Ludwig (Lotze) von Bisa (Byssa) verkauft Johann (Hansen) von Erffa und seinen Erben seinen Anteil an der Wüstung Ryden oberhalb Großenlupnitz (Grossen Luppenitze), den er und seine Vorfahren vom Stift Fulda (Fulde) zu Lehen hatten, doch unbeschadet des Teils der Wüstung, der von denen von Wangenheim (-heym) zu Lehen geht. Den Preis von 160 rheinischen Gulden hat Johann von Erffa bereits bezahlt; Ludwig sagt ihn davon los. Er siegelt.
Gebin uff sant Michels tag a. d. 1482.

  • Archivalien-Signatur: 127
  • Bestandssignatur: 4-10-0030
  • Datierung: 1482 September 29.

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Wilhelm und Georg Ernst Grafen zu Henneberg bekunden, dem Hans Wilhelm Fuchs von Bimbach zu Gleisenau (Gleissenaw) das durch Tod des Hans Albrecht von Vestenberg ihnen heimgefallene Lehen Schloss und Dorf Aschbach mit Zubehör verkauft zu haben laut Urkunde vom Dienstag nach drei Könige [11. Jan.] 1541. Das Lehen ist dennoch weiter im Besitz der Grafen geblieben, bis nun die durch Cunz Christoph von Vestenberg dagegen vor dem Lehnsgericht eingelegte Appellation zurückgewiesen worden ist. Fuchs hat an diesem Tag 5.000 Gulden gezahlt. Die Untertanen zu Aschbach werden daher von der dem Hans Friedrich von Künsberg im Namen der Grafen geleisteten Huldigung losgesagt und an Hans Wilhelm Fuchs gewiesen. Die Grafen werden diesen gegen unbillige Appellationen des von Vestenberg im Besitz des Lehens schützen. Sollte dieser sich wider Erwarten damit rechtlich durchsetzen, werden die Grafen die 5.000 Gulden auf Mahnung in Gleisenau, Bamberg oder Haßfurt zurückzahlen. Sterben sie vor einer für sie negativen Entscheidung und erlischt das Haus Henneberg, so können die Fuchs die genannte Summe von den Erben an sich bringen. Beide Grafen siegeln und unterschreiben.
Der gebenn ist zu Schleusingen den 21ten Novembris 1558.

  • Archivalien-Signatur: 202
  • Bestandssignatur: 4-10-0030
  • Datierung: 1558 November 21.

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Papier

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Georg Ernst Graf zu Henneberg bekundet: Die Brüder Hans Karl, Georg und Georg Ernst Fuchs von Bimbach zu Gleisenau (Gleissenau) hatten ihm mitgeteilt, dass sie mit Anastasia geb. Förtsch, Witwe des Sigmund Fuchs zu Rügheim, einen Kaufvertrag auf deren Lebenszeit wegen Rittersitz und Gut Aschbach mit aufgezähltem Zubehör, u.a. weltlichem und geistlichem Gericht, dem Recht zur Einsetzung des Pfarrers, hohem und niederem Wildbann geschlossen haben; der Kaufpreis von 12.000 Gulden und 600 Gulden Zins ist an Kathedra Petri [22. Febr.] 1582 fällig; ein Rückkauf ist nach dem Tod der Käuferin bei deren Erben mit derselben Summe und evtl. für Baumaßnahmen entstandenen Kosten jeweils am 22. Febr. möglich, der Betrag dann innerhalb drei Jahren zu zahlen. Für den Fall von Zerstörung oder Verlust werden Regelungen getroffen. Der von Verkäufern und Käuferin besiegelte und unterschriebene Vertrag von Kathedra Petri 1581 ist inseriert; Mitsiegler Erhard von und zu Lichtenstein, Georg Christoph Fuchs zu Bischofsheim und Philipp Fuchs von und zu Schweinshaupten für die Verkäufer, Georg Marschalk von Ebnet, fürstlich bambergischer Rat, Hans Georg von Giech zu Thurnau und Sebastian von Rotenhan zu Rentweinsdorf für die Käuferin. Auf Ersuchen der Verkäufer gibt der Graf dazu seine lehnsherrliche Zustimmung und siegelt.
Der geben ist zue Maßfeldt am ailfftenn Augusti 1581.

  • Archivalien-Signatur: 224
  • Bestandssignatur: 4-10-0030
  • Datierung: 1581 August 11.

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Georg Ernst Graf zu Henneberg verkauft seinem Rat und Getreuen Kaspar von Hanstein die von verst. Dr. Peter von Gundelsheim und danach von denen von Obernitz innegehabten Lehen [zu Henfstädt] mit aufgezähltem Zubehör, vor kurzem vom Grafen bei Kaspar und Hans Otto von Obernitz für 4600 Gulden erworben. Hanstein hat die Güter für denselben Preis gekauft, von denen er jetzt 900 Gulden bei Übernahme des Gutes mit dem durch die von Obernitz übergebenen Inventar samt Urkunden und Registern gezahlt hat; der Rest der ersten, an die von Obernitz gezahlten Rate von 1500 Gulden wird Hanstein gnadenhalber erlassen; wegen des Restbetrages tritt er in die aufgelisteten Zahlungsverpflichtungen des Grafen ein. Der Graf siegelt mit dem Sekretsiegel und unterschreibt.
Gebenn und geschehenn zu Masfeldt denn 15. Maii 1578.
Hanstein übernimmt seine Verpflichtungen, siegelt mit dem Ringpetschaft und unterschreibt.
[Datum wie vor]

  • Archivalien-Signatur: 282
  • Bestandssignatur: 4-10-0030
  • Datierung: 1578 Mai 15.

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Unterschriften: G.E.G.u.H. zu Hennenbergk etc. s[ub]s[cripsit]. Caspar von Hanstein ss.
Ortsname fehlt im Text, geht lediglich aus dem Rückvermerk hervor.

Papier

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Wilhelm Graf zu Henneberg verkauft auf Wiederkauf dem Hans Georg von Heßberg zu Reurieth und seinen Erben 305 Gulden und anderthalb Viertel eines Guldens jährlicher Gülte und weist diese auf Erbzinsen, Gülten, Bauhöfe, Äcker, Wiesen, Schäfereien, Küchen, Zinse, Fischwasser und anderes Zubehör des Klosters Trostadt an. Das aufgezählte Zubehör ist im Detail in einem besonderen, vom Grafen besiegelten Register ausgewiesen, das mit übergeben worden ist. Im Vertrag aufgezählt werden die Wiesen und Nutzungen des Bauhofes, Schäferei, Schenkstatt, Gras- und Baumgärten, Fischwasser und die Erbzinsen der Untertanen zu Reurieth; Lage und erwarteter Ertrag werden jeweils angegeben. Mit inbegriffen sind ein Teil der in Trostadt vorhandenen, aufgezählten Gebäude - ausgenommen Fräulein Schenken Haus, Kirche, langes Schlafhaus und Refektorium- sowie die niedere Jagd. Der Graf quittiert über den Kaufpreis von 6107 ½ Gulden. Zins- und Hofleute des Klosters werden an Hans Georg von Heßberg gewiesen. Gehen die Einkünfte durch Brand, Krieg oder andere Verwüstung verloren, hat der Graf Ersatz zu stellen. Der Vertrag soll binnen der nächsten 12 Jahre nicht gekündigt werden. Sollte sich im Reich zutragen, dass die Klöster wieder aufgerichtet werden, steht beiden Seiten die Kündigung des Vertrages zu; die Zahlungsmodalitäten der Rückzahlung werden geregelt. Siegel des Grafen.
Der geben ist auf sanct Peters tag cathedra 1534.

  • Archivalien-Signatur: 357
  • Bestandssignatur: 4-10-0030
  • Datierung: 1534 Februar 22.

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Papier

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Dietrich von Hörselgau (Hurselgaw) bekundet: Seine Vorfahren und seine Eltern hatten seit langen Jahren von der Grafschaft Gleichen die Hälfte der Wüstung Meimers (Memers) bei Grumbach (Grun-) in der Herrschaft Henneberg mit Zinsen und Zubehör zu Lehen. Berthold (Betz) Muller, Osanna Rise zu Altenbreitungen (Alten Breytingen) und Katharina Rumels Kinder zu Barchfeld (-felt) haben diese von ihm zu Afterlehen getragen und davon 10 alte Schock jährlich geliefert; die andere Hälfte der Wüstung gehörte Wilhelm Grafen zu Henneberg. Jetzt hat Dietrich mit Zustimmung des Sigmund Grafen zu Gleichen, Herrn zu Tonna, die gesamte Wüstung mit aufgezähltem Zubehör dem Grafen von Henneberg und seinen Erben für gezahlte 40 Schock Pfennige zu je 20 Schneebergern verkauft. Die Afterlehnsleute werden an den Grafen gewiesen. Dietrich wird gegen den Verkauf nicht vorgehen. Er siegelt (2) und bittet seinen Oheim (3) Hans von Hönningen (Honige), Amtmann zu Tambach, um Mitbesiegelung; dieser kündigt sein Siegel an. (1) Sigmund Graf von Gleichen, Herr zu Tonna, siegelt zum Zeichen seiner lehnsherrlichen Zustimmung.
Der geben ist an Sonnabents nach Michaelis 1501.

  • Archivalien-Signatur: 402
  • Bestandssignatur: 4-10-0030
  • Datierung: 1501 Oktober 2.

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Hans von Roßdorf zu Ascheberg verkauft mit lehnsherrlicher Zustimmung aufgezählte Zinse zu Mehmels, zu zahlen von benannten Pflichtigen, gemeinsam mit Konrad Diemar zu Wasungen und ererbt vom Vater Wilhelm von Roßdorf, an Kaspar Bohnner, Rentmeister der Grafschaft Henneberg, und quittiert über den Kaufpreis von 150 Gulden. (1) Hans von Roßdorf unterschreibt und siegelt mit dem Petschaft; er bittet (2) seinen Vetter Raphael Auerochs von Oepfershausen und (3) seinen Bruder Kilian Wilhelm um Mitbesiegelung und Unterschrift; diese kündigen das an, Roßdorf auch zum Zeichen der Zustimmung.
Geschehenn zu Meinungen uff Donnerstag denn funffunndzwantzigsten monatstag Octobris 1593.

  • Archivalien-Signatur: 622
  • Bestandssignatur: 4-10-0030
  • Datierung: 1593 Oktober 25.

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Nikolaus (Claus) von Wechmar und Moritz Fuchs, Amtmänner zu Kaltennordheim bzw. im Sand, bekunden als Vormünder von Witwe und Kindern des verst. Fabian von Uttenhofen, dass dieser bei seinem Tod erhebliche Schulden hinterlassen hat, so dass die Hinterbliebenen die Güter nicht länger halten konnten, sondern immer tiefer in Not geraten sind. Deshalb verkaufen sie Georg Ernst Grafen zu Henneberg für 5000 Gulden Sinnershausen mit allem Zubehör, wie Uttenhofen es von diesem zu Lehen hatte. Zum Teil wurde die Summe bar bezahlt, zum Teil wurden Schulden erlassen; diese - gegenüber Eberhard von der Tann, Wilhelm von Herda, dem Pfarrer zu Breitungen, dem Spital zu Grimmenthal und Dietrich Auerochs - werden aufgezählt. 400 Gulden hat der Graf nachgelassen, der den beiden Töchtern Dorothea und Amalie darüber hinaus je 100 Gulden Aussteuer geben wird. Die Aussteller übertragen ihm daher Sinnershausen mit allem Zubehör nach Ausweis des seinerzeit Uttenhofen übergebenen Registers. Beide siegeln.
Der gebenn ist am tage Petri ad cathedra[m] 1552.

  • Archivalien-Signatur: 694
  • Bestandssignatur: 4-10-0030
  • Datierung: 1552 Februar 22.

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Heinrich Abt von Fulda (Fulde) bekundet, mit Dekan Dietrich und dem Konvent zu Fulda, von Ludwig von Frankenstein, seiner Frau Adelheid und ihren Erben die folgenden Rechte, Gerichte, Gefälle und Ansprüche für 450 Pfund fuldischer Pfennige und 150 Pfund Heller gekauft zu haben: die Rechte und Ansprüche in der Stadt Salzungen (Saltzungen) - Bauten, Hofstätten, Äcker, Felder, Wiesen, Weiden, Wasser, Wasserläufe, Hölzer, Wälder, Wildbanne und Gerichte, die zur Herrschaft Frankenstein und zu Salzungen gehören, insbesondere die Gerichte Dermbach (Theyrem-), Berka (Bergach), [Mark-] Suhl (Sula) und Eckardtshausen (Okkershusen), ausgenommen das im folgenden beschriebene Gut zu Dermbach; das ihnen von Hermann von Brandenfels zur Hälfte anerstorbene Gut in der Stadt zu Eisenach (Isenache); Burg und Stadt Lengsfeld (Lengesfelt) mit dem Neuenhof (Nuwen hof), die sie vom Abt zu Lehen und Burglehen hatten. Die von Frankenstein haben auf Hüttenrode (Hittenrode), Waldsachsen (Waltschassen) und die genannten Güter und Gerichte in aller Form verzichtet; der Abt kann Hüttenrode für 100 Pfund Pfennige bei Heinrich von Heringen auslösen. Folgende Güter und Rechte behalten die von Frankenstein und ihre Erben: das Vorwerk zu Salzungen mit zugehörigen Äckern und Wiesen, eine Fischweide, drei Gärten vor der Stadt, eine Hufe mit zugehörigen Äckern und Wiesen, zwei Salzpfannen, von denen eine, die sie selbst innehaben, vom Zoll befreit ist, eine zum Vorwerk gehörende Hofreite, eine halbe an ihren Jäger Heinrich verlehnte Hufe, das Dorf Immelborn (Meimelburn), die Hufe, die Berthold von Bernshausen (Berlnshusen) innehat und derentwegen sie ihn verklagt haben, die Fischweide, derentwegen sie Dietrich von Pferdsdorf (Pherdes-) verklagt haben; wenn sie die gewinnen, sollen sie sie behalten. Ausgenommen ist der gesamte Besitz im Gericht Dermbach, verfügbar oder versetzt; die von Frankenstein haben ein Lösungsrecht, das der Abt wahrnehmen kann, wenn sie es nicht selbst tun. Güter, die sie künftig gewinnen, sollen sie behalten; ausgenommen ist das Gut, das von den genannten Herrschaften zu Lehen geht. Wenn die von Frankenstein Güter, die sie vom Abt zu Lehen haben, nicht behalten wollen, haben sie diese zunächst dem Stift für einen angemessenen Preis anzubieten. Ausgenommen ist die halbe Burg Wallenburg (Walden-), in der ein gemeinsamer Amtmann eingesetzt werden soll. Wenn der etwas tut, was man ändern will, wird man dies den vom Abt bzw. von Frankenstein benannten Rittern Konrad von Bimbach (Bien-) bzw. Hertnid am Berge vortragen. Einigen die sich nicht, soll im Einvernehmen ein dritter Mann bestimmt werden; kann man sich nicht einigen, sollen die beiden den Dritten bestimmen. Fällt einer aus, hat seine Seite binnen eines Monats einen anderen zu wählen. Die Kosten für Türmer, Wächter und Torwärter auf der Wallenburg sind zu teilen; diese haben dem Amtmann zu huldigen. Geht Ludwig aus der Wallenburg weg, soll er so viel Gesinde dort lassen, dass die Burg nach Rat der beiden Ritter bewahrt werden kann. Sterben die von Frankenstein ohne Erben, fällt ihr Gut dem Abt und seinem Stift zu. Wenn verkaufte Güter von Dritten zu Lehen rühren, hat Ludwig sie diesen gegenüber zu vermannen oder sie an ihm benannte Männer zu verleihen; Ludwig hat sich zum Nutzen des Stifts in dieser Sache einzusetzen. Er hat dem Stift zu dienen gegen jedermann, ausgenommen Berthold Grafen zu Henneberg und seine Kinder. Der Abt soll ihm zu seinem Recht verhelfen; Ludwig darf seinem Bruder Heinrich gegen das Stift weder helfen noch raten. Ludwig und Adelheid können sich aus ihrem Teil der Wallenburg behelfen wie die übrigen Ganerben. Wegen der Lehen, die von denen von Frankenstein rühren, soll sich Ludwig entsprechend den einschlägigen Urkunden verhalten. Er soll versuchen, die vom Stift erhaltenen Urkunden zurück zu erwerben und dem Abt zurückzugeben.

  • Archivalien-Signatur: 1028
  • Bestandssignatur: 4-10-0030
  • Datierung: 1317 Aug. 18. - 29.

[Fortsetzung:] Auch dann, wenn ihm dies nicht gelingt, soll er auf alle Urkunden verzichten, die er vom Stift Fulda erhalten hat, ebenso auf alle genannten Güter, die der Abt jetzt innehat mit Ausnahme derer, die denen von Frankenstein vorbehalten bleiben. Abt, Dekan und Konvent beschwören diese Bestimmungen; sie kündigen (1) Abts- und (2) Konventssiegel an. Zeugen: Berthold Graf von Henneberg, sein Sohn Heinrich, Ludwig von Schenkenwald (-walt), Giso von Ebersberg, Heinrich von Haun (Hune), Simon von Schlitz (Slitese), Konrad von Heßberg (Hessenburg), Konrad und Ludwig von Bimbach, Hertnid am Berge und Berthold von Bibra (Biberach).
Alle dise ... tat und rede geschahen ... zwischen Lichtenberg und Stokheim an der Sultza bi dem stege 1317 an dem Tunrestage nach unser Frauwen tage wrzewihe. Dirre brief ist gegeben in dem vorgeschriben jare an sante Johannes tage als er enthobet wart.

Deutsch.

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Der Ritter Hermann von Bibra (Bibera) bekundet, dass Heinrich Abt von Fulda (Fuld.) ihm seines Stiftes wegen die Dörfer Bettenhausen (-husen) und Seeba (Sewe) mit Gericht, Zinsen, Gülten und sonstigem Zubehör, wie es an ihn gekommen ist, sowie 32 Pfund vier Schillinge Heller jährlicher Gülte im Dorf [Kalten-] Lengsfeld (-felt) und den Bannwein im Dorf Stepfershausen (Scherphershusen) für bereits gezahlte 1500 Pfund verkauft hat. Hermann gewährt Abt und Stift ein Rückkaufrecht mit derselben Summe; der Wunsch ist einen Monat vorher anzukündigen. Benötigen die von Bibra ihr Geld, haben sie es ein Vierteljahr vorher anzukündigen; Abt und Stift sollen dann Güter und Gülten zurückkaufen. Tun sie das nicht, können die von Bibra Güter und Gülten an einen Mann der Abtei verkaufen, nicht aber an Fürsten, Grafen oder Herren. Wenn die Herrschaft Henneberg die Schlösser [Kalten-] Nordheim (Nort-), Roßdorf (Ros-) und Barchfeld (-felt) vom Abt und seinem Stift zurückkauft, haben diese dem Aussteller die 1500 Pfund zu zahlen. Siegel des Ausstellers.
Der geben ist 1355 an Mantage vor sante Jacobs tage.

  • Archivalien-Signatur: 1029
  • Bestandssignatur: 4-10-0030
  • Datierung: 1355 Juli 20.

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Der Ritter Wetzel vom Stein (Steyn) der Ältere bekundet: Er hatte Urkunden des verstorbenen Abtes Heinrich von Fulda (Fulde) über den Rückkauf der Vogtei zu Kaltenlengsfeld (Kaldenlengisfeilt) für 100 Pfund Heller Fuldischer Währung. Friedrich Abt von Fulda hat diese erneuert, 100 Gulden auf die Summe geschlagen und darüber am gleichen Tag eine Urkunde ausgestellt; diese ist inseriert. Wetzel verspricht für sich und seine Erben, dem Abt wegen des Rückkaufs gehorsam zu sein. Er siegelt.
A. d. 1384 tercia feria ante diem Nativitatis beate Marie virginis.

  • Archivalien-Signatur: 1030
  • Bestandssignatur: 4-10-0030
  • Datierung: 1384 September 6.

Enthält auch: Inserte: 1367 Mai 16. Heinrich Abt von Fulda (Fulde) bekundet, dem Ritter Wetzel vom Stein (Steyn) und seinen Erben die Vogtei Kaltenlengsfeld (Kaldenlengisfeilt) mit Rechten, Gewohnheiten und sonstigem Zubehör für erhaltene 100 Pfund Heller Fuldischer Währung auf Wiederkauf verkauft zu haben. Der Abt und seine Nachfolger können die Vogtei jederzeit mit derselben Summe zurückkaufen. Siegel des Ausstellers.
1367 ane Sontage nach sant Sophien tage.-
1384 September 6. Friedrich Abt zu Fulda (Fulde) bekundet, dass Wetzel vom Stein (Steyn) der Ältere ihm eine Urkunde seines verstorbenen Vorgängers Abt Heinrich über den Rückkauf der Vogtei zu Kaltenlengsfeld (Kaldenlewngisfeilt) vorgelegt und um deren Bestätigung und Erneuerung gebeten hat; die Urkunde vom 16. Mai 1367 ist inseriert. Der Abt stellt fest, dass die Urkunde in jedem Punkt in Kraft bleibt. Wegen Schulden, Schäden und versessenen Zinsen ist Abt Friedrich weitere 100 Gulden schuldig, die er hiermit auf die verpfändete Vogtei und deren Rückkaufsumme aufschlägt. Der Rückkauf ist jederzeit möglich. Siegel des Ausstellers.
Datum a. d. 1384 tercia feria ante diem Nativitatis beate Marie.

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Johann, Abt zu Fulda, Hermann von Buchenau (-aw), Pfleger, und Konrad am Berge, Dekan des Stifts Fulda, bekunden, dass Wilhelm Graf zu Henneberg und seine Frau Anna Herzogin zu Braunschweig (Brunswig) das Schloss Kaltennordheim (Kaldennortheym) mit Zubehör zurückgekauft und damit auch das Lösungsrecht an Kaltenlengsfeld (Kaldenlengisfelt), Bettenhausen (-husen) und Seeba (Sewe) erhalten haben, die aus dem Schloss an Dritte verkauft oder versetzt worden sind; die darüber ausgestellte Urkunde vom gleichen Tag ist inseriert. Die Aussteller versprechen, gegen diese Auslösungen nicht vorzugehen. (1) Johann, (2) Hermann und (3) Konrad siegeln, Hermann mit seinem großen Siegel.
Der gegeben ist in jare und an tage als vorgeschrieben sted.

  • Archivalien-Signatur: 1031
  • Bestandssignatur: 4-10-0030
  • Datierung: 1419 November 5.

Enthält auch: Insert: 1419 November 5. Wilhelm Graf zu Henneberg und seine Frau Anna Herzogin zu Braunschweig (Brunswig) bekunden, dass Wilhelms verstorbene Vorfahren vor Zeiten dem Stift Fulda (Fulde) die Schlösser Roßdorf (Rostorff), Kaltennordheim (Kaldennortheym) und Barchfeld (-felt) mit Gerichten und Dörfern - Kaltenlengsfeld (Kaldenlengisfelt), Bettenhausen (-husen), Seeba (Sewe) und anderen Vorwerken - für eine in der Urkunde genannte Summe auf Rückkauf verkauft hatten. Da nun in Roßdorf und Barchfeld Schäden entstanden und diese nicht mehr im Besitz des Stiftes sind, kommen die Eheleute mit Abt Johann, dem Pfleger Hermann von Buchenau (-aw), dem Dekan Konrad und dem Konvent des Stiftes überein und lösen das Schloss Kaltennordheim mit Zubehör für 2300 gute Gulden wieder ein. Die zugehörigen Dörfer, Vorwerke, Güter, Gerichte, Zinse und Gülten, insbesondere die Dörfer Kaltenlengsfeld (Kaldenlangesfelt), Bettenhausen (Bettinhusen) und Seeba (Sewe), können die Eheleute bei denen, denen sie vom Stift verschrieben worden sind, mit der in der jeweiligen Urkunde genannten Summe auslösen. Die von den Vorfahren ausgestellten Urkunden gibt das Stift zurück; werden künftig weitere gefunden, sind sie kraftlos. Die Eheleute verzichten gegenüber dem Stift auf den Ersatz aller in den Schlössern entstandener Schäden und auf die im Namen des Stifts erhobenen Einnahmen. Wilhelm und Anna siegeln.
Der gegeben ist 1419 off den Sondag nach Aller heiligen tage.

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Berthold Graf zu Henneberg und sein erstgeborener Sohn Heinrich bekunden, drei Pfund Heller jährlicher Gülte aus dem Hof des Heinrich genannt Gletsch in Themar (Theymer) und 3 ½ Hufen Land daselbst an Abt und Konvent des Klosters Veßra (Vezzerensis) verkauft zu haben; von diesen Hufen hat eine Hermann Gletsch inne, gibt jährlich zwei Pfund Heller sowie je zwei Malter Korn und Hafer; die zweite bewohnt Lynke, die dritte Berthold genannt Syman, Heinrich Syman und die Symennin; beide geben den gleichen Zins; die halbe Hufe, die ein Pfund Heller und je einen Malter Korn und Hafer gibt, hat Ruwseklyn inne. Den Kaufpreis von 100 Pfund Hellern haben die Grafen bereits in bar erhalten. Ein Rückkauf ist jährlich vor Walpurgis [1. Mai] und Jacobi [25. Juli] mit derselben Summe möglich; nach diesen Terminen verbleiben die dann gezahlten Zinse den Käufern. Es siegeln (1) Berthold und (2) Heinrich.
Datum Vezzer a. d. 1337 feria sexta proxima ante dominicam qua cantatur Cantate.

  • Archivalien-Signatur: 1085
  • Bestandssignatur: 4-10-0030
  • Datierung: 1337 Mai 16.

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Friedrich (Fritz) Hofmann und Georg (Jorg) Trip, Bürger zu Heldburg (Helpurg), verkaufen der Engelmesse an der Pfarrkirche zu Hildburghausen (Hilpurg-), die zur Zeit Johann Hack innehat, ein Drittel des Hofes am Saumarkt zu Heldburg, der Eigen ist, und eine Behausung in der Eigengasse, Lehen vom Rat zu Heldburg, mit zugehörigen Äckern, Wiesen, Wunne, Weide und Holz, für 100 rheinische Gulden fränkischer Landeswährung, die sie vom Rat zu Hildburghausen erhalten haben. Die Verkäufer lassen die Liegenschaften auf und versprechen Währschaft. Sie sollen die Güter gegen einen jährlichen Erbzins von fünf Gulden, an Walpurgis [1. Mai] oder in den nächsten acht Tagen nach Hildburghausen fällig, weiter innehaben. Bei Säumnis können die Eigentümer das Geld bei Dritten leihen; alle Kosten sind ihnen zu erstatten. Ein Rückkauf ist jeweils an Walpurgis mit derselben Summe möglich; dies ist ein Vierteljahr vorher anzukündigen. Die Verkäufer bitten Bürgermeister und Rat zu Heldburg um Besiegelung mit dem Stadtsiegel; diese kündigen das Siegel an.
Geben 1476 an Mitwochen nechst nach Philippi und Jacobi der heiligen zwolffpoten.

  • Archivalien-Signatur: 1089
  • Bestandssignatur: 4-10-0030
  • Datierung: 1476 Mai 8.

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Urkunde durch Einschnitt ungültig gemacht, hat zwischenzeitlich als Umschlag für eine Akte (wohl Rechnung) gedient.

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Johann (Hans) Marschalk, gesessen zu [......] (...delstorf), und seine Frau Elisabeth (Els) verkaufen dem Knappen Johann Küchenmeister zu [Berg-] Rheinfeld (Ranfelt), genannt zu dem Berg, seiner Frau Felice und ihren Leibeserben, besonders dem Sohn Johann (Hans) die Güter mit [....], Haus, Gaden, Äckern, Wiesen, Wasser, Holz oder Weide in Dorf und Feld, die [..........] von Dietrich Mitezzen Gütern zu Rheinfeld zuteil geworden sind, für bereits erhaltene 500 Pfund Heller. Siegel des Ausstellers.
13[25].

  • Archivalien-Signatur: 1110
  • Bestandssignatur: 4-10-0030
  • Datierung: 1325

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Berthold Graf zu Henneberg verkauft seinem Getreuen, dem Ritter Berthold von Bibra (Bibera), das Dorf Gaulshausen (Gulshusen) mit allem Zubehör für bereits erhaltene 24 Mark Silber und überträgt ihm das Dorf wegen der geleisteten Dienste zu Lehen. Ein Rückkaufrecht für dieselbe Summe, 50 Schilling Heller pro Mark gerechnet, bleibt vorbehalten. Siegel des Ausstellers. Zeugen: der Johanniter-Ordensritter Berthold, Bruder des Grafen, Konrad von Heßberg (Hesseburg), Berthold Vogt von Schleusingen (Slusungen), Hermann von Sternberg (Sterin-) und Dietmar von Landeck (-ecke), alle Ritter, Konrad von Heldritt (Helderith), des Grafen Schreiber Dietrich von Maßbach (Mas-) und andere.
Datum et actum in Egra a. d. 1311 X Kalendas Aprilis.

  • Archivalien-Signatur: 1111
  • Bestandssignatur: 4-10-0030
  • Datierung: 1311 März 23.

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Der Ritter Dietrich der Junge von Homburg (Hohenberg) bekundet, dass ihm Gertrud von Mechenried (Mecherit) gesunden Verstandes und mit Zustimmung ihrer Erben den halben Zehnten zu Königsberg (Kungisperg) mit allem Zubehör für gezahlte 130 Pfund heller verkauft hat. Von jeder Partei sollen zwei Schiedsleute bestimmt werden, die den Wert des Zehnten abschließend ermitteln. Kommen sie zu einem höheren Betrag, haben Dietrich und seine Erben die Differenz unverzüglich zu zahlen. Außerdem sind sie verpflichtet, dabei mitzuhelfen, dass ein Sohn und eine Tochter Gertruds eine Klosterpräbende erhalten. Kommen sie diesen Verpflichtungen nicht nach, können Gertrud und ihre Erben den Zehnten wieder an sich nehmen; die gezahlten 130 Pfund sind dann zurückzuzahlen. Siegel des Ausstellers. Zeugen: Apel von Abersfeld (Abirsveilt), dessen Sohn Ludwig (Lutzo) und Richolf von Blaufelden (Blaenveild) und andere.
Actum in Kungisperg a. d. 1316 feria sexta proxima ante dominicam qua cantatur Reminiscere.

  • Archivalien-Signatur: 1112
  • Bestandssignatur: 4-10-0030
  • Datierung: 1316 März 5.

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Poppo Graf von Henneberg bekundet, dem Apel genannt Glantz und seinen Erben eine Gülte von einem Malter Korn und vier Schilling Hellern auf die obere Mühle zu Themar (Theimer) für gezahlte 10 Pfund Heller verkauft zu haben; diese kann jedes Jahr um Walpurgis [1. Mai] mit demselben Geld zurückgekauft werden. Siegel des Ausstellers.
Datum Veßre a. d. 1335 feria quarta ante Marie Magdalene.

  • Archivalien-Signatur: 1114
  • Bestandssignatur: 4-10-0030
  • Datierung: 1335 Juli 19.

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Poppo Graf zu Henneberg, Herr zu Hartenberg (Hartim-), seine Frau Richza und beider erstgeborener Sohn Hermann übertragen ihre Vogtei im Dorf Reurieth (Rugerith) mit allen Rechten, Nutzen und Zubehör vorbehaltlich der Zent der Stadt Themar (Theimer), zu der das Dorf gehört, an Dietrich (Tytzloni) Vogt zu Schleusingen (Slusungen), Johann von Werdenberg (Werdem-), deren männliche und weibliche Erben für bereits erhaltene 450 Pfund Heller. Ein Rückkaufrecht für denselben Preis in zu Themar üblicher Währung jeweils vier Wochen vor Walpurgis [1. Mai] und Michaelis [29. Sept.] bleibt den Ausstellern vorbehalten; nehmen sie es nicht wahr, stehen die jeweiligen Einkünfte den Käufern zu. Es siegeln (1) Poppo, (2) Richza und (3) Hermann.
Datum Hartimberg a. d. 1337 feria tercia proxima ante Agathe virginis et martyris.

  • Archivalien-Signatur: 1115
  • Bestandssignatur: 4-10-0030
  • Datierung: 1337 Februar 4.

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Poppo Graf zu Henneberg und sein Sohn Berthold bekunden, dem Ritter Friedrich (Fritzen) von Herbstadt (Hervilstat) und seinen Erben dreieinhalb Pfund Heller Gülte und 18 Malter Hafer aus ihrem Amt Themar (Theymer), wie sie diese bisher innehatten, für bereits erhaltene 84 Pfund Heller verkauft zu haben. Ein Rückkauf ist für dieselbe Summe jeweils vier Wochen vor Walpurgis [1. Mai] oder Michaelis [29. Sept.] zur Hälfte oder ganz möglich; die jeweilige Gülte steht dann den Grafen zu. Erfolgt ein Rückkauf danach, ist die jeweilige Gülte verfallen. Es siegeln (1) Poppo und (2) Berthold.
Gegeben zu Heine 1344 an sente Peters und sente Pauls abind.

  • Archivalien-Signatur: 1119
  • Bestandssignatur: 4-10-0030
  • Datierung: 1344 Juni 28.

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Nach Rückvermerk wurde die Gülte vom Rat zu Themar im Jahr 1479 mit 84 Gulden ausgelöst; die Herrschaft hat darüber eine neue Urkunde ausgestellt (vgl. Urkunde vom 29. Juni 1479).

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Poppo und sein Sohn Berthold, Grafen zu Henneberg und Herren zu Hartenberg (Hartimbg.), verkaufen dem Ritter Heinrich von Königshofen (Kungesh.) ein Vorwerk zu Henfstädt (Hampfstat), das ihnen von Johann (Hans) Widersatze ledig geworden ist, für 150 Pfund Heller; ein Rückkauf ist möglich, soll jedoch bis Kathedra Petri [22. Febr.] über drei Jahre nicht erfolgen. Das Geld ist zu Irmelshausen (Irmoltsh.), Römhild (Romhilt) oder Themar (Theymer) in Hellern oder Pfennigen in gängiger Münze zu zahlen. Wenn das Vorwerk zum Zeitpunkt des Rückkaufes eingesät ist, fällt den Grafen ein Viertel des Ertrages zu. Wollen die Aussteller das Vorwerk auf Dauer abgeben, hat Heinrich ein Vorkaufsrecht. Ist er zum Zeitpunkt des Rückkaufes verstorben, ist es von seiner Frau Elisabeth (Elsen), von seinem Sohn Johann (Hanse) oder von den nächsten Erben zurückzukaufen. Es siegeln (1) Poppo und (2) Berthold.
Gegeben zu Hartimberg 1347 an sente Ypoliten tage des heilgen merterers.

  • Archivalien-Signatur: 1121
  • Bestandssignatur: 4-10-0030
  • Datierung: 1347 August 13.

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Deutsch.

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Dekan Günther und das Kapitel des Stiftes Schmalkalden (Smalkaldin) bekunden, dass Johann Graf zu Henneberg, seine Frau Elisabeth und deren Erben die folgenden Güter, die sie vom Grafen für 410 Pfund Heller gekauft haben, einzeln oder zusammen zurückkaufen können entsprechend den darüber ausgestellten Urkunden: das Gut zu Altenbreitungen (Aldin Breytingen), das Hartung von Rosa für 30 Schillinge Heller bearbeitet, gibt an Walpurgis 10 Schillinge und an Michaelis ein Pfund sowie je zwei Malter Korn und Hafer; ein Gut zu Immelborn (Memeln-), hat Johann Schikkindorf inne, gibt von der Wüstung Haundorf (Huwin-) ein Pfund Heller sowie je einen Malter Korn und Hafer; Heinrich Vispach und Konrad (Cuntze) Zelman im selben Dorf geben dreieinhalb Malter Hafer wegen der Wüstung; Albrecht Gerung im selben Dorf gibt zehn Achtel Korn und einen Malter Hafer von der Wüstung; das Holz zu Sülzfeld (Sulczefelt); den Zehnten zu Wohlmuthausen (Bolmathehusin); das Dorf Melwins (zu dem Melwins). Ausgenommen sind die 14 Malter Getreide, die der Graf zu einem Almosen gestiftet hat und die auf Dauer beim Stift bleiben sollen. Die Aussteller siegeln.
1351 an dem Sambstage vor sente Thomas tage dez heligen zwelfbotin.

  • Archivalien-Signatur: 1126
  • Bestandssignatur: 4-10-0030
  • Datierung: 1351 Dezember 17.

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Dekan Günther und das Kapitel des Stifts Schmalkalden (Smal-) bekunden, dass Johann Graf zu Henneberg und seine Erben das Holz in der Flur Sülzfeld (Sultze-), das diese ihnen jetzt für 40 Pfund Heller verkauft haben nach Ausweis der darüber ausgestellten Urkunde, jederzeit mit derselben Summe zurückkaufen können. Die Aussteller siegeln.
1351 an dem Mantage vor sente Urbans tage.

  • Archivalien-Signatur: 1127
  • Bestandssignatur: 4-10-0030
  • Datierung: 1351 Mai 23.

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Apel von der Kere zu Einödhausen (Einhartshusen) verspricht, Johann Grafen zu Henneberg und seinen Erben den Rückkauf des Vogthafers zu Helmershausen (Helmarshusen) jederzeit für 11 Pfund Heller zu gestatten. Siegel des Ausstellers.
1353 an dem Jarstage.

  • Archivalien-Signatur: 1128
  • Bestandssignatur: 4-10-0030
  • Datierung: 1353 Januar 1.

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Der Ritter Wolfram Schrimpf und sein Vetter Heinrich (Heintze) Schrimpf der Junge bekunden, von Johann Grafen zu Henneberg die beiden Dörfer Neubrunn (Nubrun) und Herpf (Herphfe) mit Gerichten, Herbergen, Bannwein, Schweine-, Korn- und Hellergülten sowie 18 Acker Wiesen bei Neubrunn mit Nutzen und Rechten für 1367 Pfund Heller gekauft zu haben. Der Graf und seine Erben können diese jederzeit mit derselben Summe zurückkaufen. Erfolgt der Rückkauf nicht vier Wochen vor den Gültterminen Walpurgis und Michaelis, steht die jeweilige Gülte den Ausstellern und ihren Erben zu. Die Kirchhöfe in den beiden Dörfern sollen den Grafen weiterhin zu Kriegen gegen jedermann offenstehen; die Bauern schulden diesen Landfolge. Wolfram siegelt; Heinrich, der kein Siegel hat, bedient sich dieses Siegels.
Geschen 1354 an der Mittewochin in den Pfingst heiligen tagen.

  • Archivalien-Signatur: 1129
  • Bestandssignatur: 4-10-0030
  • Datierung: 1354 Juni 4.

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Konrad von Herbstadt (Herbelstat) bekundet, dass Johann Graf zu Henneberg ihm die halbe Stadt Themar (Thaymer) mit dem Kirchhof, Gericht, Zoll, Bede, Bannwein, Ungeld, Nutzen, Rechten, Zinsen und Gülten für 2000 Pfund Heller verkauft hat. Ein Rückkauf mit derselben Summe ist jederzeit möglich. Erfolgt er nicht bis vier Wochen vor den Zinsterminen Walpurgis und Michaelis, ist die jeweilige Gülte verfallen; die Zahlung soll im Hause Marisfeld (-veilt) oder, falls Konrad dieses nicht mehr innehat, zwei Meilen im Umkreis erfolgen. Werden Konrad oder seine Erben bekriegt oder wider Recht an Themar und Zubehör geschädigt, sollen die Grafen ihnen helfen und Themar verteidigen; ihre Schlösser sollen Konrad und seinen Erben dazu offenstehen. Der Kirchhof zu Themar steht den Grafen offen gegen jedermann außer gegen Konrad und seine Erben. Geht er verloren, sind Konrad und seinen Erben binnen eines Jahres für je 100 Pfund Geld zehn Pfund Gülte anzuweisen. Diese haben den Grafen mit Stadt, Kirchhof und Gericht in jeder Weise zu helfen. Fordern die Grafen Landfolge, haben Konrad und seine Erben dafür zu sorgen, dass die Stadt und die im Gericht gelegenen Dörfer dem Folge leisten. Benötigen Konrad oder seine Erben ihr Geld, haben sie es mit Frist von vier Wochen anzukündigen; nehmen die Grafen das Recht nicht wahr, kann ein Verkauf an einen anderen, in der Herrschaft des Grafen ansässigen Mann erfolgen, der das Rückkaufrecht in gleicher Weise zu beurkunden hat. Konrads Vater, der Ritter Friedrich von Herbstadt, übernimmt für den Fall, dass sein Sohn Konrad stirbt, dieselben Verpflichtungen gegenüber den Grafen. (1) Konrad und (2) Friedrich siegeln.
Daz geschehen ist 1356 an dem Donerstage vor dem Jaris tage.

  • Archivalien-Signatur: 1131
  • Bestandssignatur: 4-10-0030
  • Datierung: 1355 Dezember 31.

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Bei der Auflösung des Datums ist der Weihnachtsstil zu beachten.

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Dietrich (Dyczil) von Elsbach (Elspe) bekundet, die Mühle zu Untermaßfeld (Nydern Masveilt) von Elisabeth Gräfin zu Henneberg für 126 Pfund Heller gekauft zu haben; die Mühle soll weiterhin das gräfliche Gericht besuchen. Sie kann jeweils vor Martini mit derselben Summe in Hellern oder Landwährung zurückgekauft werden; nach Martini sind Nutzen und Gülten verfallen. Siegel des Ausstellers.
1359 an dem Donerstage nach sant Johans tage den man nennet mit dem guldin munde.

  • Archivalien-Signatur: 1134
  • Bestandssignatur: 4-10-0030
  • Datierung: 1359 Januar 31.

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Hermann von Schmalkalden (Smal-) und sein Bruder Dietrich (Dy<e>zel) verkaufen mit Zustimmung ihres Bruders Heinrich, eines [Kloster-] Herrn zu Breitungen (Breytingen), ihren Hof im Dorf Niederschmalkalden (Nydern Smal-) mit Gärten, Feldern, Äckern, Wiesen, Weiden und anderem Zubehör, wie er ihnen von den Eltern anerstorben ist, und weiteres zugehöriges Gut - aus der Mühle im Dorf zwei Pfund Heller Zins oder ein Schwein in diesem Wert, an zugehörigen Abgaben eine Lammkeule an Ostern, ein Brot zu Weihnachten sowie je zwei Hühner auf Michaelis und zu Fastnacht; aus dem Gut, das Volknand bebaut, ein Pfund Heller, zwei Kloben Flachs, zwei Malter Hafer, sechs Wecken zu Weihnachten und eine Lammkeule zu Ostern; aus dem Gut, in dem Wigand Hinkeldey sitzt, zehn Schilling Heller, einen Kloben Flachs, einen Malter Hafer sowie je zwei Hühner an Michaelis und Fastnacht; aus dem Gut des Johann (Hans) Hinkeldey 13 ½ Schilling Heller sowie je zwei Hühner an Michaelis und Fastnacht; aus dem Gut, in dem die Pfyferin sitzt, 12 Schillinge Heller, sechs Wecken an Weihnachten sowie je zwei Hühner an Michaelis und Fastnacht; aus Swallunges Gut, zur Zeit unbesetzt, fünf Schilling - Lehen von der Herrschaft Henneberg, erblich für erhaltene 550 Gulden Schmalkaldener Währung an die Brüder Hertnid und Johann von Haselbach, Knappen. Die Verkäufer lassen daher die Güter auf und verzichten auf jedes Vorgehen gegen den Verkauf. (1) Hermann siegelt. Beide bitten den Schultheißen, die Ratsmeister und den Rat der Stadt Schmalkalden, vor denen dies geschehen ist, um Beurkundung. Der Schultheiß Konrad (Cuntze) von Rodach (Rotha), die Ratsmeister Hermann von Eisenach (Isenach) und Hermann in der Bach, Berthold Graus, Berthold Grysel der Alte, Konrad (Cuntze) Goldener, Heinrich (Henze) Boppe, Heinrich (Henze) Kelner, Berthold Heftener, Johann (Hans) Zorn, Berthold von Nordheim (Northeym), Berthold (Petze) Grysel, Apel Grysel sowie die beiden diesjährigen Gemeindevormünder Heinrich (Henze) Gotschalk und Heinrich (Heynze) Zorn bekunden, bei diesem Verkauf anwesend gewesen zu sein; sie haben die beschriebenen Vorgänge gesehen und gehört, auch dass das Gut den Brüdern von Haselbach durch die Herrschaft verliehen worden ist, und kündigen auf Bitten beider Seiten das Stadtsiegel an (2).
Der gegeben ist 1359 an dem Dinstage nach santh Johans tag des toufers.

  • Archivalien-Signatur: 1135
  • Bestandssignatur: 4-10-0030
  • Datierung: 1359 Juni 25.

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Apel von Haselbach bekundet für sich, seine Brüder und Erben, den Brüdern Johann (Hans), Heinrich (Heintzen) und Eitel Hug zu Schleusingen (Slusungen), Knappen, ein Gut zu Obermaßfeld (Obern Masvelt), das jährlich 10 Schillinge Heller an Walpurgis, je einen halben Malter Korn und Hafer an Michaelis, ein Schock Eier, vier Käse und ein Huhn gibt, für bereits gezahlte 10 Pfund Heller Landwährung verkauft zu haben. Ein Rückkauf ist innerhalb der nächsten vier Jahre, allerdings nicht in diesem Jahr, jeweils vor Peterstag in der Fasten [22. Febr.], mit derselben Summe möglich; danach verfällt der Ertrag des jeweiligen Jahres den Gebrüdern Hug. Nach vier Jahren erlischt das Rückkaufrecht. Die Hug sollen dann zu den zehn Pfund Hellern das hinzugeben, was je zwei Freunde beider Seiten festsetzen. Nach Zahlung dieses Betrages soll der Lehnsherr um Belehnung der Hug gebeten werden. Siegel des Ausstellers.
Der geben ist zu Slusungen 1365 an dem Sontage nach sente Erharts tage.

  • Archivalien-Signatur: 1136
  • Bestandssignatur: 4-10-0030
  • Datierung: 1365 Januar 12.

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Johann Landgraf zu Leuchtenberg (Lutenberge) sowie die Brüder Heinrich und Berthold Grafen zu Henneberg verkaufen ihre Notbede im Dorf Neubrunn (Nunburn) von jährlich 20 Pfund Hellern - 14 an Michaelis, sechs an Walpurgis - 25 Schilling Heller Gülte, 18 Acker Wiesen bei der Riedmühle (rietmuln), Vogtei und Dorfgericht, wie sie von alters her der Herrschaft hergekommen sind, an den Ritter Berthold von Bibra den Älteren, gesessen zu Steinach (Steina), seine Frau Elisabeth (Elsen) und ihre Erben für bereits gezahlte 600 Pfund Heller. Ein Rückkauf mit derselben Summe in fränkischer Landwährung ist jeweils vier Wochen vor den Zinsterminen möglich; danach verfallen die jeweiligen Zinse den Käufern. Die Zahlung soll in Bibra oder zwei Meilen im Umkreis erfolgen. Wegen der von Berthold geleisteten Dienste sollen die Eheleute auf beider Lebenszeit in diesen Gülten sitzen bleiben. Nach deren Tod ist der Rückkauf in der beschriebenen Weise möglich. Die Eheleute können zu ihrem Seelenheil über die Gülten verfügen. Die Begünstigten, Pfaffen oder Laien, haben allerdings den Grafen urkundlich ein Lösungsrecht zuzusichern. Die Aussteller nehmen die Eheleute und das Dorf Neubrunn in ihren Schirm und befehlen ihren Amtleuten, diese zu schützen und zu schirmen. Es siegeln (1) Landgraf Johann und (2) Graf Heinrich. Berthold, der noch kein eigenes Siegel hat, bedient sich dieser Siegel mit.
Daz ist geschen zu Slusungin 1366 an der Mittwochin nach sende Katherin tage aller nest der heilgen jungfrowen.

  • Archivalien-Signatur: 1137
  • Bestandssignatur: 4-10-0030
  • Datierung: 1366 Dezember 2.

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Urkunde durch Einschnitt ungültig gemacht.

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Die Brüder Heinrich und Berthold Grafen zu Henneberg verkaufen dem Ritter Johann von der Kere, seinen Brüdern Karl, Berthold, Hermann und deren Erben ihre Fischweide zu Untermaßfeld (Nidernmasvelt), wie die Herrschaft Henneberg sie hergebracht hat, für bereits erhaltene 150 Pfund Heller Landwährung. Ein Rückkauf ist jederzeit möglich mit derselben Summe in Währung, wie sie im Bistum Würzburg (Wirzbg.) üblich ist. Benötigen die von der Kere ihr Geld, sollen sie die Fischweide für dieselbe Summe an einen anderen Lehnsmann der Grafen versetzen, der seinerseits das Rückkaufrecht urkundlich zuzusichern hat. Graf Heinrich siegelt, auch für den Bruder.
Sub a. d. 1370 in die Valentini martiris.

  • Archivalien-Signatur: 1139
  • Bestandssignatur: 4-10-0030
  • Datierung: 1370 Februar 14.

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Heinrich Vogt von Wasungen und seine Frau Felicitas verkaufen Heinrich Grafen zu Henneberg ihren Hof zu Wasungen neben dem oberen Tor, den sie bisher selbst innegehabt haben, und verzichten auf jedes Vorgehen gegen diesen Verkauf. Dafür haben sie den Hof zu Wasungen beim niederen Tor zurückerhalten, der dem verstorbenen Hertnid Schrimpf gehörte und den sie von der Herrschaft Henneberg zu Lehen tragen sollen. Siegel des Ausstellers.
Gebin am Sunabinde vor Bartholomei 1383.

  • Archivalien-Signatur: 1142
  • Bestandssignatur: 4-10-0030
  • Datierung: 1383 August 22.

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Heinrich (Heintz) Vogt, Burgmann zu Wasungen, und seine Frau Felicitis verkaufen Heinrich Grafen zu Henneberg, seiner Frau Mechtild und ihren Erben den Zehnten zu Wachenbrunn (Wachinbrune), sechs Pfund Heller Gülte von einem dortigen Gut, auf dem Dietrich (Ditzel) Schone saß, sieben Güter zu Beinerstadt (Beynerstat), zwei Güter zu Themar (Theymar), einen Bergfried im dortigen Kirchhof, zwei Güter zu Oberstadt (Obirstat) und ein Gut zu Viernau (Ffurnauw), die Heinrich bisher vom Grafen zu Lehen hatte. Den Kaufpreis hat er erhalten; er sagt daher den Grafen und seine Erben davon los und verspricht, in keiner Weise gegen den Verkauf vorzugehen. Werden künftig einschlägige Urkunden gefunden, soll er die zurückgeben. Heinrich Vogt siegelt, auch für seine Frau.
Der gebin ist 1392 am Dunerstage nest vor Margarethe virginis.

  • Archivalien-Signatur: 1144
  • Bestandssignatur: 4-10-0030
  • Datierung: 1392 Juli 11.

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Wilhelm Graß, seine Söhne Eberhard und Berthold verkaufen Berthold Grafen zu Henneberg ihren gesamten Besitz in Dorf, Mark und Feld zu Obermaßfeld (Obern Masfelt), Erbe, Eigen, Zinsen und Lehen, für bereits gezahlte 150 Gulden und versprechen, gegen den Verkauf nicht vorzugehen. (1) Wilhelm, (2) Eberhard und (3) Berthold siegeln.
Der da gegeben ist 1393 an sente Vincencius tage des heiligen mertelers.

  • Archivalien-Signatur: 1145
  • Bestandssignatur: 4-10-0030
  • Datierung: 1393 Januar 22.

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Heinrich Graf zu Henneberg verkauft unter Vorbehalt des Rückkaufrechtes der Elisabeth (Elsen) von der Kere, Witwe des verstorbenen Ritters Johann von der Kere, ihren Kindern und Erben das Dorf Sülzfeld (Soltzfelt) unter dem Schloss Henneberg mit allem Zubehör in Dorf und Feld - Häusern, Äckern, Wiesen, Feldern, Zinsen, Gülten, Renten, Holz, Wunne und Weide, wie die Herrschaft Henneberg es hergebracht hat - für bereits erhaltene 1100 Gulden. Ein Rückkauf ist jährlich an Kathedra Petri [22. Febr.] mit derselben Summe möglich und ein Vierteljahr vorher anzukündigen. Erfolgt die Lösung nicht an diesem Termin, steht der Ertrag des Jahres den Pfandinhabern zu. Gleiches gilt für anderes Gut, das Elisabeth mit ihren Schwägern und Kindern innehat - das Dorf Eußenhausen (Uzzenhusin), den kleinen Zoll daselbst, die Zehnten zu Nordheim (Nort-) vor der Rhön, Wohlmuthausen (Wolmuthusin) und Nüdlingen (Nutlingin) sowie die Fischweide zu Obermaßfeld (Obern Masfelt). Diese sollen ebenfalls ausgelöst werden, wenn der Graf das Rückkaufrecht wahrnimmt, jeweils für die Summe, für die sie nach Ausweis der früher vom Grafen darüber ausgestellten Urkunden verpfändet sind. Benötigen die von der Kere ihr Geld, haben sie dies mit Frist von einem Vierteljahr vor Kathedra Petri anzukündigen. Nimmt der Graf das Recht nicht wahr, können die von der Kere die Güter für dieselbe Summe an Dritte, die ihre Genossen sind, verkaufen oder versetzen. Diese haben dem Grafen urkundlich das Lösungsrecht einzuräumen. Siegel des Grafen.
Der gegebin ist 1398 an dem Achtin tage nach des heylgen Cristage.

  • Archivalien-Signatur: 1147
  • Bestandssignatur: 4-10-0030
  • Datierung: 1398 Januar 1.

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Durch Einschnitte ungültig gemacht.

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Albrecht Truchseß, gesessen zu Meiningen (-gin), und seine Frau Elisabeth (Else) verkaufen alle Güter, die Albrecht und sein Bruder Berthold (Betze) in Untermaßfeld (Nydern Masfelt), Obermaßfeld (Obirn Masfelt) und Ritschenhausen (Rytschenhusen) hatten - Eigen, Immobilien und Mobilien in Feld und Dorf, Holz, Acker, Wiesen, Gülten, Zinse, Dienste, Herbergen, Wunne und Weide -, wie es die Eltern auf sie vererbt haben, an Berthold Grafen zu Henneberg und seine Erben für bereits erhaltene 60 Gulden sowie 412 Pfund Heller Landwährung, mit denen der Graf die Wiesen der Aussteller bei Paul von Herbstadt (Herbilstat) und Heinrich (Heintzen) Greibe zu Meiningen ausgelöst hat. (1) Albrecht siegelt, auch für seine Frau und den Bruder Berthold. Berthold Truchseß der Ältere, gesessen zu Meiningen, und Konrad am Berge, gesessen zu Helba (Helbe), geben dazu ihre Zustimmung und versprechen, wenn der Graf wegen dieser Sache von Albrechts Bruder Berthold Truchseß oder Dritten belangt wird, mit einem Knecht und einem Pferd in Schmalkalden (Smal-), Schleusingen (Schlusunge) oder Themar (Theymar) in einer offenen Herberge Einlager zu leisten, bis der Graf oder seine Erben das ihnen Zustehende erlangt haben. Wenn Berthold, Albrechts Bruder, dem Grafen eine Zustimmungsurkunde ausstellt, sind die beiden ihrer Bürgschaft ledig. Stirbt ein Bürge, bevor dies geschehen ist, soll der andere auf Mahnung unverzüglich Einlager leisten, bis ein neuer Bürge gestellt ist. (2) Berthold Truchseß und (3) Konrad am Berge siegeln zum Zeichen dessen.
Der gebin ist 1401 am Fritage nest fur des heilgin Cristes tage etc.

  • Archivalien-Signatur: 1148
  • Bestandssignatur: 4-10-0030
  • Datierung: 1401 Dezember 23.

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Heinrich von Roßdorf (Rorstdorff) verkauft sein Vorwerk und seine Hufe zu Barchfeld (Barffelt) an den Ritter Apel von Reckerode (Regrode), seine Frau Agnes (Nesen), seine Söhne Hermann und Oswald sowie deren Erben für bereits gezahlte 180 rheinische Gulden. Apel und seine Erben sollen Vorwerk und Hufe mit Haus, Hof, Äckern, Wiesen, Feld, Wunne und Weide auf drei Jahre nutzen, wie sie zuvor innegehabt haben. Der Verkäufer und seine Erben können diese nach Ablauf der Frist 14 Tage vor Kathedra Petri mit 180 Gulden zurückkaufen. Nehmen sie das Recht nicht wahr, können die von Reckerode das Gut für ein weiteres Jahr nutzen. Benötigen sie ihr Geld, können sie das Gut für dieselbe Summe an Dritte versetzen; das Lösungsrecht Heinrichs und seiner Erben bleibt vorbehalten. Apel soll dem Heinrich von Roßdorf Zustimmungsurkunden des Grafen von Henneberg wegen des Vorwerks und des Landgrafen Balthasar von Thüringen wegen der Hufe verschaffen. Steht das Gut zum Verkauf, haben die von Reckerode daran ein Vorkaufrecht. Zeugen: Otto von Großenbach (Grossen-), Heinrich Stichling der Junge und Wigand Schriber, Bürger zu Salzungen (Saltzungen). (1) Heinrich von Roßdorf siegelt; (2) Otto von Großenbach hängt für sich und die beiden anderen Zeugen sein Siegel an.
Geben 1404 an sent Peters tage kathedra genant des heiligen czwelffboten.

  • Archivalien-Signatur: 1149
  • Bestandssignatur: 4-10-0030
  • Datierung: 1404 Februar 22.

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Heinrich Graf zu Henneberg und sein Sohn Wilhelm verkaufen Apel von Stotternheim (Stuttern-), gesessen zu Schwabhausen (Swabehusen) im Lande Thüringen, seiner Frau Tele, Berthold (Pettzin) Rynner, Bürger zu Schmalkalden (Smalkaldin), seiner Frau Margarete (Grethin) und deren Erben gemeinsam folgende Zinse: fünf Malter Korn und 10 Malter Hafer an Michaelis [29. Sept.] in Dorf und Mark Stepfershausen (Sterpphershusen); die freien Güter und Zinse zu Reichenbach (Rychin-), die gegen Zins innehaben Johann (Hans) Hase für zwei Groschen und zwei Michaelshühner, Hertnid Krig für 2 ½ Groschen und vier Michaelshühner, Dietrich (Dytzel) Roser für fünf Groschen weniger einen Pfennig sowie je zwei Michaels- und Fastnachtshühner, Apel Roser für fünf Groschen weniger einen Pfennig, ein Michaels- und zwei Fastnachtshühner, Berthold (Pettze) Hirte für drei Groschen und ein Fastnachtshuhn, die Tzymmermenyn für ein Gut zehn Pfennige und zwei Fastnachtshühner, für das andere 15 Groschen und zwei Fastnachtshühner, Dietrich (Dytzel) Roser für ein Gut 10 Pfennige und zwei Michaelshühner, Konrad (Contz) von Herpf (Herpphe) ein halbes Pfund und zwei Michaelshühner, zusammen 40 Groschen 13 Michaels- und neun Fastnachtshühner, dazu geben die von Reichenbach gemeinsam vier Gulden an Michaelis; zu Weidebrunn (Weyttenborn) je einen Malter Korn und Hafer, zwei Michaelshühner, ein Brot zu Weihnachten, zwei Fastnachtshühner, zu Ostern eine Lammkeule und ein Schock Eier sowie ein Pfund an Walpurgis [1. Mai], gibt die Messersmyden. Dafür haben die Grafen 100 Gulden erhalten; sie versprechen, die Zinspflichtigen zu schützen und zu schirmen. Eine Auslösung ist beiden Seiten für dasselbe Geld möglich; die Absicht ist vier Wochen vor Kathedra Petri [22. Febr.] anzukündigen, das Geld ist dann zu Schmalkalden fällig. Dafür werden Bürgen gestellt, die bei unterlassener Rückzahlung der Summe oder säumiger Zinszahlung auf Mahnung durch die Inhaber der Zinse unverzüglich mit einem Pferd und einem Knecht in ein ihnen angewiesenes, offenes Wirtshaus in Schmalkalden zum Einlager kommen und dort bleiben sollen, bis die Summe, alle Rückstände, Kosten und Schäden gezahlt sind. Wenn die armen Leute wegen Feindesnot nicht zahlen können, haften die Bürgen nicht. Ausfallende Knechte oder Pferde sind unverzüglich zu ersetzen. Für einen ausfallenden Bürgen soll innerhalb 14 Tagen ein gleichwertiger neuer gestellt werden. Geschieht das nicht, ist der andere Bürge zum Einlager verpflichtet. Wenn die Summe an einen Pfandinhaber gezahlt ist, sind die Zinse insgesamt ledig und los. Werden die Zinse an Dritte abgetreten, haben die Grafen diesen eine entsprechende Urkunde darüber auszustellen. Die Grafen versprechen, ihre Bürgen schadlos zu halten; Graf Heinrich siegelt (1). Die Bürgen, (2) Otto von Buchenau (Buchinauwe) und (3) Wacker Wulppe, übernehmen ihre Verpflichtungen und siegeln.
Gebin 1405 am Fritage vor dem Palmen tage.

  • Archivalien-Signatur: 1150
  • Bestandssignatur: 4-10-0030
  • Datierung: 1405 April 10.

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Libir Johann (Hans) von Themar (Theimar), seine Söhne Otto und Johann (Hans) verkaufen Wilhelm Grafen zu Henneberg Haus und Hof in der Stadt Themar mit allem Zubehör in Stadt und Feld, Lehen vom Grafen, für bereits erhaltene 80 rheinische Gulden. Sie lassen die Güter auf und versprechen, gegen den Verkauf nicht vorzugehen. Johann Libir drückt für sich und seine Söhne sein Siegel auf (1). Alle drei bitten (2) Karl von der Kere, (3) Konrad von Ütterode (Uten-) und (4) Werner von Buttlar (Butteler) um Mitbesiegelung; diese kündigen ihre Siegel an.
Dez Suntagis Cantate a. d. 1411.

  • Archivalien-Signatur: 1151
  • Bestandssignatur: 4-10-0030
  • Datierung: 1411 Mai 10.

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Eberhard von der Kere versetzt Wilhelm und Friedrich Grafen zu Henneberg die beiden Dörfer Sülzfeld (Sultzfeild) unter Henneberg und Eußenhausen (Uzzinheusen) mit allem Zubehör, wie sie ihm der verstorbene Heinrich Graf zu Henneberg versetzt hatte, für bereits erhaltene 150 rheinische Gulden; eine Rücklösung mit derselben Summe ist Eberhard und seinen Erben jederzeit möglich. Wenn Graf Wilhelm dem Grafen Friedrich die Hälfte dieser Summe zahlt, stehen die Dörfer allein ihm und seinen Erben zu, da sie sein Erbe sind. Die Rechte Eberhards bleiben davon unberührt. Wenn er oder seine Erben ihr Lösungsrecht wahrnehmen, steht dem Grafen Wilhelm und seinen Erben ihrerseits ein Lösungsrecht zu. Siegel des Ausstellers.
Der gebin ist 1412 des Fritags Johannis ante Latinam portam.

  • Archivalien-Signatur: 1152
  • Bestandssignatur: 4-10-0030
  • Datierung: 1412 Mai 6.

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Katharina Witwe von Helba (Helb) und ihr Sohn Eucharius bekunden, dass Wilhelm Graf zu Henneberg ihnen auf Rückkauf das Dorf (Sultzfelt) unter Wildberg (Wiltperg) verkauft hat entsprechend der inserierten Urkunde vom gleichen Tag. Die Aussteller versprechen, sich dem Ansinnen eines Rückkaufs nicht zu entziehen. (1) Katharina siegelt für sich, den Sohn und die Erben und bittet (2) Dietrich (Ditzen) Truchseß von Wetzhausen (Wetshusen), ihren Schwager (sweher), um Mitbesiegelung; dieser kündigt sein Siegel an.
Der gegeben ist im jare und tage als obgeschriben stet.

  • Archivalien-Signatur: 1155
  • Bestandssignatur: 4-10-0030
  • Datierung: 1424 September 5.

Enthält auch: Insert: 1424 September 5. Wilhelm Graf zu Henneberg verkauft sein Dorf Sulzfeld (Sultzfelt) unter Wildberg (Wiltperg) mit Bede, Zoll, Zehntanteil, Gefällen, Zinsen, Gülten und Renten mit Ausnahme des dortigen, an die von Wenkheim (Wengheym) verliehenen Hofes an Katharina Witwe von Helba (Helb), ihren Sohn Eucharius und ihre Erben für bereits erhaltene 1100 rheinische Gulden Landwährung; einen Teil des Dorfes hat der Graf pfandweise vom Stift Würzburg (Wirtz-) inne, der andere Teil mit Zubehör ist sein Erbe. Eine Auslösung durch das Stift oder den Grafen ist ein Vierteljahr vorher schriftlich anzukündigen. Die Summe ist wahlweise in Königshofen (Kungeshoven) oder Münnerstadt (Munerstad) fällig. Die Männer des Dorfes sollen denen von Helba huldigen. Der Graf verspricht, das Dorf und die dortigen armen Leute zu schützen und zu schirmen. Nach einem Rückkauf stehen Dorf und Leute wieder den Grafen zu; die Leute sind von ihren Eiden loszusagen und an die Grafen zu weisen. Der Graf wird gegen den Verkauf nicht vorgehen; er siegelt.
Der gegeben ist 1424 am Dunstage nehst nach Egidii.

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Enzian von Bibra bekundet, von Ludwig (Lotzen) Gotschalk und seiner Frau Magdalena (Lenen) zwei Höfe und andere Güter in Dorf und Mark Exdorf (-dorff) gekauft zu haben nach Ausweis der darüber ausgestellten Verkaufsurkunde. In diesen Verkauf hat er jetzt Wilhelm Grafen zu Henneberg an seiner Stelle eintreten lassen. Falls Gotschalk und seine Erben die Güter nicht innerhalb von zwei Jahren nach Ausstellung der Verkaufsurkunde zurückkaufen, sollen der Graf und seine Erben diese ewig besitzen. Enzian wird nach Ablauf der Frist in keiner Weise dagegen vorgehen. Den Kaufpreis von 300 Gulden hat der Graf ihm erstattet; eine eventuelle Rückkaufsumme steht daher ihm zu. Enzian hat damit nichts zu schaffen; er siegelt.
Der geben yst 1427 am Dornstage nechst nach sand Jorgen tage.

  • Archivalien-Signatur: 1157
  • Bestandssignatur: 4-10-0030
  • Datierung: 1427 April 24.

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Dietrich (Dicze) von Exdorf (-dorff) verkauft dem Peter Gertler, seiner Frau und seinen Erben seine Höfe zu Exdorf mit der Behausung, Zinsen, Gülten, Äckern, Wiese, Wunne und Weide sowie sonstigem Zubehör in Kirchhof, Dorf und Feld, dazu ein Gut zu Jüchsen (Jochsen) mit Zubehör, Lehen von Graf Wilhelm und der Herrschaft von Henneberg, für bereits erhaltene 420 rheinische Gulden fränkischer Landwährung. Er quittiert über diese Summe, setzt die Käufer in die Gewere der Güter, verspricht Währschaft und lässt die Güter Wilhelm Grafen zu Henneberg auf. (1) Dietrich siegelt, auch für seine Frau, und bittet (2) seinen Bruder Georg (Jorge) von Exdorf um Mitbesiegelung; dieser kündigt sein Siegel an.
Der geben ist 1447 am Sonnabende nest nach sant Lucas tage des heiligen ewangelisten.

  • Archivalien-Signatur: 1175
  • Bestandssignatur: 4-10-0030
  • Datierung: 1447 Oktober 21.

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Wolfram von der Kere teilt Johann (Hanns) Stubenrauch zu Sülzfeld (Sultzfelt) unter Henneberg und anderen, die ihm dort zinspflichtig waren, Nikolaus (Claus) Gunther und seinen Gesellen zu Obermaßfeld (Obernmasfelt), Johann Schon (Schonhanns) und Martin Fleischmann zu Behrungen (Beringen), Heinrich (Heintz) Duckelmann, Michael Runft, Johann (Hanns) Babist, Johann (Hanns) Heller und Peter Reich zu Mühlfeld (Mullefelt) mit: Sie waren ihm wegen der von ihnen genutzten Güter und Weingärten zinspflichtig und mit Eiden verbunden. Diese hat er jetzt an Wilhelm Grafen zu Henneberg verkauft. Er sagt sie deshalb von ihren Pflichten los und weist sie an den Grafen, dem sie entsprechend der Verkaufsurkunde gewärtig sein sollen. Wolfram drückt sein Siegel auf.
Gebin am Sonnabend nach dem Sonntag Letare a. d. 1451.

  • Archivalien-Signatur: 1190
  • Bestandssignatur: 4-10-0030
  • Datierung: 1451 April 10.

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Wolfram von der Kere verkauft Wilhelm Grafen zu Henneberg und seiner Herrschaft die folgenden Lehnsgüter: eine Hufe und den sonstigen Besitz zu Sülzfeld (Sultzfelt) unter he; eine Hufe und den sonstigen Besitz zu Obermaßfeld (Obenmasfelt); eine Hufe und den sonstigen Besitz zu Behrungen (Beringen); den gesamten Besitz zu Mühlfeld (Mullefelt); das Wolfstal mit der davor liegenden Wiese, jeweils mit Zubehör in Dorf, Kirchhof und Feld. Den Kaufpreis von 120 Gulden hat er bereits erhalten. Er lässt daher die Lehen auf, setzt den Grafen in sie ein, verspricht Währschaft und verzichtet gegenüber dem Grafen auf alle Forderungen bis zu diesem Tag. Siegel des Ausstellers.
Gebin am Fritag nach Reminiscere a. d. 1451.

  • Archivalien-Signatur: 1191
  • Bestandssignatur: 4-10-0030
  • Datierung: 1451 März 26.

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Wilhelm, Johann und Berthold Grafen zu Henneberg verkaufen Bartholomäus, Berthold, Johann (Hannsen), Stephan, Heinrich und Konrad von Bibra und deren Erben ihre Feste und Schloss Osterburg (-berg) mit dem Hain, zugehörigen Äckern und Wiesen hinter und vor dem Hain oder unter Wachenbrunn (-bornn), Höfe, Leute und Güter zu Henfstädt (-stat) mit der Mühle, Zehnt, Schenkstatt und Schaftrieb, die Vogtei Reurieth (Rewritt) mit Leuten, Gütern, Zinsen und Fronen, das Fischwasser zu Themar (Theymar) mit Ein- und Ausfluss; dieses Zubehör hatten die von Bibra vormals mit dem Schloss auf Wiederkauf inne; Haus und Hofreite zu Themar, auf denen Otto Fischer sitzt, sollen künftig stets zum Fischwasser gehören; sie sind frei von allen Abgaben. Das Fischwasser soll von den Müllern besonders gepflegt werden, sie sollen davor keinen swederich anlegen; wenn sie das tun, schulden sie den Grafen und denen von Bibra je die Hälfte des Ertrages. Der Brennholzbedarf von Schloss und Haushalt darf aus den Wäldern der Grafen gedeckt werden. Die von Bibra dürfen in Gertles (Gertlins) und Henfstädt weitere Höfe und Güter hinzukaufen; diese sollen mit den bereits vorhandenen und denen zu Reurieth in die Zent Themar gehören, sonst aber in keiner Weise den Grafen unterworfen sein. Wenn die von Gertles, Henfstädt oder Reurieth jemanden mit Urteil zum Tod bringen wollen, haben sie die Zent Themar aufzusuchen; dort soll ihnen das Gericht bestellt werden. Verkauft werden auch 100 rheinische Gulden zu Weihnachten in Landwährung fälliger Gülte, zu deren Zahlung die Bürger zu Themar sich gegenüber denen von Bibra verpflichtet haben; in den nächsten acht Jahren sind jedoch nur je 50 Gulden zu zahlen, danach, falls ein Wiederkauf noch nicht erfolgt ist, je 100 Gulden. Für das Schloss Osterburg, die Vogtei Reurieth, Höfe, Leute und Güter zu Henfstädt sowie die genannte Gülte haben die von Bibra den Grafen vor Ausstellung der Urkunde 5500 Gulden gezahlt. Die Grafen haben die von Bibra in ruhigem Besitz sicherzustellen und mögliche Klagen von dritter Seite abzuwehren. Die von Bibra haben die aufgezählten Güter für sich und ihre Erben zu Mannlehen empfangen mit den üblichen Verpflichtungen. Ein Rückkauf ist innerhalb der nächsten acht Jahre für 5500 Gulden möglich. Innerhalb dieser Frist sollen die von Reurieth ihre Schöffen auf die Zent Themar schicken, um dort zu rügen und nach altem Herkommen Urteile zu erhalten. Leute aus der Vogtei, die vor der Zent einer Buße verfallen, haben diese aber nicht an die Zent zu zahlen; die Amtleute der Grafen dürfen sie nicht fordern. Ein beabsichtigter Rückkauf ist denen von Bibra ein Vierteljahr vor Kathedra Petri [22. Febr.] in Haus und Hof anzukündigen; das Geld ist zu Schweinfurt (Swein-), Mellrichstadt (Mellerstat) oder Römhild (Romhilt) fällig. Nach Zahlung sind die genannten Güter, diese Urkunde und die Verschreibung derer von Themar über die 100 Gulden zurückzugeben und die betroffenen armen Leute ihrer Eide ledig zu sagen. Wird das Rückkaufrecht nicht innerhalb der acht Jahre wahrgenommen, gilt der Verkauf auf Dauer; die Leute aus der Vogtei Reurieth, aus Henfstädt und Gertles sollen dann nicht mehr zur Zent Themar gehören. Lediglich das Rückkaufrecht für die Gülte aus Themar mit 1500 Gulden an Kathedra Petri bleibt weiter bestehen; der Wunsch ist ein Vierteljahr vor dem Zinstermin schriftlich anzukündigen. Die Summe ist innerhalb von drei Jahren für zum Schloss Osterburg günstig gelegenes Eigen anzulegen; dieses ist zu Lehen zu empfangen. Die Grafen haben die von Bibra im Besitz der genannten Güter und Rechte zu schirmen und zu schützen. Dies beschwören sie in aller Form. Es siegeln (1) Graf Wilhelm und (2) Gräfin Katharina, auch für die Brüder bzw. Söhne. Sie bitten (3) Gottfried Bischof von Würzburg (Wurczpurg), mit dessen Zustimmung der Verkauf geschehen ist, um Mitbesiegelung; dieser kündigt sein Siegel an.
Geben und gescheen 1453 auf Sonntage Angnetis virginis.

  • Archivalien-Signatur: 1194
  • Bestandssignatur: 4-10-0030
  • Datierung: 1453 Januar 21.

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Urkunde durch Einschnitte ungültig gemacht.

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Die Vettern Berthold von Bibra und Georg (Jorge) von Bibra der Jüngere verkaufen unwiderruflich ihrem Schwager Friedrich (Fritzen) von der Kere und seinen Erben ihren Anteil zu Osterburg (-bergk) an und auf der Burg, d.h. drei von den zehn Teilen, die sie und ihre Vettern von Bibra dort haben, jeweils mit Zubehör an Schloss, Dörfern und Feldern, insbesondere aber an der Jahrgülte und dem Fischwasser zu Themar (Teymar), das die Herrschaft Henneberg zur Osterburg verschrieben hat, sowie mit Leuten, Dörfern, Wüstungen, Zehnten, Beden, Gülten, Diensten, Fronen, Lagern, Atzungen, Mühlen, Schenkstätten, Häusern, Höfen, Hofstätten, Äckern, Wiesen, Holz, Feld, Wasser, Wunne und Weide, insbesondere aber der Herrlichkeit, wie es ihnen von der Herrschaft Henneberg verschrieben ist; ausgenommen sind nur die Äcker und Zinse, die Georg allein um Osterburg hat und die nicht zu den Anteilen gehören. Für den Kaufpreis von 1650 rheinischen Gulden hat Friedrich von der Kere Verschreibungen gestellt; die Verkäufer setzen ihn daher in die Gewere ihrer drei Anteile, sagen die Einwohner der Dörfer und die übrigen Betroffenen von ihren Verpflichtungen los, weisen sie an den Käufer und versprechen diesem Währschaft. Berthold und Georg siegeln.
Der geben ist 1459 uff Mitwochen nehst nach dem Sontag Exaudi.

  • Archivalien-Signatur: 1204
  • Bestandssignatur: 4-10-0030
  • Datierung: 1459 Mai 9.

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Wilhelm, Johann und Berthold Grafen zu Henneberg bekunden, früher den Brüdern und Vettern Heinrich von Bibra zu Bramberg, Konrad (Conczen) und Eitel von Bibra zu Mellrichstadt (Mellerstat) zusammen mit deren Vettern Bartholomäus (Bartholmesen), Johann (Hannsen), Berthold und Stephan von Bibra das Schloss Osterburg (-berg) mit Zubehör verkauft und verschrieben zu haben nach Ausweis einer Urkunde, die die von Bibra darüber haben. Jetzt sind sie mit Heinrich, Konrad und Eitel übereingekommen, dass diese ihnen ihre Anteile abtreten. Die Rechte der übrigen von Bibra und die von den Grafen deswegen ausgestellte Urkunde bleiben davon unberührt. Die Grafen sollen für die Abtretung 2200 rheinische Gulden fränkischer Landwährung in folgenden Raten zahlen: an Martini [11. Nov.] 70 Gulden, an Kathedra Petri [22. Febr. 1463] 730 Gulden und an den neun folgenden Festen Kathedra Petri achtmal 150 und am letzten Termin 200 Gulden, zahlbar je nach Wunsch derer von Bibra in Mellrichstadt, Königshofen (Kongeßhoven), Königsberg (Kongßperg) oder Schweinfurt (Swin-). Die Grafen versprechen pünktliche Zahlung und stellen dafür Geiseln und Bürgen; bei Säumnis sollen die Geiseln auf Mahnung unverzüglich in eigener Person oder vertreten durch einen ehrbaren Wappengenossen mit einem Knecht und zwei Pferden in ein ihnen angewiesenes Wirtshaus in einer der genannten Städte zum Einlager kommen und dort bis zu vollständiger Zahlung von Hauptgeld und Schaden bleiben; die Bürgen haben je einen Knecht und ein Pferd zu entsenden. Ausfallende Geiseln, Bürgen, Knechte oder Pferde sind unverzüglich und ohne Mahnung zu ersetzen. Stirbt eine Geisel oder ein Bürge, geht außer Landes oder scheidet sonst als Bürge aus, haben die Grafen auf Mahnung unverzüglich einen neuen zu stellen. Geschieht das nicht, sind die übrigen Bürgen auf Mahnung zum Einlager verpflichtet. Die Grafen versprechen, diese schadlos zu halten. (1) Graf Wilhelm siegelt, auch für seine Brüder Johann und Berthold, die sich seines Siegels mit bedienen. Die Geiseln (2) Berthold von Bibra zu Rentwertshausen (Rentwigßhusen) und (3) Heinrich von Wechmar sowie die Bürgen (4) Sittich von der Kere, (5) Hermann von Eberstein (Ebir-), (6) Balthasar vom Stein, (7) Siegfried vom Stein, (8) Heinrich (Heincz) vom Stein zu Nordheim (Nort-) und (9) Paul Truchseß zu Unsleben (Ußleubin) übernehmen ihre Verpflichtungen und kündigen ihre Siegel an.
Der gegebin ist 1462 am Sonnabind nach sant Michels tag des heiligen erczengels.

  • Archivalien-Signatur: 1206
  • Bestandssignatur: 4-10-0030
  • Datierung: 1462 Oktober 2.

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Urkunde durch Einschnitte ungültig gemacht. Nach dem Rückvermerk wurde die Urkunde abgelöst.

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Johann (Hans) Zufraß zu Königshofen (Konigißhoven) verkauft seinem Bruder Georg (Jorgen) Zufraß, dessen Frau Margarete und ihren Erben seinen Anteil der Hufe zu Belrieth (-riet), den Anteil an der dortigen Mühle, Lehen von Friedrich Grafen zu Henneberg, für bereits erhaltene 80 rheinische Gulden. Johann quittiert seinem Bruder den Erhalt, setzt ihn in den Besitz der Güter und verspricht Währschaft. Dafür stellt er Bürgen, die bei Säumnis in einem Punkt auf Mahnung durch den Bruder unverzüglich in eine ihnen angewiesene, offene Herberge in Königshofen zum Einlager kommen und bis zur Einhaltung der Verpflichtungen durch den Aussteller bleiben sollen. Stirbt ein Bürge, ist binnen 14 Tagen ein neuer zu stellen; andernfalls ist der andere Bürge zum Einlager verpflichtet. Johann Zufraß verspricht, die Bürgen schadlos zu halten; (1) er siegelt. Seine Bürgen (2) Engelhard Schott, Vogt zu Königshofen, und (3) Peter von Schaumberg (-bergk) zu Untereßfeld (Nidern Eyßfelt) übernehmen ihre Verpflichtungen und kündigen ihre Siegel an.
Der geben ist off Freitagk nach dem Suntage Reminiscere 1472.

  • Archivalien-Signatur: 1213
  • Bestandssignatur: 4-10-0030
  • Datierung: 1472 Februar 28.

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Martha von Jüchsen (Jüchssen), Witwe des Ulrich von Jüchsen, verkauft Margarete geb. Herzogin zu Braunschweig und Lüneburg, Gräfinwitwe zu Henneberg, und der Herrschaft Henneberg das hollers gewende zwischen Jüchsen und Vachdorf (Fachdorff) auf der Höhe mit eldern und Äckern, etwa 115 Acker groß, für bereits erhaltene 40 rheinische Gulden. Die Ausstellerin quittiert über den Betrag, setzt die Gräfinwitwe und ihre Söhne in den Besitz des Gutes und verspricht Währschaft. Sie wird gegen den Vertrag nicht vorgehen und bittet (1) Wilhelm Lutolff, Pfarrer zu Exdorf (-dorff), und (2) Balthasar vom Hain (Hayn), genannt Slaun, um Besiegelung; diese kündigen ihre Siegel an.
Gebin 1485 am Sonnabindt nach unnser liebin Frauwen tag nativitatis genandt.

  • Archivalien-Signatur: 1220
  • Bestandssignatur: 4-10-0030
  • Datierung: 1485 September 10.

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Michael Wegert und seine Frau Dorothea bekunden, von Konrad (Cuntzen) Schilling, Bürger zu Meiningen (Mey-), 15 Acker Pflugland zu Dreißigacker gekauft zu haben, die früher zu Bastian Hubners und Konrad (Cuntzen) Kandelgissers Gut gezogen worden sind, das Margarete geb. Herzogin zu Braunschweig und Lüneburg, Gräfinwitwe zu Henneberg, mitsamt dem Lösungsrecht an den 15 Ackern gekauft hat. Sie hat jetzt dieses Recht wahrgenommen, allerdings auf Bitten der Eheleute gestattet, dass diese die 15 Acker auf Lebenszeit gegen einen jährlichen Zins von einem Pfund neuen Geldes nutzen können. Nach beider Tod fallen die Äcker an die Herrschaft Henneberg; die Erben der Eheleute haben daran keine Rechte. Die Aussteller bitten (1) Philipp Diemar, Amtmann zu Maßfeld (Masvellt), und (2) Balthasar vom Hain (Hayn), genannt Slaun, um Besiegelung; diese kündigen ihre Siegel an.
Der gebin ist 1492 an Freitage nach dem Sontage Reminiscere in der heiligen Vasten.

  • Archivalien-Signatur: 1221
  • Bestandssignatur: 4-10-0030
  • Datierung: 1492 März 23.

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Papier

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Die Brüder Johann (Hans) und Lorenz Gertler, Bürger zu Hildburghausen (Hilpurge-), Anton Gertler, Bürger zu Römhild (Romhielt), Erhard Breytung zu Roth (Rode), Heinrich (Heintz) Schipel, Nikolaus (Claus) Store und Leonhard Haußman zu Zeilfeld (-velt) verkaufen Margarete geb. Herzogin zu Braunschweig und Lüneburg, Gräfinwitwe zu Henneberg, und ihren Erben ihren Zinshof zu Exdorf (-dorff) mit allem Zubehör an Leuten, Zinsen, Renten, Gülten, Fronen, Diensten, Herbergen, Atzung, Lagern, Lehnschaften, Handlohn, Renten, Gefällen, Häusern, Höfen, Hofreiten, Äckern, Wiesmahd, Baumgärten, Krautgärten, Gründen, Böden, Hölzern, Wäldern, Feldern, Gemeinden, Wasser, Wunne, Weide und sonstigem Zubehör bzw. Rechten in Dorf, Kirchhof, Mark und Feld, wie ihr verstorbener Vater, Schwiegervater und Schwager Peter Gertler ihn von der Herrschaft Henneberg-Schleusingen (Slusungen) zu Lehen getragen hat, für bereits erhaltene 426 rheinische Gulden in fränkischer Landwährung. Sie quittieren über die Summe, lassen den Hof auf, setzen die Gräfin in dessen Gewere und versprechen Währschaft. Johann und Lorenz Gertler bitten (1) Adam von Selbitz (Seldwitz), Amtmann zu Heldburg (Helpurg), und (2) Bürgermeister und Rat zu Hildburghausen, Erhard Breytung (3) Nikolaus (Clausen) von Heßberg (Hespurg) zu Eishausen (Eyß-), Anton Gertler, Heinrich Schipel, Nikolaus Store und Leonhard Haußman bitten (4) Reinhard Marschalk, Amtmann zu Römhild, um Besiegelung. Diese kündigen ihre Siegel an.
Der geben ist an Fryttag nach Allexii 1495.

  • Archivalien-Signatur: 1230
  • Bestandssignatur: 4-10-0030
  • Datierung: 1495 Juli 24.

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Wilhelm von Buttlar genannt von Neuenberg (Neun-) zu Ostheim und seine Frau Agnes verkaufen Wilhelm Grafen zu Henneberg und seinen Erben die folgenden Güter und Zinsen zu Willmars (zum Wilmars): Erbe und Gut, die jetzt Peter Zerckenbach innehat, gibt jährlich drei böhmische zu je sieben Würzburger (Wurtzpurger) neuen Pfennigen, einen halben Malter Hafer Mellrichstädter (Melrichsteter) Maß, viereinhalb Sommerhühner oder dafür je drei neue Pfennige, ein halbes Fastnachtshuhn oder stattdessen drei neue Pfennige, drei Käse oder je drei Pfennige, zehn Eier und seinen Dienst; Erbe und Gut, das Johann (Hanns) Jeger innehat, gibt jährlich je einen Malter Korn und Hafer, sechs Käse, sechs Hähne, 20 Eier, zwei Schillinge zu je sechs neuen Pfennigen und seinen Dienst; Erbe und Gut des Hermann Zerckenbach, gibt jährlich drei Schillinge, drei Hähne, drei Käse, ein Fastnachtshuhn, 20 Eier und seinen Dienst; Erbe und Gut, die die Vangkriesen innehat, gibt jährlich vier Groschen zu je drei neuen Pfennigen, vier Käse, drei Hähne, ein halbes Fastnachtshuhn, ein Schock Eier und den Dienst. Die Aussteller quittieren über den für diese Leute und die von ihnen besessenen Häuser, Höfe, Hofreiten, Felder, eller, Äcker, Wiesen, Hölzer, Wunne und Weide gezahlten Kaufpreis von 40 Gulden fränkischer Landwährung. Die Leute werden ihrer Eide ledig gesagt und an den Grafen gewiesen. Sie dürfen ihre Güter künftig ohne dessen Zustimmung nicht verkaufen oder versetzen. Ein Rückkauf ist jährlich an Kathedra Petri [22. Febr.] mit derselben Summe möglich; dies ist zwei Monate vorher anzukündigen; das Geld ist im Schloss zu Untermaßfeld (Nidermasvelt) fällig; diese Urkunde ist dann zurückzugeben. (1) Wilhelm von Buttlar siegelt, auch für seine Frau. Beide bitten (2) Philipp Diemar, Amtmann zu Maßfeld, um Mitbesiegelung; dieser kündigt sein Siegel an.
Der geben ist an Montage nach dem Sontage Exaudi 1495.

  • Archivalien-Signatur: 1231
  • Bestandssignatur: 4-10-0030
  • Datierung: 1495 Juni 1.

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Papier

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Andreas Zigler und Nikolaus (Claus) Spiß, Heiligenmeister und Vorsteher der Kapelle St. Wolfgang im See bei Hermannsfeld im Bistum Würzburg und in der Herrschaft des Wilhelm Grafen zu Henneberg, verkaufen Kaspar Memler und Wilhelm Zigler, ersten Inhabern der neu eingerichteten Vikarien an St. Wolfgang, und ihren Nachfolgern 60 rheinische Gulden jährlichen Zins für vom Stifter Graf Wilhelm gezahlte 1200 Gulden, die sie zugunsten der Kapelle wieder angelegt haben. Von den Zinsen zu je 42 Gnacken pro Gulden sind an Memler zu Ostern, Michaelis [29. Sept.] und Kathedra Petri [22. Febr.], an Zigler zu Pfingsten, Martini [11. Nov.] und Lichtmess [2. Febr.] je 10 Gulden fällig, erstmals am kommenden Oster- bzw. Pfingstfest. Bei Säumnis sind anfallende Kosten und Schäden zu ersetzen. Ein Rückkauf ist jederzeit möglich. Die Aussteller bitten (1) Albrecht von Wirsberg (Wersperg), hennebergischer Marschall, und (2) Philipp Diemar, Amtmann zu Maßfeld (Masfelt), um Besiegelung; diese kündigen ihre Siegel an.
Der geben ist am Montag nach Nativitatis Marie 1502.

  • Archivalien-Signatur: 1237
  • Bestandssignatur: 4-10-0030
  • Datierung: 1502 September 12.

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Schultheiß, Dorfmeister und Heimburge zu Jüchsen verkaufen Kaspar Belrieth (Bilderith), Inhaber der neuerrichteten Frühmesse zu Jüchsen, und seinen Nachfolgern in der Frühmesse einen Zins von 30 rheinischen Gulden für durch den Stifter Graf Wilhelm von Henneberg gezahlte 600 Gulden, die sie zum Nutzen ihres Dorfes angelegt haben. Der Zins ist künftig jährlich an Kathedra Petri [22. Febr.] fällig. Ein Rückkauf ist möglich; zuvor müssen alle Rückstände gezahlt sein. Die Aussteller bitten (1) Albrecht von Wirsberg, hennebergischer Marschall, und (2) Philipp Diemar, Amtmann zu Maßfeld, um Besiegelung; diese kündigen ihre Siegel an.
Der geben ist am Montag nach Nativitatis Marie virginis gloriosissime 1502.

  • Archivalien-Signatur: 1238
  • Bestandssignatur: 4-10-0030
  • Datierung: 1502 September 12.

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Christoph von und zu Bibra verkauft Wilhelm Adolph, seiner Frau Brigitte und ihren Erben seine Lehen, Zinse und Gülten an Geld, Getreide, Gänsen, Hühnern, Eiern, Mohn, Käse und anderem zu Stepfershausen, Dreißigacker und Jüchsen sowie die Schartenmühle unter Jüchsen entsprechend einem besiegelten Register, das die Pflichtigen und die geschuldeten Zinse mit aufführt, für erhaltene 410 rheinische Gulden in fränkischer Landwährung, den Gulden zu 42 Gnacken gerechnet. Auflassung und Währschaftsversprechen. Zeugen: Wolf von Bibra zu Bibra, Hans Zufraß, Amtmann zu Wasungen und [Kalten-] Nordheim, Asmus von Herda zu Rentwertshausen und Magister Michael Dyllherr, Amtmann zu Themar. (1) Christoph siegelt und bittet seine Vettern (2) Lamprecht von Bibra zu Bibra und (3) Michael von Bibra zu Gemünden um Mitbesiegelung; diese kündigen ihre Siegel an.
Gebenn am Sambstag nach Margarethe 1541.

  • Archivalien-Signatur: 1241
  • Bestandssignatur: 4-10-0030
  • Datierung: 1541 Juli 16.

Enthält auch: Ursprünglich besiegeltes Register über die Pflichtigen und die geschuldeten Zinse zu Urkunde Nr. 1241, 16. Juli 1541.

Unterschrift rechts unter dem Text: Cristoffel von Bibra mein hantschrifft.

Pergament/Papier

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Die Brüder Georg (Jurge) und Johann (Hanns) Truchseß zu Brennhausen (Burnhusen) verkaufen ihrem Vetter Georg (Jurgen) Truchseß zu Schweikershausen (Swickershusen), seinen Erben und den Inhabern der Urkunde ihre sämtlichen Güter zu Bergrheinfeld (Renffelt am Berge), Mühlhausen (Mulhusen), Euerbach (Urbech), Bernrode und ein Drittel des Zehnten zu Obern Rode, wie es ihr verstorbener Vater ihnen vererbt hat. Die Güter rühren von Johann Bischof von Eichstätt (Eystet) zu Lehen, der sie dem Vetter und seinen Erben verliehen hat: arme Leute, Lehen in Dorf und Feld, Häuser, Höfe, Hofreiten, Hufen, Seldnersgüter, Zehnten, Holz, Feld, Acker, Wiesen, die Mainfähre zu Grafenrheinfeld (Grefenrenfelt), Zinse, Gülten, Wunne und Weide. Die Aussteller quittieren über den Kaufpreis von 560 Gulden und versprechen Währschaft. Sie werden gegen den Verkauf in keiner Weise vorgehen. Dafür stellen sie nach Gewohnheit des Landes zu Franken die unten benannten Währschaftsbürgen, die sie schadlos zu halten haben. Anfechtungen von Seiten Dritter haben die Aussteller abzuwehren. Andernfalls sind die Bürgen auf Mahnung mit je einem Knecht und einem Pferd in einem offenen Wirtshaus an einem ihnen angewiesenen Ort innerhalb zwei Meilen Weges zum Einlager verpflichtet; ausfallende Knechte und Pferde sind unverzüglich zu ersetzen. Bürgen, die sterben, außer Landes gehen oder aus anderen Gründen ihrer Pflicht nicht mehr nachkommen können, sind innerhalb 14 Tagen nach Mahnung zu ersetzen; anderenfalls sind die übrigen zum Einlager verpflichtet. (1) Georg und (2) Johann siegeln für sich, ihren Bruder Karl Truchseß und ihre Erben. Die Bürgen (3) Erhard Truchseß, (6) Wilhelm Truchseß, (4) Johann Zolner und (5) Georg (Jurge) Fuchs zu Schweinshaupten (Swinsheuten) übernehmen ihre Verpflichtungen und kündigen ihre Siegel an.
Geben 1427 am nehsten Sontag nach unser lieben Frauwen tage wurtzwie.

  • Archivalien-Signatur: 1247
  • Bestandssignatur: 4-10-0030
  • Datierung: 1427 August 17.

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Mangold und Gerlach, beide Ritter, sowie Eberhard, Brüder von Eberstein, bekunden, dass ihr Bruder Karl von Eberstein das ihm gehörende halbe Schloss Marktsteinach (Margsteinach) mit dem halben Gericht und etlichen Zehnten nach Ausweis der darüber ausgestellten Urkunde dem Georg (Jorgen) Zolner, Vogt zu Königshofen (Konigishoven), und seinen Erben mit ihrer Zustimmung verkauft hat. Sie werden nichts gegen den Verkauf tun oder veranlassen. Die Aussteller siegeln.
Der geben ist 1446 am ...

  • Archivalien-Signatur: 1250
  • Bestandssignatur: 4-10-0030
  • Datierung: 1446

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Eberhard von Schaumberg (Schawm-) und sein Sohn Heinrich, beide Ritter, verkaufen ihrem Vetter Veit von Schaumberg genannt Knoch dem Älteren und seinen Erben den Anteil am Schloss [Markt-] Steinach (Stainach) mit der Hälfte des Zentgerichts und dessen Zubehör - Häuser, Höfe, Güter, Felder, Mühle, Äcker, Wiesen, Schenkstatt, Holz, Feld, Wunne und Weide, wie sie es von Karl von Eberstein gekauft haben, Lehen vom Bischof zu Würzburg (Wirtzpurgk), der dort auch ein Öffnungsrecht hat. Mit in den Kauf einbezogen werden zehn Acker Bauland im stockach, die sie von Abersfeld (Aberßfelt) aus haben bebauen lassen, die Dorfmühle zu Steinach, die durch Heinrich von denen von Schweinfurt (Sweinfurtt) nach Ausweis der darüber ausgestellten Urkunde gekauften Güter sowie die von Asmus von Eberstein und seinen Brüdern gekauften Rechte an der Schenkstatt, der Badestube, den beiden Mühlen und einer dortigen Wiese von dreieinhalb Ackern Größe. Die Aussteller quittieren über den Kaufpreis von 1231 Gulden und lassen Schloss und Güter auf. Heinrich verspricht Währschaft nach Gewohnheit des Landes zu Franken. Er hat dem Käufer überdies einen Aufsagebrief gegenüber dem Bischof von Würzburg auszustellen, in dem er diesen bittet, den Vetter zu belehnen. Veit soll gegenüber denen von Eberstein als Mitganerben den Burgfrieden beschwören. Heinrich siegelt, auch für seinen Vater, der sich dieses Siegels mit bedient.
Der geben ist am Dinstag nach dem Suntag Misericordias [sic!] Domini 1464.

  • Archivalien-Signatur: 1253
  • Bestandssignatur: 4-10-0030
  • Datierung: 1464 April 17.

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Veit von Schaumberg (Schawm-) und seine Frau Magdalene verkaufen Asmus von Eberstein, seiner Frau Felice und ihren Erben ihre Hälfte des Schlosses Marktsteinach (Marcksteinnach) mit der Hälfte des Zentgerichts und des Zubehörs, wie es der Ritter Heinrich von Schaumberg von seinem Vetter Karl von Eberstein gekauft hatte, mit Zubehör in Feld und Dorf - Höfen, Hofstätten, Häusern, Gebäuden, Zinsen, Gülten, Leuten, Diensten, Ehren, Rechten, Gewohnheiten, Gerichten, Hölzern, Brachland, Baumgärten, Wasser, Wasserfällen, Mühlen, Mühlstätten, Äckern, Steinen, Wunne und Weide, über und unter der Erde. Den Kaufpreis von 1000 rheinischen Gulden in fränkischer Landwährung haben sie bereits erhalten. Sie quittieren darüber, lassen die Güter auf und versprechen Währschaft. Dem Bischof von Würzburg (Wurtz-) gegenüber soll das Lehen aufgesagt, er soll um Einsetzung des Asmus von Eberstein gebeten werden. Dafür stellen die Aussteller Bürgen, die bei Säumnis auf Mahnung in Haus und Hof innerhalb von acht Tagen je einen Knecht und ein gutes Pferd nach Schweinfurt (Swin-), Haßfurt (Has-) oder Königsberg (Kunigsperg) in ein ihnen angewiesenes, offenes Wirtshaus zum Einlager schicken und dort lassen sollen, bis Asmus und seinen Erben Genüge geschehen ist; Ausfälle sind unverzüglich zu ersetzen. Wenn ein Bürge stirbt, außer Landes geht oder sonst seinen Pflichten nicht nachkommen kann, ist innerhalb eines Monats ein neuer zu stellen. Andernfalls sind die übrigen Bürgen zum Einlager verpflichtet. Die Aussteller verpflichten sich, ihre Bürgen schadlos zu halten. Veit von Schaumberg siegelt (1). Seine Bürgen (2) Johann (Hanns) von Schaumberg zu Thundorf (-dorff), (3) Eberhard von Lichtenstein (Liechten-), (4) Johann (Hanns) von Lichtenstein zu Ebern und (5) Heinrich (Heintz) Marschalk von Raueneck (Rawchenneck) übernehmen ihre Verpflichtungen und kündigen ihre Siegel an.
Der geben ist 1466 am Montag noch dem Sontag Quasimodo geniti.

  • Archivalien-Signatur: 1254
  • Bestandssignatur: 4-10-0030
  • Datierung: 1466 April 14.

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Johann (Hans) Speßhardt zu Aschenhausen (-hawsen) verkauft dem Priester Kaspar Belhart/Beylhart, früherem Pfarrer zu Sülzfeld (Sultzfelt), als Stifter einer ewigen Messe in der Liebfrauenkapelle zu Meiningen (Meynigen) oder dem Inhaber dieser Urkunde für erhaltene 60 rheinische Gulden in fränkischer Landwährung drei Gulden jährlichen Zins auf seinen Hof zu Aschenhausen, den jetzt Eucharius Thomes innehat; der Verkäufer verspricht Währschaft. Speßhardt hat dazu eine Zustimmungsurkunde des Wilhelm Grafen von Henneberg, Lehnsherrn des Gutes, erwirkt, die er Beylhart mit übergibt. Speßhardt und seine Erben können den Zins jährlich an Kathedra Petri [22. Febr.] mit 60 Gulden ablösen; dies ist zwei Monate vorher anzukündigen; der Betrag ist in Meiningen fällig. Speßhardt siegelt und bittet Dietrich (Ditzen) Marschalk um Mitbesiegelung; dieser kündigt sein Siegel an.
Der geben ist 1493 am Dinstag nach dem heyligen Palmentagk.

  • Archivalien-Signatur: 1257
  • Bestandssignatur: 4-10-0030
  • Datierung: 1493 April 2.

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Wolf Theyn, wohnhaft zu Herpf, und seine Frau Barbara verkaufen Johann Burchart, Chorherrn und Kantor des Stifts Schmalkalden, jetzt Besitzer der elften Präbende, und seinen Nachfolgern drei Viertel Gulden jährlichen Zins aus ihrem Gut in Dorf und Feld zu Herpf, das vom Vikar des heiligen Grabes bei Schmalkalden zu Lehen rührt. Dafür hat Burchart ihnen 15 Gulden zu je 42 Gnacken gezahlt, die vormals zu Oberkatz gestanden haben. Ein Rückkauf ist jährlich an Praesentationis Mariae möglich und zwei Monate vorher anzukündigen; das Geld ist in der Dekanei in Schmalkalden zu zahlen. Die Eheleute bitten (1) Georg Zitterkopff und (2) Johann Rostorff, Vikare am hl. Grab, um Besiegelung; diese kündigen ihre Siegel an.
Der geben ist 1527 am tag Presentationis Marie.

  • Archivalien-Signatur: 1260
  • Bestandssignatur: 4-10-0030
  • Datierung: 1527 November 21.

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Nach dem Rückvermerk war die 11. Präbende später im Besitz des Leonhard Zitterkopf; den Zins schuldete Thomas Gerlach.

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Martin Hylpperg, wohnhaft zu Herpf, und seine Frau Margarete verkaufen Dekan, Chorherren und Vikaren des Stifts St. Egidii und Erhardi zu Schmalkalden einen Viertel Gulden Landwährung jährlichen Zins auf ihr Erbe, Malmich genannt, fällig an Michaelis an den Präsenzmeister. Dafür haben die Käufer fünf Gulden gezahlt; ein Rückkauf ist mit derselben Summe jeweils an Michaelis möglich. Die Aussteller bitten Tham von Herda, Amtmann zu Maßfeld, um Besiegelung; dieser kündigt sein Siegel an.
Gegeben 1528 am tage Elizabeth.

  • Archivalien-Signatur: 1261
  • Bestandssignatur: 4-10-0030
  • Datierung: 1528 November 19.

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Martin Volcker, gesessen zu Herpf, und seine Frau Walpurg verkaufen Heinrich Rostorf, Kanoniker des Stifts Schmalkalden und Inhaber der vierten Präbende, einen Gulden Landwährung jährlichen Zins auf ihr Gut in der Wüstung Faschau (Foschshing), fällig an Ostern. Der Kaufpreis von 20 Gulden zu je 42 Gnacken wurde bereits bezahlt; ein Rückkauf ist jährlich an Ostern mit derselben Summe möglich. Die Aussteller bitten Georg Heubt, Frühmesser zu Stepfershausen, um Besiegelung; dieser kündigt sein Siegel an.
Der gegeben ist 1539 am Grun dornstag.

  • Archivalien-Signatur: 1262
  • Bestandssignatur: 4-10-0030
  • Datierung: 1539 April 3.

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Hans Trinckaus, Schultheiß zu Herpf, und seine Frau verkaufen Johann Kelner, Sammler und Prokurator am Stift zu Schmalkalden, einen Gulden acht Gnacken jährlichen Zins auf alle Güter in Dorf und Feld zu Herpf, fällig an Pfingsten in der Stadt Schmalkalden, für erhaltene 24 Gulden Landwährung zu je 42 Gnacken; ein Rückkauf ist mit derselben Summe jeweils an Pfingsten möglich. Die Aussteller bitten Valentin von Kranlucken, Amtmann zu Maßfeld und Meiningen, um Besiegelung; dieser kündigt sein Siegel an.
Geben in Pfingstheiligen tagen 1559.

  • Archivalien-Signatur: 1263
  • Bestandssignatur: 4-10-0030
  • Datierung: 1559 Mai 14.

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Papier

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Matthias Sul, gesessen zu Herpf, und seine Frau Margarete verkaufen Konrad Clingenbach, Chorherrn der dritten Pfründe am Stift St. Egidii und Erhardi zu Schmalkalden, einen Gulden jährlichen Zins, fällig an Michaelis, auf ihre halbe Hufe mit Behausung beim Kirchhof gegenüber dem Wasser mit Zubehör in Dorf und Feld zu Herpf, lehnsrührig vom Schultheißen als Vertreter des Grafen Wilhelm zu Henneberg; der Käufer hat dafür 15 Gulden gezahlt. Eine Ablösung ist jährlich an Michaelis mit derselben Summe möglich und ein Vierteljahr vorher anzukündigen. die Aussteller bitten Sysmondt Eyrinck, Schultheißen zu Herpf, um Besiegelung; dieser kündigt sein Siegel an.
Gegeben 1507 am Mantage nach der Eylff tausent junckfrawen tagk.

  • Archivalien-Signatur: 1264
  • Bestandssignatur: 4-10-0030
  • Datierung: 1507 Oktober 25.

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Andreas Reuß, wohnhaft zu Herpf, und seine Frau Elisabeth verkaufen Johann Roeder, Chorherrn des Stifts St. Egidii und Erhardi zu Schmalkalden, zweieinhalb Gulden jährlichen Zins, fällig an Martini, auf ihre halbe Hufe zu Herpf, geteilt mit Hans Entzige am Thor, für bereits erhaltene 50 Gulden. Ein Rückkauf ist jeweils an Martini mit derselben Summe möglich und ein Vierteljahr vorher anzukündigen. Der Kauf gilt zunächst auf drei Jahre. Die Aussteller bitten Anton Marschalk, Amtmann zu Maßfeld, um Besiegelung; dieser kündigt sein Siegel an.
Geben 1536 am tag Elisabet witfrau.

  • Archivalien-Signatur: 1265
  • Bestandssignatur: 4-10-0030
  • Datierung: 1536 November 19.

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Martin Volcker und seine Frau Walpurg, Friedrich Erck und seine Frau Katharina, gesessen zu Herpf, verkaufen Friedrich Meck, Chorherrn zu Schmalkalden und Inhaber der dritten Präbende 35 Gnacken jährlichen Zins, fällig an Michaelis, aus Erbe und Gut in der Wüstung Faschau bei Herpf, die die beiden Schwäger gemeinsam nutzen. Den Kaufpreis von 17 Gulden 6 Gnacken haben sie bereits erhalten. Ein Rückkauf ist jeweils am Termin möglich und ein Vierteljahr vorher anzukündigen. Die Aussteller bitten Johann Heubt, Frühmesser zu Stepfershausen, um Besiegelung; dieser kündigt sein Siegel an.
Geben 1535 am tag Francisci.

  • Archivalien-Signatur: 1266
  • Bestandssignatur: 4-10-0030
  • Datierung: 1535 Oktober 4.

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Nikolaus (Claus) Gerlach, wohnhaft zu Herpf, und seine Frau Elisabeth verkaufen Dekan, Kapitel und Vikaren bzw. der Präsenz des Stifts St. Egidii und Erhardi zu Schmalkalden einen Gulden jährlichen Zins zu 42 Gnacken, fällig am Dreikönigstag, aus ihren drei Vierteln einer Hufe zu Herpf beim Pfarrhof; die Käufer haben dafür 20 Gulden gezahlt. Ein Rückkauf ist jeweils am Zinstermin möglich und ein Vierteljahr vorher anzukündigen. Die Aussteller bitten Anton Marschalk, Amtmann zu Maßfeld, um Besiegelung; dieser kündigt sein Siegel an.
Geben 1532 am Freitag nach der heilligen Drey konig tag.

  • Archivalien-Signatur: 1267
  • Bestandssignatur: 4-10-0030
  • Datierung: 1532 Januar 12.

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Poppo Graf zu Henneberg, Herr zu Hartenberg (Hartim-), bekundet, dass Abt Hermann und der Konvent zu Veßra (Vezz.) eine Hufe zu Themar (Theimer), die Berthold genannt Rothe und sein Sohn Konrad bebauen, mit seiner Erlaubnis von seinem dortigen Bürger Wolfelin, dem der Graf diese Hufe zuvor mit Rückkaufrecht verkauft hatte, für 30 Pfund Heller gekauft haben; sie haben sechs Pfund Heller hinzugefügt, die der Graf beim Begräbnis seiner Ehefrau Richza gezahlt hatte. Für diese 36 Pfund überträgt der Graf hiermit diese Hufe mit Zubehör an das Kloster. Ein Rückkauf ist dem Grafen und seinen Erben jeweils vier Wochen vor Walpurgis und Michaelis für 36 Pfund möglich; erfolgt ein Rückkauf nach diesen Terminen, bleiben die jeweils angefallenen Zinse dem Kloster. Siegel des Ausstellers.
Datum Vezzer a. d. 1337 feria secunda proxima post Quasimodo geniti.

  • Archivalien-Signatur: 1271
  • Bestandssignatur: 4-10-0030
  • Datierung: 1337 April 28.

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Wilhelm von Bibra verkauft Wilhelm Grafen zu Henneberg und seinen Erben seinen Anteil an Osterburg (-berg) mit Zubehör am Schloss und an der halben Stadt Themar - Kirchhof, Stadtgericht, Zentgericht, Wasser, Wunne, Weide, Gehölze, Wüstungen, Vogtei, Freiheiten, Gewohnheiten, Herrlichkeit, Wildbännen und Fischerei - , wie er es als Pfand hergebracht hat; die zugehörigen Bürger und Bauern sollen dem Grafen huldigen. Der Anteil war seinem Vater und seinen Vettern von der Herrschaft Schwarzburg (Swarczpurg) verpfändet; die Herrschaft Henneberg hatte sich darin eingekauft. Daran haben Heinrich (Heintz) von Bibra und die Kinder seiner Brüder ein Drittel; an den beiden anderen Dritteln haben Bartholomäus und Berthold von Bibra, Johann (Hanns) und Stephan von Bibra sowie der Aussteller je ein Drittel. Diesen Anteil verkauft Wilhelm für ein jährlich an Kathedra Petri [22. Febr.] fälliges Leibgeding von 60 rheinischen Gulden, zahlbar nach Mellrichstadt (Mellerstat), Neustadt (Newenstat) oder Steinach (Steinawe); mit seinem Tod wird es hinfällig. Wilhelm verspricht Währschaft; die Nutzungen aus seinem Anteil stehen künftig dem Grafen und seinen Erben zu. Klagen die Vettern gegen den Verkauf und erhalten Recht, erlischt die Verpflichtung der Grafen zur Zahlung des Leibgedinges. (1) Wilhelm siegelt und bittet seine Vettern (2) Johann (Hannsen) von Steinau (-awe) und Wilhelm von Schneeberg (Sne-) um Mitbesiegelung; diese kündigen ihre Siegel an.
Der gegebin ist uff Montag nach dem Sontage genant Quasimodo geniti 1452.

  • Archivalien-Signatur: 1272
  • Bestandssignatur: 4-10-0030
  • Datierung: 1452 April 17.

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Peter Sturm und Jakob Krausenbach, Bürgermeister, und der Rat der Stadt Themar, Würzburger Bistum, verkaufen Johann Kun, Vikar und erstem Besitzer des neuen Sebastiansaltars in der Pfarrkirche zu Themar eine jährliche Gülte von 25 rheinischen Gulden für 500 Gulden, die Wilhelm Graf zu Henneberg als Stifter dieses Lehens gezahlt hat. Von der Gülte sind künftig an Ostern und Michaelis je zehn, an Kathedra Petri fünf Gulden zu je 42 Gnacken fällig. Bei Säumnis ist den Inhabern der Vikarie der entstandene Schaden zu ersetzen; ein Rückkauf ist jederzeit möglich. Bürgermeister, Rat und Heiligenmeister versprechen, gegenüber dem Grafen und dem Vikar ihren Verpflichtungen nachzukommen. Die Aussteller siegeln mit dem Stadtsiegel.
Der geben ist am Motang [sic!] nach Nativitatis Marie 1502.

  • Archivalien-Signatur: 1273
  • Bestandssignatur: 4-10-0030
  • Datierung: 1502 September 12.

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Jakob vom Berge verkauft für sich, seine Frau Cordula und seine Erben an Heinrich (Heintzenn) von Wannbach, seine Frau Barbara und ihre Erben sein Burggut zu Henneberg, das dem verstorbenen Bartholomäus von Bibra gehörte, und seinen Hof unten am Berg, Neideck genannt, mit Zubehör; die Inhaber und ihre Abgabepflichten werden aufgezählt. Jakob hat die Güter z.T. von Heinrich (Heintzen) von Wechmar gekauft; sie rühren von Wilhelm Grafen von Henneberg zu Lehen. Den Kaufpreis von 1400 rheinischen Gulden fränkischer Landwährung hat er bereits erhalten; er verspricht daher Währschaft und stellt Währschaftsbürgen, die ggf. in Meiningen oder Mellrichstadt zum Einlager verpflichtet sind; diese hat er schadlos zu halten. (1) Jakob siegelt, auch für seine Frau. Die Bürgen (2) Thomas von Heßberg und (3) Andreas von Wechmar übernehmen auf Bitten ihres Schwagers und Verwandten Jakob vom Berge ihre Verpflichtungen und kündigen ihre Siegel an.
Gegebenn auff Dornnßtagk nach sant Bastigenn a. 1518.

  • Archivalien-Signatur: 1275
  • Bestandssignatur: 4-10-0030
  • Datierung: 1518 Januar 21.

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Heinrich Abt zu Fulda (Fulde) verkauft mit Zustimmung des Dekans Dietrich und des Konvents seines Stifts dem Ritter Giso von Steinau (Steynouwe), seiner Frau Felice und ihren Erben die Dörfer Bettenhausen (-husen) und Seeba (Sewe) mit Gerichten, Zinsen und Gülten, wie sie an ihn gekommen sind, dazu 32 Pfund vier Schillinge Heller Gülte im Dorf [Kalten-] Lengsfeld (Lengesfelt) und den jährlichen Bannwein im Dorf Stepfershausen (Sterphershusen) für bereits gezahlte 1500 Pfund alter Heller. Ein Rückkauf ist jederzeit mit derselben Summe möglich und einen Monat vorher anzukündigen. Benötigen die Käufer ihr Geld, beträgt die Frist gegenüber dem Aussteller ein Vierteljahr. Nimmt der sein Recht nicht wahr, können die Güter an andere Mannen seines Stifts, nicht aber an Fürsten, Grafen und Herren verkauft werden. Kauft die Herrschaft Henneberg die Schlösser [Kalten-] Nordheim (Northeym), Roßdorf (Rostdorff) und Barchfeld (-felt) vom Abt zurück, sind die 1500 Gulden von dieser Summe zu nehmen. Es siegeln Abt und Konvent; der Dekan Dietrich erteilt seine Zustimmung und kündigt das Konventssiegel an.
Der geben ist 1359 an Dinstage nach sent Simpliciin tage.

  • Archivalien-Signatur: 1286
  • Bestandssignatur: 4-10-0030
  • Datierung: 1359 Juli 30.

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Wilhelm Graf zu Henneberg bekundet: Hermann von Reckerode (-rod), seine Söhne Apel und Heinrich haben ihren Hof zu Untermaßfeld (Nidernmasfelt) mit Äckern, Wiesen, Holz, Feld, Wasser, Wunne und Weide, den sie ihrerseits von denen von der Kere gekauft und von seinem Vater und ihm als Lehen hergebracht hatten, an Dekan und Kapitel des Stiftes St. Egidii [und Erhardi] zu Schmalkalden (Smal-) für 300 rheinische Gulden verkauft; dies ist mit seiner Zustimmung geschehen. Der Graf überträgt den Hof dem Stift, das ihn die nächsten sechs Jahre nutzen soll. Danach steht ihm und seinen Erben das Recht zu, ihn jährlich an Kathedra Petri [22. Febr.] mit 300 rheinischen Gulden auszulösen; die Absicht ist vier Wochen vorher anzukündigen. Dritten ist die Lösung nicht gestattet. Die bei einer Lösung eingesäten Winterfrüchte stehen zu zwei Dritteln dem Stift, zu einem Drittel den Grafen zu. Der Hof darf nicht über das bisherige Maß belastet werden; die Grafen haben ihn zu schützen und zu schirmen.
Der geben yst am nechstin Dornstage nach unser lieben Frauwen tage wurtzwihe 1436.

  • Archivalien-Signatur: 1289
  • Bestandssignatur: 4-10-0030
  • Datierung: 1436 August 16.

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Hermann von Reckerode (-rod), seine Frau Jutta, ihre Söhne Apel und Heinrich verkaufen Dekan und Kapitel des Stifts St. Egidii [und Erhardi] zu Schmalkalden (Smal-) ihren Hof zu Untermaßfeld (Nidern Masfeld) mit Häusern, Höfen, Hofstätten, Leuten, Gütern, Zinsen, Gülten, Renten, Gefällen, Abgaben, Diensten, Herbergen, Seldnersgütern, Äckern, Wiesen, Holz, Feld, Wasser, Wunne, Weide, Unschlitt-, Hühner-, Pfennig-, Wachs-, Korn- und Hafergülten sowie sonstigem Zubehör in Dorf und Feld, wie sie es von denen von der Kere gekauft hatten. Wilhelm Graf zu Henneberg, von dem sie den Hof bisher zu Lehen hatten, hat dem Verkauf zugestimmt. Der Kaufpreis von 300 rheinischen Gulden ist bereits bezahlt. Die Aussteller haben daher dem Grafen den Hof aufgelassen; sie versprechen den Käufern Währschaft, wie es im Lande Franken üblich ist. Alle einschlägigen Urkunden, auch solche, die künftig noch gefunden werden, sind den Käufern zu übergeben. Es siegeln (1) Hermann von Reckerode, auch für seine Frau, und (2) sein Sohn Apel, auch für seinen Bruder, der sich dieses Siegels mit bedient.
Der gebin ist 1436 an sant Arnolffin tage des heyligen byschoffes und bichtigers.

  • Archivalien-Signatur: 1290
  • Bestandssignatur: 4-10-0030
  • Datierung: 1436 Juli 18.

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Ulrich von Jüchsen (Juchsen) verkauft der Kirche St. Wolfgang zu Hermannsfeld (Hermesfeilt) und deren Treuhändern zwei Gulden jährlicher Gülte auf den Schafhof zu Sülzfeld (Sulzfeilt) unter Henneberg, den jetzt Adam Schmyt und Berthold (Betze) Gunther innehaben; die Gülte ist an Martini [11. Nov.] fällig, erstmals in diesem Jahr. Den Kaufpreis von 40 rheinischen Gulden hat Ulrich bereits erhalten. Er lässt die Gülte auf und verspricht, eine Zustimmungsurkunde des Wilhelm Grafen von Henneberg zu beschaffen. Ein Rückkauf ist jeweils an Kathedra Petri [22. Febr.] möglich; diese Urkunde ist dann zurückzugeben und wird kraftlos. (1) Ulrich siegelt und bittet (2) Kilian Meusser, Amtmann zu Maßfeld (Masfeilt), um Mitbesiegelung; dieser kündigt sein Siegel an.
Der geben ist 1478 uff Freittag nest nach dem Sontage Quasimodo geniti.

  • Archivalien-Signatur: 1293
  • Bestandssignatur: 4-10-0030
  • Datierung: 1478 April 3.

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Wilhelm Graf zu Henneberg verkauft Heinrich (Heintzen) Burckartt und seinen Erben seinen Schafhof zu Jüchsen mit Hofreite, Wohnhaus und allen Gebäuden, wie der jetzt umzäunt und versteint ist; dazu gehören in jedem Feld zwei Pflugäcker, zwei Flecken Wiesmahd und ein Krautgarten; deren Lage wird beschrieben. Vom Kaufpreis von 150 Gulden sind jährlich an Martini 20 Gulden fällig; hinzu kommt ein Fastnachtshuhn als jährlicher Zins und der übliche Handlohn bei Besitzwechsel; das Zubehör ist zehntpflichtig. Der Inhaber des Hofes ist vom Zentgericht in Themar und vom geistlichen Gericht befreit. Dem Schäfer stehen für seine Schafe dieselben Triftrechte wie den übrigen Schäfern zu; weitere Schäfereien sollen dort nicht eingerichtet werden. Der Schäfer soll den Pferch dort aufschlagen, wo es ihm zugewiesen wird; er erhält ein Drittel des Ertrages, das ihm der gräfliche Hofmann einzufahren hat. Von den Erträgen an Schafen, Käse und Butter hat er dem Grafen ein Prozent abzugeben; hinzu kommt an Weihnachten eine Abgabe von vier Schilling und an Ostern eine Lammkeule. Der Schäfer kann bei Bedarf seinen Pferch mit dem eines anderen Mannes im Dorf zusammenlegen. Er ist vom Lämmerzehnt befreit; von Kälbern, Fohlen, Schweinen, Ziegen, Gänsen, Hühnern, Kraut, Lein und Rüben ist er zehntpflichtig. Die Hofleute haben dem Schäfer auf Wunsch ein Achtel Lein auf das gräfliche Land auszusähen, das er frei innehaben soll; Erbsen und Rüben anzubauen, wie es früher üblich war, ist man ihm nicht schuldig. Bau- und Brennholz erhält der Schäfer aus dem gräflichen Holz zu Jüchsen. Burckartt hat seine Verpflichtungen beschworen. Siegel des Ausstellers.
Der geben ist an Montage nach sant Johans tag sonwenden 1511.

  • Archivalien-Signatur: 1305
  • Bestandssignatur: 4-10-0030
  • Datierung: 1511 Juni 30.

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Sebastian Vatte verkauft für sich, seine Frau Christina und seine Erben an Wilhelm Grafen zu Henneberg dessen freien Hof und Rittergut zu Obermaßfeld mit aufgezähltem Zubehör, wie er es gekauft und zwischenzeitlich zu Lehen hatte. Der Graf hat Vatte dafür zugesagt, ihn mit dem Schollerplatz in Würzburg zu begnaden, sobald er mit dem Stift Würzburg deswegen übereingekommen ist. Bis dahin hat der Graf jährlich 30 Gulden aus dem Zoll Obermaßfeld zu zahlen; er hat außerdem zugesagt, Vatte in die Lösung der Wüstung Grub unter Hiltenberg kommen zu lassen. Vatte verzichtet dagegen auf alle ausstehende Dienstbesoldung, Pferdeschäden und sonstige Forderungen, da der Graf ihm den Kaufpreis von 742 rheinischen Gulden bar in die Hand bezahlt hat. Vatte lässt das Gut auf, gelobt Währschaft und bittet Tham von Herda und Andreas von der Kere um Besiegelung; diese kündigen ihre Siegel an.
Gegeben Montags nach Petri cathedra 1522.

  • Archivalien-Signatur: 1306
  • Bestandssignatur: 4-10-0030
  • Datierung: 1522 Februar 24.

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Dietrich Marschalk zu Unterkatz verkauft Wilhelm Kobenhait, Vikar des Zwölf-Apostel-Altars in der Pfarrkirche zu Meiningen, und seinen Nachfolgern sechs rheinische Gulden fränkischer Landwährung an ewiger Gülte, fällig an Bartholomei auf seinen Hof und aufgezählte, zinsbare Männer zu Melkers zwischen Walldorf und Herpf, Lehen von Wilhelm Grafen zu Henneberg, der dem Verkauf zugestimmt hat; den Kaufpreis von 112 ½ rheinischen Gulden hat er bereits erhalten. Regelungen für den Fall von Säumnis und den Rückkauf. Graf Wilhelm siegelt zum Zeichen der Zustimmung. Dietrich Marschalk siegelt und bittet seinen Bruder Kaspar Marschalk zu Schwallungen um Mitbesiegelung; dieser kündigt sein Siegel an.
Der geben ist auff Freytag nach sant Bartholmes tag 1519.

  • Archivalien-Signatur: 1312
  • Bestandssignatur: 4-10-0030
  • Datierung: 1519 August 26.

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Thomas Daell und seine Frau Elisabeth sowie Heinrich (Heintz) Daell und seine Frau Katharina, wohnhaft zu Rosa [?], verkaufen Dekan und Kapitel des Stifts St. Egidii und Erhardi zu Schmalkalden 16 Gnacken jährlichen Zins, fällig an Gregorii [12. März] in Schmalkalden, auf das halbe Gut des Thomas und das Viertel Gut des Heinrich in der Mark von Rosa für bereits erhaltene 7 ½ Gulden zu 42 Gnacken. Ein Rückkauf ist mit derselben Summe jeweils am Zinstermin möglich. Hans Beck, Amtmann im Sand, gibt seine Zustimmung.
Geben 1534 Freitag nach santt Gregorien.

  • Archivalien-Signatur: 1315
  • Bestandssignatur: 4-10-0030
  • Datierung: 1534 März 13.

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Nach dem wenig jüngeren Rückvermerk zahlten diese Gülte Thomas Daell und Jorg Linden.

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Heinrich (Heyntze) vom Stein (Steyne) und seine Ehefrau Felice verkaufen mit Zustimmung ihres Vaters Eberhard vom Stein drei Pfund jährlicher Gülte mit Zubehör in Dorf und Feld Exdorf (Eckes-) sowie Herberge und Dienst aus anderen dortigen Gütern, die seiner Schwester nach Trostadt (Troystat) jährlich zwei Pfund liefern, an Otto von Ostheim (-heym), Pfründner zu Veßra (Vescere), und seine Schwestern zu Trostadt für bereits erhaltene 30 Pfund Heller. Innerhalb der nächsten zehn Jahre ist jeweils 14 Tage vor dem Zinstermin ein Rückkauf möglich; erfolgt der nicht, steht die Gülte des Jahres den Käufern zu. Nehmen die Verkäufer ihr Recht innerhalb der zehn Jahre nicht wahr, gehen die Güter auf Dauer an die Käufer über. Die Aussteller geloben Währschaft und stellen (2) Heinrich von Sternberg und (3) Johann von der Kere zu Roßrieth (Rosriet) als Bürgen. Bei Säumnis haben diese auf Mahnung je einen Knecht und ein Pferd nach Mellrichstadt (Melerstat) zum Einlager in ein offenes Wirtshaus zu schicken; stirbt ein Bürge oder geht außer Landes, ist binnen eines Monats ein neuer zu stellen; geschieht das nicht, ist der andere Bürge zum Einlager verpflichtet. Die Bürgen übernehmen ihre Verpflichtungen und hängen ihre Siegel zu dem des (1) Heinrich vom Stein.
Gegeben 1356 an deme Suntage vor sente Petirs tage cathedre.

  • Archivalien-Signatur: 1317
  • Bestandssignatur: 4-10-0030
  • Datierung: 1356 Februar 21.

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Wilhelm Graf zu Henneberg bekundet, dass er seinem Schwager Günther Graf zu Schwarzburg (Swartzpurg) dessen Rechte an der Feste Osterburg (-berg), an der halben Stadt Themar mit dem halben Kirchhof und an den dortigen armen Leuten und Bürgern abgekauft hat. Die armen Leute und Bürger, arm und reich, jung und alt, die ihm die Erbhuldigung geleistet haben, haben ihm gegenüber nun die Verpflichtungen, die sie zuvor gegenüber Graf Günther hatten. Die Gülten und Rechte, über die die von Bibra Urkunden haben, bleiben davon unberührt. Siegel des Ausstellers.
Am Mantage nach dem Sontage Judica datum a. d. 1416.

  • Archivalien-Signatur: 1319
  • Bestandssignatur: 4-10-0030
  • Datierung: 1416 April 6.

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Die Brüder Hertnid und Hertnid von Schwallungen (Swallungen), Knappen, bekunden, mit Zustimmung ihrer Mutter Kunigunde fünf Güter zu Ober-Schwallungen und zwei in Grub (Gruben) mit zugehörigen Rechten und Einkünften an Abt und Konvent zu Breitungen (Breytingen) für 22 Pfund Heller verkauft zu haben. Auf Bitten der Knappen Gottfried von Wildprechtroda (Wilbrechterode) und Friedrich Stock ist den Verkäufern für dieselbe Summe in eigenem Geld ein Rückkaufrecht innerhalb der am vergangenen Walpurgisfest [1. Mai] begonnenen zwei Jahre eingeräumt worden; danach gehen die Güter auf Dauer an das Kloster über. Aus den Gütern in Ober-Schwallungen gibt Konrad der Kirchner (ecclesiasticus) jährlich an Walpurgis und Michaelis je drei Schillinge Heller, an Pfingsten drei Käse, an Ostern ein halbes Schock Eier, an Michaelis ein Huhn und eine Gans sowie an Weihnachten vier Wecken (kuneos); Rüdiger vor dem Kirchhof (ante cimiterium) an Walpurgis vier Schilling, an Michaelis vier Schilling, ein Huhn, eine Gans, an Weihnachten vier Wecken, an Fastnacht ein Huhn, an Ostern 30 Eier und an Pfingsten drei Käse; Berthold genannt Springer je acht Schilling an Walpurgis und Michaelis, an Michaelis dazu ein Huhn und eine Gans, an Weihnachten sechs Wecken, an Fastnacht ein Huhn und eine Metze Pfeffer, an Ostern 30 Eier und an Pfingsten drei Käse; Konrad Kirchner an Michaelis fünf Schilling aus den Gütern in Grub, ein Achtel Korn, ein Huhn an Kirchweih, ein Huhn an Fastnacht und eine Kute Lein; dieses Konrads Sohn Heinrich aus seinen Gütern in Grub ebenso viel; in Grub werden aus den neu in Bau genommenen Äckern 18 Schilling Heller und neun Hühner gezahlt. Da die Aussteller kein Siegel haben, bitten sie Reinhard Propst zu Allendorf (Alden-) um Besiegelung; dieser kündigt sein Siegel an.
A. d. 1338 in die beati Urbani.

  • Archivalien-Signatur: 1322
  • Bestandssignatur: 4-10-0030
  • Datierung: 1338 Mai 25.

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Hans Huffschmidt der Junge, Mitbürger zu Wasungen, und seine Frau Kunigunde verkaufen Dekan und Kapitel des Stifts St. Egidii und Erhardi zu Schmalkalden für die Präsenz einen Gulden jährlicher Gülte zu 42 Gnacken aus ihrem Kuperger in Wasungen für bereits erhaltene 20 Gulden; die Gülte ist jährlich an Lichtmess [2. Febr.] nach Schmalkalden fällig. Eine Ablösung ist jeweils an Lichtmess möglich und ein Vierteljahr vorher anzukündigen. Huffschmidt bittet Volkmar Lapp, Vikar zu Benshausen, als Lehnherrn um Besiegelung zum Zeichen der Zustimmung; dieser kündigt sein Siegel an.
Gescheen und geben 1536 am tag Blasii martiris.

  • Archivalien-Signatur: 1331
  • Bestandssignatur: 4-10-0030
  • Datierung: 1536 Februar 3.

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Nach dem Rückvermerk zahlt die Gülte später Valten Peter zu Schweina.

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Friedrich genannt Schuzce zu [Lieben-] Stein (Lapide) und Konrad genannt Gebin verkaufen Abt Ludwig und dem Kapitel zu [Herren-] Breitungen (Breitungin) drei Güter, eines in den Feldern von Fambach (Vane-), eines zu Winne (Windin) und eines zu Breitungen, für bereits gezahlte 33 Pfund Heller; daraus sind jährlich drei Malter Korn, vier Malter Hafer, zwei Pfund sechs Schilling Heller an Zinsen und Abgaben fällig. Innerhalb der zwei an Kathedra Petri [22. Febr.] beginnenden Jahre ist ein Rückkauf mit eigenem Geld für dieselbe Summe möglich. Nach Ablauf der Frist gehen die Güter auf Dauer an das Kloster über. Auf Bitten der Aussteller siegelt Günther Herr zu [Langen-] Salza; er kündigt sein Siegel an. Zeugen: Prior Gottschalk, Kustos Johann und Kämmerer Heinrich aus Breitungen, der dortige Schultheiß Heinrich, Christian Schultheiß zu Wernshausen (-husin), Heinrich genannt Kese und Hartung genannt von Erfurt (Erfordia) zum Stein.
Datum a. d. 1328 feria quarta ante diem beati Martini episcopi.

  • Archivalien-Signatur: 1336
  • Bestandssignatur: 4-10-0030
  • Datierung: 1328 November 9.

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Lateinisch.

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Kilian Köler zu Fambach und seine Frau Margarete verkaufen Johann Kelner, Verwalter des Stifts St. Egidii und Erhardi zu Schmalkalden, und seinen Nachfolgern anderthalb Gulden jährlicher Gülte zu je 42 Gnacken, fällig an Michaelis, auf ihr Erbe in Dorf und Feld zu Fambach für erhaltene 30 Gulden. Das Gut wird zu Unterpfand gesetzt; ein Rückkauf ist jeweils am Zinstermin mit derselben Summe möglich und ein Vierteljahr vorher anzukündigen. Köler bittet Valentin Gerber, Vogt zu Burgbreitungen, um Besiegelung von Amts wegen; dieser kündigt sein Siegel an.
Geschehenn am tage Michaelis 1560.

  • Archivalien-Signatur: 1337
  • Bestandssignatur: 4-10-0030
  • Datierung: 1560 September 29.

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Sigmund Doring und seine Frau Katharina verkaufen eine Gülte von 28 Gnacken Schmalkalder Währung aus Hof und Gut genannt Neugenhof unter Breitungen, der von der Äbtissin des Klosters Frauenbreitungen zu Lehen geht, an Dekan und Kapitel des Stifts St. Egidii und Erhardi zu Schmalkalden für bereits gezahlte 20 Schock Groschen derselben Währung; die Gülte ist am Andreastag [30. Nov.] an den Kellner des Stiftes nach Schmalkalden zu liefern. Ein Rückkauf ist jeweils zum Zinstermin mit derselben Summe möglich. Die Verkäufer bitten Agnes Zweiffel (Zwiffeln), Äbtissin zu Frauenbreitungen, um Besiegelung; diese kündigt ihr Siegel an.
Der gegeben ist 1516 Freitag nach Michaelis etc.

  • Archivalien-Signatur: 1339
  • Bestandssignatur: 4-10-0030
  • Datierung: 1516 Oktober 3.

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Susanna Webers, wohnhaft zu Georgenzell oberhalb Wernshausen, verkauft Burkhard Rotermundt, Vikar der St.-Anna-Vikarie im Stift Schmalkalden, und seinen Nachfolgern 25 Gnacken jährlicher Gülte auf ihren halben Hof zu Georgenzell für bereits erhaltene 12 Gulden Landwährung; die Gülte ist jährlich an Kathedra Petri [22. Febr.] nach Schmalkalden fällig; der halbe Hof zu Georgenzell wird zu Unterpfand gestellt. Ein Rückkauf ist jeweils zum Zinstermin möglich und ein Vierteljahr vorher anzukündigen. (2) Valentin Hack, Verweser zu Georgenzell, gibt als Lehnsherr des halben Hofes seine Zustimmung. (1) Hans Beck, Amtsverweser im Sand, stimmt im Namen des Wilhelm Grafen zu Henneberg, obersten Patrons von Georgenzell, ebenfalls zu; beide siegeln.
Gescheen und geben 1534 am tag Mathie des heilligen zwollffboten.

  • Archivalien-Signatur: 1341
  • Bestandssignatur: 4-10-0030
  • Datierung: 1534 Februar 24.

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Dietrich (Ditzil) Marschalk und seine Frau Elisabeth (Else) verkaufen eine Hufe im Dorf Tachbach (Dachpach), die Heinrich Brunner und sein Bruder bearbeiten für jährlich zweieinhalb Pfund Heller, ein halbes Schwein (eyn siten) oder dafür 10 Schilling Heller, eine Lammkeule, acht Käse und drei Hühner, an Propst und Konvent (samenunge) zu Trostadt (-stat) und besonders an Adelheid von Themar (Theymer), ihre Schwester Katharina, Elisabeth (Elsen) Bruning und ihre Schwestertochter Adelheid für bereits erhaltene 50 Pfund Heller. Sie lassen die Güter auf und setzen das Kloster in deren Gewere. Zeugen: Konrad von Schwarza (Svartza), Konrad (Cuntze) von der Kere, Wilhelm und Volknand von Herbstadt (Hervilstat). Dietrich Marschalk siegelt, auch für seine Frau.
Gigebin 1348 an sent Mertins tage.

  • Archivalien-Signatur: 1349
  • Bestandssignatur: 4-10-0030
  • Datierung: 1348 November 11.

Enthält auch: Abschrift des 15. Jhs.

Deutsch.

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Matthias Kemph zu Marisfeld und seine Frau Dorothea verkaufen einen Gulden, fünf Schillinge und zwei Würzburger Pfennige jährlicher Gülte aus einer Hufe Land, die sie von Wilhelm Marschalk dem Älteren in Leihe haben und die vormals Nikolaus (Claß) Schack hatte, an Dekan Johann Kunckell und das Kapitel des Stifts St. Egidii und Erhardi zu Schmalkalden und deren Oblei für bereits erhaltene 18 Gulden Landwährung; der Zins ist jährlich am Freitag vor Pfingsten nach Schmalkalden fällig. Die Hufe wird dafür zu Unterpfand gesetzt; sie darf ohne Zustimmung des Stifts nicht versetzt oder verkauft werden. Ein Rückkauf ist mit derselben Summe und eventuellen Rückständen am Zinstermin möglich. Die Aussteller bitten Wilhelm Marschalk den Älteren um Besiegelung, auch zum Zeichen der Zustimmung; dieser kündigt sein Siegel an.
Der geben ist 1503 uff Mittwachen nach Phingshten.

  • Archivalien-Signatur: 1353
  • Bestandssignatur: 4-10-0030
  • Datierung: 1503 Juni 7.

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Nach dem Rückvermerk erhielten die Gülte, 42 Gnacken pro Gulden gerechnet, Magister Wasungen und später Heintz Golner.

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Wilhelm Truchseß zu Unsleben verkauft vier Güter auf der Rhön, das alte Feld genannt, aus denen jeweils jährlich von genannten Personen 22 Würzburger Schillinge an Michaelis, Handlohn, 12 Malter Korn und zwei Malter Hafer nach Sondheim vor der Rhön anfallen und die seine Vorfahren mit Rückkaufrecht von denen von Bastheim gekauft haben, an Johann (Hannsen) von Ostheim, Amtmann zu Lichtenberg, für bereits erhaltene 180 Gulden. Auflassung und Währschaftsversprechen; ein Rückkaufrecht derer von Bastheim bleibt vorbehalten. (1) Wilhelm Truchseß siegelt und bittet (2) seinen Schwager Johann (Hannsen) Marschalk von Ostheim um Mitbesiegelung; dieser kündigt sein Siegel an.
Datum 1531 auff Samstag nach sant Valttins tagk.

  • Archivalien-Signatur: 1355
  • Bestandssignatur: 4-10-0030
  • Datierung: 1531 Februar 18.

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Die Brüder Berthold und Heinrich Grafen von Henneberg (Hennen-) bekunden: Siegfried, Propst des von ihren Vorfahren gegründeten und in ihrem Schutz befindlichen Klosters Trostadt (Troystaten.), hat von Heinrich von Sonneberg (Sunnen-) und seinen Erben die Zehnten zu Neustadt (Nuwestat) und Haarbrücken (Horbruken) auf der Heide (miricam) gekauft, die dieser von Konrad Edlem von Wildberg (Wilperg) und der von der Würzburger (Herbipolen.) Kirche zu Lehen hatte; dieser hat die Zehnten mit Zustimmung der Kirche übereignet. Die Aussteller verzichten auf jedes Vorgehen gegen diesen Verkauf und siegeln zum Zeichen dessen. Zeugen: Berthold Propst zu Veßra (Vescera), ihr Kaplan Giselbert, ihr Schreiber Gerhard, Volknand von Exdorf (Ekens-), Konrad genannt Schweinrüde (Swinrude), Ludwig von Rotenhan (Raethahe), Heinrich von Exdorf (Ekes-), Heinrich Schrimpf und Dietrich Schenk (Pincerna), Kleriker und Laien.
Datum a. d. 1273 indictione [...] in castro nostro Hennenberg in die beati Bartholomei.

  • Archivalien-Signatur: 1359
  • Bestandssignatur: 4-10-0030
  • Datierung: 1273 August 24.

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Die Ritter Berthold von Reurieth (Rugerith) und Heinrich von Sternberg (Sterim-) verkaufen mit Zustimmung der Brüder Johann, Konrad und Ortolf, Söhne des verstorbenen Ritters Ortolf von Reurieth, deren Vormünder sie sind, sechs Joch Weingärten in der Mark des Dorfes Retzstadt (-stat), aus väterlicher Erbschaft stammend, an Propst und Konvent des Nonnenklosters Trostadt (Troistat). Vom Kaufpreis von 90 Pfund Hellern hat Iring von Heßberg (Hesseburg) 60 Pfund zur Auslösung des Dorfes Gleichamberg (Glychen) erhalten; die übrigen 30 Pfund wurden dem Kloster belassen, da es eine Schwester der drei Brüder von Reurieth aufgenommen hat, die die Summe als Präbende erhält. Die Aussteller versprechen Währschaft nach fränkischem Landesbrauch. Nach Erreichen des 14. Lebensjahres haben die Mündel schriftlich ihre Zustimmung zu geben. Andernfalls haben die Vormünder auf Mahnung durch die Käufer je einen Knecht und ein Pferd in ein offenes Wirtshaus in Königshofen (Kungeshoven) zu schicken, bis dies erfolgt ist; Schäden und Klagen wegen der Güter haben sie abzustellen. Stirbt ein Vormund, ist von den Brüdern und ihren nächsten Verwandten binnen 14 Tagen ein neuer zu bestellen; sonst ist der Überlebende zum Einlager verpflichtet wie beschrieben. Die Aussteller verzichten auf jedes Vorgehen gegen den Vertrag; (2) Berthold und (1) Heinrich siegeln.
Datum a. d. 1334 feria sexta infra octavas sancti Pasche.

  • Archivalien-Signatur: 1369
  • Bestandssignatur: 4-10-0030
  • Datierung: 1334 April 1.

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Der Knappe Iring von Heßberg (Hesseburg) und seine Frau Adelheid verkaufen gemeinsam ihre Hufe zu Stressenhausen (Stresenhusen), die Grazzenberger innehat und die ein Pfund Heller und andere Einkünfte jährlich einbringt, für erhaltene zehn Pfund Heller an Propst, Meisterin und Konvent des Prämonstratenser-Nonnenklosters Trostadt (Troystat). Die Hufe kann innerhalb von zehn Jahren für denselben Preis zurückgekauft werden; danach geht sie ohne weiteres an das Kloster über. Die Aussteller verzichten auf jedes Vorgehen gegen den Verkauf. Es siegelt Irings Vater Konrad von Heßberg; Adelheid bedient sich dieses Siegels mit. Konrad (Cono) von Heßberg kündigt auf Bitten von Sohn und Schwiegertochter sein Siegel an.
A. d. 1339 in hesterno sancti Mychahelis archangeli.

  • Archivalien-Signatur: 1370
  • Bestandssignatur: 4-10-0030
  • Datierung: 1339 September 28.

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Der Ritter Johann von Reurieth (Ru<e>rit), seine Frau Katharina und sein Bruder Ortolf verkaufen Propst und Konvent des Klosters Trostadt (-stat) drei eigene Güter im Dorf Beinerstadt (Benrestat), die Berthold (Belze) Kekis, Konrad (Cuntze) Vierdung und Berthold (Betze) Grefe bearbeiten; diese geben davon jährlich sechs Pfund Heller, drei Malter Korn, anderthalb Malter Weizen, drei Hemden (gihemde), 18 Hühner, drei Gänse, anderthalb Malter Käse, drei Schock Eier und eine Weinfuhre oder ein Pfund Heller. Den Kaufpreis von 120 Pfund Hellern haben sie bereits erhalten; ein Rückkauf ist mit derselben Summe möglich. Die Aussteller versprechen Währschaft; wird wegen des Gutes Klage erhoben, haben sie einen Knecht mit einem Pferd in ein Wirtshaus in Themar (Theymer) in Einlager zu legen, bis die Klage abgetan ist. In Notlagen darf das Kloster die Güter mit Zustimmung der Verkäufer an andere Klöster oder Genossen der Aussteller verkaufen. Es siegeln (1) Johann von Reurieth und (2) sein Schwager Iring von Heßberg (Hesse-); dieser kündigt sein Siegel an.
1347 an sent Thomas tage des heiligen zwolfbotin.

  • Archivalien-Signatur: 1375
  • Bestandssignatur: 4-10-0030
  • Datierung: 1347 Dezember 21.

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Deutsch.

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Johann von Reurieth (Ru<e>rit), seine Frau Katharina und sein Bruder Ortolf verkaufen Propst und Konvent des Klosters Trostadt (Troystat) eine Hufe zu Aubstadt (Owstat) im Grabfeld, die Konrad Surzapfe bearbeitet; er gibt davon jährlich 16 Malter Korn Hildburghäuser (Hiltebu<e>rgerhuser) Maß, ein Schwein von drei Pfund Hellern Wert, einen durchschlagenen Vorderschinken (schuldern), einen halben Malter Käse, 14 Eier und zwei Fastnachtshühner. Den Kaufpreis von 110 Pfund Hellern haben sie bereits erhalten; das Gut war Eigen. Das Kloster hat ein Rückkaufrecht jeweils vier Wochen vor Jacobi [25. Juli] eingeräumt; wird es nicht wahrgenommen, steht der Jahreszins dem Kloster zu. Wird wegen des Gutes Klage erhoben, haben die Aussteller einen Knecht mit einem Pferd zum Einlager nach Themar (Teymer) zu schicken, bis die Klage abgetan ist. In Notlagen kann das Gut an andere Klöster und an Genossen der Aussteller verkauft werden unter Vorbehalt des Rückkaufrechts. Zeugen: die Knappen Apel von Milz (Milze), Oheim der Aussteller, Johann von Werdenberg und Hermann von Reurieth. Es siegeln (1) Johann von Reurieth und (2) Dietrich (Dietzel) Vogt von Schleusingen (Slusungen), da Ortolf von Reurieth kein Siegel hat. Dietrich kündigt sein Siegel an.
1349 an send Peters tage vor Vasnaht.

  • Archivalien-Signatur: 1376
  • Bestandssignatur: 4-10-0030
  • Datierung: 1349 Februar 22.

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Deutsch.

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Otto von der Kere (Ker) und seine Frau Elisabeth verkaufen sechs Pfund jährlicher Gülte - drei zu Attenhausen (-husen), geben Heinrich Grebe und seine Gemeinerin, die Witwe Johanin, drei zu Mühlfeld (Mulfelt), geben Konrad (Contze) Herde, seine Gemeinerin Elisabeth (Else) und Gertrud (Gele) Obersteterin - an Propst und Konvent zu Trostadt (Troystat) für bereits erhaltene 60 Pfund Heller. Das Kloster gewährt ein Rückkaufrecht in den nächsten acht Jahren, jeweils vier Wochen vor Fälligkeit der Gülte; mit 20 Pfund können die Aussteller zwei Pfund Gülte ablösen. (2) Der Ritter Apel von der Kere, (3) Johann (Hans) von Rosenthal (Rosintal) und (4) Johann (Hans) von Bibra (Bybera) hängen auf Bitten des (1) Otto von der Kere ihre Siegel an.
1352 an send Johans abende baptisten.

  • Archivalien-Signatur: 1377
  • Bestandssignatur: 4-10-0030
  • Datierung: 1352 Juni 23.

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Eitel (Itel) Schenk und seine Frau Katharina bekunden, von Propst und Konvent des Klosters Trostadt (-stat) das Gut zu Untermaßfeld (Nydern Masfelt) gekauft zu haben, auf dem Heinrich Alman sitzt, der davon jährlich drei Malter Korn, vier Malter Hafer, 14 Schilling Heller, ein halbes Malter Käse und ein Fastnachtshuhn gibt. Der Kaufpreis betrug 40 Pfund Heller. Die Aussteller räumen dem Kloster ein Rückkaufrecht ab nächstem Jahr jeweils vor dem Peterstag [1. Aug.] mit dieser Summe oder 20 Pfund Pfennigen Würzburger (Wircz-) Währung ein; danach stehen die Einkünfte den Käufern zu. Anstelle des Kaufpreises haben die Aussteller vier Pfund Gülte auf Güter in Neubrunn (Nu<e>wenburn) angewiesen, die nach Veßra (Vescere) gehören. Das Kloster soll diese so lange innehaben, wie die Aussteller die Güter zu Untermaßfeld besitzen. Kauft das Kloster diese mit 40 Pfund Hellern oder anderer, im Lande Franken gängiger Währung zurück, kann es die Einkünfte in Neubrunn so lange erheben, bis diese von den Ausstellern mit Geld abgelöst werden. Falls diese Güter Lehen sind, werden die Aussteller dafür Bürgen und Urkunden beibringen. Eitel siegelt, auch für seine Frau.
Gebin 1357 an dem Suntage zu Mittefastin.

  • Archivalien-Signatur: 1379
  • Bestandssignatur: 4-10-0030
  • Datierung: 1357 März 19.

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Der Ritter Johann von Reurieth (Ru<e>ryt) und seine Frau Katharina verkaufen eine Hufe im Dorf Tachbach (Dachpach), auf der Hartung Lengeveldir sitzt, der davon jährlich vier Pfund Heller, zwei Käse an Weihnachten, 60 Eier an Ostern sowie in der Ernte und zu Fastnacht je zwei Hühner gibt, an Propst und Konvent zu Trostadt (-stad) für bereits erhaltene 25 Pfund Würzburger (Wircze-) Pfennige. Das Kloster räumt ein Rückkaufrecht für denselben Preis binnen sechs Jahren ein, jeweils vier Wochen vor Walpurgis [1. Mai]; danach steht der Jahreszins den Käufern zu. Diese können das Gut nach ihrem Belieben besetzen; den Ertrag erhalten sie für die von den Ausstellern und ihren Vorfahren geschehenen Übergriffe. Nach sechs Jahren geht das Gut auf Dauer in deren Besitz über. Die Aussteller versprechen Währschaft und stellen dafür (2) Konrad (Cu<e>nzin) Marschalk, (3) Konrad (Cu<e>nzin) von Milz (Milcz) und (4) Ortolf von Reurieth als Bürgen, die bei einer Klage auf Mahnung durch die Käufer je einen Knecht und ein Pferd zum Einlager in Themar (Theymar) zu legen haben, bis die Klage abgetan ist. Stirbt ein Bürge oder geht außer Landes, ist binnen eines Monats ein gleichwertiger neuer zu stellen; sonst sind die übrigen zum Einlager verpflichtet. Die Bürgen übernehmen ihre Verpflichtungen und kündigen ihre Siegel an (2-4). (1) Johann von Reurieth siegelt, auch für seine Frau.
Gegeben 1358 an sent Walpurtage.

  • Archivalien-Signatur: 1380
  • Bestandssignatur: 4-10-0030
  • Datierung: 1358 Mai 1.

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Johann Schake und seine Frau Adelheid verkaufen auf ihr Gut zu Stressenhausen (Stresenhusen) zwei Pfund jährlicher Gülte, zwei Fastnachtshühner, ein Schock Eier zu Ostern und acht Käse zu Pfingsten an die geistliche Jungfrau Katharina Hohenlauberin zu Trostadt (-stat) oder den Inhaber der Urkunde für bereits erhaltene elf Pfund Pfennige Würzburger (Wirczpurger) Währung; die Hellergülte ist je zur Hälfte an Walpurgis und Michaelis fällig. Die Käuferin kann mit Frist von einem Vierteljahr das angelegte Geld zurückverlangen. Als Bürgen für eine vollständige Lieferung der Abgaben werden gestellt Heinrich Schake, Dekan und Pfarrer zu Meeder (Meyder), und der Ritter Johann von Reurieth (Ru<e>rit), die ggf. auf Mahnung je einen Knecht und ein Pferd zum Einlager nach Hildburghausen (Hilpurghusen) zu schicken haben, bis die Mängel abgestellt sind. Wer zuerst gemahnt wird, soll als erster Einlager leisten. Beide Bürgen übernehmen ihre Verpflichtungen; Johann Schake verspricht, sie schadlos zu halten. Stirbt ein Bürge oder geht außer Landes, ist binnen vier Wochen ein neuer, gleichwertiger zu stellen; andernfalls ist der andere Bürge zum Einlager verpflichtet. Die Bürgen (1) Heinrich Schake und (2) Johann von Reurieth siegeln.
Der wart gegeben 1361 an sand Vincencen tag dez heylgen mertires.

  • Archivalien-Signatur: 1384
  • Bestandssignatur: 4-10-0030
  • Datierung: 1361 Januar 22.

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Propst Gerhard, Meisterin Kunigunde und der Konvent des Klosters Trostadt (Troystat) verkaufen dem Konvent ihres Klosters vier Pfund Hellergülte im Dorf Tachbach (Dachbach) auf das Gut, das Lengfelder innehatte und in dem jetzt seine Ehefrau sitzt; die Gülte fällt je zur Hälfte an Walpurgis und Michaelis an, hinzu kommt die zugehörige Abgabe (wisunge), die Katharina Krenchin zustehen soll. Den Kaufpreis von 40 Pfund Hellern fränkischer Landwährung haben Propst und Meisterin bereits erhalten. Ein Rückkauf mit derselben Summe ist jährlich in den vier Wochen vor oder nach Michaelis möglich. Geschieht dies nicht, stehen Gülte und Abgabe den Käufern zu. Es siegeln (1) Konvent und (2) Propst.
Gegeben 1382 an sente Pauls tag als her bekart wart.

  • Archivalien-Signatur: 1386
  • Bestandssignatur: 4-10-0030
  • Datierung: 1382 Januar 25.

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Karl von der Kere, seine Frau Adelheid, Dietrich (Dytz) und Erhard von Wechmar verkaufen der Meisterin Katharina von Raueneck (Ruhinecke), der Priorin Katharina Münzmeister und dem Konvent zu Trostadt (-stat) ihr Vorwerk zu Roßfeld (Rosfelt) für bereits erhaltene 200 Gulden. Dieses war zuvor Eigen der Adelheid, Witwe des Johann (Hansen) von Heßberg (Hespurg), die es von Giso von Steinau (Steynaw) und Ludwig (Lutzin) von Herbstadt (Herbilstat) gekauft hatte. Verkauft werden zugehörige Äcker, Wiesen, Holz und Seldnergüter mit Ausnahme eines Seldnergütchens, auf dem Rychbecher sitzt und das Adelheid der Kirche zu Roßfeld vermacht hat, anderthalb Hufen zu Seidingstadt (Sydingstat), ebenfalls von Adelheid auf die Verkäufer gekommen und Lehen, sowie sechs Acker Wiesen zu Streufdorf (Storfdorff) in dem Wißbach. Alle Güter bleiben in der bisherigen Rechtsform - Eigen bleibt eigen, Lehen bleibt Lehen. Die Verkäufer stellen dafür Bürgen, die auf Mahnung mit je einem Knecht und einem Pferd zum Einlager in die Stadt Themar (Theymar) zu kommen haben, bis eventuelle Klagen abgetan sind. (1) Karl, (2) Dietrich und (3) Erhard siegeln; die Bürgen - (4) Ortolf von Milz (Myltze) und (5) Martin Schott - übernehmen ihre Verpflichtungen und kündigen ihre Siegel an. Die Aussteller versprechen, sie schadlos zu halten.
Dytz ist geschehin 1401 an dem nechstin Mantag vor sende Vitis tag.

  • Archivalien-Signatur: 1388
  • Bestandssignatur: 4-10-0030
  • Datierung: 1401 Juni 13.

Enthält auch: Abschrift des 15. Jhs.

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Apel von Milz (Milcz) und seine Frau Barbara (Barbe) verkaufen der Meisterin Adelheid Schott, der Priorin Gerhus Schott, der Küsterin Barbara von Ostheim und dem Konvent des Klosters Trostadt (-stad) für bereits erhaltene 30 rheinische Gulden anderthalb rheinische Gulden jährlich an Walpurgis in das Kloster fälliger Gülte auf ihren Hof zu Milz genannt Speckenhoff, an den das Kloster bei Säumnis greifen kann. Ein Rückkauf ist jährlich 14 Tage vor oder nach Kathedra Petri mit derselben Summe möglich; dies ist einen Monat vorher anzukündigen; die Summe ist zum Termin in der Stadt Römhild (Romhilt) fällig; diese Urkunde ist dann zurückzugeben. Die Summe soll dann zum Kauf von anderthalb Gulden Gülte zu einem Jahrtag für den verstorbenen Bruder des Ausstellers verwendet werden. Die Eheleute werden gegen diesen Verkauf nicht vorgehen. Siegel des Ausstellers.
Der geben ist am Dinstag nach Martini 1426.

  • Archivalien-Signatur: 1392
  • Bestandssignatur: 4-10-0030
  • Datierung: 1426 November 12.

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Der Nonnenkonvent des Klosters Trostadt (-stad) verkauft seinen Mitschwestern Adelheid Schott, ehemaliger Meisterin, sowie den Schwestern Kunigunde (Kunne) und Margarete (Grethe) Pferdsfelder auf Lebenszeit die Wiese zu Bedheim, die der verstorbene Heinrich (Heincz) Hoffmeister innehatte, ein Malter Weizen aus ihrer Mühle zu Reurieth (Rorit), wahlweise ein Schwein im Wert von vier Gulden aus ihrer Mühle zu Trostadt oder vier Gulden, 30 Käse, einen Semmellaib zu Weihnachten, ein Fastnachtshuhn, eine Lammkeule (lamsbuch) und ein Schock Eier zu Ostern. Erbringen die genannten Lehnsstücke diese Erträge nicht, erfolgt die Lieferung aus anderen Renten und Zinsen des Klosters. Nach dem Tod einer Nonne fällt die Gülte an die Überlebenden bzw. die Überlebende. Den Kaufpreis von 150 Gulden haben die Ausstellerinnen bereits erhalten. Den Kauf haben vermittelt Werner von Dermbach (Teren-), Rentmeister zu Schleusingen (Slusungen), und Friedrich (Fricz) Zentgreve daselbst. Die Ausstellerinnen verpflichten sich auf diese Bestimmungen, betonen, dass nach dem Tod der drei Nonnen alle Stücke wieder an das Kloster zurückfallen, und siegeln (1). Wilhelm Graf zu Henneberg stimmt dem Verkauf zu und kündigt sein Siegel an (2).
Der geben ist 1433 am Donerstage vor sant Bastians tage.

  • Archivalien-Signatur: 1393
  • Bestandssignatur: 4-10-0030
  • Datierung: 1433 Januar 15.

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Ludwig und Siboto Herren von Frankenstein (Vranchin-) verkaufen ihrem Oheim Berthold Grafen zu Henneberg und seinen Erben (awunculis) sämtliche bebauten und unbebauten Güter, die ihre Vorfahren und sie selbst von der Hersfelder (Hersvelden.) Kirche zu Lehen getragen haben, wo immer diese gelegen sind; sie lassen diese Güter auf, so dass der Graf sie zu Lehen empfangen kann, und sagen die Lehnsleute von den ihnen geleisteten Eiden los. (1) Ludwig und (2) Siboto siegeln.
Datum Smalkaldin a. d. 1331 in vigilia beati Antonii martiris.

  • Archivalien-Signatur: 1433
  • Bestandssignatur: 4-10-0030
  • Datierung: 1331 Januar 16.

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Ausf. A.

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Ludwig und Siboto Herren von Frankenstein (Vranchin-) verkaufen ihrem Oheim Berthold Grafen zu Henneberg und seinen Erben (awunculis) sämtliche bebauten und unbebauten Güter, die ihre Vorfahren und sie selbst von der Hersfelder (Hersvelden.) Kirche zu Lehen getragen haben, wo immer diese gelegen sind; sie lassen diese Güter auf, so dass der Graf sie zu Lehen empfangen kann, und sagen die Lehnsleute von den ihnen geleisteten Eiden los. (1) Ludwig und (2) Siboto siegeln.
Datum Smalkaldin a. d. 1331 in vigilia beati Antonii martiris.

  • Archivalien-Signatur: 1434
  • Bestandssignatur: 4-10-0030
  • Datierung: 1331 Januar 16.

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Ausf. B.

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Georg (Jorge) vom Stein, gesessen zu Barchfeld (Parchfelt), und seine Frau Anna verkaufen drei rheinische Goldgulden jährlichen Zins auf Hufen und Erbe zu Barchfeld, jetzt in Händen des Volkmar Romhilt, mit lehnsherrlicher Zustimmung des Wolfgang Grafen von Henneberg an Johann Kunckel, Chorherrn des Stifts St. Egidii und Erhardi zu Schmalkalden (Smal-), und seine Nachfolger in der Pfründe für bereits erhaltene 45 rheinische Goldgulden. Die Aussteller haben daher den Käufer in die jährlich an Michaelis nach Schmalkalden fälligen Gülten eingesetzt und die Pflichtigen an ihn gewiesen; Hufen und Erbe sind unversetzt und unverpfändet. Erbringen diese die Gülte nicht mehr, sind andere Güter zusätzlich zu verschreiben. Ein Rückkauf ist jährlich an Mariä Verkündigung möglich; dies ist ein Vierteljahr vorher anzukündigen. Der Zinsmann Volkmar gelobt, den Zins in ein ihm angewiesenes Haus in Schmalkalden zu liefern. Georg vom Stein siegelt, auch für seine Frau.
Der geben ist 1482 auff Dinstag vor Annunciationis Marie.

  • Archivalien-Signatur: 1436
  • Bestandssignatur: 4-10-0030
  • Datierung: 1482 März 19.

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Papier

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Wilhelm Graf zu Henneberg und seine Frau Anna bekunden, von Günther Grafen zu Schwarzburg (Swartzpurg) und seinen [....] deren Hälfte an Feste und Schloss Osterburg (-berg), der halben Stadt Themar mit dem halben Kirchhof und Zubehör [gekauft zu haben]; die andere Hälfte hatten die Grafen von Schwarzburg an Berthold, Friedrich (Fritzen) und Johann (Hansen) [von Bibra] und deren Erben auf Wiederkauf verkauft nach Ausweis der inserierten Urkunde vom 7. März 1380. Der Graf von Henneberg und seine Frau treten nunmehr gegenüber Anton, Kaspar, Wilhelm, Peter und Johann (Hansen) von Bibra und deren Erben in die Verpflichtungen der Grafen von Schwarzburg ein. Die den Ausstellern durch die von Themar geleistete Huldigung soll, was die Hälfte derer von Bibra betrifft, ungültig sein und die inserierte Urkunde nicht beeinträchtigen. Eine derartige Huldigung soll erst erfolgen, wenn auch der Anteil derer von Bibra zurückgekauft ist. Es siegeln Graf Wilhelm und Gräfin Anna.
Der geben ist 1416 am Dornstage vor sand Jacobs tage des heiligen czwelffboten.

  • Archivalien-Signatur: 1444
  • Bestandssignatur: 4-10-0030
  • Datierung: 1416 Juli 23.

Enthält auch: Insert: 1380 März 7, Würzburg. Johann Graf zu Schwarzburg (Swartzpurg), seine Frau Richza und beider Sohn Günther verkaufen ihr Schloss Osterburg (-berg), die halbe Stadt Themar und den halben dortigen Kirchhof, [Stadt-, Land- und ] Dorfgerichte, Bede, Zinse, Abgaben, Dienste, Herbergen, Bannwein, Zölle, Ungeld, Fischweiden, Holz, Wasser, Wunne, Weide, Wildbann, Leute, Güter und sonstiges Zubehör mit Herrschaft, Freiheiten, Gewalt und Gewohnheiten mit Ausnahme der Mannlehen für bereits erhaltene 5278 Gulden an den Knappen Berthold von [Bibra] zu Schildeck (-ecke), seine Brüder Friedrich (Fritzen) und Johann (Hansen) von Bibra und deren Erben, die künftig darüber verfügen sollen wie bisher die Verkäufer. Diese versprechen Währschaft; sie sollen veranlassen, dass die Bürger zu Themar den Käufern wegen des verkauften Anteils huldigen und gehorsam sind, solange der Verkauf währt. Mit darin inbegriffen sind die Hälfte der Hölzer am Ebenberg und der Hain um das Haus Osterburg, aus dem Brennholz für den Eigenbedarf geholt, aber kein Holz verkauft oder zu Kohle gemacht werden darf. Die Käufer erhalten das Lösungsrecht an Zubehör, das vor Ausstellung dieser Urkunde an Dritte versetzt worden ist. Die Verkäufer schulden ihnen eine jährlich an Martini auf die Osterburg fällige Gülte von 430 Gulden; bei Säumnis wird diese Summe auf den Kaufpreis geschlagen; sie ist vor einem Rückkauf fällig. Kommen die Käufer mit den Grafen Heinrich und Berthold von Henneberg oder deren Erben überein, in der Pfandschaft eine Gewaltbede zu nehmen, soll deren Ertrag von der fälligen Gülte abgezogen werden. Die Feste bleibt innerhalb der [nächsten] drei Jahre Offenhaus der Verkäufer, die sich daraus auf ihre Kosten gegen jedermann behelfen können. Sie haben die Feste angemessen zu bewachen; geht sie verloren, schulden sie den Verkäufern ihr Geld. Geht sie anders verloren, soll man sich gemeinsam um die Rückgewinnung bemühen. Bevor dies geschehen ist, sollen die Verkäufer keine Schlichtung annehmen. Ein Rückkauf ist mit derselben Summe in fränkischer Landwährung möglich und ein Vierteljahr vorher anzukündigen; das Geld, eventuelle Rückstände, Aufwendungen für Auslösung von Zubehör und Baukosten sind an Kathedra Petri [22. Febr.] fällig. Die zugehörigen Höfe sind im vorgefundenen Zustand zurückzugeben; die Ernte des ausgesäten Getreides steht noch den Käufern zu. Dies gilt im Übrigen für die gesamten Jahreserträge, wenn der Rückkauf nach Kathedra Petri angesonnen wird. Benötigen die von Bibra ihr Geld, haben sie es ein Vierteljahr vorher anzukündigen; in diesem Fall gelten dieselben Regelungen. Nehmen die Verkäufer ihr Rückkaufrecht nicht wahr, ist ein Weiterverkauf an Dritte, Genossen der Käufer, für dieselbe Summe möglich unter Vorbehalt des Wiederkaufrechtes der Verkäufer; mit den neuen Inhabern sollen dann gleichartige Urkunden ausgetauscht werden. Die Aussteller haben [....] den Älteren genannt von Schwarza (Swartza) und Walter Gottschalk gegenüber Heinrich Kappf, Bürger zu Schmalkalden (Smal-), als Bürgen gestellt für an Kathedra Petri fällige 2344 Pfund Heller fränkischer Landwährung. Falls die Verkäufer dieser Verpflichtung nicht nachkommen, kann Johann von Bibra für sie eintreten und den gezahlten Betrag, eventuelle Schäden oder Kosten für Einlager auf die Pfandsumme aufschlagen; dafür sollen ihm jährlich an Martini 234 Pfund Heller Gülte zusätzlich gezahlt werden. Die Aussteller verpflichten sich auf diese Bestimmungen, versprechen, gegen die Urkunde nicht vorzugehen und kündigen ihre Siegel an.
Der geben ist zu Wurczpurg [1380] an der nehstin Mitwache nach dem Sontage zu Mittervasten.

Pergamentmakulatur!

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Wilhelm, Graf und Herr zu Henneberg, bekundet: Andreas von Wechmar hatte dem Philipp Diemar, Amtmann zu Maßfeld und Rat des Grafen, ein Gut in der Wüstung Ottenhausen und die Mühle zu Haselbach auf Wiederkauf verkauft und in Abwesenheit des Grafen dessen Ehefrau Anastasia um Zustimmung dazu gebeten. Diese Zustimmung erteilt der Graf dem Philipp Diemar nunmehr unter Vorbehalt seiner Rechte. Siegel des Ausstellers.
Gegeben Montags nach Jacobi 1508.

  • Archivalien-Signatur: 1463
  • Bestandssignatur: 4-10-0030
  • Datierung: 1508 Juli 31.

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Wilhelm Graf zu Henneberg bekundet: Johann (Hanns) Speßhardt und seine Frau Johannetta haben ihm etliche Güter und Zinse zu Fischbach (Visch-) und Wiesenthal (Wisentale) verkauft nach Ausweis einer Urkunde mit Datum Montag nach Martini 1497. Obwohl darin von einem Todkauf die Rede ist, gewährt er den Eheleuten ein Rückkaufrecht acht Tage vor und nach kommendem Fest Kathedra Petri [22. Febr.] mit derselben Summe. Nehmen sie dies nicht wahr, wird der Graf ihnen weitere zehn Gulden zahlen und damit den Verkauf endgültig machen. Siegel des Ausstellers.
Der geben ist an Dinstage nach Martini 1497.

  • Archivalien-Signatur: 1492
  • Bestandssignatur: 4-10-0030
  • Datierung: 1497 November 14.

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Papier

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Ulrich von Jüchsen (Juchssen) verkauft eine jährliche Gülte von 75 Groschen, den Groschen zu zwei Pfennig fränkischer Landwährung gerechnet, fällig an Weihnachten aus seinen Gütern zu Sülzfeld (Sultzfelt) unter Henneberg, auf denen zur Zeit Ewald Schutz, Martin Gunther und sein Bruder sowie Nikolaus (Claus) Flittener sitzen, die je 25 Groschen geben, an Heiligenmeister und Vorsteher von St. Wolfgang im Hermannsfelder (Hermans-) See; diese haben ihm dafür 15 rheinische Gulden gezahlt. Ulrich verspricht Währschaft und sagt die genannten Männer von ihren Pflichten los. Da die Güter Lehen der Herrschaft Henneberg sind, hat Ulrich den Käufern eine Zustimmungsurkunde zu beschaffen. Ein Rückkauf ist jederzeit möglich. Siegel des Ausstellers.
Der gebin ist 1481 am Mitwachen nach dem Sonntage Exaudi.

  • Archivalien-Signatur: 1497
  • Bestandssignatur: 4-10-0030
  • Datierung: 1481 Juni 6.

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Papier

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Heinrich von Bibra zu Bramberg sowie die Brüder Konrad (Cuntz) und Eitel (Yttel) von Bibra zu Mellrichstadt (Melrich-) verkaufen Wilhelm Grafen zu Henneberg ihre vier Teile an den zehn Teilen des Schlosses Osterburg (-berg) mit Zubehör an Schloss, Dörfern, Höfen, Leuten, Gütern, Zehnten, Zinsen, Renten, Gefällen, Mühlen, Fischwässern, Hölzern, Wäldern, Äckern und Wiesen, wie sie es vom Grafen gekauft und bisher besessen haben, für 2200 rheinische Gulden, über die der Graf sie mit Urkunden versichert hat. Die Aussteller überstellen dem Grafen daher ihre Teile der Burg mit Zubehör und sagen auch für ihre Teile die von Themar (Theymer) von der Verschreibung über die 100 Gulden jährlicher Gülte los, die ihnen und anderen Vettern von Bibra verschrieben waren. Die Einwohner der Dörfer, Höfe und Güter zu Reurieth (Reuwrit), Henfstädt (Henffstadt) und sonst wo im Zubehör der Osterburg werden von ihren Pflichten und Gelübden losgesagt und an den Grafen gewiesen. Die Aussteller werden gegen den Vertrag in keiner Weise vorgehen. Die Rechte ihrer Vettern von Bibra und die Urkunde über den Verkauf der Osterburg bleiben davon unberührt. Es siegeln (1) Heinrich und (2) Konrad von Bibra, auch für den Bruder.
Der geben ist 1462 am Sonabent nach sant Michels tag des heilgen ertzengels.

  • Archivalien-Signatur: 1502
  • Bestandssignatur: 4-10-0030
  • Datierung: 1462 Oktober 2.

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Günther Graf zu Schwarzburg (Swartzpurg) und seine Frau Mechtild (Metze) verkaufen ihr Schloss Osterburg (-berg) mit der Hälfte der Stadt Themar, der Hälfte am dortigen Kirchhof, an Stadt-, Land- und Dorfgericht, an Bede, Zinsen und Abgaben, Diensten, Herbergen, Bannwein, Zoll, Ungeld, Fischweide, Holz, Wasser, Wunne, Weide, Wildbann in Stadt, Dörfern und Feldern, geistlichen und weltlichen Lehen, wie sie die Großeltern Graf Johann (Hanns) und Gräfin Ritza (Riße) und der verstorbene Vater Graf Günther auf sie gebracht haben, an ihren Schwager Wilhelm Grafen zu Henneberg und geben diesem die andere Hälfte an Stadt und Zubehör zu lösen, die sie als Ehegeld und Mitgift innehatten; dafür haben sie 1500 rheinische Gulden bereits erhalten. Die von Bibra, die die Osterburg und die halbe Stadt Themar innehaben, werden wegen der Lösung an den Grafen von Henneberg gewiesen; gleiches gilt für die zugehörigen Mannen und die Bürger der Stadt Themar bezüglich Lehen und Huldigung. Die Aussteller entbinden diese von den ihnen geleisteten Gelübden und Eiden. Die Aussteller siegeln.
Der gebin ist 1416 am Fritage vor dem Sontage als man singet Oculi.

  • Archivalien-Signatur: 1526
  • Bestandssignatur: 4-10-0030
  • Datierung: 1416 März 20.

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Wilhelm Graf zu Henneberg bekundet: Sein verstorbener Vorfahr Graf Poppo hatte dem verstorbenen Ritter Friedrich (Friczen) von Herbstadt (Herbilstat) etliche Zinse und Gülten in der Stadt Themar (Theymar) für 84 Pfund Heller auf Wiederkauf verkauft und sich ein Vorkaufrecht vorbehalten nach Ausweis der einschlägigen Urkunde. Nachdem die Gülten auf dem Erbweg an Andreas von Herbstadt gekommen waren, hatten Bürgermeister und Rat zu Themar den Grafen gebeten, ihnen als Vorstehern der neuen Lehen der Fronleichnams-, Liebfrauen- und Seelmesse zu Themar die Auslösung der Gülten zu gestatten. Der Graf hat dies erlaubt. Bürgermeister und Rat haben daraufhin die Gülten mit 84 rheinischen Gulden ausgelöst und dem Grafen die alten, bisher in Händen derer von Herbstadt befindlichen Urkunden übergeben. Sie sollen künftig als Vorsteher der genannten neuen Lehen die Gülten erheben. Das Lösungsrecht bleibt dem Grafen und seinen Erben vorbehalten. Siegel des Ausstellers.
Der gebin ist 1479 an sant Peter und Pauls tag der heiligen zwelffbotenn.

  • Archivalien-Signatur: 1527
  • Bestandssignatur: 4-10-0030
  • Datierung: 1479 Juni 29.

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