bis dies geschieht, sollen ihnen jährlich 40 Gulden Zinsen gezahlt werden und zwar von dem Rat zu Sondershausen, dieser erklärt sich damit einverstanden.
Der Urkunde liegt ein Konsens bei, dass der Gemahlin Heinrichs von Worbis, Elze, die 40 Mark jährliche Zinsen als Leibgedinge angewiesen werden so lange, bis ihrem Ehemann ein Gut als Lehen übergeben wird. Zu Vormündern der Frau werden ernannt Curd von Worbis, Ernst Kulstete und Hermann Toggelstein zu Mühlhausen. 1443, am Freitage nach Arnoldi (1443 Juni 21).
Zwei Siegel, eines davon etwas beschädigt.
38 x 20 cm (22 x 12 cm)
Heinrich von Hohnstein, Herr zu Heldrungen, beurkundet, dass er die Hüttenmeister, Männer und Bauern, die zum Benneckenstein gehören, namentlich Günther Sunser, aus der Erbhuldigung entlassen und an Graf Heinrich von Schwarzburg, Herrn zu Arnstadt und Sondershausen, gewiesen hat
- Archivalien-Signatur: 240 (klein)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1420 September 12.
Das aufgedrückte Siegel beschädigt.
22 x 17 cm
- Archivalien-Signatur: 239 (klein)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1420 Januar 8.
Die Brüder Eckard und Tilo von Bodenstein beurkunden, dass sie Mannen des Grafen Heinrich von Schwarzburg geworden sind. Sie sollen 200 Gulden in Sondershausen deponieren, damit sie dafür Güter kaufen können, die nach dem Urteil eines von ihren und eines von den Freunden Heinrichs so viel wert sind, und die sie dann von dem Grafen als Lehen erhalten sollen. Bis das geschehen ist, soll ihnen das Geld jährlich mit 40 Gulden verzinst werden.
Nur noch ein Siegel.
24 x 21 cm
Wedekind von Beskendorf beurkundet, dass er von dem Erzbischofe Conrad von Mainz als Mannlehen erhalten hat ein Vorwerk zu Rüdershausen (Rudigeshusin), als Burglehen ein Burgfeß zu Gieboldehausen (Gybildehusen), die Wüstung des Dorfes Joxhain und anderes, und verspricht ein treuer Lehensmann zu sein
- Archivalien-Signatur: 241 (klein)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1420 Oktober 2.
Siegel beschädigt.
26 x 13 cm
- Archivalien-Signatur: 244 (groß)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1421 Februar 24.
Bischof Konrad von Mainz belehnt die Grafen Heinrich von Stolberg, Herr zu Wernigerode, Graf Bodo von Stolberg, Herr zu Stolberg und Heinrich von Schwarzburg, Herr zu Arnstadt und Sondershausen gemeinschaftlich mit der Bestimmung, dass wenn einer von ihnen ohne Leibeserben stirbt, sein Anteil an das Erzbistum zurückfällt. Zugleich belehnt der Erzbischof im Einverständnis mit dem Domdechanten Johann Weise den Grafen von Schwarzburg mit den Schlössern Straußberg und Keula, die er bisher als freies Eigentum besessen aber als solches nunmehr aufgegeben hat. Der Erzbischof verspricht ihm dafür seinen stetigen Schutz.
Die Siegel des Erzbischofs und des Domdechanten nur in Bruchstücken vorhanden.
43 x 29 cm
Die Grafen von Schwarzburg, Herren von Leutenberg, verkaufen auf Wiederkauf Langewiesen an Graf Günther von Schwarzburg, Herren zu Schwarzburg
- Archivalien-Signatur: 245 (groß)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1421 Januar 26.
Die Grafen Heinrich, Albrecht, Günther und Sieghard von Schwarzburg, Brüder und Herren zu Leutenberg, beurkunden, dass sie dem Grafen Günther von Schwarzburg, Herrn zu Schwarzburg, für 1550 rheinische Gulden auf Wiederkauf verkauft haben Langewiesen mit allem Zubehör, namentlich auch das Fischwasser von der Scharten an bis an das Wasser der nach Grießheim das Gebörn genannt und die Ilmenitz welche an der Santpfützen beginnt und bis zur Ilm geht, und ferner die Gehölze das Espich, den Treyberg und die Mehel. Eine Kündigung darf nicht vor zwei Jahren vom nächsten Michaelistage an gerechnet erfolgen. Zu kündigen ist ein Vierteljahr vor Michaelis. Auch die Gemahlin Heinrichs, Liese, erklärt sich mit dem Vertrag einverstanden.
Fünf gut erhaltene Siegel.
34 x 26 cm
Graf Heinrich von Schwarzburg, Herr zu Arnstadt und Sondershausen, beurkundet, dass er die Bruderstochter des Hans von Bila (Bula), Sophie, die Ehefrau Heinrich Marschalks und deren Söhne mit seinen Gütern zu Großenehrich, Thaleben (Talheim) am Scheitberg neben Ernst von Merten und anderen mitbelehnt hat, diese in die Lehen eintreten soll, wenn Hans von Bila ohne Leibeslehnserben stirbt
- Archivalien-Signatur: 246 (klein)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1421 November 2.
Gut erhaltenes Siegel.
24 x 14 cm
Hermann von Buchenau, Pfleger des Abtes Johann zu Fulda, belehnt Friedrich von Hopfgarten mit dem 4. Teil des Dorfes Wolferschwenda, den früher die Brüder Hermann und Heinrich von Salza gehabt und freiwillig aufgegeben haben
- Archivalien-Signatur: 242 (klein)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1421 März 3.
Drei Siegel, das des Pflegers und der Gebrüder zu Salza.
27 x 15 cm
Kurfürst Friedrich von Brandenburg belehnt Heinrich von Schwarzburg, Herrn zu Arnstadt und Sondershausen mit der Stadt Görzke
- Archivalien-Signatur: 243 (klein)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1421 Mai 8.
Siegel fehlt.
26 x 16 cm
Überlieferung:
Vgl. Lehensrevers vom selben Tage: Codex diplomaticus Brandenburgensis Teil 2, Bd. 3 S. 404 f.
- Archivalien-Signatur: 248 (groß)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1422 Mai 29.
Burggraf Albrecht von Leisnig, Herr zu Rochsburg, und Graf Günther von Schwarzburg bekennen, dass ihre Kinder Otto von Leisnig und Margarethe von Schwarzburg sich miteinander verlobt haben und dass binnen Jahresfrist das Beilager gehalten werden soll. Als Beigut wird ihr angewiesen der Hof zu Wermsdorf (Werinesdorff) mit allen Zubehör und außerdem jährlich 240 Gulden. Zu Bürgen werden ernannt Kraft von Schönburg, Herr zu Glauchau, Heinrich von Bünau, Herr zu Zedlitz, Ritter, Götze (?) von Feste, Herr zu Fuchsheim, Albrecht von der Gablenz. Für allen Schaden, der etwa durch nicht pünktliche Zahlung entsteht, kommen die Väter und Bürgen auf. Falls einer von den Bürgen auf irgend eine Weise ausscheidet, kann die Gräfin einen neuen an dessen Stelle wählen. Sollte einer der Vertragsartikel nicht gehalten werden, so soll der Burggraf von Leisnig mit seinen Bürgen in Stadtilm (Ilm) oder Königsee einreiten, der Herr mit zwei Knechten und drei Pferden und der Erbin Knecht mit einem Knecht und zwei Pferden, und sollen da Einlager halten, bis alle Artikel gehalten sind. Auch sollen an dem Vertrag keine späteren Änderungen zum Schaden der Gräfin vorgenommen werden.
Fünf Siegel der beiden Väter und der Bürgen gut erhalten.
41 x 25 cm
- Archivalien-Signatur: 249 (klein)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1422 Mai 20.
Burggraf Albrecht von Leisnig, Herr zu Rochsburg, und Graf Günther von Schwarzburg bekennen, dass Albrecht von der Gablenz und Gottschalck von Ulrichsdorff einerseits und Heinrich Vitzthum,Vogt zu Rudolstadt, und Dietrich Stange, Vogt zu Schwarzburg, andererseits, eine Freundschaft zwischen ihnen vermittelt haben, also dass der Graf Günther seine Tochter Margarethe dem Sohne Albrechts, Otto, zur Frau gibt. Die Burggrafen von Leisnig zahlen eine Mitgift von 1200 guten Reichsgulden, zahlbar ein Jahr nach stattgehabtem Beilager. Als Leibgut wird ihr von ihrem Schwiegervater gewährleistet die Behausung auf dem Hofe und Vorwerke in dem Dorf Wermsdorf mit allen Zugehörungen und außerdem jährlich 240 rheinische Gulden.
Die aufgedrückten Siegel der beiden Väter und der Bürgen sind beschädigt.
Graf Heinrich von Schwarzburg, Herr zu Arnstadt und Sondershausen, beurkundet, dass Hermann von Rockerodt sein Mann geworden ist, wofür dieser jährlich am Martinstage ein Fuder Wein erhalten soll, das er in Arnstadt auf seine Kosten abzuholen hat
- Archivalien-Signatur: 250 (klein)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1422 Juni 4 (1446 Januar 13).
Der Urkunde liegt bei ein Brief Heinrichs von Harden, in dem er dem Grafen Heinrich schreibt, dass er ihm die Urkunde übersende, in der dessen Vater Heinrich dem Hermann von Rockerodt den Wein verspricht, mit dem jetzt dessen Sohn Heinrich Ansprüche mache. Zugleich teilt er ihm jedoch mit, dass Letzterer auf seine Ansprüche verzichte und bittet ihn, Heinrich von Rockerodt einen Brief an Kirsten vom Hain mitzugeben und ihm das Geld zu geben, das der ihm schuldig ist. Octava Epiphanie domini anno XLVI (1446 Januar 13)
Siegel gut erhalten.
28 x 9 cm (22 x 13 cm)
Die Grafen Heinrich, Ernst und Günther von Hohnstein schließen mit Graf Heinrich von Schwarzburg, Herr zu Arnstadt und Sondershausen, einen Burgfrieden über den Beneckenstein unter den gewöhnlichen Bedingungen
- Archivalien-Signatur: 252 (groß)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1424 September 8.
Zwei Siegel ziemlich gut erhalten, eines fehlt.
41 x 41 cm
Landgraf Friedrich von Thüringen belehnt Graf Heinrich von Schwarzburg mit einem Mühlteich zu Ilmenau
- Archivalien-Signatur: 251 (klein)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1424 Juli 13.
Landgraf Friedrich von Thüringen und Markgraf zu Meißen belehnt Graf Heinrich von Schwarzburg, Herr zu Arnstadt und Sondershausen, mit einem Mühlteich zu Ilmenau.
Zeugen: Graf Friedrich von Beichlingen, Hofmeister, Dietrich von Witzeleben, Ritter, Albrecht von Harraß, Marschalk, Rudolf von Meldingen und Georg (Jörge) von Heitingsburg, Räte.
Siegel gebrochen.
24 x 16 cm
Friedrich von Beichlingen übergibt seinen Anteil an den Dörfern Oberheldrungen und Reinsdorf an Protze von Querfurt
- Archivalien-Signatur: 254 (klein)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1426 April 14.
Friedrich von Beichlingen beurkundet, dass er die Dörfer Oberheldrungen und Reinsdorf, die er mit Graf Heinrich von Hohnstein gemeinschaftlich besitzt, an seinen "Sohn" Protze von Querfurt abgetreten hat, und gestattet auch dem Grafen Hohnstein, seinen Anteil an denselben abzutreten, wofür dieser 300 Mark Hauptgeld und 30 Mark Zins zahlen soll. Auch soll er Otto von Ebeleben schadlos halten. Es werden dann noch Bestimmungen für etwaige Todesfälle getroffen.
Siegel zerbrochen.
26 x 21 cm
- Archivalien-Signatur: 253 (klein)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1426 März 6.
Günther von Schwarzburg, Herr zu Schwarzburg, beurkundet, dass er seinem Jäger Petzold Wyler ein Haus und einen Hof zu Schwarzburg mit allem Zubehör, namentlich auch einen Holze an der Sornewitz zu Lehen gegeben hat. Dieser soll dafür jährlich zu Michaelis 12 Schillinge Pfennig und sechs Maß Hafer zahlen und außerdem sein Haus in Dissau (wüst) mit Zubehör mit Ausnahme des Ackers in dem Rothe abtreten.
Zeugen: Johann Hosemann, Pfarrer zu Allendorf (Aldendorff), Heinrich Vitzthum, Dietrich Stange und Otto Kestner.
Angehängtes Siegel beschädigt.
26 x 20 cm
Landgraf Friedrich von Thüringen und Markgraf von Meißen belehnt Graf Heinrich von Schwarzburg, Herr zu Arnstadt und Sondershausen, mit einem Teil von Heringen mit dem ausdrücklichen Bemerken, dass der Anteil ihm nur durch Lehnschaft übergeben wird, nicht aber weil es durch Erbgefälle an ihn gekommen sei
- Archivalien-Signatur: 256 (klein)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1427 September 23.
Das auf der Rückseite aufgedrückte Siegel fehlt.
23 x 17 cm
Die Landgrafen Friedrich und Siegmund von Thüringen belehnen die Grafen Heinrich von Schwarzburg und Bodo von Stolberg mit zwei Teilen von Kelbra
- Archivalien-Signatur: 257 (groß)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1428 September 18.
Graf Heinrich von Schwarzburg, Herr zu Arnstadt und Sondershausen, und Graf Bodo von Stolberg haben einst den Herzögen Friedrich und Wilhelm von Sachsen und Landgrafen von Thüringen 14000 gute Rheinische Gulden und 200 Mark lötigen Silbers Erfurtischen Gewichts und Zeichens geliehen. Dafür verleihen ihnen jetzt die Herzöge von Sachsen und Landgrafen von Thüringen Friedrich und Siegmund zwei Teile von Kelbra mit allen Zugehörungen, mit Ausnahme dessen, was einst Graf Heinrich zu Hohnstein besessen und durch Erbschaft in den Besitz der beiden Herzöge gekommen ist. Bedingung ist, dass Kelbra für die beiden Herzöge stets eine offene Stadt bleiben soll und dass die beiden Grafen sie in einem eventuellen Kriege unterstützen sollen, außer etwa gegen Günther, Erzbischof zu Magdeburg, und Graf Heinrich von Wernigerode (Wergenrode). Wenn sie zur Kriegsfolge aufgefordert werden, sollen darüber vier Räte entscheiden, je zwei von jeder Seite, die auch so lange der Krieg dauert, bleiben. Dieser soll auf Kosten der Herzöge geführt werden.
Zeugen: Graf Heinrich von Hohnstein, Herr zu Heldrungen, Albrecht von Leisnig, Herr zu Rochsberg, Anarg von Waldenburg, Herr zu Zschopau (?), Gregorius Nebildow, Lehrer geistlicher Rechte, Kanzler Günther von Bünau, Heinrich und Hugold von Schleinitz (Slynitz), Christian (Kristen) von Witzleben der Ältere, Eberhard von Brandenstein, Ritter, Nickel von Heynitz, Friedrich von Maltitz, Thame Loser und Konrad von Thüna (Conrad von Thun).
Siegel stark beschädigt.
37 x 28 cm
Eventualbelehnung der Anna von Schwarzburg mit der Hälfte von Arnstadt durch Landgraf Friedrich von Thüringen
- Archivalien-Signatur: 258 (groß)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1428 März 19.
Landgraf Friedrich von Thüringen belehnt Anna von Schwarzburg, Tochter des Grafen Heinrich von Schwarzburg, Herrn von Arnstadt und Sondershausen, mit der Hälfte von Stadt und Schloss Arnstadt samt allen Zugehörungen als Knechtlehen, falls Heinrich ohne Lehnserben sterben sollte.
Zeugen: Herr Busse Vitzthum, Dietrich von Witzleben, Friedrich von Hopfgarten, Ritter, Hans von Polenz (Polentzk), Gerhard Marschalk, Georg von Heitingsburg.
Siegel gut erhalten.
32 x 22 cm
Überlieferung:
UB Arnstadt Nr. 412.
Heinrich von Hohnstein und sein Sohn Ulrich beurkunden, dass sie das Dorf Ringleben mit allem Zubehör außer den Zinsen und Gütern, die zur Burg Heldrungen gehören, an Heinrich von Schwarzburg, Herrn zu Arnstadt und Sondershausen, für 500 lötige Mark Silber verkauft haben
- Archivalien-Signatur: 261 (klein)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1428 Mai 2.
Angekündigtes Siegel fehlt.
33 x 15 cm
- Archivalien-Signatur: 259 (groß)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1428 März 18.
Friedrich, Herzog zu Sachsen und Markgraf von Meißen, erklärt seine und seiner unmündigen Brüder Zustimmung dazu, dass sein Vetter Landgraf Friedrich von Thüringen das Leibgut seiner Frau Anna, das ihr seinerzeit die Markgrafen Friedrich und Wilhelm mit verschrieben haben, vermehrt und ihr noch Herbsleben, Tennstedt und Gebesee dazu verleiht. Falls etwa dieselbe einmal ihren Witwenstuhl verändern wolle, so soll sie die genannten Orte für 6000 rheinische Gulden zurückgeben.
Zeugen: Heinrich von Schwarzburg, Albrecht Burggraf von Leisnig, Herr zu Penig, Anarg von Waldenburg, Herr zu Scharfenstein, Günther von Bünau, Hugold von Schleinitz (Slynitz), Konrad von Thüna, Friedrich von Maltitz, Kerstan von Witzleben der Ältere, Thame Loser (Loyser).
Siegel gut erhalten.
37 x 24 cm
Schutzbrief des Landrichters Conrad von Pommersfelden beim Landgericht Nürnberg für den Grafen Günther von Schwarzburg
- Archivalien-Signatur: 260 (groß)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1428 März 12.
Der Landrichter Conrad von Pommersfelden beim Landgericht Nürnberg bittet Herzog Friedrich von Sachsen und Landgraf Friedrich von Thüringen, den Grafen Günther von Schwarzburg, Herrn zu Schwarzburg, dabei zu unterstützen, die mittels Urkunden beim Landgericht eingeklagten Rechte über (nicht genannte) Schlösser und Güter durchzusetzen.
Aufgedrücktes Papiersiegel.
40 x 17 cm
- Archivalien-Signatur: 263 (groß)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1429 Oktober 20.
Günther von Schwarzburg, Herr zu Schwarzburg, beurkundet, dass er an Ludolf und Otto von Berlstedt die zwei Drittel des Gutes zu Gehren, die ihre Brüder Titzel der Ältere und Titzel der Jüngere gehabt haben, für 1200 rheinische Gulden verkauft hat mit allem Zubehör, namentlich auch den Stichenwald, die Teile des wüsten Dorfes die Lome genannt, den vierten Teil an dem alten Stachberge, die Teile an dem Wenigen Espach. 600 Gulden sind bereits gezahlt, für die anderen 600 Gulden ist Wald verschrieben. Eine Kündigung muss ein Vierteljahr vor Michaelis erfolgen. Wenn die von Berlstete das Gut zum Leibgut machen wollen, würde der Graf von Schwarzburg ihnen das Lehen darüber erteilen. Wenn sie das Gut verkaufen wollen, sollen sie es zuerst dem Schwarzburger anbieten, und erst, wenn dieser verzichtet, einem anderen.
Gut erhaltenes Siegel.
37 x 25 cm
- Archivalien-Signatur: 262 (groß)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1429 Juni 5.
Herzog Friedrich von Thüringen, der seiner Gemahlin Anna die Orte Tennstedt, Herbsleben und Gebesee als Leibgut verschrieben hat, hat, da dieselben augenblicklich verpfändet sind, ihr von dem Geld, das er für den Verkauf von Hildburg, Hildburghausen und Eisfeld (Esefeldt) von seinem Vettern Friedrich und Sigismund erhielt, seiner Gattin 6000 Gulden gegeben, um ihr Leibgut loszukaufen. Weil aber sein Land gerade durch die Einfälle der Böhmen bedroht ist, wodurch ihm viele Kosten entstehen, und weil er anderwärts nicht gleich Geld erhalten kann, so sind ihm die genannten 6000 Gulden wieder geliehen worden. Zur Sicherheit für den Fall seines Todes geben die beiden genannten Vettern Friedrich und Siegismund die Stadt Weimar mit allen Einkünften und Zugehörungen der Herzogin als Pfand. Als Bürgen werden eingesetzt Landgraf Ludwig von Hessen, Graf Heinrich von Schwarzburg, Herrn zu Arnstadt und Sondershausen, und Graf Bodo von Stolberg, außerdem die Städte Gotha, Salza und Jena. Falls der Vertrag binnen eines Vierteljahrs nach dem eventuellen Tode des Herzogs nicht gehalten werden sollte, soll jede der genannten Städte sechs Ratsherren mit sechs Knechten als Geiseln nach Erfurt oder Mühlhausen senden, bis alle Punkte des Vertrags gehalten sind; wenn dieses geschehen ist, dann soll der Brief vernichtet werden.
Zeugen: Heinrich von Schwarzburg, Albrecht, Burggraf von Leisnig, Herr zu Penig, Günther von Bünau, Marschalk, Heinrich und Hugold von Schleinitz.
Gemeinschaftliches Siegel der Herzöge Friedrich und Siegismund, und die Siegel von Gotha, Salza und Jena gut erhalten.
32 x 25 cm
- Archivalien-Signatur: 265 (klein)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1430 Mai 25.
Künemundt von Tettenborn vermannt sich nebst seinen Söhnen mit Graf Heinrich von Schwarzburg, Herrn von Arnstadt und Sondershausen. Er verspricht, dass, wenn einer seiner Söhne seine Stieftochter Eva von Schernberg geheiratet hat, er oder einer seiner Söhne mit in das Haus des Grafen ziehen und ihm stetig dienen soll.
Gut erhaltenes Siegel.
23 x 15 cm
Die Herzöge zu Sachsen verpflichten sich, die Grafen von Schwarzburg bei ihrer Gerechtigkeit bleiben zu lassen
- Archivalien-Signatur: 267 (klein)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1431 April 22.
Die Herzöge Friedrich und Sigismund von Sachsen haben sich bei der Erbhuldigung für ihren Vetter Friedrich, Landgraf zu Thüringen, verpflichtet, alle Grafen, Herren, Ritterschaft, Mannen und Städte bei ihren Gerechtigkeiten und Freiheiten zu belassen.
Zeugen: Heinrich von Schwarzburg, Herr zu Arnstadt und Sondershausen, Conrad von Stein, Ober-Marschalk, Eberhard von Brandenstein, Heinrich von Bünau, der Jüngere, Conrad (von) Thune, Hugold von Schleinitz, Friedrich von Maltitz.
Eines der beiden Siegel beschädigt.
31 x 20 cm
- Archivalien-Signatur: 266 (groß)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1431 Mai 27.
Erzbischof Günther von Magdeburg belehnt seine Brüder, den Grafen Heinrich von Schwarzburg, Herrn zu Arnstadt und Sondershausen, und dessen Sohn Heinrich und die Grafen Heinrich, Ernst und Eldiger (Eyliger) von Hohnstein neben dem eigentlichen Besitzer Bodo von Stolberg an Wernigerode in der Weise, dass wenn der letzte ohne Leibeserben stirbt, die anderen in das Lehen eintreten sollen.
Siegel gut erhalten.
36 x 20 cm
Die Herzöge Friedrich und Sigismund von Sachsen belehnen Graf Heinrich von Schwarzburg, Herr zu Arnstadt und Sondershausen, und Graf Bodo von Stolberg zugleich mit den Grafen Heinrich, Ernst und Eldiger (Eyliger) von Hohnstein mit Heringen, nachdem sie dem früheren Mitinhabern des Lehens, Gottschalk und Thomas von Plessow (?) und Heinrich dem Jüngeren und dem Älteren von Gera, ihren Anteil abgekauft und die beiden zuerst Genannten den Lehnseid geleistet haben
- Archivalien-Signatur: 269 (groß)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1432 Mai 8.
Siegel gut erhalten.
32 x 25 cm
Friedrich und Sigismund, Landgrafen in Thüringen und Markgrafen zu Meißen, belehnen auf dessen Bitten Heinrich von Schwarzburg zusammen mit Bodo von Stolberg, Gottschalk und Thomas von Plessow (?) und Heinrich dem Jüngeren und dem Älteren von Gera mit Schloss und Stadt Heringen nebst allem Zubehör
- Archivalien-Signatur: 270 (groß)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1432 Februar 28.
Zeugen: Der Kanzler Georg von Nebildow, der Obermarschall Conrad von Stein, der Hofmeister Konrad (von) Thüna, die Ritter Eberhard von Brandenstein und Heinrich von Bünau, der Jüngere, die Räte Friedrich von Maltitz und Hugold von Schleinitz (Slynitz).
Siegel gut erhalten.
35 x 20 cm
Friedrich von Witzleben, Gerhart Marschalk, Friedrich von Wangenheim, Dietrich von Tüticherode, als Vormünder des Apel von Ebeleben, beurkunden, dass sie die Lehen, die dessen Vater, Otto von Ebeleben, innegehabt hat, nämlich den Hußenberg, das Fuchsloch, das Dorf Holzsußra halb, den Weingarten zu Clingen und verschiedenes andere für ihr Mündel von dem Grafen von Schwarzburg als Lehen erhalten haben
- Archivalien-Signatur: 273 (klein)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1432 Juni 1.
Von den ursprünglich vier Siegeln drei erhalten, davon eines beschädigt.
29 x 13 cm
Günther von Schwarzburg verkauft seinen Anteil an dem Dorf Langewiesen an Heinrich von Witzleben und dessen Ehefrau Felicia auf Wiederkauf
- Archivalien-Signatur: 271 (klein)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1432 Februar 1.
Günther von Schwarzburg, Herr zu Schwarzburg, beurkundet, dass er seinen Anteil an dem Dorfe Langewiesen an Heinrich von Witzleben und dessen Ehefrau Felicia für 333 rheinischen Gulden auf Wiederkauf verkauft hat. Eine Kündigung kann nur von seiten des Verkäufers geschehen, und zwar muss sie ein Vierteljahr vor Michaelis erfolgen. Das Geld ist dann am Michaelistage zu Erfurt oder zu Arnstadt zurückzuzahlen.
Gut erhaltenes Siegel.
46 x 20 cm
Klaus von Redwitz, kaiserlicher Kommissar, verpflichtet sich, dass die Erhebung der Judensteuer im Land Schwarzburg, welche namens des Kaisers erhoben wird, den Privilegien des Grafen Heinrich von Schwarzburg nicht nachteilig sein soll
- Archivalien-Signatur: 272 (groß)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1432 April 14.
Klaus von Redwitz, Deutschen Ordens - Banat zu Severin, Graf der goldenen und silbernen Münze zu Siebenbürgen, Verweser des Bistums Vác (Watzen), kaiserlicher Kommissar, verpflichtet sich durch seinen Kanzler Thomas Schonebrücke gegenüber Graf Heinrich von Schwarzburg, dass die von den Juden in Schwarzburg gewonnene Steuer den Grafen von Schwarzburg an ihren Privilegien, Ehren und Würden unschädlich sein soll.
Gut erhaltenes Siegel.
45 x 25 cm
Überlieferung:
UB Arnstadt Nr. 272.
Abt und Konvent des Klosters Volkenroda stellen sich auf drei Jahre unter den Schutz des Grafen Heinrich von Schwarzburg
- Archivalien-Signatur: 280 (groß)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1433 Juni 15.
Der Abt Winter, der Prior Johannes, der Unterprior Nicolaus, der Kellner Johannes und der ganze Konvent des Klosters Volkenroda beurkunden, dass sie um ähnlichen Verwüstungen zu entgehen, wie sie sie schon öfter über sich haben ergehen lassen müssen, das Kloster mit den Dörfern Körner und Kleinmehlra und anderen Gütern drei Jahre unter den Schutz des Grafen Heinrich von Schwarzburg, Herrn zu Arnstadt und Sondershausen, gestellt haben. Dafür soll der Graf erhalten die Hälfte der Gefälle aus den Gerichten über Scheltworte, Frevel, Schulde und Gulde in den beiden Dörfern, und das Gericht über Hals und Hand. Sie behalten sich jedoch vor, die Zinsen ihres Klosters selbst zu pfänden. Jährlich wollen sie ihm auch ein Fuder guten Duderstädtischen Bieres nach Keula senden und während dieser Zeit nicht von Großmehlra nach Kleinmehlra kommen oder jemand ziehen lassen.
Siegel des Abtes fehlt, das Stiftssiegel stark beschädigt beigelegt.
35 x 21 cm
Die Brüder Friedrich (Fritsche) und Thyle von Werthern beurkunden, dass sie eine Hufe Landes, im Felde von Kleinballhausen (Wenigen Balnhusen) gelegen, dem Grafen Heinrich von Schwarzburg, Herrn zu Arnstadt und Sondershausen, aufgelassen und von ihm wieder mit ihren anderen Gütern als Mannlehen erhalten haben
- Archivalien-Signatur: 279 (klein)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1433 Juni 11.
Siegel zum großen Teil verdrückt.
25 x 15 cm
- Archivalien-Signatur: 278 (groß)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1433 August 18.
Die Grafen Bodo von Stolberg und Heinrich von Schwarzburg beziehen auch die Grafen Heinrich, Ernst und Eldiger (Eyliger) von Hohnstein in ihre Erbverbrüderung ein. Von Schwarzburger Seite werden in die Erbverbrüderung eingesetzt die Städte und Schlösser Sondershausen, Keula und Straußberg mit allem Zubehör, von Stolbergischer Seite Stolberg, Hohnstein, Ebersberg, Roßla, Röblingen (Rebeningen), Wolfsberg, Heinrichsberg, Elbingerode, Heringen und Kelbra.
Siegel fehlt.
74 x 51 cm
Erzbischof Günther von Magdeburg beurkundet, dass er für einer Reise zum Konzil nach Basel von seinem Bruder Heinrich von Schwarzburg, Herrn zu Arnstadt und Sondershausen, 1000 Rheinische Gulden geliehen hat, und verspricht, sie am nächsten Michaelistage (September 30) zurückzuzahlen
- Archivalien-Signatur: 281 (klein)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1433 November 8.
Siegel losgelöst, Bruchstücke in Briefumschlag.
24 x 15 cm
- Archivalien-Signatur: 277 (klein)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1433 März 29.
Erzbischof Konrad von Mainz belehnt Heinrich von Schwarzburg, Herrn von Arnstadt und Sondershausen, mit Schwerborn, nämlich 18 Hufen Landes, das Kirchlehen, einen Weingarten, einen Backofen, das halbe Dorf und das Gericht über Hals und Hand, das früher Konrad von Tannroda innegehabt, aber jetzt aufgegeben hat.
Siegel etwas beschädigt.
30 x 20 cm
Landgraf Friedrich von Thüringen belehnt die Grafen von Stolberg, Schwarzburg und von Hohnstein mit der Ebersburg, Roßla und Röblingen und sichert das Leibgedinge der Anna von Stolberg
- Archivalien-Signatur: 275 (groß)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1433 Oktober 22.
Landgraf Friedrich von Thüringen belehnt Graf Heinrich von Schwarzburg, Herr zu Arnstadt und Sondershausen, Graf Bodo von Stolberg und die Grafen Heinrich, Ernst und Eldiger (Eylger) von Hohnstein, Herren zu Lohra und Klettenberg, mit der Ebersburg, Roßla und Röblingen (Rebenyngen), ohne Schaden jedoch für das Leibgedinge von Bodos Gemahlin Anna, das ihr an den Schlössern Roßla und Röblingen verschieben ist, und mit der Bedingung, dass wenn die Grafen von Hohnstein ohne Leibeserben sterben sollten, ihr Anteil an die beiden anderen übergeht.
Zeugen: die Ritter Busse Vitzthum und Friedrich von Hopfgarten, Gerhard Marschalk, Obermarschall Heinrich von Hausen, Oberschreiber Thomas von Buttelstedt (Bottilstedt).
Siegel gut erhalten.
41 x 30 cm
Landgraf Friedrich von Thüringen belehnt die Grafen von Stolberg, Schwarzburg und von Hohnstein mit der Ebersburg, Roßla, Röblingen, Bleicherode und Hüttenrode
- Archivalien-Signatur: 274 (groß)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1433 Oktober 25.
Langraf Friedrich von Thüringen beurkundet, dass die Grafen Bodo von Stolberg, Heinrich von Schwarzburg, Herr von Arnstadt und Sondershausen, sowie Ernst und Eldiger (Eylger) von Hohnstein, Herren von Lohra und Klettenberg, eine Verabredung getroffen haben, nach der die drei letzten zusammen mit dem ersten mit dem Schlosse Ebersburg (Ebersperg), Roßla und Röblingen (Rebenyngen), und der erste zusammen mit den anderen mit der Stadt Bleicherode und Hüttenrode (Hotenrode) belehnt werden, mit der Bestimmung, dass wenn einer der Genannten ohne Leibeserben stirbt, sein Anteil den anderen zufallen soll.
Zeugen: Busse Vizthum der Ältere, Friedrich von Hopfgarten, Gerhard Marschalk, Obermarschall Heinrich von Hausen (Husen), Oberschreiber Thomas von Buttelstedt (Bottilstet).
Siegel gut erhalten.
42 x 31 cm
Landgraf Friedrich von Thüringen belehnt Graf Heinrich von Schwarzburg mit den Gütern des Konrad von Tannroda
- Archivalien-Signatur: 276 (klein)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1433 Juli 13.
Herzog Friedrich Landgraf von Thüringen und Markgraf von Meißen belehnt Graf Heinrich von Schwarzburg, Herrn zu Arnstadt und Sondershausen, mit Gütern, die Konrad von Tannroda gehabt hat, nachdem sie Konrad an Graf Heinrich verkauft hat.
Zeugen: die Ritter Busse Vitzthum und Friedrich von Hopfgarten, Bernd von der Assinburg, der Obermarschalk Heinrich von Hausen, der Oberschreiber Heinrich von Buttelstedt (Bottilstet).
Sigel etwas beschädigt.
31 x 16 cm
- Archivalien-Signatur: 285 (groß)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1434 September 9.
Abt Johann, Prior Nikolaus Rosenberger und der ganze Konvent des Klosters Paulinzella beurkunden, dass Graf Heinrich von Schwarzburg, Herr zu Arnstadt und Sondershausen, mit Einwilligung des Grafen Günther von Schwarzburg, Herrn zu Schwarzburg, dem Kloster die Dörfer Singen, Gösselborn, Hengelbach (Ubirn Hengilbach und Nydern Hengilbach) überlassen und dafür das Dorf Roda an der Wipfra erhalten hat.
Drei gut erhaltene Siegel.
35 x 17 cm
In Urkundenbuch Paulinzelle nicht erwähnt.
- Archivalien-Signatur: 283 (groß)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1434 August 31.
Die Herzöge Friedrich und Siegmund von Sachsen, Landgrafen von Thüringen, beurkunden, dass Graf Heinrich von Schwarzburg, Herr zu Arnstadt und Sondershausen, von Graf Günther von Schwarzburg, Herr zu Schwarzburg, die Stadt Stadtilm gekauft hat. Heinrich von Schwarzburg wird, soweit Stadtilm in ihrem Besitz ist, belehnt. Bedingung ist, dass er, sollte einer von beiden oder ihr Vetter Friedrich, Landgraf von Thüringen, es zurückkaufen wollen, damit einverstanden ist. Ebenso soll, wenn etwa der genannte Günther zu Schwarzburg oder Sieghard und Günther von Schwarzburg, Herren zu Leutenberg, ohne Leibeserben sterben solllten, und sie oder ihr Vetter Friedrich ihren Anteil zurückkaufen wollen, jedem seinen Anteil für 600 Mark lötigen Silbers zurückgeben.
Siegel gut erhalten.
41 x 22 cm
Die Stadt Stadtilm verpflichtet sich zur Zahlung von 6000 neue Gulden und 40 alte Groschen Schulden binnen 15 Jahren an Graf Heinrich von Schwarzburg
- Archivalien-Signatur: 289 (klein)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1434 August 13.
Ratsmeister, Rat und Gemeinde von Stadtilm beurkunden, dass sie, nachdem Graf Günther von Schwarzburg, Herr zu Schwarzburg, die Stadt an Graf Heinrich von Schwarzburg, Herrn zu Arnstadt und Sondershausen, verkauft hat, sich mit diesem geeinigt haben, 6000 neue Gulden und 40 alte Groschen Schulden binnen 15 Jahren zu bezahlen, und zwar jährlich 400 Gulden nebst Zinsen. Was etwa an Erbzinsen jährlich genannt wird, das soll der Stadt zugute kommen, um damit 200 Mark Silber zu verzinsen.
Siegel stark beschädigt.
28 x 17 cm
- Archivalien-Signatur: 290 (groß)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1434 August 10.
Hans Kelner und Peter Ochsenfurt, Ratsmeister, Klaus Reinhard und Curd Rüdiger, Kämmerer, dazu der Rat und die ganze Gemeinde von Stadtilm beurkunden, dass Graf Günther von Schwarzburg, Herr zu Schwarzburg, die Stadt an Graf Heinrich von Schwarzburg, Herrn zu Arnstadt und Sondershausen, verkauft hat, und sie leisten diesem Erbhuldigung. Auch versprechen sie 6004 Gulden und 40 Groschen Schulden binnen 15 Jahren zu bezahlen. Ferner soll kein Bürger in dieser Zeit aus Stadtilm fortziehen, wenn er nicht zuvor seinen Anteil an der Schuld entrichtet hat, und natürlich soll auch die Stadt keine Schulden mehr machen.
Siegel mäßig erhalten.
47 x 27 cm
Friedrich von Hausen (Husen) beurkundet, dass er von Graf Heinrich von Schwarzburg, Herrn zu Arnstadt und Sondershausen, Besitz in Niederspier, Bliederstedt, Großenehrich (Erich), Greußen, Clingen, Weißensee und Ballhausen (Großen Balnhussin), den er bisher mit seinen Brüdern gemeinsam gehabt hat, nachdem er sich mit diesen auseinandergesetzt, allein als Lehen erhalten hat
- Archivalien-Signatur: 287 (klein)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1434 August 28.
Siegel beschädigt.
31 x 12 cm
Graf Günther von Schwarzburg, Herr zu Schwarzburg, verkauft Stadtilm an Graf Heinrich von Schwarzburg, Herr zu Arnstadt und Sondershausen
- Archivalien-Signatur: 286 (groß)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1434 August 10.
Günther von Schwarzburg, Herr zu Schwarzburg, beurkundet, dass er im Einverständnis mit Günther und Sieghard von Schwarzburg sowie den Söhnen ihres Bruders Heinrich, Herren zu Leutenberg, an Heinrich von Schwarzburg, Herrn zu Arnstadt und Sondershausen, für 1440 rheinische Gulden Erfurter Währung verkauf hat Stadtilm mit dem Kloster und allem Zubehör, ausgenommen den dem Kloster gegenüber liegenden Hof, den früher Anders Stockborn (Stogborn) besessen hat, und den Günther selbst behalten will. Alle Briefe und Urkunden, die sich auf Stadtilm beziehen, sind an den Käufer abzuliefern. In den Kauf ist auch mit eingeschlossen das Dorf Horba.
Zeugen: Hans von Oberweimar, Reichard von Griesheim, Johannes von Stadtilm, Schreiber, Heinrich von Slina, Heinrich von Beulwitz, der Jude Isaac.
Gut erhaltenes Siegel.
35 x 29 cm
- Archivalien-Signatur: 284 (groß)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1434 August 31.
Herzog Friedrich von Sachsen, Landgraf von Thüringen belehnt Graf Heinrich von Schwarzburg, Herr zu Arnstadt und Sondershausen, mit Stadtilm, nachdem er es von Graf Günther von Schwarzburg, Herr zu Schwarzburg, gekauft hat. Er behält sich jedoch das Recht vor, es jederzeit auch für sich und seine Erben zu erwerben, und besonders soll es gestattet sein, falls der genannte Graf Günther oder die Grafen Sieghard und Günther von Schwarzburg, Herren zu Leutenberg, ohne Leibeserben sterben sollten, seinen Anteil für 600 Mark lötigen Silbers, und für denselben Preis den seinen Vettern Friedrich und Siegmund zurückzukaufen.
Siegel ziemlich gut erhalten.
36 x 26 cm
- Archivalien-Signatur: 288 (groß)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1434 März 21.
Fritsche von Tüticherode beurkundet, dass ihn Heinrich von Schwarzburg, Herr zu Arnstadt und Sondershausen, mit der Rothenburg nebst allem Zubehör belehnt hat. Es werden die Grenzen des Gebiets genau angegeben, wobei folgende Orte erwähnt werden das Steintal, Kelbra, der heilige Born, Lindischau, das heilige Holz, Kyffhausen, die Windlügke, der Hademarstig, der Getzunte Born, das Bornhuß, der Tanneberg, der Klosterberg, der Rotinhayn. Auch soll von den Leuten zu Kelbra, Lindischau, Sittendorf (Seithendorff) und Tilleda das Geld, was sie zu Kuchenspeise zu liefern haben, an Fritsche von Tüticherode abgeliefert werden. Dieser verpflichtet sich dagegen mit seinen Erben, Vasall des Grafen zu werden, und tritt sein bisheriges Lehen ab, nämlich das Stalwerg zu Bendeleben und verschiedenes Land und Holz daselbst und Zinsen, welche alles zum Teil Haditz und Francke, Heinrich Ernst, Curt Rubigk inne haben. Ferner erhält er die Trift von Frankenhausen und dem Rathsfeld, während der Graf sich die Jagd vorbehält. Das Schloss hat er für die Grafen stets offen und außerdem in gutem Zustand zu halten; 200 Gulden darf er verbauen, die ihm im Falle der Rückforderung wieder erstattet werden sollen. In dem letzteren Falle sollen ihm auch seine früheren Lehen zurückgegeben werden, oder, wenn das nicht möglich ist, andere gleichartige verliehen werden.
Vgl. Bestätigung der Belehnung in Nr. 357.
Gut erhaltenes Siegel.
41 x 30 cm
- Archivalien-Signatur: 292 (groß)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1434 November 26.
Graf Günther von Hohnstein, Herr zu Heldrungen, beurkundet, es sei ihm zu Ohren gekommen, dass Walter Schwarzenberger (Swarzenberger) und Jokel Strolnberg, Bürger zu Frankfurt, mit Geheis des Rates von Frankfurt am 16. September 1434 (dornstag nach des heyligen crucis tage exalationis) zu Regensburg vor dem Markgrafen Friedrich von Brandenburg, den Pfalzgrafen Wilhelm und Hans bei Rhein und dem Grafen Ludwig von Oettingen die Abschrift eines Briefes erlassen habe, in dem sein Großvater Ulrich die Bürger von Frankfurt von der Steuer, die sie ihm und dem Grafen von Schwarzburg gelobt haben, freisprechen und ihnen auch den von jenen ausgestellten Brief zurückgeben. Graf Ulrich erklärt, dass dem nicht so sei, dass vielmehr seinem Großvater unterwegs der Brief und auch sein Insiegel geraubt worden seien: dieser habe das auch in Gegenwart von Zeugen im Jahre 1414 erklärt. Der von den Frankfurtern ausgestellte Brief besteht also noch zurecht.
Zeugen: Curd von Treber, Curd Riche und Günther Wolf.
Siegel sind ziemlich gut erhalten.
30 x 40 cm
- Archivalien-Signatur: 291 (groß)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1434
Die Brüder Thile und Hans von Germershausen (Germershusin) beukunden, dass sie mit ihren Erben die Mannen des Grafen Heinrich von Schwarzburg, Herr zu Arnstadt und Sondershausen, geworden sind und ihm gegen jedermann außer gegen den Bischof von Mainz und die Herren von Hohnstein helfen wollen. Sie haben 200 Gulden hinterlegt, wofür ihnen die Leute zu Frankenhausen jährlich 40 Gulden Zinsen zahlen sollen, bis ihnen von dem Grafen Lehengüter im Wert von 400 Gulden angewiesen sind. Wenn ihnen solche von 200 Gulden Wert überlassen werden, sollen sie nur noch 20 Gulden Zinsen erhalten. Sobald ihnen Güter übergeben sind, sollen die dorthin ziehen und dem Grafen von dort, so oft es verlangt wird, zu Hilfe kommen.
Zwei Siegel, von denen eines beschädigt ist.
40 x 25 cm
Die Brüder Friedrich und Sigismund, Herzöge von Sachsen und Landgrafen in Thüringen, Friedrich Landgraf in Thüringen, Graf Heinrich zu Schwarzburg, Herr zu Arnstadt und Sondershausen, Graf Bodo von Stolberg, die Grafen Volrad, Gelhard und Günther von Mansfeld sowie Gebhard von Querfurt geloben, den Grafen Ulrich von Regenstein (Reinstein), der sich mit ihnen gegen die von Magdeburg verbündet hat, zu schützen
- Archivalien-Signatur: 295 (groß)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1435 Mai 25.
Acht Siegel, zum Teil beschädigt.
30 x 16 cm
- Archivalien-Signatur: 296 (groß)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1435 Juli 13.
Graf Günther von Schwarzburg, Herr zu Schwarzburg, beurkundet, dass er das Dorf Horba mit allem Zubehör und allen Gerechtigkeiten an den Abt Johann, den Prior Dittrich Heyner und den ganzen Konvent des Klosters Paulinzella für 270 rheinische Gulden verkauft. Die Zinsleute sind: Ditterich Meynhard, Günther Sommers Frau, Günther Treris, Hans Meynhart, Günther Hepe, Ditterich Webber, Hermann Francke, Cunrad Lupelßdorff, Günther Trostes und Hermann Henßils. Diese Zinsen haben bisher Otto von dem Hofe als der Ältere und Otto von dem Hofe als der Jüngere als Lehen und Margarethe von dem Hofe als Leibgedinge innegehabt. Zugleich erklärt der Graf, dass er gegen die Einwohner keinerlei Maßregeln ergreife, vor allem sie auch nicht zwingen wird, in seinen Mühlen zu mahlen, sondern ihnen gestattet, in Rottenbach, Milbitz oder in dem Kloster zu mahlen. Auch will er nichts dagegen haben, wenn das Kloster dem Kloster zu Stadtilm oder etwa denen von Berlstedt ihren Anteil an dem Dorfe abkauft.
Zeugen: Meynhardt von Griesheim, Vogt, Petzold von Greußen, Hans von Griesheim.
Vier gut erhaltene Siegel.
35 x 34 cm
Überlieferung:
UB Paulinzelle Nr. 388.
Ludolf von Veltheim (Feltheym) verbündet sich mit den Herzögen zu Sachsen Friedrich und Siegmund, Landgrafen in Thüringen, Graf Heinrich von Schwarzburg, Herr zu Arnstadt und Sondershausen, Bodo von Stolberg, Herr zu Wernigerode, Volrat, Gelehard und Günther von Mansfeld, die Grafen Günther und Friedrich von Beichlingen und Gebhard (Gebehard) von Querfurt gegen (die Stadt) Magdeburg
- Archivalien-Signatur: 294 (klein)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1435 Februar 13.
Siegel gut erhalten.
28 x 14 cm
Erbvertrag des Grafen Günther von Schwarzburg, Herr zu Leutenberg und Heinrich, seines Bruders Sohn, mit Graf Heinrich von Schwarzburg, Herr zu Arnstadt und Sondershausen, und dessen Sohn Heinrich
- Archivalien-Signatur: 300 (klein)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1436 August 7.
Graf Günther von Schwarzburg, Herr zu Leutenberg und Heinrich, seines Bruders Sohn, haben mit Graf Heinrich von Schwarzburg, Herr zu Arnstadt und Sondershausen, und dessen Sohn Heinrich folgendes Abkommen getroffen: Zunächst wollen sie sich gegenseitig schützen. Wenn die Leutenberger ohne Lehnserben sterben sollten, soll Leutenberg an die Arnstädter oder deren Erben fallen, und wenn letztere ohne Leibeserben sterben, soll Rudolstadt an die Leutenberger fallen. Leutenberg und Rudolstadt dürfen die Besitzer nicht veräußern, wenn sie es aber im äußersten Notfall tun müssen, soll jeder es zunächst der anderen Partei anbieten und erst wenn diese verzichtet, soll er das Recht haben, es zu veräußern. Der Preis soll eventuell durch vier Leute, je zwei von jeder Seite festgesetzt werden. Nicht geändert werden soll das Leibgedinge, welches Elisabeth von Schwarzburg, geborene von Kleve, an Rudolstadt hat; ebenso kann Leutenberg eventuell als Leibgedinge ausgesetzt werden. Die beiderseitigen Untertanen sollen beiden Parteien Erbhuldigung leisten. Wenn Graf Günther, Herr zu Schwarzburg, ohne Leibeserben sterben sollte, sollen Schwarzburg und Königsee an die Leutenberger und Arnstädter je zur Hälfte fallen, und diese Hälfte darf unter keinen Umständen veräußert werden. Etwaige Schulden des Schwarzburgers sollen sie zu gleichen Teilen übernehmen. Etwaige andere Lehen, die ihnen von dem Schwarzburger anersterben würden, sollen sie gemeinschaftlich behalten. Streitigkeiten zwischen ihnen sollen vier Leute, zwei von jeder Seite, binnen zwei Monaten schlichten.
Zeugen: Jörg von Könitz, Bernhard von Kochberg, Conrad Steinbach, Heinz von Hollbach, Heinrich von Gleina (Gleyne), Hans von Schlotheim, Heinrich von Beulwitz und Seyffried.
Zwei gut erhaltene Siegel.
55 x 38 cm
Erzbischof Günther von Magdeburg belehnt Graf Heinrich von Schwarzburg mit Pfannen in Halle und dem Siedelhof zu Döllnitz
- Archivalien-Signatur: 299 (groß)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1436 Mai 6.
Erzbischof Günther von Magdeburg belehnt seinen Bruder, Graf Heinrich von Schwarzburg, Herrn zu Arnstadt und Sondershausen, mit der Feste Giebichenstein bei Halle und dem Siedelhof in Döllnitz. Im Jahre 1433 war Erzbischof Günther aus Magdeburg und Halle vertrieben worden. Während seiner Abwesenheit hatten Kurfürst Friedrich von Sachsen und Herzog Sigismund von Sachsen die Feste Giebichenstein als Pfand innegehabt und diese, da der bisherige Lehnsmann Kuno Baldewin (Kune Baldewyn) ohne Erben gestorben war, dem Ritter Curt von Stein zum Lehen gegeben. Nach der Rückkehr des Erzbischofs verglich sich dieser mit den Herzögen von Sachsen wegen Giebichenstein und gab dieses nebst verschiedenen anderen seinem Bruder Graf Heinrich von Schwarzburg, der an Curt von Stein 2500 rheinische Gulden gezahlt hat, auf seine Bitte zum Lehen. Das ganze Lehen besteht aus
- 24 Pfannen im "im dutzschen Bornen" zu Halle, von denen augenblicklich 11 Koppe von Ammendorf, zwei Clauwis Kopitz, zwei Hentze Smed, zwei Henrich Holtzwart, eine Heinrich Koch, eine Hans Schraplau (Schrapelow), vier Lorenz Brachstete und eine "die Kotzen" innehaben,
- vier Vierteilen und zwei Pfannen im Gutjare, die augenblicklich Hans Schafstete innehat,
- einem Viertel und zwei Pfannen, die Caspar und Albrecht von Ende innehaben,
- einem Viertel und zwei Pfannen, die Jacob Kindow (Jacof Cyndow) innehat,
- einem Viertel, das Hans Schreiber innehat,
- zwei Nösel im Hakeborn, die Andrewis Fischer und Clauwis Serwitz innehaben,
- vier Viertel in der Metritze, die Martin Hothanz (ein Viertel), Caspar von Rude (ein Nösel), Reynhart Goldschmied (ein Nösel), Clauwitz Serwitz (ein Viertel), Heinrich Schüler (ein Nösel) und Heine und Berndt, genannt die Ludicken (ein Nösel), innehaben,
- ferner aus dem halben Lehen an der Vorsaale, das "die Kotzen" innehaben,
- dem Lutkenhof (?) und andere Zinsen in der Stadt Halle,
- dem Siedelhof zu Döllnitz und dem Dorfe daselbst,
- drei 1/2 Hufen zu Gröbers gelegen auf der Stabil und der Perlitzmarken,
- drei 1/2 Hufen Landes und zwei Höfe zu Bennewitz,
- dem Hofe zu Lochau (Lochnow) mit dem Dorfe daselbst,
- ein 1/2 Hufen Landes zu Morl (Mordel),
- sechs Hufen Landes und J. Höfen zu Gustow (?),
- zwei 1/2 Hufen und ein Hofe Wiese und Weiden zu Schobelitz,
- eine Hufe Landes und ein Hof zu Stutz, die von Nordhausen an Kuno von Ammendorf gekommen sind,
- ferner den Zinsen von dem Neuen Markt und der Ketzerstraße zu Halle, die augenblicklich Otto und Geiseler von Dieskau innehaben, und endlich
- verschiedene andere nicht genannte Güter.
Falls der männliche Stamm des Grafen Heinrich von Schwarzburg ausstirbt, sollen die Lehen an den dann im Amte befindlichen Erzbischof zurückfallen. Als Zeugen dienen der Domprobst Burkhart von Merseburg (Merberge) und der Dechant Heinrich daran.
Vgl. Bestätigungen Nr. 306 und Nr. 340.
Die Siegel des Erzbischofs und des Domkapitels beschädigt, das des Kapitels abgelöst.
44 x 32 cm
Landgraf Friedrich von Thüringen nimmt die Güter und Zinsen, welche das Kloster Pforte im Gericht von Käfernburg vormals erworben hat, jetzt aber, um sein durch Feuer beschädigtes Münster wiederaufzubauen, verkauft hat, von ihm auf und eignet sie dem Kloster Paulinzella zu
- Archivalien-Signatur: 298 (groß)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1436 Oktober 19.
Landgraf Friedrich von Thüringen stimmt der Vereinbarung zwischen den Klöstern Pforta und Paulinzella zu: Der Abt Jakob vom Kloster Pforta hat ihn um Zustimmung gebeten, um die Mittel zur Wiederherstellung des durch Brand beschädigten Gotteshauses des Klosters Pforta zu erlangen, an den Abt Johann, den Prior und die ganze Samnung des Klosters Paulinzella folgende Einkünfte im Gericht Käfernburg verkaufen zu dürfen: zu Alkersleben acht Malter und ein 1/2 Metzen Korns, ein Malter und zwei Metzen Gerste Arnstädtischen Maßes, sechs Malter Hafer, neuntehalb Schilling Pfennigs, neun Hühner, das Geld von 1/2 Backofen, zwei Höfen und achthalb Hufen Landes, zu Osthausen ein Huhn von einem Weingarten, zu Oberwillingen 22 Schilling Pfennige von 1/2 Hufe Landes zu Hausen 22 Schilling Pfennige von einer Hufe Landes, zu Dannheim achtzehntehalb Schilling Pfennig von 1/2 Hufe Landes zu Arnstadt 94 Schilling Pfennige, zu Bösleben drei Pfund fünf Schilling Pfennige von einer Hufe, drei Hufen und ein Viertel Landes, zu Dornheim (Großen Dornheym) drei Pfund fünf Schilling Pfennige von sechs Höfen, vier Gärten, vier Hufen und vier Ackern Landes und 1/2 Ackern Weingarten, zu Rehestädt (Rechstete) acht Schillinge und zwei Hühner von 1/2 Hufe, und zu Elleben zwei Pfund von fünf Acker Wiesen. Die Urkunde enthält den Konsens zu dem Verkauf und die Belehnung mit den Zinsen.
Zeugen: Bodo zu Stolberg, Busse Vitzthum der Ältere, Friedrich von Hopfgarten, Friedrich von Witzleben, Heinrich von Hausen, Thomas von Buttelstedt (Bottilstedt).
Siegel gut erhalten.
47 x 29 cm
Überlieferung:
UB des Klosters Pforte, II, 1 Nr. 242 (Bezug auf Original AC 298), vgl. UB Paulinzelle Nr. 398 (nur Bezug auf Abschriften!).
Landgraf Ludwig von Hessen belehnt Graf Heinrich von Schwarzburg, Herrn zu Arnstadt und Sondershausen, und seinen Sohn Heinrich mit zwei Teilen der Allerburg
- Archivalien-Signatur: 297 (groß)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1436 November 26.
Landgraf Ludwig von Hessen belehnt Graf Heinrich von Schwarzburg, Herr zu Arnstadt und Sondershausen, und seinen Sohn Heinrich mit zwei Teilen der Allerburg unter der Bedingung, dass Graf Heinrich dem Lehnsherren stets Hilfe leistet, das Schloss für ihn und seine Beamten stets offen hält und im Falle eines Krieges auch Leute in dasselbe aufnimmt, worüber vier Räte, zwei von jeder Seite entscheiden sollen. Auch soll sich Graf Heinrich mit niemandem gegen den Lehnsherrn verbinden. Nach Beendigung eines eventuellen Krieges soll Graf Heinrich das Schloss unversehrt zurückgegeben werden. Auch wird Ludwig ihm, wenn es nötig ist, zu jeder Zeit Hilfe leisten.
Siegel nicht mehr vorhanden.
32 x 24 cm
Lehensrevers des Conrad von Würzburg, des Erhard von Würzburg und des Hans von Lengefeld für den Hof hinter dem Schloss Schwarzburg
- Archivalien-Signatur: 302 (groß)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1436 November 18.
Conrad von Würtzburg, Domherr zu Bamberg, Erhard von Würtzburg und Hans von Lengefeld beurkunden, dass sie von dem Grafen Heinrich von Schwarzburg, Herrn zu Schwarzburg, mit dem Hof hinter dem Schloss, den vorher die von dem Hofe besessen und den sie gekauft haben, belehnt wurden. Sie versprechen, allen ihren Lehnsverpflichtungen nachzukommen. Insbesondere geben sie dem Grafen die Erlaubnis, den Turm auf dem Hof zu besetzen und die Wege hinter dem Schloss einzuschlagen, so oft es ihm nötig erscheint. Ohne Erlaubnis des Lehnsherren dürfen sie kein neues Gebäude in dem Hof aufbauen, müssen aber die alten in gutem Zustand erhalten, dürfen den Hof auch ohne Vorwissen des Lehnsherrn nicht weiter veräußern, und wenn dies geschieht, müssen sich die Käufer zu denselben Bedingungen verpflichten.
Drei gut erhaltene Siegel.
31 x 23 cm
Revers der Grafen Günther von Schwarzburg und seines Neffen, des Grafen Heinrich von Schwarzburg, wegen Schloss und Stadt Leutenberg und Rudolstadt
- Archivalien-Signatur: 301 (klein)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1436 August 7.
Graf Günther von Schwarzburg, Herr zu Leutenberg, und Graf Heinrich von Schwarzburg, seines Bruders Sohn, versprechen, nachdem sie sich mit Graf Heinrich von Schwarzburg, Herrn zu Arnstadt, und dessen Sohn Heinrich wegen Leutenberg und Rudolstadt geeinigt haben, bei dem Lehnsherren bewirken zu wollen, dass die Arnstädter auch mit Leutenberg belehnt werden. Die letzteren sollen sich aber in gleicher Weise bemühen, dass die Leutenberger mit Rudolstadt belehnt werden.
Zwei gut erhaltene Siegel.
27 x 16 cm
Erzbischof Günther von Magdeburg belehnt Graf Heinrich von Schwarzburg, Herrn zu Arnstadt und Sondershausen mit Pfannen in und bei Halle sowie anderen Gütern
- Archivalien-Signatur: 306 (groß)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1437 April 28.
Bestätigung von Nr. 299.
Das Siegel des Erzbischofs ziemlich gut erhalten, das des Domkapiels zerstört.
38 x 22 cm
Herzog Friedrich und Wilhelm zu Sachsen, Landgrafen von Thüringen und Landgraf Friedrich von Thüringen erteilen den Grafen Bodo von Stolberg, Heinrich dem Älteren und Heinrich dem Jüngere von Schwarzburg, Herren zu Arnstadt und Sondershausen, und Heinrich, Ernst und Eldiger von Hohnstein einen Schutzbrief gegen den Bischof Burchard von Halberstadt und die Städte Halberstadt, Quedlinburg und Aschersleben
- Archivalien-Signatur: 307 (groß)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1438 Januar 9.
Vgl. Nr. 308.
Ein gut erhaltenes Siegel, das zweite fehlt.
42 x 21 cm
Herzog Friedrich und Wilhelm zu Sachsen, Landgrafen von Thüringen und Landgraf Friedrich von Thüringen erteilen den Grafen Bodo von Stolberg, Heinrich dem Älteren und Heinrich dem Jüngere von Schwarzburg, Herren zu Arnstadt und Sondershausen, und Heinrich, Ernst und Eldiger von Hohnstein einen Schutzbrief gegen den Bischof Burchard von Halberstadt und die Städte Halberstadt, Quedlinburg und Aschersleben
- Archivalien-Signatur: 308 (groß)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1438 Januar 9.
Vgl. Nr. 307.
Ein gut erhaltenes und ein zerbrochenes Siegel.
42 x 23 cm
Ratsmeister und Kämmerer von Stadtilm beurkunden, dass Graf Heinrich von Schwarzburg Gericht und Zoll zu Stadtilm wieder in Besitz genommen und dafür der Stadt 50 rheinische Gulden jährlicher Zinsen nachgelassen hat
- Archivalien-Signatur: 309 (klein)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1438 Dezember 13.
Peter Rüdiger und Hans Germude, Ratsmeister, Dietrich Metzel und Endres Krumtorff, Kämmerer von Stadtilm, beurkunden, dass Graf Heinrich von Schwarzburg, Herr zu Arnstadt und Sondershausen, nachdem er das Gericht und den Zoll zu Stadtilm eine Zeitlang der Stadt überlassen hat, diese selbst wieder in Besitz genommen und dafür der Stadt von den Zinsen, die sie am Michaelistage ihm zu zahlen haben, jährlich 50 rheinische Gulden nachgelassen und auch versprochen hat, der Stadt ihre bisherigen Freiheiten und Gerechtigkeiten zu lassen und sie auch bei ihrem jetzigen Herrn, dem Grafen Günther von Schwarzburg, Herrn zu Schwarzburg, bleiben zu lassen.
Zeugen: Heinrich von Gleina (Glina), Hans von Schlotheim, Sifridt von Kochberg.
Siegel gut erhalten.
29 x 17 cm
Graf Heinrich von Schwarzburg, Herr zu Arnstadt und Sondershausen, beurkundet, dass er seinen Schreiber Hermann Erwyn und dessen Bruder Günther mit einem freien Siedelhof und 1 1/2 Hufen Landes zu Großmehlra, welche Hans von Heringen dem ersteren verkauft hat, belehnt hat in der Weise, dass Günther Erwyn eintreten soll, wenn sein Bruder Hermann ohne Lehnserben stirbt
- Archivalien-Signatur: 315 (klein)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1439 September 17.
Gut erhaltenes Siegel.
29 x 19 cm
Hans von Minnigerode und Otto von Wernrode beurkunden, dass ihnen die Grafen von Schwarzburg das Schloss Allerburg auf neun Jahre übergeben haben
- Archivalien-Signatur: 314 (groß)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1439 November 16.
Hans von Minnigerode und Otto von Wernrode beurkunden, dass ihnen von den Grafen Heinrich dem Älteren und Heinrich dem Jüngeren von Schwarzburg, Herren zu Arnstadt und Sondershausen, das Schloss Allerburg (Allirberg) mit allem Zubehör außer den geistlichen und weltlichen Lehen und der Jagd auf neun Jahre übergeben ist. Für Jagden sollen sie den Herren selbdritt und mit 15 Hunden behilflich sein. Dass Schloss soll für die Grafen stets offen sein, außer in Fehden gegen Herzog Otto von Herzberg und gegen die Söhne des Herzogs Erich [von Herzberg] und gegen die Herren von Hohnstein. Sie sollen das Schloss in gutem Zustand erhalten. Ohne Vorwissen der Grafen dürfen sie keine Fehde anfangen, wenn sie aber selbst befehdet werden, sollen ihnen jene Hilfe bringen. Wenn etwa während der Zeit Hans von Bodungen zu Fehde kommt, soll ihm Hans von Minnigerode von dem Schlosse aus keinerlei Hilfe zukommen lassen, sondern soll dies so lange an Otto von Wernrode abtreten.
Ein Siegel gut erhalten, zweites Siegel fehlt.
37 x 31 cm
- Archivalien-Signatur: 312 (klein)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1439 August 9.
Die Ratsmänner und Innungsmeister von Halle bekennen, dass der Erzbischof Günther von Magdeburg den Grafen Heinrich von Schwarzburg, Herrn zu Arnstadt und Sondershausen, mit den Pfannen und Gütern in und um Halle, die vormals Kuno Baldewin innehatte, als rechtem Mannlehn belehnt hat, sodass sie dieselben von dem Grafen gleichwie von dem Erzbischof erhalten sollen. Die einzelnen Pfannen und Güter sollen dann an geeignete Personen weiter verliehen werden und diese sollen von dem Grafen mit dessen eigenen Untertanen geschützt werden.
Siegel stark beschädigt.
25 x 28 cm
- Archivalien-Signatur: 313 (klein)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1439 September 15.
Otto von Ebeleben beurkundet, dass er seine zwei Drittel Anteil an dem großen Teiche, der oberhalb des Teichs des Apel von Ebeleben zu Rockensußra liegt, für eine jährliche Zahlung von 20 Schock, zahlbar an Michaelis, an Graf Heinrich von Schwarzburg und dessen Sohn Heinrich, Herren zu Arnstadt und Sondershausen, verkauft hat. Er verspricht zugleich sich darum zu bemühen, dass ihm Ludolf von Ebeleben der Jüngere sein Drittel noch ablässt.
Siegel beschädigt.
24 x 19 cm
Die Grafen Heinrich von Schwarzburg und Bodo von Stolberg leisten dem Erzbischof Dietrich von Mainz für Stolberg, Sondershausen, Keula und Straußberg den Lehenseid
- Archivalien-Signatur: 317 (klein)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1440 November 7.
Graf Heinrich von Schwarzburg, Herr zu Arnstadt und Sondershausen, und Graf Bodo von Stolberg bekennen, dass sie zum Erzbischof Dietrich von Mainz gekommen sind und ihn, gestützt auf den Vertrag vom Jahre 1421 (vgl. Nr. 244) gebeten haben, sie nach dem Tode des Grafen Heinrich zu Wernigerode mit Stolberg, Sondershausen, Keula und Straußberg gemeinsam zu belehnen. Dies ist geschehen, und sie haben dafür den Lehnseid geleistet.
Zwei leidlich erhaltene Siegel.
50 x 36 cm
Erzbischof Dietrich von Mainz belehnt seinen Neffen Heinrich von Schwarzburg, Herrn von Arnstadt und Sondershausen, mit Schwerborn und anderen Gütern nämlich 18 Hufen Landes, das Kirchlehen, einen Weingarten, einen Backofen, das halbe Dorf, das Gericht über Hals und Hand
- Archivalien-Signatur: 316 (klein)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1440 November 7.
Siegel beschädigt.
31 x 21 cm
Graf Heinrich von Schwarzburg und sein Sohn Heinrich sowie Graf Bodo von Stolberg einigen sich über das Kloster Nordhausen und die Mannlehngüter in Heringen und Kelbra, die sie zusammen als Lehen haben
- Archivalien-Signatur: 322 (groß)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1442 Februar 26.
Graf Heinrich von Schwarzburg und sein Sohn Heinrich, Herren zu Arnstadt und Sondershausen, sowie Graf Bodo von Stolberg einigen sich über das Kloster Nordhausen und die Mannlehngüter in Heringen und Kelbra, die sie zusammen als Lehen haben: Das Gotteshaus auf Unser Lieben Frauen Berg in Nordhausen soll bei ihrer beider Herrschaft zu Heringen bleiben. Die Mannlehen in den Gerichten beider Orte sollen sie gemeinschaftlich verleihen. Die Mannlehen aber zu Sondershausen und Stolberg, die sie in den Gerichten von alters her von Hohnstein gehabt haben, sollen nicht mit eingeschlossen sein, sondern bei jeder einzelnen Herrschaft bleiben. Einige Güter zu Auleben (Ouweleibin), die früher Günther Wolff gehört haben, hat Graf Bodo Herrn Dietrich Zabil und den Northmennern gefreit und geeigent; ebenso hat er der Sachsin Güter zu Hain Hans Widermann in seinen Erben "in Pfandes Weiß bekant", der Schwazburger soll dazu seine Zustimmung geben. Die Mannlehen zu Bösenrode und Bischofferode sollen wie bisher von dem Stolberger vergeben werden.
Drei gut erhaltene Siegel.
39 x 22 cm
Kardinalpresbyter Ludwig aus Arles erteilt Graf Heinrich von Schwarzburg, Herrn zu Arnstadt und Sondershausen, für sich sowie vierzig von ihm zu bestimmende Personen beiderlei Geschlechts die Erlaubnis, bei einem Priester ihrer Wahl die Beichte abzulegen
- Archivalien-Signatur: 323 (klein)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1442
Vom Siegel (cum filo canapis) nur ein kleines Bruchstück erhalten.
30 x 19 cm
Abt Hermann von Fulda belehnt den Grafen Heinrich von Schwarzburg, Herrn zu Arnstadt und Sondershausen, mit Allmenhausen und Abtsbessingen
- Archivalien-Signatur: 327 (klein)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1443 November 1.
Siegel gut erhalten.
24 x 14 cm
Burghart Vitzthum von Eckstädt bekennt, dass er das Dorf Thalborn mit allem Zubehör, welches er von Dietrich von Witzleben gekauft hat, von Graf Heinrich von Schwarzburg, Herrn zu Arnstadt und Sondershausen, als Lehen erhalten hat
- Archivalien-Signatur: 330 (klein)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1443 Juli 29.
Gut erhaltenes Siegel.
24 x 16 cm
Curt Mönch der Ältere und Curt Mönch der Jüngere zu Würchhausen und Jörg Mönch zu Herrengosserstedt (Gosserstette) bekennen, dass sie das Dorf Würchhausen mit allem Zubehör von Graf Heinrich von Schwarzburg, Herrn zu Arnstadt und Sondershausen, als Lehen erhalten haben und versprechen, dafür seine treuen Mannen sein zu wollen
- Archivalien-Signatur: 329 (klein)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1443 Dezember 8.
Zwei gut erhaltene Siegel.
28 x 19 cm
Die Landgrafen Friedrich und Wilhelm von Thüringen belehnen die Grafen Heinrich von Schwarzburg und Bodo von Stolberg gemeinschaftlich mit Heringen
- Archivalien-Signatur: 326 (groß)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1443 Februar 11.
Die Herzöge Friedrich und Wilhelm von Sachsen, Landgrafen von Thüringen, belehnen den Grafen Heinrich von Schwarzburg, Herrn zu Arnstadt und Sondershausen, und Graf Bodo von Stolberg gemeinschaftlich mit Heringen, nachdem sie die Hälfte der Stadt, die Gottschalk und Thomas von Plessow und Heinrich der Ältere und der Jüngere von Gera besessen, von diesen zu der ihrigen Hälfte hinzugekauft haben. Wer ohne Leibeserben von ihnen stirbt, dessen Anteil soll auf den anderen übergehen.
Zeugen: Der Obermarschall Georg von Bebenburg (Jürge von Bebemburg), Bernhard von Kochberg, Friedrich von Witzleben, Thame Loser, Friedrich von Maltitz, Otto Spigel.
Siegel etwas beschädigt.
53 x 28 cm
Die Landgrafen Friedrich und Wilhelm von Thüringen belehnen die Grafen von Schwarzburg und von Hohnstein zusammen mit Graf Bodo von Stolberg mit Ebersburg, Roßla und Röblingen
- Archivalien-Signatur: 325 (klein)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1443 Februar 11.
Die Herzöge Friedrich und Wilhelm von Sachsen, Landgrafen von Thüringen belehnen die Grafen Heinrich den Jüngeren und Heinrich den Älteren von Schwarzburg und die Grafen Heinrich und Ernst von Hohnstein zusammen mit Graf Bodo von Stolberg mit den Schlössern Ebersburg (Ebersperg), Roßla und Röblingen (Rebeningen). Die Grafen von Schwarzburg und der Graf von Stolberg werden zusammen mit den Grafen von Hohnstein mit Schloss und Stadt Bleicherode und Hüttenrode (Hönterode) belehnt, jedoch so, dass das Leibgedinge von Bodos Gemahlin an den Schlössern Ebersburg, Roßla und Röblingen nicht geschädigt wird. Wenn der Graf von Stolberg oder die Grafen von Hohnstein ohne Leibeserben sterben, sollen die anderen deren Lehnsanteil erhalten.
Zeugen: Der Obermarschall Georg von Bebenburg (Jürge von Bebemberg), Bernhard von Kochberg, Friedrich von Witzleben, Thame Loser, Friedrich von Maltitz, Otto Spigel.
Siegel gut erhalten.
54 x 35 cm
Die Landgrafen Friedrich und Wilhelm von Thüringen belehnen Graf Heinrich den Jüngeren von Schwarzburg mit Ichstedt, Arnstadt, Stadtilm und Plaue
- Archivalien-Signatur: 324 (groß)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1443 Februar 11.
Die Herzöge Friedrich und Wilhelm von Sachsen, Landgrafen von Thüringen belehnen auf Antrag des Grafen Heinrich von Schwarzburg, dessen Sohn und dessen Lehnserben mit den Schlössern und Städten, Ichstedt, Arnstadt, Stadtilm und Plaue, somit auch mit allen anderen Städten, Schlössern und Gütern, die Graf Heinrich bereits als Lehen gehabt hat. In Heringen und Kelbra erfolgt die Belehnung gemeinsam mit den Grafen von Stolberg. Zugleich wird bestimmt, dass, wenn Bodo von Stolberg ohne Leibeserben sterben sollte, dessen Anteil auf die beiden Grafen Heinrich von Schwarzburg übergehen soll.
Zeugen: Der Obermarschalk Georg von Bebenburg (Jürge von Bebemburg), Bernhard von Kochberg, Ritter Friedrich von Witzleben, Thame Loser, Friedrich von Maltitz, Otto Spigel.
Siegel etwas beschädigt.
42 x 26 cm
Kurfürst Friedrich von Sachsen und sein Bruder Landgraf Wilhelm von Thüringen belehnen die Grafen Heinrich von Schwarzburg und Bodo von Stolberg gemeinsam mit der Hälfte von Kelbra
- Archivalien-Signatur: 328 (klein)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1443 Februar 10.
Graf Heinrich von Schwarzburg, Herr zu Arnstadt und Sondershausen, und Graf Bodo von Stolberg haben vor Zeiten den Markgrafen Friedrich und Wilhelm zu Meißen und dem Landgrafen Friedrich von Thüringen 14900 rheinische Gulden und 200 lötige Mark Silbers geliehen, wofür sie die Hälfte von Kelbra, die einst Heinrich von Hohnstein besessen, als Pfand erhalten haben. Jetzt haben sie den Herzögen Friedrich und Wilhelm von Sachsen, den Söhnen des zuerst genannten Friedrich, noch 2000 Gulden dazu geliehen, aber darum gebeten, dass ihnen und dem Sohne Heinrichs, Heinrich, die Hälfte von Kelbra als Gesamtlehen gegeben werde. Die Herzöge leihen es ihnen, machen aber zur Bedingung, dass die Stadt in allen ihren Kriegen für sie offen bleiben muss außer gegen den Erbherrn und gegen den Erzbischof Günther von Magdeburg. Dafür aber wollen sie wiederum die Grafen schützen.
Zeugen: Georg (Jürge) von Bebenburg, Obermarschall, Bernhard von Kochberg, Hofmeister, Friedrich von Witzeleben, Thame Loser, Friedrich von Maltitz, Otto Spigel.
Siegel beschädigt.
48 x 36 cm
- Archivalien-Signatur: 331 (groß)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1443 September 24.
Heinrich von Holbach, Sohn des Reinhard von Holbach, bekennt, dass ihm Graf Heinrich von Schwarzburg, Herr zu Arnstadt und Sondershausen, die Obere Burg zu Könitz als Lehen gegeben hat. Er hat die Verpflichtung, einen neuen Zwinger zu bauen und die Burg in gutem baulichen Zustand zu halten. Ausgeschlossen von dem Lehen sind die geistlichen und weltlichen Lehen, die hohe Jagd und die Bergwerke. Er tritt dafür ab 20 Schock alte Groschen aus dem Gericht von Blankenburg, die zu zahlen haben in Keilhau (Kilhouwen) Berlt Kune, Hartmann Huffener, Hans Kawe, Hans Otting, zu Leutwitz (Lutewitz) Cunrat Muzelmann, Hans Lügscherre, Nickel Sneyteler, Cunrat Bergmann, zu Solsdorf Hans Mittel, Michel Spynger, Heinrich Roting, Conrad von Wangenheim (Cunrat Wangeheym), Cunrat Lutolf, zu Großgölitz (Großen Gols) Günther Roting. An Stelle von Heinrich von Holbach hat Hartmann von Lengefeld, sein Freund und Vormund, sein Siegel angehangen.
Siegel gut erhalten.
45 x 29 cm
- Archivalien-Signatur: 332 (groß)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1444 Mai 13.
Um eine dauernde Freundschaft zwischen ihren Häusern zu stiften, schließen die Grafen Heinrich der Ältere und Heinrich der Jüngere von Schwarzburg einerseits und Katharina von Henneberg und deren Söhne Wilhelm, Johann und Bertholdt folgenden Vertrag. Günther, der älteste Sohn Graf Heinrichs des Jüngeren, soll Katharinas Tochter Margarethe zur Gemahlin erhalten, aber erst wenn diese 14 Jahre alt ist. Sie erhält eine Mitgift von 5000 Gulden, deren erste Hälfte im Jahre des Beilagers, die andere Hälfte im Jahre darauf zu zahlen ist. Dagegen setzt Günther seiner Gemahlin ein Leibgedinge von 10000 Gulden Wert, darunter unter 15 Gulden je einer am Gelde zu rechnen, aus. Mitgift und Leibgedinge sind vor dem Beilager sicherzustellen. Außerdem hat Günther seiner Gemahlin eine Morgengabe zu geben, wie es ihrer Würde entspricht, und diese verzichtet auf weiteres Erbteil, außer wenn etwa ihre Brüder ohne Leibeserben sterben sollten. An die Gerade, die ihr anersterben sollte, sei es von Henneberg, sei es von Schwarzburg, soll sie keinen Anspruch haben, nur das, was mal zu der Burg gehört, die ihr nach dem eventuellen Tode Günthers angewiesen wird, soll ihr gehören, doch soll es auch nach ihrem Tode an Schwarzburg zurückfallen. Falls Günther und Margarethe ohne Kinder sterben sollten, soll es mit der Mitgift und dem Leibgedinge gehalten werden, wie es sonst in Thüringen üblich ist. Wenn Margarethe den Tod ihres Gatten überlebt, sollen die Herren von Schwarzburg und ihre Erben das Leibgedinge für 10000 Gulden zurückkaufen können. Wenn etwa Margarethe vor festgehabtem Beilager stirbt und Katharina, wie sie denn jetzt schwanger ist, wieder eine Tochter erhält, soll diese, "falls sie vur der Verle tugelich und nicht gebrechlich wern", die Gemahlin Günthers werden. Wer von beiden Teilen von dem geschlossenen Vertrage zurückteilt, soll dem anderen 3000 Gulden zahlen. Katharina gelobt einstweilen im Namen ihrer Söhne den Vertrag zu halten; jede derselben aber soll, sobald er 12 Jahre alt geworden ist, selbst einen Brief darüber geben.
Zeugen: von schwarzburger Seite Heinrich von Witzleben, Hans von Schlotheim, Hermann von Kolstete, Curt von Griesheim, von hennerberger Seite Wilhelm, Erbmarschall, Heinrich von Stein, Landvogt, Marinus von Bibra, Canzler, Hans von Berga und Hans Fuchs.
Zehn Siegel, gut erhalten.
53 x 41 cm
Eykard von Guttern, seine Frau Eyle und seine Söhne Heinrich und Friedrich beurkunden, dass sie Gerterode mit seiner Zugehörung an den Gerichten zu Scharfenstein und zu der Herberg nebst allen Gerechtigkeiten an Heinrich den Älteren und Heinrich den Jüngeren, Herren zu Arnstadt und Sondershausen, für 1800 Gulden verkauft haben
- Archivalien-Signatur: 333 (groß)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1444 Januar 8.
Fragment (Abdruck) des abgegangenen Siegels in Briefumschlag beigelegt.
36 x 21 cm
Friedrich von Hopfgarten und seine Söhne Georg (Jörge), Dietrich, Fritzsche und Peter bekennen, dass sie von Heinrich von Schwarzburg, Herrn zu Arnstadt und Sondershausen, das Dorf Mehrstedt im Gericht Keula mit allem Zubehör außer dem Halsgerichte im Dorfe und Felde und die Wiesen, die er vordem gehabt hat, als Lehen erhalten und dafür abgetreten haben 40 Hufen Landes, die vorher die Herrn von Walkenried besaßen
- Archivalien-Signatur: 334 (klein)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1444 März 22.
Abgegangenes Siegel völlig fragmentert.
35 x 20 cm
Erzbischof Günther von Magdeburg belehnt seinen Neffen, Graf Heinrich von Schwarzburg, Herrn zu Arnstadt und Sondershausen
- Archivalien-Signatur: 340 (groß)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1445 Februar 2.
Erzbischof Günther von Magdeburg belehnt seinen Neffen, Graf Heinrich von Schwarzburg, Herrn zu Arnstadt und Sondershausen, nach dem Tode seines Vaters mit den Lehen, welche zuvor Kuno Baldewin (Kune Baldewyn) innegehabt hat. Das ganze Lehen besteht
- aus 24 Pfannen im "im dutzschen Bornen" zu Halle,
- vier Vierteilen und zwei Pfannen im Gutjare,
- zwei Nösel im Hakeborn,
- vier Viertel in der Metritze,
- ferner aus zwei Hufen Landes in Flur und Feld vor Halle,
- dem Lutkenhof (?) und andere Zinsen in der Stadt Halle,
- dem Siedelhof zu Döllnitz und dem Dorfe daselbst,
- drei 1/2 Hufen zu Gröbers gelegen auf der Stabil und der Perlitzmarken,
- drei 1/2 Hufen Landes und zwei Höfe zu Bennewitz,
- dem Hofe zu Lochau (Lochnow) mit dem Dorfe daselbst,
- ein 1/2 Hufen Landes zu Morl (Mordel),
- sechs Hufen Landes und J. Höfen zu Gustow (?),
- zwei 1/2 Hufen und ein Hofe Wiese und Weiden zu Schobelitz,
- eine Hufe Landes und ein Hof zu Stutz, die von Nordhausen an Kuno von Ammendorf gekommen sind,
- ferner den Zinsen von dem Neuen Markt und der Ketzerstraße zu Halle, die augenblicklich Otto und Geiseler von Dieskau innehaben, und endlich
- verschiedene andere nicht genannte Güter.
Vgl. erstmalige Belehnung Nr. 297 und Nr. 306.
Siegel gut erhalten.
31 x 28 cm
Georg (Jorge) von Kuntz bekennt, dass er von Graf Heinrich von Schwarzburg, Herrn zu Arnstadt und Sondershausen, mit dem Dorfe Eyba (Iba, Ywen) nebst allem Zubehör belehnt ist, und verspricht ein treuer Lehnsmann zu sein
- Archivalien-Signatur: 341 (klein)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1445 Februar 28.
Siegel stark beschädigt.
26 x 14 cm
- Archivalien-Signatur: 339 (klein)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1445 April 28.
Landgraf Ludwig von Hessen belehnt Graf Heinrich von Schwarzburg, Herrn zu Arnstadt und Sondershausen, mit zwei Teilen der Allerburg unter der Bedingung, dass Graf Heinrich dem Lehnsherren stets Hilfe leistet, das Schloss für ihn und seine Beamten stets offen hält und im Falle eines Krieges auch Leute in dasselbe aufnimmt, worüber vier Räte, zwei von jeder Seite entscheiden sollen. Auch soll sich Graf Heinrich mit niemandem gegen den Lehnsherrn verbinden. Nach Beendigung eines eventuellen Krieges soll Graf Heinrich das Schloss unversehrt zurückgegeben werden. Auch wird Ludwig ihm, wenn es nötig ist, zu jeder Zeit Hilfe leisten.
Siegel gut erhalten.
38 x 18 cm
König Friedrichs Lehnbrief über etliche Lehen zu Rudolstadt.
Abt Hermann von Fulda belehnt Graf Heinrich von Schwarzburg nach dem Tode seines Vaters Heinrich mit Allmenhausen und Abtsbessingen
- Archivalien-Signatur: 343 (klein)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1446 Januar 1.
Siegel etwas beschädigt.
31 x 15 cm
Das Kloster St. Bernhard in Frankenhausen überträgt dem Grafen Heinrich von Schwarzburg, Herrn in Arnstadt und Sondershausen, verschiedene Pfarrlehen
- Archivalien-Signatur: 344 (groß)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1446 Juli 8.
Anna von Hohnstein, Äbtissin, Mechtild und Anna von Beichlingen, Guthela Reiche, Priorin, Utha Reiche, Kellnerin, Kunne Hilckenswend, Kapellanin und der ganze Konvent des Klosters St. Bernard in Frankenhausen bekennen, dass sie ihre sämtlichen geistlichen Lehen dem Grafen Heinrich von Schwarzburg, Herren zu Arnstadt und Sondershausen, überlassen haben, nämlich die Pfarre zu Gorsleben, Rottleben, Etzleben, Büchel (Buchilde) und die Vikarien St. Crucis sowie St. Benedicti in der Klosterkirche, den Altar der 10.000 Ritter in der Kirche St. Jacobi, die Altare St. Andreae und St. Sebastiani in Unserer-Lieben-Frauen-Kirche auf dem Berge in der Stadt Frankenhausen. Doch soll er oder seine Nachkommen die Lehen nur solchen Personen geben, für die sie bitten werden. Im andern Falle sollen die Lehen an das Kloster zurückfallen.
Zwei gut erhaltene Siegel.
35 x 20 cm
Graf Heinrich von Schwarzburg, Herr zu Arnstadt und Sondershausen, bestätigt die Auflassung der Pfarrlehen zu Gorsleben, Rottleben, Etzleben und Büchel durch das Kloster Frankenhausen
- Archivalien-Signatur: 345 (groß)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1446 Juli 8.
Bestätigung von Nr. 344, mit der sie dem Hauptinhalte nach übereinstimmt.
Siegel fehlt.
31 x 23 cm
Herzog Wilhelm von Sachsen belehnt nach dem Tod Heinrichs des Älteren von Schwarzburg dessen Sohn Heinrich
- Archivalien-Signatur: 342 (klein)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1446 Januar 8.
Herzog Wilhelm von Sachsen belehnt nach dem Tod Heinrichs des Älteren von Schwarzburg dessen Sohn Heinrich mit Frankenhausen, Schloss und Stadt, Greußen, Clingen, Arnsberg, Arnstadt, Stadtilm, Plaue (Schloss und Stadt), Gerterode halb, Kleinkeule (Niederkeula) ganz, Urbach halb; ferner mit den Lehen, die der verstorbene Konrad von Tannroda besaß, besonders Heringen und Kelbra, die er mit dem Grafen Bodo von Stolberg, und mit den Schlössern Hüttenrode und Bleicherode, die er und der vorgenannte Graf von Stolberg mit den Herrn von Hohnstein, und mit Röblingen (Rebeningen), Roßla und Ebersberg, die er und die von Hohnstein mit den von Stolberg gemeinschaftlich zu Lehen hat, vorbehaltlich jedoch des Leibgedinges der Anna von Stolberg, das sie an den Schlössern Roßla und Röblingen hat.
Zeugen: der Hofmeister Graf Ernst von Gleichen, Herr zu Blankenhain, Graf Günther zu Beichlingen, Graf Adolf von Gleichen, Herr zu Thonna, Graf Günther zu Mansfeld, Friedrich von Hopfgarten, Busse und Apel Vitztum, Friedrich von Witzleben, Heinrich von Hausen, Bernd von der Assenburg, Christian von Witzleben zum Steyn, der Oberschreiber Thomas von Buttelstedt.
Siegel gut erhalten.
48 x 35 cm
Überlieferung:
UB Arnstadt Nr. 527.
Herzog Wilhelm von Sachsen bestimmt, dass, falls in der Käfernburg, die Graf Heinrich von Schwarzburg, Herr zu Arnstadt und Sondershausen, von ihm gekauft hat, sich Bauten nötig machen sollten, diese von ihren beiderseitigen Räten bestimmt werden sollen, dass dann Heinrich sie ausführen, aber beim Wiederkaufe seine Auslagen zurückerhalten soll
- Archivalien-Signatur: 348 (klein)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1446 Mai 16.
Gut erhaltenes Siegel.
26 x 14 cm
Herzog Wilhelm von Sachsen verkauft das Schloss Käfernburg an Graf Heinrich von Schwarzburg, Herrn zu Arnstadt und Sondershausen, für 10000 rheinische Gulden
- Archivalien-Signatur: 347 (groß)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1446 Mai 1.
Herzog Wilhelm von Sachsen beurkundet, dass er das Schloss Käfernburg mit allem Zubehör und allen Rechten an Graf Heinrich von Schwarzburg, Herrn zu Arnstadt und Sondershausen, für 10000 rheinische Gulden verkauft hat, mit Ausnahme der geistlichen Lehen und der Ritterlehen. Wenn die Käfernburg etwa an jemand verloren geht, will der Herzog mit dem, der sie genommen, nicht eher Frieden machen, als bis sie dem Grafen zurückgegeben ist. Wenn der Herzog die Burg zurückkaufen will, soll er es 1/2 Jahr vor Ostern ansagen und dann zum 1. Ostertag das Geld in Erfurt oder Arnstadt zurückzahlen; wenn er dazu nicht imstande ist, haftet er für allen entstehenden Schaden. Bürgen für den Vertrag sind Günther von Beichlingen, Günther von Mansfeld, Adolf von Gleichen, Siegesmund von Gleichen, Friedrich von Hopfgarten, Friedrich von Witzleben, Apel Vitztum der Ältere, Heinrich Hachte zu Brücken, Claus von Wangenheim, Thilo von Sebach. Diese erklären sich einverstanden und wollen eventuell selbst als Schuldner eintreten.
Elf gut erhaltene Siegel.
54 x 47 cm
Verbündnisbrief zwischen Herzog Wilhelm von Sachsen und Graf Heinrich von Schwarzburg, Herrn zu Arnstadt und Sondershausen
- Archivalien-Signatur: 346 (groß)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1446 November 25.
Herzog Wilhelm von Sachsen verpflichtet sich, die Grafen von Schwarzburg bei allen ihren Rechten, Würden, Freiheiten und alten Herkommen behalten, handhaben und bleiben zu lassen. Graf Heinrich, Herr zu Arnstadt und Sondershausen, verpflichtet sich, dem Herzog Wilhelm in allen Fehden beizustehen, und umgekehrt, ohne dass dadurch der Graf Schaden erleidet an seinen Verschreibungen mit Stolberg und Hohnstein, ebenso auch in seinem Verhältnis zu Graf Heinrich von Schwarzburg, Herr zu Leutenberg. Zu Schiedsmännern werden ernannt Apel Vitztum zu Roßla, Friedrich von Witzleben, Hans von Schlotheim, Dietrich von Tüticherode.
Siegel gut erhalten.
33 x 28 cm
- Archivalien-Signatur: 349 (groß)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1446 April 14.
Hans von Hardenberg zu Hardenberg bekennt, dass ihm Heinrich von Schwarzburg, Herr zu Arnstadt und Sondershausen, jährlich zum Martinstag (November 11) ein Fuder Wein, wie er in seinem Land wächst, nach Gerterode schicken soll, und dass er dafür sein treuer Lehnsmann sein und ihm gegen jeden helfen will, außer gegen den Bischof zu Mainz, die Herzöge von Braunschweig, die das Göttingische Land inne haben, und seine Vettern Heinrich und Diethrich von Hardenberg. Dagegen soll auch der Graf ihn schützen, so oft es nötig ist.
Siegel nicht mehr deutlich.
37 x 25 cm
- Archivalien-Signatur: 350 (klein)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1447 September 7.
Abt Hermann von Fulda belehnt Graf Heinrich von Schwarzburg, Herrn zu Arnstadt und Sondershausen, mit Allmenhausen und Abtsbessingen. Er erteilt zugleich die Erlaubnis, dass Heinrich Schloss und Dorf Allmenhausen weiter an den an den Ritter Johann von Schlotheim weiter verleihen darf.
Siegel gut erhalten.
26 x 20 cm
Die Grafen Günther und Hans von Beichlingen bestätigen, dass ihnen für die Abtretung des Schlosses und der Stadt Wiehe, Graf Heinrich von Schwarzburg, Herr zu Arnstadt und Sondershausen, 2000 rheinische Gulden bezahlt hat, von den 8000 Gulden, die Herzog Wilhelm von Sachsen den Herren von Mansfeld, Querfurt und Beichelingen zu zahlen hat nach dem Fürstenspruche zu Erfurt zwischen den beiden Fürsten zu Sachsen und dass sie ihm dafür Schloss und Stadt Wiehe nebst allem Zubehör eingeräumt haben
- Archivalien-Signatur: 353 (klein)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1448 Dezember 21.
Siegel stark beschädigt.
30 x 17 cm
Herzog Wilhelm von Sachsen belehnt die Grafen von Schwarzburg, Hohnstein und Stolberg mit Wiehe und Nebra
- Archivalien-Signatur: 352 (groß)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1448 April 7.
Herzog Wilhelm von Sachsen belehnt die Grafen Heinrich von Schwarzburg, Bodo von Hohnstein und Heinrich und Ernst von Stolberg mit Wiehe und Nebra. Heinrich von Schwarzburg muss dafür ein Kaufgeld in Höhe von 16000 Gulden zahlen. Falls er ohne Leibeserben stirbt, sollen Graf Bodo von Stolberg sowie die Grafen Heinrich und Ernst von Hohnstein als Lehnsinhaber eintreten.
Siegel gut erhalten.
31 x 23 cm
Quittung des Apel Vitztum über 8000 Gulden für den Verkauf von Wiehe an den Grafen Heinrich von Schwarzburg
- Archivalien-Signatur: 354 (klein)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1448 April 12.
Apel Vitztum, der Sohn Busse Vitztums, beurkundet, dass er von Heinrich von Schwarzburg, Herrn zu Arnstadt und Sondershausen, für Wiehe und Zubehör 8000 Gulden erhalten hat und zwar hat das Geld Hartung Gernodt in Erfurt in Empfang genommen. In Ermangelung eines eigenen Siegels hat er Friedrich von Witzleben gebeten, das seinige anzuhängen.
Angekündigtes Siegel ist nicht angehängt worden.
36 x 18 cm
Ratsmeister und Ratskumpanen der Stadt Königsee, nämlich Claus Weber, Hans Peter, Hans Rebel, Heinrich Kemmerer, Günther Kind und Jacoff Heynebuel huldigen dem Grafen Heinrich von Schwarzburg, Herrn zu Sondershausen und Arnstadt
- Archivalien-Signatur: 355 (groß)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1448 September 1.
Siegel zum Teil abgebrochen.
37 x 19 cm
Graf Heinrich von Schwarzburg, Herr zu Arnstadt und Sondershausen, bestätigt dem Dietrich von Tüticherode und seinen Vettern Heinrich und Jacob von Tüticherode die Belehnung mit der Rothenburg und allen Zugehörungen
- Archivalien-Signatur: 357 (groß)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1450 Februar 3.
Der Inhalt wiederholt die Beschreibung von Nr. 288.
Schlecht erhaltenes Siegel.
41 x 27 cm
Abredung zwischen den Grafen von Gleichen und den Grafen von Schwarzburg über das Fischwasser die Rinne im Falle des Absterbens der Grafen Ernst und Erwin von Gleichen ohne Lehenserben
- Archivalien-Signatur: 358 (groß)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1451 Januar 9.
Die Grafen Ernst und Erwin von Gleichen, Herren zu Blankenhain, verpflichten sich, dass das Fischwasser, die Rinne, mit der sie von Graf Heinrich von Schwarzburg, Herrn zu Arnstadt und Sondershausen, belehnt sind, und das ihr verstorbener Vater Ernst von Gleichen, Herr zu Blankenhain, dem Jörg von Kochberg abgekauft hat, an Schwarzburg kommen solle, falls sie ohne Lehenserben stürben. Wenn sie es veräußern wollen, soll das nur an einen rittermäßigen Mann geschehen, der dann von den Schwarzburgern belehnt werden soll.
Siegel gut erhalten.
41 x 18 cm
Ratmeister und Ratmänner der Stadt Königsee erneuern die Huldigung, welche sie zuvor dem verstorbenen Grafen Günther und dem Grafen Heinrich von Schwarzburg geleistet haben, auch gegenüber dessen (Heinrichs) Sohn Graf Heinrich dem Jüngeren von Schwarzburg
- Archivalien-Signatur: 359 (klein)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1451 Juni 3.
Vgl. Nr. 355.
Siegel beschädigt.
30 x 15 cm
Der Propst von Jechaburg schreibt dem Pleban in Mittelsömmern, dass er auf den Vorschlag des Grafen Heinrich von Schwarzburg, Herrn zu Arnstadt und Sondershausen, nach dem freiwilligen Verzicht Conrad Hubers den Theoderich Werter in der Kapelle Mariae virginis zu Haussömmern eingesetzt habe
- Archivalien-Signatur: 364 (klein)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1453 Mai 4.
Siegel schlecht erhalten.
18 x 11 cm
König Ladislaus von Ungarn und Böhmen belehnt Graf Heinrich von Schwarzburg, Herr zu Arnstadt und Sondershausen mit Rudolstadt, Könitz und der Mannschaft, die zum Schloss Stein gehört, und bestätigt zugleich alle böhmischen Lehen, die dessen Vorfahren erhalten haben
- Archivalien-Signatur: 361 (groß)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1453 Januar 11.
Siegel gut erhalten.
49 x 27 cm
- Archivalien-Signatur: 363 (groß)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1453 April 16.
Otto von Berlstedt beurkundet, dass er dem Grafen Heinrich von Schwarzburg, Herrn zu Arnstadt und Sondershausen, seine Hälfte von Gehren für 900 Gulden verkauft hat. Von dem Kaufpreise aber gehen 100 Gulden ab, für die er früher seine Besitzung dem Grafen verpfändet hatte. Außerdem hat ihm Heinrich jährlich zu Weihnachten 30 Schock Groschen zu zahlen, so lange seine Tochter Alheit unverheiratet ist; nach deren Verheiratung hat er dieser 100 Schock, aber ihrem Vater, so lange dieser lebt, nur noch 24 Schock zu zahlen. Was Otto von Berlstedt an das Gotteshaus zu Stadtilm (Ilmen) verpfändet hat, kann Heinrich lösen. Alle vorhandenen Urkunden über Gehren sind Heinrich auszuliefern.
Abgehängtes Siegel nicht mehr deutlich.
30 x 29 cm
Vereinbarung der Grafen von Stolberg mit Graf Heinrich von Schwarzburg über die gemeinschaftlichen geistlichen Lehen in Heringen und Kelbra
- Archivalien-Signatur: 362 (groß)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1453 Juni 26.
Graf Bodo von Stolberg und sein Sohn Heinrich einerseits und Graf Heinrich von Schwarzburg, Herr zu Arnstadt und Sondershausen, andererseits vereinbaren, dass die gemeinschaftlichen geistlichen Lehen in Heringen und Kelbra abwechselnd eine Partei zuerst, danach die andere, verleihen soll, und zwar soll den Anfang Graf Bodo machen, der die Pfarre zu Lindischau seinem Schreiber Nicolaus Schmertz verleiht.
Die aufgedrückten Siegel nur noch fragmentarisch vorhanden.
30 x 28 cm
Priester Johannes Hoffmann, früher Schreiber und Kaplan des verstorbenen Grafen Günther von Schwarzburg, Herrn zu Schwarzburg, beurkundet, dass der Abt von Saalfeld, zu der Zeit, da Saalfeld noch schwarzburgisch war, dem genannten Grafen Günther den Eisenberg und ein Lehngut zu Quittelsdorf für andere Lehngüter abgetreten hat, und dass er den Brief darüber oft in Händen gehabt habe und auch niemals einer gegen den Grafen Einspruch erhoben habe
- Archivalien-Signatur: 365 (klein)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1455 Oktober 18.
Aufgeklebtes Siegel.
22 x 15 cm
Die Brüder Friedrich, Klaus und Konrad von Witzleben verkaufen das Vorwerk zu Plaue an Graf Heinrich von Schwarzburg, Herrn zu Arnstadt und Sondershausen
- Archivalien-Signatur: 367 (klein)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1456 Februar 29.
Gut erhaltenes Siegel.
29 x 16 cm
Die Grafen Heinrich von Schwarzburg, Herr zu Arnstadt und Sondershausen, und Heinrich von Stolberg schlichten einen Streit zwischen den Einwohnern von Heringen und Hamma um einen Holzforst
- Archivalien-Signatur: 368 (klein)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1456 Mai 9.
Die beiden aufgedrückten Siegel nicht mehr vorhanden.
22 x 31 cm
- Archivalien-Signatur: 761 (groß)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: nach 1456 Dez. 17., vor 1464 Aug. 15.
Bleisiegel an Hanfschnur.
50 x 32 cm
Herzog Wilhelm von Sachsen erteilt seinen Konsens zum Wiederkauf etlicher Gehölze, des Kirchenlehens und des Halsgerichts zu Witzleben
- Archivalien-Signatur: 366 (klein)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1456 April 17.
Herzog Wilhelm von Sachsen bestätigt, dass Heinrich von Witzleben zu Molschleben etliche Gehölze, das Kirchenlehen und das Halsgericht zu Witzleben, Hans, Dietrich und Georg (Jürgen) von Werthern (Wirtida) gegen einhundert Schock alter Groschen auf Wiederkauf verkauft. Der Wiederkauf muss binnen 10 Jahren erfolgen, andernfalls behält sich der Herzog das Recht vor, den Wiederkauf einem seiner Erben oder einem anderen passenden Manne zu überlassen.
Siegel gut erhalten.
30 x 17 cm
Graf Heinrich von Schwarzburg belehnt Bernhard Marschalk mit dem Gut zu Großmehlra, das dieser von Hans Erbin gekauft hat
- Archivalien-Signatur: 371 (klein)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1457 Februar 27.
Graf Heinrich von Schwarzburg, Herr zu Arnstadt und Sondershausen, belehnt Bernhard Marschalk mit dem Gut zu Großmehlra (Meler), das dieser von Hans Erbin gekauft und das früher Berthold (Berlt) von Heringen besessen hat. Zugleich gibt er seinen Konsens, dass Bernhards Frau Margarethe das Gut als Leibgedinge erhält. Zu ihren Vormündern werden ernannt ihr Vater Hans von Widensee und ihr Oheim Albrecht Spitznase.
Siegel nicht mehr ganz deutlich.
27 x 18 cm
Graf Heinrich von Schwarzburg belehnt Friedrich Rebock mit dem Gute zu Oberspier und damit verbundenen Ländereien
- Archivalien-Signatur: 372 (groß)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1457 Februar 14.
Graf Heinrich von Schwarzburg, Herr zu Arnstadt und Sondershausen, beurkundet, dass er Friedrich Rebock mit dem Gute zu Oberspier, mit dem auch noch verbunden sind 16 Hufen zu Lichtenberg (?), zwei Hufen zu Kutzleben, eine Hufe zu Rockstedt, ein Viertel Landes zu Bellstedt, einen Hof und ein Viertel Landes zu Großenerich, einen Hof zu Bliederstedt, eine halbe Hufe zu Otterstedt, eine halbe Hufe zu Niederspier, eine Hufe in Wangen (?), ein Viertel in Hachelbich, in Berka zwei Höfe und Land in Jecha, Hof und eine Hufe in Sondershausen, eine Hufe in Badra, belehnt hat, nachdem dies alles durch den Tod Heinrichs von Sondershausen erledigt ist.
Vom Siegel nur ein Bruchstück erhalten.
28 x 24 cm
Herzog Wilhelm von Sachsen belehnt die Grafen Heinrich von Schwarzburg und Heinrich von Stolberg mit den Dörfern, die sie Graf Hans von Beichlingen abgekauft haben
- Archivalien-Signatur: 369 (groß)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1457 März 19.
Herzog Wilhelm von Sachsen belehnt die Grafen Heinrich von Schwarzburg, Herr zu Arnstadt und Sondershausen, und Heinrich von Stolberg, Herr zu Wernigerode, mit den Dörfern Frohndorf, Großorlishausen, Wenigenorlishausen, Großneuhausen, Kleinneuhausen, Ellersleben, Bachra, Rettgenstedt, Battgendorf, Schillingstedt und Dermsdorf halb, die sie Graf Hans von Beichlingen abgekauft haben. Wenn der eine von ihnen ohne Leibeserben stirbt, soll sein Anteil an den anderen oder dessen Erben fallen mit Ausnahme von Dermsdorf halb und Backleben, das wieder an Hans von Beichlingen zurückgehen soll.
Zeugen: Graf Ernst von Gleichen, Herr zu Blankenhain, Conrad zu Pappenheim (Erbmarschall und Amtmann zu Coburg), Bernhard von Kochberg, Hans von Schlotheim, Johann Sifrid (Kanzler).
Siegel gut erhalten.
38 x 25 cm
Herzog Wilhelm von Sachsen bewilligt die Verpachtung von sechs Hufen Landes Pfarrgut zu Marlishausen durch den Pfarrer von Oberndorf an die von Witzleben gegen ein Korngeld
- Archivalien-Signatur: 370 (groß)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1457 Februar 1.
Herzog Wilhelm von Sachsen bewilligt einen Pachtvertrag folgenden Inhalts: Heinrich Fischer, Pfarrer an der Kirche zu St. Nicolaus in Oberndorf unterhalb der Käfernburg überlässt das Pfarrgut von sechs Hufen im Feld von Marlishausen Heinrich von Witzleben auf 31 Jahre vom Datum dieses Briefes an gerechnet. Die Äcker haben, da Marlishausen 1450 verheert und verbrannt ist, von dieser Zeit bis 1454 wüst gelegen; vom Jahre 1454 an hat sie der von Witzleben bewirtschaftet. Infolgedessen soll er sie die ersten drei Jahre zinsfrei haben, dann aber jährlich einen Kornzins von drei Malter Korn und drei Malter Hafer geben, zahlbar am Michaelistage und einzuliefern entweder zu Oberndorf selbst oder in einer von dem Pfarrer anzugebenden Herberge in Arnstadt. Außerdem soll er 36 Acker im Kirchheimer Feld für den Pfarrer Winterkorn bestellen. Das Gut soll ohne alle Lasten bleiben und nach Ablauf der Pachtzeit in gutem Zustand zurückgegeben werden. Falls die von Witzleben es dann noch länger behalten wollen, sollen sie mit dem dann im Amte befindlichen Pfarrer ein Abkommen treffen. Wenn der Kornzins etwa nicht gezahlt wird, so soll der Pfarrer das Recht haben, darum zu mahnen, ohne dass seine Rechte deshalb gehemmt werden. Die Urkunde ist zweifach angefertigt für den Pfarrer und den von Witzleben.
Siegel gut erhalten.
38 x 29 cm
- Archivalien-Signatur: 760 (groß)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1459
Instrumentum des Notars Urbanus Hopfenslag, Kleriker in Würzburg (clericus Herbipolensis), über die Ernennung des Grafen Heinrich von Schwarzburg zum Kanoniker der Kirche zu Mainz und zu Bamberg, wozu er bereit 1458 durch den Papst Pius II. gemacht war.
Siegel fehlt.
54 x 41 cm
Heinrich von Schwarzburg, Herr zu Leutenberg, beurkundet, dass er auf Bitten von Volkmar und Reinhard Röder, den Reinhard von Griesheim mit 8 Schock jährlicher Zinsen zu Garsitz, welche Carl Weidemann, Hans Gulden, Peter Bischoff, Peter Gulden, Hans Kirchner, Claus Kirchner, Hans Rosenbusch und Hans Swarze daselbst zu geben haben, belehnt hat
- Archivalien-Signatur: 374 (klein)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1459 Februar 17.
Vgl. Nr. 376.
Siegel beschädigt.
24 x 12 cm
- Archivalien-Signatur: 373 (groß)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1459 August 7.
Hermann, Abt zu Helmarshausen, Lamprecht, Albrecht, Hans, Bernhard und Steben von Stockhausen, Gebrüder und Vettern, haben eine Fehde gehabt mit Herzog Wilhelm von Sachsen, Adolf von Nassau, Provisor zu Erfurt und Amtmann zu Rusteberg, Heinrich von Schwarzburg, Herrn zu Arnstadt und Sondershausen, Heinrich von Stolberg, Ernst von Hohnstein und den Städten Erfurt, Mühlhausen und Nordhausen, bei der ihre Burg Bramburg erobert und Lamprecht in Gefangenschaft geraten ist. Bei der Entlassung aus derselben, schwören sie alle ewige Urfehde in folgender Weise. Sie wollen gegen die genannten Herren und Städte und gegen den Erzbischof Diether von Mainz niemals wieder etwas Feindseliges unternehmen, auch keinem, der das tut, Schutz gewähren. Alle ihre etwaigen Ansprüche an die Genannten sollen nichtig sein, und wenn sie etwas mit ihnen zu schaffen haben, soll das auf rechtliche Weise folgendermaßen ausgetragen werden: Wenn sie etwas mit dem Erzbischof zu Mainz oder dem Stifte Erfurt zu schicken haben, soll der Austrag geschehen vor dem Provisor Adolf von Nassau, die Angelegenheiten mit dem Herzog von Sachsen sollen nach dessen oder ihren Rechten getrennt werden. Streitigkeiten mit Untertanen der beiden oder den übrigen vorhin genannten Herren und Städten sollen möglichst binnen drei Monaten ausgeglichen werden. Ihr Schloss Bramburg soll im Notfalle für jeden der Genannten offen sein. Wenn es zwischen Herzog Wilhelm von Braunschweig, dem Erbherrn der Stockhausen, und den genannten Herren und Städten zu einer Fehde kommt, dürfen sich jene dem Erbherren anschließen, ohne dass es als Bruch der Urfehde anzusehen ist, ebenso dürfen sie ihm im gleichen Falle ihr Schloss öffnen. Wenn sie etwa ihr Schloss verkaufen, sollen sie das Geld dafür in Eisenach auf dem Rathaus niederlegen und binnen Jahresfrist Lehngüter in dem Lande der Fürsten von Sachsen empfangen. Die Herren von Stockhausen geloben alle Punkte des Briefes genau zu halten, auch deshalb nicht zu appellieren und sich nicht durch kaiserliches oder königliches Wort davon absolvieren zu lassen.
Sechs sehr gut erhaltene Siegel.
66 x 31 cm
Die Brüder Volkmar und Reinhardt Röder beurkunden, dass sie an Reynhard von Griesheim für 80 Schock Groschen verkauft haben 8 Schock Groschen Zinsen zu Garsitz, zahlbar von Peter Gulden, Claus Kirchner, Hans Kirchner, Hans Gulden, Hans Rosenbusch, Hans Sitze, Hans Weydt, Hans Karl und Peter Bischoff
- Archivalien-Signatur: 376 (klein)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1460 Januar 27.
Gut erhaltenes Siegel.
23 x 14 cm
- Archivalien-Signatur: 375 (groß)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1460 März 29.
Weil sich zwischen dem Herzog Wilhelm von Sachsen und Graf Heinrich von Schwarzburg, Herr zu Arnstadt und Sondershausen, Streitigkeiten erhoben wegen der Jagdfolge vom Eisenberge bis an die Saale in dem sächsischen Gericht bei Remschütz in der Pflege Saalfeld, gibt ersterer durch diesen Brief letzterem die Erlaubnis zur Jagdfolge durch das Gericht. Doch soll Graf Heinrich diese Erlaubnis nicht anwenden zu einer Verletzung der Rechte Wilhelms.
Zeugen: Conrad zu Pappenheim, Erbmarschall und Amtmann zu Coburg, Bernhard von Kochberg, Hans von Schlotheim, Hermann von Greußen, Wilhelm Schott, Marschall, Johann Sifried, Kanzler, Christian Hugonis, Domherr zu Naumburg, Oberschreiber, Heinrich Gassmann, Propst zu Sondershausen.
Gut erhaltenes Siegel.
37 x 24 cm
- Archivalien-Signatur: 379 (groß)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1461 Januar 21.
Wir Wilhelm von gotes gnadenn hertzog zcu Sachsen, lanndgrave Indoringen und marcgrave zcu Miessen bekennen uffintlich an diesem
brive fur uns, unnser erbin, erbnemen und nachkomen und thun kund allermeniglich , das die edeln wolgebornnen her Heinrich grave zcu Swarczpurg, herre zcu Arnstet
und Sundershusen, her Heinrich grave und herre zcu Stalberg und Wernigerode und her Ernst grave von Haynstein, herre zcu Lare und Clettenberg von sinen und
graven Hannses von Hoynstein, graven Ernsts seligen sons sins vettern wegen unnser gevatter heimlichen und lieben getruwen fur uns komen sind demutiglichin
bittinde, das wir sie und yre libeslehinserben mit diesen hernachgeschriben slossen, steten, durffern, lehenen und gutern und yren zcugehorungen, so die yre eldern seligen
und sie von den hochgebornnen fursten hern Friderichen landgraven Indoringen und marctgraven zcu Miessen, unnserm lieben vettern seligen, auch hern Friderichenn
hertzogen zcu Sachsen et cetera, unnserm lieben bruder und uns in gesampten lehin gehabt und herbracht haben: Als nemlich mit den slossen und steten Lare, Hottinrode, Elrich,
Badungen und Blichenrode und iglichen yren zcugehorungen, so die genanten von Swarczpurg und Stalberg mit den herren von Hoynstein vorgenand; auch mit Rebeningen,
Rossla und Ebersperg und allen yren zcugehorungen, als die der von Swarczpurg und die von Hoynstein vorgenant mit graven Heinrichen von Stalberg und mit den
sloßen und stad Arnsperg, Clingen und Grußen und yren zcugehorungen die der von Stalberg und die von Hoynstein mit dem von Swarczpurg vorgenant in gesampten
lehin haben, auch semptlich zcu belehenen und yn die zcu gesampten lehen zcu lihen gnediclich geruchten. Habin wir angesehin mogelichkeid yrer bete auch willige
getruwe und anneme dinste, die yr aller eldern und sie unnsern eldern und vettern seligen, unnserm bruder und uns zcu ufftmaln unverdroßin und zcu dancke getan haben,
sie tegelichs thun und in zcukunfft thun sullen und mogen. Und dorummb die vorgenannten graven Heinrichen von Swarczpurg, graven Heinrichen von Stalberg, graven
Ernsten und graven Hannsen von Hoynstein gevettern und yrer aller libeslehinserben mit den vorgenanten slossen, steten, dorffern, lehen und gutern mit allen und iglichen
Lehenen, geistlichen und wertlichen gerichten, geleyten, zcollen, wiltpennen, friheidten, wonnen, weyden, wassern und allen andern zcu und ingehorungen gesucht und ungesucht
wie das alles genand ist, nichts ußgenomen zcu rechten gesampten lehin gnediclich gereicht und gelihenn alsvil wir durch recht doran zcuverlihen habin, reichen und lihen
ynach die also zcu rechten gesampten lehin als gesampter lehin recht und gewonheid ist, gennvertiglich in und mit crafft dieses brives. Also weres das grave Ernst
und grave Hanns von Haynstein vorgenant beyde an libeslehinserben mit tode verfilen, so sollten die sloss, stete und dorffer Lare, Hotenrode, Elrich, Badungen und Blichenrode
mit allen und iglichen yren zcugehorungen nichts ußgesloßin uff graven Heinrich von Swarczpurg, uff graven Heinrichen von Stalberg und yre libeslehinserben
komen und gefallen. Ginge aber grave Heinrich von Stalberg abe on libeslehinserbenn, so solten Rebenyngen, Roßla und Ebersperg mit allen und iglichen yren zcuge-
horungen an graven Heinrichen von Swarczpurg und an die von Hoynstein vorgenand und yre libeslehinserben komen und gefallen. Deßglichen widerumb ob
gescheh das grave Heinrich von Swarczpurg on libeslehinserben mit tode abginge, so solten die sloss und stad Arnsperg, Grußin und Clingen mit allen und iglichen
yren zcugehorungen an graven Heinrichen von Stalberg und die von Hoynstein vorgenant und yre libeslehinserben komen und gefallin und sullen die obgenanten
graven von Swarczpurg, Stalberg und Hoynstein und yre libeslehinserben alle und igliche obgeschriben sloss, stete, dorffer und yre zcugehorunge nichts usgesloßin
wie vorgemeldt ist furdmer von uns und unnsern erben zcu rechten gesampten lehin vorgerurtermaße von eym teyl uff die andern zcu gefallen, innhaben, besitzenn,
gebruchin, genießen alß sich geburt, verdinen und den lehin wie ufft die zcufalle komen rechte folge thun, als sollicher gesampter lehinguter alt herkomen
recht und gewonheid ist on alles geverde. Doch unschedelich der wolgebornnen frauwen Annan grafynn und frauwen zcu Stalberg wittwen an yrem
lipgedinge das sie had an und uff den slossenn Rebenyngen und Roßla mit yren zcugehorungen vorberurt, nach laut unnser brive yre doruber gegebin auch
on geverd. Des alles zcu urkunde habin wir unnser furstlich maiestad insigel fur uns, unnser erben, erbnemen und nachkomen mit rechter wiessen an diesen
brieff thun hencken. Gebin zcu Wiessinse uff mittwochin Agnetis virginis nach Cristi unnsers herren geburt tausend vierhundert und darnach
im einundsechzigstenn jarenn.
Zusammenfassung:
Herzog Wilhelm von Sachsen, Landgraf in Thüringen belehnt die Grafen Ernst und Hans von Hohnstein mit Lohra, Utterode, Großenehrich, Bodungen und Bleicherode, sowie die Grafen Ernst und Hans von Hohnstein, Heinrich von Schwarzburg und Heinrich von Stolberg, Herr zu Wernigerode, gemeinschaftlich mit Röblingen, Roßla, Ebersberg, Arnsburg (Arnsperg), Greußen und Clingen in der Weise, dass, wenn einer von ihnen ohne Leibeslehnserben stirbt, sein Anteil auf die andern übergehen soll.
Derselbe Inhalt wie Nr. 380.
An Seidenfäden abgehängtes Siegel etwas beschädigt. / S[igillum] Wilhelmi dei [gratia] ducis Saxonie la[n]tgr[avii] Thuringie, march[ionis] Misne[nsis], Orie[n]tali[s] et Lantisperg[is], comitis in Orlamunde.
54 x 40 cm
- Archivalien-Signatur: 380 (groß)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1461 Januar 21.
Herzog Wilhelm von Sachsen, Landgraf in Thüringen belehnt die Grafen Ernst und Hans von Hohnstein mit Lohra, Utterode, Großenehrich, Bodungen und Bleicherode, sowie die Grafen Ernst und Hans von Hohnstein, Heinrich von Schwarzburg und Heinrich von Stolberg, Herr zu Wernigerode, gemeinschaftlich mit Röblingen, Roßla, Ebersberg, Arnsburg (Arnsperg), Greußen und Clingen in der Weise, dass, wenn einer von ihnen ohne Leibeslehnserben stirbt, sein Anteil auf die andern übergehen soll.
Derselbe Inhalt wie Nr. 379
Siegel etwas beschädigt.
54 x 36 cm
Herzog Wilhelm von Sachsen belehnt Schwarzburg, Stolberg und Hohnstein mit Heringen und Kelbra in der Weise, dass, wenn Graf Heinrich von Schwarzburg und Graf Heinrich von Stolberg, Herr zu Wernigerode, ohne Leibeserben stirbt, die Lehen an die Grafen Ernst und Hans von Hohnstein übergehen sollen
- Archivalien-Signatur: 378 (groß)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1461 Januar 21.
Siegel sehr gut erhalten.
37 x 27 cm
- Archivalien-Signatur: 377 (groß)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1461 Januar 21.
Herzog Wilhelm von Sachsen regelt die Lehnsverhältnisse von Schloss und Stadt Wiehe, welche Heinrich von Schwarzburg, Herr zu Arnstadt und Sondershausen, an Dietrich von Werthern (Wertirde) für 8000 rheinische Gulden und etliches Baugeld auf Wiederkauf verkauft hat. Er erteilt seinen Konsens dazu und bestimmt, dass, wenn Graf Heinrich oder seine Erben ohne Leibeserben sterben sollten, es dem Herzog Wilhelm oder seinen Erben gestattet sein soll, die Stadt für 8000 Gulden zurückzukaufen.
Siegel gut erhalten.
33 x 21 cm
- Archivalien-Signatur: 382 (groß)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1462 August 19.
Graf Heinrich von Schwarzburg, Herr zu Leutenberg, schließt mit Graf Heinrich, Herrn zu Arnstadt und Sondershausen einen Burgfrieden über Schwarzburg. Er umfasst die ganze Burg, soweit sie Zwinger, Blanken, Zäune und Zinnen umgeben bis zu der Brücke, die dem äußersten Tor am nächsten ist.
Die Bestimmungen sind dieselben wie in Nr. 235.
Siegel gut erhalten.
62 x 29 cm
Landgraf Ludwig von Hessen belehnt Graf Heinrich von Schwarzburg mit zwei Dritteln der Allerburg unter der Bedingung, dass er die Landgrafen von Hessen nicht befehdet, sondern ihn vielmehr in allen Fehden unterstützt und das Schloss Allersberg für sie und ihre Leute im Falle eines Krieges stets offen hält
- Archivalien-Signatur: 381 (groß)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1462 Februar 14.
Siegel etwas beschädigt.
43 x 29 cm
- Archivalien-Signatur: 383 (groß)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1463 August 15.
Graf Heinrich von Schwarzburg, Herr zu Arnstadt und Sondershausen, belehnt Balzer und Hardmann von Gehofen mit dem Schlosse Ichstedt nebst den Dörfern Ichstedt und Borxleben samt allem Zubehör, welche sie von Heinrich Hacke gekauft haben. Wenn außerdem die 15 Hufen, die von Heinrich Hacke verliehen waren, mit den Gütern des Karsten von Witzleben nicht erfüllt wären, sollen sie die von Gehofen noch dazu erhalten. Auch können die Güter den beiderseitigen Frauen als Leibgedinge überwiesen werden. Zugleich mit den beiden Brüdern wird auch ihr Vetter Friedrich von Gehofen belehnt, der aber erst dann eintreten soll, wenn die beiden anderen ohne Lehenserben sterben.
43 x 27 cm
Kerstan von Schlotheim zu Kutzleben und seine Tochter Sophie von Witzleben zu Molsdorf, die Witwe Heinrichs von Witzleben, als Vormünder ihrer Kinder Kurt und Heinrich, beurkunden, dass sie das Gut zu Witzleben, das Heinrich von Witzleben besessen aber für 200 Gulden und 100 Schock Groschen dem Grafen von Schwarzburg versetzt hat, für 450 Gulden an die Grafen von Schwarzburg verkauft haben
- Archivalien-Signatur: 387 (klein)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1464 Dezember 31.
Siegel nicht mehr zu erkennen.
28 x 24 cm
- Archivalien-Signatur: 386 (groß)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1464 Dezember 12.
Tristan von Berlstedt verkauft Graf Heinrich von Schwarzburg, Herrn zu Arnstadt und Sondershausen, Güter zu Gehren und Lome. Der Preis beträgt 300 rheinische Gulden. Das Holz und "Buergut", welches er den Männern bisher verkauft hat, sollen diese noch das Jahr hindurch gebrauchen und er soll die Einkünfte davon erhalten. Übrigens hat er die Güter mit seinen Brüdern Lutolf und Heinrich gemeinschaftlich zu Lehen gehabt und hat diesen, wie es zunächst verzeichnet war, seinen Teil zum Kauf angeboten, diese aber haben darauf verzichtet.
Siegel der Stadt Arnstadt gut erhalten.
35 x 23 cm
- Archivalien-Signatur: 388 (klein)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1465 Januar 22.
Graf Heinrich von Schwarzburg, Herr zu Arnstadt und Sondershausen, belehnt Kurt von Germar mit dem Burglehen zu Straußberg nebst Zubehör und mit zwei Hufen Landes zu Niederspier, nachdem das Lehen durch den Tod Wilhelms von Gleichen erledigt ist. Zugleich belehnt er auch dessen Vetter Hans von Germar, der aber erst eintreten soll, wenn ersterer ohne Lehenserben stirbt.
Siegel nicht mehr ganz deutlich.
30 x 20 cm
Heinrich von Berlstedt (Berinstet) beurkundet, dass er seinen Anteil an dem Gut zu Gehren an Heinrich von Schwarzburg, Herrn zu Arnstadt und Sondershausen, für 300 Gulden verkauft hat
- Archivalien-Signatur: 390 (groß)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1465 Mai 30.
Gut erhaltenes Siegel.
30 x 25 cm
- Archivalien-Signatur: 391 (groß)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1465 März 24.
Graf Heinrich von Schwarzburg, Herr zu Arnstadt und Sondershausen, belehnt Friedrich Rebock mit dem Gut zu Niederspier, welches dieser von Claus Honrad gekauft und welches früher Hans von Schlotheim inne gehabt hat. Nach dem Tode Friedrich Rebocks soll das Lehen auf dessen Tochter übergehen.
Siegel nicht mehr zu erkennen.
28 x 22 cm
Papst Paul II. bestätigt dem fünfzehnjährigen [quintodecimo tue etatis anno] Grafen Heinrich von Schwarzburg, der bereits Kleriker im Erzbistum Mainz ist, im Voraus zwei geistliche Stellen, zu denen er etwa später gewählt werden wird
- Archivalien-Signatur: 389 (klein)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1465 Februar 7.
Bulle fehlt.
49 x 27 cm
Bündnis des Heinrich des Jüngeren von Schwarzburg als Provisor des Stifts Erfurt mit den Grafen von Schwarzburg sowie von Stolberg und von Hohnstein
- Archivalien-Signatur: 393 (groß)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1466 November 23.
Heinrich der Jüngere von Schwarzburg, Domherr von Mainz, Provisor des Stifts Erfurt, Oberster Amtmann zu Rusteberg und über alle Mainzer Stiftslande im Eichsfeld, hat am St. Elisabethen Tage 1466 (November 19) ein Bündnis geschlossen mit seinem Vater Heinrich von Schwarzburg, Herrn zu Arnstadt und Sondershausen, Graf Günther von Schwarzburg und anderen seiner Brüder, Heinrich zu Stolberg, Ernst und Hans von Hohnstein. Erzbischof Adolf zu Mainz, der Dechant und das Kapitel des Domstifts erklären, dass das Bündnis mit ihrer Einwilligung geschlossen ist.
Zwei gut erhaltene Siegel.
62 x 38 cm
- Archivalien-Signatur: 395 (groß)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1466 Oktober 23.
Graf Heinrich von Schwarzburg, Herr zu Arnstadt und Sondershausen, zugleich in Vormundschaft für seinen Vetter Balthasar von Schwarzburg, Herr zu Leutenberg, belehnt Caspar und Heinrich von Griesheim mit Gütern und Zinsen, die gelegen sind zu Griesheim, Cottendorf, Königsee, Pennewitz, Bechstedt, Allendorff, Großliebringen (Liebergen), mit dem Wasser über Gräfinau von der Ilm bis an die Lome, dem Singerholz, der Sfiza-Wiese, der Wiese auf dem Rithe, mit Äckern am Singerberge und Lindenberge zwischen Griesheim und Dörnfeld an der Ilm, die früher Hans von Oberweimar gehabt hat.
Siegel gut erhalten.
37 x 22 cm
Herzog Wilhelm von Sachsen schlichtet einen Streit zwischen den Grafen von Schwarzburg und Stolberg mit der Stadt Nordhausen um die Gerichtsbarkeit in der Flur Nordhausen
- Archivalien-Signatur: 394 (groß)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1466 April 19.
Nach mehrfachen vergeblichen Versuchen, den Streit zwischen Graf Heinrich von Schwarzburg, Herr zu Arnstadt und Sondershausen, und Graf Heinrich von Stolberg einerseits und der Stadt Nordhausen andererseits zu schlichten, hat Herzog Wilhelm von Sachsen auf dem Tage zu Naumburg folgende Einigung zustande gebracht: Die Grafen von Schwarzburg und Stolberg sollen ihre Gerechtigkeit des Halsgerichtes und anderer Gerichte, die sie bisher in der Flur von Nordhausen gehabt oder zu haben vermeint haben, soweit dieselbe vormals durch Heinrich Gaßmann, Dechant von Jechaburg, Conrad von Germar, Ritter (von seiten Heinrichs von Schwarzburg) und Hans Knuthe und Caspar von Koßebothe (von Seiten Heinrichs von Stolberg) und durch Andreas Hildebrand, Hans Brauer, Reinhart Weyßenberg und Dietrich Spigel (von seiten derer von Nordhausen) beritten worden und auch noch andererseit beritten und versteinet werden im Beisein des Herzogs Wilhelm und der Grafen am Sonntag Reminiscere (1466 März 13), und deren Grenzen in der Urkunde genau angegeben wurden, an den Rat und die Gemeine von Nordhausen verkaufen mit allen Gerechtigkeiten. Schläge, Schranken, Graben und Zindeln sollen die Nordhäuser in dem bisherigen Zustand lassen. Der Rat von Nordhausen soll dafür 4004 rheinische Gulden am Dienstag nach Misericordia Domini (1466 Mai 1) zahlen zu Nordhausen. Der Graf von Stolberg bewilligt ansonsten, dass die Nordhäuser in dem so genannten Kirchhofsholze, welches außerhalb der Grenzen der genannten Flur liegt, und welches früher einem Nordhäuser Bürger namens Apel Kirchhoff gehört hat, Holz holen und Weidwerk treiben. An dem Kloster auf dem Frauenberg in der Vorstadt zu Nordhausen sollen beide Teile ihre bisherige Gerechtigkeit behalten.
Zeugen: Dietrich, Bischof von Naumburg, Günther von Mansfeld, Ludwig von Gleichen, Hans von Beichlingen, Heinrich von Gera, Bruno von Querfurt, Rudolf und Burchard Schenken von Tautenburg, Rudolf Schenk von Wiedebach, Heinrich von Brandenstein zu Ranis, Dietrich von Hopfgarten, Hans von Tüchern, Johann Sifridt, Canzler.
Vier gut erhaltene Siegel.
68 x 40 cm
Kurfürst Herzog Ernst von Sachsen belehnt Graf Heinrich von Schwarzburg, Herrn zu Arnstadt und Sondershausen, mit Ichstedt
- Archivalien-Signatur: 392 (klein)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1466 Mai 20.
Zeugen: der Obermarschall Hugold von Schleinitz, Nickel von Schonberg, der Untermarschalk Dietrich von Schonberg, Johann von Mergental (Canzler).
Siegel gut erhalten.
Herzog Wilhelm von Sachsen belehnt die Grafen Heinrich von Schwarzburg und Heinrich von Stolberg mit Backleben halb und Dermsdorf ganz, welche die Grafen von dem Grafen Hans von Beichlingen gekauft haben
- Archivalien-Signatur: 397 (klein)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1467 August 20.
Siegel gut erhalten.
35 x 19 cm
Herzog Wilhelm von Sachsen belehnt Graf Heinrich von Schwarzburg mit der Käfernburg und dem ganzen Landgericht Winkel
- Archivalien-Signatur: 396 (groß)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1467 August 8.
Herzog Wilhelm von Sachsen belehnt Graf Heinrich von Schwarzburg, Herrn zu Arnstadt und Sondershausen, mit der Käfernburg und dem ganzen Landgericht, das Heinrich von Schwarzburg für 10.000 Gulden als Pfand erhalten hat, und außerdem mit den Dörfern Winkel (Winikelde), Schernberg, Himmelsberg (Hemmensberg), Gundersleben, Rockstedt, Bellstedt, Ronstedt, Bruchstedt, Großenehrich, Wenigenehrich, Thüringenhausen, Thalebra, Hohenebra, Oberspier, Niederspier, Thaleben (Talheim), Bliederstedt, Westerengel, Kirchengel, Holzengel, Feldengel, Trebra, Niederbösa, Faula, Kraborn und Martbach, die ursprünglich freier Besitz gewesen sind, aber dem Herzoge übergeben und von ihm wieder als Lehen genommen sind. Zugleich werden mitbelehnt die Grafen Heinrich von Stolberg und Ernst und Hans von Hohnstein, in der Weise, dass, wenn Heinrich von Schwarzburg ohne Leibeserben sterben sollte, die Lehen an die anderen oder deren Erben übergeben sollen.
Siegel fehlt.
54 x 29 cm
Herzog Wilhelm von Sachsen verweist die Mannschaft der Käfernburgischen Pflege an Graf Heinrich von Schwarzburg, Herr zu Arnstadt und Sondershausen, der Schloss Käfernburg vorher schon pfandweise innehatte
- Archivalien-Signatur: 398 (groß)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1467 August 19.
Siegel gut erhalten.
36 x 23 cm
Herzog Wilhelm von Sachsen befreit Graf Heinrich von Schwarzburg und Hans Bruno von Abgaben auf einen Hof in Weimar
- Archivalien-Signatur: 400 (groß)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1469 Mai 3.
Herzog Wilhelm von Sachsen befreit Graf Heinrich von Schwarzburg, Herrn zu Arnstadt und Sondershausen, und seinen Erben (unehelichen Sohn?) Hans Bruno von Abgaben auf ihren Hof in Weimar, der neben der Kirche Sankt Peter und Paul liegt. Von dem Hof sind jährlich ein altes Schock Geschoss, vier Pfennig Wachegeld, zwei Schillinge Erbzins, vier neue Groschen Lotgeld als Stadtgut auf dem Rathause zu Weimar zu entrichten. In dem Hofe haben Hans Brun und seine Frau Ilse ihren Wohnsitz. Durch die Urkunde wird festgesetzt, dass diese beiden ihr Leben lang auf dem Hofe bleiben für eine Abgabe von 20 rheinischen Gulden, den Grafen und die seinen im Falle ihres Aufenthalts mit Betten und Bettengewand und auf deren Kosten mit Heu, Stroh und Feuerwerk empfangen, von den bisherigen Abgaben aber frei sein, dagegen für etwaigen Handel den sie treiben, die gebührende Abgabe zahlen sollen. Die Freiheit soll sich nur auf die genannten Abgaben erstrecken, und es soll niemand den Hof als Freistätte benutzen dürfen.
Siegel gut erhalten.
38 x 22 cm
- Archivalien-Signatur: 399 (groß)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1469 Februar 13.
Herzog Wilhelm von Sachsen belehnt die Grafen Heinrich von Schwarzburg, Herrn zu Arnstadt und Sondershausen, und Heinrich von Stolberg und Wernigerode mit Schloss und Dorf Frohndorf sowie den Dörfern Großorlishausen, Kleinorlishausen, Großneuhausen, Kleinneuhausen, Rettgenstedt, Backleben, Bachra, Battgendorf, Schillingstedt, Dermsdorf und Ellersleben, von welchen Graf Heinrich von Schwarzburg dem Grafen Heinrich von Stolberg, nachdem sie sie gemeinschaftlich von den Grafen von Beichlingen gekauft haben, seine Hälfte verkauft hat. Wenn Heinrich von Stolberg ohne Leibeserben stirbt, sollen die Dörfer an die Grafen von Schwarzburg zurückfallen.
Siegel gut erhalten.
37 x 25 cm
- Archivalien-Signatur: 401 (klein)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1470 Mai 22.
Graf Heinrich von Schwarzburg, Herr zu Arnstadt und Sondershausen, belehnt Hermann von Rastenberg mit Äckern zu Donndorf (Thundorf) und Zinsen, die Hermann Thomas, Peter Hoscher, Hans Günzil Haffersag zu zahlen haben, sowie mit einer Wiese zwischen Roßleben (Rusteleubin) und Wiehe, nachdem die Lehen durch den Tod des Hans von Nausitz (Nuwsessin) erledigt sind.
Vgl. Nr. 416.
Siegel gut erhalten.
35 x 16 cm
- Archivalien-Signatur: 761a (groß)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: nach 1471 Aug. 9., vor 1484 Aug. 12.
Bleisiegel an Hanfschnur.
44 x 36 cm
- Archivalien-Signatur: 402 (groß)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1471 November 17.
Zwischen Graf Heinrich von Schwarzburg, Herrn zu Arnstadt und Sondershausen, und Graf Heinrich von Stolberg einerseits und der Stadt Nordhausen andererseits waren weitläufige Streitigkeiten entstanden wegen des Klosters auf dem Frauenberg, während deren sich beide Parteien mancherlei Schaden zufügten und auch Heinrich von Hain (Hayn) von den Nordhäusern gefangen genommen wurde. Endlich wurden die Zwistigkeiten, wie die Ratsmeister Curt von Wenden und Hans Kleine und vier Leute aus der Gemeinde von Nordhausen, nämlich Curt Schulze, Hans Rudolf, Hans Hoffmann und Thile Ildehusen beurkunden, unter folgenden Bedingungen beigelegt: Heinrich von Hain ist aus der Haft zu entlassen, er muss Urfehde schwören und es darf ihn an seinem Eigentum kein Schaden geschehen. Das Kloster und der von den Nordhäusern angefangene Graben sollen in der bisherigen Weise bleiben, 15 Jahre lang, das heißt, die Nordhäuser können den Graben zu Ende führen und die Grafen behalten das Recht, die Pröpste ein- und abzusetzen und ihnen Rechnung abzufordern. Die Nordhäuser stellen sich unter den Schutz der Grafen und haben 15 Jahre lang jährlich an jeden 80 Schock Groschen, den Groschen zu drei Pfennig, zu zahlen und die Grafen haben sie zu schützen wie ihre eigenen Untertanen. Außerdem werden noch einige weniger wichtige Bedingungen gestellt, namentlich in Bezug auf gegenseitige Unterstützung bei Fehden ausgenommen gegen das Reich, den Erzbischof zu Magdeburg, den Bischof zu Halberstadt, gegen die Kurfürsten Ernst und Albrecht, dem Herzog Wilhelm zu Sachsen, Ernst und Hans von Hohnstein, die Städte Erfurt und Mühlhausen, außerdem gegen die Herzöge von Braunschweig, Wilhelm den Älteren und den Jüngeren sowie Friedrich und Heinrich, Wilhelm von Henneberg, Günther, Gebhard und Vollrad von Mansfeld sowie Bruno von Querfurt.
Siegel fehlt.
69 x 51 cm
- Archivalien-Signatur: 403 (klein)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1473 September 11.
Graf Heinrich von Schwarzburg, Herr von Arnstadt und Sondershausen, hat seiner Gemahlin Elisabeth von Cleve seiner Zeit Schloss und Stadt Rudolstadt als Leibgedinge verschrieben, das aber auf ihre Bitte in der Weise abgeändert, dass ihr ein Freihof in Arnstadt zwischen der Kirche Unserer Lieben Frau und dem Barfüßerkloster angewiesen wird. Dazu sollen ihr jährlich geliefert werden 600 rhein. Gulden, vom Rat der Stadt zu erheben, 6 Fuder Wein, 6 Fuder Bier, 10 Erfurter Malter Korn, 6 gemästete Schweine, 3 Farren, 3 Schöpse, drei Schock Hühner, 2 Tonnen Butter, 4 Tonnen Käse, 1/2 Tonne Schmalz, 1/2 Malter Erbsen, alle Freitage und Festtage ein Dienst kleiner Fische, um 16 Personen zu speisen, 2 Tonnen Heringe, 1/2 Tonne Hecht, Salz soviel als sie für ihre Küche braucht, und Feuerwerk. Da Arnstadt sächsisches Lehen ist, so gibt Herzog Wilhelm seine Genehmigung dazu. Als Vormünder werden bestellt Adolf, Erzbischof von Mainz, Johann und Adolf, Herzöge von Cleve, Bruno von Querfurt.
Siegel gut erhalten.
33 x 19 cm
Erzbischof Johann von Magdeburg bestätigt Graf Heinrich von Schwarzburg dem Jüngeren einen Lehenbrief über die Pfannen zu Halle und andere Güter zu Döllnitz
- Archivalien-Signatur: 404 (klein)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1474 Mai 23.
Vgl. Nr. 299 und Nr. 418.
Siegel gut erhalten.
31 x 25 cm
Herzog Wilhelm von Sachsen und Graf Heinrich von Schwarzburg legen die Grenze an den Wasserläufen bei Frankenhausen, Oldisleben, Ringleben und Esperstedt fest
- Archivalien-Signatur: 405 (groß)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1474 Juni 1.
Vertrag zwischen Herzog Wilhelm von Sachsen und der Graf Heinrich von Schwarzburg, Herrn von Arnstadt und Sondershausen, um das Wasser und Röhrig zu Frankenhausen und dem Damm zu Ringleben wegen des Hochwassers, der Trift und der Viehweide. Es werden die Grenzen für jeden einzelnen bei Frankenhausen, Esperstedt, Ringleben und Oldisleben festgesetzt. Einzelne darin erwähnte Punkte sind die Dunne, der Geglingsberg, der Bruchsen und die Genslache.
Gut erhaltenes Siegel.
42 x 26 cm
Herzog Wilhelm von Sachsen bestätigt das Testament des Grafen Heinrich von Schwarzburg von 1475 Oktober 4.
- Archivalien-Signatur: 408 (groß)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1475 Oktober 19.
Die Urkunde enthält noch einmal die Bestimmungen des Testaments, aber ohne die Zeugen und Notare anzuführen.
Siegel.
62 x 31 cm
Herzog Wilhelm von Sachsen beurkundet, dass ihm Graf Heinrich von Schwarzburg, Herr zu Arnstadt und Sondershausen, Heinrich zu Stolberg-Wernigerode, Hans von Beichlingen, Siegmund von Gleichen, Herr zu Thonna, Gebhard, Albrecht, Ernst und Volrad von Mansfeld, Ernst und Hans von Hohnstein sowie Bruno von Querfurt den halbjährigen Zins, den er in ihren Ländern in den von ihm zu Lehen rührenden Gerichten hat einfordern lassen, freiwillig und nicht von Rechtswegen gegeben haben, und verspricht, eine gleiche Forderung nicht wieder zu stellen
- Archivalien-Signatur: 409 (groß)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1475 November 6.
Gut erhaltenes Siegel.
46 x 32 cm
- Archivalien-Signatur: 407 (groß)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1475 Oktober 4.
Bescheinigung des Notars Nikolaus Behme, dass das Testament den Söhnen Heinrichs vorgelesen und von ihnen genehmigt ist.
Die darin erwähnten Personen sind dieselben wie in Nr. 406.
42 x 55 cm
- Archivalien-Signatur: 406 (groß)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1475 Oktober 4.
Graf Heinrich von Schwarzburg, Herr zu Arnstadt und Sondershausen, trifft folgende Bestimmungen: Von seinen sieben Söhnen sollen Heinrich, Bischof zu Münster und Administrator des Erzstifts Bremen, und Heinrich, Priester zu Erfurt und Amtmann zu Rüsteberg, weil sie geistliche Lehen haben, keinen Teil an der Hinterlassenschaft haben. Von den anderen sollen Günther der Ältere und Günther der Mittlere, die bereits verheiratet sind, die Herrschaft gemeinschaftlich führen. Von den übrigen drei sollen die beiden Heinrich in den geistlichen Stand treten und so lange, bis sie durch ihre geistlichen Lehen wenigstens ein Einkommen von jährlich 500 Gulden haben, jährlich 300 Gulden erhalten. Der jüngste Bruder Günther soll weltlich bleiben und sich nicht verheiraten. Wenn einer der regierenden Brüder ohne männliche Erben sterben sollte, soll dessen Anteil an der Herrschaft auf ihn übergehen und dann darf er sich verheiraten. Bis dahin soll ihm gehören Clingen und vier Mühlen, nämlich die neue Mühle, die Straubenmühle, die Brehmer-Mühle und die Pfaffen-Mühle, und außerdem das Holz der Groll; ferner darf er Bau- und Brennholz von der Hainleite holen, soviel er braucht; endlich sollen ihm auch einige Weinberge, alle Geschoss und Zinsen in Clingen und Westgreußen, gehören und 400 Gulden aus dem Geschoss der Stadt Greußen. Wenn die beiden regierenden Brüder bei ihrem Tod unmündige Kinder hinterlassen, soll jener die Vormundschaft über sie führen bis zu ihrer Mündigkeit und die Töchter versorgen. Wenn beide regierenden Brüder ohne Leibeserben sterben, soll die ganze Herrschaft auf ihn übergehen. Wenn aber auch er ohne Kinder stirbt sollen die beiden für den geistlichen Stand bestimmten Heinrich sich Dispens erteilen lassen, in den weltlichen Stand zurückkehren, die Herrschaft übernehmen und sich verheiraten. Mit dem Herzog Wilhelm von Sachsen und auch untereinander sollen sie in gutem Einvernehmen bleiben. Die Brüder haben geschworen, alle Punkte des Testaments genau zu halten.
Zeugen: Georg von Hopfgarten, Hans von Kutzleben, Apel von Ebeleben, Heinrich Zenge, Vogt zu Sondershausen, Heinrich Heise, Vogt zu Rudolstadt und Blankenburg, Heimbrodt von Rengilderode, Ottomar Cammerer.
Als Notare haben gedient: Johann Schützenmeister und Niklas Brehme, Kleriker des Bistums Mainz, und deren Zeugen Caspar von Rüxleben und Johann Thobel.
13 gut erhaltene Siegel.
Libell, 46 cm x 35 cm, 6 Bl.
Erzbischof Diether von Mainz ernennt seinen Provisor zu Erfurt, Graf Heinrich von Schwarzburg, zum Provisor über das Eichsfeld, Thüringen und Sachsen
- Archivalien-Signatur: 351 (groß)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1476 August 9.
Siegel beschädigt.
33 x 17 cm
- Archivalien-Signatur: 410 (groß)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1476 Juni 1.
Nach Verabredung zwischen dem Grafen Heinrich von Schwarzburg, Herrn zu Arnstadt und Sondershausen, und Bruno von Querfurt hat der Sohn des ersteren, Günther von Schwarzburg der Mittlere, Katharina von Querfurt, die Tochter Brunos von Querfurt zur Gemahlin genommen. Dieser sind als Leibgedingen ausgesetzt 273 Gulden, die die Stadt Frankenhausen jährlich an Steuern zu entrichten hat. Der Rat von Frankenhausen, nämlich Fritsche Bergk, Caspar von Michel, Ratsmeister, Celiax Hartmann, Jacob Syboldt, Kämmerer, Andreas Dorffmann, Fritsche Hesse, Fritsche Hamme, Claus Ebelein, Kersten Gundirssleib, Michel Hopfe, Jacob Kersten, Claus Schelchin, Ratskumpanen, gelobt die genannte Summe nach Günthers Tod jährlich an Katharina zu zahlen.
Siegel des Grafen Heinrich und der Stadt Frankenhausen gut erhalten.
39 x 27 cm
- Archivalien-Signatur: 412 (klein)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1476 August 20.
Der Abt Johann und der Prior Johann von Artern des Klosters Ilfeld bestimmen, dass der Prokurator und Verweser des Ilfeldischen Hofes zu Kirchengel (Kerchengelde), Kurt Wunnenburgk, ohne besondere Erlaubnis der Grafen von Schwarzburg nicht wieder Holz verkaufen darf.
Zeugen: Heinrich Zange, Vogt zu Sondershausen, Heinrich von Beulwitz, Pawel Morung und Johannes Tobel, Schreiber.
Zwei etwas beschädigte Siegel.
25 x 19 cm
- Archivalien-Signatur: 411 (groß)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1476 Februar 24.
Das Gericht zu Sondershausen, bestehend aus dem Richter Heinrich Zange und den Schöffen Georg (Jorge) von Hopfgarten, Hans von Kutzleben, Apel von Ebeleben, Heimbrodt von Rengilderode, Caspar von Rüxleben, Bethmann von Tüticherode, Hermann Worm, Ludwig von Greußen, bestätigt, dass Graf Günther von Schwarzburg und seine Gemahlin Katharina vor dem Gericht zu Sondershausen auf die Erbschaft von Katharina verzichten, außer wenn etwa ihr Vater Bruno von Querfurt ohne männliche Leibeserben sterben sollte.
Neun Siegel des Richters und der Schöffen gut erhalten.
39 x 20 cm
- Archivalien-Signatur: 414 (groß)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1477 Oktober 4.
Hartung Gernodt, Bürger zu Erfurt, seine Frau Steffe und im Einverständnis mit ihnen Friedrich Reinbot (Rymbot) beurkunden, dass sie den Hof zu Grünau, unter den Schildern bei dem Füllloch gelegen, an den Abt von Paulinzella (von der Celle) Antonius für 600 Gulden verkauft haben; nur müssen jährlich 2 1/2 Schilling Landpfennige an den Mantzschen Hof zu Erfurt abgegeben werden.
Zeugen: Nikolaus, Abt zu Georgental, Johann Gundermann, Dechant an der Sankt Severi Kirche zu Erfurt, Cordt Hattermann, Bürger zu Erfurt, und Wilhelm von ?
Zwei gut erhaltene Siegel.
36 x 21 cm
Im Urkundenbuch Paulinzelle nicht erwähnt.
Die Kurfürsten Ernst und Albrecht von Sachsen beurkunden das Leibgedinge, das Heinrich der Mittlere von Schwarzburg, seiner Gemahlin Hedwig verschreibt
- Archivalien-Signatur: 413 (groß)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1477 Juni 6.
Die Kurfürsten Ernst und Albrecht von Sachsen beurkunden das Leibgedinge, das Heinrich der Mittlere von Schwarzburg, seiner Gemahlin Hedwig, einer geborenen Gräfin von Mansfeld, verschreibt. Dieses umfasst das Schloss Schleiz (Schlewitz) mit den Vorwerken Dörrenhof und den dazu gehörigen Äckern, Schäferwiese, Wiesen, beonders der Hofacker, die Lange Wiese mit dem Acker dabei, den Baumgarten hinter und neben dem Schlosse, vier Teiche, nämlich den Hain, Lehmgruben, den in der Altstadt und den größeren Hoffler, das Fischwasser Wiesenthal von Ketners Hammerschmiede bis auf das Bürgerwasser zu Schleiz, von da bis zu Kompters Wasser und von da bis zu dem Kospoder Wasser, zu Oschitz den Viehof nächst dem Schlosse, dazu Born- und Zimmerholz, sowie als zum Schloss, zur Behausung Vieh- und Schafhöfen nötig ist, item vier Mölner mit Namen Möler, Helwig, Coberlein und Becker, item die innere Stadt Schleiz mit 58 alten Schocken, 28 Stein Anschliff, vom Rathaus besonders und sonst besonders einzeln 6 Schock 1 Groschen 6 Pfennige in der Stadt, item 100 Schock auf der Walkmühle, item 70 Schock vom Zoll, 3 1/2 Matz, 26 Scheffel Korn, 13 Scheffel Weizen, Mastung dreier Schweine in und außer der Herren Mühle, item die alte Stadt Schleiz mit 12 Schock 7 Groschen Erbzins, dazu Handfrone und 1/2 Scheffel Salz, dazu Handfrone aller Leute vor dem BöhmischenTore, 5 Scheffel Korn vom Müller Moser unter der Stadt Schleiz, das Dorf Böhmsdorf mit 12 Schocken 14 Groschen 2 Pfennig Erbzins mit Pferden, Handfrone und allen anderen Pflichten, 7 Scheffel Zollhafer und Frone zum Vorwerk Dörrenhof, item alle Handfrone und Pflicht der alten Stadt Schleiz, das Dorf Görkwitz mit 8 Schocken 8 Groschen 3 Pfennig Erbzins, 15 Scheffel Hafer, 35 Hühner, alle Pferde und Handfrone, das Dorf Oettersdorf 5 Schock 1 Groschen 7 Pfennig Erbzins 6 Scheffel Weizen, 7 Scheffel Korn, 55 Hühnern, 5 Scheffel Zollhafer, Pferd- und Handfronen, item 11 1/2 Tagsbruch (?) in der alten Stadt und in den Dörfern Böhmsdorf und Oettersdorf, dazu alle Gerichts- und Lehengelder, item das Vorwerk zu Oettersdorf mit Viehhof, Schäfereien, Äckern, Wiesen, Hölzern, Pferd- und Handfronen und allen anderen Pflichten, item die Hälfte der Haferbete in den Dörfern Böhmsdorf, Oettersdorf, Görkwitz samt den Hofdiensten des Kompters und der inneren und äußeren Stadt Schleiz, dazu die Wildbahn ihres Leibgutes. Die Rechte des Herrn Heinrich zu Gera werden dadurch nicht berührt. Da die genannten Stücke alles sächsiche Lehen sind, so bestätigen die Kurfürsten Ernst und Albrecht von Sachsen dieselben in der Weise, dass sie nach dem Tode Heinrichs in den Besitz seiner Gattin gelangen sollen. Es soll den Erben Heinrichs auch gestattet sein, die zu dem Leibgedinge gehörigen Städte für 500 rheinische Gulden zurückzukaufen. Zu Vormündern wurden ernannt Graf Hans von Beichlingen, Graf Heinrich von Stolberg, Graf Volrad von Mansfeld, Hedwigs Bruder.
Siegel beschädigt.
50 x 32 cm
Herzog Wilhelm von Sachsen verleiht dem Grafen Heinrich von Schwarzburg das Recht, in dem Schwarzenberge im Gericht Rositz (?) Gold abzubauen
- Archivalien-Signatur: 415 (klein)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1477 Juni 4.
Herzog Wilhelm von Sachsen verleiht dem Grafen Heinrich von Schwarzburg, Herrn zu Arnstadt und Sondershausen, das Recht, in dem Schwarzenberge im Gericht Rositz (?), dessen Silberbergwerk er ihm schon als Lehen gegeben hat, eventuell auch Gold zu bauen, behält sich aber den Zehnten und 1/16 Anteil an dem Bergwerk vor.
Siegel beschädigt.
30 x 16 cm
Graf Heinrich von Schwarzburg, Herr zu Arnstadt und Sondershausen, belehnt die Brüder Heinrich, Friedrich, Dietrich und Hans von Rastenberg mit den Lehen, die ihr verstorbener Vater innehatte
- Archivalien-Signatur: 416 (klein)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1478 Juni 26.
Vgl. Nr. 401.
Siegel beschädigt.
33 x 16 cm
Graf Heinrich von Schwarzburg, Herr zu Arnstadt und Sondershausen, belehnt Curt von Kochberg mit Gütern und Zinsen
- Archivalien-Signatur: 417 (groß)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1479 März 1.
Graf Heinrich von Schwarzburg, Herr zu Arnstadt und Sondershausen, belehnt Curt von Kochberg mit Gütern und Zinsen zu Volkstedt, Schwarza, Zeigerheim, Kleingölitz (Wenigen Golis), Keilhau und Teichel (Tüchelde), mit einem Gehölze, genannt das Banndorf, der Fischweide zu Rudolstadt, dem Fischwasser der Rynne, einer Wiese zu Rudolstadt, genannt der Wert, und einem Weingarten genannt der Stotternheym. Zugleich belehnt er auch dessen Bruder Lorenz von Kochberg, der aber erst eintreten soll, falls ersterer ohne Lehenserben stirbt.
Siegel sehr verschmutzt und undeutlich.
32 x 26 cm
Kurfürst Ernst von Sachsen bestätigt als Administrator der Kirchen zu Magdeburg dem Grafen Heinrich von Schwarzburg, Herrn von Arnstadt und Sondershausen, das Lehen über die Pfannen zu Halle und andere Güter
- Archivalien-Signatur: 418 (klein)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1480 Juli 13.
Vgl. Nr. 404.
Siegel gut erhalten.
36 x 22 cm
Die Städte Arnstadt, Sondershausen und Frankenhausen verschreiben Graf Heinrich von Schwarzburg, Probst zu Jechaburg, 350 Gulden Leibzins, die sie ihm jährlich zu Martini in Mühlhausen oder Nordhausen oder eine Meile davor zahlen wollen
- Archivalien-Signatur: 425 (groß)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1481 Februar 14.
Die Siegel der drei Städte gut erhalten.
33 x 22 cm
Überlieferung:
UB Arnstadt Nr. 739.
Graf Heinrich von Schwarzburg bestimmt, dass in der Schlosskapelle Arnstadt täglich Stundengebete gehalten werden
- Archivalien-Signatur: 424 (groß)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1481 Juli 30.
Graf Heinrich von Schwarzburg, Herr zu Arnstadt und Sondershausen, bestimmt, dass in der Kapelle des Schlosses zu Arnstadt täglich die Prim, die Terz, die Sept, die Non, Vesper und Komplet gehalten werden sollen, welche vier Vikarien und zwei Jungen besorgen sollen. Er weist dazu eine Summe Geldes aus dem Frankenhäuser Zoll an, außerdem zwei Häuser in der Stadt. Genauere Ausführungsbestimmungen werden noch hinzugefügt. Die Söhne Heinrichs, Günther der Ältere, der Mittlere und der Jüngere erklären sich damit einverstanden.
Vier Siegel, davon zwei etwas beschädigt.
50 x 33 cm
Überlieferung:
UB Arnstadt Nr. 744.
Heinrich der Jüngere von Gera beurkundet einen Schlichtungsspruch im Streit zwischen den Grafen Heinrich und Balthasar von Schwarzburg
- Archivalien-Signatur: 420 (groß)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1481 Juni 8.
Heinrich der Jüngere von Gera beurkundet einen Schlichtungsspruch im Streit zwischen Graf Heinrich von Schwarzburg, Herr zu Arnstadt und Sondershausen, und Graf Balthasar von Schwarzburg, Herr zu Leutenberg. Der Streit war entstanden, weil Balthasar den Kontrakt, den sein Vater mit Heinrich gemacht hat, nicht genau einhielt. Heinrich von Gera mit Apel von Ebeleben und Heinrich Heise, Amtmann zu Rudolstadt, von seiten Heinrichs, Balthasar Ulferich und Jacob Heymburg von seiten Balthasars haben den Streit in folgender Weise geschlichtet: Da der Streit hauptsächlich durch falsche Auslegung des Kontrakts entstanden ist, sollen alle Briefe, die deshalb gewechselt wurden, vernichtet werden. Die beide sollen geloben, sich in Zukunft zu vertragen. Alle Reverse, Teilzettel, Register, Kaufbriefe, Lehnbriefe, Privilegia, Urkunden und Briefe sollen so deponiert werden, dass sie beiden Teilen erreichbar sind. Weil Heinrich das ursprünglich gemeinsame Gehren an sich gebracht hat, soll Balthasar die Lehnschaft von Dörnfeld, das auch gemeinschaftlich war, allein haben. In Schwarzburg soll der Keller, den Heinrich unter Balthasars Küche hat, letzterem allein gehören, ebenso die Gerechtigkeit in dem Malzhause und die Gänge darin. Dagegen sollen die Gebäude in dem vorderen Haus Heinrich zufallen, und er soll auch das Recht haben, durch den obersten Turm eine Pforte zu machen, damit er von einer Kemenate zur anderen gehen kann, doch soll der Turm oberhalb und unterhalb des Ganges beiden gemeinsam bleiben, ebenso auch das Backhaus. Der Zoll von dem Weine zu Gräfinau (Grewenare) soll jedem zur Hälfte gehören. Balthasar soll seine Ansprüche an Sabelenders Güter an der Schwarzen Wiese, an der Wiese auf der Saabels Heide, an dem Teiche zu Aschau und an der Wiesen zu Schwarza aufgeben; die Wiese, die Heinrich in Königsee an sich gebracht hat, soll ihm bleiben. Dagegen soll Balthasar das Recht haben, Wiesen in gleichem Werte aus dem gemeinschaftlichen Besitze an sich zu bringen. Die Schmiede, die Balthasar an der Lichte hat bauen wollen, soll ungebaut bleiben. Die Briefe, die Heinrich von Kontz von Watzdorf, Clauß Warmund, Michel von Könitz und Conrad von Germar hat, soll er Balthasar mitteilen, damit geprüft werden kann, ob sie noch gültig sind. Die Mühle unterhalb von Herschdorf oberhalb der Ohlschütt soll beiden gemeinschaftlich sein, desgleichen das Gotteshaus zu Herschdorf; die Kirchlehen daselbst sollen sie abwechselnd vergeben, doch soll ein jeder für ehrbare Prister sorgen. Die Ritterlehen sollen sie gemeinschaftlich verleihen, und wenn sie uneins sind, wem sie gegeben werden sollen, soll darum gelost werden. Der Empfänger soll dem anderen die Hälfte des Wertes zahlen. Die Berg- und Hüttenwerke sollen gemeinschaftlich bleiben und die Einkünfte daraus geteilt werden, und keiner soll einen Amtmann oder Diener ohne Vorwissen der anderen ein- oder absetzten. Die beiden Grafen haben gelobt, den Kontrakt zu halten, der in zwei Exemplaren ausgefertigt ist.
Etwas beschädigte Siegel.
43 x 44 cm
Schlichtung eines Streites zwischen den Grafen von Henneberg und von Schwarzburg um die Grenze und Nutzungsrechte an den Flüssen Ilm und Wipfra
- Archivalien-Signatur: 421 (groß)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1481 Juli 27.
Georg (Jorge) von Hopfgarten, Caspar von Rüxleben, Jörg Voit von Salzberg, Eberhart von Münster, Christoffel von Halberstadt (Helbielstadt) und Heinrich Heise burkunden, dass sie die Streitigkeiten zwischen Graf Wilhelm von Henneberg und Graf Heinrich von Schwarzburg, Herrn zu Arnstadt und Sondershausen, in folgender Weise geschlichtet haben: Der Schwarzburger soll die Ilm da, wo das Schwarzburgische und Hennebergische Gebiet zusammenkommen, nicht mit "Fachen und anderen Gebauwen" ganz zu machen, sondern darin einen "ziemlichen Ort und Fluß frei lassen", und mit den "Zuhauwen" an der Wipfra da, wo das Schwarzburgische Gebiet an die Gemeinde Pörlitz stößt, soll es gehalten werden wie von Alters her. Den Born über der Streitwiese soll Jörg von Schaumburg, oder wer sonst Ilmenau inne hat, benutzen, nur so lange die von Pörlitz in der Wipfera rösten, soll er unaufgehalten in die Wipfera gehen. Das Gehölz von den Kinnbergen bis in die Schlottebach, welches, wie aus den Urkunden hervorgeht, hennebergisch ist, soll die Gemeinde Wipfra von dem Amtmann zu Ilmenau als Zinslehen erblich erhalten. Es sollen auch von jedem Schultheißen ein Viertel Weins oder Bieres genommen werden und sie sollen von dem Amtmann zu Ilmenau nicht höher beschwert werden. Die Gemeinde Wipfra soll dem Amtmann zu Ilmenau jährlich acht Fastnachtshühner liefern. Wenn wieder Zwistigkeiten entstehen, sollen die Amtleute sie in Ruhe zu schlichten suchen, und wenn sie das nicht können, sollen sie nicht zu Tätlichkeiten schreiten, sondern es ihren Herren melden, die dann ein gültiges Abkommen treffen sollen.
Vier gut erhaltene Siegel.
42 x 23 cm
Graf Heinrich von Schwarzburg und seine Söhne Günther der Ältere und der Mittlere verpflichten sich, ihrem Sohne und Bruder Heinrich, Propst zu Jechaburg, Leibzinsen zu zahlen
- Archivalien-Signatur: 423 (klein)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1482 Februar 14.
Graf Heinrich von Schwarzburg, Herr zu Arnstadt und Sondershausen, und seine Söhne Günther der Ältere und der Mittlere verpflichten sich, ihrem Sohne und Bruder Heinrich, der Propst zu Jechaburg ist, jährlich 350 Gulden Leibzinsen zu zahlen, und weisen die Städte Arnstadt, Sondershausen und Frankenhausen an diese Jechaburg zu leisten; diese erklären sich damit einverstanden.
Siegel undeutlich geworden.
31 x 28 cm
Papst Sixtus IV. weist den Abt von Walkenried an, den Grafen Heinrich von Schwarzburg als Propst des Klosters Jechaburg einzuführen
- Archivalien-Signatur: 422 (groß)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1482 Januar 3.
Bulle fehlt.
54 x 33 cm
Kurfürst Ernst von Sachsen bestätigt als Administrator von Magdeburg, das Leibgedinge, das Fürst Waldemar von Anhalt seiner Gemahlin Margarethe, geborene von Schwarzburg, verschreibt
- Archivalien-Signatur: 427 (groß)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1485 Januar 7.
Kurfürst Ernst von Sachsen bestätigt als Administrator von Magdeburg, dass Fürst Waldemar von Anhalt, Herr zu Bernburg, im Einverständnis mit seinen Brüdern und Vettern Jürgen, Sigmund, Ernst, Magnus und Adolf und in Vormundschaft für Rudolf und Philipp, seiner Gemahlin Margarethe geborene Gräfin von Schwarzburg, folgende Güter als Leibgedinge verschrieben hat: das Dorf und Schloss Freckleben mit allem Zubehör, die Vogtei (Voitte?) des Klosters zu Mehringen, die Dörfer Schackstedt, Dorndorf, Schackenthal, Nordendorff (?), Mehringen, Kleinschierstedt, Bernickendorff (?) und Poley mit allen Gerichten und Rechten, Freden und Hölzern etc. und ferner 400 Gulden aus dem Gericht zu Köthen. Da das alles Magdeburgische Lehen sind, so gibt der Administrator Ernst von Sachsen seinen Konsens dazu.
Siegel gut erhalten.
36 x 21 cm
- Archivalien-Signatur: 428 (groß)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1485 Januar 17.
Der Richter und Amtmann Paul Möring beurkundet, dass die Ehegatten Fürst Waldemar von Anhalt, Herr zu Bernburg, und seine Frau Margarethe, geborene von Schwarzburg, vor dem Gericht zu Sondershausen erschienen sind und die Kopie eines Briefes haben verlesen lassen, der von dem Grafen Bertholdt von Henneberg, Graf Heinrich von Stolberg, Bruno von Querfurt und Curt von Mansbach, dem Marschalk des Abtes von Fulda, betheidiget ist. In dem Brief leisten sie Verzicht auf alles väterliche und mütterliche Erbe von Margarethe. Das Gericht, bestehend aus dem Richter Pauel Möring und dessen Schöffen Georg (Jörg) von Hopfgarten, Heimbrodt von Rengilderode, Bethmann von Tüticherode, Claus von Arnswaldt, Lutze Worm und Hans von Bendeleben, bezeugt, dass sie an dem Gerichtsstab gelobet haben, den Verzicht zu halten.
Von den ursprünglich 6 Siegeln nur noch 2 gut und 2 schlecht erhalten.
37 x 28 cm
Abt Wilhelm von Hersfeld belehnt Graf Heinrich von Schwarzburg, Herrn zu Arnstadt und Sondershausen, mit Abtsbessingen und Geschwenda und sieben Hufen Landes in der Flur Großliebringen
- Archivalien-Signatur: 431 (klein)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1487 Oktober 25.
Siegel gut erhalten.
31 x 13 cm
- Archivalien-Signatur: 430 (groß)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1487 Mai 28.
Erzbischof Berthold von Mainz belehnt Graf Heinrich von Schwarzburg, Herrn von Arnstadt und Sondershausen, mit Sondershausen, Straußberg und Keula. Mit ihm zugleich werden belehnt Graf Heinrich von Stolberg und die Grafen Johann und Ernst von Hohnstein, die aber erst dann eintreten, wenn der Schwarzburger ohne Leibeslehnserben sterben sollte. Dafür wird aber der Schwarzburger mitbelehnt mit der Stadt Stolberg und dem Schloss Scharzfeld mit der Bestimmung, dass wenn einer der Genannten ohne Leibeslehnserben stirbt, die anderen an seine Stelle treten sollen.
Siegel sehr gut erhalten.
52 x 33 cm
Erzbischof Berthold von Mainz belehnt Graf Heinrich von Schwarzburg, Herrn von Arnstadt und Sondershausen, mit Schwerborn und Gerterode, nachdem er an Stelle des Bischofs dem Grafen Heinrich von Stolberg den Lehnseid geleistet hat
- Archivalien-Signatur: 429 (groß)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1487 Mai 28.
Siegel gut erhalten.
40 x 23 cm
Graf Günther von Schwarzburg belehnt Hans von der Sachsen mit Gütern und Zinsen zu Haßleben, Endeleben und Rietnordhausen
- Archivalien-Signatur: 432 (klein)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1488 Oktober 24.
Graf Günther von Schwarzburg der Ältere, Herr zu Arnstadt und Sondershausen, zugleich in Vormundschaft seines Vetters Heinrich, belehnt Hans von der Sachsen mit Gütern und Zinsen zu Haßleben, Endeleben (wüst) und Rietnordhausen, die er schon von seinem Vater Heinrich als Lehen empfangen hat. Zugleich belehnt er auch den Schwager des Hans von der Sachsen, Hans von Salvelt, der aber erst eintreten soll, wenn ersterer ohne Lehnserben stirbt.
Siegel gut erhalten.
29 x 34 cm
Die Kurfürsten und Herzöge von Sachsen schlichten einen Streit zwischen den Grafen Günther dem Älteren und Günter dem Jüngeren von Schwarzburg
- Archivalien-Signatur: 440 (groß)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1489 Juni 5.
Kurfürst Friedrich von Sachsen, und die Herzöge Johann und Georg von Sachsen beurkunden, dass sie die Streitigkeiten zwischen den beiden Grafen Günther von Schwarzburg nach dem Tode ihres Vaters Heinrich wegen seines Testamentes entstanden waren, in folgender Weise geschlichtet haben; das Testament soll gehalten werden, indem Graf Günther der Ältere für seine Lebenszeit die Regierung behält ohne Schaden für die Mitregierung seines jungen Vetters Heinrich, wenn dieser volljährig geworden ist. Günther der Jüngere dagegen soll statt Clingen, welches im Testament ausgemacht ist, Keula mit allem Zubehör, 400 Gulden jährliche Gefälle aus Greußen und Gerterode, soweit es nicht verpfändet ist, mit allem Zubehör erhalten. Doch darf Günther der Ältere das Bauholz, welches er zu Sondershausen und Frankenhausen braucht, aus dem Gerteroder Gehölz entnehmen. Da Günther der Ältere Witwer und noch ohne Kinder ist, soll Günther der Jüngere die Erlaubnis erhalten sich zu verheiraten, doch muss er das etwaige Ehegeld, abgesehen von dessen Zinsen, auf die gemeine Herrschaft verwenden, doch darf er es seiner Gattin, wie auch Keula und Greußen, als Leibgedinge anweisen. Wenn Günther der Ältere ohne männliche Erben stirbt, soll Günther der Jüngere zur vollen Regierung kommen mit seinem Vetter Heinrich; und wenn Günther der Ältere doch etwa noch Söhne bekommt, soll bei dessen Tode trotzdem Günther der Jüngere den dritten Teil der Herrschaft bekommen. Etwaige spätere Streitigkeiten sollen durch vier Leute geteilt werden. Alle Steuern sollen zum Nutzen der Gesammtherrschaft verwendet werden. Endlich soll Günther der Jüngere Sorge dafür tragen, dass sein Bruder Heinrich, der Bischof von Münster, auf sein Erbteil binnen Jahresfrist verzichtet, falls er nicht etwa seines Besitztums entsetzt wird.
Zwei Siegel in Holzkapseln beschädigt.
54 x 30 cm
- Archivalien-Signatur: 437 (groß)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1489 September 15.
Erzbischof Berthold von Mainz belehnt die Grafen Günther den Älteren und Günther den Jüngeren von Schwarzburg und ihren Neffen Heinrich von Schwarzburg mit Gerteroda halb und 18 Hufen Landes zu Schwerborn, das Kirchlehen, einen Weingarten, einem Backofen, dem Dorf halb und dem Gericht über Hals und Hand, was alles früher Konrad von Tannroda gehabt hat, in der Weise, wie sie die von ihrem Vater gegebenen Ordnung vorschreibt. Wenn die drei Genannten ohne Leibeslehnserben sterben sollten, so sollen an ihre Stelle treten der Probst Heinrich von Schwarzburg und dessen Bruder Heinrich.
Siegel gut erhalten.
42 x 28 cm
- Archivalien-Signatur: 438 (klein)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1489 September 15.
Erzbischof Berthold von Mainz belehnt die Grafen Günther den Älteren und Günther den Jüngeren von Schwarzburg und ihren Neffen Heinrich von Schwarzburg, alle Herren von Arnstadt und Sondershausen, mit der Hälfte von Langewiesen; mit der anderen Hälfte und besonders mit den Gütern, die der von Griesheim besessen und die Graf Heinrich von Schwarzburg, Herr zu Leutenberg, verkauft und von Mainz zu Lehen empfangen hat, wird Graf Balthasar von Schwarzburg, Herr zu Leutenberg, belehnt. Wenn die drei zuerst Genannten ohne Leibeslehnserben sterben sollten, dann soll Balthasar in ihre Hälfte eintreten, und umgekehrt; es soll alsdann gehalten werden, wie ihr Vertrag über das Schloss Schwarzburg ausweist.
Siegel gut erhalten.
20 x 39 cm
Erzbischof Berthold von Mainz belehnt die Grafen von Schwarzburg, von Stolberg und von Hohnstein mit Sondershausen, Straußberg und Keula
- Archivalien-Signatur: 436 (groß)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1489 September 15.
Erzbischof Berthold von Mainz belehnt die Grafen Günter den Älteren und Günther den Jüngeren von Schwarzburg und ihren Neffen Heinrich, Herren von Arnstadt und Sondershausen, mit Sondershausen, Straußberg und Keula. Mit ihm zugleich werden belehnt Graf Heinrich von Stolberg und die Grafen Johann und Ernst von Hohnstein, die aber erst dann eintreten, wenn die Schwarzburger ohne Leibeslehnserben sterben sollten. Dafür werden aber die Schwarzburger mitbelehnt mit der Stadt Stolberg und dem Schloss Scharzfeld mit der Bestimmung, dass wenn einer der Genannten ohne Leibeslehnserben stirbt, die anderen an seine Stelle treten sollen.
Inhalt wie Nr. 430.
Siegel sehr gut erhalten.
53 x 31 cm
Graf Günther der Ältere von Schwarzburg belehnt Johann Wittich aus Rudolstadt mit einem wüsten Garten unterhalb der Käfernburg
- Archivalien-Signatur: 441 (groß)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1489 Oktober 6.
Graf Günther der Ältere von Schwarzburg belehnt den Kaplan Magister Johann Wittich aus Rudolstadt mit einem wüsten Garten unterhalb der Käfernburg. Graf Heinrich von Schwarzburg, Herr zu Arnstadt und Sondershausen, hat seinerzeit Hans Wolff mit zehn Gulden jährlichen Zinsen im Weichbild von Königsee belehnt. Diese zehn Gulden hat der Kaplan Magister Johann Wittich zu Rudolstadt nebst etlichen brieflichen Gerichtsforderungen als Erbteil von seinem Vater Tizel in Anspruch genommen. Um Hans Wolff die Zinsen nicht zu nehmen, hat Graf Heinrich dem Johann Wittich Erlass dafür versprochen, sein Versprechen aber bis zu seinem Tod nicht gehalten. Auf Bitten Johann Wittichs belehnt nun Graf Günther der Ältere, Heinrichs Sohn, zugleich in Vormundschaft für seinen Vetter Heinrich jenen mit einem wüsten Baumgarten unter der Käfernburg; zugleich belehnt er auch Benedictus Feckel damit, der aber erst nach dem Tod Johann Wittichs eintreten soll. Nach beider Tod soll der Baumgarten an den Grafen zurückfallen.
Zeugen: Heinrich Heyse, Heinrich von Beulwitz, Lutze Worm und Johann Tobil.
Siegel etwas beschädigt.
37 x 23 cm
Günther der Ältere von Schwarzburg, Herr zu Arnstadt und Sondershausen, schlägt als Patronatsherr dem Probst von Jechaburg vor, die Kapelle Mariae Virginis zu Haussömmern nach dem Tod des letzten Priesters Theoderich Werter dem Kleriker Nikolaus Platz zu übertragen
- Archivalien-Signatur: 419 (groß)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1489 Dezember 10.
Siegel beschädigt.
21 x 12 cm
Herzog Ernst von Sachsen belehnt als Administrator des Bistums Magdeburg die Grafen von Schwarzburg mit den Talgütern bei Halle
- Archivalien-Signatur: 435 (groß)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1489 September 11.
Herzog Ernst von Sachsen belehnt als Administrator des Bistums Magdeburg und Herzog zu Sachsen die Brüder Günther den Älteren und Günther den Jüngeren von Schwarzburg sowie Heinrich von Schwarzburg, den Sohn ihres verstorbenen Bruders Günther, mit den Talgütern zu Halle nach dem Tode des Grafen Heinrich.
Zeugen: Christoph von Hain, Doktor, Hofmeister Ulrich Voigt, Kanzler, Caspar von Maltitz.
Vgl. Beschreibung in Nr. 299.
Siegel beschädigt.
42 x 27 cm
Kurfürst Friedrich von Sachsen belehnt die Grafen Günther den Älteren und Günther den Jüngeren von Schwarzburg und ihren Vetter Heinrich von Schwarzburg mit Arnstadt, Stadtilm und Plaue
- Archivalien-Signatur: 433 (groß)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1489 Juli 31.
Kurfürst Friedrich von Sachsen und sein Bruder Johann belehnen die Brüder Günther den Älteren und Günther den Jüngeren von Schwarzburg, Herren zu Arnstadt und Sondershausen, und ihren Vetter Heinrich von Schwarzburg, Herrn zu Arnstadt und Sondershausen, mit Arnstadt, Stadtilm und Plaue in der Weise, dass Günther der Jüngere das Lehen erst antritt zu der Zeit, die von seinem Vater und in der zu Greiz getroffenen Entscheidung festgelegt ist. Falls die drei ohne Leibeserben sterben sollten, sollen ihr Bruder Heinrich und ihr Vetter Heinrich in die Lehen eintreten. Der Bitte der drei, sie auch noch mit Käfernburg zu belehnen, kann augenblicklich nicht erfüllt werden bis zum Austrag des Irrtums zwischen den beiden Lehnsherren und ihrem Vetter Albrecht. Doch sollen bis dahin die drei Grafen den Nutzen aus dem Lehen ziehen.
Zeugen: Ritter Caspar von Vestenberg, Marschalk Caspar Metsch und Kanzler Johann Sifrid.
Siegel gut erhalten.
48 x 30 cm
Überlieferung:
UB Arnstadt Nr. 829.
Kurfürst Friedrich von Sachsen belehnt die Grafen Günther den Älteren und Günther den Jüngeren von Schwarzburg und ihren Vetter Heinrich von Schwarzburg mit Ichstedt
- Archivalien-Signatur: 434 (groß)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1489 Juli 31.
Kurfürst Friedrich von Sachsen belehnt die Grafen Günther den Älteren und Günther den Jüngeren von Schwarzburg, Herren zu Arnstadt und Sondershausen, und ihren Vetter Heinrich, Herrn von Arnstadt und Sondershausen, in der Weise, dass Günther der Jüngere das Lehen erste antreten darf zu der Zeit, die von seinem Vater in der von ihm gegebenen Ordnung festgesetzt ist. Falls die drei ohne Leibeserben sterben sollten, soll das Lehen an die beiden Brüder und den Vetter Heinrich von Schwarzburg übergehen.
Zeugen: Ritter Caspar von Vestenberg, Marschalk Caspar Metsch, Kanzler Johann Sifrid.
Siegel gut erhalten.
36 x 22 cm
Schlichtung von Streitigkeiten im Hause Schwarzburg zwischen den Linien Arnstadt und Sondershausen einerseits und Leutenberg und Schwarzburg andererseits um Langewiesen und Königsee
- Archivalien-Signatur: 439 (klein)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1489 Juli 8.
Graf Günther von Schwarzburg, Herr zu Arnstadt und Sondershausen, zugleich als Vormund seines Vetters Heinrich von Schwarzburg, und Graf Balthasar, Herr zu Schwarzburg, beurkunden, dass sie ihre Streitigkeiten wegen Langewiesen dahin beglichen haben, dass es jeder zur Hälfte haben soll; die Stadt Königsee soll bei der Burg Schwarzburg verbleiben.
Ein gut erhaltenes und ein beschädigtes Siegel.
28 x 18 cm
- Archivalien-Signatur: 442 (groß)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1490 Juni 3.
Heinrich Werter, Claus Rebbeningk, Ratsminister, Heinrich Schade, Heinrich Trogkenbach, Lorenz von Ocha und Kerstan Ildehusen, Ratsmannen von Nordhausen, beurkunden, dass ihre Stadt mit Heinrich von Stolberg-Wernigerode, Günther dem Älteren von Schwarzburg und Ernst von Hohnstein auf zehn Jahre einen Vertrag geschlossen habe, während dieser Zeit friedlich miteinander zu verkehren und sich gegenseitig zu unterstützen. Die einzelnen Punkte werden genau angegeben. Die Stadt zahlt dafür an jeden der Grafen 60 Gulden.
Siegel in Bruchstücken.
44 x 34 cm
Der Propst von Jechaburg macht auf den Vorschlag des Grafen Heinrich von Schwarzburg nach dem Tod des Theoderich Werter Nikolaus Platz zum Priester an der Kapelle Mariae virginis zu Haussömmern (Hussommeringen)
- Archivalien-Signatur: 445 (klein)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1490 Januar 6.
Siegel schlecht erhalten.
16 x 9 cm
- Archivalien-Signatur: 443 (groß)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1490 Mai 18.
Graf Günther der Ältere von Schwarzburg, zugleich in Vormundschaft für seinen Vetter Heinrich und seinen Bruder Günther, Herren zu Arnstadt und Sondershausen, belehnt Apel von Berga mit Gütern und Zinsen zu Niederspier, die er von Pesse Benkelin gekauft und die früher Claus Honrad innehatte. Er gibt auch den Konsens, dass die Lehen der Frau Apels, Margarethe, als Leibgut verschrieben werden, und ernennt zu ihren Vormündern Dietrich (Dittrich) von Berga und Cord Rudolf. Zugleich belehnt er auch Dittrich von Berga, der aber erst eintreten soll, wenn Apel ohne Lehnserben stirbt, unbeschadet des Leibguts Margarethens.
Siegel beschädigt.
39 x 26 cm
- Archivalien-Signatur: 444 (klein)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1490 September 6.
Graf Günther der Ältere von Schwarzburg zugleich in Vormundschaft für seinen Vetter Heinrich und seinen Bruder Günther belehnt Konna Koch, Witwe des Günther Koch zu Schwarzburg, und deren Söhne Valentin, Claus und Ulrich mit der Hälfte der Güter, die vormals Günter und Petzelt Voiler besessen haben; der Sohn des ersteren hat seine Hälfte nach seines Vaters Tod an Günther Koch verkauft. Die Witwe muss dagegen jährlich 6 Schilling Pfennige und drei Maß Hafer auf das Schloss Schwarzburg zum Michaelistage liefern.
Siegel etwas beschädigt.
33 x 19 cm
Graf Günther vom Schwarzburg, der Ältere, zugleich in Vormundschaft für seine Vettern Heinrich und Günther von Schwarzburg und seinem Bruder Günther belehnt die Brüder Apel und Heinrich Rüebe mit Feldern und Zinsen zu Bruchstedt und Haussömmern (Semmeringen), womit sie schon der verstorbene Graf Heinrich belehnt hat
- Archivalien-Signatur: 451 (klein)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1491 Juli 9.
Siegel etwas beschädigt.
25 x 18 cm
Schlichtung von Streitigkeiten zwischen den Grafen Günther dem Älteren und Günther dem Jüngeren von Schwarzburg
- Archivalien-Signatur: 449 (groß)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1491 August 5.
Hans von Werthern, Apel von Ebeleben, Heinrich von Beulwitz, Lutze Worm haben im Beisein von Heimbrodt von Rengilderode, Reinhard von Hessen und Vincenz von Purgan zwischen den Grafen Günther dem Älteren und Günther dem Jüngeren von Schwarzburg, wie auch ihrem Vetter Heinrich, folgende Einigung zustande gebracht: Da bei der jetzigen Art der Herrschaft das Land dem Verderben entgegen geht, verlegt Günther der Ältere seine Hofhaltung von Sondershausen nach Rudolstadt. Da infolge des Brandes von Greußen Günther der Jüngere Schwierigkeiten hat, die 400 Gulden, die er von dort erhalten soll, zu erzielen, auch mit seinen Einkünften aus Keula, soll dieser sich von Michaelis ab ein Jahr an dem Hof [Heinrichs], des Bischofs von Münster aufhalten und gestatten, dass die 248 Schock Groschen Schulden, die auf Keula verwiesen sind, von den dortigen Gefällen bezahlt werden. Die 400 Gulden, die er noch zu fordern hat, soll Günther der Ältere dieses Jahr als den Zehnten und Steuern von Keula bezahlen. Günther der Jüngere hat versprochen, Keula dieses Jahr "auf das liderlichste zu bestellen" und alles, was aus Keula zu bekommen, der gemeinen Herrschaft zu Nutze kommen zu lassen, wofür er 300 Gulden erhalten soll. Nach Ablauf des Jahres soll Günther der Jüngere zum Regiment kommen und sich verheiraten dürfen, Günter der Ältere aber will sich "ordnen und setzen lassen", wie das seine Freunde und Räte bequem vermessen werden.
Zwei Oblatensiegel.
34 x 36 cm
Schlichtung von Streitigkeiten zwischen den Grafen von Schwarzburg und den Herren von Bendeleben um Hut- und Triftrechte der Dörfer Badra und Bendeleben
- Archivalien-Signatur: 450 (groß)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1491 Juli 14.
Zwischen Günther dem Älteren von Schwarzburg, Herrn zu Arnstadt und Sondershausen, und seinem Vetter Heinrich von Schwarzburg einerseits und Seyfart, Heinrich, Hermann und Volkmar von Bendeleben andererseits waren Streitigkeiten ausgebrochen wegen der Gerichte, Trift und Grenze der von Badra und Bendeleben. Zu dem an Ort und Stelle stattfindenden Termin waren die von Bendeleben nicht erschienen und hatten um Aufschub gebeten. Infolge dessen wurde durch Lutze und Claus von Arnswaldt, Heinrich Schrape, Vincenz Purgan, Hans von Herda (Herden), Amtmann zu Sachsenburg, und Burkhart Schuemann, Pfarrer zu Bendeleben, folgende Abrede zwischen den Grafen und den Dörfern Badra und Bendeleben getroffen: Am nächsten Montag nach Bartholomei (29. August) soll ein neuer Termin abgehalten werden. Inzwischen sollen die von Badra von dem alten Hof an dem Berge sie bis vor das Markgrafenholz, weiter bis an das Harttungsthal an der Abtsleite hinab bis an die Thalebener (Talheymsche) Flur weiden und hüten. Die von Bendeleben sollen es vermeiden, dort zu treiben. Die Hammel, welche die von Badra dem Bendeleber Andreas von Rüxleben abgepfändet haben, sollen sie zurückgeben. Über den, der zu Bendeleben einen verwundet, nach Göllingen geflohen und von den Bendelebern aufgenommen ist, sollen an dem genannten Tage Erörterungen angestellt werden, und die Pfänder, die die Bendeleber den Badraern abgenommen, sollen zurückgegeben werden. Wenn eine Einigung an dem genannten Tage nicht erzielt wird, soll es bei der Verabredung bleiben.
Zwei Oblatensiegel.
33 x 30 cm
- Archivalien-Signatur: 455 (groß)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1492 Januar 28.
Graf Günther von Schwarzburg, der Ältere, Herr zu Arnstadt und Sondershausen, bittet alle Fürsten etc. zum Wiederaufbau des Jungfrauenkloster Stadtilm beizusteuern, das am Dienstage St. Antonii (1492 Januar 17) in der Nacht durch Feuer zerstört wurde. Äbtissin des Klosters war damals Catharine von Wertheim, Priorin Elisabeth von Schwarzburg, Kellnerin Elisabeth von Sonneberg, Küsterin Margarethe von Eichenbach.
Siegel zerbrochen.
37 x 26 cm
Friedrich von Feldenitz bittet, mit dem Gute zu Drawschen, dass er bisher als Lehen gehabt hat, Dittrich Puster zu belehnen, an den er es verkauft hat
- Archivalien-Signatur: Fehlt (451a)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1492 Mai 10.
Abschrift A VIII 6b Nr. 1.
Graf Günther von Schwarzburg und sein Vetter Balthasar belehnen Caspar Allgauer mit einem Hofe hinter dem Schloss zu Schwarzburg und einigen Zinsen und Rechten auf Bitten des Hans von Giech, der ihm dieselben verkauft hat
- Archivalien-Signatur: 453 (groß)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1492 März 10.
Zwei Siegel, im Pressel des zerstörten rechten Siegels ein Grashalm.
35 x 21 cm
Graf Günther von Schwarzburg, der Ältere, schlichtet einen Streit zwischen dem Kloster Paulinzella und den Brüdern Heinrich, Anthonius und Georg Stange
- Archivalien-Signatur: 452 (groß)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1492 Mai 7.
Graf Günther von Schwarzburg, der Ältere, hat den Abt Kaspar von Paulinzella und die Brüder Heinrich, Anthonius und Georg Stange zu einem Termin nach Blankenburg geladen, um die Streitigkeiten zu schlichten, die zwischen ihnen entstanden sind. Die Brüder Stange beschuldigen den Abt, dass er ca. 930 Gulden, die ihnen von dem Bruder ihres Vaters Georg als Erbe hätten zufallen müssen, und dazu auch etliche Truhen und Kisten, Briefe und anderes, an sich gebracht und ihren Oheim, den sie in Dörnfeld hätten begraben lassen, heimlich wieder ausgegraben und in Paulinzella habe begraben lassen, und dass die von Singen ihren Leuten von Dörnfeld etliches Holz entwendet hätten. Der Abt erklärt, dass er kein Geld wiederrechtlich an sich gebracht habe; der Verstorbene habe auf ihn und sein Kloster für 250 Gulden ein Leibgedinge gekauft, habe ferner 30 Gulden zu einem Jahrtag und 70 Schock zu einer wöchentlichen Seelenmesse und 46 Schock an die Bruderschaft zu Paulinzella gegeben. Alle Briefe habe er dem Siegler zu Erfurt übergeben. Die Briefe habe er wieder ausgeben lassen, weil es der Wunsch des Verstorbenen gewesen sei, in Paulinzella begraben zu werden, und weil er dort auch schon sein Epitaphium habe anfertigen lassen. Was das Holz betreffe, so haber er erfahren, dass die Dörnfelder auf seinem Gebiete es geschlagen, und Befehl gegeben, es in Haufen zu legen, bis der Streit entschieden sei. Die Entscheidung des Grafen ist folgende: Die ungefähr 24 Acker Wiese, die die Eltern der Brüder Stange dem Kloster für 200 Gulden auf Wiesenkauf verkauft haben, sollen in zwei Teile geteilt und darum gelost werden. Der Teil, den die Brüder erlosen, soll ihnen für 100 Gulden zurückgegeben werden, und es soll ihnen gestattet sein, auch den anderen Teil, wenn sie wollen, zurück zu kaufen. Auch was sonst etwa von ihren Gütern an das Kloster versetzt ist, sollen sie zurückkaufen dürfen. Dazu soll ihnen der Abt 3 Schock Geldes ewiger und jährlicher Nutzung zu Mannlehen verleihen. Wegen der übrigen Sachen sollen sie sich mit der Erklärung des Abts begnügen. Betreffs des Holzes soll erst der Grund und Boden besichtigt und dann eine Entscheidung getroffen werden.
Zeugen: Heinrich Heiße, Amtmann zu Rudolstadt, Heinrich von Beulwitz, Vincenz von Purgan, Cunz von Lauther, Vogt zu Blankenburg, Erasmus Eichhorn, Sekretär.
Siegel gut erhalten.
51 x 26 cm
Graf Günther von Schwarzburg, Herr zu Arnstadt und Sondershausen, zugleich in Vormundschaft für seinen Vetter Heinrich von Schwarzburg und seinen Bruder Günther, belehnt Rudolf Paradies, Bürger zu Erfurt, mit vier Hufen Landes, drei Ackern Weingarten, genannt der Hebestreit, einem Viertel des Ackers am Gebelingsborn, Naugesdorf und Göttern (Gethern) und zwei Zinshöfen zu Allendorf, alles in Dorf und Flur Allendorf gelegen, womit ihn schon sein verstorbener Vater Heinrich belehnt hatte
- Archivalien-Signatur: 454 (klein)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1492 August 13.
Vom Siegel nur ein Bruchstück vorhanden.
29 x 21 cm
Abt Kaspar von Paulinzella bestätigt dem Grafen Günther von Schwarzburg, dem Älteren, dass er den Wiederkauf der von Graf Balthasar versetzten Dörfer Lichtenhain, Cursdorf und Deesbach (Teschbach) zum Preis von 1040 Gulden jederzeit gestatte
- Archivalien-Signatur: 463 (klein)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1493 Februar 26.
Gut erhaltenes Siegel.
21 x 15 cm
Überlieferung:
UB Paulinzelle Nr. 509
Die Grafen Günther und Heinrich von Schwarzburg beurkunden, dass sie auf Bitten Günthers des Älteren die Herrschaft gemeinschaftlich übernommen haben
- Archivalien-Signatur: 465 (groß)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1493 Februar 11.
Die Grafen Günther und Heinrich von Schwarzburg, die Jüngeren, Herren zu Arnstadt und Sondershausen, beurkunden im Beisein Bertholds von Henneberg, Heinrichs von Schwarzburg, Dompropst zu Hildesheim, Günthers von Schwarzburg, des Älteren, Heinrichs des Älteren von Stolberg, Sigismunds des Älteren von Gleichen, Ernsts von Hohnstein, Brunos von Querfurt, dass sie auf Bitten Günthers des Älteren die Herrschaft gemeinschaftlich übernommen haben. Etwaige Ansprüche des Grafen Heinrich von Schwarzburg, Bischof zu Münster, wollen sie nicht gelten lassen. Wenn sich Günther verheiratet, soll die Mitgift seiner Frau der gemeinschaftlichen Herrschaft zu Gute kommen, doch darf ihr das Leibgedinge auf die Mitgift angewiesen werden. Wenn einer von ihnen mit Hinterlassung von Kindern stirbt, soll der andere die Vormundschaft über diese übernehmen. Keula, Gerterode und Peukendorf hat Günther wieder zurückgegeben. Mit dem Ehegeld Heinrichs soll es gehalten werden wie mit dem von Günther. Alle etwaigen Töchter sollen ausgestattet und verehelicht oder in den geistlichen Stand gebracht werden.
Zwei gut erhaltene Siegel.
48 x 28 cm
Die Grafen von Schwarzburg verkaufen dem Kloster Saalfeld die Dörfer Dorfilm und Arnsbach, Teile der Loquitz und Zinseinkünfte
- Archivalien-Signatur: 462 (groß)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1493 März 23.
Graf Günther von Schwarzburg, Herr zu Arnstadt und Sondershausen, und Graf Balthasar von Schwarzburg, Herr zu Schwarzburg, haben dem Abt Gregor von Saalfeld verkauft die Mühle in der Ölschrot für 300 Gulden, das Dorf Ilm für 1200 Gulden, das Dorf Arnsbach für 250 Gulden, die Loquitz von der Mündung der Sorbitz bis an das Wasser des Karig von Lengefeld für 60 Gulden, 30 Gulden Rente zu Leutenberg für 600 Gulden, und außerdem die Bürger von Saalfeld 12 jährliche Gulden für 200 Gulden. Die Grafen haben über die empfangenen Gelder quittiert und einen Kaufbrief ausgestellt. Der Abt bestätigt den Empfang des Briefes und verspricht, alle darin enthaltenen Punkte zu halten.
Mäßig erhaltenes spitzovales Siegel.
34 x 34 cm
- Archivalien-Signatur: Fehlt (456)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1493 April 25.
Abschrift A VIII 6b Nr. 1 Abschrift.
Erbhuldigungsbrief des schwarzburgischen Adels anlässlich der Erbverbrüderung der Häuser Schwarzburg, Hohnstein und Stolberg
- Archivalien-Signatur: 466 (groß)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1493 Juni 21.
Apel von Ebeleben, der Ältere, Lutze Worm, Bethmann von Tüticherode, Rudolf von Hopfgarten, Hans von Schlotheim, Bernhard von Tettenborn, Günther von Heringen, Friedrich von Tottleben, Heinrich Hugk und Berlt von Wülferode und alle Mannschaft der Grafen Günther und Heinrich von Schwarzburg der Jüngeren, zu Sondershausen, Straußberg, Keula und Allmenhausen, beurkunden, dass sie den beiden Erbhuldigung geleistet haben und zugleich auch für den Fall von deren Tod den Grafen Heinrich dem Älteren, Heinrich dem Jüngeren und Bodo von Stolberg sowie dem Grafen Ernst und seinem Sohn Heinrich von Hohnstein.
Zehn Siegel, davon eines beschädigt.
50 x 27 cm
Erbhuldigungsbrief des stolbergischen Adels anlässlich der Erbverbrüderung der Häuser Schwarzburg, Hohnstein und Stolberg
- Archivalien-Signatur: 467 (groß)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1493 Juni 21.
Hans von Werthern, Balthasar Reiche, Lippoldt Windolt, Dittrich von Bila, Balthasar Mittschevel, Kersten Legate, Hans von Minnigerode, Ernst von Salza, Günther von Hain und Heinrich von Greußen und alle Mannschaft der Grafen Ernst und Heinrich von Hohnstein, in der Pflege zu Lohra, Klettenberg, Schwetfeld und Hüttenrode beurkunden, dass sie auf Geheiß ihrer Herren, den Grafen von Schwarzburg, Günther dem Älteren, Günther dem Jüngeren und Heinrich dem Jüngeren sowie den Grafen von Stolberg, Heinrich dem Älteren, Heinrich dem Jüngeren und Bodo, Erbhuldigung geleistet haben und zwar für den Fall, dass ihre rechten Herren ohne Lehenserben sterben.
Zehn Siegel, davon eines fehlend, eines beschädigt.
40 x 27 cm
- Archivalien-Signatur: 461 (groß)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1493 November 30.
Die Grafen Günther, Balthasar und Heinrich von Schwarzburg beurkunden, dass sie einen Erbkontrakt und Burgfrieden geschlossen haben unter folgenden Bedingungen: Das Dorf Pennewitz, welches seiner Zeit von ihrem Vetter Günther denen von Witzleben für 427 rheinische Gulden und 12 alte Meißner Groschen verpfändet wurde, an dem aber auch Balthasar seinen Anteil hat, soll diesem zur Hälfte überlassen werden, wenn er 214 halbe Gulden und 6 Groschen zahlt, sodass sie es gemeinsam wieder kaufen können. Die Lehnschaft an Witzleben, von dem im Jahre 1422 Graf Günther seinen Anteil für 480 Gulden verkauft, sich aber die Lehnschaft vorbehalten hat, sollen zur einen Hälfte Balthasar, zur anderen Hälfte Günther und Heinrich an Hans von Giech übergeben. Die Wälder in Gehren, die einst Graf Günther für 600 Gulden verpfändet hat, sollen besichtigt und vermarkt werden. Mit dem Hohen Wald soll es bei der Entscheidung bleiben, die 1366 Titzel von Berlstedt und Titzel von Witzleben, Vogt zu Wachsenburg, vereinbart haben. Da die kaiserlichen Lehen beiden Parteien zustehen, aber auf Graf Günthers Kosten allein erlangt sind, soll sie jetzt, wo sie erneuert werden müssen, Balthasar allein bezahlen. Das Schuldgeld und Korn, welches Günther dem Grafen Balthasar gegeben und die Zinsen, die Balthasar in Langewiesen zustehen, sollen gegen einander abgewogen und der Überschuss an Günther bezahlt werden. Die Steuer, mit der Günther Langewiesen und Königsee allein belegt hat, soll von allen zusammen auferlegt oder aufgehoben werden. Was Günther der Ältere in Briefen zugesagt hat, soll alles gehalten werden. Von der Schmiede zu Niederweißbach soll der Probst von Stadtilm jährlich 6 Schock und 10 alte Groschen Zins erhalten, desgleichen Eisen zu einem halben Wagen, eine Schar und ein Sech (Pflugeisen).
Von den drei Siegeln zwei beschädigt.
36 x 29 cm
Graf Günther von Schwarzburg, der Ältere, bestätigt die Abtretung der Regierung an die Grafen Günther von Schwarzburg, den Jüngeren, und Heinrich von Schwarzburg
- Archivalien-Signatur: 464 (groß)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1493 Februar 11.
Gleichlautend mit Nr. 458.
Fünf gut erhaltene Siegel.
51 x 35 cm
Graf Günther von Schwarzburg, der Ältere, tritt die Regierung an die Grafen Günther von Schwarzburg, den Jüngeren, und Heinrich von Schwarzburg ab
- Archivalien-Signatur: 457 (groß)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1493 Februar 11.
Berthold von Henneberg und Heinrich von Stolberg-Wernigerode beurkunden, dass sie auf die Aufforderung des Grafen Günther von Schwarzburg, des Älteren, zusammen mit dessen Bruder Günther von Schwarzburg, dem Jüngeren, und seinem Vetter Heinrich von Schwarzburg, Sigmund Graf zu Gleichen, Bruno zu Querfurt und Ernst von Hohnstein in Erfurt erschienen sind, wo ihnen Günther der Ältere erklärt hat, dass er wegen seines körperlichen Befindens die Regierung an seinen Bruder und Vetter abtrete, und dass dann folgendes Abkommen getroffen sei. Die Grafen Günther der Jüngere und Heinrich übernehmen die Regierung (nur die Erbhuldigungen bleiben allen gemeinsam), und Günther der Jüngere gibt Keula, Gerterode und Peukendorf an die gemeinsame Herrschaft zurück. Alle Schulden und Dienste gegen Kaiser und andere Fürsten und alle Reichssteuern übernehmen beide Grafen, sodass Günther der Ältere gänzlich davon befreit ist. Wenn einer der beiden ohne Leibeserben stirbt, soll Günther der Ältere wieder an seine Stelle treten; inzwischen aber darf er nicht wieder heiraten, außer wenn auch der noch erbende regierende Herr keine Söhne hat. Damit nicht etwa Herzog Wilhelm von Sachsen und die beiden geistlichen Brüder, Heinrich, Domprobst zu Hildesheim, und Heinrich, Domherr zu Straßburg, wegen der Änderung der Disposition von 1475 Schwierigkeiten machen, hat der Domprobst sofort seine Einwilligung gegeben und versprochen, binnen einem Vierteljahr die Einwilligung seines Bruders beizubringen. Günther der Ältere erhält Rudolstadt mit allem Zubehör sowie jährlich zu Michaelis 200 Gulden.
Fünf gut erhaltene Siegel.
46 x 35 cm
Graf Günther von Schwarzburg, der Ältere, tritt die Regierung an die Grafen Günther von Schwarzburg, den Jüngeren, und Heinrich von Schwarzburg ab
- Archivalien-Signatur: 458 (groß)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1493 Februar 11.
Berthold von Henneberg und Heinrich von Stolberg-Wernigerode beurkunden, dass sie auf die Aufforderung des Grafen Günther von Schwarzburg, des Älteren, zusammen mit dessen Bruder Günther von Schwarzburg, dem Jüngeren, und seinem Vetter Heinrich von Schwarzburg, Sigmund Graf zu Gleichen, Bruno zu Querfurt und Ernst von Hohnstein in Erfurt erschienen sind, wo ihnen Günther der Ältere erklärt hat, dass er wegen seines körperlichen Befindens die Regierung an seinen Bruder und Vetter abtrete, und dass dann folgendes Abkommen getroffen sei. Die Grafen Günther der Jüngere und Heinrich übernehmen die Regierung (nur die Erbhuldigungen bleiben allen gemeinsam), und Günther der Jüngere gibt Keula, Gerterode und Peukendorf an die gemeinsame Herrschaft zurück. Alle Schulden und Dienste gegen Kaiser und andere Fürsten und alle Reichssteuern übernehmen beide Grafen, sodass Günther der Ältere gänzlich davon befreit ist. Wenn einer der beiden ohne Leibeserben stirbt, soll Günther der Ältere wieder an seine Stelle treten; inzwischen aber darf er nicht wieder heiraten, außer wenn auch der noch erbende regierende Herr keine Söhne hat. Damit nicht etwa Herzog Wilhelm von Sachsen und die beiden geistlichen Brüder, Heinrich, Domprobst zu Hildesheim, und Heinrich, Domherr zu Straßburg, wegen der Änderung der Disposition von 1475 Schwierigkeiten machen, hat der Domprobst sofort seine Einwilligung gegeben und versprochen, binnen einem Vierteljahr die Einwilligung seines Bruders beizubringen. Günther der Ältere erhält Rudolstadt mit allem Zubehör, jährlich zu Michaelis 200 Gulden, außerdem jährlich 200 Maß Hafer aus dem Amt Blankenburg und zollfreies Salz soviel erbraucht. Jährlich darf er zweimal vor dem Walde jagen und dazu müssen ihm die Männer aus Oberwirbach und Dittersdorf zu Diensten sein. Will er öfters jagen, muss er es auf eigene Kosten tun. In Schwarza und Rinne, soweit sie zu Blankenburg gehören, darf er in seinem Beisein durch seine Leute fischen lassen. Außerdem soll ihm der Vogt zu Blankenburg an den Hohen Festen auf seinen Wunsch Fische liefern. Bauholz darf er, soviel er braucht, aus bequemen Orten holen lassen.
Fünf gut erhaltene Siegel.
52 x 37 cm
Kurfürst Friedrich von Sachsen und die Herzöge Johann und Georg von Sachsen bestätigen den Vertrag (Nr. 457 und 458) des Grafen Günther von Schwarzburg, des Älteren, mit den Grafen Günther von Schwarzburg, dem Jüngeren, und Heinrich von Schwarzburg
- Archivalien-Signatur: 459 (groß)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1493 März 8.
Gleichlautend mit Nr. 460.
Zwei gut erhaltene Siegel.
38 x 22 cm
Kurfürst Friedrich von Sachsen und die Herzöge Johann und Georg von Sachsen bestätigen den Vertrag (Nr. 457 und 458) des Grafen Günther von Schwarzburg, des Älteren, mit den Grafen Günther von Schwarzburg, dem Jüngeren, und Heinrich von Schwarzburg
- Archivalien-Signatur: 460 (groß)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1493 März 8.
Gleichlautend mit Nr. 459.
Zwei gut erhaltene Siegel.
37 x 24 cm
- Archivalien-Signatur: 468 (groß)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1494 Juli 26.
Dechant und Kapitel der Kirche St. Petri zu Jechaburg beurkunden, dass die Grafen Günther von Schwarzburg und Heinrich von Schwarzburg, der Jüngere, der Sohn und Enkel Heinrichs des Älteren, dem im Jahre 1482 Papst Sixtus IV. das immer auf den erstgeborenen Sohn forterbende Recht gegeben hat, die Propstei zu Jechaburg, 11 Thumbrien (?) und ebensoviel Pfründen zu verleihen, der Kirche zwei vergoldete Kelche, zwei Messgewänder und 20 Marktscheffel Hafer jährlichen Zinses geschenkt haben. Betreffs der letzteren ist noch festgesetzt, dass sie dieselben für 250 Gulden zurückkaufen können.
Siegel fehlt.
52 x 29 cm
Graf Günther von Schwarzburg und seine Gemahlin Katharina stiften Seelenmessen im Predigerkloster in Nordhausen
- Archivalien-Signatur: 474 (klein)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1495 September 25.
Johann Werter, Prior, Nikolaus Kesseler, ein Vater der Provinz von Sachsen, Johannes Salcza, Unterprior, Jodocus Spor, Leseminister, Nikolaus Koller, Leseminister, Nikolaus Ulrici, Leseminister, Johannes Czymmermann, Kustos, Johannes Balstete und der ganze Konvent des Predigerklosters zu Nordhausen beurkunden, dass sie für Graf Günther von Schwarzburg und seine Gemahlin Katharina und deren Eltern Bruno und Anna von Querfurt und überhaupt für die Herrschaften von Schwarzburg und Querfurt jährlich am Freitag vor Michaelis von der ganzen Priesterschaft Messen und Vigilien abhalten lassen wollen, und dass sie, wenn Katharina oder jemand aus ihrem Geschlecht stirbt, dreißig Messen lesen lassen wollen. Veranlassung ist, dass die genannten dem Kloster einen samtenen Rock geschenkt haben, aus dem eine Kasel mit zwei Röcken angefertigt ist.
Beide Siegel beschädigt.
33 x 21 cm
Schlichtung von Streitigkeiten zwischen dem Pfarrer Johann Eisenbarth zu Gebstedt und seiner Gemeinde
- Archivalien-Signatur: 473 (klein)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1495 Dezember 2.
Abt Kaspar zu Paulinzella und Johann Meckenlow, Schösser zu Weimar, letzerer im Namen des Kurfürsten Friedrich und des Herzogs Johann von Sachsen, beurkunden, dass sie Streitigkeiten, welche zwischen dem Pfarrer Johann Eisenbarth zu Gebstedt und seiner Gemeinde geherrscht haben, weil ersterer vielfach seine Pflicht versäumt, und letztere ihm die ihm zukommenden Gebühren nicht gegeben, geschlichtet haben.
Dem Pfarrer wird genau vorgeschrieben, was er in Bezug auf Gottesdienst, Messe, Begängnisse etc. zu tun hat und die Gemeinde soll ihm die zukommenden Gebühren von Zehnten geben; ausgenommen davon werden nur die Hufen, für die sie nach Rudersdorf (Rydmansdorf) Zehnt zahlen müssen.
Gut erhaltenes Siegel.
48 x 39 cm
- Archivalien-Signatur: 476 (groß)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1496 Oktober 1.
Günther der Jüngere und Heinrich von Schwarzburg, Herren von Arnstadt und Sondershausen, teilen mit Genehmigung Günthers des Älteren ihre Herrschaft in zwei Teile, den Arnstädtischen und Sondershäusischen. Zu dem ersteren werden folgende Ortschaften mit allen zugehörigen Dörfern, Gerechtigkeiten etc. geschlagen: Arnstadt, Schwarzburg, Königsee, Käfernburg, Blankenburg, Stadtilm, Rudolstadt, der Hof zum Gehren, Langewiesen, Clingen, Greußen mit einigen Ausnahmen, die im Sondershäusischen Teile angegeben werden, Großenehrich, Rohnstedt, Ottstedt (?), Westerengel, Kirchengel, Holzengel, Feldengel, Trebra, Niederspier, Wenigenehrich; dazu der Wiederkauf von Käfernburg, Plaue, Thaleben (Talheim), Niederbösa, die an die von Werthern und die Knuthe versetzt sind, endlich die Klöster zu Paulinzella, Stadtilm, Arnstadt und der Mönchshof zu Kirchengel. Von der Ritterschaft kommen mit ihren Lehen zu diesem Teile: Kurt, Georg, Herfort und Klaus von Witzleben und der letzteren Brüder, Heinrich von Holbach, die von Beulwitz, Rudolf von Hopfgarten, die von Schlotheim, Heinrich Heiße, Heinrich von Griesheim, Hans von Lichtenberg, Rudolf von Watzdorf, Heinze und Michael von Schaumberg, die Hugo, die Zenge, Heinrich von Werthern, der Ältere und der Jüngere, Hans von Giech der Ältere und der Jüngere, die von Eichenberg, Claus von Holleben, Georg Vitzthum von Eckstädt, Burkhard von Mülverstedt, Borkhardt von Dobekatz, die Marschalk, Dietrich von dem Hofe, Balthasar von Kochberg, Bernhard und Melchior von Kochberg, Heinrich und Friedrich von Thüna, Heinrich von Uhlstädt, Hartmann von Könitz, Curt Wolf, die Möring, Bernhard von Greußen, Ulrich Wolf, Hans Wolfs Kinder, Hartmann von Melen, Christof (Christoffel) von Gleichen, Heinrich von Greußen, Lutolff von Bernstedt, die Stange, Kurt von Roßla, Caspar Heiße, Dietrich von Berga, Friedrich von Tottleben, Friedrich von Wolffersdorf, Johann Thobel, Georg von Döringen, Georg von Germershausen, Hans von Weitsdorff, Heinrich von Bessingen, Adolarius Eberwein, Nickel Hacke, Hans von Uhlstädt, Heinrich von Kirchheim, Nickel Kessel, Kunze Mackeldey, Hans Stromann, Heinrich Rantz, Gevatter Hans.
Alle übrigen Bestimmungen des Vertrags hier anzuführen, würde zu lang sein. Die noch vorkommenden Namen sind folgende: Salzgüter in Halle, Heringen, Abtsbessingen, Oberspier, Frankenhausen, Kelbra, Ringleben, Endeleben (Wüstung), Gerterode, Weimar, Gotha, Erfurt, Jechaburg, Nordhausen, Ditzmann Goldacker, Heinrich Herge, Balthasar von Schwarzburg, Katharina von Schwarzburg, geb. von Querfurt, Amalia von Schwarzburg, geb. von Mansfeld. Bei der Verlosung ist der Arnstädter Teil Günther von Schwarzburg, dem Jüngeren, zugefallen.
Zeugen: Heinrich der Ältere von Stolberg, Ernst von Hohnstein, Johann von Heringen, Apel von Ebeleben der Ältere, Heinrich von Bila, Friedrich von Thüna, Rudolf von Watzdorf, Rudolf von Hopfgarten, Heinrich von Holbach, Hans Worm.
Siegel.
Libell, 39 x 29 cm, sechs Blatt
Überlieferung:
UB Arnstadt Nr. 889.
- Archivalien-Signatur: 476a (klein)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1496 Oktober 1.
Günther der Jüngere und Heinrich von Schwarzburg, Herren von Arnstadt und Sondershausen, teilen mit Genehmigung Günthers des Älteren ihre Herrschaft in zwei Teile, den Arnstädtischen und Sondershäusischen. Zu dem letzteren werden folgende Ortschaften mit allen zugehörigen Dörfern, Gerechtigkeiten etc. geschlagen: Sondershausen, Frankenhausen, Arnsberg, Kyffhausen, Kelbra, Heringen, Straußberg, den Hof zu Benkendorf, Gerterode, Birkenstein, Schernberg, Himmelsberg, Hohenebra, Oberspier, Bliederstedt, Thüringenhausen, Bellstedt, Günthersleben, Rockstedt, Abtsbessingen, Bruchstedt; ferner im Gericht von Clingen den Narrenberg, den Heilborn, die Hofedirn, die Kurzen Jahre und mehrere Äcker; den Wiederkauf des Schlosses Straußberg und der Dörfer Thalebra und Badra gegen die von Ebeleben und Worbis, desgleichen der Gülde Dizmann Goldackers und Heinrich Hugks auf Abtsbessingen und was auf Schernberg verschrieben; die Berechtigung, auf der Hainleite Holz zu holen; das Stift Jechaburg, das Kloster zu Göllingen, zu Kapelle, zu Nordhausen halb, zu Kelbra halb und zu Walkenried.
Von der Ritterschaft kommen mit ihren Lehnschaften dazu: Hans von Werthern (Wertirde), Apel von Ebeleben, Heinrich von Bila, Bethmann von Tüticherode, die von Rüxleben, Hans von Wernigerode, Bernhard von Tettenborn, Hildebrand von Ebra, Heinrich von Steghusen, Berles von Wülferode, Hans von Bleicherode, Claus von Arnswaldt, Dietrich von Bila, Jacob von Germershausen, die von Bendeleben, Dietrich von Tüticherode, Günther Hartung von Heringen, Dietrich von Greußen, Jan von Kutzleben, Heinrich von Gehofen, Apel von Berga, Hans von Germar, Georg, Lutze, Hans und Balthasar Worm, Hans von Sundhausen, die von Westhausen, Eckardt Wolf, Melchior von Sondershausen, die von Rottleben, Hans von Wissingerode, Tigel Karel, die Kinder von Salza, Hans Pustebergk, Jobst Laue, Caspar Schütze, die von Breitenbach, die Wilcke, Wickardt Wildschütz, Georg Baldeser, Heinz Fütterer, Paul Mackau, Albrecht Burse.
Die weiteren Bestimmungen des Vertrags sollen hier übergangen werden. Sonst noch erwähnte Namen sind Großenehrich, Rudolstadt, Käfernburg, Schlotheim, die Wüstung Endeleben, Stolberg, die Hainleite, Gotha, Erfurt, Katharina von Schwarzburg, geborene von Querfurt, Amalia von Mansfeld, geborene von Schaumberg, die von Hopfgarten, Heinrich von Schwarzburg, Previsor zu Erfurt, Heinrich der Ältere von Stolberg, Ernst von Hohnstein, Apel von Ebeleben, Heinrich von Bila, Friedrich von Thüna, Rudolf von Watzdorf, Rudolf von Hopfgarten, Heinrich von Holbach, Hans Worm.
Ein abgehängtes Siegel.
Libell, 23 cm x 35 cm, zwölf Blatt
- Archivalien-Signatur: 477 (groß)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1496 Oktober 1.
Günther der Jüngere und Heinrich von Schwarzburg, Herren von Arnstadt und Sondershausen, teilen mit Genehmigung Günthers des Älteren ihre Herrschaft in zwei Teile, den Arnstädtischen und Sondershäusischen. Dabei werden auch die Schulden geteilt:
Es werden zum Arnstädter Teile geschlagen: In der Mangulde die von Eisenberg mit 450 Mark lötigen Silbers, Bernd von der Assinburg mit 400 Gulden, Heinrich Heiße mit 400 Gulden, Vincenz Purdian, Burgmann zu Murstedt, mit 400 Gulden; ferner kommen dazu 375 Mark an die Kirche Unserer Lieben Frau zu Erfurt, verschrieben auf Arnstadt, Greußen und Frankenhausen, 150 Mark an dieselbe verschrieben auf Frankenhausen und Greußen, 240 Mark an St. Severus zu Erfurt auf Franz Kuhndorfs Brief, verschrieben auf Arnstadt und Frankenhausen, 54 Mark an Gerhardt Kulbe, verschrieben auf Arnstadt und Stadtilm, 108 Mark an Dr. Johann Schöner, vormals Dr. Lamprecht auf einen Brief Hans von Mühlhausen und Erhard von der Sachsen, verschrieben auf Greußen, 150 Mark an Engel Milwitz, verschrieben auf Frankenhausen und Greußen, 105 Mark an das Kloster zu St. Martin im Brühl zu Erfurt, verschrieben auf Arnstadt, Greußen und Frankenhausen, 145 Mark an Margarete Ziegler auf eine Verschreibung des Nickel zur Krone, verschrieben auf Arnstadt, Greußen, Frankenhausen und Sondershausen, 300 Schock Landwährung an eine Vikarie in der Kirche St. Matthäus zu Erfurt, verschrieben auf Arnstadt und Frankenhausen, 50 Mark an die Vikarie der Heiligen Johannes, Matthäus und Elisabeth in der Matthäuskirche zu Erfurt im Besitz von Johann Hornmeister, verschrieben auf Frankenhausen, 147 Mark an das Neuwerkkloster in Erfurt, verschrieben auf Frankenhausen, 60 Mark an das Hospital vor dem Krämpfertor zu Erfurt, verschrieben auf Frankenhausen, 60 Mark an Dr. Marcus zu Erfurt, verschrieben auf Sondershausen und Heringen, 45 Mark an Dr. Weydemann und Magister Tischer auf eine Verschreibung von Eckhard und Friedrich Langweller, 250 Mark an Eoban und Dietrich Ziegler zu Mühlhausen, verschrieben auf Frankenhausen und Greußen, 100 Mark an Günther Bocks Kinder auf Arnstadt und Frankenhausen, 8 1/2 Pfund ungefähr 100 Gulden an Leonhard Prachsel, 100 Gulden an Heinrich Bock auf Arnstadt, 170 Mark an Henner Mühlhausen auf Frankenhausen, 8 Schock an eine Vikarie in der Kirche St. Benedikt zu Erfurt im Besitz von Werner Erdmann, 120 Gulden an das Kloster zur Weisen Frau in Erfurt auf Greußen, 350 Gulden an Kunne Ziegler zu Erfurt auf Sondershausen, Frankenhausen und Greußen, 1904 Gulden an Heinrich Hugk zu Großenehrich auf Greußen, 75 Mark an Rothens Erben auf Arnstadt, Sondershausen und Frankenhausen, 100 Mark an Dr. Prambach, 170 Gulden an die Augustiner zu Erfurt auf Greußen, 24 Mark an dieselben, 29 1/2 Mark an Marx von Grefendorf, vormals an Henner von der Sachsen, auf Arnstadt und Stadtilm, 55 Mark an Balthasar Celner auf Arnstadt und Stadtilm, 21 Mark an Johann Molberg, vormals Curt und Hans Hettermann, auf Stadtilm und Langewiesen, 25 Mark an die Paulskirche zu Erfurt, früher an Eckard von der Sachsen, auf Stadtilm und Greußen, 5 Mark an Claus Denstedt auf Stadtilm, 20 Mark an das Kleine Hospital in Erfurt auf Stadtilm, 67 Gulden an Friedrich Rothe wegen Curt Milwitz auf Stadtilm, 350 Mark an die Celner in der Neustadt zu Erfurt auf Arnstadt, Frankenhausen und Sondershausen, 102 Mark an Dr. Berlepsch auf Arnstadt, 100 Mark an Siegfried Ziegler auf Arnstadt und Greußen, 100 Mark an Curt Celner zum Güldenen Rade auf Arnstadt und Frankenhausen, 35 Mark an Heinrich Nithart von Jungen auf Arnstadt, Frankenhausen, Greußen und Sondershausen, 35 Mark an Marx von Grefendorf, früher Heinrich von der Sachsen, auf Arnstadt, Greußen, Frankenhausen und Sondershausen, 210 Mark an die Kollegiaten zu Erfurt wegen Harttung Cappel auf Arnstadt, 300 Gulden an die Einländer Herberge zu Erfurt auf Arnstadt, 1500 Gulden an Dietrich und Curt Burggraf zu Erfurt und Hans Große zu Arnstadt auf Arnstadt, Stadtilm, Greußen und Blankenburg, 66 Mark an Eoban und Adelar Ziegler zu Erfurt, früher Curt Ziegler, Hermann Markgraf und Lutz Hochberg auf Arnstadt, Greußen, Frankenhausen und Sondershausen, 571 Gulden und 83 Mark an Johann von Greußen auf Arnstadt und Greußen, 360 Gulden an die Vikarie St. Elisabeth in der Frauenkirche zu Arnstadt, 350 Gulden an Johann Schmalz zu seiner Vikarie zu Arnstadt, 250 Gulden an Kilian Satteler, 200 Gulden an Caspar Bergmann, 72 Gulden an Heinrich von Rottleben, 72 Gulden zu dem Testament des Heinrich Bessemann und des Heinrich Cappel an die Vikarien in der Frauenkirche zu Arnstadt auf Arnstadt, 500 Gulden an Heinrich und Georg Siedenzeile auf Stadtilm, 300 Gulden an das Kloster zu Arnstadt auf Arnstadt und Stadtilm, 15 Gulden an die Vikarien zur Brüderschaft corporis Christi zu Arnstadt auf Arnstadt, 65 Gulden an die Kellnerin zu Stadtilm auf Stadtilm, 10 Mark an die Küsterin zu Stadtilm auf Stadtilm, 10 Mark an Johann Guner zu einer Vikarie St. Sebastians zu Stadtilm auf Stadtilm, 5 Mark dem Vikar des Heiligen Kreuzes zu Stadtilm auf Stadtilm, 140 Mark an die von Witzleben auf Arnstadt, 357 Gulden an die Kellnerin im Kloster zu Stadtilm auf Stadtilm, 143 Gulden an die Äbtissin zu Stadtilm auf Stadtilm, 120 Gulden an die Äbtissin zu Stadtilm Günther Weigeners wegen auf Stadtilm, 600 Gulden an dieselbe Äbtissin auf Arnstadt und Sondershausen, 180 Pfund Erfurter Pfennige an den Vikar zu St. Michael auf Stadtilm, 50 Schock an eine Vikarie zu Blankenburg, Johann Thümer zustehend, auf Blankenburg, 52 Mark an Johann Thobel auf Frankenhausen, Greußen, Arnstadt und Sondershausen, 105 Gulden an Johann Thobel auf Arnstadt, 63 1/2 Mark an Georg Breitenbach auf Arnstadt und Frankenhausen, 100 Gulden an Claus Wagner zu Sondershausen auf Arnstadt, 375 Gulden an Hans Hohehausen zu Arnstadt auf Arnstadt, Stadtilm und Blankenburg, 400 Gulden an das Jungfrauenkloster zu Arnstadt, 36 Mark an die Vikarien zu Arnstadt auf Arnstadt, 232 Gulden an Hans Buchener zu Arnstadt auf Arnstadt, 12 Mark an die Vikarien Corporis Christi zu Arnstadt auf Arnstadt, 150 Gulden an Christof von Gleichen, 300 Gulden an denselben auf Arnstadt und Stadtilm, 600 Gulden an Reinhard von Mosen auf Arnstadt, 400 Gulden an Wülfershausen, auf Stadtilm, 800 Gulden an Ludwig (Lutze) von Greußen auf Blankenburg, 700 Gulden an Paul Möhrungen auf Blankenburg, 950 Gulden an Johann Goldacker auf Arnstadt, 5000 Gulden an Kunz von der Kehre auf Arnstadt und Stadtilm, 500 Gulden an das Kloster Ichtershausen auf Arnstadt und Stadtilm, 200 Gulden an das Hospital St. Kilian zu Schleusingen, 3329 Gulden an das Kloster Paulinzella auf Blankenburg, Rudolstadt und Stadtilm, 700 Gulden an Andreas von Herda auf Arnstadt und Greußen, 100 Gulden an Oswald von Cransdorf auf Arnstadt, 600 Gulden an Hans von Witzleben und Hans Fliedener zu Wölfis auf Arnstadt, 218 Mark an die Hüttner zu Erfurt, 700 Gulden an Werner von Naz auf Greußen.
Die Urkunde scheint unvollständig zu sein, da sie nicht datiert ist. Außerdem fehlen die Schulden, die auf den Sonderhäusischen Teil gefallen sind.
Ein gut erhaltenes Siegel.
Libell, 28 x 39 cm, sechs Blatt
- Archivalien-Signatur: 475 (groß)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1496 Februar 17.
Katharina von Hanau, geb. von Schwarzburg, Gemahlin des Grafen Reinhardt von Hanau, verzichtet auf alles väterliche und mütterliche Erbe und erklärt sich abgefunden mit den 4000 Gulden, die die Grafen von Schwarzburg ihr als Ehegeld gegeben, und mit der erblichen Zustellung der Pfandschaft Gelnhausen zufrieden. Nur wenn die Grafen Günther der Ältere und der Jüngere und Heinrich der Jüngere von Schwarzburg ohne Leibeserben sterben sollten, behält sie sich vor, in Schwarzburg Gerechtigkeit zu haben.
Siegel von Katharina und Reinhardt gut erhalten.
31 x 26 cm
Graf Günther von Schwarzburg belehnt Friedrich von Thüna mit dem Dorfe Witzleben für den Fall des Todes des Hans von Giech
- Archivalien-Signatur: 479 (groß)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1497 März 14.
Graf Günther von Schwarzburg, der Jüngere, Herr zu Arnstadt und Sondershausen, belehnt Friedrich von Thüna und seine Söhne Wilhelm und Friedrich mit dem Dorfe Witzleben für den Fall des Todes des Hans von Giech, der wegen seines Alters jedenfalls keine Leibeserben mehr bekommen wird.
Zeugen: Dietrich von Werthern, Balthasar von Pock und der Sekretär Erasmus Eichhorn.
Siegel fehlt.
40 x 28 cm
- Archivalien-Signatur: 478 (klein)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1497 Oktober 2.
Graf Günther von Schwarzburg, der Jüngere, Herr zu Arnstadt und Sondershausen, übergibt Claus von Rothenberge und seiner Ehefrau Catherine das Schafhaus und den Garten neben seinem (Günthers) Hof zu Gehren für ihre Lebenszeit als freies Eigentum. Nach dem Tod aber sollen ihre Erben den Schwarzburgern dafür dienstbar sein und von diesen damit belehnt werden.
Siegel verdrückt.
22 x 15 cm
Abt Georg von Saalfeld schlichtet einen Streit zwischen den Grafen Günther von Schwarzburg, dem Jüngeren, und Balthasar von Schwarzburg
- Archivalien-Signatur: 484 (klein)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1498 Juli 14.
Streitigkeiten, die zwischen den Grafen Günther von Schwarzburg, dem Jüngeren, und Balthasar von Schwarzburg entstanden sind, entscheidet der Abt Georg von Saalfeld, an den sie sich gewendet haben, in folgender Weise: Beide Parteien sollen die Artikel, die früher zwischen ihnen vereinbart sind, genau halten. Was zwischen ihnen noch unentschieden ist, das sollen je zwei Lehensleute von ihnen binnen Jahresfrist untersuchen. Wer binnen dieser Zeit seine Ansprüche an den anderen nicht nachweisen kann, der soll schweigen und gegen den andern Teil verlustig stehen.
Das aufgedrückte Siegel hat sich losgelöst.
33 x 23 cm
Graf Günther von Schwarzburg, der Jüngere, belehnt Friedrich von Thüna mit den Gütern zu Witzleben und Dienstedt
- Archivalien-Signatur: 485 (groß)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1498 Februar 13.
Graf Günther von Schwarzburg, der Jüngere, belehnt mit Einwilligung des Grafen Günther des Älteren nach dem Tode des Hans von Giech Friedrich von Thüna und seine Söhne mit den Gütern zu Witzleben und Dienstedt (Wenigen Denstedt), die jener besessen hat.
Zeugen: Dietrich von Werthern, Johann Thobel, Rentmeister, und Erasmus Eichhorn, Sekretär.
Ein gut erhaltenes Siegel, das andere fehlt.
38 x 25 cm
- Archivalien-Signatur: 510b (groß)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1498 September 22.
Heinrich der Jüngere von Schwarzburg verkauft mit Einwilligung des Grafen Günther von Schwarzburg, des Jüngeren, an Hans von Vippach (Vippiche) und seine Ehefrau Sophie Schloss Arnsberg und die Dörfer Seega und Günseroda mit allem Zubehör auf Wiederkauf. 69 Gulden und 48 Gulden jährlich, die etwa an Zins nicht einkommen, weil verschiedene Einwohner durch Feuer Schaden erlitten haben, sollen Hans von Vippach beim Rückkauf wieder erstattet werden. Ferner ist verabredet, dass dem Grafen jährlich von Kindelbrück Schweine für den Haushalt zugesandt werden; dafür sollen Hans von Vippach beim Rückkauf für jedes Jahr 3 Gulden gut gerechnet werden. Außerdem soll er jährlich zwei Markscheffel Gerste vom Amt Frankenhausen erhalten. Hans von Vippach wird außerdem bewilligt, dass er das Torhaus auf die Brücke an dem Schlosse, das Vorwerk zu Seega an seiner früheren Stelle und das Vorwerk zu Bendeleben neu bauen darf.
Zeugen: Balthasar Reiche, Marschalk, und Hartung von Heringen, Landwirt.
Gut erhaltenes Siegel, Urkunde durch Einschnitt entwertet.
41 x 27 cm
Herzog Georg von Sachsen belehnt den Grafen Heinrich von Schwarzburg mit Frankenhausen, Arnsberg, Heringen halb, Kelbra halb, Gerterode halb, Kleinkeula und Urbach
- Archivalien-Signatur: 482 (groß)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1498 Mai 29.
Herzog Georg von Sachsen belehnt in Vertretung seines Vaters Albrecht von Sachsen den Grafen Heinrich von Schwarzburg mit Frankenhausen, Arnsberg, Heringen halb, Kelbra halb, Gerterode halb, Kleinkeula ganz, Urbach halb und die Lehen, die früher Konrad von Tannroda innegehabt hat. Falls dieser ohne Leibeslehnserben stirbt, sollen die Stücke an seinen Vetter Günther von Schwarzburg, den Älteren, und falls dieser nicht mehr am Leben ist, an dessen Bruder Günther, den Jüngeren, übergehen. Wenn aber alle drei ohne Leibeslehnserben sterben, soll die Lehen ihr Vetter, der Domherr Günther von Schwarzburg erhalten.
Zeugen: die Grafen Volrat und Günther von Mansfeld, Domdechant Dr. Ulrich von Wolfersdorf, Dr. Thame Loser, Domherr zu Meißen, der Obermarschall Heinrich von Schleinitz, der Hofmeister Dietrich von Schleinitz, Caspar von Schönberg auf dem Purschenstein, Siegmund von Miltitz zu Batzdorf, Hofmarschall Günther von Bünau zu Liebstadt.
Siegel gut erhalten.
56 x 35 cm
Herzog Georg von Sachsen belehnt die Grafen von Schwarzburg und von Stolberg-Wernigerode mit Heringen und Kelbra
- Archivalien-Signatur: 481 (groß)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1498 Mai 29.
Herzog Georg von Sachsen belehnt in Vertretung seines Vaters Albrecht von Sachsen die Grafen Günther den Jüngeren und den Älteren von Schwarzburg ihren Vetter Heinrich, Herren zu Arnstadt und Sondershausen, und den Grafen Heinrich den Älteren von Stolberg-Wernigerode mit Heringen und Kelbra. Wenn die Genannten ohne Leibeslehnserben sterben, soll an ihre Stelle Graf Ernst von Hohnstein treten.
Zeugen: die Grafen Volrat und Günther von Mansfeld, Domdechandt Dr. Ulrich von Wolfersdorf, Thame Loser, Doktor und Domherr zu Meißen, Heinrich von Schleinitz, Obermarschall, Dietrich von Schleinitz, Hofmeister, Caspar von Schönberg auf dem Purschenstein, Siegmund von Miltitz zu Batzdorf, Hofmarschall Günther von Bünau zu Liebstadt.
Siegel gut erhalten.
55 x 31 cm
Herzog Georg von Sachsen belehnt die Grafen von Schwarzburg, von Hohnstein und von Stolberg mit Clingen und anderen gemeinschaftlichen Besitzungen
- Archivalien-Signatur: 483 (groß)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1498 Mai 29.
Herzog Georg von Sachsen belehnt Graf Heinrich den Älteren von Stolberg und Graf Ernst von Hohnstein gemeinschaftlich mit den Grafen Günther von Schwarzburg, dem Älteren und dem Jüngeren, und Heinrich von Schwarzburg mit Clingen und anderen zusammengesetzten Lehnstühlen, nämlich Arnsberg und Greußen, Lora, Hüttenrode, Elrich, Bodungen und Bleicherode, die Schwarzburg und Stolberg gemeinschaftlich mit Hohnstein besitzen sowie mit Röblingen (Rebenyngen), Roßla und Ebersberg, die Schwarzburg und Hohnstein gemeinschaftlich mit Stolberg haben. Sie werden gemeinschaftlich mit den genannten Stücken belehnt in der Weise, dass der Besitz dessen, der ohne Leibeslehnserben stirbt, auf die anderen übergeht.
Zeugen: Graf Volrat und Günther von Mansfeld, Domdechant Dr. Ulrich von Wolfersdorf, Dr. Thame Loser, Domherr zu Meißen, Heinrich von Schleinitz, Obermarschalk, Dietrich von Schleinitz, Hofmeister, Caspar von Schönberg auf Purschenstein, Siegmund von Miltitz zu Batzdorf, Günther von Bünau, Hofmarschall.
Siegel gut erhalten.
59 x 35 cm
- Archivalien-Signatur: 480 (groß)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1498 Mai 29.
Herzog Georg von Sachsen belehnt in Vertretung seines Vaters Albrecht von Sachsen den Graf Günther von Schwarzburg, den Jüngeren, mit Clingen und Greußen, der Hälfte des großen Salzzolls zu Frankenhausen samt der Regierung des Bergwerks und mit den im Meißnischen Anteil gelegenen Lehen, die früher Konrad von Tannroda besaß. Falls der genannte Günther ohne Leibeslehnserben sterben sollte, sollen die Lehen an seinen älteren Bruder Günther, und wenn dieser nicht mehr am Leben ist an seinen Vetter Heinrich übergehen; und wenn alle drei ohne Leibeslehnserben sterben, soll an ihre Stelle ihr Bruder und Vetter, der Domherr Heinrich treten.
Zeugen: die Grafen Volkart und Günther von Mansfeld, Domdechant Ulrich von Wolfersdorf, Johann Lößer, Obermarschall Heinrich von Schleinitz, Dietrich von Schleinitz, Caspar von Schönberg, Siegmund von Miltitz, Günther von Bünau.
Siegel gut erhalten.
54 x 32 cm
- Archivalien-Signatur: 493 (groß)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1499 Mai 7.
Heinrich Kolhart und Hans Wolleweber, Heimbürgen, und die ganze Gemeinde des Dorfes Döllstedt beurkunden, dass sie für 50 Gulden an Anna von Hopfgarten, Priorin, Margarethe Ersmed, Sängerin, Martha Jentzel, Küsterin, und die ganze Versammlung des Jungfrauenklosters vor Schlotheim drei Gulden jährlichen Zinses, zahlbar am Walpurgistage zu Schlotheim verkauft haben. Sie behalten sich das Recht vor, die Zinsen nach vierteljährlicher Kündigung für 50 Gulden zurückzukaufen. Graf Sigismund von Gleichen, ihr Herr, gibt seine Genehmigung zu dem Verkauf.
Siegel fehlt.
37 x 25 cm
- Archivalien-Signatur: 491 (groß)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1499 Oktober 15.
Graf Wilhelm von Henneberg, Johann von Heringen, Kleriker, Kantor und Kanoniker an der Frauenkirche in Erfurt, und Balthasar Reiche beurkunden, dass zwischen Landgraf Johann von Leuchtenberg einerseits sowie Katharina von Schwarzburg und ihrem Sohn Heinrich für ihre Tochter und Schwester Margarethe folgende Eheberedung stattgefunden hat: Johann von Leuchtenberg nimmt Margarethe von Schwarzburg zur Gemahlin und diese bekommt eine Mitgift von 4000 Gulden zahlbar binnen einem Jahre nach gehaltenem Beilager. Dagegen soll Johann eine Niederlegung von ebenfalls 4000 Gulden und eine angemessene Morgengabe geben, und diese 8000 Gulden samt der Morgengaben sollen sicher gestellt werden auf Schlössern, Städten oder Nutzungen, die ihr freies Eigentum bleiben sollen und auf denen sie ihren Wohnsitz etc. haben soll, und zwar soll sie von je 10 Gulden Nutzung einen Gulden in barem Gelde erhalten. Falls sie ihren Gemahl überlebt, sollen ihre Kleider, Kleinodien, Geschmeide, Silbergeschirre, die sie mitgebracht und geschenkt erhalten hat, ihr Eigentum bleiben, ebenso ihre Heimsteuer, Niederlegung und Morgengabe, ferner die Betten mit Bettzeug, die sie und ihre Kammerfrau bei ihres Gatten Lebzeiten in ihren Zimmern gehabt, und von fahrender Habe so viel, dass sie ihren Witwenstuhl halten möge bis zu der ersten fallenden Rente und den Zinsen ihres Wittums. Auch soll sie nicht gehalten sein, etwaige Schulden ihres Gatten zu bezahlen. Solange sie auf ihrem Witwensitze bleibt, soll sie ungestört dort sein, wenn sie ihn aber verändern will, so sollen ihr die Erben Johanns, denen er gehört, 8000 Gulden und die Morgengabe auszahlen. Die Hochzeit soll in Arnstadt gefeiert werden, ohne dass dem Landgrafen dadurch Kosten entstehen, dagegen soll die Heimholung auf dessen Kosten geschehen.
Die fünf Siegel des Landgrafen Johann, des Grafen Heinrich und der drei zu Anfang genannten Zeugen gut erhalten.
42 x 34 cm
Erzbischof Berthold von Mainz belehnt die Grafen Günther den Jüngeren und Heinrich von Schwarzburg, Herren zu Arnstadt und Sondershausen, mit der Hälfte des Dorfes Langewiesen, mit der zurzeit Graf Balthasar, Herr zu Schwarzburg, belehnt ist, falls dieser ohne Leibeserben stirbt
- Archivalien-Signatur: 489 (groß)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1499 Juni 8.
Siegel.
41 x 27 cm
- Archivalien-Signatur: 490 (groß)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1499 Juni 8.
Erzbischof Berthold von Mainz belehnt die Grafen Günther den Jüngeren und Heinrich den Jüngeren sowie Günther den Älteren von Schwarzburg mit Gerteroda halb und 18 Hufen Landes zu Schwerborn, das Kirchlehen, einen Weingarten, einen Backofen, das Dorf halb und das Gericht über Hals und Hand, was alles früher Conrad von Tannroda gehabt hat, in der Weise, wie sie die von ihrem Vater gegebenen Ordnung vorschreibt. Wenn die drei Genannten ohne Leibeslehnserben sterben sollten, an ihre Stelle der Probst Heinrich von Jechaburg treten soll, der alsdann in den weltlichen Stand übertreten und sich verheiraten soll.
Siegel gut erhalten.
42 x 28 cm
Graf Balthasar von Schwarzburg, Herr zu Schwarzburg, verkauft seinen Anteil an Witzleben, mit dem bisher Hans von Giech belehnt war, nach dessen Tod an die Brüder Heinrich und Friedrich von Thüna für 400 Gulden und verzichtet auf das Lehnsrecht und verweist die Käufer an Graf Günther von Schwarzburg, den Jüngeren
- Archivalien-Signatur: 486 (groß)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1499 Juli 21.
Abgehängtes Siegel fehlt.
42 x 22 cm
- Archivalien-Signatur: 492 (groß)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1499 April 19.
Graf Heinrich von Schwarzburg, Domherr zu Köln und Straßburg, beurkundet, dass er nachdem ihm sein Vetter Graf Heinrich von Schwarzburg die Probstei Jechaburg auf seine Bitte verliehen hat, sich so verhalten will, wie es seinem Stande gebührt. Außerdem nimmt er noch verschiedene ander Verpflichtungen auf sich.
Zeugen: Friedrich von Thüna, Balthasar Reiche, Marschalke, Rudolf von Hopfgarten, Hartung von Heringen, Landwirt.
Siegel gut erhalten.
42 x 29 cm
Kurfürst Friedrich von Sachsen belehnt Graf Günther von Schwarzburg mit Arnstadt, Stadtilm und Plaue
- Archivalien-Signatur: 487 (groß)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1499 Februar 27.
Kurfürst Friedrich von Sachsen belehnt Graf Günther von Schwarzburg, den Jüngeren, mit Arnstadt, Stadtilm und Plaue und den Lehen, die vormals Conrad von Tannroda innehatte, mit der Bestimmung, dass wenn Günther der Jüngere ohne Leibeserben stirbt, sein Anteil an seinen Bruders Günther den Älteren und, falls dieser nicht mehr am Leben ist, auf seinen Vetter Heinrich übergeht. Wenn aber alle drei ohne Leibeserben sterben, dann sollen die Besitzungen übergehen an den Domprobst Heinrich von Schwarzburg und an den den Domherrn Heinrich von Schwarzburg, seinen Bruder.
Zeugen: Heinrich von Ende, Hofmeister, Hans Hunt, Landvogt zu Sachsen, Heinrich Mönch zu Weida und Hans Manch zu Jena, Amtleute, Hans von Obernitz, Amtmann zu Altenburg, Caspar Metsch, Hauptmann zu Weimar, Dr. Matthias Gstoltz, Hans Leymbach, Landrentmeister.
Siegel gut erhalten.
57 x 31 cm
- Archivalien-Signatur: 488 (groß)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1499 Februar 27.
Kurfürst Friedrich von Sachsen belehnt Graf Heinrich von Schwarzburg, den Jüngeren, Herrn zu Arnstadt und Sondershausen, mit Ichstedt. Zugleich mit ihm werden die Grafen Günther von Schwarzburg, der Ältere und der Jüngere, belehnt in der Weise, dass wenn Heinrich ohne Leibeslehnserben stirbt, Günther der Ältere, und falls dieser nicht mehr lebt, Günther der Jüngere, in das Lehen eintritt. Wenn aber alle drei ohne Leibeserben sterben, dann sollen an ihre Stelle treten ihre Vettern, der Domprobst Heinrich von Schwarzburg und dessen Bruder Domherr Heinrich von Schwarzburg.
Zeugen: Heinrich von Ende, Hofmeister, Hans Hunt, Landvogt von Sachsen, Heinrich Mönch zu Weida, Hans Mönch zu Jena, Amtleute, Hans von Obernitz, Amtmann zu Altenburg, Caspar Metzsch, Amtmann zu Weimar, Dr. Matthias Gstolz, Hans Leymbach, Landrentmeister.
Siegel beschädigt.
43 x 27 cm
Graf Balthasar von Schwarzburg beurkundet, dass er Otto von Entzenberg zu Kaulsdorf, Engelhard Störe und Oßwald Merker, seinen Schreiber, beauftragt hat, seinen Anteil an Schwarzburg, den er an Graf Günther verkauft hat, zu übergeben
- Archivalien-Signatur: 495 (groß)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1500 Juni 13.
Gut erhaltenes Siegel.
40 x 21 cm
Graf Balthasar von Schwarzburg entlässt seine Untertanen in Schwarzburg, Königsee und Langewiesen aus ihrer Pflicht und verweist sie an Graf Günther von Schwarzburg und beauftragt Otto von Entzenberg, Engelhard Störe und Oßwald Merker mit dem Vollzug der Übergabe
- Archivalien-Signatur: 497 (groß)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1500 Mai 26.
Gut erhaltene Siegel.
zwei Exemplare: A 29 x 20 cm, B: 30 x 20 cm
Graf Balthasar von Schwarzburg verkauft dem Grafen Günther seinen Anteil an Schwarzburg, Königsee und Langewiesen auf Wiederkauf
- Archivalien-Signatur: 494 (groß)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1500 Mai 26.
Graf Balthasar von Schwarzburg verkauft an Graf Günther von Schwarzburg, dem Jüngeren, seinen Anteil an Schwarzburg, Königsee und Langewiesen auf Wiederkauf mit der Bestimmung, dass er selbst das Recht behält, die Orte wieder zurückzukaufen. Erst wenn er ohne Leibeserben sterben sollte, ohne den Wiederkauf bewerkstelligt zu haben, sollen die Orte dauernd an Günther fallen.
Zeugen: Graf Günther von Schwarzburg, der Ältere, Heinrich von Reuß, Herr zu Gera und Schleiz, Abt Kaspar von Paulinzella, Reinhard Roder, Georg von Witzleben, Ernst von Oberweimar, Jobst Paseck und Bürgermeister und Rat von Königsee.
Acht gut erhaltene Siegel.
45 x 30 cm
Graf Balthasar von Schwarzburg verkauft Dörfer und Zinsen an Graf Günther von Schwarzburg auf Wiederkauf
- Archivalien-Signatur: 496 (groß)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1500 Mai 26.
Graf Balthasar von Schwarzburg beurkundet, dass er die Dörfer Oberhain samt acht Gulden Bethe auf dem von Dröbischau, welches er an Graf Günther von Schwarzburg, dem Jüngeren, für 583 Gulden, halb Pennewitz, welches er für 214 halbe Gulden, 6 alte Meißener Groschen an denselben, die Ölschröte, die er für 300 Gulden an die Abtei zu Saalfeld, und Cursdorf, Deesbach und Lichtenhain, welche er für 1040 Gulden an die Abtei zu Paulinzella nebst Bornkessels Schmiede und 6 Gulden 6 Groschen jährlichen Zins auf dem von Oberhain, welche früher Engelhard Störe gehört haben, versetzt hat, dem Grafen Günther zum Wiederkauf überlassen hat, jedoch mit der Bestimmung, dass ihm für alle Zeit das Recht bleibt, es von diesem zurückzukaufen.
Gut erhaltenes Siegel.
36 x 22 cm
- Archivalien-Signatur: 500 (groß)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1500
Graf Günther von Schwarzburg, Herr zu Arnstadt und Sondershausen, belehnt Wolf Stange mit dem Hofe zu Dörnfeld an der Ilm nebst Zubehör, dem halben Singerberge, einer Hufe Landes, die halb im Hammersfelder Feld liegt, halb in das Hammersfelder Feld stößt, und mit Zinsen, die Hans Ferber, Claus Grunnbergk, Peter Ferber, Wenzel Estener, Heinz Koch, Marx Wassermann, Hans Preusser zu geben haben, und einigem anderen Besitz. Dafür muss Wolf Stange jährlich 5 Schillinge weniger 3 Pfennige zahlen. Zugleich wird Walter Stange in Osthausen mitbelehnt, der jedoch erst eintritt, wenn Wolf ohne Leibeserben sterben sollte.
Zeugen: der Kanzler Reiche (Reche), Benedikt Reinhard und Lutz von Wüllersleben.
Siegel fehlt.
48 x 31 cm
Kaiser Maximilian I. stimmt dem Verkauf des Dorfes Niederloquitz durch Graf Balthasar von Schwarzburg an Abt Georg von Saalfeld gegen 1329 Gulden zu
- Archivalien-Signatur: 498 (groß)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1500 März 28.
Ein Siegel.
37 x 20 cm
In Regesta Imperii (online-Ausgabe) nicht erwähnt. (Als Nachtrag an die RI gemeldet, 16.12.2021)
- Archivalien-Signatur: 499 (groß)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1500 Februar 1.
Christof, Veit, Georg und Heinrich von Witzleben, Vettern und Brüder zu Marlishausen (Maroldeshausen) beurkunden, dass sie mit Einwiligung des Grafen Günther von Schwarzburg, Herrn zu Arnstadt und Sondershausen, dem Magister Johann Withrich von Rudolstadt, zur Zeit Pfarrer in Oberndorf unterhalb der Käfernburg, das Pfarrgut zu Oberndorf auf 31 Jahre abgepachtet haben. Sie versprechen dafür jährlich drei Malter Weizen, drei Malter Hafer und ein Malter Gerste in die Pfarre zu Oberndorf oder in ein zu bestimmendes Haus zu Arnstadt auf ihre Kosten zu liefern. Auch werden sie dem Pfarrer und Kirchner zu Marlishausen den ihnen zukommenden Zehnten zahlen.
Siegel gut erhalten.
39 x 26 cm
Graf Günther von Schwarzburg belehnt die Söhne des Heinrich Paradies in Erfurt mit Einkünften aus Riethnordhausen und Hassleben
- Archivalien-Signatur: 502 (groß)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1501 Juli 23.
Graf Günther von Schwarzburg, der Jüngere, Herr zu Arnstadt und Sondershausen, belehnt Dietrich, Heinrich und Jacoff Paradies, die Söhne des Heinrich Paradies in Erfurt mit 9 1/2 Malter Korngülde zu Riethnordhausen und Hassleben, wofür jährlich 6 Pfennige Erbzins auf das Schloss zu Arnstadt abzuliefern sind.
Zeugen: Friedrich von Thüna, Marschall, Sebastian von Witzleben, Amtmann, und Johannes Thobel, Rentmeister zu Arnstadt.
Gut erhaltenes Siegel.
32 x 23 cm
- Archivalien-Signatur: 503 (groß)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1501 Oktober 25.
Graf Günther von Schwarzburg, der Jüngere, Herr zu Arnstadt und Sondershausen, belehnt Konrad von Thüna mit Besitztümern und Zinsen zu Witzleben, die früher Friedrich von Thüna, der sie Ludwig von Gleichen abgekauft hat, besessen hat. Gleichzeitig wird bestimmt, dass, wenn Konrad von Thüna ohne Lehnserben stirbt, Albrecht von Thüna, und wenn auch dieser ohne Lehnserben stirbt, Friedrich von Thüna in das Lehen eintreten sollen.
Zeugen: Johann Thobel, Rentmeister, Erasmus Eichhorn, Sekretär.
Siegel fehlt.
38 x 27 cm
Lehnbrief des Grafen Günther von Schwarzburg für Reinhardt von Mosen für ein Haus beim Schloss Schwarzburg
- Archivalien-Signatur: 501 (groß)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1501 September 22.
Graf Günther von Schwarzburg, der Jüngere, Herr zu Arnstadt und Sondershausen, belehnt auf Bitten des Hartmann von Könitz, der bisher das Lehen innegehabt hat, Reinhard von Mosen mit einem Haus hinter dem Schloss Schwarzburg, einem Baumgarten am Tennichsborn, einem Krautgarten, der Berechtigung, Brennholz und Bauholz zu holen, soviel er nötig hat, der Fischgerechtigkeit in der Schwarza und mit 15 Schock Zinsen, die Günther Scheffner und Hans Machleid zu Garsitz, Cuntz Mulner, Hans Unbehaun, Hans Forster und Hans Butner zu Unterhain, Hans Machleid, Hans Vogler und Cuntz Wifel zu Bechstedt, Cuntz Chunr zu Friedersdorf sowie Otto Bechmann zu Sitzendorf zu geben haben.
Ziemlich gut erhaltenes Siegel.
38 x 31 cm
- Archivalien-Signatur: 506 (groß)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1502 September 22.
Friedrich von Thüna (Dhüne) zu der Weißenburg beurkundet, dass er sein Dorf und seine Güter Witzleben an Curd von Thüna für 4500 Gulden verkauft hat.
Zeugen: Heinrich und Hans von Thüna zu Obernitz.
Zwei gut erhaltene Siegel.
37 x 31 cm
Kurfürst Friedrich und Herzog Johann von Sachsen schlichten einen Streit zwischen Erzbischof Berthold von Mainz und Graf Günther von Schwarzburg
- Archivalien-Signatur: 505 (groß)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1502 September 3.
Kurfürst Friedrich und Herzog Johann von Sachsen schlichten einen Streit zwischen Erzbischof Berthold von Mainz und Graf Günther von Schwarzburg um Vieh, das Graf Günther den Untertanen des Erzbischofs in Melchendorf hat wegnehmen lassen. Durch Schiedsspruch des Hans von Mynckwitz, Ritter auf Sonnewald und des Kanzlers Dr. Johann Mogenhofer ist zu Erfurt der Streit in folgender Weise geschlichtet worden: Der den Männern zu Melchendorf zugefügte Schaden wird auf 50 Gulden taxiert; der Eid, den sie dem Grafen haben leisten müssen, soll nicht weiter für sie bindend sein. In der Vogtei zu Melchendorf sollen gütliche Handlungstage vorgenommen werden dürfen. Wenn ein gütlicher Vergleich nicht möglich ist, sollen beide Parteien in dem Rechte stehen, in dem sie vor dem Streit gestanden haben. Alle Zwietracht zwischen beiden Parteien soll unterbleiben.
Gut erhaltenes Siegel.
44 x 24 cm
Schuldschein des Grafen Heinrich von Schwarzburg für seinen Schwager, den Landgrafen Johann von Leuchtenberg, über die Mitgift von dessen Gemahlin Margarethe, über 3000 Gulden
- Archivalien-Signatur: 504 (groß)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1502 Februar 22.
Graf Heinrich von Schwarzburg bekennt, dass er seinem Schwager, dem Landgrafen Johann von Leuchtenberg, noch 3000 Gulden, die zur Mitgift von dessen Gemahlin Margarethe, geborene von Schwarzburg, gehören, schuldet, und verspricht, sie an dem nächsten Sonntag Invocavit (1503 März 5) zu zahlen. Sollte er aber zu der genannten Zeit und auch im folgenden Jahr an der Zahlung verhindert sein, will er für jedes Jahr, und zwar auch am Sonntag Invocavit, 150 Gulden Zinsen zahlen. Die Zahlung der 3000 Gulden soll in Coburg oder Schleusingen erfolgen. Sollte auch nach zwei Jahren die Zahlung noch nicht erfolgen, so verpflichtet er sich, für allen dadurch entstandenen Schaden aufzukommen. Zu Bürgen werden ernannt der Rat und die Gemeinde von Sondershausen und Frankenhausen, die, wie sie bekunden, gegebenenfalls als Selbstschuldner eintreten wollen.
Siegel von Graf Heinrich und den Städten Sondershausen und Frankenhausen gut erhalten. Die Urkunde wurde durch Einschnitte in das Pergament ungültig gemacht.
42 x 24 cm
Heinrich von Schwarzburg belehnt Paul Mogkau, Heinrich von Hoime und seinen Schreiber Georg Zander mit Gütern und Zinsen
- Archivalien-Signatur: 508 (groß)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1503 August 24.
Heinrich von Schwarzburg, Herr zu Arnstadt und Sondershausen, belehnt Paul Mogkau, Heinrich von Hoime und seinen Schreiber Georg Zander mit Gütern und Zinsen zu Ober- und Niederspier, Luthenborg?, Ballstedt, Otterstedt, Wangen?, Hachelbich, Sondershausen, Badra, die alle früher Claus Honrad besessen, doch unbeschadet der Ansprüche, welche Margarete, die Frau des Hans von Hoime daran als ihrem Leibgedinge hat.
Gut erhaltenes Siegel.
35 x 25 cm
Melchior Heiße beurkundet, dass er im Einverständnis mit seinem Bruder Heinrich sein Gut zu Watzdorf an Graf Günther von Schwarzburg, den Jüngeren, Herrn zu Arnstadt und Sondershausen, für 615 Gulden verkauft hat
- Archivalien-Signatur: 507 (klein)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1503 Januar 30.
Siegel gut erhalten.
33 x 20 cm
Schuldvergleich des Grafen Heinrich von Schwarzburg mit seiner Mutter Katharina von Schwarzburg, geborene von Querfurt
- Archivalien-Signatur: 509 (klein)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1504 Januar 3.
Ernst von Hohnstein und Sigmund von Gleichen beurkunden, dass sie zwischen Katharina geb. von Querfurt, Gräfin zu Waldeck und ihrem Sohne Heinrich von Schwarzburg folgende Verabredung zu Stande gebracht haben: Katharina überlässt eine Schuldverschreibung über 10000 Gulden, welche Kurfürst Friedrich von Sachsen auf Schloss und Stadt Allstedt ihrem Vater ausgestellt, und welche sie nach dessen letzten Willen erhalten und mit zur Aussteuer ihrerTöchter, der Gräfinnen von Leuchtenberg und von Hanau, der Schwestern Heinrichs, bestimmt hat, ihrem Sohne, jedoch mit der Bestimmung, dass er, bevor er die Verschreibung erhält, der Gräfin von Leuchtenberg 3000 Gulden als Ehegeld gibt. Seiner Mutter soll er, solange sie lebt, jährlich dafür 150 Gulden, und zwar 84 an und bei dem Pache? von Heringen und 66 an und bei dem Dorfe von Ringleben anweisen.
Vgl. Nr. 553.
Zwei Oblatensiegel.
1 Bogen Folio
Graf Günther von Schwarzburg, Herr zu Arnstadt und Sondershausen, belehnt Hans von Hesseler mit Gütern und Zinsen im Dorf Hohendorf, die früher Curdt und Jorge von Hohendorf innegehabt haben
- Archivalien-Signatur: 512 (groß)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1505 November 11.
Siegel gut erhalten.
45 x 23 cm
Graf Günther von Schwarzburg, Herr zu Arnstadt und Sondershausen, belehnt seinen Vogt zu Gehren, Hans Falk und dessen Frau mit einem Schafhause und einem Garten, welche sie Claus von Rotenberge und seiner Frau Katharina abgekauft haben
- Archivalien-Signatur: 511 (klein)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1505 Februar 8.
Siegel zum Teil beschädigt.
29 x 18 cm
- Archivalien-Signatur: 510a (groß)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1505 Dezember 3.
Heinrich von Schwarzburg beurkundet, dass er das Schloss Arnsberg und die Dörfer Seega und Günseroda mit allem Zubehör, wie in dem Register angegeben ist, und auch den Besitz zu Bendeleben und Kindelbrück, welches alles Hans von Vippach auf neun Jahre auf Wiederkauf an sich gebracht hat, diesem und seiner Frau Sophie und seinem Sohn Franziskus auf Lebenszeit überlassen hat. Erst nach dem Tod aller drei soll Heinrich oder dessen Erben die Orte für die dafür gezahlte Summe von 1400 Gulden zurückkaufen dürfen. Dafür hat Hans von Vippach noch 100 Gulden gezahlt und 450 Gulden, die er verbaut hat und die ihm eigentlich zurückerstattet werden müssten, nachgelassen. Die Gebäude sollen einen gutem Zustand erhalten, ohne dass bei dem Rückkauf etwas dafür zu vergüten ist. Heinrich wird ihn, wie alle seine Untertanen schützen. Das Schloss muss für ihn für etwaige Unternehmungen offen bleiben.
Gut erhaltenes Siegel, Urkunde durch Einschnitt entwertet.
46 x 28 cm
- Archivalien-Signatur: 514 (groß)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1506 August 22.
Bestätigung von Nr. 438.
Siegel beschädigt.
36 x 25 cm
Erzbischof Jakob von Mainz belehnt die Grafen von Schwarzburg, von Stolberg und von Hohnstein mit Sondershausen, Straußberg und Keula
- Archivalien-Signatur: 513 (groß)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1506 August 22.
Bestätigung von Nr. 436.
Siegel beschädigt.
50 x 33 cm
Heinrich zu Schwarzburg verschreibt seiner Mutter Katharina Gräfin von Waldeck, geb. von Querfurt, eine Summe über jährlich 150 Gulden
- Archivalien-Signatur: 515 (groß)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1507 Februar 15.
Graf Heinrich zu Schwarzburg verschreibt seiner Mutter Katharina Gräfin von Waldeck, geb. von Querfurt, eine Summe über jährlich 150 Gulden, die nach ihrem Absterben ihr Sohn, Graf Philipp von Waldeck unter gewissen Bedingungen erhalten soll, nämlich an drei Terminen zu Michaelis (September 29), Purificationis Mariae (Februar 2) und Johannis Baptistae (Juni 24), für die Verschreibung des Kurfürsten Friedrich von Sachsen, die dieser dem Grafen Bruno von Querfurt auf Allstedt gegeben, und die Katharina durch das Testament ihres Notars erhalten hat. Der Rat zu Frankenhausen verpflichtet sich, das Geld von den Leibzinsen Heinrichs zu zahlen. Der Zins, den Heinrich nach dem Vertrag, den Conrad von Mansbach zwischen ihm und den Grafen von Waldeck zustande gebracht hat, diesem zu zahlen verpflichtet ist, soll wegfallen.
Zwei gut erhaltene Siegel.
35 x 41 cm
Sigmund von Kosbet, als Vormund seiner Schwester Katharina von Melen, der Frau des gebrechlichen Dictus von Melen, und ihrer zwei Töchter, beurkundet, dass er das Gut des Dictus [sic!] von Melen zu Döllstedt an Graf Günther von Schwarzburg, Herrn zu Arnstadt und Sondershausen, für 360 Gulden verkauft hat unter der Bedingung, dass Dictus von Melen für seine Lebenszeit von dem Grafen mit Kleidern, Kost und "Leibesnod" versorgt wird
- Archivalien-Signatur: 516 (klein)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1507 April 20.
Gut erhaltenes Siegel.
33 x 22 cm
Abt Johannes, Prior Heinrich, Kellner Bertold und der Konvent des Klosters Reinhardsbrunn beurkunden, dass sie einen Weinberg von ungefähr 13 Ackern, im Rulhuschen Felde vor der Stadt Greußen gelegen, an Thomas Thameshayn, Bürger daselbst, verkauft haben für 15 Gulden pro Acker, sie sich aber einen Landpfennig Erbzins für jeden Acker und die Lehenschaft über den Berg vorbehalten haben
- Archivalien-Signatur: 518 (groß)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1508 März 8.
von den beiden Siegel besonders das eine zerdrückt und undeutlich.
36 x 20 cm
Die Grafen Ernst und Hans von Hohnstein verschreiben dem Grafen Heinrichen von Schwarzburg 2000 Gulden Ehegeld und 1200 Gulden Zinsen
- Archivalien-Signatur: 517 (klein)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1508 April 14.
Die Grafen Ernst und Hans von Hohnstein verschreiben dem Grafen Heinrich von Schwarzburg 2000 Gulden Ehegeld und außerdem 1200 Gulden, bis zu welcher Summe die Zinsen, Kosten etc. in zehn Jahren aufgelaufen sind. Diese 1200 Gulden sollen in drei jährlichen Raten am Walpurgistage (Mai 1) 1509 bis 1511 zu Sondershausen bezahlt werden. Zur Sicherheit werden als Pfand gegeben die Dörfer Großbrüchter und Kleinbrüchter (Groß- und Klein-Breden). Wenn acht Tage nach dem letzten Termine die Schuld nicht getilgt ist, sollen die beiden Dörfer so lange in dem Besitz Heinrichs übergehen, bis alles bezahlt ist. Die Schultheißen und Heimbürgen der beiden Dörfer, nämlich Hans Stedte, Claus Wymar, Kilian Fleisch, Claus Reuber, Hermann Werdkam, Hans Schmidt, Heinrich Reuber und Hans Pinck bekennen, dass sie mit dem Vertrag einverstanden sind und geloben, gegebenenfalls als Selbstschuldner einzutreten.
Siegel nicht mehr vorhanden.
47 x 43 cm
- Archivalien-Signatur: 519 (groß)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1509 Februar 19.
Graf Günther von Schwarzburg, Herr zu Arnstadt und Sondershausen, stellt der Margarethe, der Frau des Reinhard von Mosen, eine Leibzucht mit Gütern, Zinsen und Gerechtigkeiten aus zu Schwarzburg, auf dem Rode, zu Garsitz, Allendorf, Unterhain, Bechstedt, Fröbitz, Dröbischau, Feridisdorf (?), Breitenbach, Sitzendorf, Blankenburg und Rudolstadt. Zu ihren Vormündern werden ernannt Wolf und Hans Marschalk.
Zeugen: Rudolf von Hopfgarten, Georg von Witzleben, Amtmann zu Schwarzburg.
Siegel gut erhalten.
34 x 29 cm
- Archivalien-Signatur: 520 (groß)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1511 August 26.
Graf Wilhelm von Henneberg bekundet, dass er die Streitigkeiten um die Mitgift zwischen dem Landgraf Johann von Leuchtenberg und seiner Gemahlin Margarethe, geb. von Schwarzburg, einerseits und Graf Heinrich von Schwarzburg und seiner Mutter Katharina, geb. von Querfurt, jetzige Gräfin von Waldeck, in folgender Weise geschlichtet hat: Wegen des Wittums für Margarethe, nämlich 800 Gulden jährlicher Stützung auf Grünsfeld, ein Würzburgisches Lehen, soll Landgraf Johann sich bemühen, dass dieses möglichst bald vom Lehnsherrn bewilligt werde. Die noch 1000 Gulden rückständige Mitgift für Margarethe soll Heinrich bis Weihnachten zahlen, doch sollen die bisher aufgelaufenen Zinsen erlassen werden. Ebenso soll Katharina ihrer Tochter noch 250 Gulden zur Aussteuer zahlen. Johann und seine Gemahlin haben dann in Schmalkalden einen Verzichtsbrief auszufertigen. Wenn Margarethe ihren Gemahl überlebt, soll sie erhalten 300 Malter Korn, 300 Malter Hafer, 30 Fuder Wein, die Hälfte aller fahrenden Habe mit Ausnahme der Barschaft, Pfandschaften, des Silbergeschirrs, der reisigen Pferde, Geschosse, Harnische etc. und sie soll mit etwaigen Schulden ihres Gemahls nichts zu tun haben. Solange sie sich nicht wieder verheiratet, soll sie in ihrem Wittum bleiben. Wenn sie sich aber wieder verheiratet, kann das Wittum mit 7000 Gulden losgekauft werden. Mit dem Silbergeschirr, das sie mitgebracht oder selbst erworben hat, ebenso mit ihren Kleinodien, Kleidern etc. soll sie machen können, was sie will. Desgleichen darf sie 1000 Gulden ihrer Morgengabe vermachen, wem sie will. Sämtliche beteiligte Personen bekunden, dass sie mit dem Vertrag einverstanden sind.
Eines von den drei Siegeln beschädigt.
48 x 40 cm
Balthasar von Schwarzburg verkauft seinen Anteil an der Herrschaft Schwarzburg an Günther von Schwarzburg
- Archivalien-Signatur: 522 (groß)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1512 Juni 9.
Graf Balthasar von Schwarzburg verkauft an Graf Günther von Schwarzburg, den Jüngeren, seinen Anteil an der Herrschaft Schwarzburg, nämlich Schwarzburg, Königsee und Langewiesen nebst seinem Teile an der Abtei Paulinzella und dem Kloster Mellenbach und erhält dafür zu den bereits erhaltenen 7000 Gulden noch 2500 Gulden. Er gestattet ferner, dass Graf Günther auf seinem (Balthasars) Anteil und an der Veste je 1500 Gulden verbaut und verspricht, diese Bausumme beim Wiederkauf zu erstatten. Falls der Anteil durch Feuer, Krieg oder dergleichen verderbt wird, soll es Graf Günther halten wie er will, doch nicht mehr als 1000 Gulden verbauen, die ebenfalls wieder erstattet werden sollen; die Lehen darf er vergeben, wie er will. Im Falle des Rückkaufs, der auf den Urbanstag (Mai 25) erfolgen muss, ist eine einjährige Kündigungsfrist innezuhalten. Es werden dann noch Verabredungen getroffen für die Fälle, dass beim Rückkauf das Geld nicht pünktlich gezahlt wird, dass der Anteil auf irgend eine Weise versehrt wird oder dass der Brief verloren geht und erneuert werden muss. Graf Günther ist mit dem Vertrage einverstanden, doch soll eventuell der Anteil auch auf seinen Vetter Heinrich von Schwarzburg übergehen können. In Bezug auf die Bergwerke und Münze, ebenso auf Leutenberg und Blankenburg behält Balthasar alle seine Rechte.
Zeugen: Siegmund von Gleichen, Niklas, Abt zu Paulinzella, Friedrich von Thüna, Heinrich von Griesheim, Hans von Oberweimar, Jobst Boseck der Jüngere, Bürgermeister und Rat von Königsee.
Fünf Siegel, zum Teil beschädigt.
87 x 58 cm
Graf Balthasar von Schwarzburg stimmt dem weiteren Verkauf der von ihm an die Grafen Günther und Heinrich von Schwarzburg, Herren zu Arnstadt und Sondershausen, auf Wiederkauf versetzten halben Herrschaft zu
- Archivalien-Signatur: 521 (groß)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1512 Juni 9.
Ziemlich gut erhaltenes Siegel.
34 x 19 cm
- Archivalien-Signatur: 523 (klein)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1512 Oktober 4.
Register des Einkommens zu Gerteroda, wie es Dietrich von Berlepsch aufstellte:
Es haben gehuldigt:
In Deuna (Düne): Hans Fricke, Dietrich Windenbergk, Hans Stolze, Hans Rosenhein, Heinrich Snelhardt, Heinrich Hartmut, Heinrich Frowein (Frowin), Erfriedt Eckardt, Hans Kunrade, Andres Hesse, Hans Wiedenbergk, Heinrich Sihissen, Tile Sinet, Hans Dizel, Hans Hartingk, Heinrich Eckhardt, Fritsche Posse.
In Niederorschel (Ossla): Heinrich Schults, Hans Sinet, Hermann Haubrot, Heinrich Inneman, Heinrich Claußen, Henckel Bozen, Henningk Sawe, Bastian Stoltz, Apel Gieselbricht, Hans Hartman, Hans Criegenhein, Hans Zuderke.
In Hainrode (Heyne): Hans Neiber, Simon Neiber, Curt Droschin, Balthasar Bella, Hermann Hußmann, Hans Schmetfleists, Heinrich Loblin, Curt Loblin.
In Gernrode: Hans Heidenteich, Heino Müller, Merten Holenicht, Hans Siebode.
In Breitenworbis: Hans Hesse, Hans Zebenstreit.
In der Stadt Worbis: Henning Große, Hans Knorre, Hans Müller.
Unterschrieben von Graf Heinrich von Schwarzburg.
Weiter kommen noch folgende Namen vor:
Curt Schmidt, Heinrich Themme, Thilo Schmidt, Heinrich Scheffer, Jacuff Themme, Fritsch Rese, Caspar Rese, Dietrich Koch, Hans Rese, Heinrich Karsten Töpffer, Heinrich Lodewig, Balthasar Rolle, Dietrich Kirchner, Hans Heldrung, Berlet Schnelhart, Ernhardt Schmidt, Hans Wörmlein, Heinrich Schütze, Thile Suden, Bastian Beberstedt, Valtin Clauß, Herman Heimbrot, Curt Guetjahr, Berlet Wörmlein, Anna Fornbach, Hans Ernsserdt, Claus Schatz, Hans Sybolt, Heinz Straßburger, Hans Reckartshusen, Hermann Mecke, Ulrich Keffernhusen, Hans Hencke, Hans Kieseler, Hans Vetter, Hermann Menge, Könne Grabenmann, Hans Grabeschuch, Detzmann Gerst, Hans Möring, Hans Günderoth, Franz von Biltzingsleben, Hermann von Biltzingsleben, Heinrich Stein, Hans Bonsack, Curt Franck, Bartholomäus Sinet, Werner Martgwandt, Hans Wiedenbusch, Hans Taball, Curt Husener, Eckardt Wolf, Pigkard, Velgenhawer, Bubenroht, Hans Fromann, Hermann Schrecke, Andras Jeger, Andreas Vaterode, Claus Tregkopf, Hans Brune, Curt Zengke, Curt Zack.
Gut erhaltenes Siegel.
Quart, 35 Blatt
Erzbischof Uriel von Mainz belehnt die Grafen Günther und Heinrich Günther von Schwarzburg einerseits und Balthasar von Schwarzburg andererseits mit dem Dorf Langewiesen
- Archivalien-Signatur: 526 (klein)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1513 Mai 30.
Vom Siegel nur ein Bruchstück erhalten.
36 x 20 cm
Erzbischof Uriel von Mainz belehnt die Grafen Günther und Heinrich Günther von Schwarzburg, Heinrich von Stolberg und Heinrich Hans und Ernst von Hohnstein mit Sondershausen, Straußberg und Keula
- Archivalien-Signatur: 524 (groß)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1513 Mai 30.
Bestätigung von Nr. 430.
Siegel etwas beschädigt.
56 x 30 cm
Erzbischof Uriel von Mainz belehnt die Vettern Günther und Heinrich von Schwarzburg mit Schwerborn und halb Gerterode
- Archivalien-Signatur: 525 (groß)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1513 Mai 30.
Bestätigung von Nr. 430.
Siegel nur in Bruchstücken.
53 x 24 cm
Margarethe von Leuchtenberg, geb. von Schwarzburg, verzichtet auf das Erbe, das ihr von der Herrschaft Schwarzburg anersterben könnte
- Archivalien-Signatur: 527 (groß)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1514 August 29.
Margarethe von Leuchtenberg, geb. von Schwarzburg, Gemahlin des Langrafen Johannes von Leuchtenberg, verzichtet auf alles Erbe, das ihr von der Herrschaft Schwarzburg anersterben könnte. Sie erklärt sich mit den 4000 Gulden, die sie als Mitgift erhalten hat, für abgefunden. Nur wenn die Grafen Günther und Heinrich von Schwarzburg ohne Leibeserben sterben sollten, will sie sich ihre Ansprüche an die Herrschaft Schwarzburg vorbehalten.
Siegel der beiden Ehegatten gut erhalten.
54 x 22 cm
Wilhelm von Henneberg beurkundet, dass ihm Landgräfin Margarethe von Leuchtenberg durch ihre Bevollmächtigten Hans von Vippach und Hermann Riethmann ihren Wittumsbrief und ein versiegeltes Register über Zinsen und Güter ihres Wittums hat übergeben lassen
- Archivalien-Signatur: 528 (groß)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1514 September 27.
Aufgedrücktes Siegel.
33 x 23 cm
Das Dorf Bielen verkauft dem Vikar des Altars Unserer Lieben Frauen Empfängnis in der Kreuzkirche zu Sondershausen für 350 Gulden einen jährlichen Zins von 21 Gulden
- Archivalien-Signatur: 534 (klein)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1515 Oktober 1.
Schultheiß Hans Herlauch, Hans Burkhard, Claus Schoff der Ältere und Wolfgang Koel und die ganze Gemeinde des Dorfes Bielen beurkunden, dass sie mit Einwilligung der Grafen Bodo von Stolberg und Heinrich von Schwarzburg, Herrn zu Arnstadt und Sondershausen, an Johann Pretzler, Vikar des Altars Unserer Lieben Frauen Empfängnis unter dem Schwibbogen in der Kreuzkirche zu Sondershausen, für 350 Gulden einen jährlichen Zins von 21 Gulden verkauft haben, zahlbar am Michaelistag (September 30), und versprechen, für allen Schaden, der durch unpünktliche Zahlung entstehen könnte, aufzukommen, behalten sich auch das Recht vor, die Zinsen für die erhaltene Summe wieder zurückzukaufen. Die beiden genannten Grafen geben ihre Einwilligung zu dem Verkauf.
Eines der beiden Siegel beschädigt.
44 x 34 cm
- Archivalien-Signatur: 530 (groß)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1515 November 12.
Erzbischof Albrecht von Magdeburg belehnt die Grafen Günther und Heinrich von Schwarzburg mit den Salzpfannen und anderen Gütern in Halle.
Zeugen: Burggraf Eustachius von Leisnig, Domdechant, Johann Pals, Propst des Klosters Neuwerk, Valentin von Sundhausen, Laurentius Zloch, Kanzler.
Siegel stark beschädigt.
40 x 25 cm
Erzbischof Albrecht von Magdeburg belehnt die Grafen von Schwarzburg mit den Thalgütern zu Halle und der Stadt Görzke
- Archivalien-Signatur: 529 (klein)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1515 November 12.
Bestätigung der Festlegungen in Urkunde Nr. 299.
Zeugen: Burggraf Eustachius von Leisnig, Domdechant, Johann Pals, Propst des Klosters Neuwerk, Valentin von Sundhausen.
Siegel beschädigt.
45 x 28 cm
- Archivalien-Signatur: 533 (groß)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1515 September 28.
Graf Günther von Schwarzburg, Herr zu Arnstadt und Sondershausen, belehnt Reinhart von Mosen mit Gütern, Zinsen etc., die dieser von Peter Fest gekauft hat, nämlich mit Haus und Hof zu Schwarzburg am Schlossberg, einem Acker zwischen Ritter und Oberlender, einer Wiese, genannt der Baumgarten, einem Acker und zwei Wiesen am Wege nach Burkersdorf, zwei Ackern an dem Sachsensteig, einem Hopfenberg im Tännich, einer Wiese in der Aue, mit dem Gehölze auf beiden Seiten der Schwarza von der Sorbitz bis an den Lorinbach, und anderem. Er hat dafür gewisse Abgaben zu leisten. Seine Frau wird mit demselben Lehen beleibzüchtet.
Ein Siegel.
38 x 22 cm
Konrad und Georg von Griesheim tauschen mit dem Kloster Paulinzella Güter in Singen gegen Cottendorf
- Archivalien-Signatur: 531 (groß)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1515 Mai 25.
Konrad und Georg von Griesheim tauschen mit Bewilligung des Grafen Günther von Schwarzburg mit dem Abt zu Paulinzella etliche Güter und Mannschaft: Sie übergeben ihren Besitz in Singen dem Abt Nikolaus, dem Prior Johann Geuder, und den Mönchen Johann Otto, Johann Slaviz und Johann von Griesheim und erhalten dafür den Besitz des Klosters in Cottendorf.
Zwei gut erhaltene Siegel.
51 x 30 cm
Albrecht von Brandenburg, Erzbischof von Mainz, belehnt die Grafen Günther und Heinrich von Schwarzburg, Bodo von Stolberg-Wernigerode und Ernst von Hohnstein mit Sondershausen, Straußberg und Keula
- Archivalien-Signatur: 535 (groß)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1517 November 12.
Bestätigung von Nr. 524.
Siegel nur in wenigen Resten erhalten.
56 x 29 cm
Der Rat von Heringen bestätigt die Niederlegung eines Kaufbriefs des Heiligen-Kreuz-Stifts in Nordhausen gegenüber den Grafen von Stolberg und Schwarzburg über Ländereien bei Bielen im Rathaus von Heringen
- Archivalien-Signatur: 537 (klein)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1517 Oktober 2.
Merten Spangenbergk, Claus Weißenborn, Ratsmeister, Ulrich Clausen, Kristann Silkerodt, Kämmerer, Mattes Hoffmann und Claus Forwergk, Ratmannen zu Heringen, beurkunden, dass Graf Bodo von Stolberg-Wernigerode und Graf Heinrich von Schwarzburg, Herr zu Arnstadt und Sondershausen, den von dem Kapitel des Stiftes zum Heiligen Kreuz in Nordhausen ausgestellten Kaufbrief über 10 1/2 Hufe Land vor dem Dorfe Bielen, welche sie jenen für 1000 Gulden abgekauft haben, auf dem Rathaus zu Heringen niedergelegt haben. Der Kaufbrief ist unterschrieben von Henricus Weißenburg, Conrad Smidt, Hermann Pfeffer, Jeoring (?) Dume, Matheus Schenk (?), Heinrich Philipp Birckenholz und Johannes Thomas.
Oblatensiegel.
1 Bogen Folio
- Archivalien-Signatur: 536 (groß)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1517 Januar 8.
Die Reichsstadt Nordhausen verbündet sich auf 20 Jahre mit den Grafen Bodo von Stolberg, Heinrich von Schwarzburg und Ernst von Hohnstein. Beide Parteien sollen sich in dieser Zeit gegenseitig keinen Schaden zufügen, sondern sich unterstützen. Die Feinde der einen Partei sollen von der anderen nicht aufgenommen werden. Streitigkeiten zwischen ihnen sollen auf friedlichem Wege beglichen werden, eventuell durch je zwei von jeder Seite ernannte Schiedsrichter; wenn sich diese nicht einigen können, soll die Sache vor die Schöffen zu Magdeburg gebracht werden. Kein Untertan der einen Seite soll sich ohne dessen Wissen im Gebiete der anderen niederlassen.
Siegel der Stadt Sondershausen gut erhalten.
48 x 38 cm
- Archivalien-Signatur: 541 (groß)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1518 November 12.
Hans Fetkoll und seine Frau Margarethe zu Großenerich beurkunden, dass sie an Martin Gelhor und Heinrich Haffermaltz, Vormünder Unser Lieben Frau zu Oberspier, für zwölf Schock Groschen ein Schock Groschen jährlichen Zinses an einer Hufe Landes zu Großenerich, die von Friedrich Hucke zu Lehen geht, verkaufen. Sie versprechen für allen Schaden aufzukommen, der durch unpünktliche Zahlung entsteht, und stellen als Bürgen Johannes Hetzhenne und Hans Hermestedt. Der Lehnsherr Volkmar von Tottleben hat auf Bitten des Friedrich Hucke sein Siegel angehängt.
Siegel nicht gut erhalten.
36 x 18 cm
Herzog Georg von Sachsen belehnt die Grafen von Schwarzburg und von Stolberg gemeinschaftlich mit Heringen und Kelbra
- Archivalien-Signatur: 540 (groß)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1518 Dezember 10.
Herzog Georg von Sachsen belehnt die Grafen Günther und Heinrich von Schwarzburg und Graf Bodo von Stolberg gemeinschaftlich mit Heringen und Kelbra, mit der Bestimmung, daß wenn alle drei ohne Leibeslehnserben sterben sollten, die Lehen Graf Ernst von Hohnstein übergehen sollen.
Zeugen: Hans von Werthern, Reichs-Erb-Kammertürhüter, Ritter zu Wiehe, Cäsar Pflugk, Ritter, Dietrich von Werthern, Johann Kochel, Kanzler, Christof von Taubenheim, Hermann von Pagk zu Freyburg, Sangerhausen und Sachsenburg, Amtleute.
Siegel gut erhalten.
50 x 37 cm
- Archivalien-Signatur: 539 (groß)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1518 Dezember 10.
Herzog Georg von Sachsen belehnt die Grafen Heinrich von Schwarzburg, Herrn zu Arnstadt und Sondershausen, und seinen Vetter Günther von Schwarzburg mit Frankenhausen, Arnsberg, Heringen halb, Kelbra halb, Gerterode halb, Kleinkeula (Niedernkeula), Urbich halb und den Lehen, die einst Konrad von Tannroda hatte. Günther von Schwarzburg soll aber erst eintreten, wenn Heinrich ohne Leibeslehnserben sterben sollte.
Zeugen: Hans von Werthern, Reichs-Erb-Kammertürhüter, Ritter zu Wiehe, Cäsar Pflugk, Ritter, Dietrich von Werthern, Johann Kochel, Kanzler, Christof von Taubenheim, Hermann von Pagk zu Freyburg, Sangerhausen und Sachsenburg, Amtleute.
Siegel gut erhalten.
51 x 35 cm
Herzog Georg von Sachsen belehnt Graf Günther von Schwarzburg unter anderem mit der Hälfte des großen Salzzolls in Frankenhausen
- Archivalien-Signatur: 538 (groß)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1518 Dezember 10.
Herzog Georg von Sachsen belehnt Graf Günther von Schwarzburg, Herr zu Arnstadt und Sondershausen, zugleich mit seinem Vetter Heinrich von Schwarzburg, mit der Hälfte des großen Salzzolls zu Frankenhausen sowie mit Schloss Clingen, mit der Stadt Greußen und den Lehen, die früher Conrad von Tannrode gehabt hat. Heinrich von Schwarzburg soll erst dann eintreten, wenn Günter von Schwarzburg ohne Leibeslehnserben sterben sollte.
Zeugen: Hans von Werthern, Reichs-Erb-Kammertürhüter, Ritter zu Wiehe, Cäsar Pflugk, Ritter, Dietrich von Werthern, Johann Kochel, Kanzler, Christof von Taubenheim, Hermann von Pagk zu Freyburg, Sangerhausen und Sachsenburg, Amtleute.
Siegel gut erhalten.
63 x 35 cm
Graf Heinrich von Schwarzburg belehnt Bernhard von Tettenborn mit Gütern unter anderem in Straußberg
- Archivalien-Signatur: 542 (klein)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1519 Juni 8.
Graf Heinrich von Schwarzburg, Herr zu Arnstadt und Sondershausen, belehnt Bernhard von Tettenborn mit Gütern und Zinsen zu Straußberg, Großbrüchter (Großen-Berden), Clingen, Kirchberg und Wülfingerode (Wülferode), die dieser von Kurt von Germar durch einen Wechsel an sich gebracht hat; vor diesem hat sie dessen Vater Curt von Germar innegehabt.
Siegel beschädigt.
43 x 16 cm
Nikolaus Platz, Vikar der Kapelle Unsrer Lieben Frau zu Haussömmern, beurkundet, dass er mit Einwilligung des Heinrich Prange, Scholasticus und Offizial des Stifts Jechaburg, acht Hufen Land an Caspar Busleben und Claus Scherer auf zwölf Jahre für jährlich acht Gulden verpachtet hat
- Archivalien-Signatur: 543 (klein)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1519 Oktober 5.
Einschnitte am oberen Rand der Urkunde weisen auf Beglaubigung mittels Zerter hin.
22 x 18 cm
Abt Krato von Hersfeld belehnt den Grafen Günther von Schwarzburg, Herrn zu Arnstadt und Sondershausen, und seinen Neffen Heinrich von Schwarzburg mit Geschwenda und 7 Hufen Landes in Großliebringen
- Archivalien-Signatur: 545 (klein)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1520 November 5.
Siegel ziemlich gut erhalten.
23 x 17 cm
- Archivalien-Signatur: 547 (groß)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1520 Dezember 8.
Auf Befehl des Herzogs Johann von Sachsen und des Kurfürsten Friedrich von Sachsen hat Anargk von Wildenfels, Herr zu Schönkirchen und Ronneberg, die Streitigkeiten, welche zwischen Graf Günther von Schwarzburg, Herr zu Arnstadt und Sondershausen, und Graf Ludwig von Gleichen, Herr zu Kranichfeld und Blankenhain entstanden waren, weil die Männer von Bösleben, Gleichensche Untertanen, den Zoll zu Stadtilm übersehen hatten, durch folgenden Entscheid geschlichtet: Die Leute von Bösleben haben in Zukunft für ihre Zufuhr von Nahrungsmitteln, Brennholz etc. keinen Zoll zu entrichten, sondern sie bezahlen diesen nur, wenn sie fremde Güter führen. Wenn sie eigene Güter durch fremdes Fuhrwerk führen lassen, sind sie ebenfalls zollfrei, doch haben sie vorher dem Vogt zu Stadtilm Anzeige zu machen. Für die Zollfreiheit aber sollen sie von Martini (1521 November 11) ab jährlich zwei Erfurtische Malter Hafer an den Grafen von Schwarzburg liefern. Graf Günther soll die Männer von Bösleben, die er hat festnehmen lassen, desgleichen Graf Ludwig die gefangenen Bürger von Arnstadt, ohne Lösegeld freigeben.
Gut erhaltenes Siegel.
57 x 31 cm
- Archivalien-Signatur: 759 (groß)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: um 1530
Das Schreiben enthält einige Forderungen der Berggewerke. 1. Wasser und Holz, soviel zu den Berg-, Poch- und Hüttenwerken nötig ist, soll frei sein; 2., das etwa gewonnene Gold sollen die Grafen von Schwarzburg kaufen, das Loth für 1/2 Gulden; 3., desgleichen sollen sie das Silber kaufen für den Preis, wie es im Lande zu Meißen ist; 4., jede Zeche, die nicht 4 Gulden Ausbeute gibt, soll drei Jahre vom Zehnten frei sein; 5., wenn jemand außerhalb der Herrschaft Bergwerke anlegen will, soll es zehn Jahre von Abgaben frei sein; 6., Proviant etc. soll frei zu den Bergwerken geführt werden; 7., wer bei dem Bergwerke tätig gewesen ist, soll sich unbehindert wieder fortbegeben dürfen. 8., es sind Stellen anzuweisen zur Anlegung von Schmieden, Pochwerken und Hüttenwerken. Die Beamten sollen die Grafen bestellen.
2 Bögen Folio
- Archivalien-Signatur: 548 (groß)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1520 Oktober 12.
Graf Günther von Schwarzburg, Herr zu Arnstadt und Sondershausen, belehnt nach dem Tod des Curt von Thüna dessen Bruder Albrecht mit Gütern und Zinsen zu Witzleben, die seinerzeit Günthers Vater Heinrich Ludwig von Gleichen abgekauft hat, und mit einem Leibeigenen (einem "besessenen Manne") zu Dienstedt. Gleichzeitig wird Friedrich Thüna mitbelehnt, der aber erst eintreten soll, wenn Albrecht ohne Lehnserben stirbt.
Zeugen: Rudolf von Hopfgarten, Marschall, Erasmus Eichhorn und Bethmann Hartmann, Ratsmeister.
Siegel fehlt.
36 x 25 cm
Katharina von Waldeck erstattet dem Bürgen Volkmar Koller mit einem Teil der ihm verloren gegangenen Bürgschaft für ihren Vater
- Archivalien-Signatur: 532 (groß)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1520 April 29.
Vertrag zwischen der Gräfin Katharina von Waldeck, geborene von Querfurt und dem Ritter Volkmar Koller, um 430 Gulden, die Koller als Bürge für Katharinas Vater Bruno von Querfurt, hat bezahlen müssen. Seine Mitbürgen waren Asmus von Nyssmitz und Ulrich Kalp. Koller erklärt sich mit 215 Gulden für abgefunden.
Gut erhaltenes Siegel.
36 x 31 cm
- Archivalien-Signatur: 549 (groß)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1520 August 1.
Bartholomäus Schöber, Lesemeister und Guardian, Henricus Geilhub, anderer Lesemeister, Henricus Zcymmermann, ältester Lesemeister, Johannes Schetzel, Vize-Guardian, Balthasar Isenbergk, Conradus Russt, Caspar Hutter, Älteste und der ganze Konvent des Barfüßerklosters zu Nordhausen, beurkunden, dass Katharina von Waldeck, geborene von Querfurt, jetzt wohnhaft zu Kelbra, 100 Gulden gestiftet hat, damit jährlich, namentlich zum Heil der abgeschiedenen Seelen aus den Herrschaften Querfurt, Schwarzburg, Waldeck, Gleichen, Hohnstein und Beichlingen, fünf Begängnisse gehalten werden: vor Marie Magdalene (Juli 22), vor Michaelis (September 29), vor Andreas (November 30) und vor dem Sonntag Circumdederunt (im Januar) sowie an ihrem Todestag.
Siegel des Bartholomäus Schöbers und des Klosters gut erhalten.
29 x 29 cm
- Archivalien-Signatur: 544 (groß)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1520 Mai 3.
Landgraf Philipp von Hessen belehnt Graf Heinrich von Schwarzburg, Herrn zu Arnstadt und Sondershausen, mit zwei Dritteln der Allerburg unter der Bedingung, dass er nicht als Feind des Landgrafen auftritt und, wenn es infolge eines Krieges nötig wird, Leute des Landgrafen in das Schloss aufnimmt. Wenn Heinrich ohne Leibeslehnserben stirbt, soll das Lehen auf seinen Vetter Günther von Schwarzburg übergehen.
Siegel beschädigt.
50 x 30 cm
- Archivalien-Signatur: 546 (groß)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1520 Mai 28.
Gräfin Anna von Isenburg-Büdingen, geb. von Schwarzburg, beurkundet, dass sie Erbe, Gerade und anderes, das ihre Mutter, die Gräfin Amalia von Schwarzburg, geb. von Mansfeld, hinterlassen hat, nie in Anspruch nehmen wolle. Gleichzeitig beurkundet sie, dass sie aus dem Nachlass einige goldene Kleinodien und eine Perlenhaube, die ihr ihr Bruder Heinrich von Schwarzburg und ihre Schwester Ottilie auf Bitten des Grafen Philipp von Nassau, Herrn zu Wiesbaden, überlassen haben, empfangen hat. Ihr Gemahl Johann von Isenburg erklärt sich mit dem Verzicht einverstanden.
Aufgedrücktes Petschaft des Grafen Johann von Isenburg und des Unterhändlers Philipp von Nassau und eigene Unterschrift der Gräfin Anna.
1 Bogen Folio
Herzog Philipp von Braunschweig schlichtet den Streit zwischen den Grafen Philipp von Waldeck und Heinrich von Schwarzburg um eine Schuldverschreibung des Kurfürsten von Sachsen
- Archivalien-Signatur: 553 (klein)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1521 April 26.
Herzog Philipp von Braunschweig schlichtet in Einbeck den Streit zwischen den Grafen Philipp von Waldeck und Heinrich von Schwarzburg um 10000 Gulden, über die der Kurfürst Friedrich von Sachsen der Gräfin Katharina von Waldeck und ihrem Sohne Heinrich von Schwarzburg eine Verschreibung gegeben hat. Der Streit wird in folgender Weise geschlichtet. Der Waldecker soll dem Kurfürst schreiben, dass er die ganze Sache dem Schwarzburger übergeben habe; dieser aber soll die Forderung einziehen wann er will. Nach erfolgter Rückzahlung soll er dem Waldecker bei dessen Lebzeiten jährlich 200 Gulden und nach seinem Tod seinen Erben 150 Gulden zahlen. Wenn aber die Schuld bei Lebzeiten des Waldeckers nicht eingezogen wird, sollen seine Erben 15 Jahre lang jährlich 150 Gulden erhalten. Sie sollen sich gegenseitig Urkunden über den Kontrakt ausstellen mit Bodo von Stolberg und Ernst von Mansfeld als Bürgen.
Zeugen: Caspar von Ringleben und Jan von Stockhausen (?).
Vgl. Nr. 509.
Vier Oblatensiegel.
1 Bogen Folio
- Archivalien-Signatur: 552 (groß)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1521 Februar 24.
Kaiser Karl V. belehnt die Grafen Günther und Heinrich von Schwarzburg, Herren zu Arnstadt und Sondershausen, mit dem Schüsselholz bei Frankenhausen unter der Bedingung, dass Günther, der den Lehenseid bereits geleistet hat, bis zum nächsten Jakobstag (Juli 25) eine schriftliche Notifikation über den Eid seines Vetters Heinrich beibringt.
Siegel nur halb erhalten.
54 x 28 cm
Kaiser Karl V. belehnt die Grafen von Schwarzburg mit Schwarzburg, Königsee, Blankenburg und Leutenberg
- Archivalien-Signatur: 551 (groß)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1521 Februar 20.
Kaiser Karl V. belehnt die Grafen Günther von Schwarzburg, Herren zu Arnstadt und Sondershausen, Balthasar von Schwarzburg, Herr zu Schwarzburg, Heinrich von Schwarzburg, Herr zu Arnstadt und Sondershausen, und Hans Heinrich von Schwarzburg mit Schwarzburg, Königsee, Blankenburg und Leutenberg, Schloss und Stadt. Wer sie in ihrem Besitze stöhrt, der soll als Strafe 50 Mark lötigen Goldes zahlen, wenn denen die Hälfte der Reichskammer und die Hälfte den Lehnsinhabern zufallen soll.
Siegel gut erhalten.
65 x 43 cm
Kaiser Karl V. belehnt die Grafen von Schwarzburg und von Hohnstein mit den Straßen in Schwarzburg und Hohnstein
- Archivalien-Signatur: 550 (groß)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1521 Februar 25.
Kaiser Karl V. belehnt die Grafen Günther und Heinrich von Schwarzburg, Herren zu Arnstadt und Sondershausen, und die Grafen Heinrich und Ernst von Hohnstein nach dem Tode der Grafen Günther von Schwarzburg und Ernst von Hohnstein mit den Straßen in Schwarzburg und Hohnstein, unter der Bedingung, dass die Grafen Günther und Ernst, die bereits den Lehenseid geleistet haben, bis zu St. Jacobs-Tag (Juli 25) die schriftliche Notifikation des Eides der beiden Heinriche in die Kaiserliche Kanzlei liefern.
Siegel etwas beschädigt.
51 x 26 cm
Kurfürst Johann von Sachsen schlichtet in der Fehde der Brüder Ryse in Gräfenroda gegen Graf Günther von Schwarzburg
- Archivalien-Signatur: 554 (groß)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1521 April 19.
Kurfürst Johann von Sachsen beurkundet die Beilegung einer Fehde: Peter und Oswald Ryse in Gräfenroda (Greffenrodt) haben wegen ihres Bruders, der vor Jahren in Arnstadt hingerichtet wurde, mit Graf Günther von Schwarzburg, Herr in Arnstadt und Sondershausen, sowie Dietrich und Friedrich von Witzleben eine Fehde angefangen. Herzog Johann schlichtet den Streit in folgender Weise: Die Rysen sollen die Fehde einstellen und es soll ihnen die Landeshuldigung wieder gegeben werden. Aller Schaden, der während der Fehde entstanden ist, soll niedergeschlagen werden. Da die Rysen ihre Güter verlassen haben und diese in Verfall geraten sind, will der Herzog ihnen beiden je 50 Gulden zahlen lassen, und sie sollen ihre Güter frei haben auf zwei Jahre. Wenn sie sie während dieser Zeit nicht verkaufen, sollen sie wieder die früheren Abgaben zahlen. Beim Verkaufe soll ein Lehngeld nicht erhoben werden.
Ein Oblatensiegel.
31 x 38 cm
- Archivalien-Signatur: 555 (groß)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1522 April 10.
Graf Günther von Schwarzburg, Herr zu Arnstadt und Sondershausen, belehnt Friedrich Udra mit einem Siedelhof und sieben Hufe Landes samt allem Zubehör in Clingen, die er Kerstan von Witzleben abgekauft und die früher Simon von Greußen inne gehabt hat.
Zeuge: Georg von Witzleben.
Siegel etwas beschädigt.
39 x 24 cm
Graf Günther von Schwarzburg, Herr zu Arnstadt und Sondershausen, belehnt Greyff von Hessperg mit fünf Gütern in Ottowind (Ottewinden) nebst allem Zubehör, die vorher dessen Vater Eckarius besessen hat
- Archivalien-Signatur: 556 (groß)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1522 August 30.
Gut erhaltenes Siegel.
42 x 22 cm
- Archivalien-Signatur: 557 (groß)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1523 März 19.
Herzog Johann von Sachsen bekundet, dass zwischen Katharina, der Tochter des Grafen Wilhelm von Henneberg, und Heinrich, dem Sohn des Grafen Günther von Schwarzburg folgende Eheberedung stattgefunden hat: Die erstere erhält außer ihrer Ausstattung 5000 rheinische Gulden Mitgift, zahlbar binnen Jahr und Tag nach erfolgtem Beilager. Als Widerlegung gewährt ihr Gemahl ebenfalls 5000 Gulden und als Witwensitz das Schloss Blankenburg. Von den 10000 Gulden soll sie jährlich 666 Gulden 14 Gr. also ja einen auf 15 Gulden, Zinsen erhalten in sicheren Bauten und dergleichen. Zu dem Witwensitz soll sie die Fischerei und die Lieferung von Gänsen und Hühnern, so viel nötig sind, erhalten; Bau- und Brennholz darf sie aus dem Walde zu Blankenburg holen lassen, abgesehen von dem "Bohe" (?), den Graf Günther sich und der Herrschaft Schwarzburg vorbehalten hat. Rehe, Hasen, Federwild, auch Hirsche darf sie in der Blankenburger Gegend jagen. Sollte Heinrich vor Ausfertigung des Wittums sterben, so soll Katharina ungehindert in der hinterlassenen Herrschaft bleiben, bis sie das festgesetzte Wittum bekommt. Ferner soll ihr Gemahl ihr eine Morgengabe von 2000 Gulden gewähren, welche ihr, falls sie diesen überlebt, jährlich mit 132 Gulden 7 Groschen verzinst werden bis zu ihrer völligen Abzahlung. Sollte es sich nach dem eventuellen Tod Heinrichs herausstellen, dass von den ihr zustehenden Einkünften schon bei dessen Lebzeiten etwas in Abgang geraten ist, so soll ihr das wieder erstattet werden. Der Graf Wilhelm von Henneberg soll auch vor Abhaltung des Beilagers das Recht haben, das seiner Tochter ausgesetzte Wittum zu besichtigen, damit er sich überzeugen kann, ob es ihrem Stand entspricht und nach gehaltenem Beilager sollen sofort alle Untertanen in dem Wittum der Gräfin Katharina oder ihren Anwälten Gehorsam etc. geloben. Es soll auch kein Knecht etc. aus ihrem Wittum entlassen oder darin eingesetzt werden ohne ihr Vorwissen. Über ihre Morgengabe und ihren Besitz an Kleidern, Kleinodien etc. soll sie freie Verfügung behalten, sodass sie diese bei Lebzeiten oder bei ihrem Tod verschenken oder vermachen kann, wem sie will; was sie aber bei ihrem eventuellen Tod niemand besonders zugewiesen hat, das soll auf ihre Kinder übergehen. Nach dem Tod ihres Gemahls, mag er Kinder hinterlassen oder nicht, sollen ihr verbleiben ihre Morgengabe, Kleinodien etc. sowie Wittum, Mitgift und Wiederlegung. Falls sie Kinder bekommen sollte und sie bei dem Tod ihres Gemahls lieber bei diesen verbleiben wollte, soll ihr das nicht verwehrt sein, nur hat sie genaue Rechnung über Einnahme und Ausgabe zu führen. Falls sie das aber nicht will, soll ihr Wittum ihr übergeben werden, doch soll dies nach ihrem Tod an die Erben ihres Gemahls zurückfallen. Wenn sie sich etwa aus irgend welchem Grund ihres Wittums entledigen will, so sollen es die Erben ihres Gemahls für 10000 Gulden loskaufen, dieses Geld aber soll nach ihrem Tod an jene zurückfallen und zwar im nächsten Jahre nach ihrem Tod. Im Falles dieses Loskaufs sollen ihr außerdem noch ihre 2000 Gulden Morgengabe bleiben. Falls die Erben Heinrichs die Morgengabe allein ablösen wollen, so sollen sie diese ein Jahr vorher kündigen und sie dann in Erfurt, Coburg oder Schleusingen zur festgesetzten Zeit bezahlen. Wenn etwa Graf Heinrich vor seinem Vater stirbt, so soll ihr die Hälfte aller Städte, Schlösser etc. in der Herrschaft zufallen; wenn aber Heinrich seinen Vater und sie wieder jenen überlebt, so soll es mit dem Erben der fahrenden Habe etc. gehalten werden, wie es im Land üblich ist. Etwaige Schulden ihres Mannes zu bezahlen, soll sie bei dessen Tod nicht verpflichtet sein. Auf ihr väterliches und mütterliches Erbe soll sie nebst ihrem Gemahl in einer besonderen Urkunde verzichten, und diese Urkunde soll, wie auch alle anderen schriftlichen Abmachungen am Tage des Beilagers übergeben werden. Für den Fall, dass Heinrich oder Katharina vor Abhaltung des Beilagers sterben sollte, soll die ganze Eheberedung für nichtig erklärt werden.
Siegel gut erhalten.
66 x 59 cm
- Archivalien-Signatur: 558 (groß)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1523 März 18.
Graf Günther von Schwarzburg, Herr zu Arnstadt und Sondershausen, belehnt nach dem Tod des Albrecht von Thüna dessen Söhne Curt, Valtin, Friedrich und Wolf mit dem Dorfe Witzleben nebst Zubehör und einem besessenen Manne zu Dienstedt, gleichzeitig auch Friedrich von Thüna zu Weißenburg, der aber erst eintreten soll, wenn die anderen ohne Lehnserben sterben.
Zeugen: Martin von der Kehre, Rudolf von Hopfgarten, Caspar Obinhain, Erasmus Eichhorn.
Siegel beschädigt.
35 x 24 cm
- Archivalien-Signatur: 560 (klein)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1525 Februar 23.
Graf Günther von Schwarzburg, Herrr zu Arnstadt und Sondershausen, belehnt Friedrich Udra mit sechs Hufen Landes und einer dazu gehörigen Behausung in Clingen, welche vorher die Schauzagele (?) und vor diesen die Salvelt innegehabt haben.
Zeugen: Rudolf von Hopfgarten, Dietrich von Witzleben und Johann Zwuster.
Gut erhaltenes Siegel.
31 x 16 cm
Graf Günther von Schwarzburg belehnt Johann Portzke mit dem Dorfe Aue bei Schkölen in der Pflege Eisenberg
- Archivalien-Signatur: 561 (groß)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1525 September 2.
Graf Günther von Schwarzburg, Herr zu Arnstadt und Sondershausen, belehnt Johann Portzke mit dem Dorfe Aue bei Schkölen in der Pflege Eisenberg nebst Zubehör und verschiedenen Zinsen, welcher er von Hans von Molau gekauft hat und belehnt zugleich auch dessen Brüder Friedrich und Alexius, die aber erst eintreten sollen, wenn Johann Portzke selbst ohne Lehnserben stirbt.
Ziemlich gut erhaltenes Siegel.
34 x 25 cm
- Archivalien-Signatur: 559 (klein)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1525 November 15.
Graf Heinrich von Schwarzburg, Herr zu Arnstadt und Sondershausen, belehnt Bernhard Tettenborn mit einem Vorwerkshof, acht Hufen Lands, von denen sechs Gerten Vilholtz in Haynrode (Heigenrode) gehören, und sechs Erbhöfen, alles in der Flur von Kirchberg gelegen, die dieser Hans Worm zu Furra abgekauft hat
Siegel etwas beschädigt.
27 x 17 cm
Beauftragte des Herzogs Georg von Sachsen, der Grafen Wilhelm von Henneberg und Günther von Schwarzburg sowie des Georg von Witzleben schlichten einen Streit zwischen Graf Günther von Schwarzburg und Georg von Witzleben um Rechte in Schmerfeld
- Archivalien-Signatur: 565 (groß)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1526 Juni 2.
Herzog Johann von Sachsen hat Dr. Johann Reinbot, Amtmann zu Leuchtenburg und Orlamünde, Graf Wilhelm von Henneberg hat Tham von Herda, Amtmann zu Kaltennordheim und Graf Günther von Schwarzburg Siegmund von Holbach und Heinrich von Witzleben, Amtmann zu Ilmenau, sowie von Georg von Witzleben Leutloff von Krombsdorff und Melchior von Wechmar als Kommissar eingesetzt, um Streitigkeiten zu schlichten, die zwischen Günther von Schwarzburg und Georg von Witzleben zum Liebenstein wegen des Gerichts etc. zu Schmerfeld und wegen dreier Männer dort, nämlich Kunz Schlehendorff, Klaus Merten und Kunz Widekindt entstanden sind. Die Entscheidung ist folgendermaßen ausgefallen: Die drei Schmerfelder bleiben mit ihrem Haus und Hof dem Schwarzburger zinspflichtig, alle übrigen Einwohner den von Witzleben. Da Kunz Schlehendorff noch ein anderes Gut hat, welches der Vikarie Sankt Marien gehört, soll dieses ordentlich vermerkt werden. Die von Witzleben dürfen nicht mehr das beste Heu und den Landwein von den drei Männern nehmen. Aller entstanden Schaden wird niedergeschlagen.
Vier zum Teil beschädigte Siegel.
35 x 23 cm
Herzog Georg von Sachsen belehnt die Grafen von Schwarzburg und Graf Bodo von Stolberg mit Heringen und Kelbra
- Archivalien-Signatur: 562 (groß)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1526 November 5.
Herzog Georg von Sachsen belehnt die Grafen Günther von Schwarzburg, den Älteren und den Jüngeren, ihren Vetter Heinrich von Schwarzburg und Graf Bodo von Stolberg gemeinschaftlich mit Heringen und Kelbra. Falls sie alle ohne Leibeslehnserben sterben, soll an ihre Stelle Graf Ernst von Hohnstein treten.
Zeugen: Graf Ernst von Mansfeld und Herr zu Heldrungen, Hans von Werthern auf Wiehe, Rudolf von Bünau, Simon Pistoris, Kanzler.
Siegel etwas beschädigt.
51 x 33 cm
- Archivalien-Signatur: 564 (groß)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1526 November 5.
Herzog Georg von Sachsen belehnt Graf Günther von Schwarzburg und seinen Vetter Graf Heinrich von Schwarzburg sowie Graf Günther von Schwarzburg den Älteren mit Frankenhausen, Arnsburg, Heringen halb, Kelbra halb, Gerterode halb, Keula (Niedern-Keula) und Urbich halb und den Lehen, die früher Konrad von Tannroda innegehabt hat. Günther der Ältere soll jedoch erst eintreten, wenn die andern beiden ohne Leibeslehnserben sterben.
Zeugen: Graf Bodo von Stolberg, Graf Ernst von Mansfeld, Herr zu Heldrungen, Graf Ernst von Hohnstein, Hans von Werthern auf Wiehe, Rudolf von Bünau, Simon Pistoris, Kanzler.
Siegel etwas beschädigt.
54 x 33 cm
Herzog Georg von Sachsen belehnt die Grafen von Schwarzburg, von Stolberg und von Hohnstein gemeinschaftlich mit Lohra, Hüttenrode, Elrich, Bodungen, Bleicheroda, Arnsberg, Clingen, Greußen, Roßla und Ebersberg
- Archivalien-Signatur: 563 (groß)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1526 November 5.
Herzog Georg von Sachsen belehnt die Grafen Günther von Schwarzburg, den Älteren und den Jüngeren, und Heinrich von Schwarzburg, Graf Bodo von Stolberg und Graf Ernst von Hohnstein gemeinschaftlich mit Lohra, Hüttenrode, Elrich, Bodungen, Bleicherode, Arnsberg, Clingen, Greußen, Roßla und Ebersberg. Wer von ihnen ohne Leibeslehnserben stirbt, dessen Anteil soll auf die anderen übergehen.
Zeugen: Graf Ernst von Mansfeld, Herr zu Heldrungen, Hans von Werthern auf Wiehe, Rudolf von Bünau, Simon Pistoris, Kanzler.
Siegel etwas beschädigt.
51 x 39 cm
Die Grafen Günther und Hans Heinrich von Schwarzburg stimmen der Eheberedung zwischen Graf Heinrich von Schwarzburg und Katharina von Henneberg zu
- Archivalien-Signatur: 568 (groß)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1527 Februar 4.
Vgl. Nr. 557.
Von drei Siegel zwei in Kapseln.
52 x 35 cm
Graf Günther von Schwarzburg, Herr zu Arnstadt und Sondershausen, erteilt Hans von Thüna, Amtmann zu Schwarzburg und Blankenburg, Vollmacht, in seinem und seines Sohnes Namen, zugleich auch für die Grafen Günther Heinrich, Heinrich und Hans Heinrich, die Söhne der verstorbenen Grafen Heinrich und Balthasar, die Lehen bei König Ferdinand I. zu empfangen
- Archivalien-Signatur: 566 (groß)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1527 Februar 15.
Siegel gut erhalten.
38 x 21 cm
- Archivalien-Signatur: 567 (groß)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1527 Februar 13.
Der Rat zu Erfurt bestätigt eine Urkunde des Kaisers Ferdinand I., in dem dieser einen Lehnbrief des Kaisers Karl IV. von 1361, Februar 1 (an unser Frauen Abend zu Lichtmessen 1361, vgl. Nr. 122) über die vom Römischen Reich zu Lehen rührenden Amter Saalfeld, Könitz, Veste zum Stein und Rudolstadt, gegenüber den Grafen Heinrich und Günther von Schwarzburg, Herren zu Arnstadt und Sondershausen, ausgestellt hat. Überbringer des Briefes und Besteller der Abschrift ist der Kanzler Graf Günthers des Älteren zu Arnstadt und Sondershausen, Johann Zwuster.
Siegel gut erhalten.
43 x 27 cm
- Archivalien-Signatur: 426 (klein)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1527 Februar 13.
Der Rat der Stadt Erfurt bestätigt den Inhalt des Lehnbriefes des Böhmischen Königs Ladislaus über Rudolstadt und Könitz, ausgestellt zu Prag am Donnerstag nach Pfingsten, 1483 Mai 22. Graf Günther von Schwarzburg, Herr zu Arnstadt und Sondershausen, hat den Lehnbrief durch seinen Kanzler Johann Zwuster nach Erfurt zum Rat bringen lassen, damit er in das dortige Stadtbuch eingetragen und eine Abschrift davon ihm ausgestellt werde.
Siegel sehr gut erhalten.
46 x 40 cm
Vergleich zwischen Schwarzburg und Stolberg wegen der geistlichen Güter in beiden Ämtern Heringen und Kelbra
- Archivalien-Signatur: 569 (klein)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1527 März 29.
Bodo von Stolberg, Günther von Schwarzburg, der Jüngere, und die Grafen Heinrich der Mittlere und der Jüngere von Schwarzburg beurkunden, dass mit ihren geistlichen Gütern zu Heringen und Kelbra keine Änderung vorgenommen werden darf, während doch jetzt wegen der vielen Neuerungen in der christlichen Kirche und Glauben die geistlichen Güter vielfach angegriffen verändert und veräußert werden.
Zwei gut erhaltene Siegel.
31 x 19 cm
- Archivalien-Signatur: 571 (groß)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1528 Juli 1.
Graf Ludwig von Stolberg beurkundet, dass er zwischen Graf Günther von Schwarzburg und Graf Anton von Isenburg (und seiner Mutter Amalia) folgende Eheberedung zustande gebracht hat: Die Schwester des Anton von Isenburg, Elisabeth von Isenburg, wird Gemahlin Günthers und erhält als Mitgift 4000 Gulden Frankfurter Währung, zahlbar in 2 Terminen in der Fastenmesse zu Frankfurt am Main 1529 und 1530. Dagegen will Günther seiner Gemahlin ebenfalls 4000 Gulden als Wiederlegung und nochmals 4000 Gulden aus freiem Antriebe verschreiben, sodass diese einen jährlichen Zins von 600 Gulden hat an Geld, Wein und Frucht, diese letzten zu landläufigem Wert gerechnet. Außerdem will ihr Günther nach dem Beilager noch 1000 Gulden als Morgengabe verschreiben, was ihre jährlichen Einnahmen noch um 50 Gulden vermehrt. Sollte die Morgengabe etwa bei Lebzeiten Elisabeths veräußert werden, so sollen sich die Erben Günthers den Wiederkauf vorbehalten; über Wittum, Morgengabe etc. sollen ihr sichere Urkunden ausgestellt werden und außerdem soll ihr ein ihrem Stand entsprechender Witwensitz angewiesen werden mit Beholzung, Frondienst, Wiesenwachs, Gärten, Jagd und Fischerei und wenn etwa ein solcher Witwensitz ihr bei dem Tod ihres Gemahls noch nicht zugewiesen wäre, dann soll sie so lange auf dem Schlosse, in dem er gestorben ist, bleiben, bis ihr ein Witwensitz zuteil geworden ist. Auf alles Isenburgische Erbe verzichtet sie. Nur wenn ihr Bruder ohne Kinder sterben sollte, behält sie sich und ihren eventuellen Kindern die Erbgerechtigkeit vor. Für etwaige Schulden ihres Gemahls braucht sie bei dessen Tod nicht zu haften, sondern sie soll ruhig im Besitz ihres Wittums, ihrer Morgengabe und ihres Witwensitzes bleiben, und ebenso sollen ihr bleiben Kleider, Kleinodien und Schmuck und der dritte Teil von Günthers hinterlassener fahrender Habe. Mit diesem ihrem ganzen Besitz soll sie auch aus der Herrschaft Schwarzburg fortziehen können. Alle nötigen Briefe, auch ihr Verzichtsbrief, sollen bis zur Abhaltung des Beilagers übergeben werden. Wenn Elisabeth vor ihrem Gatten sterben sollte ohne lebende Kinder zu hinterlassen, so soll alles, was ihr von Isenburgischer Seite zugefallen, während seines Lebens sein ungestörter Besitz bleiben, aber nach seinem Tod an ihre Verwandten zurückfallen. Graf Anton will auch seiner Schwester zur Hochzeit Kleider, Kleinodien und Schmuck geben. Wenn eins von den beiden vor gehaltenem Beilager stirbt, soll die Eheberedung für nichtig erklärt werden.
Zeugen: Philipp von Hanau und Johann von Isenburg (diese sind als nächste Anverwandte zu Zeugen gewonnen).
Fünf gut erhaltene Siegel.
59 x 42 cm
Graf Ernst von Mansfeld zu Heldrungen beurkundet, dass er auf alle seine Einkünfte 10 Gulden jährliche Zinsen für 200 Gulden an das Jungfrauenkloster vor Schlotheim verkauft hat, behält sich aber das Recht vor, die Zinsen nach vierteljährlicher Kündigung zurückzukaufen
- Archivalien-Signatur: 573 (groß)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1528 September 29.
Siegel gut erhalten.
34 x 27 cm
Kaiser Ferdinand I. belehnt den Grafen Günther von Schwarzburg, den Älteren, und seinen Sohn Heinrich, Herren zu Arnstadt und Sondershausen, dergleichen deren Vettern Günther den Jüngeren, Heinrich den Jüngeren, Herren zu Arnstadt und Sondershausen, und Hans Heinrich, Herrn zu Leutenberg, gemeinschaftlich mit Rudolstadt und Könitz sowie der Feste zum Stein
- Archivalien-Signatur: 570 (groß)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1528 April 19.
Siegel gut erhalten.
50 x 38 cm
Kaiser Karl V. stimmt der Verschreibung von Schloss und Amt Blankenburg als Leibgedinge der Katharina von Schwarzburg, geborene von Henneberg durch ihren Gemahl, Graf Heinrich von Schwarzburg, Sohn des Grafen Günther
- Archivalien-Signatur: 572 (groß)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1528 September 1.
Siegel in Kapsel gut erhalten.
48 x 27 cm
Heinrich von Schwarzburg überlässt Heinrich von Witzleben zu Mittelsömmern das Fischwasser zu Marlishausen von dem Wipachschen Wehr bis zu der Weidmühle mit allen Nutzungen
- Archivalien-Signatur: 576 (groß)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1529 Mai 24.
Gut erhaltenes Siegel.
39 x 30 cm
Herzog Georg von Sachsen bestätigt die Leibzucht der Gräfin Anna von Schwarzburg in Heringen und Oberspier
- Archivalien-Signatur: 575 (groß)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1529 November 28.
Herzog Georg von Sachsen bestätigt die Leibzucht der Gräfin Anna von Schwarzburg, geborene von Nassau. Graf Heinrich von Schwarzburg hat seiner Gemahlin Anna von Nassau den Schwarzburgischen Anteil von Heringen und von Oberspier als Leibgedinge verschrieben. Da die sächsischen Lehen bis jetzt aber noch nicht bestätigt sind, haben Heinrichs Söhne Günther und Heinrich um die Bestätigung gebeten, die in dem Briefe erteilt wird. Zu Vormündern werden ernannt Bodo von Stolberg und Ernst von Mansfeld. Die Ritterdienste an den genannten Orten behält der Herzog sich vor.
Siegel etwas beschädigt.
45 x 26 cm
- Archivalien-Signatur: 574 (groß)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1529 Januar 4.
Kurfürst Johann von Sachsen belehnt die Brüder Günther, den Jüngeren, und Heinrich, den Jüngeren, von Schwarzburg, Herren zu Arnstadt und Sondershausen, mit Ichstedt. Zugleich werden belehnt ihre Vettern Heinrich von Schwarzburg, Vater und Sohn, die jedoch erst eintreten, wenn jene ohne Leibeslehnserben sterben sollten.
Zeugen: Friedrich von Thüna zu Weißenburg, Christof von Taubenheim, Hans von Dölzk.
Siegel etwas beschädigt.
51 x 23 cm
Kaiser Karl V. erteilt den Grafen von Schwarzburg, nämlich Günther dem Älteren und dem Jüngeren und Heinrich dem Älteren und dem Jüngeren das Privileg das rote Wachs belangend und den Titel "Wohlgeboren" sowohl im Allgemeinen für ihre Dienste, die sie dem Reiche erwiesen, als auch besonders dafür, dass sie der Lutherischen Lehre bisher entgegengetreten sind
- Archivalien-Signatur: 577 (groß)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1530 Oktober 21.
Siegel in Blechdose.
76 x 43 cm
- Archivalien-Signatur: 580 (groß)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1531 Januar 12.
Graf Günther von Schwarzburg, Herr zu Arnstadt und Sondershausen, belehnt die Brüder Herfort, Georg und Rudolf von Witzleben in Marlishausen mit Gütern, Äckern, Holzungen und Zinsen in Marlishausen, Lengefeld, in dem Loh und zu Wüllersleben. Zugleich wird Heinrich von Witzleben zu Mittelsömmern mitbelehnt, der aber erst eintreten soll, wenn die drei Brüder ohne Lehnserben sterben. Wenn auch dieser ohne Lehnserben stirbt, sollen die Lehen an die Brüder der zuerst genannten drei fallen. Die in der Urkunde noch vorkommenden Namen sind: Claus von Holleben, Steffen Veyler zu Marlishausen, Hans Schmidt zu Wüllersleben, Hans Hesse zu Lengefeld, Lutze von Oßmanstedt, Claus Kirchner, Claus Seßmut, Caspar Speerschneider, Diezel Hopfe zu Hausen, Hans Walter, Hans und Veit Not zu Hausen, Caspar von Wichmannshausen, Hans Töpffer zu Dornheim (?), Hans Steger zu Ettischleben, Mathes, Hans und Heinz Steger, Hans Koch zu Marlishausen, Hans und Kuntz Heiner zu Görbitzhausen, Christof Eiger zu Roda, Hans Linse zu Marlishausen, Heinz Stuff zu Roda, Heinz Jacob zu Marlishausen, Hans Schlewitz zu Blankenburg, Thomas Götze zu Leutnitz, Kurt von Roßla, Frau Flurke zu Dannheim (Tannheim), Dietrich von dem Hofe, Burckhard von Mülverstedt.
Siegel in Holzkapsel.
55 x 40 cm
- Archivalien-Signatur: 578 (groß)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1531 Juni 17.
Im Jahre 1527 hat Graf Günther von Schwarzburg den Einwohnern von Stadtilm das Fischwasser der Ilm von der Furt nach Ehrenstein zwischen beiden Mühlen bis an die Weiden von Nieder-Barchfeld, da wo der Stein steht oberhalb des Wassers, das Heinrich von Roßla verliehen ist. Sie haben darum gebeten, es ihnen auch noch weiter bis an das Wehr unter Oberilm, soweit sie es vor dem Bauernaufruhr gehabt haben, wiederzugeben. Graf Günther tut dies, damit aber keine Unordnung entsteht, setzt er Folgendes fest: Es sollen auch die von Oberilm dort Fischen dürfen, aber wöchentlich nur einmal am Freitag vom Ave-Maria-Läuten bis Nachmittag, da der Hirte austreibt. Zwischen Ostern und Pfingsten und zwischen Jacobi und Michaelis (Juli 25 und September 29) darf überhaupt nicht gefischt werden. Niemand soll mit mehr Zeug als einer Trotter oder einem Schrohen gehen, auch müssen gewisse Zwischenräume gelassen werden. Die Hamen dürfen nicht zu breit sein; Stechhamen sind ganz verboten. In dem Oberteile des Wassers zwischen beiden Mühlen bis an das Wehr, darf nur der Vorsteher des Grafen fischen. Das Wehr soll der Rat an ein oder zwei Leute verpachten, und diese sollen die Fische auf dem Stein vor dem Rathause verkaufen, nicht nach auswärts, außer, wenn es der Rat gestattet. Wer sich gegen einen der Artikel vergeht, hat Strafe zu zahlen.
Siegel in Holzschale.
42 x 39 cm
- Archivalien-Signatur: 579 (groß)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1531 Mai 8.
Siegel fehlt.
45 x 36 cm
- Archivalien-Signatur: 590 (groß)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1532 Oktober 1.
Jacoff Scharfenberg und Hans Liboltt, Bürgermeister, Jacoff Sieboltt und Martin Koboltt, Kämmerer, Melchior Bischov, Georg Tetzel, Claus Anewaltt und Johann Spangenbergk, Ratmannen, und die ganze Gemeinde der Stadt Frankenhausen beurkunden, dass sie von ihren Einkünften 20 Gulden jährlichen Zinses für 400 Gulden an Anna Meyer, Äbtissin, Gertrud Matty, Priorin, Elisabeth Vischer, Kellnerin, Anna Günther, Kapellanin, und den ganzen Konvent des Jungfrauenklosters zu Frankenhausen verkauft haben, behalten sich aber das Recht vor, die Zinsen nach vierteljähriger Kündigung zurückzukaufen. Graf Günther von Schwarzburg gibt seinen Konsens dazu.
Zwei Siegel, das der Stadt etwas beschädigt.
59 x 22 cm
- Archivalien-Signatur: 588 (klein)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1532 Januar 13.
Graf Heinrich von Schwarzburg, Herr zu Arnstadt und Sondershausen, belehnt Lutze, Lutolff, Caspar, Adam und Melchior von Wüllersleben, Vettern und Gebrüder, mit Gütern, Zinsen etc. zu Wülfershausen, Marlishausen, Alkersleben, Witzleben, Mankenbach, Schwarzburg, Oberhain, Unterhain, Allendorf, Meura, Schöbling, Garsitz und Pennewitz. Falls die Genannten ohne Lehnserben sterben, sollen die Lehen an Friedrich von dem Hofe fallen. Andere noch vorkommende Namen sind Käfernburg, Jesuborn, der Steinich (Holz).
Zeugen: Siegmund von Holbach und Curt von Griesheim.
Siegel etwas beschädigt.
45 x 31 cm
Graf Heinrich von Schwarzburg belehnt die Brüder von Thüna mit Gütern und Einkünften in Witzleben und Dienstedt
- Archivalien-Signatur: 589 (groß)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1532 Februar 23.
Graf Heinrich von Schwarzburg, Herr zu Arnstadt und Sondershausen, belehnt die Brüder Curt, Valtin, Friedrich, Wolf und Christof von Thüna zu Molsdorf mit Gütern, Zinsen etc. zu Witzleben und Dienstedt, zugleich auch ihren Vetter Friedrich von Thüna zu Weißenburg, der aber erst eintreten soll, wenn jene alle ohne Lehnserben sterben.
Zeugen: Heinrich von Witzleben und Lutz von Wüllersleben.
Siegel fehlt.
40 x 24 cm
- Archivalien-Signatur: 587 (groß)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1532 Juli 8.
Graf Heinrich von Schwarzburg, Herr zu Arnstadt und Sondershausen, belehnt Johann Portzke mit Aue bei Schkölen mit allem Zubehör und allen Gerechtigkieiten, desgleichen auch dessen Brüder Friedrich und Ulrich.
Zeugen: Friedrich von Wangenheim (Wanheim) und Johann Zwuster.
Gut erhaltenes Siegel.
40 x 21 cm
Graf Heinrich von Schwarzburg verschreibt seiner Gemahlin Katharina, geborene von Henneberg, zusätzlich Amt und Schloss Rudolstadt als Leibgedinge
- Archivalien-Signatur: 584 (groß)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1532 August 9.
Graf Heinrich von Schwarzburg, der Ältere, hat seiner Gemahlin Katharina, geborene von Henneberg, Amt und Schloss Blankenburg als Leibgedinge verschrieben. Damit diese aber nach seinem Tod ihren Kindern nahe bleiben und sie erziehen kann, fügt er noch Schloss, Amt und Stadt Rudolstadt hinzu und verspricht den Konsens des Königs von Böhmen dazu zu erwirken. Falls sich Katharina nach seinem Tod wieder verehelicht, soll sie nach stattgehabtem Beilager Rudolstadt wieder herausgeben und nur Blankenburg behalten. Sein Vetter Graf Günther von Schwarzburg, Herr zu Arnstadt und Sondershausen, der Inhaber der Gesamtlehen, gibt seinen Konsens dazu und verspricht, wenn bis zu Heinrichs Tod der böhmische Konsens noch nicht eingelaufen sein sollte, für diesen weitere Sorge zu tragen.
Zwei Siegel, eines in Holzkapsel, das andere etwas beschädigt.
42 x 30 cm
Graf Heinrich von Schwarzburg verschreibt seiner Gemahlin Katharina, geborene von Henneberg, zusätzlich Amt und Schloss Rudolstadt als Leibgedinge
- Archivalien-Signatur: 585 (groß)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1532 August 9.
Graf Heinrich von Schwarzburg, der Ältere, hat seiner Gemahlin Katharina, geborene von Henneberg, Amt und Schloss Blankenburg als Leibgedinge verschrieben. Damit diese aber nach seinem Tod ihren Kindern nahe bleiben und sie erziehen kann, fügt er noch Schloss, Amt und Stadt Rudolstadt hinzu und verspricht den Konsens des Königs von Böhmen dazu zu erwirken. Falls sich Katharina nach seinem Tod wieder verehelicht, soll sie nach stattgehabtem Beilager Rudolstadt wieder herausgeben und nur Blankenburg behalten. Sein Vetter Graf Günther von Schwarzburg, Herr zu Arnstadt und Sondershausen, der Inhaber der Gesamtlehen, gibt seinen Konsens dazu und verspricht, wenn bis zu Heinrichs Tod der böhmische Konsens noch nicht eingelaufen sein sollte, für diesen weitere Sorge zu tragen.
Die beiden Siegel etwas beschädigt.
42 x 30 cm
Kaiser Karl V. belehnt die Grafen von Schwarzburg mit Schwarzburg, Königsee, Leutenberg und Blankenburg samt dem Schüsselholz
- Archivalien-Signatur: 581 (groß)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1532 Juni 10.
Kaiser Karl V. belehnt die Grafen von Schwarzburg, nämlich Heinrich den Älteren und Günther den Älteren und den Jüngeren, Herren zu Arnstadt und Sondershausen, und Hans Heinrich, Herrn zu Leutenberg, mit Schwarzburg, Königsee, Leutenberg und Blankenburg samt dem Schüsselholz, nachdem sie durch ihren Abgesandten Siegmund von Holbach dem Pfalzgrafen bei Rhein Friedrich an Stelle des Kaisers den Lehnseid geleistet haben. Wer sie in ihrem Besitze stört, soll eine Strafe 50 Mark lötigen Goldes zahlen, wovon die Hälfte der Reichskammer, die Hälfte den Lehnsinhabern zufallen soll.
Siegel in Holzschale etwas beschädigt.
57 x 45 cm
Kaiser Karl V. belehnt die Grafen von Schwarzburg, nämlich Heinrich den Älteren und Günther und Heinrich den Jüngeren, Herren zu Arnstadt und Sondershausen, und Graf Ernst von Hohnstein mit den Straßen für ihre Herrschaften, nachdem sie durch Sigmund von Holbach dem Pfalzgrafen bei Rhein Friedrich an Stelle des Kaisers den Lehnseid haben leisten lassen
- Archivalien-Signatur: 582 (groß)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1532 Juni 10.
Siegel gut erhalten.
46 x 24 cm
Kurfürst Johann Friedrich von Sachsen belehnt Heinrich von Schwarzburg mit Arnstadt, Stadtilm und Plaue
- Archivalien-Signatur: 583 (groß)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1532 Oktober 24.
Kurfürst Johann Friedrich von Sachsen belehnt Heinrich von Schwarzburg, den Älteren, Herrn zu Arnstadt und Sondershausen, mit Arnstadt, Stadtilm und Plaue. Zugleich werden belehnt seine Vettern, die Brüder Günther der Jüngere und Heinrich der Jüngere, welche jedoch erst eintreten sollen, wenn Heinrich ohne Leibeslehnserben stirbt.
Zeugen: Wolfgang Weißenbusch, Doctor und Präceptor zu Lichtenberg, Friedrich von Thüna in Weißenburg, Wolf von Weißenbach zu Schönfeld, Günther von Bünau zu Breitenhain, Hans Meysch, Hauptmann zu Wittenberg, Christian Beyer, Kanzler, Gregorius Bruck.
Siegel nur in einem Bruchstück erhalten.
52 x 33 cm
Schlichtung von Streitigkeiten zwischen den Grafen Günther und Heinrich von Schwarzburg um die Teilung der Güter
- Archivalien-Signatur: 586 (groß)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1532 Oktober 1.
Die Grafen Günther und Heinrich von Schwarzburg haben ihre Güter geteilt und sind darüber in Streit geraten. Bodo von Stolberg, Georg von Werthern, Philipp von Eberstein und Bernhard von Tettenborn schlichten den Streit wie folgt: Straußberg mit Zubehör soll Günther, Gerterode mit Zubehör Heinrich erhalten; dieser soll auch die rückständige Schuld von 250 Gulden, die an Dietrich von Berlepsch nächste Martini (November 11) zu entrichten sind, bezahlen. Die 2500 Gulden, die Günther nach der Teilung herausbekommen soll, hat er erlassen. Aller Vorrat an Vieh und Schafen an den Orten, die Heinrich bekommt, soll ihm bleiben, doch soll er 300 Gulden von des Kurfürsten Gelde an Günther zahlen; alle Geräte, Käse und Butter zu Frankenhausen bleiben Heinrich. Allen sonstigen Vorrat und die Füllen erhält Günther. Alles väterliche Silbergeschirr, die Kleinodien und die Büchsen zu Mühlhausen sollen gleich geteilt und darum gelost werden. Die zwei alten Wildzeuge Garn sollen Heinrich allein gehören, aber die drei Wylden, die von Peukendorf genommen, sollen dahin zurückgeschickt werden. Alle Urkunden sollen in gemeinsamen Gewahrsam genommen werden, sodass sie beiden zugänglich sind. Die beiden Grafen sind mit dem Entscheid einverstanden.
Fünf gut erhaltene Siegel.
53 x 38 cm
- Archivalien-Signatur: Fehlt (590a)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1533 März 11.
Der Vertrag ist zu lang, als dass ein Regest davon gemacht werden könnte. Der ganze Besitz wird in einen Sondershäuser und Frankenhäuser Anteil geteilt. Zum letzteren werden geschlagen: Frankenhausen, Ringleben, Esperstedt, Udersleben, Seehausen, Göllingen, Rottleben, Thaleben, Badra, die Klöster Frankenhausen und Göllingen, das Schloss Kyffhausen, Keula, Niederkeula, Thalheim, Großmehlra, Urbich, Großbrüchter, Kleinbrüchter, Toba, Wiedermuth. Von der Ritterschaft kommen dazu: Hans von Werther, Johann von Stockhausen, die von Wülferode, Georg von Biela auf Wolkramsdorf, die Wurm, Heinrich Kohl zu Röblingen, Hans von Protis, die von Rottleben, die von Gehofen, Claus Heiße zu Brüchter, die von Scheidungen, die Hacken zu Tilleda, die von Sundhausen, die von Rosenau, Hildebrand von Nöbra, die von Creuzbergk, die von Winzingerode, Hans von Bodenstein, die von Westhausen, die Wileken von Elbingerode, die Bergken zu Frankenhausen, Kaspar von Breitenbach, die von Henningen, Jacob von Schachsenberg. Weiter erwähnte Namen sind Clingen, Hainleite, Benneckenstein, Gotha, Erfurt, Giesbergk, Arnsberg, Kelbra, Abtsbessingen.
- Archivalien-Signatur: 595 (groß)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1533 Juni 10.
Der Abt des Stift Fulda, Johann von Henneberg belehnt seinen Schwager, Graf Heinrich von Schwarzburg, den Älteren, und dessen Vettern Günther und Heinrich den Jüngeren mit Allmenhausen und Abtsbessingen. Zugleich erteilt er die Erlaubnis, Allmenhausen weiter an die von Schlotheim zu verleihen.
Siegel sehr gut erhalten.
40 x 24 cm
Erzbischof Albrecht von Magdeburg belehnt Graf Heinrich von Schwarzburg und seine Vettern Heinrich und Günther mit den Thalgütern zu Halle und der Stadt Görzke
- Archivalien-Signatur: 596 (groß)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1533 April 5.
Bestätigung von Nr. 529.
Zeugen: Johann von Meiendorff, Johann von Walwitz, Domherren in Magdeburg, Dr. Johann Henneburg, Domherr in Halberstadt, Hans von Teuchern, Hauptmann auf der Moritzburg, Christof Türck, Kanzler, Heinrich Eberhausen, Heinrich von Kersigk, Dr. Caspar Barth.
Siegel gut erhalten.
56 x 36 cm
Graf Heinrich von Schwarzburg belehnt Herfort, Georg und Rudolf von Witzleben mit den Gütern und Zinsen in Marlishausen, Lengefeld und Wüllersleben
- Archivalien-Signatur: 597 (groß)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1533 Oktober 6.
Graf Heinrich von Schwarzburg, Herr zu Arnstadt und Sondershausen, belehnt Herfort, Georg und Rudolf von Witzleben mit den Gütern und Zinsen, wie sie schon in Nr. 580 angegeben sind. Zugleich werden auch Heinrich von Witzleben zu Rudolstadt und Christof Dobekatz belehnt; letztere aber sollen erst eintreten, wenn die andern ohne Lehnserben sterben. Die sonst noch vorkommenden Namen sind: Claus von Holleben, Steffen Feiler zu Marlishausen, Hans Schmidt zu Wüllersleben, Hans Hesse zu Lengefeld, Lutze von Oßmanstedt, Claus Kirchner, Caspar Speerschneider, Hans Hefner zu Hausen, Diezel Hopfe zu Hausen, Hans Walter zu Hausen, Hans und Veit Not zu Hausen, Caspar von Wichmannshausen, Hans Töpfer zu Dornheim (Tanheim), Mathes Steger zu Ettischleben, Hans und Heinz Steger, Hans Koch zu Marlishausen, Kuntz Heiner zu Görbitzhausen, Christof Eiger zu Roda, Hans Linse zu Marlishausen, Heinz Jacob zu Marlishausen, Hans Jeger zu Blankenburg, Diezel Kemmer zu Leutnitz, Kurt von Roßla, Dietrich von dem Hofe, Burckhard von Mülverstedt.
Siegel gut erhalten.
69 x 29 cm
Herzog Georg von Sachsen belehnt die Grafen von Schwarzburg, von Stolberg und von Hohnstein gemeinschaftlich mit Heringen und Kelbra
- Archivalien-Signatur: 594 (groß)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1533 März 31.
Herzog Georg von Sachsen belehnt die Grafen von Schwarzburg, nämlich Heinrich den Ältere und seine Vettern Heinrich und Günther die Jüngeren, sowie die Grafen Bodo von Stolberg und Ernst von Hohnstein gemeinschaftlich mit Heringen und Kelbra. Wer von den Genannten ohne Leibeslehnserben stirbt, dessen Anteil soll auf die anderen übergehen.
Zeugen: Simon Pistoris, Kanzler, Georg von Karlowitz, Amtmann zu Radeberg, Hans von Schönberg der Ältere, Ernst von Miltitz zu Watzdorf.
Siegel gut erhalten.
51 x 29 cm
Herzog Georg von Sachsen belehnt die Grafen von Schwarzburg, von Stolberg und von Hohnstein mit Lohra, Hüttenrode, Elrich, Bodungen, Bleicherode, Röblingen, Roßlau und Ebersberg, Arnsberg, Clingen und Greußen
- Archivalien-Signatur: 593 (groß)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1533 März 31.
Herzog Georg von Sachsen belehnt die Grafen von Schwarzburg, nämlich Heinrich den Älteren und seine Vettern Günther und Heinrich den Jüngeren, die Grafen Bodo von Stolberg sowie Ernst von Hohnstein mit Lohra, Hüttenrode, Elrich, Bodungen, Bleicherode, Röblingen, Roßlau und Ebersberg, Arnsberg, Clingen und Greußen. Wer von den Genannten ohne Leibeslehnserben stirbt, dessen Anteil soll auf die anderen übergehen.
Zeugen: Simon Pistoris, Kanzler, Georg von Karlowitz, Amtmann zu Radeberg, Hans von Schönberg, der Ältere, Ernst von Miltitz zu Watzdorf, Marschall.
Siegel gut erhalten.
53 x 36 cm
- Archivalien-Signatur: 592 (groß)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1533 März 31.
Herzog Georg von Sachsen belehnt Graf Heinrich von Schwarzburg, den Älteren, Herrn zu Arnstadt und Sondershausen, mit Clingen, dem halben großen Salz-Zoll zu Frankenhausen, Greußen und dem, das früher Konrad von Tannroda gehabt hat. Wenn Heinrich ohne Leibeslehnserben stirbt, sollen die Lehen an die Brüder Günther den Jüngeren und Heinrich, seine Vettern, übergehen.
Zeugen: Heinrich der Jüngere von Schwarzburg, Simon Pistoris, Kanzler, Georg von Karlowitz, Amtmann zu Radeberg, Hans von Schamberg der Ältere, Ernst von Miltitz zu Watzdorff.
Siegel gut erhalten.
51 x 33 cm
- Archivalien-Signatur: 591 (groß)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1533 September 5.
Kurfürst Johann Friedrich von Sachsen belehnt Graf Heinrich von Schwarzburg den Jüngeren, Herrn zu Arnstadt und Sondershausen, mit Ichstedt. Wenn Heinrich ohne Leibeslehnserben stirbt, soll Günther der Jüngere, und wenn dieser in gleicher Weise stirbt, Heinrich der Ältere das Lehen erhalten.
Zeugen: Christof von Taubenheim, Christian Beyer, Kanzler, Dittrich von Starschedel, Philipp Rosennecker.
Siegel.
54 x 33 cm
Abt Krato von Hersfeld belehnt Graf Heinrich von Schwarzburg, den Älteren mit Geschwenda und 7 Hufen Landes in Großliebringen
- Archivalien-Signatur: 599 (klein)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1534 Dezember 5.
Vgl. Nr. 598.
Siegel gut erhalten.
29 x 17 cm
Graf Heinrich von Schwarzburg, der Ältere, bekennt, dass er den von dem Abt Krato von Hersfeld über Geschwende und 7 Hufen Landes in Großliebringen ausgestellten Lehnbrief vom Sonnabend nach St. Barbarae virginis 1534 (Dezember 5) erhalten habe
- Archivalien-Signatur: 598 (groß)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1534 Dezember 5.
Vgl. Nr. 599.
Siegel fehlt.
28 x 27 cm
Kaiser Ferdinand I. bestätigt das Leibgedinge für die Gemahlin des Grafen Heinrich von Schwarzburg, des Älteren, Katharina, geborene von Henneberg
- Archivalien-Signatur: 601 (groß)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1535 November 20.
Bestätigung der Regelungen von Nr. 585.
Aufgedrücktes Siegel beschädigt.
45 x 29 cm
- Archivalien-Signatur: 600 (groß)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1535 April 14.
Kurfürst Johann Friedrich von Sachsen belehnt Heinrich von Schwarzburg den Älteren, Herrn zu Arnstadt und Sondershausen, mit Käfernburg. Falls dieser ohne Leibeslehnserben stirbt, sollen in das Lehen eintreten seine Vettern, die Brüder Günther und Heinrich der Jüngere.
Zeugen: Wolf von Weißenbach, Hans von der Planitz, Ewald von Brandenstein, Hauptmann zu Weimar, Eberhard von der Than, Amtmann zu Wartburg, Georg von Goldau, Christian Beyer, Kanzler, Jobst vom Hain.
Siegel gut erhalten.
53 x 24 cm
Graf Hans Heinrich von Schwarzburg bestätigt, dass er den versetzten Teil der Herrschaft Schwarzburg gegen Erlegung der ausgemachten Kaufsumme zurück erhalten hat
- Archivalien-Signatur: 604 (groß)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1536 Mai 25.
Graf Hans Heinrich von Schwarzburg bestätigt, dass er den halben Teil der Herrschaft Schwarzburg, den seiner Zeit sein Vater Balthasar von Schwarzburg versetzt hat, gegen Erlegung der ausgemachten Kaufsumme von Graf Heinrich zurück erhalten hat. Dabei findet sich die Abschrift des früheren Kaufbriefs und das Register der Herrschaft. Die darin genannten Orte sind: Breitenbach, Friedersdorf, Meura, Dröbischau, Oberschöbling, Unterschöbling, Garsitz, Allendorff, Schwarzburg, Königsee, Wildenspring, Mankenbach.
Vom Siegel nur ein Bruchstück erhalten.
Zwei Libelle, Überfolio halbbrüchig, 8 Blatt (Urkunde), 16 Blatt (Register)
Graf Heinrich von Schwarzburg und der Rat der Stadt Erfurt beurkunden die erfolgte Versteinung der Grenze zwischen Rockhausen und Bechstedt
- Archivalien-Signatur: 603 (groß)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1536 November 9.
Graf Heinrich von Schwarzburg, der Ältere, Herr zu Sondershausen und Arnstadt, und der Rat der Stadt Erfurt beurkunden die erfolgte Versteinung der Grenze zwischen Rockhausen und Bechstedt. Es waren zwischen den Grafen von Schwarzburg und der Stadt Erfurt Streitigkeiten wegen Bechstedt und Rockhausen entstanden. Diese wurden seiner Zeit beigelegt und die Grenzen festgesetzt, ohne dass jedoch Steine gesetzt wurden. Um diese Steine setzen zu lassen, sind von Heinrich von Schwarzburg Friedrich von Wangenheim, Lutze von Wüllersleben und Siegmund von Witzleben, von Erfurt Michel Müller, Ludwig König, Hans Bothendorff, Wolff Groman und der Stadtschreiber Wilhelm Huthanß an Ort und Stelle geschickt worden. Es bezeichnet der Quaderstein mit dem Schwarzburgischen und Erfurtischen Wappen und die rauhen Steine den Grund hinab und neben Rockhausen, die Höhe wieder hinab nach Werningsleben zu bis auf die Marke an dem Wege, der von Rockhausen herauf nach Bechstedt geht, wo wieder ein Quaderstein steht, die Grenze der Fluren und Gerichte, sodass alles, was zwischen den Grenzsteinen und Rockhausen liegt, zu diesem, und was zwischen den Steinen und Bechstedt liegt, zu diesem gehört, aber die Steine am Fußsteige auf der Wiese sollen die Kuppelweide bezeichnen, die beide Orte zwischen den Grenzsteinen und dem Fußsteig gemeinsam haben sollen. Die von Rockhausen dürfen auf dem Hügel, wo der Bildstock am Kreuzwege nach Rockhausen steht, und die Bechstedter auf dem andern Rain der Hügel nach Bechstedt zu eine Schänkstette halten.
Zwei mäßig erhaltene Siegel.
38 x 27 cm
Wilhelm von Henneberg beurkundet, dass er das Dorf Behringen, welches bisher Heinrich von Vitzthum zu Lehen gehabt hat, an Graf Heinrich von Schwarzburg, den Älteren, abgetreten hat und dass er dafür die Hälfte von Neusitz, dessen eine Hälfte er bereits in Besitz hat, und welches Jörg von Witzleben zu Lehen hat, erhalten hat
- Archivalien-Signatur: 602 (groß)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1536 April 3.
Gut erhaltenes Siegel.
44 x 24 cm
- Archivalien-Signatur: 606 (groß)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1537 November 28.
Die Grafen Heinrich und Hans Heinrich von Schwarzburg bestätigen eine Schlichtung, die Fabian von Uttenhofen und Nickel Pucker (Pugker) als Schiedsrichter über einige bisher unerörtert verbliebene Irrungen zustande gebracht haben: Die streitigen Punkte sind folgende: Die Jagd auf der Haubau und dem Weißbach und die Holznutzung daselbst, dass Ror, der Garten der zur Schenke gehört, das Tännich, Lagerstadt, Schabsheide, Dissau und Garsitz, Kalb, Hafer und Holzgeld, Triftgeld, Zins von Langewiesen. Das Holz um Langewiesen, Espich, Eichich und Tragebergk, Zins zu Mittelweißbach und Allersdorf, Wallendorf, Zins und Gefälle zu Allersdorf (Albersdorf), den Teich zu Königsee und den Zins daselbst, Zins und Lehnpferde zu Bennewitz, das Kohlhaus auf dem Schloss Schwarzburg, das Brauhaus und Backhaus daselbst, die Trift und Gebäude zu Schobis, die Trift von Dissau bis Sonnewalde, Wiesen und Gehölz um Gehren, die Wüstung um Unterhain, vier Bauern zu Dörnfeld an der Heide, Witzleben, das Hinterhäuslein zu Schwarzburg, das dem von Jedwitz zuständig, der Zins von Königsee an die Vikarie zu Erfurt, die Beth auf Garsitz, die Hohe Mühle zu Sitzendorf. An den Verhandlungen haben noch teil genommen: Die Abgesandten Heinrichs, Lutze von Wüllersleben und Jörg von Witzleben.
Zwei Oblatensiegel.
Libell, Folio 18 Blatt
Die Grafen Wilhelm von Henneberg und Albrecht von Mansfeld schlichten zwischen den Grafen Heinrich und Hans Heinrich von Schwarzburg
- Archivalien-Signatur: 605 (groß)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1537 Oktober 27.
Die Grafen Wilhelm von Henneberg und Albrecht von Mannsfeld beurkunden, dass sie verschiedene Irrungen zwischen den Grafen Heinrich und Hans Heinrich von Schwarzburg auf gütlichem Wege geschlichtet haben. Die Streitigkeiten betrafen den Zins der Mühle zu Langewiesen, den Zins der Ölschröte, den Hain und das Tal in der Herrschaft Schwarzburg, die Renten der Stadt Königsee, das Mittelquerhäuschen zu Schwarzburg, die Lehnspflicht des Ackers, das Bierbrauen zu Königsee, den Zins an das Kloster Stadtilm, die Bergwerke, die Lichte, die Jagd zu Langewiesen, die Schneidemühle unter dem Steinberg, Bennewitz, die Lohmühle zu Sitzendorf, die Backstube zu Schwarzburg. Was sonst noch zu begleichen ist, soll am 18. November bei einer Zusammenkunft in Königsee abgemacht werden. Dies betrifft die Jagd auf der Hauben und um Weißbach, das Rod für Schwarzburg, einen Garten, die Hofmeister zu Dissau und Garsitz, die Trift zu Langewiesen, den Zins zu Mittelweißbach und Allersdorf, die Wüstungen unter dem Unterhain, vier Bauern zu Dörnfeld (an der Heide), den Beth auf Garsitz und verschiedenes andere.
Zwei Oblatensiegel.
Libell, Folio 10 Blatt
- Archivalien-Signatur: 607 (groß)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1538 Januar 20.
Kurfürst Johann Friedrich von Sachsen belehnt Graf Günther von Schwarzburg, Herr zu Arnstadt und Sondershausen, nach dem Tode seines Bruders Heinrich des Jüngeren mit Ichstedt. Wenn Günther ohne Leibeslehnserben stirbt, soll an seine Stelle sein Vetter Heinrich von Schwarzburg der Ältere treten.
Zeugen: Wolfgang Weißenbusch, Doctor und Präzeptor zu Lichtenberg, Christof von Taubenheim, Hans von Ponikau, Kämmerer, Caspar von Teutebaum, Magister, Franciscus Burckhard, Vizekanzler.
Siegel in Kapsel gut erhalten, eigene Unterschrift des Kurfürsten.
62 x 34 cm
Hans von Ponikau und die Sekretäre der Kurfürstlich Sächsischen Kanzlei beurkunden, dass Graf Günther von Schwarzburg, Herr zu Arnstadt und Sondershausen, 500 Gulden für drei Lehnbriefe über Arnstadt, Käfernburg und Ichstedt bezahlt hat
- Archivalien-Signatur: 609 (klein)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1539 August 19.
Drei aufgedrückte Siegel.
1 Bogen Folio
Kurfürst Johann Friedrich und sein Bruder Johann Ernst von Sachsen belehnen Graf Günther von Schwarzburg mit Käfernburg
- Archivalien-Signatur: 608 (groß)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1539 Juni 18.
Kurfürst Johann Friedrich und sein Bruder Johann Ernst von Sachsen belehnen Graf Günther von Schwarzburg, Herrn zu Arnstadt und Sondershausen, nach dem Tode seines Vetters Heinrich des Älteren mit Käfernburg.
Zeugen: Graf Albrecht von Mansfeld, Hans von Dölzk, Christof von Taubenheim, Heinrich von der Planitz, Gregor Bruck und Caspar von Tritleben, Doctor, Hans von Pagk, Amtmann zu Disben (?), Hans von Ponikau, Kämmerer, Georg Edler von der Planitz.
Siegel in Kapsel gut erhalten.
47 x 31 cm
Abt Philipp von Fulda belehnt Günther von Schwarzburg mit Allmenhausen und Abtsbessingen, wobei er Allmenhausen weiter an die von Schlotheim verleihen darf
- Archivalien-Signatur: 614 (groß)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1540 Dezember 6.
Siegel etwas beschädigt.
34 x 22 cm
- Archivalien-Signatur: 616 (klein)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1540 November 15.
Albrecht von Mannsfeld beurkundet, dass er die Streitigkeiten, die seiner Zeit zwischen den Grafen Heinrich und Hans Heinrich von Schwarzburg entstanden sind, und die der Kurfürst von Sachsen Johann Friedrich vergeblich zu schlichten versucht hat, jetzt, nachdem an die Stelle Heinrichs Günther von Schwarzburg getreten ist, mit Hinzuziehung von Mattheß von Wallenrode, Friedrich Uther zu Clingen, Franz von Giech zu Kronach, Oswald von Tottleben, Landvogt zu Sondershausen, vorläufig in folgende Weise zu beseitigen versucht hat: Alle Artikel des vorigen Vertrags sollen bestehen bleiben und genau gehalten werden. Die Punkte jedoch, die noch nicht haben beglichen werden können, und die besonders Paulinzella, die Vollziehung der Erbverträge, den Burgfrieden und die Schenke in Schwarzburg betreffen, sollen binnen Monatsfrist vor den Kurfürsten gebracht werden und dieser soll binnen eines halben Jahres Entscheidung treffen. Wenn diese bis dahin nicht erfolgt ist, sollen die Grafen an nichts gebunden sein, doch sollen die Untertanen keinen Schaden dadurch erleiden.
Sieben Oblatensiegel.
Libell, Folio, 4 Blatt
Die Grafen Hans Heinrich und Günther von Schwarzburg geben der Stadt Königsee die Waldung "die Haide"
- Archivalien-Signatur: 617 (groß)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1540 Mai 13.
Die Grafen Hans Heinrich und Günther von Schwarzburg belehnen die Stadt Königsee mit dem Holz, "die Haide" genannt. Die Grenzen werden genau bestimmt. Die genannten Punkte sind folgende: Das Holz von Bennewitz, die Schönheide, der Damm des alten Teiches, der bückende Bauer, der Weg von Angstedt nach Zella, der Strick, die Gabel, die Tongrube, der Bernbach, die schuckerde Wiese, das Berchtenholz, der Harkenheiner Weg, der alte Graben, der hangende Baum, das Mörmichenholz, der Mühlberg, der Steingraben.
Schlecht erhaltenes Siegel.
48 x 20 cm
Erzbischof Albrecht von Magdeburg belehnt Graf Günther von Schwarzburg nach dem Tod seines Bruders Heinrich und seines Vetters Heinrich alleine mit den Thalgütern in Halle
- Archivalien-Signatur: 613 (groß)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1540 März 8.
Genaue Angaben wie in Nr. 299.
Zeugen: Johann von Meiendorff und Johann von Walwitz, Domherren von Magdeburg, Niklas von Lochau und Johann Horneburg, Domherren von Halberstadt, Christof Türck, Doktor jur. Kanzler
Siegel in Holzkapsel.
51 x 30 cm
- Archivalien-Signatur: 620 (klein)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1540 April 29.
Graf Günther von Schwarzburg, Herr zu Arnstadt und Sondershausen, belehnt Hans Puster mit 6 Mark Silbers und 25 Gulden jährlich aus der Renterei, zugleich auch seine Vettern Hans, Burckhart und Melchior.
Zeugen: Lutze von Wüllersleben und Siegmund von Witzleben.
Siegel fehlt.
Die Urkunde wurde durch Einschnitte in das Pergament ungültig gemacht.
46 x 19 cm
- Archivalien-Signatur: 624 (groß)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1540 September 29.
Graf Günther von Schwarzburg, Herr zu Arnstadt und Sondershausen, bestellt den Doktor jur. Benedictus Rainhart auf fünf Jahre als Kanzler, wofür dieser jährlich erhalten soll 100 Gulden, zweimal Stiefel, volle Kleidung für sich und seine Diener, drei Erfurter Malter Korn und ebensoviel Gerste, 20 Schock Reißholz, sechs Klafter Scheitholz, zwei Fuder Kohlen, ein Fuder Wein und eine Wohnung für sich und seine Frau.
Siegel in Holzkapsel.
40 x 26 cm
Graf Günther von Schwarzburg, Herr zu Arnstadt und Sondershausen, belehnt Georg Strübel mit einem Siedelhof, Äckern und einigen Zinsen zu Clingen, die dieser von Mattes Hesse gekauft hat
- Archivalien-Signatur: 618 (groß)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1540 April 29.
Zeugen: Lutze von Wüllersleben und Siegmund von Witzleben.
Siegel schlecht erhalten.
41 x 24 cm
Graf Günther von Schwarzburg, Herr zu Arnstadt und Sondershausen, belehnt Hans Königsthal, Bürger zu Halle, mit einem der Thalgüter, nämlich der Hälfte der "Versaele in der Mettenich", das früher Hans Gunther inne gehabt hat
- Archivalien-Signatur: 621 (klein)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1540 April 19.
Zeugen: Benedictus Rainhart, Kanzler, und Heinrich von Witzleben.
Vom Siegel nur ein kleines Bruchstück erhalten.
39 x 20 cm
Graf Günther von Schwarzburg, Herr zu Arnstadt und Sondershausen, belehnt Herfort, Georg und Rudolf von Witzleben in Marlishausen, Lengefeld und Wüllersleben
- Archivalien-Signatur: 619 (klein)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1540 März 15.
Der Inhalt der Urkunde stimmt mit dem von Nr. 597 genau überein.
Zeugen: Benedictus Rainhart und Wilhelm von Witzleben.
Siegel fehlt.
67 x 35 cm
Graf Günther von Schwarzburg, Herr zu Arnstadt und Sondershausen, belehnt Tobias von Hessperg und seinen Bruder Raphael mit fünf Gütern zu Ottowind nebst allem Zubehör
- Archivalien-Signatur: 623 (groß)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1540 Mai 14.
Zeugen: Benedictus Rainhart, Kanzler, und Heinrich von Witzleben.
Siegel in Holzkapsel.
42 x 20 cm
Graf Günther von Schwarzburg, Herr zu Arnstadt und Sondershausen, belehnt Tobias von Hessperg und seinen Bruder Raphael mit Gütern zu Sassendorf nebst allem Zubehör
- Archivalien-Signatur: 622 (klein)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1540 Mai 11.
Zeugen: Benedictus Rainhart, Kanzler, und Heinrich von Witzleben.
Siegel in Holzkapsel.
44 x 21 cm
- Archivalien-Signatur: 766 (groß)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: Mitte 16. Jh.
Es handelt sich hierbei nicht um Urkunden, sondern vermutlich um Konzepte und Abschriften verschiedener Dokumente.
Folio, 6 cm
Kaiser Ferdinand I. belehnt die Grafen Günther von Schwarzburg und seinen Vetter Hans Heinrich mit den böhmischen Lehen, nämlich Rudolstadt, Könitz und dem Schloss zum Stein, nachdem sie darum durch ihren Bevollmächtigten Benedictus Rainhart haben bitten lassen
- Archivalien-Signatur: 610 (groß)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1540 Juli 22.
Siegel, eigenhändige Unterschrift des Königs.
50 x 32 cm
Kaiser Ferdinand I. belehnt Graf Günther von Schwarzburg mit Schwarzburg, Königsee, Blankenburg und Leutenberg sowie mit dem Schüsselholz
- Archivalien-Signatur: 611 (groß)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1540 Juli 23.
Kaiser Ferdinand I. belehnt Graf Günther von Schwarzburg, Herrn zu Arnstadt und Sondershausen, mit Schwarzburg, Königsee, Blankenburg und Leutenberg sowie mit dem Schüsselholz, nachdem Graf Günther durch seinen Bevollmächtigten Benedictus Rainhart den Lehnseid hat leisten lassen. Wer ihn in seinem Besitze stört, soll eine Strafe von 50 Mark lötigen Goldes zahlen.
Siegel in Holzkapsel, eigenhändige Unterschrift Ferdinands.
57 x 43 cm
Kaiser Ferdinand I. belehnt Graf Günther von Schwarzburg mit Schwarzburg, Königsee, Blankenburg und Leutenberg sowie mit dem Schüsselholz
- Archivalien-Signatur: 612 (groß)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1540 Juli 23.
Kaiser Ferdinand I. belehnt Graf Günther von Schwarzburg, Herrn zu Arnstadt und Sondershausen, mit den Straßen in allen seinen Herrschaften, nachdem Graf Günther durch seinen Bevollmächtigten Benedictus Rainhart den Lehnseid hat leisten lassen. Wer ihn in seinem Besitz stört, soll eine Strafe von 50 Mark lötigen Goldes zahlen.
Nur noch Fragmente des Siegels an der beschädigten Pressel, eigenhändige Unterschrift Ferdinands.
52 x 29 cm
Kurfürst Johann Friedrich und sein Bruder Herzog Johann Ernst schlichten einen Streit zwischen Günther von Schwarzburg und Gräfin Katharina von Schwarzburg, geborene von Henneberg
- Archivalien-Signatur: 615 (groß)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1540 Juni 22.
Kurfürst Johann Friedrich von Sachsen und sein Bruder Herzog Johann Ernst von Sachsen beurkunden, dass sie die Streitigkeiten zwischen Graf Günther von Schwarzburg einerseits und Ernst von Henneberg, Philipp von Mansfeld, Wolfgang von Stolberg und Hans von Gleichen andernteils, den Vormündern und der Gräfin Katharina von Schwarzburg, geborene von Henneberg, und deren Töchtern in folgender Weise geschlichtet haben: Graf Günther übernimmt alle alten Schulden der Herrschaft, dazu die 29000 Gulden, die während der Regierung Heinrichs von Schwarzburgs entstanden sind, die 1000 Gulden auf die Hütte, 1500 Gulden an die Mannschaft von Gebstedt verschrieben, 1000 Gulden von Johann Zwister auf Getreidezinsen verschrieben und 100 Gulden, die Graf Heinrich Hans von Schlotter für zwei Pferde schuldig geworden ist. Davon sollen jedoch abgehen 2800 Gulden, die Christof von Lichtenberg verschrieben gewesen sind, weil diese Graf Heinrich bei Lebzeiten hat bezahlen wollen, infolge einer Irrung aber das Geld beim Rat zu Stadtilm hinterlegt hat, wo es Wilhelm von Henneberg erlangt und von dem von Lichtenberg an sich gebracht haben soll. Die Zinsen, welche dem alten Jörg Koch, der alten Brömlin, Balthasar Brömel, Andreas Schmidt, Heinrich und Siegmund von Witzleben, Heinz Bischoff, Adam Wiedemann und anderen auf Lebenszeit verschieben sind, soll Günther bezahlen. Sonstige Lehen, die von Heinrich verschrieben sind, die aber anzuerkennen Günther sich weigert, sollen auf rechtlichem Wege zum Austrag kommen. Jeder der drei Töchter Heinrichs hat Günther ein Jahr nach ihrer Verheiratung als Heiratsgut etc. 8000 Gulden zu zahlen. Wenn eine oder zwei Töchter vor ihrer Verheiratung sterben sollten, soll die Hälfte des Heiratsgutes an die anderen Schwestern, die andere Hälfte auf Graf Günther übergehen, wenn aber alle drei vorher sterben sollten, soll die Hälfte der 24000 Gulden auf ihren nächsten Erben, die Hälfte auf die Herrschaft Schwarzburg übergehen. Wenn aber eine Tocher nach der Verheiratung stirbt, soll Günther keinen Anspruch an das Heiratsgut haben. Die Töchter sollen bis zu ihrer Verheiratung bei der Mutter bleiben; Wenn sich diese aber wieder verheiratet, können sie ebenfalls bei ihr bleiben, und jede erhält jährlich von der Herrschaft 250 Gulden; sie können aber auch bei Graf Günther bleiben, und dann hat dieser für ihren Unterhalt zu sorgen. Von den Leibgedingen, der Geraden, dem Mussteil etc. soll der Witwe und den Töchtern zuteil werden, was ihnen zukommt, nur an den Waffen haben sie keinen Teil. Etwaige Ordenspersonen sind von Graf Günther abzufertigen. Ferner ist eine Heirat verabredet worden zwischen dem älteren Sohn Graf Günthers und der mittleren Tochter Katharinas, Amalia von Mansfeld; wer von den beiden von der Heirat zurücktritt, hat dem anderen 5000 Gulden zu zahlen. Alle weiteren Ansprüche der Witwe sind zu verneinen. Alle Missfälligkeiten sind beizulegen.
Eigene Unterschrift des Kurfürsten; gut erhaltenes Siegel.
Libell, Folio, 4 Blatt
- Archivalien-Signatur: 626 (klein)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1541 August 30.
Graf Günther von Schwarzburg, Herr zu Arnstadt und Sondershausen, und die Grafen Wolfgang, Ludwig und Albrecht Georg von Stolberg und Wernigerode, belehnen Nikolaus Clausen mit einer Hufe Landes, genannt die Fische- oder Guldenhufe, einer Hofstätte und etlichen Wiesen zu Windehausen. Zugleich werden auch seine Brüder Ulrich und Georg mitbelehnt, die aber erst eintreten sollen, wenn jener ohne Lehnserben stirbt.
Siegel fehlt.
51 x 18 cm
Graf Günther von Schwarzburg, Herr zu Arnstadt und Sondershausen, belehnt Christof von Thüna und dessen Brüder Friedrich und Wolf sowie deren Vettern Friedrich, Christof und Gorge Philipp, die Söhne des Friedrich von Thüna, mit dem Dorf Witzleben
- Archivalien-Signatur: 627 (groß)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1541 Juli 28.
Ein Siegel.
51 x 26 cm
Graf Günther von Schwarzburg, Herr zu Arnstadt und Sondershausen, belehnt die Brüder Hans, Hieronymus, Gerd und Christof von Breitenbach mit einem Weinberg, der Breithenberg genannt, bei Löberschütz
- Archivalien-Signatur: 628 (klein)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1541 Juni 30.
Siegel fehlt.
40 x 16 cm
Kaiser Karl V. fordert Graf Günther von Schwarzburg auf, Oberhoheit und Vogtei über das Kloster Paulinzella dem Grafen Hans Heinrich von Schwarzburg zu übergeben
- Archivalien-Signatur: 625a (klein)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1541 Juli 23.
Kaiser Karl V. fordert Graf Günther von Schwarzburg, Herrn zu Arnstadt und Sondershausen, auf, dass er dem Grafen Hans Heinrich von Schwarzburg, Herrn zu Leutenberg, die Oberhoheit, Vogtei usw. über das Kloster Paulinzella übergebe, den verbliebenen Abt nebst dem Entwandten restituiere und alles völlig wieder abtrete. Widrigenfalls werde dem Kurfürsten Johann Friedrich und dem Herzog Heinrich von Sachsen die Exekution aufgetragen.
Oblatensiegel.
49 x 63 cm
Überlieferung:
UB Paulinzelle Nr. 594.
- Archivalien-Signatur: 625 (groß)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1541 Juli 23.
Das Kloster Paulinzella hat bisher unter dem Schutz der Grafen Heinrich und Günther von Schwarzburg, Herren zu Arnstadt und Sondershausen, gestanden. Da aber diese ihre Pflicht nicht getan, sondern sogar das Kloster ausgeraubt haben, hat sich der Abt Johannes an Kaiser Karl V. gewandt mit der Bitte, sich einen anderen Schirmherr wählen zu dürfen, wozu er nach dem Privilegien des Klosters berechtigt sei, nämlich den Grafen Hans Heinrich von Schwarzburg. Dieser wird in dem Briefe bestätigt. Als Strafe für den, der ihn in seinem Recht stört, wird festgesetzt die Zahlung von 100 Pfund lötigen Goldes, welches zur Hälfte der Reichskammer, zur Hälfte dem Schutzherrn zufallen soll.
Eigenhändige Unterschift des Kaisers, Siegel gut erhalten.
69 x 48 cm
Überlieferung:
UB Paulinzelle Nr 593.
Herzog Moritz von Sachsen belehnt die Grafen von Schwarzburg, von Stolberg und von Hohnstein gemeinschaftlich mit Heringen und Kelbra
- Archivalien-Signatur: 630 (groß)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1542 März 18.
Herzog Moritz von Sachsen belehnt Graf Günther von Schwarzburg, die Grafen Wolf, Ludwig, Heinrich, Albrecht und Christof von Stolberg, die Söhne des Grafen Bodo von Stolberg, und Graf Ernst von Hohnstein mit Heringen und Kelbra. Ernst von Hohnstein soll jedoch erst dann eintreten, wenn die anderen ohne Leibeslehnserben sterben.
Zeugen: Georg von Karlowitz auf Kriebstein, Ernst von Miltitz zu Batzdorf, Ludwig Fachs, Ordinarius zu Leipzig, Georg Kommerstedt, beide Doktoren der Rechte, Georg Vitzthum von Eckstädt, Hofmarschall.
Siegel stark beschädigt.
48 x 30 cm
Herzog Moritz von Sachsen belehnt die Grafen von Schwarzburg, von Stolberg und von Hohnstein gemeinschaftlich mit Lohra, Utterode, Elrich, Bodungen, Bleicherode, Roßla, Ebersberg, Arnsberg, Clingen und Greußen
- Archivalien-Signatur: 629 (groß)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1542 März 18.
Herzog Moritz von Sachsen belehnt Graf Günther von Schwarzburg, Herr zu Arnstadt und Sondershausen, die Grafen Wolf, Ludwig Heinrich, Albrecht und Christof von Stolberg, die Söhne Bodos von Stolberg, und den Grafen Ernst von Hohnstein gemeinschaftlich mit Lohra, Hüttenrode, Elrich, Bodungen und Bleicherode, Roßla und Ebersberg, Arnsberg, Clingen und Greußen, in der Weise, dass der Anteil dessen, der ohne Leibeslehnserben stirbt, auf die anderen übergehen soll.
Zeugen: Georg von Karlowitz auf Kriebstein, Ernst von Miltitz auf Batzdorf, Ludwig Fachs, Ordinarius zu Leipzig, Georg Kommerstedt, Georg Vitzthum von Eckstädt, Hofmarschall.
Siegel stark beschädigt.
52 x 33 cm
Herzog Moritz von Sachsen belehnt Graf Günther von Schwarzburg, Herrn zu Arnstadt und Sondershausen, mit Clingen und Greußen, der Hälfte des großen Salzzolls zu Frankenhausen, Arnsberg, Heringen, Kelbra, halb Gerterode, Kleinkeula (Niederkeula) und Urbich
- Archivalien-Signatur: 631 (groß)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1542 März 18.
Zeugen: Georg von Karlowitz auf Kriebstein, Ernst von Miltitz zu Batzdorf, Ludwig Fachs, Ordinarius in Leipzig, Georg Kommerstedt, Georg Vitzthum von Eckstädt
Siegel beschädigt.
47 x 28 cm
- Archivalien-Signatur: 633 (groß)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1542 Juli 20.
Kurfürst Johann Friedrich von Sachsen beurkundet, dass Graf Günther von Schwarzburg, Herr zu Arnstadt und Sondershausen, die Grafen zu Gleichen Philipp, Ernst, Sigmund und Hans, Herren zu Tonna, und Wolfgang, Hans Ludwig, Joachim, Karl und Wolf Sigmund, Herren zu Blankenstein und Remda, Wolfgang zu Barby, die Grafen von Reuß, nämlich Heinrich, Herr zu Gera, Heinrich, Herr zu Greiz sowie Heinrich, Herr zu Wildenfels, zu der Türkensteuer, die sie ihm auf dem Landtage zu Weimar von dem ihn zu Lehen ruhenden Besitzungen bewilligt haben, auch noch eine solche von den anderen Fürsten verliehenen Gütern, die in seinem Landt liegen, gewährt haben, verspricht aber, aus dieser Verwilligung kein Recht für sich herzuleiten und die betreffenden Herren in ihren Rechten nicht zu schmälern.
Ein Siegel.
63 x 42 cm
- Archivalien-Signatur: 634 (groß)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1542 Juli 18.
Kurfürst Johann Friedrich von Sachsen ernennt Graf Günther von Schwarzburg, Herrn zu Arnstadt und Sondershausen, für zwei Jahre zu seinem Rat; während dieser Zeit soll dieser stets dienstgewärtig sein. Wenn er außer Landes verschickt wird, braucht er nicht für seine Ausrüstung zu sorgen, innerhalb des Landes aber muss er das für sich und seine Diener tun. Er erhält dafür jährlich 300 Gulden und wenn er in dem Hoflager des Fürsten ist, Futter, Schlaftrunk, Stallmiete und Hufbeschlag, bei Verschickung auch die Zehrung für Hin- und Rückreise.
Aufgedrücktes Siegel.
51 x 33 cm
- Archivalien-Signatur: 632 (klein)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1542 November 15.
Schiedsrichter schlichten einen Streit zwischen den Grafen Hans Heinrich und Günther von Schwarzburg. Seitens Hans Heinrichs von Schwarzburg waren Hans von Waldenfels in Lichtenberg, Balthasar Rabensteiner, Hauptmann zum Hof, Heinrich von Helldorf, Amtmann in Schwarzburg, seitens Heinrichs von Schwarzburg Balthasar von Sundhausen in Uthleben, Oswald von Tottleben zu Ehrich, Benedikt Reinhard, Kanzler berufen. Die Einigung betrifft folgende Streitobjekte: die Jagd und Holzgerechtigkeit um Breitenbach, Weißbach und auf der Heuern, die Äcker und Wiesen auf dem Rode vor Schwarzburg, die Schenkstätte mit dem Garten vor Schwarzburg, den Zoll zu Langewiesen, die Lagerstedt zu Allersdorf, das Kohlhaus, das Querhaus hinter dem Schloss Schwarzburg, das Brauhaus daselbst, die Trift über der Schwarza, die Bethe zu Garsitz, die geistlichen Lehen zu Königsee, den Schwanenteich daselbst, die Ölschröte und die Mühle, die Hans Heinze unter dem Weinberg erbaute, die Haine und die Badstube. Etwa sonst noch vorliegende Irrungen sollen nach Ostern (1543 März 25) beglichen werden.
Sechs Oblatensiegel.
Libell, Folio, 8 Blatt
- Archivalien-Signatur: 636 (klein)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1543 Oktober 10.
Graf Ernst von Henneberg, Graf Philipp von Mansfeld, Graf Wolf von Stolberg, Graf Hans von Gleichen, Siegmund von Holbach und Friedrich von Wangenheim als Vormünder der Gräfin Katharina von Schwarzburg und ihrer drei Töchter Anastasia, Amalia und Anna Maria beurkunden, dass Graf Günther von Schwarzburg ihren Mündeln 2800 Gulden für etlichen gekauften Vorrat, Hausrat etc., wofür sie Christof von Lichtenberg versetzt waren, bezahlt hat, und stellen ihm Quittung darüber aus.
Sieben aufgedrückte Siegel.
1 Bogen Folio
Kaiser Ferdinand I. mahnt Graf Günther von Schwarzburg, die vom Reichstag in Nürnberg beschlossene Türkensteuer zu bezahlen
- Archivalien-Signatur: 638 (groß)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1543 Juni 23.
Auf dem Reichstag zu Nürnberg ist von den Ständen eine Türkensteuer bewilligt worden, die in einer der drei Städte Nürnberg, Regensburg oder Frankfurt am Main in drei Terminen erlegt werden sollte. Wie aber der Reichspfennigmeister Walther von Habsperg gemeldet hat, haben viele der Herrschaften den auf sie fallenden Anteil an den ersten Termine nicht entrichtet, viele mit der Entschuldigung, dass die genannten Städte das Geld nicht angenommen hätten. Der Kaiser fordert auf, die zum 1. Termin fällig gewesene Quote und, da der zweite Termin nahe sei, auch die für diesen fällige möglichst bald abzuliefern. Die Gefahr sei groß, da die Türken in Ungarn schon viele Orte eingenommen und bis Ofen vorgedrungen seien.
Gedruckt mit eigenhändiger Unterschrift. Aufgebrochenes Verschlusssiegel.
41 x 32 cm
Kurfürst Johann Friedrich von Sachsen schlichtet zwischen Graf Günther von Schwarzburg und den Vormünden der Gräfin Katharina von Schwarzburg über deren Leibgedinge
- Archivalien-Signatur: 637 (groß)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1543 Dezember 8.
Kurfürst Johann Friedrich von Sachsen hat, nachdem er schon wiederholt den Versuch gemacht hat, die Streitigkeiten zwischen Graf Günther von Schwarzburg und den Vormünden der Gräfin Katharina von Schwarzburg, Ernst von Henneberg, Philipp von Mansfeld, Wolfgang von Stolberg, Hans von Gleichen, Siegmund von Holbach und Friedrich von Wangenheim, zu schlichten, die Parteien an seinen Hof beschieden und folgenden Entscheid getroffen: Die Gräfin behält als Leibgedinge die Ämter Rudolstadt und Blankenburg und die zehn Männer zu Meura, ausgenommen das Waldgeding, Holzkauf, Steuer und Zehnt. Holz darf sie aus den Wäldern nur holen soviel sie zum Bauen und Verbrennen braucht in ihrem Leibgedinge. Wenn die Untertanen in ihrem Leibgut Bauholz brauchen, sollen sie sich an Graf Günther wenden. Die Geld- und Getreidezinsen, die der Gräfin von Rottleben gezahlt werden, soll er auf einen für sie günstiger gelegenen Ort anweisen, diese aber soll die Verschreibung über Rottleben zurückgeben. Der Weinberg, der Schlaicher genannt, soll im Besitz der Gräfin bleiben. Wegen der Erfurter Lehen soll noch nachgesehen werden, ob sie Mannlehen sind. Das Silber, welches sie aus dem Gemeinen Kasten in Erfurt bezog, soll sie zurückerstatten; ihre etwaigen Außenstände soll ihr Günther helfen einzutreiben. Die jedem Teile zustehende Briefe sollen an diesen herausgegeben werden. Ihre sonstigen Ansprüche am Erbe, namentlich auch zu Haßleben, Schlotheim und Watzdorf, aber auch sonstige, soll Graf Günther ihr am nächsten Sonntag Kantate (1544 Mai 11) mit 9000 Gulden vergüten und zwar soll er soviel nötig ist, bar zahlen, den Rest mit 5 % verzinsen. Es soll ihm auch freistehen, den Rest in verschiedenen Fristen zu bezahlen. Wenn aber eine von den Töchtern heiratet, soll er ihren Anteil nebst dem Ehegelde binnen Jahresfrist nach der Hochzeit auszahlen. Von den 9000 Gulden soll Günther 2800 Gulden an Christof von Lichtenberg zahlen. Von etwaigen Forderungen an die Gräfin und ihre Töchter soll Günther abstehen.
Ein Siegel.
Libell, Überfolio, 4 Blatt
Kurfürst Johann Friedrich von Sachsen überlässt Graf Günther von Schwarzburg für das Vorwerk zu Gebstedt und den Paulinzellaer Hof in Erfurt das Gut Nottleben
- Archivalien-Signatur: 635 (groß)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1543 Dezember 9.
Kurfürst Johann Friedrich von Sachsen überlässt dem Grafen Günther von Schwarzburg, Herr zu Arnstadt und Sondershausen, für das Vorwerk zu Gebstedt im Amt Weimar mit folgenden Zinsen etc. 5 Gulden 18 Groschen Erbzins, 22 1/2 Malter Erfurter Korn, 12 1/4 Malter Hafer, zwei Michaelishühner, 20 Schock Eier, vier Hufen Landes samt dem Wiesenwachs und was Wolf Marschalk von Graf Heinrich von Schwarzburg für 1500 Gulden pfandweise erhalten hat. Außerdem hat Graf Günther in Erfurt den Paulinzellaer Hof und eine freie Hofstatt daran; ferner hat er das Recht, jährlich in Ichtershausen einen Tag zu fischen und von dem Gut aus einige Salzfuhren von Frankenhausen und Georgenthal jährlich nach seinem Gefallen einige Trauben zu schneiden. Dieses alles vertauscht Graf Günther gegen das Vorwerk zu Nottleben. Nur noch die Weidenzäune darf Graf Günther aus Ichtershausen wie bisher nehmen.
Siegel etwas beschädigt.
61 x 35 cm
Überlieferung:
UB Paulinzelle Nr. 595 (Kurzregest).
Herzog Heinrich von Bayern stimmt der Übertragung des Kanonikats der Kirche in Straßburg auf Graf Johann Günther von Schwarzburg zu
- Archivalien-Signatur: 639 (groß)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1544 Juni 7.
Herzog Heinrich von Bayern, Propst der Kirche zu Straßburg, gibt seinen Konsens dazu, dass das Kanonikat der Kirche, auf das Graf Boppo von Henneberg freiwillig verzichtet hat, dem Grafen Johann Günther von Schwarzburg übertragen wird.
Auf der Rückseite steht die Bemerkung, dass an dem genannten Tage Magister Nicolaus Malach, Vikar der Kirche, vor dem Konvent erschienen ist und als gesetzlicher Vertreter des Grafen Johann Günther darum gebeten hat, die Wahl vorzunehmen. Darauf ist die Wahl einstimmig erfolgt und der Dekan Johann Christof Graf zu Zimmern, hat ihm im Beisein von Nicolaus Haller von Hallerstein und Wendelin Dormentin (?) seinen Platz im Chor angezeigt.
Siegel etwas verdrückt.
40 x 22 cm
Die Brüder Heinrich der Ältere, der Mittlere und der Jüngere von Plauen belehnen Jürgen und Rudolf von Witzleben mit Land bei Marlishausen
- Archivalien-Signatur: 642 (groß)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1546 Juni 7.
Heinrich der Ältere von Plauen, Herr zu Greiz und Kranichfeld, belehnt zugleich im Namen seiner Brüder Heinrich des Mittleren und Heinrich des Jüngeren, Jürgen und Rudolf von Witzleben zu Marlishausen mit einer Hufe Landes, von der Marten Albrecht einen Zins zu zahlen hat und einer freien Hofstatt zu Marlishausen, die Lutze von Oßmanstedt gekauft hat; zugleich belehnt er auch ihren Vetter Heinrich zu Rudolstadt zu gesamter Hand.
Zeugen: Stephan Kloert, Kanzler, und Fabian von Oberweimar, Amtmann der Herrschaft Kranichfeld.
Siegel sehr gut erhalten.
54 x 24 cm
Erzbischof Johann Albrecht von Magdeburg belehnt Graf Günther von Schwarzburg mit den Thalgütern zu Halle
- Archivalien-Signatur: 640 (groß)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1546 Mai 25.
Zeugen: Ernst, Graf von Mansfeld, Herr zu Heldrungen, Domdechant, Joachim von Latorff und Christof von Sambleuwen, Domherren in Magdeburg, Eobanus Ziegler, Kanzler, Christoph von Habsporgk, Ritter und Hauptmann zu Halle auf der Moritzburg, Moritz von Waldheim, Hauptmann des Stifts Halberstadt, Heinrich von Krosigk zu Alsleben und Krottorf, Balthasar von Trotha, Amtmann zu Querfurt, Christof von Arnim (Arnym) zu Coburg.
Siegel in Holzkapsel.
46 x 26 cm
Erzbischof Sebastian von Mainz gibt dem Grafen Günther von Schwarzburg zum Empfang seiner mainzischen Lehen, die er am Sonntag nach Michaelis (Oktober 3) hat empfangen sollen, noch weitere Frist bis zum Dreikönigstag (1547 Januar 6)
- Archivalien-Signatur: 645 (groß)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1546 November 12.
Siegel fehlt.
33 x 38 cm
Graf Günther von Schwarzburg, Herr zu Arnstadt und Sondershausen, bekennt, dass Erzbischof Johann Albrecht von Magdeburg ihm den Lehnbriefe über die Thalgüter zu Halle übergeben hat
- Archivalien-Signatur: 641 (groß)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1546 Mai 31.
Vgl. Lehnbrief Nr. 640.
Siegel fehlt.
34 x 33 cm
Graf Günther von Schwarzburg, Herr zu Arnstadt und Sondershausen, bevollmächtigt den Wild- und Rheingrafen Thomas, seine mainzischen Lehen von dem Erzbischof Sebastian von Mainz, die er persönlich auf dem Reichstage zu Augsburg zu empfangen durch plötzliche notwendige Abreise verhindert worden ist, für ihn in Empfang zu nehmen und an seiner Statt den Lehnseid zu schwören
- Archivalien-Signatur: 644 (groß)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1547 September 29.
Aufgedrücktes Siegel.
32 x 36 cm
Schlichtung eines Streits zwischen Graf Günther von Schwarzburg und den Vippachschen Erben über die Herausgabe von Schloss Arnsburg und der Dörfer Seega und Günserode
- Archivalien-Signatur: 643 (klein)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1547 August 23.
Hans von Vippach hat früher auf seine Lebenszeit und die seiner Frau Sophie und seiner Sohnes Franz für 1400 Gulden Arnsburg, Seega, Günserode, das Vorwerk zu Bendeleben, den Zins zu Kindelbrück und anderes auf Widerkauf erworben. Graf Günther von Schwarzburg hat die Güter zurückgenommen, dabei sind jedoch Streitigkeiten entstanden, die durch Remigius Bergk, Landvogt zu Sondershausen, und Apollo Wigandt, Kanzleiverwalter daselbst, als Vertreter des Grafen Günther und Seyfert von Bendeleben, Joachim Flans und Jacob Rotenstein als Vertreter der Vippachschen Erben, in folgender Weise geschlichtet werden: Nach dem Vertrage hätte Bendeleben und Arnsburg in gutem baulichen Zustande erhalten werden müssen, was nicht geschehen ist; bei der Rückgabe der Urkunden hat ein versiegeltes Register gefehlt; die Vippachschen Erben hätten an Graf Günther wegen des Klosters Kapelle 460 Gulden nebst Zinsen zu zahlen; die Vippachschen Erben schulden dem Grafen 45 Scheffel geliehenes Getreide, dazu 84 Scheffel Gerste, die fälschlich von Frankenhausen an sie abgeliefert sind; endlich müssten zu Michaelis die Kornzinsen zu Bendeleben geliefert werden. Trotzdem will Graf Günther, da die Erben meist unmündige Kinder und Waisen sind, alle seine Ansprüche fallen lassen, übernimmt auch noch 887 Gulden Schulden bei Merten von Bendeleben, 228 Gulden 12 Groschen bei denen von Greußen zu Schonstedt, 120 Gulden bei dem Kapitel zu Nordhausen und gibt den Erben auch noch 250 Gulden, 2 Groschen und 20 Scheffel Wintergetreide. Dafür treten die Erben Güter ab, liefern alle Urkunden aus und überlassen dem Grafen die dieses Jahr in Seega gewachsenen Früchte. Die Vormünder der Erben, Caspar Worm und Caspar von Guthmannshausen (Guthenhausen), erklären sich mit dem Vertrag einverstanden.
Fünf Oblatensiegel.
2 Lagen Folio
Die Herzöge Johann Friedrich der Mittlere und Johann Wilhelm von Sachsen schlichten einen Streit um das Erbe der Gräfin Anastasia von Waldeck
- Archivalien-Signatur: 651 (klein)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1548 Juli 11.
Die Herzöge Johann Friedrich der Mittlere und Johann Wilhelm von Sachsen schlichten zwischen Gräfin Anastasia von Waldeck, geborene von Schwarzburg, und Graf Günther von Schwarzburg: Die Streitigkeiten sind entstanden zwischen Graf Günther und den Vormündern der Anastasia Georg Ernst von Henneberg, Friedrich von Wangenheim und Siegmund von Holbach, weil die von Waldeck einen Eid haben leisten sollen wegen verfallener und vertragener Erbschaft. Durch die Entscheidung der Herzöge wird festgesetzt, dass sie den Eid nicht zu leisten brauchen, doch soll eine Quittung ausgestellt werden, die beide Teile befriedigt. Die hinterlegten 8500 Gulden sollen den Waleckern oder den Vormündern Mittwoch über 8 Tage in Arnstadt gezahlt werden, doch soll dort eine vorläufige Quittung und ein Verzicht ausgestellt werden, der später gegen einen förmlichen mit Siegeln versehenen eingetauscht werden soll. Für die Zurückhaltung soll Günther 425 Gulden Zinsen etc. zahlen. Beide Parteien sollen hinfort Frieden miteinander halten.
Ein Oblatensiegel.
Libell, Folio, 4 Blatt
Festlegung der Grenze im Thüringer Wald zwischen den Herzögen zu Sachsen und den Grafen von Schwarzburg
- Archivalien-Signatur: 652 (groß)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1548 Oktober 10.
Herzog Johann Ernst von Sachsen und die Grafen Hans Günther und Günther von Schwarzburg beurkunden, dass sie um alte Grenzstreitigkeiten auf dem Thüringerwalde zu beseiten, durch ihre Abgesandten die Grenze haben abreiten und besichtigen lassen. Diese haben Vorschläge zur Grenzbezeichnung gemacht und zwar sollen die Marksteine auf sächsischer Seite mit einem Rautenkranze, auf schwarzburgischer Seite mit einer Gabel, die Lagbäume, die an der Grenze stehen, auf sächsischer Seite mit einem Widerhaken und Kreuz, auf schwarzburgischer Seite mit Gabel und Kreuz, die Bäume aber an den Straßen und Scheidewegen auf der Seite jeder Herrschaft mit Marke und Kreuz versehen werden. Die Grenzbezeichnung haben am Montag nach Michaelis die beiderseitigen Beauftragten vorgenommen, nämlich Sigmundt von Birkich, Sewald Welcker und Hans Ullrich von sächsischer, Heinrich von Helldorf, Moritz von Langefeld, Christof von Entzenberg, Johann Schneydewein und Konrad Epstein auf schwarzburgischer Seite. Die Steine und Bäume, an denen die Grenzzeichen angebracht sind, werden genau angegeben.
Drei gut erhaltene Siegel.
Libell, Folio, 10 Blatt
Graf Günther von Schwarzburg, Herr zu Arnstadt und Sondershausen, belehnt Georg von Witzleben mit Gütern und Zinsen in Marlishausen, Lengefeld und Wüllersleben
- Archivalien-Signatur: 653 (groß)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1548 August 2.
Vgl. Nr. 597.
Zeugen: Benedikt Reinhard, Kanzler und Christof von Entzenberg.
Siegel mäßig erhalten.
59 x 30 cm
Gräfin Anastasia von Waldeck, geborene von Schwarburg, verzichtet auf 8000 Taler Ehegeld und 3000 Taler Erbgeld
- Archivalien-Signatur: 650 (groß)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1548 Juli 11.
Der (damalige) Kurfürst Johann Friedrich von Sachsen hat (um 1546) eine Eheberedung zustande gebracht zwischen Katharina von Schwarzburg und Graf Wolrad II. von Waldeck, wonach Wolrad, die Tochter Katharinas von Schwarzburg, Anastasia, zur Gemahlin nimmt. Zwischen Katharina, Georg Ernst von Henneberg, Siegmund von Holbach, Friedrich von Wangenheim und Günther von Schwarzburg sind 1540 und 1543 zwei Verträge geschlossen und vom Kurfürsten Johann Friedrich bestätigt worden, wonach Günther von Schwarzburg jeder der drei Töchter der Katharina 8000 Gulden Mitgift aussetzt und außerdem noch 3000 Gulden für ihre Ansprüche an das Erbe, namentlich an Schlotheim, Haßleben und Watzdorf, aus Erfurtischem Besitz und geistlichen Gütern. Nachdem der Anastasia die 11000 Gulden gezahlt sind, stellt sie Quittung darüber aus und verzichtet auf alles weitere Erbe, ausgenommen das, was in dem kurfürstlichen Vertrag von 1540 wegen der Ehegelder ihrer beide Schwestern festgesetzt ist und was ihr sonst bei künftigem Todesfall gebühren möchte. Unterschrieben von Georg Ernst von Henneberg, Anastasia und Wolrad von Waldeck sowie Friedrich von Wangenheim
Vier gut erhaltene Siegel.
77 x 48 cm
Herzog Moritz von Sachsen, der nach Verzichtleistung des Johann Friedrich von Sachsen die Kurwürde erlangt hat, belehnt Graf Günther von Schwarzburg mit der Käfernburg
- Archivalien-Signatur: 648 (groß)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1548 Dezember 24.
Zeugen: Wolfgang Graf von Barby, Ernst von Miltitz auf Batzdorf, Christof von Karlowitz auf Zörbig, Georg Kommerstedt auf Kalkreuth, Ludwig Fachs, Sebastian Pflug zu Strehla, Michael von Schleinitz zu Seerhausen, Hans Worm, Ulrich Mardeisen, Damian (Dahm) von Sebottendorf.
Siegel nicht sehr deutlich, Eigene Unterschrift des Kurfürsten.
55 x 29 cm
- Archivalien-Signatur: 646 (klein)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1548 März 9.
Kaiser Karl V. erteilt Graf Günther von Schwarzburg einen Begnadigungsbrief über das Schwarzburgische Wappen, welches ihm so, wie es schon seine Vorfahren führten, erteilt wird. Beschreibung und Abbildung des Wappens. Als Strafe für den, der ihm das Wappen streitig macht, wird die Bezahlung von 50 Mark lötigen Goldes festgesetzt, welche zu gleichen Teilen an die Reichskammer und an den Grafen Günther fallen sollen.
Eigenhändige Unterschrift des Kaisers. Siegel in Blechkapsel gut erhalten.
76 x 47 cm
Kurfürst Moritz von Sachsen belehnt Graf Günther von Schwarzburg mit Arnstadt, Stadtilm und Plaue sowie Einkünften in der Umgebung von Erfurt
- Archivalien-Signatur: 649 (groß)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1548 Dezember 24.
Herzog Moritz von Sachsen belehnt nach Erlangung der Kurwürde den Grafen Günther von Schwarzburg, Herrn zu Arnstadt und Sondershausen, mit Arnstadt, Stadtilm und Plaue, außerdem noch mit den Gütern, die früher Konrad von Tannroda besessen und mit einigen Gütern, Zinsen und Stücken, die der Rat von Erfurt und etliche ihrer Bürger von dem genannten Grafen zu Lehen erhalten haben, die aber in dem früheren Lehnbrief nicht einzeln angeführt sind, nämlich mit einem Viertel der Gerichte zu Ollendorf mit allem Zubehör, wie solches die Hutner als Mannlehen innehatten, dazu mit der Hälfte des Dorfes Ollendorf mit 15 1/2 Hufen Landes und einem Vierteil Landes mit ihren Zinshöfen, mit einem Vorhof, mit einer Scheune, mit einem Baumgarten, dazu mit drei Äckern, Weingärten, einer Schenkstatt, mit der Hälfte des Gebelberges und einem Backofen, davon man jährlich 3 Pfund Pfennig als Zins gibt, mit den Gerichten über Hals und Hand zu Ollendorf, Udestedt, Rangsdorf (?), Großengottern (Gottier) und Geblingsborn (?) und mit drei Vogtsgerichten, die jährlich zu Ollendorf gehalten werden, welche Lehen der Utisberger gewesen mit 12 Hufen Landes und einem Viertel Artlandes in den Dörfern Ollendorf, Udestedt und Rangsdorf und an dem Gebelsberge, mit der Vogtei zu Ollendorf und in den genannten Dörfern etc., einem Schenkhof zu Ollendorf, zwei Schock Geldes jährlich der Gemeinde zu Ollendorf, die die Paradies zu Lehen getragen, mit 6 Pfund neun Schilling und drei Pfennig Landswährung Münze, 36 Hühnern, 5 1/2 Gänse Erbzins, davon gibt von 12 Höfen, 6 Hufen und einem Vierteil Artlandes mit Weiden und Wiesen an 5 1/2 Acker im Dorf und Felde zu Waltersleben, einem Teil des Schenkhofs, der Holzmark und der Wildbahn, dem Dorfe Schmira mit dem Kirchlehen daselbst mit allem Zubehör, etlichen Lehengütern und Gerechtigkeiten, so zu Ollendorf gelegen, so Aßmus Scheden redlich abverkauft, einem freien Hofe mit Zubehör, 14 Hufen und 30 Höfen zu Udestedt gelegen, die jetzt Adolar Gütner gebraucht, 2 1/2 Hufen Landes, 10 Acker Weiden und Wiesen und einem Siedelhofe zu Haßleben gelegen, die jetzt Hans Rottendorfer gebraucht, einem Viertel einer Mühle, 2 1/2 Hufen Landes in 1 1/2 Viertel, 9 1/2 Hufen und 3 Äckern Weingarten zu Hopfgarten gelegen, denselbigen Gütern Vierteils des Kirchlehen folgen soll, die jetzt Godischalg von der Sachsen gebraucht, mit 10 Höfen, 9 Hufen arthaftigen Ackers etc. zu Hopfgarten gelegen, die jetzt die Kelnerin gebraucht, 4 1/2 Hufen Landes und 6 Höfen im Dorf Walschleben gelegen, 6 Acker Weingarten unter dem Kiliaxberg vor Erfurt und 2 Krautgärten daselbst, 2 Hufen Landes und einem Hofe zu Udestedt 70 Acker Holz zu Bechstedt an dem Grießberg, das jetzt die von der Sachsen gebrauchen, 3 1/2 Hufen Landes zu Rannstedt mit einem Vierteil des Gerichtes daselbst, mit 2 Hufen arthaftigen Ackers zu Udestedt, mit einem Pfund Geldes, drei Schillingen und 18 Hufnern Erbzins zu Haßleben und Stotternheim, das jetzt Adelarius und Timotheus Huttner gebrauchen, 2 1/2 Hufen Landes und 10 Ackern Weiden und Wiesen zu Haßleben, das jetzt Johann Reinboth gebraucht, der Korn- und Ölmühle in Erfurt auf dem Farte hinter dem Großen Kolleg und einer Hofstatt dabei, mit dem Damme daselbst und allem Zubehör, die jetzt Kristan Milanitz gebraucht, 21 Hufen Landes, der Vogtei eines Teiles Weingarten, Höfen und Gärten zu Melchendorf und jährlichem Erbzins, 21 Pfund und 17 Schilling Erfurtische Pfennige bei der Buße auf St. Katharinen Tag, mit dem Weingarten, Weiden und Wiesen und 31 1/2 Hof und Garten zu Hopfgarten, mit 21 Malter Korn, Gerste und Hafer, 12 Pfund und 15 Schilling weniger 3 Pfennige jährlich Erbzins mit 5 Gänsen und 87 Hühnern wenige 1/2 auch 8 Ackern Weingarten daselbst zu Hopfgarten, dazu mit der Hälfte des Eichholzes zu Troistedt (Droistedte) gelegen und einem Weingarten am Storttenhagener Berge mit dazu gehörigem Artland und mit fünf Ackern, so die Zigler jetzt gebrauchen, ferner 4 1/2 Hufen Artlandes, Vogtei, Feldgericht und dazu gehörenden Höfen und Häusern, Wiesen und Weiden zu Schwerborn, dazu mit 8 Hufen und einem Vierteil Artlandes, einem Weingarten an dem Berge und dem Kirchlehen der St. Niklaskirche, des daselbigen Gütern folgt, dazu allem Zubehör in Schwerborn, so die von Marten gebrauchen, ferner fünf Hufen Landes und fünf Höfen zu Kleinmölsen (Wenigen Mulhausen), was früher den von der Sachsen gewesen, auch mit vier Schock Groschen jährlichen Zinses an dem Schulzenamt zu Ilmen, früher den Paradis, jetzt dem Gerlach und Herebardus von der Marten gehörig, ferner mit 10 Hufen Landes und 24 Höfen, eine Hufe und einem Viertel Landes mit freien Ackern Feldes, von denen man jährlich gibt 15 Pfund 17 Schilling 8 Pfennig, 92 1/2 Hühnern, 10 Schock und 50 Eier, drei Malter 10 1/2 Scheffel Hafer und Gerste, eine Hufe und ein Viertel und eine Hufe und 3 Acker Felder, alles in der Flur von Udestedt, samt dem Verkauf und der Wiederkauf an dem Lehngute zu Udestedt, welches Heinrich von Salvelt versetzt und jetzt George Dönstedt gebraucht, ferner mit sechs Schillingen an einem halben Viertel Landes, von Martin Teichmann zu Michaelis gibt, 4 Malter Korn und Gerste zu Michaelis auf sechs Acker Feldes, welches Kurt Diner, 5 1/2 Schilling zu Michaelis von einem Hof und Garten, welche Hans Dohna mit 5 Schilling und 5 Pfennig zu Michaelis von drei Sätteln Feldes, welches Hans Dohna, mit 7 1/2 Schilling zu Michaelis von einer Gelangen im neuen Land, von Alban Probst, mit 15 Pfennig zu Michaelis von einem Hofe und drei Äckern, von Hans Kuchen, mit zwei Schilling zu Michaelis, von einem Hofe, welches Hans Drescher mit 7 1/2 Schilling zu Michaelis von einem halben Viertel Landes, und von einer halben Hufe, von Hans Zink mit 2 Schilling, 10 Pfennig zu Michaelis von drei Äckern, von Heinrich Ollendorf, mit sechs Schilling zu Michaelis von einer Wiese, von Klaus Kuchen und Blasius Günther mit acht Pfennig zu Michaelis von zwei Äckern, von Klaus Dohna, mit sechs Pfennig zu Michaelis von 1 Acker, mit Klaus Dohna, mit 9 Schilling zu Michaelis von einem Viertel Landes, welches Heinrich Bernhart, mit 7 1/2 Schilling und 4 Hellern zu Michaelis von einem halben Viertel Landes, welches Alban Probst, mit neun Schilling zu Michaelis von einem halben Viertel Landes, welches Alban Probst mit sechs Pfennig zu Michaelis von einem Acker, welches Martin Teichmann, mit 1 Huhn zu Michaelis von 1 Acker, welches Martin Teichmann, mit 2 Schilling zu Michaelis, von einem Hofe genannt zu den Bunnden (?), von Hermann Mathes, mit 2 Schilling und 1 Huhn zu Michaelis von einem Hof und einem Viertel Landes, von Hans Dona im Hohen Hause, mit drei Schilling und zwei Hühnern zu Michaelis von einem Hofe, von Thetzel Jahre, mit einem Schilling zu Michaelis von 1/2 Viertel Landes, von Klaus Kuchen, mit drei Schilling 9 Pfennigen zu Michaelis von einem Viertel Landes, von Klaus Kuchen zwei Schilling zu Michaelis von einem Hofe gelegen in der Geisgrub von Klaus Kuchen, mit vier Schilling zwei Hühnern und zwei Äckern, von Blasius Günther, in 18 Pfennigen zu Michaelis von 1/2 Viertel Landes, von Jorge Franncke, mit 3 Schilling zu Michaelis von 1/2 Viertel Land, von Jorge Franncke, mit 15 Pfennig zu Michaelis von 1/2 Viertel Land, von Jorge Franncke, mit 7 1/2 Pfennigen zu Michaelis von zwei Äckern von Hans Dona, mit zwei Schilling und zwei Hühnern zu Michaelis von zwei Äckern, von Werner Oldendorff, mit vier Schilling zu Michaelis von einem Hofe, mit die Porlitzin, 4 1/2 Schilling zu Michaelis von einem Viertel Land, mit Klaus Dohna; mit 8 Schilling zu Michaelis von einem Hofe, mit Klaus Kuchen, mit 10 Schilling zu Michaelis von einem Viertel Land von Klaus Dohna, mit 6 Schilling zu Michaelis von zwei Äckern, von Klaus Dohna, 5 1/2 Schilling zu Michaelis von 1/2 Viertel Landes, mit Hans Schimpff mit 9 Schilling zu Michaelis von 1/2 Viertel Land, mit 1 Schilling zu Michaelis von 1 Hufe Landes von Dietrich Albyn, einem Schilling zu Michaelis von 1/2 Hufe Land von Hans Bierwage, mit 6 Pfennig zu Michaelis von einem Hofe von Hans Mesendorf, mit 9 1/2 Schilling zu Michaelis von 1/2 Viertel Land von Hans Finderwürfel, mit 9 Schilling zu Michaelis und zwei Hühnern von 1/2 Viertel, von Dionisius Allendorf, 3 1/2 Malter Korn zu Michaelis von vier Äckern, von Titzel Kleinschmit, mit 1 Schilling 2 Hühnern zu Michaelis von 1 Acker von Hans Dohna, mit 7 Schilling zu Michaelis von 5 Höfen und Gärten, von Klaus Reichart, mit 6 Pfennig zu Michaelis von einem Hofe und 1/2 Viertel Landes von Heinrich Orthwin, mit 36 Schilling zu Michaelis von 1/2 Hufe Land von Jacob Zwetz, mit 18 Pfennig zu Michaelis von 1 Viertel Land von Hans Setzmann, mit 1/2 Hufe von einer Satteln von Klaus Dohna, mit 15 Pfennig von 2 1/2 Acker zu Michaelis von Hans Dohna, mit 4 Schilling zu Michaelis von 8 Acker, von Klaus Dohna, mit 4 Schilling zu Michaelis von 1 Hofe, von Hans Dohna, mit 4 Schilling von 1 Hofe, von Klaus Nehnhaus mit 4 Schilling 2 Hühner zu Michaelis von 1 Hofe, von Klaus Reichart, mit 18 Schilling zu Michaelis von 1/2 Hufe Land von Klaus Heipe, mit 7 1/2 Schilling zu Michaelis, von 3 Äckern Wiese, von Klaus Müller, mit 1/2 Malter Korn und Gerste zu Michaelis von 1/2 Hufe Land von Klaus Dohna, mit 4 Schilling 1 Hufe zu Michaelis von 1/2 Hufe Land von Klaus Kuchen, mit 4 Schilling 1 Hufe zu Michaelis von 1/2 Hufe Land, das Klaus Kuchen gibt, alles im Felde von Haßleben gelegen; dazu sollen die Männer zu Haßleben jährlich gedachtem Utisberger vier Fuder diesteil Haßleben zu Walschleben gegen Erfurt führen, dazu soll des Grafen Voigt zu Haßleben den Utisbergern hilfreich werden bei seinen Pflichten den Herrschaft getan ohne Entgelt. Ferner wird er belehnt mit 4 1/2 Hufen Landes und 6 Höfen zu Walschleben, 6 Ackern Weingarten unter dem Kiliaxberge vor Erfurt und 2 Krautgärten daselbst, mit 2 Hufen Landes und einem Hofe zu Udestedt, mit 27 Ackern Holzes zu Bechstedt an dem Griesberge, mit der Wildbahn in genanntem Holze, die jetzt die von Utzberg gebrauchen, samt allem Zubehör und allen Einnahmen.
Zeugen: Wolfgang, Graf zu Barby, Ernst von Miltitz auf Batzdorf, Oberhauptmann des Meißnischen Kreises, Christof von Karlowitz auf Zörbig, Georg Kommerstedt auf Kalkreuth, Ludwig Fachs, Sebastian Pflug zu Strehla, Michael von Schleinitz zu Seerhausen, Hans Worm zu Thamsbrück (?), Hofmarschall, Ulrich Mardeisen, der Rechte Doktor, Damian (Dahm) von Sebottendorf, Senatorius.
Siegel etwas verdrückt. Eigene Unterschrift des Kurfürsten.
Libell, 28 x 35 cm, 4 Blatt
- Archivalien-Signatur: 647 (groß)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1548 Dezember 24.
Herzog Moritz von Sachsen, der nach Verzichtleistung Johann Friedrichs von Sachsen die Kurwürde erlangt hat, belehnt Graf Günther von Schwarzburg mit Ichstedt. Sollte dieser ohne Leibeslehnserben sterben, soll Graf Heinrich der Ältere von Schwarzburg an seine Stelle treten. Da dieser aber den Lehnseid noch nicht geleistet hat, wird verlangt, dass er dies bis Pfingsten (1549 Juni 9) tue.
Zeugen: Wolfgang Graf zu Barby, Herr zu Mühlingen, Ernst von Miltitz auf Batzdorf, Oberhauptmann des Meißnischen Kreises, Christof von Karlowitz auf Zörbig, Georg Kommerstedt auf Kalkreuth, Ludwig Fachs, Ordinarius zu Leipzig, Sebastian Pflug zu Strehla, Michael von Schleinitz zu Seerhausen, Hans Worm zu Thamsbrück (?), Ulrich Mardeisen, der Rechte Doktor, Damian (Dahm) von Sebottendorf, Senator.
Siegel nicht mehr ganz deutlich, eigenhändige Unterschrift des Kurfürsten.
53 x 32 cm
Abt Wolfgang von Fulda belehnt Günther von Schwarzburg mit Allmenhausen und Abtsbessingen, wobei er Allmenhausen weiter an die von Schlotheim verleihen darf
- Archivalien-Signatur: 654 (groß)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1550 Juli 18.
Siegel beschädigt.
35 x 22 cm
- Archivalien-Signatur: 655 (groß)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1550 Dezember 22.
Zwischen Katharina von Schwarzburg und Georg Ernst von Henneberg, Siegmund von Holbach, Friedrich von Wangenheim als ihrer und ihrer drei Töchter Vormünder einerseits und Günther von Schwarzburg andererseits sind 1540 und 1543 Verträge geschlossen worden, wonach Günther von Schwarzburg jeder der drei Töchter der Katharina 8000 Gulden Mitgift aussetzt und außerdem noch 3000 Gulden für ihre Ansprüche an das Erbe. Gemahl der Amalia von Schwarzburg ist Christoph von Mansfeld, den Ehevertrag hat Wilhelm von Henneberg vermittelt. Amalia von Mansfeld verzichtet zu den gleichen Bedingungen wie ihre Schwester auf weitere Forderungen (vgl. Nr. 650).
Der Verzichtsbrief ist unterschrieben von Christoph und Amalia von Mansfeld, Hans Georg von Mansfeld, Friedrich von Wangenheim.
Vier gut erhaltene Siegel.
56 x 30 cm
Gräfin Amalia von Mansfeld, geborene von Schwarzburg quittiert den Empfang von 5000 Reichstalern, gezahlt von Graf Günther von Schwarzburg als Strafe und Reuegeld wegen nicht vollzogener Heirat
- Archivalien-Signatur: 656 (groß)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1551 Dezember 29?
Der damalige Kurfürst Johann Friedrich von Sachsen hat im Jahre 1540 zwischen Günther von Schwarzburg und seinen Vormündern Graf Ernst von Henneberg, Graf Philipp von Mansfeld, Graf Wolfgang zu Stolberg, Graf Hans von Gleichen einerseits und Katharina von Schwarzburg nebst ihren und ihrer Kinder Vormündern andererseits einen Vergleich zu stande gebracht, in dem unter anderem festgesetzt ist, dass Graf Günther, der Sohn des Grafen Günther des Älteren, die zweite Tochter des Grafen Heinrich von Schwarzburg und seiner Frau Katharina, Amalia, zur Gemahlin nehmen solle, wenn sie beide volljährig geworden sind. Derjenige Teil, der von der Heirat absteht, solle dem anderen 5000 Gulden zahlen. Da Graf Günther sich zu der Heirat nicht hat entschließen können, so hat er 1551 die 5000 Gulden gezahlt, nachdem Amalia bereits die Gemahlin des Grafen Christoph von Mansfeld geworden ist. Diese quittiert den Empfang des Geldes.
Eigenhändige Unterschrift der Amalia. Siegel gut erhalten.
56 x 21 cm
- Archivalien-Signatur: 657 (groß)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1551 Dezember 29.
Graf Günther von Schwarzburg, Herr zu Arnstadt und Sondershausen, gibt seinen Konsens, dass Heinrich von Sinderstedt seiner Frau Elisabeth, geborene von Quingenberg, Güter und Zinsen in Groß- und Kleinliebringen als Leibgedinge aussetzt. Die nachher vorkommenden Namen sind: Hans Metsch, Adam Schmidt, Klaus Lemmerzall. Zu ihren Vormündern werden ernannt Wendel von Grefendorf und Hans Burkhart von Roßla zu Großliebringen.
Siegel mäßig erhalten.
59 x 25 cm
Bürgschaft von Christof von Dobekatz und Hans von Wüllersleben gegenüber Anna Breitenbach für ein Ehegeld in Höhe von 250 Gulden
- Archivalien-Signatur: 665 (klein)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1552 August 14.
Anna Breitenbach zu Frankenhausen hat gegen ihren Bruder Franz von Vippach und nach dessen Tod an seine Erben ihren Anspruch auf ihr Ehegeld geltend gemacht; da sie aber nichts erreicht hat, hat sie sich an Graf Günther von Schwarzburg gewandt mit der Bitte, die 250 Gulden, die er dem Vippachschen Erben zur Ablösung des Schlosses Arnsburg zu erlegen hat, an diese nicht eher zu zahlen, als bis ihre Ansprüche befriedigt sind. Infolgedessen haben die Erben sich zu der Zahlung des Ehegeldes bereit erklärt, den Grafen Günther gebeten, ihnen die 250 Gulden zu zahlen und Christof von Dobekatz und Hans von Wüllersleben ersucht, Anna Breitenbach gegenüber die Bürgschaft für die 250 Gulden zu übernehmen. Die beiden tun dies in der anliegenden Urkunde.
Zwei aufgedrückte Siegel.
1 Bogen Folio
- Archivalien-Signatur: 660 (klein)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1552 Juni 9.
Die Grafen Hans Georg von Mansfeld und Günther von Schwarzburg haben Folgendes miteinander verabredet: Der Bruder des ersteren Hans Albrecht soll die Tochter des letzteren Magdalena zur Gemahlin nehmen und diese erhält außer Kleidern, Schmuck etc. 6000 Gulden Mitgift, zahlbar binnen Jahr und Tag nach stattgehabtem Beilager. Als Wittum, Leibgedinge und Wiederlegung wird ihr Folgendes zugeliefert: Als Witwensitz soll ihr das Schloss Burgörner dienen; jährlich soll sie 1200 Gulden in zwei Raten zu Ostern und zu Michaelis erhalten. Wenn ihr Gemahl sterben sollte, ehe ihr Witwensitz durch den Lehnsherren und die Mitbelehnten bestätigt wäre, so soll sie auf dem Schloss, auf dem sie sich zur Zeit des Todes ihres Gemahls befindet, so lange bleiben, bis ihr ein fester Witwensitz angewiesen ist. Wenn ihr Burgörner als Witwensitz eingeräumt ist, soll ihr Gemahl ihr noch vor stattgehabtem Beilager eine Morgengabe von 400 Gulden Hauptsumme und 40 Gulden jährlichen Zinsen zusichern, die nach ihrem eventuellem Tod mit dem Leibgute zurückfallen; ihre Kleider jedoch, ihre Kleinodien, ihr Schmuck etc., die sie mit in die Ehe gebracht und während derselben bekommen hat, bleiben ihr freies Eigentum, sodass sie dieselben verschenken, testamentarisch vermachen etc. kann, wem sie will. Wenn sie bei ihrem Tod nicht darüber verfügt hat, so sollen sie nach Erbrecht verteilt werden. Wenn sie an ihrem Leibgedinge nach ihres Gatten Tod durch Fehde, Brand und dergleichen Schaden erleiden sollte, so soll ihr dieser von anderen Gütern wiedererstattet werden. Der Vater von Magdalena soll das Recht haben, sich über die seiner Tochter zugesichterten Güter etc. zu erkundigen, und es soll ihm ein versiegeltes Register davon gegeben werden. Sobald die Mitgift von 6000 Gulden gezahlt ist, sollen die Untertanen, die zu Magdalenas Wittum gehören, sofort Huldigung leisten und versprechen, das ausgesetzte Jahrgeld zu zahlen; auch soll in dem Wittum kein Beamter etc. ohne ihr Vorwissen abgesetzt werden. Falls sie sich etwa wieder verehelichen sollte, dann sollen ihr die 1200 Gulden jährlich bleiben, oder wenn sie sie ablösen lassen will, dann soll dies mit 6000 Gulden geschehen. Wenn ihr die 6000 Gulden in Eisleben gezahlt sind, soll sie ihr Wittum abtreten; sie soll aber nach den ihr gebührenden Mussteil von 1000 Gulden für Habe etc. erhalten, dazu noch die Hälte des Bothzugangs und Tischgeräts aus dem Schloss, in dem Hans Albrecht seine gewöhnliche Hofhaltung gehabt hat; auch ihre Morgengabe soll ihr bleiben. Ihren Witwensitz soll sie baulich erhalten, nur sollen ihr die Zimmer wohlgebaut eingeräumt werden. An Lebensmitteln sollen ihr jährlich geliefert werden 100 Eislebische Scheffel Weizen, der Scheffel zu 7 Groschen, 100 Scheffel Roggen, jeder zu 6 Groschen, 200 Scheffel Gerste, jeder zu 5 Groschen, 200 Scheffel Hafer, jeder zu drei Groschen, 100 Eimer Eislebischer Wein, jeder zu einem Gulden, dazu Holz und Kohle, soviel nötig; für dies alles sollen ihr jährlich 288 Gulden von den 1200 Gulden abgezogen werden. Wenn dem Vater Magdalenas Burgörner als Witwensitz für diese nicht gefallen sollte, dann sollen sie sich über einen anderen einigen. Falls den Schwestern Magdalenas eine größere Mitgift als 6000 Gulden gegeben werde, soll jener das fehlende nachgezahlt werden. Auf etwaige Ansprüche auf das Erbe von dem Bruder ihres Gemahls soll sie noch vor dem Beilager schriftlich verzichten. Wenn einer der beiden Teile vor stattgehabtem Beilager stirbt, soll der Vertrag ungültig sein.
Unterschrieben von Hans Georg und Hans Albrecht von Mansfeld und Günther von Schwarzburg. Siegel auf Papier aufgedrückt und angehängt.
Libell, Folio, zehn Blatt
- Archivalien-Signatur: 661 (klein)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1552 Juni 9.
Gleichlautend mit Nr. 660, nur am Schlusse steht noch: "Und mir Hans Günther, Graf zu Schwarzburg, haben uns anstatt unseres lieben Herrn und Vaters seliger, auch unserer freundliche liebe Bruder mit eigener Hand unterschrieben."
Drei Siegel in Kapsel gut erhalten.
66 x 49 cm
Erzbischof Friedrich von Magdeburg belehnt Graf Günther von Schwarzburg mit den Thalgütern zu Halle und der Stadt Görzke
- Archivalien-Signatur: 659 (groß)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1552 August 16.
Zeugen: Johann von Walwitz, Domprobst zu Havelberg und Domher zu Magdeburg, Hoyer Schubbesack, Amtsbefehlshaber (?) zu Querfurt, Hans Russen sonst Pommer genannt und Bartholomäus Uhde, Senator.
Siegel in Kaspel gut erhalten.
43 x 27 cm
Graf Hans Albrecht von Mansfeld verschreibt seiner Gemahlin Magdalene, geborene von Schwarzburg, ein Morgengeld
- Archivalien-Signatur: 662 (groß)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1552 Dezember 20.
Mit Bezugnahme auf die unter Nr. 660 genau angegebene Eheberedung verspricht Graf Hans Albrecht von Mansfeld seiner Gemahlin Magdalena außer der Morgengabe von 400 Gulden noch aus freiem Antriebe 1000 Gulden Hauptsumme und 50 Gulden jährliche Zinsen aus Renten, Zinsen etc. sicherzustellen, über die sie frei verfügen kann. Außerdem soll ihr zu ihrem sonstigen Leibgedinge noch so viel Futter geliefert werden, dass sie 15 Stück Rinder in ihrem Witwensitze halten kann. Sein Bruder Hans Georg bestätigt, dass er mit allem einverstanden ist.
Unterschrift der beiden Grafen von Mansfeld und ihre guterhaltenen Siegel in Kapsel.
49 x 25 cm
Kaiser Karl V. stimmt zu, dass alle Lehen, welche Graf Heinrich von Schwarzburg von dem ehemaligen Kurfürsten Johann Friedrich von Sachsen innehatte, auf Kurfürst Herzog Moritz von Sachsen übergehen
- Archivalien-Signatur: 658 (groß)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1552 August 22.
Eigenhändige Unterschrift des Kaisers. Siegel in Blechkapsel gut erhalten.
67 x 25 cm
- Archivalien-Signatur: 664 (groß)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1552 Dezember 7.
Im Jahre 1548 haben die Reichsstände auf dem Reichstag zu Augsburg Kaiser Karl V. die Unterhaltung des Reichskammergerichts auf so lange bewilligt, bis die Unterhaltung in anderer Weise geregelt sei. Auch stimmten sie der Aufstellung von zehn außerordentlichen Beisitzern zur Erledigung der alten Sachen zu. Da daher die fernere Unterhaltung des Reichskammergerichts noch nötig ist, fordert der Kaiser den Graf Günther von Schwarzburg, Herrn zu Arnstadt und Sondershausen, auf, den auf ihn fallenden Beitrag von 26 Gulden und zwei Schilling (?) jährlich zur Frankfurter Messe zu Augsburg, Nürnberg, Frankfurt oder Speyer an den betreffenden Pfennigmeister zu bezahlen. Im Falle der Nichtbezahlung soll er zu einem festgesetzten Tag sich vor dem Reichskammergericht zu Speyer verantworten und wird bestraft werden.
Aufgedrücktes Wachssiegel losgelöst in besonderem Umschlag.
43 x 33 cm
Magdalena von Mansfeld, geborene von Schwarzburg, verzichtet auf Erbansprüche gegenüber ihrem Vater oder ihren Brüdern
- Archivalien-Signatur: 663 (groß)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1552 Dezember 20.
Mit Bezugnahme auf die unter Nr. 660 angegebene Eheberedung, verspricht Magdalena, geborene von Schwarzburg, Gemahlin Hans Albrechts von Mansfeld, wie es im Hause Schwarzburg üblich ist, bei dem Eid, den sie im Beisein von Andreas von Hannigen und Christof Reinhardt, Licentiat der Rechte, Benedikt Reinhard, Doktor der Rechte, Oswald von Tottleben, Christof von Entzenberg, Amtmann zu Arnstadt, Hans von Bodenstein, Amtmann zu Schwarzburg und Paulinzella (Zella) sowie Siegmund von Witzleben geleistet hat, keinerlei Ansprüche auf väterliches oder brüderliches Erbe zu erheben oder erheben zu lassen. Sie erklärt, ihren Verzicht auch beim Reichskammergericht oder sonstwo bestätigen zu lassen. Nur wenn ihr Vater oder ihre Brüder ohne Leibeserben sterben sollten, dann sollen ihr und ihren Erben ihre Erbansprüche durch diesen Verzicht nicht genommen sein. Ihr Gemahl erklärt sich mit dem Verzicht einverstanden. Unterschrieben von Magdalena und Hans Albrecht von Mansfeld sowie Graf Gebhardt von Mansfeld.
Die Siegel der beiden Grafen von Mansfeld in Kapseln gut erhalten.
63 x 42 cm
- Archivalien-Signatur: 667 (klein)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1553 Oktober 26.
Abt Krato von Hersfeld belehnt die Grafen Günther und Hans Günther von Schwarzburg, zugleich in Vormundschaft für die Brüder Wilhelm und Albrecht von Schwarzburg, mit dem Dorf Geschwenda und sieben Hufen bei Großliebringen. Die Grafen von Schwarzburg haben den Lehnseid geleistet durch die bevollmächtigen Anwälte Christof von Heringen und Nicolaus Heune Magistris.
Siegel beschädigt.
28 x 17 cm
Abt Wolfgang von Fulda belehnt die Grafen Günther und Hans Günther von Schwarzburg, zugleich in Vormundschaft für die Brüder Wilhelm und Albrecht von Schwarzburg, mit Allmenhausen und Abtsbessingen
- Archivalien-Signatur: 668 (groß)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1553 April 26.
Siegel gut erhalten.
38 x 22 cm
Brief der Gräfin Katharina von Schwarzburg an die Grafen von Schwarzburg wegen der Erhebung einer Steuer durch den Kurfürsten von Sachsen
- Archivalien-Signatur: 670 (groß)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1553 Januar 20.
Gräfin Katharina von Schwarzburg, geborene von Henneberg, teilt den Grafen von Schwarzburg mit, dass sie die Steuer, von der er ihr geschrieben hat, dem Kurfürsten von Sachsen übersandt hat. Sie spricht aber zugleich die Befürchtung aus, dass dieser die Steuer nunmehr immer verlangen werde, und erwarte, dieselbe wieder zu bewilligen. Sie muss freilich auch zugeben, dass durch die Verweigerung des Grafen Gefahren von Seiten seiner Nachbarn entstehen können, die der Kurfürst gegen ihn in Schutz nehmen wird. Wenn die Steuer wieder bewilligt wird, soll wenigstens dafür Sorge getragen werden, dass sie abwechselnd mit der Reichssteuer und nicht zusammen mit ihr erhoben wird, damit die Leute nicht zu sehr gedrückt werden.
3 Blatt, kleiner Folio mit Resten des Umschlags
Die Grafen Günther und Hans Günther von Schwarzburg, zugleich in Vormundschaft für Wilhelm und Albrecht von Schwarzburg, belehnen Georg von Witzleben mit Gütern und Zinsen in Marlishausen, Lengefeld und Wüllersleben
- Archivalien-Signatur: 671 (groß)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1553 Februar 20.
Zeugen: Benedikt Reinhard, Christof von Entzenberg, Hans von Bodenstein, Amtmann zu Schwarzburg und Paulinzella, Apelchen (?) Hoffmann.
Siegel gut erhalten.
50 x 32 cm
- Archivalien-Signatur: 672 (groß)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1553 September 5.
Die Grafen Günther und Hans Günther von Schwarzburg, zugleich in Vormundschaft für ihre Brüder Wilhelm und Albrecht von Schwarzburg, belehnen Hans und Heinrich von Würtzburg zu Reschwitz und Aponitz ? und Heinrich von Lengenfeld, desgleichen Dietz von Würtzburg zu Rothenkirchen, Caspar, Veit, Lorenz und Heinrich von Würtzburg, die Söhne des Hieronymus, Oßwald von Würtzburg, Jobst, Moritz, Friedrich (Fritz) und Georg von Lengefeld mit dem Dorfe Rodewitz und dessen Zubehör, in der Weise, dass der Würtzburgische Teil erst dann an die Lengefeld kommen soll, wenn kein Mitglied der Familie von Würtzburg mehr am Leben ist, und umgekehrt.
Zeugen: Christof von Entzenberg, Hans von Bodenstein, Siegmund von Witzleben.
Siegel gut erhalten.
46 x 24 cm
- Archivalien-Signatur: 673 (groß)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1553 September 5.
Die Grafen Günther, Hans Günther, Wilhelm und Albrecht von Schwarzburg belehnen Franciscus Burkhart mit den Gütern und Zinsen, die er schon von ihrem Vater Günther von Schwarzburg als Lehen gehabt hat, wofür er jährlich sechs Silberpfennige Zins in Arnstadt zahlen soll.
Zeugen: Benedictus Reinhart, Christof von Entzenberg, Hans von Bodenstein und Siegmund von Witzleben.
Siegel gut erhalten.
44 x 23 cm
Graf Hans Albrecht von Mansfeld legt als Leibgedinge für seine Gemahlin Magdalena, geborene von Schwarzburg, Schloss Arnstein mit Zubehör fest
- Archivalien-Signatur: 669 (klein)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1553 Juni 17.
Nachdem die in der Eheberedungen gemachten Versprechungen erfüllt sind, gelobt Graf Hans Albrecht von Mansfeld, alles zu leisten, was er in Bezug auf Morgengabe, Leibgedinge und Wittum seiner Gemahlin Magdalena versprochen hat. Nur statt Burgörner wird Magdalene als Wittum das Schloss Arnstein mit den Dörfern Quenstedt, Welbsleben, Arnststedt, Sylda, Harkerode (Herlinckeroda), Ulzigerode, Endorff, Stangerode, Bräunrode, Hartwigerode, Wernroda (?), Greifenhagen und Allrode angewiesen. Die Verwandten des Grafen Hans Albrecht, Gebhard, Albrecht und Hans Georg von Mansfeld erklären, dass sie mit dem Leibgedinge etc. einverstanden sind.
Vier Siegel der Grafen von Mansfeld (in Kapseln gut erhalten).
72 x 44 cm
- Archivalien-Signatur: 666 (groß)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1553 April 15.
Landgraf Philipp von Hessen belehnt die Grafen Günther und Hans Günther von Schwarzburg und ihre zwei unmündigen Brüder Wilhelm und Albrecht mit zwei Dritteln der Allerburg unter der Bedingung, dass sie die Landgrafen selbst nicht bekriegen, sondern ihnen in allen etwaigen Fehden beistehen und das Schloss für sie stets offen halten, sodass sie es im Notfall mit Mannschaft belegen können.
Siegel nur noch fragmentarisch vorhanden.
47 x 34 cm
Die Grafen von Schwarzburg belehnen Angehörige der Familie von Thüna mit Gütern und Zinsen zu Witzleben und Hettstedt
- Archivalien-Signatur: 678 (groß)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1554 April 17.
Die Graf Günther, Hans Günther, Wilhelm und Albrecht belehnen Christof von Thun zu Witzleben, zugleich auch Wolff Thüna zu Molsdorf und die Söhne des Friedrich von Thüna, Christof, Heinrich, Woff, Christoffel, Jacob und Hans mit Gütern und Zinsen zu Witzleben und Hettstedt.
Zeugen: Benedictus Reinhart, Christof von Entzenberg, Siegmund von Witzleben.
Siegel etwas verdrückt.
43 x 28 cm
- Archivalien-Signatur: 677 (groß)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1554 Juli 17.
Im Jahre 1549 hat Hans Katherey den Grafen von Schwarzburg einen Holzfleck, genannt das Breite Holz, gelegen auf dem Eißfeld vor Hausen, auf Wiederkauf abgekauft. Er hat jetzt seine Rechte an die Gemeinde Hausen übertragen und die Grafen Günther und Hans Günther von Schwarzburg, zugleich in Vormundschaft ihrer unmündigen Brüder Albrecht und Wilhelm von Schwarzburg, erklären sich damit einverstanden. Zunächst soll der Vertrag gelten, solange der jetzige Schultheiß Adam Schneider lebt. Nach dessen Tode soll die Gemeinde binnen 14 Monaten einen anderen Nachbarn abschicken, um das Lehen zu empfangen. Wenn dieser auch stirbt, soll wieder ein anderer in derselben Weise abgeschickt werden, und so weiter. Auch der Abt Augustin von Reifenstein, die Obrigkeit der Gemeinde ist damit einverstanden.
Zwei Siegel gut erhalten.
51 x 29 cm
Graf Hans Albrecht von Mansfeld bestätigt für seine Frau Magdalene, geborene von Schwarzburg, den Empfang von 6000 Gulden Ehegeld sowie Kleider, Kleinodien und Schmuck
- Archivalien-Signatur: 676 (klein)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1554 September 25.
Vgl. Nr. 660.
Unterschrift von Hans Albrecht und Magdalena. Siegel (in Kapsel) von Hans Albrecht und Gebhard von Mansfeld (letzterer als Vormund von Magdalena) gut erhalten.
50 x 32 cm
- Archivalien-Signatur: 674 (klein)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1554 Januar 9.
Kaiser Karl V. belehnt die Grafen Günther von Schwarzburg und seine Brüder Hans Günther, Wilhelm und Albrecht gemeinsam mit den Reichslehensgütern, nämlich Schwarzburg, Königsee, Blankenburg und Leutenberg. Graf Günther hat den Lehnseid bereits dem Bischof Julius zu Naumburg an Stelle des Kaisers geleistet. Wer sie in ihrem Besitze stört, soll einer Geldstrafe von 60 Mark lötigen Goldes verfallen, die zu gleichen Teilen an die Reichskammer und an die Lehensinhaber zu zahlen ist.
Eigenhändige Unterschrift des Kaisers, Siegel in Blechkapsel gut erhalten.
66 x 42 cm
- Archivalien-Signatur: 675 (klein)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1554 Januar 9.
Kaiser Karl V. belehnt die Grafen Günther, Hans Günther, Wilhelm und Albrecht von Schwarzburg mit den Straßen in ihrem Territorium. Günther hat den Lehnseid bereits geleistet, die übrigen sollen ihn bis Ostern an Stelle des Kaisers dem Bischof Julius von Naumburg leisten.
Eigene Unterschrift des Kaisers, Siegel gut erhalten.
59 x 29 cm
Die Witwe Gräfin Katharina von Schwarzburg, geborene von Henneberg, bestätigt eine Zahlung von 9000 Gulden für ihre drei Töchter Anastasia, Amalia und Anna Maria durch die Grafen Günther und Hans Günther von Schwarzburg
- Archivalien-Signatur: 679 (klein)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1555 November 19.
Vgl. Vertrag von 1543 Dezember 8. (Nr. 637).
Unterschrieben und untersiegelt von Katharina von Schwarzburg, Georg Ernst von Henneberg, Hans Jörg von Mansfeld, Friedrich von Wangenheim.
1 Bogen Folio
Nachdem Anna Maria von Schwarzburg, die Gemahlin des Grafen Samuel zu Waldeck, 8000 Gulden Ehe- und 3000 Gulden Erbegeld erhalten, leistet sie Verzicht auf alles übrige Erbe
- Archivalien-Signatur: 680 (groß)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1555 November 22.
Unterschrieben von Anna Maria, Graf Georg Ernst von Henneberg, Hans Georg von Mansfeld, Samuel von Waldeck, Friedrich von Wangenheim. Die Siegel der vier letzteren gut erhalten in Blechdosen.
61 x 34 cm
Zeugenaussage des ehemaligen Landsknechts und Richters Otto Kestner in Bechstedt über die Rechtsverhältnisse in Birkenheide
- Archivalien-Signatur: 681 (groß)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1555 Januar 24.
Der Vogt von Blankenburg Claus Honrad war bei Otto Kestner in Bechstedt, der 50 Jahre lang Landsknecht und Richter des verstorbenen Grafen Günther von Schwarzburg gewesen ist, und hat ihn befragt wegen des Gerichts zu Birkenheide, wegen der dort noch vorhandenen Landwehr, wegen der Marke, die früher bei Birkenheide gestanden, aber später auf den Bühel bei Burkersdorf versetzt wurde, und wegen der Jagd zu Birkenheide. Kestner hat geantwortet, dass das alles immer zur Burg von Schwarzburg gehört hat und dass niemals jemand anders darauf Anspruch erhoben hat. Es sei früher auch ein Richter und Landsknecht namens Hans Küster in Saalfeld gewesen, der Wiesen und Äcker in Birkenheide gehabt habe, Pfändungen dort vorgenommen und das Geld nach Schwarzburg geschickt habe. Auch sein Vater und seines Vaters Bruder seien Landsknechte und Diener in Schwarzburg gewesen und hätten ihn dasselbe gesagt.
Zeugen: Wieland Bertold, Pfarrer in Blankenburg, Johann Henffling, Pfarrer in Schwarza, Kersten von Dannheim (Tanhaym), Heinrich Honrad, Henze Beck, Thizel Gerung, Ratsmeister in Blankenburg, Hans Gerung, der junge Henze Beck, Hans Russe, Henze Russe, Apel Kune, Hans Fischer, Curd Krehan der Obere und der Untere, Günther Snyder, Heinrich Gyseler, Bürger zu Blankenburg, Pawel Hanermann, Landsknecht des Gerichts zu Blankenburg, Michael Kestner.
Von den vier aufgedrückten Siegeln drei erhalten.
1 Blatt Folio
- Archivalien-Signatur: 683 (groß)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1557 Mai 24.
Abt Michael von Hersfeld belehnt die Grafen Günther, Hans Günther, Wilhelm und Albrecht von Schwarzburg mit Geschwenda und sieben Hufen Landes in Großliebringen. Die Grafen haben durch ihren Anwalt Nikolaus Haino um das Lehen gebeten.
Siegel in Kapsel gut erhalten. Eigenhändige Unterschrift des Abtes.
33 x 25 cm
Der Grafen Günther, Hans Günther, Wilhelm und Albrecht von Schwarzburg bestätigen den Empfang der hersfeldischen Lehen in Geschwenda und Großliebringen
- Archivalien-Signatur: 684 (groß)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1557 Mai 24.
Ein Siegel in Kapsel gut erhalten.
48 x 31 cm
Die Graf Günther, Hans Günther, Wilhelm und Albrecht von Schwarzburg belehnen Christof und Bastian von Entzenberg zu Kaulsdorf mit einem Holzberg, die Fallleite genannt, dessen Grenzen genau angegeben werden
- Archivalien-Signatur: 685 (groß)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1557 Mai 18.
Zeugen: Benedikt Reinhard, David Schieferdecker und Christof von Entzenberg, Amtmann zu Arnstadt.
Siegel gut erhalten.
41 x 25 cm
Erzbischof Sigismund von Magdeburg belehnt die Grafen Günther, Hans Günther, Wilhelm und Albrecht von Schwarzburg mit den Thalgütern zu Halle
- Archivalien-Signatur: 682 (groß)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1557 Juni 21.
Zeugen: Liborius von Bredow, Domherr zu Magdeburg, Melchior Klinge (Kanzler), Magister Paulus Görlitz.
Siegel gut erhalten.
43 x 30 cm
Schlichtung von Streitigkeiten zwischen dem sächsischen Amt Volkenroda und dem schwarzburgischen Amt Keula
- Archivalien-Signatur: 686 (groß)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1557 August 27.
Zwischen dem sächsischen Amt Volkenroda einerseits und dem schwarzburgischen Amt Keula andererseits gab es Streitigkeiten wegen der Grenzen und Gerichte in der Wüstung und dem darauf erbauten Dorf Kleinkeula (Bösenkeula), wegen des Holzes Haill und der Güter in der Wüstung, wegen der Dörfer Menteroda und Obermehlra (Klein Mehler) und dem wegen desselben und den Dörfern Thaleben (Talheim?) und Urbach. Die Grafen von Schwarzburg haben sich deshalb an den Herzog von Sachsen Johann Friedrich den Mittleren gewandt und um eine Entscheidung gebeten. Dieser hat auf Donnerstag nach Bartholomäi einen Tag anberaumt, zu dem erschienen sind von sächsischer Seite Philipp Vitzthum von Eckstädt und Stephan Kloert, Doktor der Rechte, von schwarzburgischer Seite Hans Worm zu Thamsbrück, Benedikt Reinhard, Kanzler, Günther von Heringen, Amtmann in Keula, Arnold Stammer, Landvogt, Apollo Wigandt, Kanzler zu Sondershausen, Melchior Hoffmann, Amtmann zu Straußberg, desgleichen Veit von Sparenberg, Amtmann zu Volkenroda. Soweit es möglich gewesen ist, haben diese den Streit geschlichtet und die Grenze festgesetzt. Über das, was noch nicht entschieden werden kann, sollen noch Erkundigungen eingezogen und dann später eine Verhandlung angesetzt werden.
Siegel fehlen.
7 Blatt Folio
Abt Wolfgang von Fulda belehnt die Grafen Günther, Hans Günther, Wilhelm und Albrecht von Schwarzburg mit Allmenhausen und Abtsbessingen
- Archivalien-Signatur: 688 (groß)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1558 Dezember 16.
Siegel gut erhalten.
35 x 25 cm
Christof von Thüna in Molsdorf verkauft das Rittergut Witzleben an seinen Vetter Wolf von Thüna in Kolkwitz
- Archivalien-Signatur: 690 (groß)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1558 November 26.
Christof von Thüna in Molsdorf beurkundet, dass er das Rittergut Witzleben an seinen Vetter Wolf von Thüna zu Kolkwitz verkauft hat mit allem Zubehör und allen Gerechtigkeiten (besonders erwähnt wird das Fischwasser der Thun zwischen Hettstedt und Dienstedt), ausgenommen vier Hufen Landes, die seinem Bruder Wolf von Thüna in Erfurt gehören. Von dem Kaufpreise von 9400 Gulden sollen 1100 Gulden zur nächsten Leipziger Neujahrsmesse an Kaspar von Guttershausen, den Schwager des Verkäufers, dann 4700 Gulden zur nächsten Ostermesse (nebst Zinsen) in Hans Schmidmers Behausung auf dem Brühl an den Verkäufer gezahlt werden; der Rest von 3600 Gulden soll als Hypothek auf dem Gute stehen bleiben und jährlich zu Neujahr mit 210 Gulden verzinst werden, zahlbar an den Verkäufer so lange dieser lebt, nach seinem Tode an seine Frau Anna, geborene Vitzthum. Besonders erwähnt wird noch, dass der Besitzer des Gutes mit einem Pferde den Grafen von Schwarzburg Ritterdienste zu tun verpflichtet ist.
Zeugen: Hans von Gleichen zu Ingersleben, Wolff, Hans und Dittrich von Wüllersleben zu Wülfershausen, Eraßmus Fensterer zu Erfurt, Heinrich und Georg von Thüna zu Bebra und Schlettwein, Georg von Schönfeld zu Rudolstadt.
Siegel gut erhalten.
53 x 53 cm
- Archivalien-Signatur: 689 (groß)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1558 Juni 23.
Graf Wilhelm von Nassau hat mit Graf Hans Günther von Schwarzburg folgende Verabredung getroffen: Günther von Schwarzburg nimmt die Tochter Wilhelms, Katharina, zur Gemahlin. Diese erhält außer ihrer Ausstattung eine Mitgift von 4000 Talern, zahlbar in Frankfurt ein Jahr und Tag nach stattgefundenem Beilager. Dagegen hat ihr Hans Günther folgendes Leibgedinge, Wittum und Widerlegung verwilligt und sichergestellt: Es wird ihr Kelbra als Witwensitz angewiesen und dazu eine jährliche Rente von 800 Talern; falls bei dem Tod von Hans Günther die Bewilligung dazu von den Lehnsherren noch nicht eingegangen sein sollte, soll Katharina auf dem Schloss bleiben, auf dem sie sich beim Tod ihres Gemahls befindet, so lange, bis die Lehnsangelegenheiten geordnet sind. Außerdem hat ihr Hans Günther eine Morgengabe von 1000 Gulden Hauptsumme und 50 Gulden jährliche Zinsen zu zahlen und die letzten auf Rottleben anzuweisen; diese Morgengabe bleibt zu ihrer stetigen freien Verfügung. Falls die Erben Günthers Rottleben von ihr loskaufen wollen, so können sie es für 1000 Gulden, zahlbar in Erfurt, tun. Über Morgengabe und ihre Kleider, Kleinodien etc., die sie mit in die Ehe gebracht und während dieser bekommen hat, kann sie verfügen, wie sie will; hat sie aber bei ihrem Tod keine Bestimmungen getroffen, sollen sie an diejenigen kommen, denen sie nach gemeinem kaiserlichen Recht zustehen. Wenn Katharina vor ihrem Gemahl stirbt, soll diesen das zufallen, was ihnen nach sächsischem Recht gebührt, und besonders soll die zugebrachte Mitgift beim Hause Schwarzburg verbleiben. Wenn sie durch Fehde, Brand und anderem Schaden an ihrem Wittum erleiden sollte, soll ihr dieses durch andere Einkünfte erstattet werden. Graf Wilhelm soll es freistehen, sich über Wittum, Leibgedinge und Morgengabe genauer zu erkundigen. Sobald die Mitgift bezahlt ist, sollen alle Untertanen des Wittums Katharina huldigen. Sie soll alle Rechte und alle Nutzungen aus dem Wittum genießen, ohne dass ihr dies auf ihre 800 Taler Leibgedinge angerechnet wird, ausgenommen geistliche Lehen und Ritterlehen, Steuer, Folge und Bergwerk. Keiner ihrer Beamten darf ohne ihre Einwilligung ein- oder abgesetzt werden. Wenn Katharina sich wieder verheiraten will, sollen ihr gleichwohl die 800 Taler jährliche Leibgedinge und die 50 Gulden Morgengabe verbleiben. Wenn sie sich von dem Leibgedinge ablösen lassen will, soll die mit 4000 Talern geschehen von Gerade, Mussteil etc. sollen ihr 3000 Gulden auf den dreißigsten entrichtet werden. Etwaige Schulden ihres Gemahls braucht sie nicht zu bezahlen. Ihr Witwensitz soll ihr in gutem baulichen Zustand übergeben werden, und es sollen ihr jährlich dorthin geliefert werden 50 Arnstädter Maß Weizen zu je 14 Groschen, 50 desgleichen Roggen zu 12, 100 desgleichen Gerste zu 10, 100 desgleichen Hafer zu 6 Groschen, und 100 Eimer Wein zu einem Gulden; ebenso Holz und Kohlen, wofür ihr jährlich 238 Gulden angerechnet werden sollen. Wenn sich die Einkünfe aus Kelbra nicht so hoch wie ausgemacht belaufen, soll der Rest von Frankenhausen geliefert werden. Auf alles väterliche und mütterliche Erbe verzichtet Katharina und der Verzichtsbrief, der auch von ihrem Gemahl unterschrieben sein muss, soll noch vor dem Beilager, dem Grafen Wilhelm von Nassau übergeben werden. Nur wenn dieser ohne männnliche Leibeserben stirbt, soll ihre Erbgerechtigkeit ihr unbenommen sein. Etwaige Zweifel über den einen oder den anderen Punkt des Vertrags soll Graf Wilhelm von Nassau und Graf Hans Günther von Schwarzburg oder deren Freunde, welche bei der Hochzeit zusammenkommen, entscheiden. Wenn einer von beiden Teilen vor dem Beilager stirbt, soll der ganze Vertrag nichtig sein.
Unterschriften von Wilhelm von Nassau und Hans Günther von Schwarzburg. Beide Siegel gut erhalten.
Libell 30 x 35 cm, 6 Blatt
- Archivalien-Signatur: 687 (groß)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1558 Februar 3.
Kaiser Ferdinand I. belehnt die Grafen Philipp, Günther, Hans Günther und Albrecht von Schwarzburg mit den Reichslehen, nämlich Schwarzburg, Königsee, Blankenburg, Leutenberg und dem Schüsselholz, nachdem sie (für den ersten die Bevollmächtigten Caspar von Bernstat und Hans von Würtzburg) durch ihren gesamten Anwalt Joachim ? den Lehnseid geleistet. Die Strafe für den, der sie in ihrem Besitze stört legt er auf 50 Mark lötigen Goldes fest.
Eigenhändige Unterschrift des Kaisers, Siegel gut erhalten.
67 x 49 cm
- Archivalien-Signatur: 692 (klein)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1559 Januar 26.
Friedrich und Ernst von Witzleben zu Sillersburg (?) und Liebenstein und Georg und Heinrich von Witzleben zu Marlishausen haben die Verabredung getroffen, dass der Frau des Georg von Witzleben, Anna, geborene von Scharfenstein nach seinem Tode aus seinem Gute ein Leibgedinge gegeben wird, nämlich jährlich die sechs prozentigen Zinsen von 1000 Gulden, 150 Gulden zu einem Wohnhause, 10 Maß Korn, 10 Maß Gerste, 5 Maß Hafer und ein gemästetes Schwein. Heinrich von Witzleben und dessen Hausfrau sollen dagegen keinen Widerspruch erheben können.
Zeugen: Die Brüder Ernst und Georg Dobekatz zu Elleben.
Vier Oblatensiegel.
1 Bogen Folio
Kaiser Ferdinand I. belehnt die Grafen Günther und Hans Günther von Schwarzburg gemeinschaftlich mit ihren unmündigen Brüdern Wilhelm und Albrecht von Schwarzburg mit den Straßen in ihrem Gebiet
- Archivalien-Signatur: 691 (groß)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1559 August 4.
Eigenhändige Unterschrift des Kaisers. Siegel in Blechkapsel gut erhalten.
54 x 37 cm
Die Grafen von Schwarzburg belehnen Urban Heußingk und seine Mitgewerken mit dem Schieferbergwerk bei Frankenhausen
- Archivalien-Signatur: 693 (groß)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1561 Juni 5.
Die Grafen Günther und Hans Günther von Schwarzburg zugleich im Namen ihrer abwesenden Brüder Wilhelm und Albrecht von Schwarzburg belehnen Urban Heußingk und seine Mitgewerken mit dem Frankenhäuser Schieferbergwerk. Bei allen anzulegenden Werken behalten sich die Grafen den Zehnten, den Gold- und Silberkauf und das Schlagen von Münzen vor; nur im ersten Jahr soll kein Zehnt erhoben werden. Es werden noch einige Bedingungen betreffend des Holzes und des Kohlenkaufs und der Jagd daran geknüpft. Wenn der jetzige Lehnsträger Urban Heußingk stirbt, soll binnen zwei Monaten ein neuer gewählt werden und dies auch später so gehalten werden.
Gut erhaltenes Siegel.
58 x 31 cm
Kaiser Ferdinand I. mahnt den ausstehenden Beitrag der Grafen von Schwarzburg zu einer Delegation nach Frankreich an
- Archivalien-Signatur: 694 (groß)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1561 März 4.
Auf dem Reichstage zu Augsburg 1559 haben die Stände die Abschickung einer Gesandtschaft nach Frankreich beschlossen, welche die Städte Metz, Toul und Verdun zurückfordern soll. Die Kosten sollen die einzelnen Länder tragen, und zwar soll jeder 1 1/2 Viertel eines Monatssteuer bezahlen, was für Schwarzburg 63 Gulden beträgt. Da das Geld bis zu dem festgesetzten Termin nicht eingegangen ist, fordert Kaiser Ferdinand I. die Grafen Günther, Hans Günther, Wilhelm und Albrecht von Schwarzburg auf, das Geld binnen zwei Monaten zu bezahlen, widrigenfalls sie in eine Strafe von zwei Mark lötigen Goldes genommen werden. Die Anzeige der nicht erfolgten Zahlung hat der Kaiserliche Kammerprokurator Jacob Jöckel gemacht.
42 x 33 cm
Bericht der schwarzburgischen Räte über ihre Gesandtschaft nach Torgau wegen der Frankenhäuser Bergwerksangelegenheiten
- Archivalien-Signatur: 701 (klein)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1562 Januar 27.
Der Kurfürst (August) von Sachsen hält die Gründe für das Nichterscheinen der Grafen Günther und Hans Günther von Schwarzburg in Torgau nicht für genügend. Ferner erkennt er ihr Recht auf die Bergwerke in Frankenhausen, wie des Längeren auseinandergesetzt wird, nicht an und bestimmt, dass die Grafen bis Ostern (März 29) ihr Recht schriftlich nachweisen sollen. Bis dahin sollen sie sich der Bergwerke enthalten.
Libell, Folio, 4 Blatt
Die Grafen Günther und Hans Günther von Schwarzburg bestätigen gegenüber Land- und Ritterschaft, dass deren Beihilfe über 200000 Talern eine freiwillige ist
- Archivalien-Signatur: 698 (groß)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1562 Januar 12.
Die Grafen Günther und Hans Günther von Schwarzburg haben die Herrschaft mit soviel Schulden belastet gefunden, dass sie sie allein nicht bezahlen können, und haben sich deshalb an die Ritterschaft und die Städte um Beihilfe gewandt. Bei einer Versammlung zu Sondershausen am 8. Dezember 1561 haben diese 200 000 Gulden übernommen. Die Grafen stellen nun zugleich im Namen ihrer Brüder Albrecht und Wilhelm von Schwarzburg einen Revers aus, in dem sie bekennen, dass die Verwilligung eine freiwillige ist, und sie verpflichten sich, die Landschaft nicht wieder zu versetzen, keine neuen Steuern aufzulegen außer den Reichssteuern und der Aussteuer ihrer beiden Schwestern (erstere muss das ganze Land bezahlen, letztere die Unterherrschaft), und dem zur Bezahlung gewählten Ausschuss ein Verzeichnis der Schulden zu geben. Es sollen von dem Gelde nur solche Schulden bezahlt werden, für die die Landschaft gebürgt hat. Wenn die Bezahlung etwa durch den Trankzehnten bewirkt werden soll, wollen die Grafen die Landschaft davon befreien.
Zwei gut erhaltene Siegel.
58 x 38 cm
Die Grafen Günther und Hans Günther von Schwarzburg bestätigen gegenüber Land- und Ritterschaft, dass deren Beihilfe über 200000 Talern eine freiwillige ist
- Archivalien-Signatur: 699 (groß)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1562 Januar 12.
Gleichlautend mit 698.
Zwei gut erhaltene Siegel.
60 x 36 cm
Die Grafen Günther, Hans Günther, Wilhelm und Albrecht von Schwarzburg belehnen Franz Burkhart zu Oberweimar mit allen Gütern, die dessen Vater von ihrem Vater Günther als Lehen gehabt hat, wofür er jährlich sechs silberne Pfennig nach Arnstadt zu zahlen hat
- Archivalien-Signatur: 702 (groß)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1562 Mai 8.
Siegel fehlt.
50 x 24 cm
Die Grafen von Schwarzburg instruieren ihre wegen des Frankenhäuser Bergregals nach Torgau zum Kurfürsten von Sachsen gesandten Räte
- Archivalien-Signatur: 700 (groß)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1562 Januar 18.
Die Grafen Günther und Hans Günther von Schwarzburg instruieren die nach Torgau zum Kurfürsten von Sachsen gesandten Räte Arnold Stammer, Otto von Ebeleben und David Schieferdecker wegen des Frankenhäuser Bergregals. Diese sollen die Grafen Günther und Hans Günther von Schwarzburg entschuldigen, dass sie nicht nach Torgau kommen können, wohin sie beschieden seien. Sodann sollen sie dem Kurfürsten die Hoffnung aussprechen, dass er sie, weil ja seine Vorfahren die ihren Frankenhausen mit allem Zubehör, also auch mit den Bergwerken, belehnt haben, bei dem Lehen belassen werde. In Unterhandlungen sollen sich die Abgesandten nicht einlassen, sondern sie sollen einfach die Antwort des Kurfürsten zurückbringen.
Libell, Folio, vier Blatt
- Archivalien-Signatur: 695 (klein)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1562 Mai 6.
Kaiser Ferdinand I. belehnt die Grafen Philipp von Schwarzburg, Herr in Leutenberg, gemeinschaftlich mit seinen Vettern Günther, Hans Günther, Wilhelm und Albrecht von Schwarzburg, Herren in Arnstadt und Sondershausen, mit den Reichslehen, nämlich Schwarzburg, Königsee, Blankenburg, Leutenberg und dem Schüsselholz. Als Strafe für den, der sie in ihren Lehen stört, wird die Zahlung von 50 Mark lötigen Goldes festgesetzt, welche der Reichskammer und den Lehnsinhabern zu gleichen Teilen zufallen sollen.
Eigenhändige Unterschrift des Kaisers. Siegel in Holzschatulle beschädigt.
65 x 41 cm
Kaiser Ferdinand I. erteilt dem Grafen Günther von Schwarzburg, Herrn zu Arnstadt und Sondershausen, seinen Schutz für seine Grafschaft, Herrschaften, Land, Leute, Diener, Untertanen und Verwandte, geistlich und weltlich und legt als Strafe für den, der ihn in seinem Besitze stört, die Zahlung von 40 Mark lötigen Goldes fest
- Archivalien-Signatur: 697 (groß)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1562 Dezember 12.
Eigene Unterschrift des Kaisers. Siegel gut erhalten (korrodierte Blechkapsel beseitigt).
61 x 35 cm
Kaiser Ferdinand I. erteilt dem Grafen Philipp von Schwarzburg, Herr zu Leutenberg, seinen Schutz für seine Grafschaft, Herrschaften, Land, Leute, Diener, Untertanen und Verwandte, geistlich und weltlich, und legt als Strafe für den, der ihn in seinem Besitz stört, die Zahlung von 100 Mark lötigen Goldes fest
- Archivalien-Signatur: 696 (groß)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1562 November 28.
Eigenhändige Unterschrift des Kaisers. Siegel gut erhalten (korrodierte Blechkapsel beseitigt).
58 x 33 cm
Die Grafen Günther, Hans Günther, Wilhelm und Albrecht von Schwarzburg versprechen, den Vertrag über den Ankauf der Morgengabe ihrer Mutter Elisabeth, geborene von Isenburg, einzuhalten
- Archivalien-Signatur: 704 (groß)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1563 Januar 11.
Vgl. Nr. 703.
Gut erhaltenes Siegel.
44 x 29 cm
Die Gräfinwitwe Elisabeth von Schwarzburg verkauft ihren Söhnen ihre Morgengabe, Mußtheil und Gerade
- Archivalien-Signatur: 703 (groß)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1563 Januar 13.
Die Gräfinwitwe Elisabeth von Schwarzburg, geborene von Isenburg, verkauft ihren Söhnen Günther, Hans Günther, Wilhelm und Albrecht ihre Morgengabe, Mußtheil und Gerade, die sie infolge des im Jahre 1528 von Graf Ludwig von Stolberg aufgesetzten Heiratsvertrags nach dem Tode ihres Gemahls Günther fordern kann, mit Zustimmung der Vormünder und Freunde Georg von Mansfeld, Georg von Isenburg, Volkmar Wolfgang (Wolf) von Hohnstein, Günther, Wilhelm und Albrecht von Schwarzburg, für 4000 Gulden. Diese sollen ihr Leben lang unverzinst und ungekündigt bleiben, doch kann sie sie vergeben oder im Testament vergeben, wem sie will; wenn sie dies nicht tut, sollen ihre Kinder sie zu gleichen Teilen erben. Nicht eingeschlossen ist dabei, was ihr Gemahl zu ihrem Leibgedinge noch sonst versprochen und die Morgengabe von 1000 Gulden, die auf Niederspier verschrieben sind. Außerdem soll sie ihren Tisch und Unterhalt bei ihren Söhnen haben und jährlich 1000 Gulden in vierteljährlichen Raten erhalten. Wenn sie bei ihren Söhnen nicht bleiben will, sollen sie ihr ihr Leibgedinge unverkürzt heraus geben, so lange sie aber bei ihnen ist, macht sie keinen Anspruch auf die 1000 Gulden, wohl aber auf das Vorwerk Berka.
Vier gut erhaltene Siegel.
42 x 52 cm
Erzbischof Daniel von Mainz, die Grafen von Schwarzburg sowie Christoph von Hagen regeln die gemeinschaftliche Gerichtsbarkeit in Niederorschel
- Archivalien-Signatur: 707 (groß)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1563 November 3.
Erzbischof Daniel zu Mainz, die Grafen Günther, Hans Günther, Wilhelm und Albrecht von Schwarzburg sowie Christoph von Hagen schließen einen Vertrag über die Oberbotmäßigkeit und Gerichte des Dorfes Niederorschel. Es wird bestimmt, dass die hohe und niedere Gerichtsbarkeit allen dreien gemeinschaftlich gehören soll, und zwar soll jeder der Gerichtsherren einen Schultheißen jährlich oder so oft es nötig ist bestimmen. Jeder der drei Gerichtsherren soll vier Schöffen wählen. Es wird festgesetzt, wie in einzelnen bestimmen Fällen zu verfahren ist. So sollen sie sich in Zweifelsfällen an die Gerichte in Keula, Deuna, Scharfenstein, Heiligenstadt, Rustenberg, Bülsingsleben, Winzingerode und Knorzen (?) wenden.
Zwei gut und ein mäßig erhaltenes Siegel.
52 x 34 cm
- Archivalien-Signatur: 706 (groß)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1563 März 12.
Nach dem Tod des Heinrich von Witzleben zu Cumbach wäre dessen freies Rittergut eigentlich an die Grafen von Schwarzburg zurückgefallen, da sein Schwager Georg von Witzleben zu Marlishausen es versäumt hat, sich damit belehnen zu lassen. Trotzdem erhält dieser das Gut, muss aber dafür 3000 Gulden an der Kaufsumme, die er für Marlishausen von den Grafen Günther und Hans Günther von Schwarzburg zu fordern hat, nachlassen und außerdem 500 Gulden an Georg von Schönfeld zahlen, für die er gebürgt hat.
Gut erhaltenes Siegel.
46 x 22 cm
- Archivalien-Signatur: 708 (groß)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1563 Mai 1.
Georg von Witzleben beurkundet, dass er sein Rittergut zu Marlishausen an die Grafen Günther, Hans Günther, Wilhelm und Albrecht von Schwarzburg für 12000 Gulden verkauft hat, dass er aber auch an dem Kaufpreise 3000 Gulden nachgelassen hat, weil ihm das Gut Heinrichs von Witzleben zu Cumbach, das nach dessen Tode als erledigtes Lehen heimgefallen ist, als Lehen überlassen wurde.
Zeugen: Christof von Entzenberg, Arnold Stammer, David Schieferdecker, Hans von Bodenstein, Hans Georg von Griesheim. Der Verkäufer hat Hans von Wüllersleben zu Wülfershausen gebeten, sein Siegel mit an die Urkunde zu hängen.
Drei gut erhaltene Siegel.
47 x 33 cm
Jagdvertrag zwischen den Grafen Günther und Hans Günther von Schwarzburg einerseits und Graf Philipp von Schwarzburg andererseits
- Archivalien-Signatur: 705 (klein)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1563 August 20.
Die Grafen Günther und Hans Günther von Schwarzburg, Herren zu Arnstadt und Sondershausen, einerseits und Graf Philipp zu Schwarzburg, Herr zu Leutenberg, andererseits schließen zunächst auf 15 Jahre einen Vertrag über die Jagd auf dem Thüringer Walde. Die Grenze soll wie folgt verlaufen: Von dem Mahlsteine an der Schwarza, der die Herrschaft Blankenburg vom Amt Schwarzburg scheidet, über Fröbitz, den Gesenbach, Lichta, den Leckeberg, den Weg hinauf nach Egelsdorf, dann den Weg hinauf nach Dröbischau (Trebischaw), die Straße hinauf nach Friedersdorf, nach Breitenbach, den Amselbachsweg entlang nach Amselbach, die Schwarza entlang auf die Katze, dann den Frauenbachsweg entlang auf den Reisseweg, den Steig hinein neben Hensel Wildschützens Haus, den Weg nach Neuheyde entlang bis zum Markstein auf dem Scheibenberg. Was rechts von Fröbitz liegt, soll Günther und Hans Günther gehören, was links liegt, Philipp. Die Jagd auf Hasen, Hühner und Wachteln zu Langewiesen und Breitenbach soll gemeinschatlich bleiben, ebenso das Kuppelweidenmark um Schwarzburg. Ferner hat Katharina von Schwarzburg, geborene von Henneberg, die Jagd zu Meura an Philipp abgetreten. Das Fischwasser und alles, was sonst gemeinsam gewesen ist, soll es bleiben.
Drei Oblatensiegel.
1 Bogen Folio (mit Umschlag)
Anna von Oldenburg, die Gemahlin des Grafen Hans Günther von Schwarzburg, verzichtet auf alles weitere Erbe
- Archivalien-Signatur: 715 (klein)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1566 März 1.
Anna von Oldenburg, die Gemahlin des Grafen Hans Günther von Schwarzburg, verzichtet, nachdem sie ihre Ausstattung und 1000 Taler Mitgift von ihrem Vater erhalten hat, auf alles weitere Erbe ausgenommen des, was ihr von ihrer Mutter an Kleidern, Kleinodien etc. zusteht, so lange noch ein männlicher Sproß im Haue Oldenburg vorhanden ist. Wenn aber der ganze männliche Stamm aussterben sollte, behält sie sich die ihr zustehenden Ansprüche vor.
Zeugen: Kurt von der Hude, Johann von Schagen, Arndt von Fluerveldt, Ernst Stindt, Arnold Stammer, Hans von Bodenstein, Hans Tebener.
Siegel gut erhalten.
2 Bogen Folio
Die Städte Arnstadt, Greußen, Königsee, Stadtilm, Rudolstadt, Blankenburg, Teichel und Plaue bitten um Stundung der Türkensteuer
- Archivalien-Signatur: 713 (groß)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1566 Juli 23.
Bürgermeister, Räte und Untertanen der Städte Arnstadt, Greußen, Königsee, Stadtilm, Rudolstadt, Blankenburg, Teichel und Plaue erklären, dass sie die ihnen auferlegte Türkensteuer von 6000 Gulden in der Eile nicht zusammenbringen können, und bitten deshalb die Grafen von Schwarzburg, sich die Summe selbst zu verschaffen; sie versprechen aber, das Geld und die Zinsen bis zum nächsten Michaelistage (1566 September 30) zu ersetzen.
Fünf gut erhaltene Siegel, drei Siegel fehlen.
57 x 26 cm
Graf Hans Günther von Schwarzburg stellt ein Leibgedinge für sein Frau Anna, geborene von Oldenburg, aus
- Archivalien-Signatur: 714 (klein)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1566 Februar 24.
Graf Günther von Schwarzburg hat am Sonnabend nach Kathedra Petri (1566, Februar 23) zu Delmenhorst eine Ehestiftung zwischen Graf Hans Günther und Anna von Oldenburg zustande gebracht, bei der folgendes festgesetzt ist: Graf Anton von Oldenburg gibt seiner Tochter außer der Ausstattung 10000 Taler Mitgift. Graf Hans Günther von Schwarzburg sichert dagegen seiner Gemahlin jährlich 2000 Taler zu. Für den Fall seines Todes verschreibt er ihr mit Einwilligung des Kurfürsten August von Sachsen, seiner Brüder Günther, Wilhelm und Albrecht von Schwarzburg, der Grafen Ludwig, Heinrich, Albrecht Georg und Christof von Stolberg und des Grafen Volkmar Wolfgang von Hohnstein den schwarzburgischen Anteil des Amtes Heringen als Leibgedinge, außerdem 400 Taler jährlicher Nutzung aus dem Amt Frankenhausen. Außerdem gibt er ihr jährlich 300 Taler Morgengabe, die am Tage nach stattgehabtem Beilager ihren Anfang nehmen soll. Ihre Ausstattung bleibt ihr Eigentum und sie kann sie testamentarisch vermachen, wem sie will. Wenn sie aber stirbt, ohne sie jemandem vermacht zu haben, erhalten sie die dazu berechtigten. Ihre Mitgift bleibt beim Hause Schwarzburg. Wenn sie sich etwa wieder verheiratet, sollen ihr die zugesicherten 2000 Taler und 300 Taler Morgengabe für ihre Lebenszeit bleiben. Etwaige Schulden ihres Gemahls braucht sie nicht zu bezahlen. Ihr Witwensitz muss ihr in gutem baulichen Zustand übergeben werden, aber sie muss ihn darin erhalten.
Unterschriften der Grafen Anton von Oldenburg und Hans Günther von Schwarzburg.
Libell, Folio, 6 Blatt
- Archivalien-Signatur: 712 (groß)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1566 Februar 24.
Graf Günther von Schwarzburg und Graf Anton von Oldenburg vereinbaren: Graf Hans Günther von Schwarzburg erhält die Tochter Antons, Anna, zu Gemahlin. Diese erhält außer ihrer Ausstattung eine Mitgift von 10000 Talern. Als Witwensitz wird ihr Heringen angewiesen und als Leibgedinge jährlich 2000 Taler, zahlbar zu Michaelis von denen 1600 Taler aus Heringen, 400 aus Frankenhausen einkommen sollen. Außerdem erhält sie als Morgengabe 300 Taler Zinsen von einem Kapital von 3000 Talern.
Die übrigen Bedingungen gleichen denen der Urkunde Nr. 689, nur die Naturallieferungen fallen fort.
Unterschrieben von Anton von Oldenburg und Günther von Schwarzburg. 2 Siegel gut erhalten.
57 x 38 cm
Kaiser Maximilian II. belehnt die Grafen Günther, Hans Günther, Wilhelm und Albrecht von Schwarzburg mit den Straßen in ihrem Gebiet
- Archivalien-Signatur: 710 (groß)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1566 Mai 20.
Eigene Unterschrift des Kaisers. Siegel gut erhalten.
52 x 33 cm
- Archivalien-Signatur: 709 (groß)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1566 Mai 27.
Kaiser Maximilian II. belehnt die Grafen Günther, Hans Günther, Wilhelm und Albrecht von Schwarzburg mit den Reichslehen, nämlich Schwarzburg, Königsee, Blankenburg, Leutenberg und dem Schüsselholz, nachdem Günther von Schwarzburg für sich und seine Brüder den Lehnseid geleistet hat. Als Strafe für den, der sie in ihrem Besitz stört, wird die Zahlung von 60 Mark lötigen Goldes festgesetzt.
Siegel beschädigt
71 x 50 cm
- Archivalien-Signatur: 711 (groß)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1566 Mai 27.
Kaiser Maximilian II. bestätigt den Grafen Günther, Hans Günther, Wilhelm und Albrecht von Schwarzburg den Titel "Viergrafen des Reiches", die Anrede Wohlgeboren sowie die Bezeichnung "Herren von Leutenberg", welche Kaiser Maximilian I. ihnen verliehen hat. Inseriert ist eine diesbezügliche Urkunde Kaiser Maximilians I. (Augsburg, 1518 September 10).
Siegel gut erhalten.
71 x 44 cm
- Archivalien-Signatur: 716 (groß)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1567 Dezember 1.
Landgraf Wilhelm von Hessen belehnt die Grafen Günther, Hans Günther, Wilhelm und Albrecht von Schwarzburg mit zwei Dritteln der Allerburg unter der Bedingung, dass sie die Landgrafen selbst nicht bekriegen, sondern ihnen in allen etwaigen Fehden beistehen und das Schloss für sie stets offen halten, sodass sie es im Notfall mit Mannschaft belegen können.
Siegel gut erhalten.
54 x 36 cm
Der Administrator des Erzstifts Magdeburg Joachim Friedrich von Brandenburg belehnt die Grafen Günther, Hans Günther, Wilhelm und Albrecht von Schwarzburg mit den Thalgütern in Halle
- Archivalien-Signatur: 718 (groß)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1568 Mai 20.
Zeugen: Liborius von Bredow, Franz von Königsmark, Busse von Britzke, Domherren zu Magdeburg, Andreas von Drachsdorf, Johann Trauterbuell, Antonius Freudemann, Paulus Görlitz, Kalistus Pistoris.
Siegel gut erhalten.
47 x 26 cm
Die Grafen Günther und Hans Günther von Schwarzburg belehen Hans und Bertram von Winzingerode mit einem freien Vorwerkshofe zu Auleben, mit 5 1/2 Hufen Landes daselbst, drei Kotthöfen daselbst, einer Holzmark gelegen bei Christof von Stade am Kolberge und einem freien Hofe zu Heringen, welche alle zur Hälfte von ihnen zur Hälfte von den Grafen von Stolberg zu Lehen rühren
- Archivalien-Signatur: 720 (klein)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1568 Dezember 20.
Siegel schlecht erhalten.
31 x 14 cm
Die Grafen von Schwarzburg bestätigen Kurfürst August von Sachsen Schulden über 11700 Gulden aus dem Kauf des Klosters Schlotheim durch ihren Vater
- Archivalien-Signatur: 719 (groß)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1. 1568 April 12. 2. 1568 Mai 31
1. Die Grafen Günther, Hans Günther, Wilhelm und Albrecht von Schwarzburg beurkunden, dass sie dem Kurfürsten August von Sachsen 11700 Gulden Kaufgeld wegen des Klosters Schlotheim und für die Erblichkeit der Stadt und des Schlosses daselbst, welches ihr Vater an 1544 an sich gebracht hat, schuldig sind. Bis jetzt sind jährlich dafür 530 Gulden Zinsen gezahlt, und diese wollen sie auch weiter zahlen. Zur Sicherheit setzen sie den halben Teil von Kelbra als Pfand. Die Kaufsumme kann in mehreren Raten zurückgezahlt werden, aber immer mindestens 3000 Gulden. Der Vater der Brüder hat schon einmal eine Urkunde über das Geld ausgestellt, die aber augenblicklich nicht auffindbar ist. Wenn sie noch gefunden wird, soll sie nichtig sein.
2. Kurfürst August fordert die Ausstellung dieser neuen Urkunde an Stelle der alten verloren gegangen.
Ein gut erhaltenes Siegel (1.) und ein Oblatensiegel (2.).
1. 43 x 22 cm, 2. ein Bogen Folio
Herzog Wolfgang von Braunschweig belehnt den Grafen Volkmar Wolfgang von Hohnstein mit dem Dorf Lauterberg
- Archivalien-Signatur: 717 (groß)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1568 März 16.
Herzog Wolfgang von Braunschweig belehnt den Grafen Volkmar Wolfgang von Hohnstein mit dem Dorf Lauterberg (Lutterbergk), den Schmerberg und Jackeshain. Zugleich werden mitbelehnt Graf Günther der Ältere von Schwarzburg und die Grafen von Stolberg, die aber erst dann eintreten sollen, wenn der erste ohne Leibeslehnserben stirbt. Die Grenze des Lauterberger Forstes wird genau beschrieben; sie zieht sich von dem Weißen Möhern nach dem Nesseltal, dem Buchenberg, dem Rabensberg, Kleiner Erlich, Dreschlertal, Bronnforst, Heidenstieg, Neuen Schloss, Oderbrücke, Lerchenfeld, Wulffharts Marke, da die Große Soben entspringt, Krifferthal. Die Fischerei in der Soben behält der Herzog für sich, doch soll dem Grafen gestattet sein, bei Gelegenheit von Jagden zu fischen. Eine Sägemühle oder Schmelzhütte an der Soben zu bauen, soll gestattet sein. Das Gebiet von dem Kepforste nach dem Wenigen Grindelberge, dem Kuckenberge, Wüsten Teiche, Mertenberg, Elternstrich, Maigerbrate und Hottenberg behält sich der Herzog zur eigenen Jagd vor. Auch das Kirchlehen (?) des Rittersteins sollen dem Grafen verbleiben, doch ohne Schaden für das Dorf Scharzfeld.
Siegel gut erhalten.
52 x 35 cm
Abt Wilhelm von Fulda belehnt die Grafen Günther, Hans Günther, Wilhelm und Albrecht von Schwarzburg mit Allmenhausen und Abtsbessingen
- Archivalien-Signatur: 721 (groß)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1569 März 3.
Siegel gut erhalten.
39 x 24 cm
Abt Balthasar von Fulda belehnt die Grafen Günther, Hans Günther, Wilhelm und Albrecht von Schwarzburg mit Allmenhausen und Abtsbessingen
- Archivalien-Signatur: 722 (groß)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1570 November 2.
Siegel gut erhalten.
36 x 17 cm
- Archivalien-Signatur: 723 (groß)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1571 Juni 22.
Zwischen den Grafen Georg und Philipp von Isenburg und den Grafen Günther, Hans Günther, Albrecht und Wilhelm von Schwarzburg ist folgende Verabredung getroffen worden: Graf Ludwig von Isenburg nimmt Anna Sibylle von Schwarzburg zur Gemahlin, und diese erhält außer ihrer Aussteuer eine Mitgift von 6000 Gulden, zahlbar in Jahresfrist nach stattgehabten Beilager; als Gegengabe erhält sie 6000 Gulden, die ihr mit 300 Gulden verzinst werden, während für ihre eingebrachten 6000 Gulden 600 Gulden Zins gerechnet werden sollen. An Wein und Früchten, die ihr geliefert werden, wird folgender Anschlag gemacht: ein Achtel Weizen für einen Gulden, zwei Achtel Korn für einen Gulden, drei Achtel Hafer für einen Gulden, ein Fuder Wein für zehn Gulden. Als Witwensitz wird ihr Assenheim mit allen Zugehörungen angewiesen, wohin auch Holz und Kohlen, soviel nötig sind, geliefert werden sollen. Wenn Graf Ludwig sterben sollte, ohne dass die betreffenden Lehnsfürsten ihre Einwilligungen zu dem Leibgedinge gegeben haben, soll Anna Sibylle so lange in dem Schlosse, in dem Graf Ludwig Hof gehalten, bleiben, bis die Angelegenheit geregelt und ihr Witwensitz in guten baulichen Zustand versetzt ist. Die Untertanen in ihrem Leibgut, sollen ihr Gehorsam versprechen und sollen während der Zeit des Wittums von Reichssteuern frei bleiben. Ihre Religion soll sie beibehalten. In ihrem Wittum soll sie alle Gerechtigkeiten und Nutzungen haben, ohne dass dies auf ihr jährliches Einkommen angerechnet wird. Wenn das Wittum durch Fehde, Brand oder desgleichen Schaden erleiden sollte, so soll dieser durch andere sichere Güter ersetzt werden. Den Grafen von Schwarzburg soll es freistehen, Erkundigungen über die Sicherheit des Leibgedinges einzuziehen. Graf Ludwig gibt außerdem seiner Gemahlin eine Morgengabe von 1000 Gulden oder 50 Gulden jährliche Zinsen aus dem Gericht Langendiebach (Langendieffen); mit dieser kann sie machen, was sie will; wenn sie diese aber bei ihrem Tod niemand vermacht hat, soll sie an Isenburg zurückfallen. Noch vor dem Beilager hat sie auf alles väterliche und mütterliche Erbe zu verzichten und darüber einen Verzichtsbrief auszustellen, der auch von ihrem Gemahl unterzeichnet sein muss, nur wenn alle Grafen von Schwarzburg ohne männliche Leibeserben sterben sollten, soll sie Erbberechtigung haben. Falls die Ehe mit Kindern gesegnet werden sollte, soll es der Gräfin nach dem Tod ihres Gemahls frei stehen bei den Kindern zu bleiben oder sich nach ihrem Witwensitze zu begeben. Die Mitgift von 6000 Gulden soll, sollte die Gräfin Kinder bekommen oder nicht, für alle Zeit bei dem Hause Isenburg bleiben. Wenn sich die Gräfin nach dem Tod ihres Gemahls wieder verehelichen will, soll ihr trotzdem das im Leibgedinge ausgemachte jährliche Einkommen lebenslänglich verbleiben, oder es kann ihr mit ihrer Bewilligung für 6000 Gulden abgekauft werden. Außerdem bitten die Grafen von Schwarzburg, dass ihrer Schwester außer den ihr zugesicherten 900 Gulden jährlichen Einkommens noch 300 Gulden mögen gegeben werden, damit ihr jährliches Einkommen sich ebenso hoch stellt, wie das ihrer Schwester, der Gräfin von Mansfeld (Magdalena, geb. von Schwarzburg). Von fahrender Habe soll ihr beim Tod ihres Gemahls der dritte Teil zufallen und alles was sie selbst mitgebracht und angeschafft hat, ausgenommen, Briefe etc. und alles, was zur Wehr gehört, und alle Kleinodien, die von jeher dem Hause Isenburg gehört; sie kann sich aber auch 1000 Gulden dafür abfinden lassen. Außer der festgesetzten fahrenden Habe bleiben ihr freies Eigentum ihre Kleider, Geschmeide, Kleinodien, Silbergeschirr, welche sie mitgebracht hat und die ihr gelegentlich geschenkt sind, und wenn sie diese bei ihrem Tod niemand vermacht hat, sollen sie diejenigen erhalten, die ein Erbrecht daran haben, was ihr aber an Sibergeschirr auf dem Brautstuhle beim Beilager und bei der Heimführung geschenkt ist, das soll beiden Ehegatten zu gleichen Teilen gehören; nur was ihr persönlich geschenkt ist, soll ihr freies Eigentum bleiben. Was von ihnen zusammen an Silbergeschirr angeschafft ist, davon soll sie den dritten Teil erhalten. Etwaige Schulden ihres Gemahls zu bezahlen, ist sie nicht verpflichtet.
Unterschrieben von Georg und Philipp von Isenburg, Hans Günther, Günther und Albrecht von Schwarzburg, deren fünf Siegel gut erhalten.
Libell, 24 cm x 30 cm, 8 Blatt
Gräfin Anna Sibylle von Isenburg, geborene von Schwarzburg, verzichtet auf alles väterliche, mütterliche und brüderliche Erbe
- Archivalien-Signatur: 725 (groß)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1571 Juni 25.
1. Gräfin Anna Sibylle von Isenburg, geborene von Schwarzburg, Gemahlin des Grafen Ludwig von Isenburg, verzichtet unter Bezugnahme auf die einzelnen Punkte der Eheberedung auf alles väterliche, mütterliche und brüderliche Erbe bei dem Eide, den sie im Beisein von Friedrich von Brandt, hennebergischer Amtmann in Schmalkalden; Hans Schutzbar, genannt Milchling, Amtmann zu Bodungen, Andreas Müller, isenburgischer Rat und Senator, Christof von Entzenberg, Oberhauptmann zu Arnstadt, Arnold Stammer, Landvogt, Hans von Bodenstein, Niklas Scheller, Doktoren der Rechte, geleistet hat. Nur wenn die Grafen von Schwarzburg ohne Leibeserben sterben sollten, tritt sie wieder in das Erbrecht ein. Auch von der Geraden ihrer Mutter soll sie bei deren Tode nicht ausgeschlossen sein. Ihr Gemahl erklärt sich im Einverständnis mit den Lehnsherren und Mitbelehnten als einverstanden mit dem Verzicht.
2. Briefe zum Leibgedinge der Anna Sibylla von Isenburg.
Unterschrift von Anna Sibylle und Ludwig von Isenburg, Volkmar Wolf von Hohnstein. Die Siegel der beiden letzteren gut erhalten.
1. 58 x 42 cm, 2. zwei Bogen Folio
- Archivalien-Signatur: 724 (groß)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1571 Juni 29.
Graf Ludwig von Isenburg verschreibt seiner Gemahlin Anna Sibylle, geborene von Schwarzburg, eine Morgengabe. Zu dieser Morgengabe von 1000 Gulden Hauptsumme oder 50 Gulden jährlichen Zinses hat er sich in der unter Nr. 753 genau angegebenen Eheberedung verpflichtet und zwar werden die Beamten des Langen-Dieffener Gerichts angewiesen, aus den Renten und Gefällen des Gerichts die Summe an die Gräfin abzuführen. Das Geld bleibt zu deren freien Verfügung und die jährlichen, am Martinstage zu zahlenden Zinsen, können mit ihrer Genehmigung für 1000 Gulden zurückgekauft werden. Wenn die Gräfin bis zu ihrem Tode das Geld niemand vermacht hat, soll es an das Haus Isenburg zurückfallen.
Eigenhändige Unterschrift. Siegel ziemlich gut erhalten.
54 x 41 cm
- Archivalien-Signatur: 726 (groß)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1576 Oktober 31.
Kaiser Rudolf II. bestätigt den Titel der Viergrafen des Reiches sowie die entsprechende Session der Stimmen in Reichsversammlungen für Graf Günther von Schwarzburg und seine Brüder. Als Strafe für jeden Störer ihrer Rechte wird die Zahlung von 40 Mark lötigen Goldes festgesetzt.
Eigenhändige Unterschrift des Kaisers. Siegel gut erhalten.
70 x 48 cm
Die Grafen von Schwarzburg versprechen dem Grafen Johann von Oldenburg, die Mitgift für ihre Schwester Elisabeth zu zahlen
- Archivalien-Signatur: 728 (klein)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1577 Juli 27.
Die Grafen Günther, Hans Günther und Albrecht von Schwarzburg versprechen dem Grafen Johann von Oldenburg, die in der Eheberedung ausgemachten 6000 Gulden Mitgift für ihre Schwester Elisabeth am nächsten ersten September in Oldenburg durch besondere Abgesandte zu zahlen, vorausgesetzt, dass ihr Bruder Wilhelm, der den vierten Teil dazu beitragen muss, damit einverstanden ist. Zugleich sprechen sie die Hoffnung aus, dass Graf Johann seiner Gemahlin eine Wiederlegung zusichert, mit der sie zufrieden sein können. Über diese soll er am Tag, da die Mitgift gezahlt wird, eine schriftliche Urkunde übergeben.
Unterschrift von Günther und Hans Günther von Schwarzburg und Johann von Oldenburg und deren aufgedrückte Siegel.
1 Bogen Folio
Elisabeth von Oldenburg, geborene von Schwarzburg, verzichtet auf alles väterliche, mütterliche und brüderliche Erbe
- Archivalien-Signatur: 727 (groß)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1577 September 3.
Elisabeth von Oldenburg, geborene von Schwarzburg, verzichtet, nachdem sie außer ihrer Ausstattung eine Mitgift von 6000 Gulden erhalten hat, auf alles väterliche, mütterliche und brüderliche Erbe bei dem Eid, den sie geschworen hat im Beisein von Burkhard von Steinberg, Leo Packmann, Johann von Holle, Doktoren der Rechte, Georg von Schönfeld, Johann Berger, Doktoren der Rechte und schwarzburgische Räte. Nur wenn ihre Brüder ohne Leibeserben sterben sollten, soll sie wieder mit in das Erbrecht eintreten. Ebenso soll sie beim dem eventuellen Tode ihrer Mutter den ihr gebührenden Anteil an der Gerade erhalten. Ihr Gemahl, Johann von Oldenburg, erklärt sich mit dem Verzicht einverstanden.
Beiderseitige Unterschriften und Siegel gut erhalten.
54 x 32 cm
Kurfürst August von Sachsen mahnt die Grafen von Schwarzburg, die auf dem letzten Reichstag zu Regensburg bewilligte Türkensteuer pünktlich zu zahlen
- Archivalien-Signatur: 729 (klein)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1577 September 14.
1 Bogen Folio
Kaiser Rudolf II. belehnt die Grafen Günther, Hans Günther, Wilhelm und Albrecht von Schwarzburg mit den Straßen in ihrem Gebiet, nachdem sie durch ihre Bevollmächtigten den Lehnseid haben leisten lassen
- Archivalien-Signatur: 730 (groß)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1579 Mai 31.
Eigene Unterschrift des Kaisers. Siegel gut erhalten.
60 x 32 cm
- Archivalien-Signatur: Fehlt (730a)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1579 Juli 15.
Kurfürst (August) von Sachsen stellt den Antrag, ihm die Salzsohle zu Frankenhausen, die unbenutzt fortfließt, zu überlassen, damit sie an einen gesonderten Ort gebracht und zu Salz verarbeitet werden kann. Die Grafen von Schwarzburg sollen dadurch keinen Schaden erleiden. Diese haben jedoch keine Neigung dazu und machen erste Ausflüchte, versprechen aber endlich, nach genauer Erörterung bis zu Michaelis eine schriftliche Erklärung abzugeben.
Unterschrieben von Christof von Enzenbergk, Apollo Wiegandt, Nikolas Scheller, Johann Beyer, Johann Born, Wilhelm Reiffstein, Simon Becherer.
Erzbischof Wolfgang von Mainz belehnt die Grafen Hans Günther, Wilhelm und Albrecht von Schwarzburg mit dem ganzen Dorf Langewiesen
- Archivalien-Signatur: 733 (groß)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1583 August 20.
Teilweise inseriert ist eine Urkunde des Erzbischofs Daniel von Mainz, 1555 Januar 16. zum gleichen Betreff.
Siegel in Kapsel nicht mehr ganz deutlich.
57 x 22 cm
Erzbischof Wolfgang von Mainz belehnt die Grafen Hans Günther, Wilhelm und Albrecht von Schwarzburg mit Schwerborn und Gerterode (jeweils zur Hälfte)
- Archivalien-Signatur: 731 (groß)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1583 August 19.
Siegel in Kapsel gut erhalten.
61 x 26 cm
Erzbischof Wolfgang von Mainz belehnt die Grafen Hans Günther, Wilhelm und Albrecht von Schwarzburg mit Sondershausen, Straußberg und Keula
- Archivalien-Signatur: 732 (groß)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1583 August 19.
Teilweise inseriert ist eine Urkunde des Erzbischofs Konrad von Mainz 1421 Februar 24. zum gleichen Betreff.
Siegel in Kapsel gut erhalten.
60 x 42 cm
Der Administrator des Erzstifts Magdeburg, Joachim Friedrich von Brandenburg, belehnt die Grafen Hans Günther, Wilhelm und Albrecht von Schwarzburg mit den Thalgütern in Halle
- Archivalien-Signatur: 734 (groß)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1584 September 7.
Zeugen: Antonius Freudemann, Henning Hamel, Johann Schulze, Doktoren der Rechte, Wolfgang Schröter, Licentiat.
Siegel gut erhalten.
52 x 32 cm
Der Zöllner in Frankenhausen Elias Fischer wird zur Zahlung von 40000 Gulden für das gekaufte Salzwerk in Artern an den Kurfürsten von Sachsen angewiesen, wozu er jährlich zur Leipziger Neujahrsmesse 4000 Gulden zahlen soll
- Archivalien-Signatur: Fehlt (734b)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1585 März 8.
Unterschrieben von Gabriel Schütz, Christof Kirchberger, Dietrich Speiser, Henning von Arnstadt, Johannes Pistoris, Joachim Schneid, Samuel Moßbach.
- Archivalien-Signatur: Fehlt (734a)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1585 Januar 15.
Die Grafen Hans Günther, Wilhelm und Albrecht von Schwarzburg kaufen, nachdem sie mit den sächsischen Räten, dem Stallmeister Balthasar Worm, Hans von Berlepsch zu Großbodungen und dem Kanzler zu Merseburg Gabriel Schütz, Unterhandlungen gepflogen, dem Kurfürsten August von Sachsen das Salzwerk zu Artern für 40000 Gulden ab. Sie verpflichten sich, jährlich zur Leipziger Neujahrsmesse, und zwar von der nächsten an, 4000 Gulden abzuzahlen, ohne dass sie jedoch für den Rest Zinsen zu zahlen haben. Dagegen verspricht der Kurfürst, falls er etwa ein anderes Salzwerk auftun sollte, die Straßen nach Frankenhausen nicht zu sperren, auch keinen Widerspruch zu erheben, wenn etwa die Grafen den Zoll zu Frankenhausen erhöhen sollten, sie auch gegen die Grafen zu Mansfeld zu schützen. Als Unterpfand für die pünktliche Zahlung wird ihm der Zoll zu Frankenhausen gegeben.
- Archivalien-Signatur: Fehlt (734c)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1585 März 9.
Inventar des Salzwerks Artern, abgefasst durch den Kanzler von Merseburg Gabriel Schütz, den Amtsschösser zu Sangerhausen, Caspar Triller, den Rentmeister zu Arnstadt, Christof Kirchberger, den Schösser daselbst Dietrich Speiser, den Kanzler zu Rudolstadt Johann Pistoris, Nickel Saverer zu Frankenhausen und Magister Samuel Moßbach, Kanzler in Rudolstadt.
Vertrag zwischen Katharina von Schwarzburg, geborene von Nassau, Witwe des Grafen Günther von Schwarzburg mit Graf Wilhelm von Schwarzburg wegen ihres Leibgutes
- Archivalien-Signatur: 735 (groß)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1585 Juli 3.
1. Im Jahre 1566 hat Graf Günther von Schwarzburg seiner Gemahlin Katharina, geborene von Nassau, ein Leibgut verschrieben auf das Stift Paulinzella, Rittergut und Dorf Witzleben, das Barfüßerkloster zu Arnstadt und andere Stücke, und damit sind alle seine Brüder einverstanden gewesen. 1577 hat er das Leibgut abgeändert und verschrieben auf das halbe Amt Schwarzburg, die Stadt Könitz, Rittergut und Dorf Witzleben, Rittergut und Dorf Marlishausen und andere Stücke. Zu dieser Änderung haben nur seine Brüder Hans Günther und Albrecht nicht aber Wilhelm ihre Zustimmung gegeben. Nach dem Tode Günthers sind dann Streitigkeiten entstanden zwischen den Vormündern von Katharina, nämlich Albrecht von Nassau, Lucas Thangel, Doktor der Rechte und sächsischer Kammerrat, und Hans von Berlepsch, hessischer Rat, einerseits und den Grafen von Schwarzburg andererseits, welches Leibgut Katharina angewiesen werden solle. Graf Wilhelm war für das zuerst angewiesene, die anderen für das letztere. Infolgedessen wurde auf Befehl des Kurfürsten von Sachsen ein Termin zur Vergleichung in Arnstadt angesetzt, zu dem Graf Wilhelm nicht erschien. Er entschuldigte schriftlich sein Ausbleiben und verharrte auf seinem bisherigen Standpunkt. Darauf hat sich die gräfliche Witwe mit den beiden Schwägern nach Frankenhausen begeben zu Graf Wilhelm und dort ist nun folgender Vergleich zustande gekommen: Da Katharina darauf bestanden hat, dass ihr Güter eingeräumt werden und sie nicht mit Geld abgefunden wird, so räumt ihr Graf Wilhelm ein Drittel des Rittergutes und Dorfes Witzleben mit allen Nutzungen ein und verspricht, ihr jährlich die Summe von 433 Gulden an vier Terminen zu zahlen. Ihren Witwensitz soll sie in Schwarzburg haben und diesen in gutem baulichen Zustand erhalten. Da in dem Paulinzellaischen Leibgute festgesetzt war, dass sie für Gerade, Mussteil etc. 3000 Gulden erhalten solle, so zahlt ihr Graf Wilhelm seinen Anteil mit 1000 Gulden. Für Kleinodien, Schmuck etc. will er ihr zweimal jährlich 660 Gulden zahlen. Wenn er die Zahlung nicht pünktlich leistet, kann sie sich Paulinzella als Pfand nehmen. Wenn die gräfliche Witwe sich etwa wieder verheiratet, soll es werden, wie es am Paulinzellaischen Leibgedinge ausgemacht ist.
2. Dabei liegt noch ein Brief von Katharina an Graf Wilhelm.
Unterschrieben und untersiegelt von Katharina, Albrecht und Wilhelm von Schwarzburg, Lucas Thompel und Hans von Berlepsch.
1. Libell, Folio, acht Blatt, 2. ein Bogen Folio
Erzbischof Wolfgang von Mainz belehnt Graf Wilhelm von Schwarzburg mit Sondershausen, Straußberg und Keula, nach einem Vergleich mit seinen Brüdern Hans Günther und Albrecht von Schwarzburg
- Archivalien-Signatur: 736 (groß)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1586 Juli 8.
Siegel in Holzkapsel.
61 x 44 cm
Erzbischof Wolfgang von Mainz erteilt Graf Wilhelm von Schwarzburg die Mitlehnschaft für Schwerborn und halb Gerterode nach einem Vergleich mit seinen Brüdern Hans Günther und Albrecht von Schwarzburg
- Archivalien-Signatur: 737 (groß)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1586 Juli 8.
Siegel gut erhalten.
54 x 30 cm
Nach einem Streit zwischen Graf Hans Günther von Schwarzburg und den Pfännern in Halle um die Belehnung mit den Thalgütern wird festgesetzt, dass immer der älteste der Grafen von Schwarzburg die Lehen zu vergeben und die Lehnware zu empfangen hat; es soll wie bisher bei der Belehnung nur der Handschlag gegeben werden
- Archivalien-Signatur: 738 (klein)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1586 August 25.
Das aufgedrückte Siegel hat sich abgelöst.
2 Bogen Folio
Abt Ludwig von Hersfeld belehnt die Grafen von Schwarzburg mit Geschwenda und sieben Hufen zu Großliebringen
- Archivalien-Signatur: 741 (klein)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1587 Oktober 25.
Abt Ludwig von Hersfeld belehnt die Grafen Wilhelm und Albrecht von Schwarzburg sowie die Söhne des Grafen Hans Günther von Schwarzburg Günther, Anton Heinrich, Hans Günther und Christian Günther mit Geschwenda und sieben Hufen zu Großliebringen. Vormünder für die unmündigen Söhne Hans Günthers sind die Grafen Johann und Anton von Oldenburg sowie Sebastian von Germar, Hauptmann zu Sondershausen, und Georg von Schönfeld in Rudolstadt.
Siegel undeutlich.
45 x 20 cm
Der Administrator des Erzstifts Magdeburg belehnt die Grafen von Schwarzburg mit den Thalgütern zu Halle
- Archivalien-Signatur: 740 (groß)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1587 Juli 14.
Der Administrator des Erzstifts Magdeburg Joachim Friedrich von Brandenburg belehnt nach dem Tode des Grafen Hans Günther von Schwarzburg die Grafen Wilhelm und Albrecht von Schwarzburg sowie deren Neffen Günther, Anton Heinrich, Christian Günther und Hans Günther mit den Thalgütern zu Halle.
Zeugen: Ludwig von Lochau, Joachim von Britzke, Domherren von Magdeburg, Wilhelm Rudolf Merkbach, Henning Hamel, Johann Schulze, Doktoren der Rechte, Heinrich Oppermann Senator.
Siegel gut erhalten.
56 x 34 cm
- Archivalien-Signatur: 739 (groß)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1587 Oktober 20.
Landgraf Wilhelm von Hessen belehnt die Grafen Wilhelm und Albrecht von Schwarzburg sowie die unmündigen Söhne des verstorbenen Grafen Hans Günther von Schwarzburg, nämlich Günther, Anton Heinrich, Hans Günther und Christian Günther von Schwarzburg mit zwei Dritteln der Allerburg. An Stelle der Söhne Hans Günthers treten ihre Vormünder, Johann und Anton, Grafen zu Oldenburg und Delmenhorst, Sebastian von Germar zu Gorsleben, Hauptmann zu Sondershausen, und Georg von Schönfeld in Rudolstadt.
Siegel in Kapsel gut erhalten.
55 x 48 cm
Der Administrator des Stifts Fulda, Maximilian von Österreich, belehnt die Grafen von Schwarzburg mit Allmenhausen und Abtsbessingen
- Archivalien-Signatur: 742 (groß)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1588 Februar 4.
Der Administrator des Stifts Fulda, Maximilian von Österreich, belehnt die Grafen Wilhelm und Albrecht von Schwarzburg sowie die Söhne des Grafen Hans Günther von Schwarzburg Günther, Anton Heinrich, Hans Günther und Christian Günther mit Allmenhausen und Abtsbessingen. Vormünder für die unmündigen Söhne Hans Günthers sind die Grafen Johann und Anton von Oldenburg, Sebastian von Germar zu Gorsleben, Hauptmann zu Sondershausen, und Georg von Schönfeld in Rudolstadt.
Siegel etwas undeutlich.
41 x 26 cm
Erzbischof Wolfgang von Mainz belehnt die Grafen Wilhelm und Albrecht von Schwarzburg sowie die Söhne des verstorbenen Grafen Hans Günther von Schwarzburg Günther, Anton Heinrich, Hans Günther und Christian Günther mit Langewiesen
- Archivalien-Signatur: 745 (groß)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1588 März 10.
Siegel gut erhalten.
57 x 28 cm
Erzbischof Wolfgang von Mainz belehnt die Grafen Wilhelm und Albrecht von Schwarzburg sowie die Söhne des verstorbenen Grafen Hans Günther von Schwarzburg, Günther, Anton Heinrich, Hans Günther und Christian Günther mit Schwerborn und halb Gerterode
- Archivalien-Signatur: 744 (groß)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1588 März 10.
Siegel gut erhalten.
57 x 28 cm
Erzbischof Wolfgang von Mainz belehnt die Grafen Wilhelm und Albrecht von Schwarzburg sowie die Söhne des verstorbenen Grafen Hans Günther von Schwarzburg, Günther, Anton Heinrich, Hans Günther und Christian Günther mit Sondershausen, Straußberg und Keula
- Archivalien-Signatur: 743 (groß)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1588 März 10.
Siegel gut erhalten.
74 x 29 cm
Abt Krato von Hersfeld belehnt die Grafen von Schwarzburg mit Geschwenda und sieben Hufen Landes in Großliebringen
- Archivalien-Signatur: 748 (groß)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1589 Oktober 30.
Abt Krato (Craft) von Hersfeld belehnt die Grafen Wilhelm und Albrecht von Schwarzburg sowie die Söhne des verstorbenen Grafen Hans Günther von Schwarzburg Günther, Anton Heinrich, Hans Günther und Christian Günther mit Geschwenda und sieben Hufen Landes in Großliebringen. Die Vormünder der unmündigen Kinder des Grafen Johann Günther sind die Grafen Johann und Ernst von Oldenburg.
Siegel gut erhalten.
46 x 23 cm
Kaiser Rudolf II. belehnt die Grafen von Schwarzburg mit den Ämtern Schwarzburg, Königsee, Blankenburg und Leutenberg sowie dem Schüsselholz
- Archivalien-Signatur: 747 (groß)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1589 Januar 23.
Kaiser Rudolf II. belehnt Graf Albrecht von Schwarzburg, Herrn zu Sondershausen, Arnstadt und Leutenberg, für sich, seinen Bruder Wilhelm und die (nicht namentlich genannten) nachgelassenen Söhne des Grafen Hans Günther mit Ämtern Schwarzburg, Königsee, Blankenburg und Leutenberg sowie dem Schüsselholz. Als Strafe für jeden, der ihn in seinem Rechte stört, wird die Zahlung von 60 Mark lötigen Goldes festgesetzt.
Eigenhändige Unterschrift des Kaisers. Siegel gut erhalten.
69 x 46 cm
- Archivalien-Signatur: 746 (groß)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1589 Januar 23.
Kaiser Rudolf II. belehnt Graf Albrecht von Schwarzburg, Herrn zu Sondershausen, Arnstadt und Leutenberg, für sich, seinen Bruder Wilhelm und die (nicht namentlich genannten) nachgelassenen Söhne des Grafen Hans Günther mit den Straßen in ihrem Gebiet. Die Grafen haben durch ihre Bevollmächtigten, Helmold von Werlla und Niclas Majum den Lehenseid geleistet.
Eigenhändige Unterschrift des Kaisers. Siegel gut erhalten.
56 x 40 cm
Abt Joachim von Hersfeld belehnt die Grafen Günther, Anton Heinrich, Hans Günther und Christian Günther von Schwarzburg und zugleich Wilhelm und Albrecht von Schwarzburg mit Allmenhausen sowie sieben Hufen Landes zu Großliebringen
- Archivalien-Signatur: 750 (klein)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1593 Oktober 31.
Eigenhändige Unterschrift des Abtes. Siegel gut erhalten.
54 x 20 cm
- Archivalien-Signatur: 749 (groß)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1593 November 6.
Landgraf Moritz von Hessen belehnt die Grafen Wilhelm und Albrecht von Schwarzburg sowie die unmündigen Söhne des verstorbenen Grafen Hans Günther von Schwarzburg, nämlich Günther, Anton Heinrich, Hans Günther und Christian Günther von Schwarzburg mit zwei Dritteln der Allerburg.
Beigefügt: Zwei zeitgenössische Abschriften.
Siegel in Kapsel gut erhalten.
64 x 42 cm
Landgraf Moritz von Hessen belehnt die Grafen von Schwarzburg mit einem weiteren Drittel der Allerburg
- Archivalien-Signatur: 751 (groß)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1594 Mai 14.
Landgraf Moritz von Hessen belehnt nach dem Tode des Grafen Ernst von Hohnstein, der bisher ein Drittel der Allerburg besessen hat, die Grafen Günther, Anton Heinrich, Hans Günther und Christian Günther von Schwarzburg sowie Wilhelm und Albrecht von Schwarzburg zusätzlich zu den bereits in ihrem Besitz befindlichen zwei Dritteln.
Siegel in Kapsel gut erhalten.
55 x 40 cm
- Archivalien-Signatur: 752 (klein)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1594 Mai 15.
Quittung über erlegte Kanzleigebühren für den hessischen Lehenbriefen (siehe Nr. 751) über ein Drittel des Allerbergs, nämlich 60 Thaler Kanzleigebühr, drei Goldgulden dem Kämmerer, ein Doppeldukaten dem Kanzleisekretär, zwei Taler für den Revers.
Unterschrieben von dem Kanzleisekretär J. Senger.
1 Bogen Folio
Kaiser Rudolf II. berechtigt die Grafen von Schwarzburg sowie von Stolberg Namen, Titel, Schild und Helm der Grafschaft Hohnstein zu führen
- Archivalien-Signatur: 753 (groß)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1597 April 18
Kaiser Rudolf II. berechtigt die Grafen Wilhelm und Albrecht sowie Günther, Anton Heinrich, Hans Günther und Christian Günther von Schwarzburg sowie die Grafen Wolf Ernst, Johann, Heinrich, Ludwig Georg und Christof von Stolberg nach dem 1593 erfolgten Tod des Grafen Ernst von Hohnstein, dessen Erben die Genannten sind, Namen, Titel, Schild und Helm der Grafschaft Hohnstein zu führen. Der Brief enthält eine Beschreibung des nunmehrigen Wappens (auch ist für die Zeichnung des Wappens Raum gelassen, sie ist jedoch nicht ausgeführt). Als Strafe für den, der sie in ihrem Rechte stört, wird die Zahlung von 100 Mark lötigen Goldes festgesetzt.
Eigenhändige Unterschrift des Kaisers. Siegel gut erhalten.
76 x 54 cm
Landgrafen Moritz von Hessen belehnt nach dem Tod des Grafen Wilhelm von Schwarzburg dessen Bruder Albrecht und seine Neffen Günther, Anton Heinrich, Hans Günther und Christian Günther, die Söhne Hans Günthers von Schwarzburg mit zwei Dritteln des Schlosses Allerburg
- Archivalien-Signatur: 754 (groß)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1599 Oktober 24.
Siegel in Kapsel gut erhalten.
67 x 47 cm
Erzbischof Wolfgang von Mainz belehnt die Grafen Albrecht, Günther, Anton Heinrich, Hans Günther und Christian Günther von Schwarzburg mit Langewiesen
- Archivalien-Signatur: 755 (klein)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1600 Januar 23.
Siegel gut erhalten.
66 x 28 cm
Erzbischof Wolfgang von Mainz belehnt nach dem Tod des Grafen Wilhelm von Schwarzburg die Grafen Albrecht, Günther, Anton Heinrich, Hans Günther und Christian Günther von Schwarzburg mit Schwerborn und halb Gerterode
- Archivalien-Signatur: 757 (groß)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1600 Januar 25.
57 x 33 cm
Erzbischof Wolfgang von Mainz belehnt nach dem Tode des Grafen Wilhelm von Schwarzburg die Grafen Albrecht, Günther, Anton Heinrich, Hans Günther und Christian Günther von Schwarzburg mit Sondershausen, Straußberg und Keula
- Archivalien-Signatur: 756 (groß)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1600 Januar 25.
Siegel gut erhalten.
64 x 36 cm
Kaiser Matthias belehnt die Grafen von Schwarzburg mit Schwarzburg, Königsee, Blankenburg und Leutenberg samt dem Schüsselholz bei Frankenhausen
- Archivalien-Signatur: 758 (klein)
- Bestandssignatur: 5-11-1010
- Datierung: 1613 März 5.
Kaiser Matthias belehnt die Grafen Karl Günther, Ludwig Günther und Albrecht Günther von Schwarzburg mit Schwarzburg, Königsee, Blankenburg und Leutenberg samt dem Schüsselholze bei Frankenhausen. Die Strafe für den, der sie im Besitze stört, wird auf 60 Mark lötigen Goldes festgelegt.
Eigenhändige Unterschrift des Kaisers. Siegel gut erhalten.
69 x 43 cm